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Verfahren zur Herstellung graduierter Meßgeräte nach dem Siebdruckverfahren
und Siebdruckschablone zur Ausübung des Verfahrens Die Herstellung graduierter Meßgeräte,
wie Meßzylinder, Büretten, Pipetten, Meßskalen od. dgl., wird seit langem vorzugsweise
wie folgt vorgenommen: Die Geräte werden wegen der Ungenauigkeit der Innenabmessungen,
was darauf zurückzuführen ist daß keine preiswerten kalibrierten Rohre im Handel
erhältlich sind, einzeln ausgemessen, d. h. mit genau abgemessenen Flüssigkeitsmengen
gefüllt und dann markiert. Die Markierung kann gegebenenfalls, z. B. bei Thermometern,
auch an einer besonderen Skala rorgenommen werden. Zwangläufig sind wegen der genannten
Ungenauigkeiten die einzelnen Graduierungslängen bzw. die Höhen für gleiche Marken
an verschiedenen Geräten verschieden. Wenn beispielsweise zehn Meßzylinder mit einem
Inhalt von 100 ml nebeneinanderstehen, liegt bei ihnen die Marke »100 ml« jeweils
verschieden hoch. Sodann wird das Gerät mit Wachs überzogen und auf Teilmaschinen
durch Abheben der Wachsschichten graduiert. Hierbei muß die Teilmaschine auf die
Justierpunkte eingestellt werden. Die Zwischenräume zwischen den Justierpunkten
werden in gleiche Abstände unterteilt.
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Anschließend werden, gleichfalls durch Abheben des Wachses, die Bezifferung
sowie weitere Beschriftungen mittels Pantographiermaschinen angebracht. Anschließend
werden die Geräte in Fluorsäure getaucht oder mit Fluorsäure überpinselt, so daß
diese Säure an den von Wachs entblößten Stellen Markierungen in das Glas einfrißt.
Die so gewonnenen Graduierungslinien werden sodann mit Farbe ausgelegt, die ihrerseits
auch eingebrannt werden kann.
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Dieses bekannte Verfahren zur Herstellung graduierter Meßgeräte bedingt
einen erheblich verfahrensmäßigen und zeitmäßigen Aufwand. Es ist daher neuerdings
vorgeschlagen worden, graduierte Meßgeräte aus Glas nach dem Siebdruckverfahren
zu graduieren.
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Beim Siebdruckverfahren wird das zu bedruckende Glas bekanntlich unter
ein feinmaschiges Sieb hindurchgeführt. Das Sieb enthält den abzudruckenden Inhalt,
beispielsweise die Graduierung. Ein Rakel preßt durch das Sieb die Farbe auf das
Glas. Die so gewonnene gedruckte Graduierung, bei der die Bezifferung und sonstige
Beschriftung in einem Arbeitsgang angebracht werden können, wird anschließend eingebrannt.
Das bekannte Siebdruckverfahren eignet sich jedoch nicht zur Herstellung maßgenau
graduierter Meßgeräte, da wegen der eingangs beschriebenen Verhältnisse von Meßgerät
zu Meßgerät unterschiedliche Graduierungslängen erforderlich sind. Das Siebdruckverfahren
ist bisher nur dann anwendbar, wenn entweder eine millimetrische Teilung, die also
unveranderlich in ihrer Länge ist, angebracht wird, was zu Meßungenauigkeiten führt,
oder wenn man aus sehr
großen Stückzahlen Geräte heraussucht, bei denen die Teilungslängen
gleich sind.
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Der durch diese Klassierung erforderliche Aufwand ist praktisch untragbar.
Trotzdem müssen wegen der notwendigen Einordnung der einzelnen Geräte in willkürlich
festgelegte Graduierungsklassen Ungenauigkeiten der Graduierung in Kauf genommen
werden.
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Außerdem ist die Anschaffung einer Vielzahl von Siebdruckschablonen
erforderlich, und zwar entsprechend der Anzahl der gewählten Klassen unterschiedlicher
Graduierungslängen.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, graduierte Meßgeräte,
wie Meßzylinder, Büretten, Pipetten, Meßskalen auf Glasstreifen u. dgl., nach dem
Siebdruckverfahren praktisch maßgenau herzustellen.
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung graduierter
Meßgeräte, wie Meßzylinder, Büretten, Pipetten, Meßskalen für Thermometer od. dgl.,
aus Glas nach dem Siebdruckverfahren und besteht darin, an dem zu graduierenden
Gegenstand in an sich bekannter Weise die Justierpunkte festzulegen, nach den Justierpunkten
eine hinsichtlich ihrer Länge veränderbare mit der gewünschten Gradteilung versehene
Schablone mittels entsprechender Dehnung oder gegebenenfalls Verkürzung einzustellen
und mit dieser eingestellten Schablone dann den Siebdruck durchzuführen. Die Schablone
kann dabei elastisch und!oder plastisch verformbar oder auch verkürzbar ausgebildet
sein. Zweckmäßig wird die Siebdruckschablone in längs der Teilung verlaufenden Abschnitten
nach den Justierpunkten unterschiedlich gedehnt. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird
zweckmäßig in beim Siebdruck bekannter Weise zugleich die Teilung
und die Bezifferung gedruckt.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile liegen vor allem darin,
daß es nach dem erfindungsgemäßen Verfahren möglich ist, im Siebdruckverfahren praktisch
maß genau graduierte Meßgeräte, wie Meßzylinder, Büretten, Pipetten, Maßskalen von
Thermometern od. dgl., herzustellen. Beim Siebdruck nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
fällt das Verwachsen, das Entwachsen, das Ätzen, das Einfärben sowie das Säubern
der Meßgeräte od. dgl. völlig weg. Das Teilen und Beziffern wird in einem Arbeitsgang
zusammengefaßt mit dem Ergebnis, daß nach dem erfindungsgemäßen Verfahren maß genau
graduierte Meßgeräte wesentlich einfacher und schneller als nach dem eingangs beschriebenen
heute üblichen Verfahren hergestellt werden können. Während heute auf Hochleistungsmaschinen
nur etwa 100 Pipetten pro Stunde geteilt werden können, ist es nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren möglich, ein Mehrfaches davon pro Stunde herzustellen, beispielsweise
bereitet es keine Schwierigkeiten, 200 bis 300 Pipetten pro Stunde komplett zu bedrucken.
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Eine Weiterbildung der Erfindung betrifft eine zur Ausübung des Verfahrens
geeignete Siebdruckschablone mit Gradteilung. Bezüglich der Siebdruckschablone besteht
die Weiterbildung der Erfindung darin, daß die Siebdruckschablone zumindest in Teilungsrichtung
dehnbar ausgebildet ist. Zweckmäßig besitzt sie zumindest in Teilungsrichtung lineares
Dehnungsverhalten. Sie kann aus Kunststoff, Gummi oder ähnlichen Werkstoffen bestehen.
Die Dehnung kann durch bleibende, z. B. thermoplastische oder durch fixierte elastische
Verformung verwirklicht werden.
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Die Erfindung ist an Hand der Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel
erläutert.
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In der Zeichnung sind nebeneinander dargestellt, einerseits ein mit
Justierpunkten 1 versehenes Meßgerät2, beispielsweise das Rohr eines Meßzylinders.
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Die Justierpunkte 1 sind dabei dadurch festgelegt worden, daß abgemessene
Mengen von Flüssigkeit in das Rohr 2 eingefüllt wurden und die bestimmte Volumina
angebende Spiegelhöhe fixiert wurde. So entspricht beispielsweise die Eins einer
Füllmenge von 100 ml, die Zwei einer Füllmenge von 200 ml usw. Es ist in der Figur
übertrieben dargestellt und dadurch deutlich erkennbar, daß infolge der Tatsache,
daß das Meßzylinderrohr 2 kein genau kalibriertes Rohr darstellt, die einzelnen
Justierpunkte 1 unterschiedlichen Abstand voneinander aufweisen. Neben dem
Meßgerät
2 befindet sich nach der Darstellung in der Zeichnung eine Siebdruckschablone 3
in erfindungsgemäß er, d. h. bzw. dehnbarer Ausbildung. Wie in der Zeichnung erkennbar
ist, kann die Siebdruckschablone derart verformt werden, daß ihre Skalenpunkte 100,
200, 300, 400, 500 mit dazwischen angeordneter Zehnerteilung 3 a durch auf die an
dem Meßgerät festgelegten Justierpunkte Eins bis Fünf eingestellt werden können.
Dabei kann die Dehnung abschnittsweise erfolgen. Die so festgelegten Dehnungsverhältnisse
der Schablone 3 werden fixiert, so daß eine Siebdruckmaschine mit der so eingerichteten
Schablone arbeiten kann. Das Fixieren kann auf verschiedene Weise, beispielsweise
durch Aufkleben od. dgl., vorgenommen werden.
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PATENTANSPROCHE: 1. Verfahren zur Herstellung graduierter Meßgeräte,
wie Meßzylinder, Büretten, Pipetten, Maßskalen von Thermometern od. dgl., aus Glas
nach dem Siebdruckverfahren, dadurch gekennzeidinet, daß an dem zu graduierenden
Gegenstand in an sich bekannter Weise Justierpunkte festgelegt, nach den Justierpunkten
eine hinsichtlich ihrer Länge veränderbare mit Gradteilung versehene Siebdruckschablone
eingestellt und mit dieser dann der Siebdruck durchgeführt wird.