DE1079081B - Elektrostatisches Druckverfahren - Google Patents
Elektrostatisches DruckverfahrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektrostatisches Verfahren und eine Vorrichtung zum Bedrucken eines
Aufzeichnungsmaterials.
Bei diesem Verfahren wird ein ladungsempfmdliches Material an solchen Stellen elektrostatisch aufgeladen,
welche die Form der erwünschten Markierung aufweisen. Hierauf wird der Ladungsträger mit Markierpulver
bestäubt. Dieses Pulver besteht aus einer Vielzahl mikroskopisch kleiner Kapseln, welche eine
Flüssigkeit enthalten. Das Pulver bleibt an den statisch geladenen Stellen haften, wohingegen es an den
ungeladenen Stellen z. B. mittels eines Luftstrahls entfernt werden kann. Das Aufzeichnungsmaterial
und der Ladungsträger werden miteinander in Berührung gebracht, wobei die Kapseln des Markierpulvers
unter Druckanwendung, z. B. in einer Presse, aufgesprengt werden, so daß die Markierflüssigkeit
freigegeben wird. Durch diese Maßnahme entsteht auf dem Aufzeichnungsmaterial eine Abbildung der Ladungsbilder
des Ladungsträgers. Nach diesem Druckvorgang werden Aufzeichnungsmaterial und Ladungsträger
wieder getrennt. Der Ladungsträger kann für weitere Verwendung von dem noch anhaftenden Markierpulver
gesäubert werden.
Bereits bekannt ist ein Aufzeichnungsmaterial, dessen eine Fläche mit einer durch Andruck aufbrechbaren
Beschichtung versehen ist, die aus einer Vielzahl von durch Andruck aufbrechbaren, Öl enthaltenden
Kapseln aus gelierter, hydrophiler Kolloidmasse besteht, welche sich durch Koacervierung um die öltröpfchen
herum bilden. In dem Öl ist eine Farbe oder ein Farbbildner gelöst, der auf einem Druckempfänger
eine unterschiedliche Färbung hervorzurufen imstande ist, sobald die Kapseln durch örtlichen
Andruck aufgebrochen werden.
Ferner ist ein elektrostatisches (xerographisches) Druckverfahren bekannt, in welchem ein Trägerglied
mit einer photoelektrischen Schicht, z. B. Selen, versehen ist. und eine positive elektrostatische Ladung
erhält. In diesem Verfahren wird ein optisches Bild der gewünschten Zeichen auf die aufgeladene Fläche
projiziert, so daß ein latentes elektrostatisches Bild auf der photoelektrischen Fläche erzeugt wird. Alle
elektrostatisch aufgeladenen Teile der Fläche, die belichtet wurden, werden alsdann entladen, während die
nichtbelichteten Teile positiv aufgeladen verbleiben. Das latente elektrostatische Bild wird durch eine Entwicklungskammer
geführt, wo ein körniges Pulver mit triboelektrischer Ladung negativer Polarität auf
die aufgeladenen Flächen aufgebracht wird, an denen es haftet und dadurch das latente elektrostatische Bild
sichtbar macht. Mittels einer positiv aufgeladenen Bildübertragungsrolle wird dann das Bild von der
photoelektrischen Fläche abgenommen und auf eine
Elektrostatisches Druckverfahren
Anmelder:
The National Cash"Register Company,
Dayton, Ohio (V. St. A.)
Dayton, Ohio (V. St. A.)
Vertreter: Dr. A. Stappert, Rechtsanwalt,
Düsseldorf, Feldsrr. 80
Düsseldorf, Feldsrr. 80
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 27. Juni 1957
V. St. v. Amerika vom 27. Juni 1957
Druckunterlage, z. B. ein Papierband, übertragen. Das Papierband wird hierauf durch ein Fixiergerät geleitet,
wo das durch das elektroskopische Pulver entwickelte Bild durch Anwendung von Wärme, Lösungsmitteln
oder anderen in der Xerographie allgemein verwendeten Mitteln auf der Druckunterlage
fixiert wird.
Ein entscheidender Vorteil der vorliegenden Erfrnd.ung
ist darin zu sehen, daß kein Binder zum Festhalten des Markierpulvers am Aufzeichnungsmaterial
nötig ist, da sich das freigegebene Markiermittel im flüssigen Zustand befindet und das Aufzeichnungsmaterial
unmittelbar beeinflußt. Ferner ist keine Wärme- oder andere Behandlung zum Herstellen
einer dauerhaften Bindung zwischen dem Markiermittel und dem Aufzeichnungsmaterial erforderlich.
Da das flüssige Markiermittel eingekapselt ist, haben die Kapseln die Form eines trockenen Pulvers, wodurch das Arbeiten mit dem Markiermittel wesentlich
erleichtert wird.
Demgemäß geht die Erfindung aus von einem Verfahren zum Bedrucken eines Aufzeichnungsmaterials,
welches folgende Verfahrensschritte umfaßt: Anbringen lokalisierter elektrostatischer Ladungen auf einem
Ladungsträger entsprechend den zu druckenden Zeichen, Aufbringen eines Markiermittels auf den Ladungsträger,,
welches elektrostatisch nur auf den geladenen Stellen haftet, Auflegen des Aufzeichnungsmaterials auf die Fläche des Ladungsträgers, wodurch
ein Bild der gewünschten Zeichen auf das Aufzeichnungsmaterial
übertragen wird; sie ist dadurch gekennzeichnet, daß ein flüssiges Markiermittel in eine
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Vielzahl von mikroskopisch kleinen Kapseln eingeschlossen wird, bevor die Kapseln auf den Ladungsträger
aufgebracht werden, und daß, nachdem das Aufzeichnungsmaterial mit dem Ladungsträger in Berührung
gebracht wurde, die Kapseln einem Andruck ausgesetzt werden, wodurch das flüssige Markiermittel
aus den Kapseln auf das Aufzeichnungsmaterial
gelangt.
Die Erfindung wird nun an Hand von Zeichnungen erläutert:
Fig. 1 zeigt der Reihe nach die verschiedenen Verfahrensschritte
und Beispiele von Vorrichtungen, weiche zum Durchführen der Verfahrensschritte benützt
werden können;
Fig. 2 und 3 zeigen verschiedene Mittel zum elektrostatischen Aufladen des dielektrischen Ladungsträgers
;
Fig. 4 und 5 zeigen ein typisches Aufzeichnungsmaterial mit durch das Verfahren der vorliegenden
Erfindung ausgeführtem Druck und zeigen weiterhin die Wirkung des Polaritätswechsels der zum Erzeugen der Ladung des Dielektrikums verwendeten
Spannung.
Beim ersten Schritt im Druckvorgang nach der vorliegenden Erfindung müssen an bestimmten Stellen
eines Dielektrikums Ladungen entsprechend dem Zeichen angebracht werden, das gedruckt werden soll.
Solches kann mit dem Gerät, welches ganz oben in Fig. 1 gezeigt ist, durchgeführt werden. Dieses Gerät
sei aber nur ein Beispiel für viele Anordnungen, mit denen derselbe Zweck erreicht werden kann.
Wie in Fig. 1 gezeigt, ist ein ladungsempfindliches Dielektrikum 10 auf eine leitende Platte 11 gelegt,
welche z. B. aus Stahl, Kupfer oder anderem leitenden Material sein kann. Das Dielektrikum 10 kann aus
einer Polyäthylenterephtalatfolie oder anderen Materialien mit geeigneten dielektrischen Eigenschaften
bestehen. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung wurden Folien aus Vinylchloridpolymere, Zellulosenitrat
oder chloriertem Kautschuk oder mit diesen Stoffen überzogenes Papier für geeignet befunden.
Die Anwendung des Erfindungsgedankens ist aber in keinem Fall auf obengenannte Materialien beschränkt.
Die leitende Platte 11 ist mit einem Pol einer Hochgleichspannungsquelle
12 verbunden, deren anderer Pol mit einer Elektrode 13 in Verbindung steht. Eine
Schablone 14 mit den erwünschten Aufzeichnungen entsprechenden Ausschnitten 15 ist auf das Dielektrikum
10 gelegt.
Wird nun Hochspannung angelegt, so tritt zwischen der Elektrode 13 und der Platte 11 eine Sprühentladung
oder Überschlag auf. Bekanntlich wird ein sich zwischen zwei Elektroden befindliches Gas (in
diesem Falle die Luft) durch eine stille Entladung (Koronaeffekt) ionisiert, sobald der Potentialgradient
zwischen den Elektroden einen bestimmten Betrag überschreitet, aber für eine Funkenentladung noch
nicht ausreicht. Im vorliegenden Falle reicht eine Gleichspannung von etwa acht- bis zehntausend Volt
aus, wenn eine Polyäthylenterephtalatfolie mit einer Stärke von etwa 0,1 mm verwendet wird. Durch den
soeben beschriebenen Vorgang wird das Dielektrikum 10 an den Stellen aufgeladen, welche den Ausschnitten
15 der Schablone 14 entsprechen.
Das geladene Dielektrikum wird hierauf in eine Bestäubungsvorrichtung gebracht, wo es mit dem erlf-uterten
Markierpulver 16 bestäubt wird. Die Bestäubungsvorrichtung kann z. B. eine Bestäubungskammer 24 enthalten. Das Markiermittel bleibt, wie
bereits beschrieben, an den geladenen Stellen haften.
Es können Markiermittel von der verschiedensten Art in einer Flüssigkeit enthalten sein, die ihrerseits in
mikroskopisch kleinen Kapseln eingeschlossen ist. Diese sprühgetrockneten Kapseln nehmen eine trokkene,
granulierte, pulverähnliche Form an, welche für die Zwecke der vorliegenden Erfindung besonders geeignet
ist. Das in den Kapseln enthaltene Markiermittel wird durch Zerstörung derselben unter Druckanwendung
freigegeben. Das Markiermittel kann eine
ίο herkömmliche Ölbasentinte oder -farbe sein, welche
die Oberfläche eines beliebigen Aufzeichnungsmaterials oder eines anderen Gegenstands, mit dem diese
in Berührung gebracht werden, färbt. Es kann sich hierbei auch um einen farblosen Farbbildner handeln,
der lediglich bei Berührung mit einem Aufzeichnungsmaterial, das eine aus einem sauren tonähnlichen
Stoff bestehende Beschichtung aufweist, in einen farbigen Zustand übergeführt wird.
Man hat gefunden, daß die Haftfähigkeit des Markiermittels durch Vermischen mit Glasstaub erhöht
wird. Durch das Mischen des Glasstaubs mit dem Markierpulver - entsteht Reibungselektrizität, welche
eine negative Aufladung der einzelnen Teilchen des Markiermittels hervorruft oder erhöht, wodurch die
Anziehungskraft der positiv geladenen Stellen des Dielektrikums 10 erhöht wird. Die Anwendung von
Glasstaub in der oben beschriebenen Weise ist deshalb von Vorteil, obgleich das Verfahren ohne dieses Hilfsmittel
genauso erfolgreich durchgeführt werden kann, Nach der Bestäubung wird das überschüssige Markiermittel
16, wie es bei 25 gezeigt wird, mittels eines Luftstrahls oder anderer geeigneter Mittel entfernt,
so daß lediglich das an den geladenen Stellen des Aufzeichnungsmaterials haftende Markiermittel zurückbleibt.
Falls es wünschenswert erscheint, kann das Aufstäuben und Entfernen des Markiermittels in
einem einzigen Arbeitsgang erfolgen, indem es gegen das Dielektrikum 16 geblasen wird.
Es sei darauf hingewiesen, daß der Glasstaub, weleher
in dem Markiermittel enthalten sein kann, an den positiv geladenen Stellen des Dielektrikums 10
nicht haften bleibt.
Ein Aufzeichnungsmaterial wird nun in Verbindung mit dem Dielektrikum 10 gebracht, und zwar
so, daß die zu bedruckende Seite die Seite des Dielektrikums berührt, welche das eingekapselte Markiermittel
aufweist, so daß das Markiermittel zwischen dem Dielektrikum 10 und dem Aufzeichnungsmaterial
17 zu liegen kommt. Hierauf werden die beiden Blätter,
z. B. mittels Druckrollen 18 und 19 (Fig. 1), unter Druck gesetzt. Dieser Druck sprengt die einzelnen
Kapseln des Markiermittels auf, wodurch die Markierflüssigkeit freigegeben wird, so daß auf dem Aufzeichnungsmaterial
17 ein Abdruck des erwünschten Zeichens entsteht. Nachdem der Druckvorgang beendet
ist, werden das Aufzeichnungsmaterial 17 und das Dielektrikum 10 wieder voneinander getrennt.
Letzteres kann in eine Erneuerungsvorrichtung gebracht werden, wo> das zurückgebliebene Markiermittel
entfernt und der Ladungszustand der einzelnen Stellen aufgehoben wird. Durch diese Behandlung
kann das Dielektrikum von neuem für einen Druckvorgang verwendet werden, falls man es nicht vorzieht,
jeweils eine neue Folie zu verwenden.
- Ein anderes Verfahren zum Aufladen des Dielektrikums
an erwünschten Stellen ist in Fig. 2 gezeigt. Ein Dielektrikum 20 ist auf eine leitende Platte 21
gelegt. Die Platte 21 ist mit einem Pol einer Gleichspannungsquelle 22 verbunden, deren andere Klemme
mit einer Elektrode 23 in Verbindung steht.
Mittels dieser Vorrichtung können erwünschte Stellen oder Zeilen des Dielektrikums 20 durch Aufladung
beschriftet werden, wobei die Elektrode 23 als Schreibstift dient. Die abzudruckenden Schriftzeichen
müssen aber in Spiegelschrift aufgebracht werden.
Dieses Verfahren hat den Vorteil, daß zum Beschriften des Dielektrikums 20 mit Ladungsbildern
keine Schablone nötig ist. Ein weiterer Vorteil des genannten Verfahrens ist darin zu sehen, daß die
erforderliche Gleichspannung kleiner sein kann, da sich die Elektrode 23 in unmittelbarem Kontakt mit
dem Dielektrikum befindet. Um ausreichende Ladungen auf dem Dielektrikum 20 anzubringen, reicht eine
Spannung in der Größenordnung von 500 bis 1000 Volt aus.
Andere Vorrichtungen zum Aufladen des Dielektrikums 20 können gleichfalls verwendet werden. So
kann z.B., wie in Fig. 3 gezeigt, ein Typenrad 33, das mit einer Spannungsquelle 32 verbunden ist, so
in Berührung mit einem sich auf einer leitenden ao Platte 31 befindlichen Dielektrikum 30 gebracht werden,
daß ein spiegelbildliches Ladungsbild des erwünschten Zeichens auf diesem entsteht.
Es können aber auch die in der Xerographie bekannten Verfahren verwendet werden, bei denen ausgewählte
Stellen einer geladenen, photoleitenden Platte, welche mit Anthrazen, Selen oder einem geeigneten
anderen Stoff überzogen ist, dem Licht ausgesetzt werden.
Falls es wünschenswert "erscheint, können die Kapsein
durch Polaritätswechsel des elektrostatischen Felds, wie es in der Xerographie üblich ist, übertragen
werden, und die Kapseln können dadurch aufgebrochen werden, wodurch ein Abdruck auf dem
Aufzeichnungsmaterial ohne weitere notwendige Fixierung, wie z. B. durch Hitze, Lösungsmittel oder
andere für diesen Zweck in der Xerographie bekannte Methoden, entsteht.
Es können zwei verschiedene Druckverfahren, wie es in Fig. 4 und 5 angedeutet wird, durch Verwendung
derselben in Fig. 1 gezeigten Schablone 14, derselben in Fig. 2 gezeigten Schreibvorrichtung 23 oder
desselben in Fig. 3 gezeigten Typenrads 33 durch Umkehren der Polarität der angelegten Gleichspannung
vorgenommen werden. 4-5
Es wurde gefunden, daß, wenn die Elektrode der Fig. 1 in bezug auf die Platte 11 negativ ist, das aufgestäubte
Markiermittel an solchen Stellen des Dielektrikums 10 haften bleibt, welche durch die Ausschnitte
15 der Blende 14 freigegeben werden. Durch dieses Verfahren entsteht ein Abdruck nach Fig. 4.
Ist jedoch die Elektrode 13 positiv in bezug auf die Platte 11, so bleibt das Markiermittel an den Stellen
des Dielektrikums 10 haften, welche durch die Schablone 13 während der Zeit, in der die stille Entladung
zwischen der Elektrode 13 und der Platte stattfindet, abgedeckt werden. Durch diese Methode
entsteht ein Abdruck nach Fig. 5.
Ähnliche Ergebnisse können durch Polaritätswechsel der angelegten Spannung bei den Vorrichtungen
der Fig. 2 und 3 erreicht werden. Sobald die Elektrode 23 oder das Typenrad 33 gegenüber der Platte
21 bzw. 31 negativ ist, entsteht ein Abdruck nach Fig. 4, ist die Polarität umgekehrt, so entsteht ein
Abdruck nach Fig. 5.
Claims (8)
1. Verfahren zum Bedrucken eines Aufzeichnungsmaterials, welches folgende Verfahrensschritte umfaßt: Anbringen lokalisierter elektro-
statischer Ladungen, auf einem Ladungsträger . entsprechend den zu druckenden Zeichen, Aufbringen
eines Markiermittels auf den Ladungsträger, welches elektrostatisch nur auf den geladenen
Stellen' haftet, Auflegen des Aufzeichnungsmaterials auf die Fläche des Ladungsträgers, wodurch ein Bild der gewünschten Zeichen auf das
Aufzeichnungsmaterial übertragen wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein flüssiges Markiermittel in
eine Vielzahl von mikroskopisch kleinen Kapseln eingeschlossen, wird, bevor die Kapseln auf den
Ladungsträger (10) aufgebracht werden, und daß, nachdem das Aufzeichnungsmaterial (17) mit dem
Ladungsträger (10) in Berührung gebracht wurde, die Kapseln einem Andruck ausgesetzt werden,
wodurch das flüssige Markiermittel aus den Kapseln auf das Aufzeichnungsmaterial gelangt.
2. Druckverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladungsträger (10) mit
einem elektrisch leitenden Teil (11) in Kontakt steht, welcher Teil mit einem Pol einer Spannungsquelle
(12) verbunden ist, deren anderer Pol mit einer Ladeelektrode (13) verbunden ist, mit
der ein spiegelbildliches Ladungsbild des zu druckenden Zeichens auf dem Ladungsträger (10)
erzeugt werden kann, sobald eine Entladung zwischen der Elektrode (13) und dem leitenden Teil
(11) stattfindet.
3. Druckverfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schablone mit dem
Spiegelbild des zu druckenden Zeichens entsprechenden Ausschnitten auf den Ladungsträger (10)
gelegt wird und daß die genannte Elektrode (13) in die Ausschnitte der Schablone geführt wird,
wodurch eine elektrostatische Aufladung derjenigen Stellen des Ladungsträgers erreicht wird,
welche unterhalb der Ausschnitte der Schablone liegen.
4. Druckverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladungsträger (30) auf
einen elektrisch leitenden Teil (31) gelegt wird, der mit einem Pol einer Spannungsquelle (32)
verbunden ist, deren anderer Pol mit einer Ladeelektrode (33), welche zu einem Typenrad ausgebildet
ist, verbunden ist, welches Typenrad ein spiegelbildliches Ladungsbild des zu druckenden
Zeichens auf dem Ladungsträger hervorruft, sobald zwischen der Elektrode und dem Ladungsträger
(31) eine Entladung stattfindet.
5. Druckverfahren nach Anspruch 2 oder nach 2 und 3 oder nach 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Markierpulver (16) an den Stellen des Ladungsträgers (10, 20, 30) haftenbleibt, welche
von der Elektrode (13, 23, 33) berührt werden, wenn die Elektrode gegenüber dem leitenden Teil
(11, 21, 31) negativ ist, bzw. an den Stellen des Ladungsträgers (10, 20, 30) haftenbleibt, welche
nicht von der Elektrode berührt werden, wenn die Polarität der Spannungsquelle (12, 22, 23) umgekehrt
wird.
6. Druckverfahren nach jedem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Markierpulver (16) mit einem Material vermischt wird, welches durch Reibungselektrizität Ladungen
erzeugt, um die Haftfähigkeit des Pulvers zu erhöhen.
7. Markiermittel zur Verwendung in dem Druckverfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jede der Kapseln eine Ölbasentinte oder -farbe enthält.
8. Verfahren zum Bedrucken eines Aufzeichnungsmaterials
nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch Beschichten des Aufzeichnungsmaterials
mit einem normalerweise farblosen Farbbildner, Aufbringen der genannten Vielzahl
von Kapseln, von denen jede eine normalerweise
farblose, farbbildende Flüssigkeit enthält, auf eine Fläche des Ladungsträgers, Auflegen des
Ladungsträgers auf das Aufzeichnungsmaterial und Druckanwendung zum Aufbrechen der
Kapseln zwecks Erzeugung einer unterschiedlichen Färbung auf dem Aufzeichnungsmaterial.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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