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Einwickelmasdiine für Papierrollen Einwickelmaschinen für Papierrollen,
insbesondere Zeitungspapierrollen sind bereits bekannt. Solche Maschinen arbeiten
derart, daß die Rollen auf waagerechte drehbare Stützwalzen aufgelegt werden und
nach deren geringer Rückwärtsdrehung zum Einlegen des Anfangs der Einwickelpapierbahn,
die breiter sein muß als die Rollenlänge, durch Vorwärtsdrehen umwickelt werden,
worauf der überstehende Rand von einem Faltwerkzeug umgefaltet und durch eine aufgeklebte
Deckblattscheibe mittels Kopfstücken gesiegelt wird. Bei einer bekannten derartigen
Vorrichtung sind verschiedene Einzelstationen vorgesehen, nämlich eine zum Einwickeln
der Rollen und eine zum Siegeln derselben, wobei der Arbeitsgang des Faltens der
Ränder der Einwickelbahn von Hand vorgenommen wird. Bei einer anderen bekannten
derartigen Vorrichtung werden die Papierrollen intermittierend durch eine Anzahl
verschiedener Stationen. geschleust.
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In der ersten wird die Rolle umwickelt, in der zweiten der Rand des
Einwickelpapiers gefaltet, in der dritten geleimt und in der vierten gesiegelt.
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Beim Anmeldungsgegenstand ist für alle Arbeitsgänge, wie an sich
bekannt, nur eine einzige Station vorgesehen, und kein Arbeitsgang braucht von Hand
ausgeführt zu werden. Die Ersparnis an Arbeitskraft liegt auf der Hand. Durch das
Vorhandensein einer einzigen Station ist eine wesentliche Vereinfachung der Maschinen
erreicht mit ihren Vorteilen bezüglich der Maschinenkosten und auch Betriebskosten
und der Steigerung des Ausstoßes der Maschine.
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An einer bekannten derartigen Maschine werden ferner die Faltköpfe
nach der Mitte zu gegenläufig um gleiche Strecken verschoben. Das geschieht hier,
um die Faltköpfe jeweils den verschiedenen Längen der Papierrollen anzupassen. An
eine etwaige Verschiebung der Papierrollen durch die Faltköpfe längs auf den waagerechten
Stützwalzen ist hierbei nicht gedacht. Die Rollen werden hier schon in bezug auf
die Einwickelpapierbahn in zentrierter Lage auf die Stützwalzen aufgebracht.
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An der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist letzteres nicht erforderlich,
so daß eine Vereinfachung der Arbeitsweise erzielt wird. Das wird dadurch erreicht,
daß man die Aufgaben der Faltköpfe erweitert.
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Erfindungsgemäß sind zum Zentrieren der Papierrollen auf den Stützwalzen
in bezug auf die Einwickelbahn durch Verschieben in Längsrichtung der Stützwalzen
die Kopfstücke in an sich bekannter Weise auf gegenläufige Verschiebung gekuppelt.
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Die Kupplung besteht vorzugsweise aus zwei endlosen Ketten, und jedes
Kopfstück ist an einem ihrer gegenläufigen Trums befestigt.
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Damit durch die Faltwerkzeuge die Papierrollenstirn nicht beschädigt
wird, sind erfindungsgemäß die
Faltwerkzeuge in die zugehörigen Kopfstücke einziehbar.
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Zum Siegeln ist jedes der Kopfstücke zum Halten der Deckblattscheibe
an eine Vakuumleitung angeschlossen. Und die Stirnfläche jeder Kopfstückplatte weist
eine Aussparung auf, in welche die Vakuumleitung mündet.
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In der Zeichnung ist beispielsweise eine Ausführungsform der Erfindung
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht der Maschine gemäß der Erfindung,
Fig. 2 einen Querschnitt nach der Linie 2-2 der Fig. 1, Fig. 3 eine Draufsicht auf
die Fig. 1; Fig. 4 bis 6 sind schematische Seitenansichten der Maschine bei verschiedenen
Stufen der Zentrierungsarbeit, Fig. 7 eine schaubildliche Ansicht der zur Verwendung
kommenden Walzen, der Papierrolle und des Einwickelpapiers zu Beginn des Einwickelvorganges;
Fig.8 ist eine der Fig. 7 ähnliche schaubildliche Ansicht und veranschaulicht die
Bänder und den Faltvorgang; Fig. 9 und 10 zeigen Einzelheiten eines der Kopfstücke
während der Anbringung der Papierscheibe; Fig. 11 ist eine schematische Seitenansicht
der Maschine beim Anbringen der Kopfstücke, Fig. 12 eine schaubildliche Ansicht
der vollständig eingewickelten Papierrolle; Fig. 13 ist eine schaubildliche Ansicht
der Ketten und deren Anbringungsstelien an den Rahmen der Kopfstücke, und
Fig.
14 eine schaubildliche Ansicht der einen Anbringungsstelle der Kette an dem Kopfstückrahmen.
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Die Fig.7 und 8 dienen nur zur Erläuterung der Wirkungsweise der
Maschine und sollen einen Patentschutz nicht begründen.
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Die Maschine weist zwei waagerechte Stützwalzen 1 auf, von denen
eine oder auch beide motorisch angetrieben und um ihre Achsen mittels einer Welle
2 (Fig. 8) gedreht werden, welche an den Enden dieser Walzen 1 vorsteht und in einem
Lager (nicht dargestellt) gelagert ist. Die Walzen 1 sind innerhalb einer rechteckigen
ÖffnungF' des Fußbodens etwas unter dem Fußbodenniveau und in gleicher waagerechter
Ebene in einer kurzen Entfernung voneinander angebracht. Platten3, die bündig mit
dem Fußboden abschließen und etwas oberhalb der Walzen liegen, überbrücken den Spalt
zwischen den Kanten des Fußbodens F und den Walzen 1.
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Es sind zwei Kopfstücke vorgesehen, welche aufrecht stehende scheibenartig
gestaltete Kopfplatten 5 aufweisen, die einander zugekehrt und quer zu den Walzen
angeordnet sind. Aus Blech bestehende Rahmein 6 stützen die Platten in der erwähnten
Lage, und jeder Rahmen ist auf zwei Rädern 7 beweglich gelagert, die auf Schienen
8 laufen, welche außerhalb der Walzen 1 angeordnet sind. Die Platten3 (Fig. 3) sind
mit Längsschlitzen 4 versehen, um einen Vorbeigang an den Kopfstückrahmen zu ermöglichen.
Jede Kopfstückplatte5 (Fig. 9) hat in der Mitte einen ausgesparten Teil 9, welcher
von Gummi oder einem anderen luftdichten Material umgeben und an eine Saug-]eitung
mittels eines Rohres 11 angeschlossen ist. Die Kopfteile 5 werden mittels Druckflüssigkeitszylindern
12 verschoben, die an dem Rahmen 6 angebracht sind, wobei die Kolbenstangen 13 dieser
Zylinder 12 sich an Widerlagern 14 abstützen. Die KopfteileS sind miteinander durch
zwei endlose Ketten 15 verbunden, die schematisch in Fig. 13 angedeutet sind, übereinanderliegen
und auf Kettenrädern 16 laufen.
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Jede Kette 15 greift nur an einer Seite eines Kopfstückes 5 an, die
einander gegenüberliegen und an jeder ist nur, eine Kette 15 mittels Winkelschienen
17 (Fig. 14) festgelegt, während die andere Kette 15 frei auf einem waagerechten
Holzschuh 18 gleitet, der an seinen Enden 19 abgerundet ist und von einer Winkelschiene20
getragen wird, die an dem Rahmen 6 befestigt ist. Diese Anordnung hält die Kopfstücke
15 jederzeit in einem gleichen Abstand von der Mitte der Maschine oder der Mitte
der Walzen 1.
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Jeder Kopfteil 5 weist ein Faltglied 21 auf, das aus einem einteiligen
Gußkörper besteht und in der Bewegungsrichtung der Kopfteile durch die Kopfplatte
5 hindurch bewegbar ist. Jedes Faltglied 21 wird von der Kolbenstange22 eines Zylinders
23 (Fig. 1) angetrieben, der an dem Rahmen 6 angebracht ist.
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Wie aus den Fig. 1 bis 3 hervorgeht, ist eine Hubvorrichtung zwischen
den Walzen 1 außermittig angebracht; diese weist eine waagerechte Welle 42 auf,
welche von den senkrecht angeordneten Zylindern 43 auf und ab bewegt wird.
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Die Arbeitsweise der Vorrichtung ist folgende: Eine PapierrolleSO
wird auf die Walzen 1 gerollt, ohne den Versuch zu machen, sie in bezug auf die
Einwickelpapierbahn zu zentrieren (Fig. 4). Die Kopfteile 5 stellen die Papierrolle
zentral zur Mittellinie 51 ein, die gleichfalls die Mittellinie des Einwickelpapiers
ist (Fig. 5). Die Kopfteile 5 werden dann nach außen verschoben (Fig. 6). Alsdann
wird ein kurzes Stück 52 des Papiers der Rolle 50 abgerollt und das etwas breitere
Einwickelpapier 53 zwischen die Rolle
50 und das abgewickelte Ende 52 eingelegt (Fig.
7) Die Rolle 50 wird alsdann durch die Walzen 1 in der Richtung der Pfeile in Fig.
7 gedreht, bis die zylindrische Fläche der Rolle 50 vollständig mit dem Einwickelpapier
53 bedeckt ist. Alsdann werden zwei seitliche Verstärkungsbänder 54, die bündig
mit dem Rand des Einwickelpapiers 53 abschließen, sowie ein mittleres Band 55 an
derselben Seite des Einwickelpapiers 53 wie die Rolle 50 eingeführt, wobei all diese
Bänder vorher auf ihrer Innenfläche mit Klebstoff bedeckt worden sind. Die Drehung
der Walzen 1 wird fortgesetzt, und gleichzeitig werden die vorstehenden Randteile
56 des Einwickelpapiers 53 sowie die Bänder 54 gegen die Endflächen der Rolle durch
die Faltglieder 21 angefaltet, welche in der Zwischenzeit von der Hinterseite der
Kopfplatten 5 durch die Zylinder 23 vorgeschoben worden sind. Die Endkante 57 des
Einwickelpapiers 53 wird angeleimt. Bei der weiteren Drehung kommen die Bänder 54
und 55 außen auf das Einwickelpapier 53 zu liegen. Wenn diese Bänder 54 und 55 vollständig
auf die Rolle 50 aufgewickelt sind, wird die Maschine angehalten, und die Faltglieder21
werden hinter die Platten 5 zurückgezogen. Durch eine Papierscheibe58, die im Radius
etwas kleiner als die Rolle 50 ist, wird alsdann die Öffnung 10 der Kopfplatten
5 abgedeckt und durch Saugwirkung daran festgehalten (Fig. 9). Ein Klebstoffauftrag
wird nur an dem Rand der Scheibe58 aufgebracht, und die Kopfteile 5 werden dann
wieder an die Enden der Rolle 50 herangeführt, um die Scheibe 58 an diese Enden
anzudrücken. Die Kopfteile sind mit einem Heizmittel (nicht dargestellt) versehen,
um das Trocknern des Klebstoffes zu beschleunigen, wobei ein beträchtlicher Druck
(Fig. 11) ausgeübt wird. Die Kopfteile 5 werden alsdann zurückgezogen und die vollständig
eingewickelte Rolle 50 durch die Hubvorrichtung42, 43 auf jener Seite ausgeworfen,
die gegenüber derjenigen liegt, wo die Rolle in die Maschine eingeführt wurde.
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Fig. 12 veranschaulicht die vollständig eingewikkelte Papierrolle.
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Aus der Beschreibung geht hervor, daß zu keinem Zeitpunkt das Einwickelpapier,
die Bänder oder Scheiheu direkt an dem Papier der Rolle selbst angeleimt werden.
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PATENTANSPROCHE: 1. Einwickelmaschine für Papierrollen, insbesondere
Zeitungspapierrollen, die auf waagerechte drehbare Stützwalzen aufgelegt und nach
deren geringer Rückwärtsdrehung zum Einlegen des Anfangs der Einwicke]papierbahn,
die breiter ist als die Rollenlänge, durch Vorwärtsdrehen umwickelt werden, worauf
der überstehende Rand von einem Faltwerkzeug umgefaltet und durch eine aufgeklebte
Deckblattscheibe mittels Kopfstücke gesiegelt wird, dadurch gekennzeichnet, daß
zum Zentrieren der Papierrolle (50) auf den Stützwalzen (1) in bezug auf die Einwickelpapierbahn
durch Verschieben in Längsrichtung der Stützwalzen die Kopfstücke (5, 6) in an sich
bekannter Weise auf gegenläufige Verschiebung gekuppelt sind.