-
Verfahren zum Verpacken von Nahrungsmitteln mit gut definiertem Umriß
in schrumpffähiges Material Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpakken von
Nahrungsmitteln mit gut definiertem Umriß, z. B. von Fleisch, Speck, Käse usw.
-
Beim Verkauf von Nahrungsmitteln wird steigender Wert darauf gelegt,
daß die Erzeugnisse in einer gefälligen Verpackung angeboten werden, die nicht nur
dem Erzeugnis einen Schutz bietet, sondern auch das Erzeugnis möglichst vorteilhaft
zur Schau stellt und seine Haltbarkeit verbessert. Es ist von Bedeutung, daß das
Verpackungsmaterial und das Verfahren zum Einpacken verhältnismäßig billig sind,
so daß die Kosten des Erzeugnisses nicht übermäßig erhöht werden. Häufig möchte
man auch eine Bezeichnung, eine Werheaufschrift oder eine Gebrauchsanweisung auf
der Verpackung anbringen. Wenn zur Verpackung eine durchsichtige Kunststoffolie
verwendet wird, läßt sie sich, wenn sie dünn ist, nicht ohne weiteres bedrucken.
Bei verschiedenen Nahrungsmitteln, z. B.
-
Fleischwaren, ist es wichtig, daß die Hülle für Luft undurchlässig
ist und daß nur eine möglichst kleine Menge Luft mit eingepackt wird, um die Haltbarkeit
zu verbessern und um ein glattes und dichtes Anliegen der Hülle zu erreichen. Es
ist ferner wichtig, daß die Verpackung durch einfache, jedoch wirkungsvolle Verschlußmittel
in der verpackten Form fest verschlossen gehalten wird, wobei sich die Art des Verschlusses
für die Massenherstellung eignen muß.
-
Es ist bekannt, als Verpackungsmaterial in der Wärme schrumpfende,
durchsichtige Kunststoffe in Blattform zu verwenden. Die Nahrungsmittel, z. B.
-
Geflügel, werden in dem schrumpffähigen Kunststoff eingepackt, der
ein Kopolymer des Vinyliden- und Vinylchlorids sein kann, und dann vollständig in
heißes Wasser eingetaucht, so daß der Kunststoff gleichmäßig fest auf dem Geflügelkörper
aufschrumpft.
-
Es ist auch bekannt, Nahrungsmittel in Säckchen aus diesen Kunststoffen
einzufüllen, dann die Säckchen zu evakuieren oder auf andere Weise die Luft aus
ihnen herauszutreiben und schließlich diese Pakkungen in heißes Wasser einzutauchen,
damit sich das Kunststoffsãckchen zusammenzieht und sich an den Umriß des Nahrungsmittels
anlegt.
-
Es ist weiterhin bekannt, Nahrungsmittel mit einem Blatt aus durchsichtiger
Zellulose einzuschlagen und die Packung durch Verdrillen der überstehenden Enden
zu verschließen. Zur Verstärkung des Packmaterials kann dieses aus zwei Blättern
bestehen, von denen das eine im Inneren der Verpackung ringförmig um den größten
Teil des Nahrungsmittels herumgeschlagen wird. Das innere, etwas schmalere Blatt
kann auch mit Verstärkungsstreifen versehen sein.
-
Es ist fernerhin eine Vorrichtung zum Schließen von Säcken bekannt,
bei der ein Stab aus Metall in den an den Enden überstehenden Sackstoff eingewik-
kelt
und mit einem Teil der Umwicklung zusammen umgebogen wird.
-
Das Ziel der Erfindung ist ein Verfahren zum Verpacken von Nahrungsmitteln,
bei dem man von einer oder zwei Blättern Kunststoffolie ausgeht und zu einer Verpackung
gelangt, aus der die Luft im wesentlichen ausgetrieben ist, wobei die Folie fest
am Umriß des Nahrungsmittels anliegt.
-
Bei einem Verfahren zum Verpacken von Nahrungsmitteln mit gut definiertem
Umriß, z. B. Fleisch, bei dem das Nahrungsmittel locker mit einem Blatt aus in der
Wärme schrumpffähigem Material umwickelt und die umwickelte Packung zur Erzielung
der Schrumpfung in eine erwärmte Flüssigkeit, z.B. in heißes Wasser eingetaucht
wird, werden gemäß der Erfindung beim Umwickeln die beiden gegenüberliegenden, etwa
parallelen Ränder des Blattes zur Uberlappung gebracht, ohne sie abzudichten, so
daß während des Eintauchens und Schrumpfens Luftblasen aus dem Innern der Packung
durch den Bereich zwischen den Rändern entweichen können.
-
Zum besseren Verständnis des Verfahrens gemäß der Erfindung seien
die Figuren beschrieben.
-
In der Zeichnung ist Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht des Verpackungsmaterials
gemäß der Erfindung, bevor es um die Ware herumgewickelt ist; Fig. 2 ist eine schaubildliche
Ansicht einer Verpakkung, bei der das Verpackungsmaterial lose aufgebracht ist,
bevor es aufgeschrumpft wird; Fig. 3 ist eine Seitenansicht, welche die Verpackung
in einer im Schnitt dargestellten erhitzten Flüssigkeit
zeigt, in
der das Verpackungsmaterial aufgeschrumpft und die freie Luft aus der Verpackung
entfernt wirt; Fig. 4 ist eine schaubildliche Ansicht der fertigen Verpackung, bei
der das Verpackungsmaterial sich nach dem Schrumpfen straff um den Inhalt herumlegt;
Fig. 5 ist eine schaubildliche Teilansicht der Verschlußmittel, die bei der Verpackung
verwendet werden; Fig. 6 ist eine Draufsicht auf das eine zusammengedrehte Ende
der fertigen Verpackung, und Fig. 7 ist ein Querschnitt nach der Linie 7-7 der Fig.
1, der die miteinander verbundenen Ränder der beiden Lagen des Verpackungsmaterials
darstellt.
-
Die Verpackung gemäß der Erfindung läßt sich bei vielen Arten von
Nahrungsmitteln, z. B. Fleischwaren wie geräuchertem Schweineileisch, Fleischpasteten,
Wurstwaren od. dgl., verwenden und enthält im allgemeinen eine Anzahl von Schichten
einer thermoplastischen Folie, die um die Ware in Form einer Rolle herumgewickelt
wird, wobei die Längsräder einander überlappen und die beiden seitlichen Enden des
Materials über die Verpackung hinausragen und fest zusammengedreht werden. Eine
Vorrichtung zum Verschluß oder zum Festhalten des Materials mit Hilfe der Reibung
läuft längs der Packung in die zusammengedrehten Enden hinein, um die Ware eingewickelt
in fest verpackter Form zu halten.
-
In Fig. 1 sind zwei Lagen des Einwickelmaterials 10 und 11 dargestellt,
die aus einer thermoplastischen Folie bestehen, welche nach dem Einhüllen der Ware
zum Schrumpfen gebracht werden kann, indem sie einer Erwärmung bis zu einer unterhalb
des Schmelz-oder Erweichungspunktes liegenden Temperatur ausgesetzt wird. Zu diesem
Zweck kann eine Polyvinylfolie, z. B. eine Polyvinylchloridfolie, verwendet werden,
die unter dem Handelsnamen »Saran« erhältlich ist, oder eine Gummihydrochloridfolie,
die unter der Handelsbezeichnung »Pliofilm« vertrieben wird. Die beiden Schichten
sollten vorzugsweise aus dem gleichen Einwickelmaterial bestehen, so daß sie den
gleichen Koeffizienten der Zusammenziehung aufweisen und gleichförmig schrumpfen,
wenn die verpackte Ware in der weiter unten beschriebenen Weise einer Erwärmung
ausgesetzt wird.
-
Die innere Schicht 11 ist etwas schmaler als die äußere Schicht 10,
jedoch haben beideSchichten vorzugsweise die gleiche Länge, so daß die Endkanten
in gleicher Höhe abschneiden. Die beiden Schichten können frei gegeneinander beweglich
oder auch in geeigneter Weise, z. B. durch ein Lösungs- oder Bindemittel, miteinander
verbunden sein; die Ränder an den Längsenden können auch, wie dies aus Fig. 7 an
der Stelle 12 hervorgeht, miteinander durchWärmeeinwirkung verbunden sein. Diese
Wärmeverbindung kann dadurch hergestellt werden, daß die beiden Ränder bis über
den Erweichungspunkt des Materials erwärmt werden. Ein Verfahren zur Ausführung
dieser Verbindung besteht darin, daß die Ränder der Schichten 10 und 11 mit Hilfe
einer erwärmten Schneide, die z. B. in demUSA.-Patent 2635272 vom 21.April 1953
dargestellt ist, abgeschnitten werden, während sie einander berühren.
-
Die äußere Schicht 10 ist vorzugsweise dünner als die innere Schicht
11; die äußere Schicht kann tatsächlich so dünn sein, daß sie sich zur Herstellung
eines Aufdruclres nicht eignet. Die innere Schicht jedoch sollte so dick sein, daß
sie bedruckt werden kann.
-
Außen ist eine Warenbezeichnung, ein Werbeaufdrud oder eine Anleitung
14 aufgedruckt, so daß der Aufdruck sich gegen die Innenseite der Schicht 10 legt
und
durch diese Schicht hindurch nach dem Einwikkeln sichtbar ist. Die äußere Schicht,
die dünner ist, ist auch weniger teuer als die innere Schicht. Wie oben erwähnt,
ist die äußere Schicht in der einen Richtung größer als die innere Schicht, so daß
sie die ganze Ware umhüllt. Die innere Schicht kann verhältnismäßig schmal sein
und braucht sich nur über einen Teil der Breite der Ware zu erstrecken, so daß hierdurch
die Kosten der Verpackung gesenkt werden.
-
Das Einwickelmaterial, welches aus zwei aufeinanderliegenden Schichten
besteht, wird in der richtigen Größe zugeschnitten, um die Ware einwickeln zu können.
Anders ausgedrückt, sollen die beiden Schichten eine solche Länge aufweisen, daß
die Hülle um die Ware in Rollenform herumgewickelt werden kann, wobei die Querränder
einander überlappen. Die äußeren Schichten 10 sollten so breit sein, daß die beiden
seitlichen Ränder über die seitlichen Enden der Ware hinausragen und die überstehenden
Ränder zusammengedreht werden können, um die Ware vollständig einzuhüllen.
-
Wie oben erwähnt, ist die innere Schicht 11 vorzugsweise schmaler
als die äußere Schicht; sie kann tatsächlich auch schmaler als die eingehüllte Ware
sein.
-
Wenn jedoch eine erhöhte Festigkeit des Verpackungsmaterials erwünscht
ist, kann die innere Schicht 11 sich auch ganz in Querrichtung über die Länge der
verpackten Ware erstrecken. Die beiden Schichten 10 und 11 werden mit der Schauseite
nach unten auf den Verpackungstisch gelegt, und die Ware wird auf die Innenseite
des Verpackungsmaterials aufgelegt. Bei diesem Verfahrensschritt des Verpackungsvorganges
oder auch schon vorher wird die Verschluß- oder Haltevorrichtung 15 auf das Verpackungsmaterial
in der Nähe des einen Randes und parallel dazu nach Fig. 1 gelegt. Danach werden
die übereinanderliegenden Schichten des Verpackungsmaterials zusammen mit der Verschlußvorrichtung
15 um die Ware in Form einer Rolle herumgewickelt, wobei die Ränder bei 16 einander
überlappen und die Verschluß- oder Haltevorrichtung 15 ganz quer über die Verpackung
verläuft und sich bis über die beiden Enden der Ware hinaus erstreckt. Die überstehenden
seitlichen Ränder der äußeren Schicht des Verpackungsmaterials 10 zusammen mit den
Enden der Verschluß- oder Haltevorrichtung 15 werden dann an den beiden Enden der
Ware bei 17 zusammengedreht, um die Ware in fest verpacktem Zustand zu halten. Die
äußere Schicht, die dünner ist als die innere Schicht, kann leicht zusammengedreht
und auch besser in der zusammengedrehten Form gehalten werden. Es sei jedoch darauf
hingewiesen, daß der Hauptteil der Ware an der Stelle, wo erhöhte Festigkeit erforderlich
ist, in zwei Schichten des Materials verpackt ist.
-
Die Halte- oder Verschlußvorrichtung ist in Fig. 5 im einzelnen dargestellt
und besteht aus einem flachen und bandförmigen Element, das aus zwei übereinanderliegenden
Schichten von Papier gebildet ist, die zusammen mit einem Metalldraht 19 durch Kleben
verbunden sind, wobei der Draht, der sich durch den mittleren Teil erstreckt, ohne
weiteres in eine bleibende Form gebracht werden kann. Die Vorrichtung hat daher
die Form eines weichen Metalldrahtes, der gebogen oder anderweitig verformt werden
kann und der seineForm beibehält, wobei er mit zwei verhältnismäßig steifen seitlichen
Streifen versehen ist, die einander diametral gegenüberliegen. Wenn die überstehenden
Enden des Verpackungsmaterials mit der Verschlußvorrichtung 15 darin zusammengedreht
werden, verbinden sich die überstehenden Streifen 18 auf den
beiden
Seiten des Drahtes mit dem Verpackungsmaterial, wie dies im Querschnitt aus Fig.
6 gezeigt ist. Der Draht verbleibt in der zusammengedrehten Form stehen; der Eingriff
zwischen den Streifen und dem Verpackungsmaterial verhindert ein Aufdrehen oder
Lösen des Verpackungsmaterials, so daß die verdrillten Enden oderZipfel in fest
verschlossener und abgedichteter Lage gehalten werden.
-
Wenn das Verpackungsmaterial auf diese Weise um die Ware herumgewickelt
worden ist und die beiden überstehenden Enden zusammengedreht worden sind, befindet
sich die Verpackung nach Fig. 2 in einem verhältnismäßig losen und faltigen Zustand.
Um eine Verpackung herzustellen, die die Ware in günstigster Form zur Schau stellt,
wird das Verpackungsmaterial um die Ware gleichmäßig zum Schrumpfen gebracht, so
daß es das saubere, gefällige Aussehen und die straff anliegende Form nach Fig.
4 aufweist. Dies wird dadurch erreicht, daß sämtliche Teile des Verpackungsmaterials
gleichförmig erwärmt werden, indem die lose verpackte Ware in eine erwärmte Flüssigkeit,
z. B. heißes Wasser, nach Fig. 3 eingebracht wird. Wenn das Verpackungsmaterial
aus Polyvinylchlorid oder Gummihydrochlorid besteht, dann sollte das Wasser eine
Temperatur von 190" F (880 C) oder etwas mehr haben. Die verpackte Ware wird vollständig
in das heiße Wasser nach Fig. 3 eingetaucht. Zu diesem Zweck kann ein kleiner Behälter20
mit einer erwärmten Flüssigkeit, z. B. heißem Wasser, vorgesehen sein, der so groß
ist, daß die Ware bequem in das Wasser eingetaucht werden kann. Die Ware wird so
lange Zeit eingetaucht, daß eine Wärmeschrumpfung des Verpackungsmaterials stattfindet.
Während das thermoplastische Material schrumpft, bewirkt die Erwärmung gleichzeitig
eine Ausdehnung der im Inneren der Hülle eingefangenen Luft. Die kombinierte Wirkung
der Ausdehnung der Luft und der Zusammenziehung des Verpackungsmaterials treibt
die Luft zwischen den übereinandergreifenden Rändern des Verpackungsmaterials 16
nach außen. Hierdurch erhält man eine saubere und straffe Verpackung mit nur sehr
wenig Luftblasen darin; außerdem verhindert die entweichende Luft, daß das Wasser
zwischen den übereinandergreifenden Enden 16 eintritt, während sich die Ware im
Wasser befindet. Die verpackteWare sollte aus dem Wasser genommen werden, wenn praktisch
die gesamte freie Luft aus der Verpackung entfernt ist und entweder bevor, oder
erst dann, wenn der Schrumpfvorgang beendet ist. Der Schrumpfvorgang bewirkt nicht
nur, daß das Verpackungsmaterial sich spannt und straff und glatt den Inhalt der
Verpackung umhüllt, sondern bewirkt auch, daß die Schrumpfung in Übereinstimmung
mit der Form und Gestalt der verpackten Ware stattfindet mit dem Ergebnis, daß die
Umhüllung sich dem Umriß des Inhaltes anpaßt und angleicht. Dies verbessert nicht
nur das äußere Aussehen der verpackten Ware, sondern bewirkt auch, daß die übereinandergreifenden
Ränder 16 sich dicht aufeinanderlegen, so daß es nicht notwendig ist, diesen Flächenteil
durch Wärme zu verbinden. Wenn mehrere Schichten des gleichen Verpackungsmaterials
benutzt werden, dann schrumpfen sie auch gleichförmig. Die hier beschriebene Reihenfolge
bei der gleichförmigen Erwärmung durch Eintauchen in eine erwärmte Flüssigkeit läßt
sich auch bei Verpackungen anwenden, die nur eine einzige
Schicht aus wärmeschrumpfendem
Verpackungsmaterial haben.