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Merkzeichen für Karteikarten mit einem Falzrand Die Erfindung bezieht
sich auf ein Merkzeichen aus einem überstehenden Kopf und einem Einsteckschaft für
Karteikarten mit einem Falzrand und im Bug des Falzrandes vorgesehenen Einstecköffnungen.
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Bei diesen bekannten Merkzeichen, welche in die sich in der Längsrichtung
der Karteikarte erstreckenden Einstecköffnungen im Bug des Falzrandes eingesetzt
werden, ist die Breite des Einsteckschaftes gleich der Länge der Einstecköffnung
ausgebildet. Am Ende des Einsteckschaftes weisen sie jedoch einen verbreiterten
Fuß auf, zwischen dem und dem Einsteckschaft eine keilförmige Kerbe angeordnet ist.
Zum Einbringen in die Einstecköffnung wird durch Schräghalten des mit der Breitseite
zur Kartenfläche parallelen :Merkzeichens zuerst der Merkzeichenfuß mit dem Ende
der Kerbe als Drehstelle in die Einstecköffüung hineingedreht und alsdann das Merkzeichen
vollständig in die Einstecköffnung hineingeschoben. In dieser Endlage sind jedoch
diese Merkzeichen nur in seitlicher Richtung, jedoch nicht gegen Herausziehen oder
Verschieben in ihrer Längsrichtung gesichert, weil der Einsteckschaft zwischen dem
verbreiterten Merkzeichenkopf und dem verbreiterten Merkzeichenfuß eine erhebliche
Länge aufweist, so daß das Merkzeichen um diese Länge in der Einstecköffnung senkrecht
zum Falzrand verschiebbar ist.
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Bei einer anderen Ausführungsform solcher Merkzeichen dient als Falzrand
eine im Querschnitt U-förrnige Hängeschiene, zwischen deren Schenkel eine Karteikarte
eingeklemmt ist. Der Einsteckschaft des Merkzeichens ist jedoch gegenüber dem Merkzeichenkopf
verbreitert, der eine Breite aufweist, die der Länge der Einstecköffnung im Bug
des Falzrandes entspricht. Unmittelbar am Merkzeichenfuß ist der Einsteckschaft
etwa halbkreisförmig ausgekröpft. Dieses bekannte Merkzeichen ist von der Innenseite
der Hängeschiene vor der Aufnahme der Karteikarte durch die betreffende Einstecköffnung
hindurchgeschoben, und zwar so weit, bis die Schultern des Merkzeichenfuß. es an
der Innenseite des Falzrandbuges anliegen und die Auskröpfung über die Einstecköffnung
herausgetreten ist. Dadurch wird das Merkzeichen nicht nur in Längsrichtung der
Hängeschiene sondern auch senkrecht dazu gegen Verschieben gesichert. Nach dem Einklemmen
der Karteikarte, die außerdem noch durch besondere Zungen in der Hängeschiene gehaltert
wird, kann jedoch das Merkzeichen praktisch nicht mehr oder nur sehr schwer ausgewechselt
werden. Insbesondere ist der Merkzeichenkopf verhältnismäßig schmal und zur Aufnahme
von Beschriftungen nicht geeignet.
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Es sind auch Merkzeichen bzw. Karteikarten bekanntgeworden, bei denen
im Kartenkopf und vielfach auch an den Kartenlängsrändern zwei zum Kartenrand bzw.
zur benachbarten Begrenzungskante parallele Schlitzreihen vorgesehen sind, in welche
die meist aus einem farbigen Kunststoffmaterial gebildeten Merkzeichen eingesteckt
werden. Bei einer solchen Befestigungsart ragen jedoch ihre Einsteckzungen aus der
Kartenrückenfläche hervor. Insbesondere die nach unten abstehenden Einsteckzungen
der Merkzeichen sind vielfach der Anlaß dafür, daß beim Einstecken von Karteikarten
in einen Kartenstapel ein Widerstand fühlbar wird. Denn die Einsteckzungen bleiben
am Rand der benachbarten Karteikarte hängen und steigen bei unvorsichtigem Einführen
der Karteikarten in den Kartenstapel aus den Schlitzen heraus und springen dadurch
sowie infolge ihrer nachgiebigen Klemmung von der Karteikarte ab.
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Daraus folgt, daß solche Karteien sehr leicht in Unordnung geraten
und unübersichtlich werden. Außerdem nehmen die Schlitzreihen auf den Karteikarten
ein für die Aufzeichnungen meist verlorenes Feld in Anspruch.
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Durch die Erfindung soll das Merkzeichen und die Karteikarte mit den
Merkmalen des im ersten Absatz erläuterten Gattungsbegriffes so weitergebildet werden,
daß das Merkzeichen bei beliebig großem Merkzeichenkopf und festem Sitz im Falzrand
sowohl in dessen Längsrichtung als auch quer dazu ohne besonderen Konstruktionsaufwand
leicht ausgewechselt werden kann. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß mindestens
eine Längsseite des Einsteckschaftes am Kopf des Merkzeichens durch einen quer angeordneten,
die Breite eines Steges begrenzenden Schlitz unterbrochen ist und jede Einstecköffnung
in Richtung des
Falzrandbuges eine der Stegbreite und senkrecht
zum Falzrandbug eine der Schaftbreite entsprechende Länge aufweist, derart, daß
bei aufgeklapptem Falzrand durch Verdrehen eines quer zum Falzrandbug in eine Einstecköffnung
eingebrachten Schaftes um 90° die Längskanten der Schlitze auf die innere und äußere
Falzkante des Falzrandbuges übergreifen.
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Es ist für den Erfindungsgegenstand besonders charakteristisch,
daß in der Karteikarte Einstecköffnungen vorgesehen sind, die quer über dem Falzrandbugder
Karteikarte liegen und deren Ausdehnung in der Richtung senkrecht zum Falzrandbug
größer ist als in der dazu parallelen Richtung. In diese Einstecköffnungen können
die Merkzeichen leicht eingesetzt und durch Verdrehen um 90° auswechselbar befestigt
werden, wenn die Karteikarte mit ihrem Falzrand an der Bugstelle flach ausgebreitet
ist, wobei der im EinstecksChaft von den Schlitzen gebildete Steg der kleineren
Diagonale der Einstecköffnungen in der Karteikarte entspricht.
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Zum Befestigen des Merkzeichens genügt es, das Merkzeichen durch die
Einstecköffnung der aufgefalteten Karteikarte bis in die Höhe des oder der Schlitze
des Einsteckschaftes einzuführen und dann um 90° zu drehen, so daß es mit seinem
Steg zwischen den einen geringeren Abstand voneinander aufweisenden Eckkanten im
Falzrandbug der Einstecköffnung geführt und mit den Längskanten der Schlitze des
Einsteckschaftes auf der inneren und äußeren Falzkante des Falzrandbuges abgestützt
ist. M'ird nun der Falzrand der Karteikarte um ihren Falzrandbug gefaltet, so ist
das Merkzeichen in der Gebrauchslage unverrückbar festgehalten. Es kann weder seitlich
verschoben noch aus der Karteikarte herausgezogen werden-Auch eine Verdrehung des
Merkzeichens ist bei abgeklapptem Falzrand nicht mehr möglich.
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Der Einsteckschaft der 'Merkzeichen befindet sich zwischen der Karteikarte
und dem umgeklappten Falzrand und kann daher nicht mit benachbarten Karteikarten
in Berührung kommen oder an diesen hängenbleiben. Die Außenfläche der Karteikarte
und des Falzrandes steht für die Anbringung von Vermerken und Aufschriften unvermindert
zur Verfügung.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
kann der Falzrand zum lösbaren Befestigen seiner freien Ränder an der Karteikarte
auf der Innenseite einen streifenförmigen Leimauftrag aus einem Selbstklebestoff
aufweisen. Durch diese Ausbildung ist es möglich, den Falzrand der Karte au deren
Rückseite lösbar zu befestigen.
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Des weiteren kann das Merkzeichen von einem ouergefalteten Streifen
aus Kunststoff gebildet sein, dessen beide als Einsteckschaft dienenden Schenkel
in jeweils beiden Längsseiten unterhalb des Kopfes Querschlitze zum Übergreifen
der inneren und äußeren Falzkante im Bereich einer Einstecköffnung aufweisen. Schließlich
kann auch der Kopf des Merkzeichens die Umrißform eines unregelmäßigen Trapezes
mit mindestens einer in die Leserichtung geneigten Kopfkante aufweisen. so daß eine
Schrägsichtkartei gebildet wird.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in mehreren beispielsweisen
Ausführungsformen schematisch veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 eine Ansicht einer
Karteikarte mit einem aufgeklappten Falzrand, Fig. 2 eine Ansicht eines Merkzeichens
eines ersten Ausführungsbeispieles, Fig. 3 eine schaubildliche Ansicht eines Teiles
einer Karteikarte nach Fig. 1 mit einem beim Einstecken befindlichen Merkzeichens,
Fig. 4 eine Ansicht eines Merkzeichens eines zweiten Ausführungsbeispieles, Fig.5
eine schaubildliche Ansicht eines Merkzeichens eines dritten Ausführungsbeispiels,
Fig. 6 eine schaubildliche Ansicht des in die Karteikarte nach Fig.l eingesteckten
Merkzeichens nach Fig. 5 und Fig.7 und 8 je eine schaubildliche Ansicht von Merkzeichen
zweier weiterer Ausführungsbeispieie. Die in Fig. 1 dargestellte Karteikarte 1 ist
mit einem Falzrand 3 versehen, der um eine einen Bug 2 bildende Falzkante nach rückwärts
umklappbar ist und gegenüber dem Unterteil der Karteikarte 1 gleiche oder geringere
Flächenausdehnung aufweist. Im Bug 2 des Falzrandes 3 sind mehrere in Reihe angeordnete
rhombische oder rhomboidförmige Einstecköffnungen 4 angeordnet, deren kürzere Diagonale
im Scheitel des Falzrandbuges 2 liegt. Das Merkzeichen ist von einem Kopf 5 und
einem Einsteckschaft 6 gebildet, die beide aus einem einheitlichen Stück, z. B.
thermoplastischen Kunststoffen, bestehen. Der Einsteckschaft 6 ist in sei ner Breite
der längeren Diagonale der rhombischen oder rhomboidartigen Einstecköffnung 4 der
Karteikarte angepaßt und weist mindestens einen, vorzugsweise zwei einander gegenüberliegende
und zur Längsrichtung des Einsteckschaftes 6 quergerichtete Querschlitze 7 auf,
welche so tief sind, daß zwischen den Querschlitzen 7 ein in seiner Breite der kürzeren
Diagonale der Einstecköffnung 4 entsprechender Steg 8 verbleibt. Der Einsteckschaft
6 kann gleichmäßig breit ausgeführt und am Ende zugespitzt sein oder beliebig anders,
z. B. keilartig, gestaltet werden. Der Kopf 5 des Merkzeichens kann entweder gemäß
Fig.2 kurz ausgebildet sein oder gemäß Fig. 4 die Form eines unregelmäßigen Trapezes
mit einer in Leserichtung geneigten Kante erhalten, um dadurch die Bildung oiner
Schrägsichtkartei zu ermöglichen.
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Zum Anstecken eines Merkzeichens 5, 6 an die Karteikarte 1 wird deren
Falzrand 3, wie in Fig. 1 dargestellt ist, gerade gestreckt, so daß er mit dem Karteiblatt
eine Ebene gemeinsam aufweist. -Nun wird das '-Merkzeichen mit seinem Einsteckschaft
6 in die ausgewählte Einstecköffnung 4 der Karteikarte 1 senkrecht zur Blattebene
derart eingeführt, daß der Einsteckschaft mit seinem Querschnitt den der längeren
Diagonale der z. B. rhombischen Einstecköffnung 4 der Karteikarte entsprechenden
freien Abstand einnimmt. Am oberen Ende des Einsteckschaftes 6 unmittelbar neben
den Querschlitzen 7 wird der Kopf 5 angeschlossen, der gegenüber dem Einsteckschaft
um eine Stufe 9 verbreitert ist, so daß eine Längskante der Querschlitze 7 zugleich
eine Begrenzungskante des MIerkzeichenkopfes 5 bildet.
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Sobald das Merkzeichen mit den Stufen 9 an der Karteikarte auftritt,
wird es um seine Längsachse urn etwa 90° gedreht, so daß es mit der Breitseite in
die Richtung des Falzrandbuges 2 weist. Dabei werden die Längskanten der Querschlitze
7 des Merkzeichens 5, 6 über die beiderseitigen Falzkanten des Falzrandbuges 2 an
der Einstecköffnung 4 übergreifen. Auf diese «'eise wird zunächst das Festlegen
des Merkzeichens in jeder Richtung mit Ausnahme in der Drehrichtung erreicht. Hierauf
werden der Einsteckschaft 6 des 'Merkzeichens und der Falzrand 3 auf den Rücken
des Unterteiles 1 umgeklappt, so daß das Merkzeichen in seiner eingestellten Lage
mit dem Kopf 5 über den Falzrandbug der Karteikarte hinausragt, wogegen der Einsteckschaft
vollkommen gedeckt zwischen der Karteikarte 1 und seinem Falzrand 3 unverrückbar
festgehalten ist.
Wenn der Falzrand 3 an den freien Rändern auf
der Innenseite einen Leimauftrag 10 aus einem Selbstklebestoff erhält, kann er an
der Karteikartenrückseite lösbar festgelegt werden. `'Wesentlich ist, daß die gesamte
Fläche der Karteikarte 1 und die seines Falzrandes 3 sowohl auf der Vorder- als
auch auf der Rückseite zur Aufnahme von Notizen frei ist und bei aufgeklapptem Falzrand
3 alle Kartenflächen schreibbereit vorliegen.
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Das Merkzeichen kann nach der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform
durch Falten eines entsprechend zugeschnittenen Streifens auch zweischenkelig ausgebildet
werden, indem der Streifen um die Falzkante 11 quergefaltet wird, so daß beide Schenkel
je einen Kopf 5 und einen Einsteckscliaft 6 mit den Querschlitzen 7 aufweisen. Ein
solches Merkzeichen kann, wie die Fig. 6 und 7 zeigen, nach zwei Arten verwendet
werden. Gemäß Fig. 6 befindet sich der Scheitel des Falzrandbuges an der Falzkante
11 des zweischenkeligen Merkzeichens 5, 6, die zugleich die Scheitelkante des verbreiterten
Kopfes 5 bildet, so daß das aus der Karteikarte bzw. ihrem Falzrandbug herausragende
Merkzeichen eine oben geschlossene, jedoch seitlich offene Tasche bildet, in welche
ein Markierungsstreifen 12 besonderer Art z. B. parallel zur Kopfkante der Karteikarte
einsteckbar ist. Wird dieser Markierungsstreifen 12 mit einer als Rast dienenden
randoffenen Ausnehmung 13 versehen und in seiner Breite etwas größer als die Kopfhöhe
ausgebildet, dann wird er mit der Ausnehmung 13 in die Kopftasche eingeführt, bevor
das -Merkzeichen mit seinem Zungenpaar 6 auf die bereits beschriebene Weise in die
betreffende, z. B. rhombische Einstecköffnung 4 der Karteikarte 1 eingesetzt wird.
Im eingesetzten Zustand stützt sich der Markierungsstreifen 12 sowohl an der inneren
Falzkante 11 des Kopfes 5 als auch an der benachbarten Begrenzungskante der Karteikarte
ab und wird auf diese Weise in seiner Strecklage gegen Herausziehen gesichert. Dieser
Markierungsstreifen 12 kann auch als eine im Winkel von dieser Begrenzungskante
der Karteikarte abstehende trapezartige Fahne ausgebildet sein, wie dies in Fig.
6 in gestrichelten Linien angedeutet ist. Gemäß Fig. 7 ist die Falzkante 11 des
?Merkzeichens am Ende des Einsteckschaftes vorgesehen, wogegen die frei auslaufenden
Enden der beiden Schenkel einen zweiteiligen Kopf bilden, zwischen denen ein Markierungsstreifen
12 einsteckbar ist. Wenn zwei solche Merkzeichen 5, 6 nebeneinander in getrennten
Einstecköffnungen 4 einer Karteikarte feststecken, können deren Köpfe 5 entweder
in der Art gemäß Fig. 6 oder in der Art gemäß Fig. 7 durch einen Markierungsstreifen
12 miteinander verbunden werden.
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Die Ausbildung kann nach Fig. 8 auch so durchgeführt werden, daß zwei
einfache in der Karteikarte nebeneinander festgesteckte Merkzeichen durch einen
aufsteckbaren Reiter 14 aus durchsichtigem Werkstoff miteinander verbunden werden.
Der Reiter dient sowohl als Klemme als auch als Hülse für den beschrifteten und
in ihm sitzenden Markierungsstreifen.
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Die Ausbildung der Einstecköffnungen 4 in den Karteikarten 1 und die
Ausbildung der -Merkzeichen 5, 6 können sinngemäß auch abgewandelt werden. So z.
B. können die Einstecköffnungen 4 mit gleichem Erfolg auch elliptisch, oval oder
z. B. nach Art eines Schlüsselloches, also im wesentlichen länglich bzw. rechteckig,
ausgeführt sein. Es können auch einer bestimmten Sorte der erfindungsgemäß ausgebildeten
Merkzeichen Karteikarten mit Einstecköffnungen 4 von untereinander auffallend verschiedener
Ausschnittform zugeordnet werden, die jedoch längs zum Falzrandbug und quer dazu
jeweils die gleiche lichte Weite aufweisen, so daß schon durch die Wahl der Einstecköffnungen
4 unter den Karteikarten 1 eine Auswahl nach beliebigen Gesichtspunkten getroffen
werden kann.