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Sockelnähmaschine Die Erfindung betrifft eine Sockelnähmaschine. Um
breitere Bevölkerungsschichten, die aus wirtschaftlichen Gründen bisher von dem
Ankauf einer Nähmaschine Abstand genommen haben, ansprechen zu können, bezweckt
die Erfindung, eine vereinfachte Nähmaschinentype zu schaffen, die dem Käufer in
preislicher Hinsicht weitestgehend entgegenkommt.
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Da der Verkaufspreis für Nähmaschinen in erster Linie von den Gestehungskosten
abhängig ist, ergibt sich vor allem bei ihrer Herstellung die unabdingbare Forderung,
sowohl die Material- als auch die Fertitungskosten auf das äußerste dem Erfindungszweck
anzupassen. Im Zuge dieser Entwicklung gilt es vor allem, hochwertige Spezialbearbeitungsmaschinen,
die der heute üblichen Massenfertigung dienen und die einen nicht zu unterschätzenden
Faktor in der Kalkulation der Nähmaschinen darstellen, zeitlich für die Bearbeitung
der einzelnen Werkstücke durch eine Herabminderung der einzelnen Bearbeitungsstellen
zu entlasten.
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Die vorliegende Erfindung stellt sich die Aufgabe, den Maschinensockel
einer Sockelnähmaschine derart auszubilden, daß seine maschinelle Bearbeitung wesentlich
vereinfacht wird. Eine solche Maßnahme senkt den Herstellungspreis beträchtlich.
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Die Bearbeitung des Nähmaschinensockels ist insofern schwierig, als
Sockelnähmaschinen meist einen komplizierten Innenaufbau des Sockels, bedingt durch
die Lagerung der unteren Stichbildewerkzeuge einschließlich der relativ komplizierten
Stoffvorschubeinrichtung, haben.
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Bei einer bekannten tragbaren Nähmaschine mit einem von dem Maschinensockel
getragenen Ständer, der in einen hohlen, waagerechten und einen Kopf tragenden Arm
übergeht, ist der Arm mit Schlitzenversehen, in denen ein besonderer Traghandgriff
angebracht ist, der in seiner umgelegten Stellung mit der Außenfläche des Armes
fluchtet und durch Gelenkverbindungen mit dessen Innenfläche verbunden ist.
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Auch sind Öffnungen bzw. Ausnehmungen an Sokkelnähmaschinen bekanntgeworden,
durch die Bearbeitungswerkzeuge zu den im Innern des Sockels befindlichen Bearbeitungsstellen
geführt werden. Diese Ausnehmungen sind jedoch derart gestaltet, daß sie lediglich
für den erwähnten Zweck brauchbar sind und bei der Fertigstellung der Nähmaschine
mit besonderen Abdeckblechen verschlossen werden, so daß der Maschinensockel eine
äußerlich glatte Oberfläche aufweist.
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Man kennt auch eine Nähmaschine mit Stofftragplatte, die mittels Scharniere
gelenkig mit dem Sockel verbunden ist. Dieser Sockel besteht aus Holz, und, da das
Oberteil bei Nichtgebrauch mit einem hölzernen Ver5chlußkasten abgedeckt wird, sind
an den Stirnseiten des Sockels besondere Ausnehmungen eingearbeitet, die zum Transport
der Maschine dienen.
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Ferner ist eine Sockelnähmaschine bekannt, deren Antriebswellen für
den Greifer und die Stoffvorschubeinrichtung achsparallel in quer dazu angeordneten
Lagerrippen des Maschinensockels lagern. Jedoch besteht dieser Maschinensockel aus
mehreren, miteinander verschraubten Einzelteilen.
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Die Erfindung geht von einer Sockelnähmaschine aus, deren aus den
Seitenwandungen und oberem Abdeckteil bestehender Sockel einstückig ausgebildet
ist und als Triebwerksträger für die unteren Nahtbildewerkzeuge und deren Antriebsmittel
dient, wobei die Bohrungen der Lagerstellen achsparallel in Längsrichtung des Sockels
angeordnet sind und zeichnet sich dadurch aus, daß sich die Bohrungen innerhalb
eines Raumes befinden, dessen Querschnitt und Lage im Sockel durch die Umrißkanten
von an den Stirnseiten des Sockels angeordneten Ausnehmungen bestimmt ist, die in
an sich bekannter Weise zum Transport der Nähmaschine dienen.
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Der Erfindungsgegenstand ist an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert,
und zwar zeigt Fig. 1 den Nähmaschinensockel mit eingebautem Stoffschieberantrieb,
von unten gesehen, Fig. 2 den Nähmaschinensockel als Gußteil vor der Bearbeitung
der inneren Lagerstellen in perspektivischer Darstellung.
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Im Innenraum des Nähmaschinensockels 1 ist ein Antriebsmotor 2 mittels
des Lagerbockes 3 und der Schrauben 4 und 5 befestigt. Die Welle 6 des Antriebsmotors
2 treibt über eine Keilriemenscheibe 7 und weitere, nicht dargestellte Mittel das
Gurtrad 11 der Greiferantriebswelle 10 an. Die Greiferantriebswelle 10 ist drehbar
in einer Büchse 13 gelagert, die in einer Bohrung 8 (Fig. 2) des am Maschinensockel
1 angeordneten Lagerauges 12 durch eine Schraube 14
(Fig. 1) in
der gezeichneten Lage fixiert ist, sowie in Büchsen 15 und 16, die in Bohrungen
18 und 19 (Fig. 2) des am Maschinensockel l vorgesehenen Getriebegehäuses 17 angeordnet
sind. Im Getriebegehäuse 17 ist ferner in achsparalleler Anordnung in je einer der
Büchsen 23, die in den Bohrungen 20 und 22 des Getriebegehäuses 17 (Fig. 2) eingelassen
sind, eine den Greifer 21d tragende Greiferwelle 21 gelagert, die über einen nicht
dargestellten, im Getriebegehäuse 17 befindlichen Zahnradantrieb von der Greiferantriebswelle
10 angetrieben wird. Ferner sind auf der Greiferantriebswelle 10 die Kurvenscheiben
25 und 26 befestigt. Die Kurvenscheibe 25 wirkt auf einen Stoffschiebertragbalken
30 ein, der an dem senkrecht stehenden Arm 32 der Schwinge 33 angelenkt ist. Die
Schwinge 33 wird von Lagerzapfen 36 und 37 aufgenommen, die in Bohrungen 27, 28
der am Maschinensockel angeordneten Lageraugen 38 und 39 mittels der Schrauben 40
und 41 verschraubt sind. Der Arm 42 der Schwinge 33 ist gelenkig mit der Vorschubgabel
43 verbunden, die von der Kurvenscheibe 26 und unter Vermittlung ihres Kulissensteines
47 von der Kulisse 49 beeinflußt wird. Die Kulisse 49 sitzt auf der auf der Greiferantriebswelle
10 drehbaren Hohlwelle 52, an deren anderem Ende der Stellhebel 53 unter Vermittlung
eines Lenkers 54, eines Lenkers 55 mit dem am Vorschubeinstellmitte156 befestigten
Hebel 57 in Verbindung steht. Das Getriebegehäuse 17 ist durch einen Deckel
59 abgedichtet, der durch Senkschrauben 58 befestigt ist.
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Die Stoffauflagefläche 59 (Fig. 2) des Sockels 1 wird von einer Ausnehmung
60 durchbrochen, über der der Ständer 62 der Maschine aufgesetzt ist und durch Schrauben
63 gehalten wird. Der Ständer 62 und der Sockel 1 können jedoch auch aus einem Stück
bestehen.
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Soll die Nähmaschine in einem Einbaumöbel verwendet werden, sind Scharniere
64 zum Anschrauben des Sockels 1 an dem Nähmaschinenmöbel zu befestigen. Die vordere
Ausnehmung 65 (Fig.2) des Sockels 1 dient zur Aufnahme der bekannten, die Stichbildewerkzeuge
abdeckenden Stichplatte.
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Zum Transport der Nähmaschine, beispielsweise von einem Abstellplatz
zu einem Arbeitstisch, dienen die an der Stirnseite 66 (Fig. 2) und an der gegenüberliegenden
Seite 67 des Sockels 1 angebrachten Aussparungen 68, 69, die in Verbindung mit den
Wänden 66 bzw. 67 als Handhaben zum Transport der Nähmaschine dienen.
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Beim Bearbeiten der Bohrungen 8, 18 und 19 für die Greiferantriebswelle
10 sowie der achsparallel dazu angeordneten Bohrungen 20 und 22 für die Greiferwelle
21 sowie der Bohrungen 27 und 28 für die Schwinge 33 werden die Bohrwerkzeuge 70
und 71 gleichzeitig durch die Aussparungen 68 und 69 hindurchgeführt, und die Bohrungen
72 für die Schrauben 63 können im gleichen Arbeitsgang hergestellt werden. Durch
die besondere Ausbildung und Anordnung der Ausnehmungen 68 und 69 ergeben sich für
diese Bearbeitungsvorgänge verhältnismäßig kurze Bearbeitungszeiten, da der Sockel
1 zur Durchführung dieser Bohroperationen nicht umgespannt zu werden braucht und
deshalb auch keine zusätzlichen Rüstzeiten erforderlich sind. Darüber hinaus können
durch geeignete Ausbildung der Bearbeitungsmaschine selbst bzw. des der Bearbeitung
zugrunde liegenden Fertigungssystems der Sockel 1 auch in der gleichen Einspannlage,
beispielsweise durch Drehung um 90°, geeigneten Fräswerkzeugen zugeführt werden,
die die Oberfläche 73 und die Ausnehmung 65 bearbeiten, sofern dieselben nicht als
Stirnfräser von oben auf den Sockel 1 zur Einwirkung gebracht werden.