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Längsgeteilte Felge für Fahrzeugreifen Die Erfindung betrifft eine
längsgeteilte Felge für Fahrzeugreifen mit je einem Keil-, einem Seiten- und einem
Verschlußring, von denen der Keilring eine übliche äußere kegelmantelförmige Schrägschulter
als innere Sitzfläche für die eine Reifenwulst aufweist und der Verschlußring am
äußeren Rand einer den dortigen seitlichen Abschluß des Felgenbettes bildenden Hohlkehle
abgestützt ist.
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Solche geteilten Felgen, die sich durch eine gegenüber Flachbettfelgen
größere Maulweite, niedrigere Ränder und eine 5 o/oige Neigung der - in ihrem übrigen
Profil den von einem internationalen Standardprofil » TRA« (Tire and Rim Association)
abgeleiteten Normen der einzelnen Staaten entsprechenden - Sitzflächen auszeichnen,
ersetzen mehr und mehr die bisher insbesondere bei Lastkraftwagen gebräuchlichen
sogenannten Flachbettfelgen. Sie können ebenso wie die bisher üblichen Felgen zwei-,
drei- oder vierteilig ausgeführt sein und bieten gegenüber den früher bekannten
Felgen den Vorteil, daß der Reifen mit seinen Reifenwülsten auf den abgeschrägten
Felgenschultern besser als früher geführt ist, wodurch die Lebensdauer der Reifen
wesentlich erhöht wird. Dagegen ist bei diesen zwei- oder dreiteiligen Felgen, die
infolge ihres Aufbaues sehr biegesteif sind, die Montage und Demontage des Reifens
- im Vergleich zu Flachbettfelgen - schwieriger. Auch bei der vierteiligen Felgenkonstruktion
muß man bei der Demontage des Reifens - und damit zunächst des auf dem Felgenbett
zylindrisch geführten und darauf leicht festsitzenden und womöglich anrostenden
Ringes -die zwischen dem Ring und dem Felgenbett bestehende Reibungshaftung überwinden.
Außerdem ist bei den bisher üblichen Schrägschulterfelgen auch noch nachteilig,
daß sie nicht für schlauchlose Reifen verwendbar sind, weil der die Reifenwulstsitzfläche
bildende Ring geteilt und deshalb nicht abdichtbar ist.
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Zur Vermeidung des vorgenannten Mangels wurde bereits vorgeschlagen,
den Keilring aus zwei verschiedenen Materialien herzustellen, und zwar aus einem
als geschlossener Ring ausgebildeten und einem mit diesem Gummiteil dicht verbundenen,
seinerseits je-
doch geschlitzten Stahlteil. Eine solche Sonderausführung
ist jedoch in der Herstellung umständlich und kostspielig.
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Ein anderer, der eingangs genannten Felgenkonstruktion ähnlicher Vorschlag
sieht zwar geschlossen ringförmige Schrägschulterringe aus Stahl vor; deren Festlegung
an der Felge ist jedoch nur durch die -ihrerseits an der Felge durch Schraubmittel
festgelegten - Seitenringe möglich. Auch eine solche Verwendung von Schraubmitteln,
die stets passende Schraubschlüssel erfordert, ist für den schnellen Reifenwechsel
lästig. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten Mängel zu vermeiden
und die eingangs genannten Felgen weiterhin so zu verbessern, daß sie trotz einer
Eignung für schlauchlose Reifen einfach aufgebaut und leichter als bisher montierbar
und vor allem demontierbar sind.
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Die Erfindung besteht in der Kombination folgender Merkmale: a) der
Keilring weist eine nach dem ungeteilten Seitenrand der Felge hin kegelförmig verjüngte
Innenfläche als Anlagefläche an einer dort entsprechend kegelförmig zur Verschlußseite
der Felge hin verjüngten Sitzfläche des Felgenbettes auf; b) die in üblicher Weise
als Sitzfläche gegenüber dem Verschlußring dienende äußere Seitenfläche des Keilringes
ist ebenfalls nach der Verschlußseite der Felge hin kegelmantelförmig verjüngt,
während der Verschlußring eine dieser Seitenfläche angepaßte kegelmantelförmige
innere Seitenfläche aufweist; c) der Verschlußring weist an seinen beiderseits der
kegelmantelförmigen Seitenfläche anschließenden Querflächen je eine zur Abstützung
des Seitenringes am Verschlußring bzw. zur Abstützung des Verschlußringes an der
Hohlkehle des Felgenbettes dienende Umfangsrinne mit einem etwa rechtwinkligen,
jeweils axial nach dem Seitenring bzw. der Hohlkehle hin offenen Profil, wobei die
zur inneren Abstützung des Seitenringes dienende Seitenfläche der einen Umlaufrinne
in der Verlängerung der kegelmantelförmigen Schrägschulter des Keilringes - unter
Einschluß eines gleichen Kegelwinkels - verläuft.
Ein solcher Keilring
läßt sich infolge seiner konischen Innenfläche einfach montieren und demontieren
und kann bei der Verwendung schlauchloser Reifen leicht ungeschlitzt ausgeführt
werden, so daß eine ausreichende Abdichtung des schlauchlosen Reifens möglich ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem im Teillängsschnitt dargestellten
Ausführungsbeispiel veranschaulicht.
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Die Felge weist ein Felgenbett 1 auf, das seinerseits an seiner Montageseite
eine nach dem dortigen Rand der Felge konisch verjüngte Sitzfläche2a für einen mit
einer entsprechenden konischen Innenfläche 2 versehenen Keilring 3 aufweist. An
die konisch verjüngte Sitzfläche des Felgenbettes l schließt nach außen noch eine
übliche Ringnut 5 an, die mit ihrer äußeren Wandung einen Verschlußring 6 am Felgenbett
1 festhält. Der quergeschlitzte, nachgiebig federnd ausgeführte Verschlußring 6
stützt sich dabei am äußeren Rand der Ringnut 5 über Ringflächen 4 und 9 ab, während
ein nach der Mittelebene der Felge zu gelegener kegelförmiger Flächenteil 8a des
Verschlußringes 6 an einer entsprechend kegelförmig gestalteten Seitenfläche 8 des
Keilringes 3 anliegt.
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Wie aus der Zeichnung hervorgeht, ist der Keilring 3 sowohl an seiner
Innenfläche 2 als auch an seiner außen liegenden Schrägschulter 7 konisch ausgeführt,
wobei die seitliche Anlagefläche 8 für den Verschlußring 6 eine dritte kegelmantelförmige
Fläche darstellt. Der Verschlußring 6 bildet an seinem äußeren Ende außerdem noch
eine in der Verlängerung der Schrägschulter 7 verlaufende konische Ringfläche 12,
die - gemeinsam mit dem benachbarten Teil der Schrägschulter 7 - zur inneren Abstützung
eines Seitenringes 11 dient, der sich im montierten Zustand außerdem mit dem inneren
Endteil 10 seiner seitlich außen liegenden Wandfläche gegen eine entsprechende,
etwa radial nach außen ragende Schulter des Verschlußringes 6 abstützt.
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Die Felge nach der Erfindung unterscheidet sich von bisher bekannten
Felgen vor allem dadurch, daß der abnehmbare Keilring 3 auf dem Felgenbett l mittels
der nach dem dortigen Seitenrand der Felge zu konisch verjüngten Innenfläche 2 geführt
ist. Für übliche Reifen mit Schläuchen kann dieser Keilring 3 quergeschlitzt und
nachgiebig federnd ausgeführt sein. Sollen schlauchlose Reifen verwendet werden,
dann wird ein ungeteilter Keilring montiert, wobei der erforderliche Dichtsitz zwischen
dem Felgenbett l und der Innenfläche 2 des Keilringes 3 z. B. durch einen (nicht
dargestellten) Gummiüberzug der zugehörigen konischen Fläche des Felgenbettes 1
erzielt werden kann.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Felge nach der Erfindung besteht
darin, daß sich der Reifen leicht montieren und demontieren läßt. Nach einem Eindrükken
des Seitenringes 11 nach der Mittelebene der Felge hin, und zwar nur um etwa den
Betrag der Stärke des Seitenringes selbst, kann der Verschlußring 6 aus dem Felgenbett
1 herausgenommen werden, woraufhin schließlich der Keilring 3 - infolge seiner konischen
Auflagefläche auf dem Felgenbett l -praktisch reibungsfrei vom Felgenbett abgezogen
werden kann. Bei der Felgenausführung für Reifen mit Schlauch, bei der der Keilring
quergeteilt und nachgiebig federnd ist, genügt es, nach dem Herausnehmen des Verschlußringes
6 aus der Ringnut 5 in den Querschlitz des Keilringes 3 einen Montierhebel einzuführen
und die den Querschlitz beiderseits begrenzenden Ringenden etwas auseinanderzuspreizen.
Hierdurch wird der Keilring mit Sicherheit vom Felgenbett gelöst und läßt sich -
ähnlich wie bei der ungeteilten Ausführung für schlauchlose Reifen -ohne weiteres
vom Felgenbett abziehen.
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Ein weiterer Vorteil der Felgenkonstruktion nach der Erfindung liegt
schließlich darin, daß der Keilring 3 sich infolge seiner konischen Innenfläche
2 und seiner kegelmantelförmigeri Anlagefläche 8 am Verschlußring 6 bei der Montage
stets von selbst in die in der Zeichnung dargestellte gewünschte Lage ausrichtet.
Zu diesem Ausrichten trägt auch der vom dortigen Reifenwulst auf den Keilring 3
ausgeübte radial nach innen gerichtete Druck bei, so daß sowohl der Keilring 3 als
auch der Seitenring 11 bei der Montage stets mit Sicherheit die in der Zeichnung
dargestellte Lage einnehmen, bei der diese Teile durch den Verschlußring in ihrer
Lage zugleich gesichert sind. Dadurch wird gewährleistet, daß eine ungenaue Montage
ausgeschlossen ist und der dortige Reifenwulst auf der Felge stets die richtige
Lage einnimmt.
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Die Erfindung ist nicht an die Einzelheiten des dargestellten Ausführungsbeispiels
gebunden. Wie schon ausgeführt, könnte die konische Sitzfläche des Felgenbettes
1 für den Keilring 3 auch von einer Dichthülse, z. B. aus Gummi, überzogen oder
auch der Keilring an seiner Innenfläche mit einer entsprechenden Dichtung, ausgekleidet
sein. Schließlich läßt sich gewünschtenfalls auch der ganze Keilring 3 aus einem
entsprechend steifen, aber doch elastischen Kunststoff- oder Gummimaterial herstellen,
das außer der erforderlichen Abstützung für den Reifenwulst auch die notwendige
Abdichtung für schlauchlose Reifen bietet.