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Umlaufaufzug für Kastenförderanlagen Es ist bekannt, zur Verbindung
von Kastenförderanlagen in verschiedenen Stockwerken von Gebäuden Umlaufaufzüge
mit Transportketten vorzusehen. In diesen Aufzügen sind zur Aufnahme der Förderkästen
in regelmäßigen Abständen an den Ketten Mitnahmerahmen befestigt, die unten und
an der Stirnseite offen sind. Die Mitnahmerahmen in der rechten Aufzugshälfte, die
der Beladung dient, fahren aufwärts, während die in der linken Hälfte, an der entladen
wird, abwärts fahren.
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Durch einen Fußkontakt kann in jedem Stockwerk ein freier Mitnahmerahmen
angefordert werden, der an der Beladestelle stehenbleibt. Jeder Förderkasten wird
von Hand in den Mitnahmerahmen eingesetzt und anschließend der Aufzug durch den
Fußkontakt wieder angelassen.
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Bei Umlaufaufzügen für Kastenförderanlagen mit selbsttätig arbeitenden
Be- und Entladeeinrichtungen bestehen für den Einfahrprozeß, d. h. die Übergabe
eines Förderkastens an ein Mitnahmeelement im Aufzug, zwei unterschiedliche Möglichkeiten.
Nach der einen Ausführung ruht der Kasten auf einem Schieber und wird mit diesem
zu gegebener Zeit in den Aufzug geschoben. Dabei müssen die Mitnahmeelemente des
Aufzuges dann so gestaltet sein, daß sie an dem eingefahrenen Schieber vorbeigleiten
können.
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Bei Einkettenaufzügen werden bei dieser Ausführung auch gabelförmige
Einschub- und Tragelemente verwendet.
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Bei der zweiten Möglichkeit zur Übergabe eines Förderkastens an ein
Mitnahmeelement im Aufzug wird die Schwerkraft ausgenutzt. Die Kästen stehen dabei
auf einer geneigten Rollenbahn, die normalerweise nicht in den Aufzug hineinragt.
Ein Teil ist schwenkbar gelagert und wird erst bei Bedarf in die Betriebslage gebracht,
um den Kasten hinein- bzw. herausrollen zu lassen.
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In beiden Fällen ist es bei unsymmetrischen Tragelementen unmöglich,
Ein- und Ausfahrstellen auf sich gegenüberliegenden Seiten des Aufzuges anzuordnen.
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Der Kasten muß entgegen der Einfahrrichtung wieder herausgeholt werden,
und Ein- und Ausfahrrichtung müssen in allen Stationen übereinstimmen. In den Fig.
1 und 2 ist die Lage der Ein- und Ausfahrstellen schematisch an einem Querschnitt
des Aufzuges in einem beliebigen Stockwerk dargestellt. In dem schraffierten Rahmen
1 eines Aufzugschachtes sind in jedem Stockwerk Übernahmeelemente, z. B. einschwenkbare
Röllchen 2 vorgesehen, die einen eingefahrenen Kasten einerseits aufnehmen und festhalten,
bis ihn ein Mitnahmeelement ergreift, und andererseits von einem Mitnahmeelement
abheben und halten, bis er den Aufzug verlassen hat. Die Zuführ- 3 und Abführeinrichtungen
4, z. B. Flachförderbänder,
müssen bei diesen Ausführungen, bedingt durch die Ausbildung
des Mitnahmeelementes, immer auf derselben Seite des Aufzuges angeordnet sein.
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Aufzüge werden oft nachträglich in Gebäude eingebaut. Es ist dann
oft nur mit großen Schwierigkeiten und durch umfangreiche Umbauten möglich, den
Aufzugschacht so anzuordnen, daß die Be- und Entladestellen der einzelnen Stationen
nebeneinander-und in allen Stockwerken genau übereinanderliegen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Mitteln für
den Transport von Förderkästen ein Mitnahmeelement zu schaffen, das so gestaltet
ist, daß die Ein- und Ausfahröffnungen des Aufzuges nicht unbedingt auf einer Seite
des Aufzuges nebeneinanderliegen müssen, sondern auch einen Stationsaufbau nach
Fig. 3 und 4 ermöglichen und in jeder Station ein anderer Aufbau gewählt werden
kann.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die zur Aufnahme der Förderkästen
im Aufzug bestimmten Tragelemente aus einem symmetrischen, geschlossenen Tragrahmen
bestehen, der in seiner Breiten- und Längenausdehnung unter den Kastenabmessungen
liegt und zwei diagonal angeordnete Ausleger zur Befestigung an den Transportketten
aufweist. Es ist besonders vorteilhaft, wenn die verwendeten Förderkästen einen
Rand haben, mit dem sie sich auf den Übernahmerölichen innerhalb des Aufzuges abstützen,
da dadurch für den Kasten während des Umlaufs eine stabile Lage gesichert ist. Der
Kastenrand muß natürlich so breit sein, daß eine freie Zone für den Angriff dieser
Röllchen bleibt. Selbstverständlich können aber auch Förderkästen ohne Rand Verwendung
finden. Statt eines geschlossenen Rahmens kann dann auch eine Plattform od. dgl.
vorgesehen sein, die nicht so breit ist wie der Förderkasten bzw. der lichte Abstand
zwischen den im Aufzugschacht zur Ubernahme eines Förderkastens angeordneten Röllchen.
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Bei Aufzügen mit Tragelementen nach der Erfindung ist es möglich,
die Ein- und Ausfahrstellen auf sich gegenüberliegenden Seiten des Aufzuges anzuordnen
und in den einzelnen Stockwerken die den jeweils vorliegenden baulichen Bedingungen
angemessene Anordnung aus den vier Möglichkeiten auszuwählen.
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Die diagonal an den gegenüberliegenden Ketten befestigten Ausleger
treten zwischen zwei Rollen bzw. zwischen der Endrolle und dem Aufzugschacht hindurch,
so daß sie nicht anstreifen und den Betrieb behindern. Außerhalb des Aufzuges können
die tJl)ernahmerölichen durch eine Rollenbahn oder Flachförderbänder fortgesetzt
werden.
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Der Abstand zwischen zwei Tragelementen bestimmt bei gegebener Umlaufgeschwindigkeit
die Förderleistung. Er ist unter anderem von der Höhe der Tragelemente abhängig.
Es ist daher vorteilhaft, ein in der Bewegungsrichtung schmales Tragelement vorzusehen.
Ein derartiges Mitnahmeglied kann aber nicht mehr durch feststehende Schienen gefiihrt
werden, da eine zu kurze Führung zum Verecken neigt und nachteilig ist. Der Tragrahmen
nach der Erfindung wird daher so an den Transportketten befestigt, daß man auf zusätzliche
Führungselemente verzichten kann, die normalerweise das Tragelement in jeder Phase
des Umlaufs in der vorgegebenen Lage halten.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen,
die in den Figuren und der dazugehörenden Beschreibung erläutert sind. Es zeigen
Fig. 1 und 2 je einen Querschnitt durch einen Aufzugschacht mit nebeneinanderliegenden
Ein- und Ausfahröffnungen, Fig. 3 und 4 je einen Aufzugschacht mit Ein- und Ausfahrstellen
an gegenüberliegenden Seiten des Aufzuges, Fig. 5 einen in einem Tragrahmen hängenden
Kasten von der Seite, Fig. 6 einen Tragrahmen von oben, Fig. 7 eine Detailzeichnung
der Ecke des Tragrahmens bei A in der Fig. 6, Fig. 8 schematisch einen Zweikettenumlaufaufzug
mit einem besetzten und einem freien Rahmen und Fig. 9 in der Seitenansicht einen
eingefahrenen Kasten, darunter einen einfahrenden Kasten und ferner den eingefahrenen
Kasten in der Draufsicht.
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In den Fig. 5 und 6 sind Tragrahmen 5 angeordnet, die mit den Auslegern
6 an den sich diagonal gegenüberliegenden Ketten 7 befestigt sind. Ein Rahmen 5
besteht vorzugsweise aus zwei Teilen, damit er leicht montiert und demontiert werden
kann. Vier aufgeschobene Gummipolster 8 dienen der geräuscharmen und elastischen
Übernahme der Behälter bzw.
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Förderkästen 9.
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Der Rahmen besitzt an den beiden Auslegern Aufnahmebüchsen 10 (Fig.
7), in die die Bolzen 11 der Ketten, die in Führungen 12 verlaufen, eingreifen.
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Setzt man eine gute Passung voraus, so kann der Rahmen nur sehr wenig
um die in der Fig. 6 strich-
punktiert eingezeichnete Diagonale kippen. Dies ist
um so weniger möglich, je länger die Bolzen und die Büchsen sind, weil sich dadurch
die stabilisierende Zone verbreitert. Auf jeden Fall kann auf diese Weise sichergestellt
werden, daß der Rahmen in jeder Phase des Umlaufs die horizontale Lage zwangläufig
beibehält. Eine darüber hinausgehende Führung des Tragrahmens durch feststehende
Schienen ist daher nicht erforderlich.
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In der Fig. 8 ist das Prinzip des Aufzuges schematisch dargestellt.
Zwischen den getrennten Ketten 7, die um die Stirnräder 13, 14 verlaufen, hängen
zwei Tragrahmen 5. Der aufwärts fahrende Rahmen ist mit einem Förderkasten 9 beladen,
während der abwärts fahrende Rahmen leer ist.
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Zentrierstifte 15 aus Rundmaterial bestimmen die Lage des Kastens
in der Längsrichtung. Die Anschläge auf der Einfahrseite sind so gesetzt, daß der
Kasten von den entsprechenden Zentrierstiften etwas entgegen der Einfahrrichtung
zurückgeschoben wird.
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Das gelingt vor allem wegen der konischen Form des Förderkastens.
Der Vorteil dieser Rückwärtsbewegung ist in der Fig. 9 dargestellt. Die Zentrierstifte
des Tragarms schieben den Behälter um den Betrag a entgegen der Einfahrrichtung
zurück und lösen ihn damit von dem Anschlag. Der Förderkasten berührt infolgedessen
nicht die Anschläge der darüberliegenden Stationen, während er vorbeifährt. Die
Zentrierung des Förderkastens im Rahmen kann auch durch den Rahmen selbst hervorgerufen
werden, wenn er in dem entscheidenden Bereich nicht scharfkantig ausgeführt ist.
Die eingesetzten Rundstifte als Zentrierstifte haben jedoch den Vorteil, daß sie
sich justieren lassen und aus beliebigem Werkstoff hergestellt werden können.
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PATENTANSPROCHE: 1. Umlaufaufzug mit zwei Transportketten für Kastenförderanlagen,
dadurch gekennzeichnet, daß die zur Aufnahme der Förderkästen (9) im Aufzug bestimmten
Tragelemente aus einem symmetrischen Tragrahmen (5) bestehen, der in seiner Breiten-
und Längenausdehnung unter den Kastenabmessungen liegt und zwei diagonal angeordnete
Ausleger (6) zur Befestigung an den Transportketten t7) aufweist.