DE1081785B - Fahrzeug, insbesondere landwirtschaftliches Schleppfahrzeug, mit zwei lenkbaren Raedern - Google Patents
Fahrzeug, insbesondere landwirtschaftliches Schleppfahrzeug, mit zwei lenkbaren RaedernInfo
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug, insbesondere
ein landwirtschaftliches Schleppfahrzeug, mit zwei lenkbaren Rädern, die gemeinsam wenigstens
einen Teil des Gewichtes des Fahrzeuges tragen und von denen wenigstens eines unmittelbare Bodenberührung
hat.
Gegenüber den im Aufbau einfacheren Fahrzeugen mit nur einem lenkbaren Rad haben diese bekannten
Fahrzeuge den Vorteil, daß bei ihnen die Unebenheiten der Fahrbahn weniger Stöße hervorrufen, da das
Gewicht, das notwendigerweise — um überhaupt eine Lenkbarkeit des Fahrzeuges zu ermöglichen —■ auf den
lenkbaren Rädern ruhen muß, in diesem Fall auf zwei Räder verteilt wird, die im allgemeinen jedoch nicht
gleichzeitig über Unebenheiten gleicher Art hinwegfahren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug zu schaffen, das die vorteilhaften Fahreigenschaften
des bekannten Fahrzeuges mit zwei lenkbaren Rädern mit den Vorteilen des ebenfalls bekannten
Fahrzeuges mit nur einem einzigen lenkbaren Rad in sich vereinigt.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß die Lenkung ausschließlich auf zwei in der
Fahrtrichtung hintereinanderliegende Räder einwirkt, die im Betrieb gegenüber dem Fahrzeug in senkrechter
Richtung unbeweglich an diesem befestigt sind.
Es ist bereits ein Motorfahrzeug mit zwei hintereinander angeordneten Laufrädern bekannt, von denen
jedoch nur das vordere Laufrad ein lenkbares Rad ist.
Die Erfindung kann vorzugsweise für landwirtschaftliche Schleppfahrzeuge benutzt werden, welche
über gepflügtes Land fahren sollen. Ein auf diese Weise ausgeführtes Schleppfahrzeug kann in Abhängigkeit
davon, ob die zwei zu lenkenden Räder an der Vorder- oder an der Hinterseite angeordnet sind, ein
sehr schmales Vorder- oder Hinterende haben, so daß das Fahrzeug vorteilhaft in Reihenkulturen verwendet
werden kann. Der,Abstand zwischen den Achsen der Räder ist bei dieser Bauart, sogar bei geringen Raddurchmessern,
hinreichend groß, um zu gewährleisten, daß verhältnismäßig selten beide Räder gleichzeitig
auf eine Unebenheit stoßen, was bei Anordnung zweier Räder in einem geringen Abstand nebeneinander nicht
der Fall ist. Die Anwendung zweier kleiner Räder gemaß
der Erfindung ist z. B. hei Schleppern und anderen landwirtschaftlichen fahrbaren,Geräten von Bedeutung,
bei denen der geringe Durchmesser der Räder eine Anordnung unterhalb des Gestelles ermöglicht
und die beiden Räder bei Verwendung des Fahrzeuges auf den Äckern, wo Pflanzen angereiht sind, nur eine
einzige Spur hinterlassen, was dem Boden weniger Schaden zufügt als zwei Spuren.
Im Vergleich zu den bekannten Fahrzeugen mit nur Fahrzeug,
insbesondere landwirtschaftliches
insbesondere landwirtschaftliches
Schleppfahrzeug,
mit zwei lenkbaren Rädern
mit zwei lenkbaren Rädern
Anmelder:
Cornells van der LeIy,
Maasland (Niederlande)
Maasland (Niederlande)
Vertreter:
Dipl.-Ing. A. Boshart und Dipl.-Ing. W. Jackisch,
Patentanwälte, Stuttgart N, Am, Kräherwald 93
Patentanwälte, Stuttgart N, Am, Kräherwald 93
Beanspruchte Priorität:
Niederlande vom 27. Januar 1956
Niederlande vom 27. Januar 1956
Cornells van. der LeIy, Maasland (Niederlande),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
einem lenkbaren Rad hat die Anordnung von zwei lenkbaren Rädern hintereinander wesentliche Vorteile,
die in einer Verringerung von Stoßen, einer geringeren Abnutzung, einem geringeren Widerstand und als
Folge davon einem geringeren Brennstoffverbrauch liegen.
Bei Schleppern kann man z. B. auch schwerere Arbeitsgeräte seitlich oder vorn am Schlepper befestigen,
ohne daß die Gefahr eines Absinkens des Schleppers auftritt.
Die Erfindung ist an Hand der Zeichnung an zwei vorteilhaften Ausführungsformen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die Draufsicht auf einen Schlepper nach der Erfindung;
Fig. 2 zeigt die eine Seitenansicht dieses Schleppers;
Fig. 3 zeigt einen Schnitt längs der Linie III-III der
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 4 zeigt die eine Seitenansicht eines Personenautos nach der Erfindung; deutlichkeitshalber ist eine
Seitenwand dieses Fahrzeuges weggenommen.
Nach Fig. 1, 2 und 3 ist ein Schlepper 1 mit einem Tragrahmen 2 versehen, der am hinteren Ende mit
einer Hinterachse 4 verbunden ist, am vorderen Ende einen Motor 5 trägt und von zwei lenkbaren Laufrädern
6 und 7 abgestützt wird. Die Hinterachse 4 trägt angetriebene Räder 8 und 9, die nicht lenkbar sind.
009505/239
I 081
Der Schlepper 1 ist mit einem Fahrersitz 10 versehen
und hat ein Lenkrad 11, das auf der Lenksäule 12 angeordnet ist.
Die lenkbaren Räder 6 und 7 sind lösbar auf Achsen
13 lund 14. befestigt, die durch einen im Ausführungs- 5'
beispiel nach oben zu annähernd U-förmig gebogenen Achsträger 15 fest miteinander verbunden sind. Hierdurch
ist eine stets parallele Lage der Achsen 13 und
14 sowie auch ihre im übrigen unveränderte gegenseitige Lage gewährleistet.' Bei 16 ist an dem Achsträger
15 das um 90° abgebogene untere Ende eines Rohrstückes oder einer Stange 18 befestigt, deren dünneres
oberes Ende 19 in einer Büchse 20 drehbar geführt ist. Die Achse der Büchse 20 ist die Gelenkachse
21 für die Räder 6 und 7. Sie schließt einen Winkel von etwa 25° mit der Vertikalen ein und liegt in der
Symmetrieebene der Räder 6 und 7. Die Büchse 20 ist auf einer waagerechten Scheibe 22 befestigt, die um
eine senkrechte Drehachse 23 in dem mit dem Tragrahmen 2 fest verbundenen Gestell 24 drehbar ist. Mittels
eines in der Zeichnung nicht dargestellten Motors, der eine Schnecke antreibt, welche die Scheibe 22 mittels
eines an dieser befestigtenZahnkranzes mitnehmen kann, läßt sich die Scheibe 22 aus der in Fig. 2 dargestellten
Lage in eine um 180° um die Achse 23 gegenüber dem Gestell 24 gedrehte Lage überführen. Die
Scheibe22 trägt einen Arm 25, an dem mittels einer Gelenkverbindung26 ein Öldruckzylinder 27 befestigt
ist. In dem Zylinder 27 befindet sich ein nicht dargestellter Kolben, dessen Stange28 über ein Gelenk 29
mit dem Achsträger 15 verbunden ist (wenn die Räder 6 und 7 in ihrer Mittellage sind, die durch die
Vertikallage der Räderflächen gekennzeichnet wird). Die Gelenkachse 21 hat von der Achse des Zylinders
27 einen genügend großen Abstand, so daß die Laufräder 6 und 7 von der Mittellage her nach rechts bzw.
nach links gedreht werden können, wenn Druckflüssigkeit dem Zylinder 27 durch eine der Druckleitungen
30 bzw. 31 hindurch zugeführt und somit der Kolben nach hinten bzw. nach vorn bewegt wird. Diese Flüssigkeitszufuhr
erfolgt durch eine nicht dargestellte Einrichtung, die mittels des Lenkrades 11 gesteuert
wird.
Die Bauart, bei der die Gelenkachse 21 mit der Vertikalen
einen spitzen Winkel bildet, hat den Vorteil, daß die lenkbaren Räder 6 und 7 bei Kurvenfahrt eine
schräge Lage einnehmen, wodurch bei verschiedenem Gelände der Boden eine größere seitwärts gerichtete
Kraft auf die zu lenkenden Räder ausüben kann und die Schlupfgefahr verringert ist. Hierdurch wird das
Fahrzeug besser lenkbar. Wenn im allgemeinen in der Mittellage beide lenkbaren Räder 6 und 7 den Boden
berühren und wenn deren Achsen 13 und 14 hinreichend weit tun eine schräge Achse gedreht werden,
wird eines der Räder frei von dem Boden sein. Es kann erwünscht sein, die Räder 6 und 7 nachgiebig anzuordnen.
In der Mittellage der Räder 6 und 7 schneidet die Verlängerung der Gelenkachse 21 den Boden in einem
Punkt 32, der nahe dem niedrigsten Punkt 33 des Rades 6 Hegt, aber gerade auf der von dem Rad 7 abgewendeten
Seite. Hierdurch erhält man vorteilhafte Eigenschaften für die Lenkung. Das Rad 7 ist unter
normalen Verhältnissen in der Mittellage nicht mit dem Boden in Berührung, oder es hat einen geringeren
Raddruck als das Rad 6. Auf diese Weise wird gesichert, daß die Lenkung keinen großen Kraftaufwand
erfordert, während auf einem unebenen Gelände der Vorteil der Anwesenheit zweier Räder beibehalten
wird.
Da die Achsen 13 und 14 nicht in demselben Abstand von der Drehachse 23 liegen, kann man den effektiven
Radstand des Schleppers dadurch verkürzen, daß man die Scheibe22 über einen Winkel von 180° um
die Achse 23 dreht. Hierdurch erhält man zwei Betriebslagen, d. h. eine mit einem großen und eine mit
einem kleinen Radstand. Im letzteren Falle ist das Fahrzeug wendiger.
Auch zum Rückwärtsfahren kann man die Scheibe 22 um 180° um die vertikale Drehachse 23 drehen.
Hierdurch wird das Rückwärtsfahren erleichtert, da die relative Lage des Schnittpunktes zwischen der Verlängerung
der Gelenkachse 21 mit dem Boden gegenüber den Rädern und der Fahrtrichtung in diesem
Falle dieselbe wie beim Vorwärtsfahren ist. Es ergibt sich eine noch bedeutend größere Kürzung, wenn in
der erhaltenen Lage das Rad demontiert wird. Diese Maßnahme kann insbesondere wichtig sein, wenn man
den Schlepper über eine große Strecke rückwärts fahren soll.
Der Schlepper nach Fig. 1 bis 3 kann infolge der geringen Breite des lenkbaren Rädersatzes Idein gehalten
werden. Es ergibt sich dadurch ein günstiger Raum zur Anordnung eines Arbeitsgerätes, z. B. eines
mittels eines Armes 35 am Schlepper befestigten Erdbohrers 36. Das Arbeitsgerät kann vom Schleppermotor
angetrieben werden.
Das Motorfahrzeug nach Fig. 4 ist mit einem Tragrahmen 41 versehen, der vorn zwei nicht angetriebene,
nicht lenkbare Räder 42 trägt und hinten eine Büchse
43 aufweist. Die Achse der Büchse 43, welche die Gelenkachse 44 bildet, schließt mit der Vertikalen einen
spitzen Winkel ein und liegt in der Symmetrieebene des Fahrzeuges. Diese Gelenkachse 44 schneidet den
Boden an einem Punkt, der vor dem Berührungspunkt des Hinterrades 52 mit dem Boden liegt. Das obere
Ende eines Rohrstückes oder einer Stange 45 ist in der Büchse43 drehbar, und die Winkellage dieser Stange
45 gegenüber dem Tragrahmen 41 um die Gelenkachse
44 wird durch die Stellung des Lenkrades 46 mittels einer nicht weiter dargestellten Übersetzung bedingt.
An der Stange 45 ist ein Verbrennungsmotor 48 befestigt sowie ein an die von diesem angetriebenen Räder
51 und 52 tragender, aus zwei Teilen 49 und 50 bestehender Rahmen, dessen Teil 49 das Rad 51 und
dessen Teil 50 das Rad 52 trägt. Die Räder 51 und 52 haben eine gemeinsame Symmetrieebene, die vertikal
liegt, wenn die Räder die Mittellage einnehmen und die sich dann mit der vertikalen Symmetrieebene des
Fahrzeuges deckt. Eine Verbindung 53 und 54 zwischen den Rahmenteilen 49 und 50 ermöglicht gegebenenfalls
eines der lenkbaren Räder 51 und 52 wegzunehmen.
Claims (15)
1. Fahrzeug, insbesondere landwirtschaftliches Schleppfahrzeug, mit zwei lenkbaren Rädern, die
gemeinsam wenigstens einen Teil des Gewichts des Fahrzeuges tragen und von denen wenigstens
eines unmittelbare Bodenberührung hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenkung ausschließlich auf
zwei in der Fahrtrichtung hintereinander liegende Räder einwirkt, die im Betrieb gegenüber dem
Fahrzeug in senkrechter Richtung unbeweglich an diesem befestigt sind.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß dieLenkbewegung der Räder (6 und 7) miteinander gekuppelt ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß beide Räder (6 und 7) für die
Lenkung in waagerechter Richtung um eine ge meinsame Gelenkachse (21) drehbar sind.
4. Fahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen (13 und 14) der beiden
Räder (6 und 7) in jeder Lage parallel zueinander sind.
5. Fahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkachse (21) einen
spitzen Winkel mit der Vertikalen einschließt.
6. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gelenkachse (21) annähernd in der Ebene der Räder (6 und 7) liegt.
7. Fahrzeug nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Gelenkachse
(21) um eine senkrechte Achse (23) drehbar ist und dabei in verschiedenen Stellungen gegenüber
dieser senkrechten Achse (23) festgesetzt werden kann.
8. Fahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände der Räderachsen (13
und 14) von der senkrechten Achse (23) ungleich sind und die Gelenkachse (21) in zwei um 180°
verschiedenen Stellungen festgesetzt werden kann.
9. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerung der
Gelenkachse (21) den Boden in an sich bekannter Weise vor dem Berührungspunkt des lenkbaren
vorderen Rades (6) mit dem Boden schneidet.
10. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Räder hinten am Fahrzeug befestigt sind, wobei die Verlängerung der Gelenkachse (44) den
Boden in an sich bekannter Weise an einem Punkt schneidet, der vor dem Berührungspunkt des hinteren
Rades (52) mit dem Boden liegt.
11. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Lage der Lauf räder (6 und 7), in der die Räderachsen (13 und 14) senkrecht zur Längsachse des
Schleppers liegen, der Abstand von der Unterseite eines der Laufräder (6 oder 7) zum Gestell größer
ist als der Abstand von der Unterseite des anderen Laufrades zum Gestell.
12. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eines der
beiden Räder abnehmbar ist.
13. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Tragteile
(15 bzw. 49 und 50) vorhanden sind, an denen die Achsen beider Räder (6 und 7 bzw. 51 und 52)
befestigt sind.
14. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eines der beiden Räder ein angetriebenes Rad ist.
15. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein das
angetriebene Rad antreibender Motor in an sich bekannter Weise gemeinsam mit dem angetriebenen
lenkbaren Rad um die Gelenkachse drehbar ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 805 602, 548 938, 531.
Deutsche Patentschriften Nr. 805 602, 548 938, 531.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| NL356672X | 1956-01-27 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1081785B true DE1081785B (de) | 1960-05-12 |
Family
ID=19785248
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEL26694A Pending DE1081785B (de) | 1956-01-27 | 1957-01-25 | Fahrzeug, insbesondere landwirtschaftliches Schleppfahrzeug, mit zwei lenkbaren Raedern |
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| Country | Link |
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| CH (1) | CH356672A (de) |
| DE (1) | DE1081785B (de) |
| GB (1) | GB840625A (de) |
| NL (2) | NL203978A (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1130308B (de) | 1957-10-10 | 1962-05-24 | Lely Nv C Van Der | Landwirtschaftlicher Schlepper mit einem Gestell und zwei lenkbaren Laufraedern |
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| DE318531C (de) * | ||||
| DE548938C (de) * | 1930-11-07 | 1932-04-21 | Mattes & Co A | Mit Handhebel lenkbares Kraftfahrzeug |
| DE805602C (de) * | 1948-10-02 | 1951-05-25 | Karl Steegmaier Dipl Ing | Hinterradlenkung |
-
0
- NL NL97267D patent/NL97267C/xx active
- NL NL203978D patent/NL203978A/xx unknown
-
1957
- 1957-01-23 CH CH356672D patent/CH356672A/de unknown
- 1957-01-25 GB GB2798/57A patent/GB840625A/en not_active Expired
- 1957-01-25 DE DEL26694A patent/DE1081785B/de active Pending
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| GB840625A (en) | 1960-07-06 |
| CH356672A (de) | 1961-08-31 |
| NL97267C (de) | |
| NL203978A (de) |
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