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Halterung zum Befestigen des Wischblatt-Trägers am Wischerarm eines
Scheibenwischers Die Erfindung bezieht sich auf eine Halterung zum Befestigen des
Wischblatt-Trägers am Wischerarm eines Scheibenwischers, insbesondere für Kraftfahrzeuge,
bei der das Ende des Wischerarmes unverdrehbar in einen Längskanal der Halterung
einsteckbar und in diesem durch die Elastizität der Kanalwandungen festgehalten
ist.
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Bei der bekannten Ausführung der Halterung ist der Wischblattrücken
mit einem Ansatz aus Gummi oder Kunststoff versehen, der in einer Metallfassung
mit öffnungen zum Einführen des Wischhebels liegt. Das zwischen die Metallfassung
und den Gummiansatz eingeführte Wischhebelende wird von dem federnd zusammengedrückten
Ansatz festgeklemmt. Bei dieser Ausführung besteht somit die Halterung zum lösbaren
Verbinden des Wischblatt-Trägers mit dem Wischhebel aus zwei Teilen, und zwar dem
aus weichem Material bestehenden Ansatz und der Metallfassung. Der Aufbau dieser
bekannten Vorrichtung ist verhältnismäßig teuer, und es besteht der weitere Nachteil,
daß handelsübliche Wischblätter nicht verwendet werden können.
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Gegenstand eines älteren Patents ist, daß die Halterung samt den das
Festklemmen bewirkenden Mitteln einteilig ist, aus elastischem Kunststoff besteht
und das eingesteckte Armende umschließt. Zum Festhalten des Wischerarmendes in der
Kunststoffhalterung sind dabei besondere Rasteinrichtungen vorgesehen.
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Die Erfindung besteht darin, daß die den Einsteckkanal begrenzenden
Wandungen der aus elastischem Dunststoff bestehenden, das eingesteckte Armende allseitig
umschließenden, samt den das Festklemmen am Wischerarm bewirkenden Mitteln einstückigen
Halterung mindestens in der Nähe der Einstecköffnung in einer Querrichtung einen
kleineren und in einer anderen, vorzugsweise senkrecht zur ersteren verlaufenden
Querrichtung, einen größeren Abstand voneinander haben als die entsprechenden Abmessungen
des einzusteckenden Wischerarmendes, so daß sich beim Einstecken des Armes der Kanal
durch elastisches Nachgeben derart im Querschnitt verformt, daß er sich in der einen
Querrichtung aufweitet und in der anderen verengt.
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Hierdurch wird erreicht, daß beim Einstecken des Armemdes in den Einsteckkanal
dessen aus nicht zusammendrückbarem, aber elastisch biegbarem Werkstoff bestehende
Wände sich derart verformen, daß sie auf dem :ganzen Umfang des eingesteckten Wischerarmendes
eine wirksame Klemmspannung erzeugen.
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Damit ist eine außerordentlich einfache und billig herzustellende
Einrichtung zum Verbinden. des Wischerarmes mit dem Wischblatt geschaffen, die auch
.nach langer Betriebszeit einwandfrei ihre Aufgabe erfüllt, völlig klapperfrei arbeitet
und im Bedarfsfall jederzeit leicht gelöst werden kann.
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In der Zeichnung ist die Erfindung an mehreren Ausführungsbeispielen
veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht des Wischers für gewölbte Scheiben,
Fig.2 eine der Fig.1 entsprechende Seitenansicht eines Wischers für ebene Scheiben,
Fig. 3 den Längsschnitt nach Linie III-III in Fig. 4 durch die Halterung nach Fig.2
in größerem Maßstab, Fig. 4 den Querschnitt nach Linie IV-IV in Fig. 3, Fig. 5 den
Querschnitt nach Linie V-V in Fig. 3, Fig. 6 den Längsschnitt nach Linie VI-VI in
Fig. 3, Fig. 7 den Längsschnitt nach Linie VII-VII in Fig.8 durch die Halterung
nach Fig. 1 in größerem Maßstab, Fig. 8 den (Querschnitt nach Linie VIII-VIII der
Fig. 7, Fi.g.9 das Einsteckende eines Wischerarmendes in Seitenansicht mit einem
darin eingezeichneten Querschnitt, Fig. 10 und 11, 12 und 13 sowie 14 und 15 j e
einen Querschnitt durch drei verschiedene Ausführungsbeispiele der Halterung jeweils
vor und nach em Einstecken des Wischerarmendes in den Längskanal.
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Bei .dem Wischer für gewölbte Scheiben nach Fig. 1 ist :das freie
Ende des Wischerarmes 1 in eine Halterang 2 lösbar eingesteckt, -die gelenkig mit
einem Bügel 3 einer Wischblatt-Tragkonstruktion verbunden ist An jedem der, beiden
Enden des Bügels 3 ist ein Druckübertragungsbüge14 bzw. 5 angelenkt. Diese Büge14
und 5 umfassen reit ihren Enden in an sich
bekannte Weise klauenartig
eine in den Rücken des Wischblattes 6 eingelegte Versteifungsschiene 7.
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Bei dem Wischer für ebene Scheiben nach Fig. 2 ist die Halterung 2'
mit einer U-förmigen Metallschiene 8 gelenkig verbunden, in der das aus mehreren
Gummistreifen bestehende Wischblatt 9 in an sich bekannter Weise eingespannt ist.
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Jede der in Fig. 3 bis 8 dargestellten Halterungen 2 und 2' besteht
aus einem Stück aus federnd biegbarem, insbesondere aushärtbarem Kunststoff, z.
B. einem Polyamid, und hat einen annähernd U-förmigen Querschnitt. Im Kopfteil der
Halterung befindet sich ein Längskanal 10 zur Aufnahme des in Fig. 9 dargestellten
Einsteckendes eines Wischerarmes 11, der -aus einem vorne abgeschrägten Flachstab
besteht, dessen schmale Längsseiten 12 abgerundet sind. Die den Einsteckkana110
begrenzenden Wandungen der Halterung 2 haben in der Nähe der Einstecköffnung in
einer Querrichtung einen kleineren und in einer anderen, senkrecht dazu verlaufenden
Querrichtung einen größeren Abstand voneinander als die entsprechenden Abmessungen
des in den Kanal einzusteckenden Wischerarmendes 11. Hierdurch wird erreicht, daß
beim Einstecken des W ischerarmen.des 11 in den Einsteckkanal 10 dessen Wände derart
verformt werden, daß das Wischerarmende von den Wandungen der Halterung mit federnder
Klemmspannung umfaßt und festgehalten wird. Air Einsteckende des Kanals sind zwei
einander gegenüberliegende warzenartige Erhöhungen 13 vorgesehen, die bei ganz eingestecktem
Wischerärmende 12 in'eritsprechende Aussparungen 14 des Wischerarmes einrasten.
Die Bodenfläche des Kanals ist seitlich durch Nuten 15 begrenzt, welche die freien
Seitenwände des Kanals verlängern und damit deren federnde Biegefähigkeit erhöhen.
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Ein am vorderen Ende, der Einstecköffnung beginnender Abschnitt 16
der beiden Längsnuten. 15 ist durch die Bodenwand des Kanals 1Ö ganz hindurchgeführt,
so daß hier zwei Schlitze entstehen, zwischen denen eine federnde Zunge-17 stehenbleibt.
Hierdurch wird erreicht, daß sich das- Einsteckende des Kanals beim- Einführen des
Wischerärmendes verhältnismäßig leicht quer zu der Zunge federnd aufweiten läßt.
Der Querschnitt des hintersten--Abschnittes des Kanals 10 stimmt wenigstens annähernd
mit demjenigen des vorderen Wischerarmendes 11 überein, so daß .eine verdrehungssichere
Verbindung zwischen dem Arm und der Halterung entsteht. Die obere Wand des Einsteckkanals
ist nach oben gewölbt, wodurch eine weitere Verbesserung der Anpassungsfähigkeit
der Kanalwände an die Form des einzusteckenden Wischerarmendes erreicht wird. -Bei
der Halterung 2 nach Fig. 8 sind die Seitenwände des Kanals 10 nach oben gegeneinander
geneigt, so daß der Kanalquerschnitt trapezförmig ist. Diese Ausbildung eignet sich
besonders für solche Wischerarme, deren schmale Längsseiten wie bei der in Fig.9
eingezeichneten Querschnittsform abgerundet sind. Außerdem haben bei diesem Beispiel
die beiden Schenke118, mit -denen -die Halterung2 am Wischblatt angreift, auf ihrer
einander zugekehrten Innenfläche je einen Zapfen 19. Diese Zapfen greifen in entsprechende
Löcher im Bügel 3 ein. Zum Verbinden der Halterung 2 mit dem Bügel-3 werden die
Schenkel 18 derart nach außen gebogen, daß sie über den Rükken des Bügels 3 geschoben
werden können. Infolge der Elastizität des verwendeten Kunststoffes federn die Schenkel
nach dem Aufstecken der Halterung auf den Bügel 3 wieder zurück; so- daß die Zapfen
19 in den Löchern des Bügels "eingerastet bleiben., Bei dem Reiter 2' nach Fig.
4 haben die beiden Schenkel 18' je ein Loch zum Hindurchstecken eines Niets
20, der das Wischblatt 8, 9 trägt.
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Die in Fig: 10 und 11 im Querschnitt dargestellte Halterung entspricht
in ihrer Grundform derjenigen nach Fig.8. Vor dem Einstecken des Wischerarmendes
11 hat der Einsteckkanal 10 die in Fig. 10 dargestellte Quersohnittsform. Der Querschnitt
des Wischerarmendes ist in Fig. 10 gestrichelt @eingezeichnet. Beim Einstecken des
Wischerarmendes il, das breiter, aber nicht so hoch ist wie der Kana110, passen
sich die Kanalwände der OQuerschnittsform des Wischerarmendes an, wie aus Fig.11
ersichtlich ist, so daß der Teil 11 auf seinem Umfang mit federnder Klemmung umspannt
wird.
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Nach Fig. 12 und 13 ist der Einstecktei111' höher, aber schmaler als
der Einsteckkana110.
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Bei dem Beispiel nach Fig. 14 und 15 hat der Einsteckkanal10 einen
kreisförmigen und der Einsteckteil 11" einen rechteckigen Querschnitt.
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Der Einsteckkanal bei dem Beispiel nach Fig.14 und 15 könnte auch
noch mit einer der mehreren mutartigen Vertiefungen 15 versehen sein. Auch bei den
übrigen Ausführungsbeispielen könnte der Einsteckkanal 10 nur eine oder auch mehr
als zwei mutartige Vertiefungen haben. PATENTANSPRÜCHE: 1. Halterung zum Befestigen
des Wischblatt-Trägers am Wischerarm eines Scheibenwischers, insbesondere für Kraftfahrzeuge,
bei der das Ende des Wischerarnies unverdrehbar in einen Längskanal der Halterung
einsteckbar und -in diesem durch die Elastizität der Kanalwandungen festgehalten
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die den Einsteckkanal begrenzenden Wandungen der
aus elastischem Kunststoff bestehenden, das eingesteckte Armende allseitig umschließenden,
samt den das Festklemmen am Wischerarm bewirkenden Mitteln einstückigen Halterung
mindestens in der Nähe der Einstecköffnung in einer Querrichtung einen kleineren
und in einer anderen, vorzugsweise senkrecht zur ersteren verlaufenden Querrichtung
einen größeren Abstand voneinander haben als die entsprechenden Abmessungen des
einzusteckenden Wischerarmendes, so daß sich beim Einstecken des Armes der Kanal
durch elastisches Nachgeben derart im Querschnitt verformt, daß er sich in der einen
(Querrichtung aufweitet und in der anderen verengt.
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2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Längskanal
(10) mindestens eine dem beim Einstecken des Armes auftretenden elastischen Verformen
seines Querschnittes förderliche Längsnut (15) hat.
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3. Halterung nach Anspruch 2, die aus einem im Querschnitt mindestens
annähernd U-förmigen Stück besteht, dessen Stegteil den zur Aufnahme des Wischerarmendes
dienenden Längskanal enthält und dessen Schenkel mit dem Wischglatt-Träger verbunden
sind, - dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen den Sehenkeln (18, 18') liegende
Wandabschnitt des Kanals (10) nahe den Schenkeln je eine Längsnut (15) hat.
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4. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, - dadurch gekennzeichnet,
däß der Längskanal (10) trapezförmigen (Querschnitt hat.
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5. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,--
daß miridestens
der dem Wischblatt (6 bzw. 9) abgekehrte Wandabschnitt
des Kanals (10) von seiner Einstecköffnung ab wenigstens auf einem Teil seiner Länge
quer zur Einsteckrichtung nach außen gewölbt ist.
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6. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einem als
Flachstab ausgebildeten Wischerarm, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander gegenüberliegende
Seitenflächen des Wischerarmes mindestens über dessen Einstecklänge bogenartig nach
außen derart gewölbt sind, daß die Mantellinien der Wölbungen parallel zur Wischerarmachse
verlaufen.
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7. Halterung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
nutartigen Vertiefungen an ihrem einsteckseitigen Ende zur Erleichterung des Einsteckens
des Wischerarmendes Einschnitte (16) haben.
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B. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsteckkanal an seinem Einsteckende einen größeren Querschnitt als das
einzusteckende Wischerarmende hat, während der Querschnitt des inneren Endabschnitts
des Kanals mindestens annähernd mit dem Querschnitt des äußeren Endes (11) des Wischhebels
übereinstimmt.
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9. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die im Querschnitt
im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und deren den Wischblatt-Träger außen umgreifende
Schenkel gelenkig mit diesem verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel
(18) der Halterung (2) federnd auseinanderbiegbar sind und auf ihren einander zugekehrten
Innenseiten je einen in eine entsprechende Vertiefung des Wischblatt-Trägers (3)
einrastenden zapfenartigen Ansatz (19) tragen.