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Spritzampulle Die Erfindung bezieht sich auf eine Spritzampulle, bestehend
aus einer verschlossenen, vorzugsweise mit einem weiteren Gehäuse umgebenen und
zweckmäßig in eine Flüssigkeitskammer und eine Druckkammer -unterteilten Ampulle
aus einem biegsamen Material und einer mit dieser verbundenen hohlen Injektionsnadel,
die vorzugsweise von einer mit sterilisierendem Material versehenen Schutzhülle
umgeben ist und deren beide Enden spitz ausgebildet sind, wobei das eine spitze
Nadelende beim Zusammendrücken der Ampulle eine Ampullenwand durchbohrt und die
Injddionsflüssigkeit durch die Nadel ausfließt.
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Subkutane Injektionen sollen bei Menschen immer nur von Ärzten verordnet
und durch diese selbst oder eigens dazu ausgebildeten Personen ausgeführt werden.
Es gibt aber viele Fälle, in denen eine derartige Beschränkung der subkutanen Applikation
von Arzneimitteln nicht praktisch wäre. Diabetiker z.B. geben sich meist selbst
subkutane Spritzen von Insulin, das viele Zuckerkranke so oft benötigen, daß dessen
normale Applikation durch die Ärzte unpraktisch wäre.
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Auch die schnelle Bekämpfung von Epidemien, von Katastrophen in Kriegs-
und Friedenszeiten u. dgl. erfordern gelegentlich eine rasche subkutaneApplikationvon
Arzneimitteln, die von erfahrenen und ausgebildeten Personen allein nicht ausgeführt
werden könnte.
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Es gibt also viele Fälle, in denen die Selbstiajektion oder die Injektion
durch verhältnismäßig unerfahrene Personen nicht nur erwünscht, sondern sogar notwendig
ist. Wegen der Notwendigkeit einer richtigen Reinigung und Sterilisation der Haut
und der Injektionsspritze sowie der sorgfältigen Dosierung der Arzneimittel sind
jedoch die üblichen Krankenhaus- oder Laboratoriumsapparate in der Praxis unpraktisch
und schwierig in ihrer Anwendung. Daher ist eine große Nachfrage nach einfachen,
leicht zu handhabenden Vorrichtungen vorhanden, die derartigen Bedürfnissen besser
entsprechen.
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Es ist zwar eine Spritzampulle mit einer Injektionsnadel bekannt,
die von einer mit sterilisierendem Material versehenen Schutzhülle umgeben ist.
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Bei dieser Spritzampulle enthält die Schutzhülle einen Stopfen aus
einem faserigen Material, das mit einem antiseptischen Mittel imprägniert ist. Der
Stopfen selbst ist mit einem Faden verstehen, mittels dessen er erst aus der Schutzhülle
gezogen werden muß, um die Einstichstelle sterilisieren zu können. Dies ist nicht
nur umständlich und zeitraubend, sondern läßt auch den Einsatz der Spritzampulle
im Katastrophenfall als zweifelhaft erscheinen.
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Es ist auch eine Spritzampulle beschrieben, die durch einen Kolben
in zwei Kammern unterteilt ist, von denen die eine ein Druckgas und die andere eine
Inj ektionsflüssigkeit enthält.
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Hierbei muß der Gasdruck erst durch eine Hilfsampulle erzeugt werden,
die bei dem Gebrauch der Spritzampulle im Druckraum zur Gaserzeugung zerbrochen
werden muß. Eine sichere und rasche Handhabung einer solchen Spritzampulle, zumal
von Laien, ist daher nicht gewährleistet.
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Es ist fernerhin eine Kunststofiampulle bekannt, die mit einem gas-
und feuchtigkeitsundurchlässigen aber zug, z. B. einer Metallfolie, versehen ist.
Der sich über eine Kante der Ampulle erstreckende Überzug wird bei der Verwendung
der Ampulle von dieser abgerissen, worauf in die freigelegte Ampulle eine Injektionsnadel
eingesetzt wird, wodurch erst eine gebrauchsfertige Spritzampulle entsteht.
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Die Einführung der .Inj ektionsuadel in die Ampulle ist nicht nur
schwierig, sondern auch zeitraubend. Im Katastrophenfall ist das Finden der Nadel
und deren Einsetzen in die Ampulle, besonders im Dunkeln, kaum möglich.
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Bei einer anderen bekannten Spritzampulle ist die Ampulle ebenfalls
von einem Gehäuse umgeben. Bei Verwendung dieser Spritzampulle wird die Injektionsnadel
in die betreffendeEinstichstelle eingesetzt, worauf die Ampulle auf die Nadel gestoßen
wird, um die Spritzampulle verwendungsfähig zu machen. Hierbei wird die Ampulle
von der Nadel durchbohrt. Durch einen Druck auf die Ampulle fließt sodann die Injektionsflüssigkeit
aus.
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Eine derartige Injektion ist nicht nur umständlich, sondern ist auch
bei der Selbstinjektion wegen des Stoßes der Ampulle auf die Nadel nicht ohne Schmerzen
durchzuführen.
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Es ist auch eine Spritzampulle beschrieben, deren Ampullenwand beim
Zusammendrücken der Ampulle
von der Injektionsnadel durchbohrt wird.
Eine solche Spritzampulle besteht aus zwei Kammern, die durch ein innerhalb der
Ampulle angeordnetes und die Nadel tragendes Diaphragma gebildet werden. Die Injektionsnadel
befindet sich zunächst in der die Injektionsflüssigkeit enthaltenden Kammer. Bei
der Anwendung dieser Spritzampulle muß die die Flüssigkeit und die Nadel enthaltende
Kammer zunächst gegen den Patienten gepreßt werden, wodurch diese Kammer zusammengedrückt
wird und die Nadel in den Patienten dringt. Hierbei tritt die Injektionsflüssigkeit
durch Offnungen im Diaphragma in die zweite Kammer ein, auf die wiederum ein Druck
ausgeübt werden muß, damit die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel in den Körper
des Patienten dringt. Dieses Verfahren ist so umständlich, daß der Einsatz dieser
Spritzampulle im Satastrophenfall als zweifelhaft erscheint. Eine Sterilisation
im Bereich der Einstichstelle ist bei dieser Spritzampulle nicht möglich.
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Die bisher bekannten Spritzampullen erfüllten insbesondere nicht
die folgenden Anforderungen: 1. Einfacher Aufbau, die die Massenherstellung bei
niedrigen Gestehungskosten erlaubt, 2. einfache Handhabung, die die Anwendung durch
unerfahrene oder ungeschickte Personen gestattet, 3. Beständigkeit gegen die Einflüsse
der Wärmeausdehnung und der Kältezusammenziehung, 4. Beständigkeit gegen große Änderungen
des Atmosphärendrucks, 5. Erhaltung des sterilen Zustandes während langer Zeiten,
ohne im Augenblick der Verwendung noch einmal sterilisieren zu müssen, 6. keine
Durchlässigkeit von Feuchtigkeit und Dämpfen durch die Behälterwände, 7. Unempfindlichkeit
bei dem Transport und bei der Anwendung, 8. Sterilisation der Haut im Bereich der
Injektion, 9. Schutz der Einstichstelle der Haut gegen die Berührung mit infizierenden
Substanzen, 10. Ausschluß von infizierenden Substanzen während der Injektion, 11.
Wirksamkeit in allen Lagen, 12. Beständigkeit der Spritze gegen Korrosion, Fäulnis,
Pilzbefall u. dgl. und 13. Mittel zur späteren Erkennung der Patienten und der Art
und der Menge der verwendeten Arzneimittel.
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Alle bisher vorgeschlagenen Spritzampullen erfüllten die obigen Bedingungen
nicht in genügendem Maße und hatten somit beträchtliche Nachteile.
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Bei Spritzampullen, bestehend aus einer verschlossenen, vorzugsweise
mit einem weiteren Gehäuse umgebenen und zweckmäßig in eine Flüssigkeitskammer und
eine Druckkammer unterteilten Ampulle, aus einem biegsamen Material und einer mit
dieser verbundenen hohlen Injektionsnadel, die vorzugsweise von einer mit sterilisierendem
Material versehenen Schutzhülle umgeben ist und deren beide Enden spitz ausgebildet
sind, wobei das eine spitze Nadelende beim Zusammendrükken der Ampulle eine Ampullenwand
durchbohrt und die Injektionsfiüssigkeit durch die Nadel ausfließt, werden erfindungsgemäß
diese Nachteile dadurch beseitigt, daß die Ampulle mit einer Außenwand aus dem biegsamen
Material versehen ist, daß diese die Nadel zwischen ihren Enden gegen eine Längsbewegung
zu der Ampulle hin festhaltend und unter Bildung einer Kammer innerhalb der Ampulle
für das eine spitze Nadelende umgibt und daß die Ampulle aus einer dünnen, biegsamen,
gegenüber dem einen Nadelende angeordnetze , im wesentlichen quer zur Nadelspitze
verlaufen-
den und in unmittelbarer Nähe zu ihr befindlichen Innenwand so gestaltet
ist, daß die Ampulle in eine geschlossene, Flüssigkeit enthaltende Kammer und eine
zweite Kammer zur Aufnahme der Nadel spitze unterteilt wird, wobei die Anwendung
eines äußeren Drucks auf die Flüssigkeitskammer infolge des Flüssigkeitsdrucks auf
die Innenwand diese in Richtung auf die Nadelspitze hin deformiert und die Innenwand
durchbohrt wird und die Flüssigkeit beim weiteren Zusammendrücken der Ampulle durch
die Nadel ausfließt, daß vorzugsweise eine frei fließende, sterilisierende Flüssigkeit
enthaltende Schutzhülle das über die Ampullenkammer für die Nadel spitze herausragende
Ausflußende der Nadel umgibt, wobei zweckmäßig die Schutzhülle mit ihrem offenen
Ende an der die Nadelspitze enthaltenden Ampullenkammer lösbar verbunden ist, und
daß die Ampulle gegebenenfalls mit einer dritten ein Druckgas sowie ein biegsames,
gasundurchlässiges Diaphragma enthaltenden Kammer versehen ist, wobei das Diaphragma
die Ampulle in eine Flüssigkeits- und eine Druckgaskammer unterteilt und beim Durchbohren
der Flüssigkeitskammer durch die Nadel das Diaphragma durch das Druckgas unter Ausfluß
der Injektionsflüssigkeit durch die Nadel deformiert wird.
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Vorzugsweise ist die Außenwand der Ampulle an dem die Nadel umgebenden
Teil verhältnismäßig steif ausgebildet.
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Zweckmäßig besteht die Ampulle aus einem dünnen, biegsamen, feuchtigkeits-
und dampfundurchlässigen Innengehäuse und einem äußeren Gehäuse aus einem biegsamen
Material, das das Innengehäuse und die eine Nadel spitze umgibt.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung kann das Diaphragma unter der
Einwirkung des Gasdruckes elastisch dehnbar sein, um die Injektionsflüssigkeit vollständig
aus der Flüssigkeitskammer ausfließen lassen zu können.
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Als Beispiel dienende Ausführungsformen der Erfindung werden unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben.
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Fig. 1 ist eine Seitenansicht einer Spritzampulle gemäß der Erfindung,
etwa in natürlicher Größe; Fig. 2 ist ein Längsschnitt gemäß der Linie II-II der
Spritzampulle nach der Fig. 1, im vergrößerten Maßstab; Fig. 3 stellt die Spritzampulle
gemäß Fig. 2 nach einer subkutanen Injektion vor dem Herausziehen der InJektionsnadel
aus dem Patienten dar und zeigt, wie der Heilmittelbehälter mit den Fingern während
der Injektion zusammengedrückt wird; Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform der
Erfindung im Längsschnitt; Fig. 5 stellt eine weitere Ausführungsform der Erfindung
im Längsschnitt dar und zeigt die Endstufe der Herstellung einer Spritzampulle;
Fig. 6 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung ebenfalls im Längsschnitt;
Fig. 7 stellt eine weitere Ausführungsform der Erfindung im Längsschnitt dar; Fig.
8 ist ein Querschnitt längs der Linie VIII-VIII der Spritzampulle der Fig. 7; Fig.
9 ist ein teilweiser Schnitt der Spritzampulle der Fig. 7 längs der Linie IX-IX
der Fig. 7 und Fig. 10 ist eine teilweise Ansicht der Spritzampulle gemäß Fig. 7
und zeigt, wie die Spritzampulle bei dem Gebrauch teilweise zusammengedrückt ist.
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Die Fig. 1 bis 3 stellen eine Ausführungsform der Erfindung dar und
zeigen, wie die Spritzampulle verwendet wird. Wie am besten aus Fig. 2 ersichtlich,
besteht
die Spritzampulle 100 aus einer im wesentlichen kugelförmigen Ampulle, die zweckmäßig
aus zwei mit Flanschen versehenen, im wesentlichen halbkugelförmigen Schalen 101
und 102 aus dünnem Aluminium od. dgl. gebildet ist. Die Schalen können an ihren
Flanschen 103 und 104 unter gleichzeitigem Eintauchen in die Injektionsflüssigkeit
miteinander kaltverschweißt werden, wobei die Ampulle zugleich gefüllt wird. Eine
der Schalen kann aber auch die Form eines umgekehrten Trichters 101 haben. Durch
das A erschweißen dieser beiden Schalen entsteht eine Ampulle, die durch das Trichterrohr
gefüllt wird, worauf dieses abgekniffen und die entstehende enge Öffnung durch Kaltverschweißung,
wie in 105 gezeigt, verschlossen wird. Damit sich die Ampulle bei einem inneren
Druck ausdehnen kann, kann die eine oder beide Schalen mit Riffelungen, wie in 106
dargestellt, versehen sein.
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Gleichzeitig mit dem Verschweißen der beiden Schalen 101 und 102
oder danach kann eine im wesentlichen trichterförmige Schale 107, zweckmäßig aus
demselben dünnen Metall wie die Schalen 101 und 102, und mit einem Flansch 108 an
ihrem breiten oberen Ende mit der Ampulle verbunden werden, indem, wie dargestellt,
der Flansch 108 mit dem Flansch 104 der Schale 102 kaltverschweißt wird.
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Eine an ihren beiden Enden spitze Injektionsnadel 109 ist nahe an
einem ihrer Enden 110 mit einer Verdickung 111 versehen. Über diese Verdickung ist
das spitze Ende der trichterförmigen Schale 107 gezogen und ist mit der Verdickung
fest und wasserdicht kaltverschweißt, gekittet, verlötet oder auf eine andere Weise
verbunden. Auf diese Weise nehmen die Nadel und die Ampulle die in der Fig. 2 dargestellte
Stellung ein.
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Eine Schutzhülse 112, vorzugsweise aus einem verhältnismäßig harten,
warmverschweißten Kunststoff, ist mit einem Pfropfen 113 aus einem weichen Gummi
od. dgl. versehen. Dieser sitzt verhältnismäßig fest in dem Boden der Hülse 112
so daß er hieraus nicht leicht entfernt werden kann. Der Pfropfen 113 kann aber
auch zugleich mit der Hülse 112 hergestellt oder mit dieser verschweißt sein. Die
Schutzhülse 112 ist vollständig oder fast vollständig mit einer sterilisierenden
Flüssigkeit 114 gefüllt, die gegebenenfalls einen Farbstoff enthält. Der lange,
herausragende Teil der Nadel 109 ist in die Schutzhülse 112 eingesetzt, wobei die
Spitze der Nadel in dem Pfropfen 113 eingebettet ist. Der Rand der Schutzhülse ist
fest um die Verdikkung 111 der Nadel oder um das untere Ende des Trichters 107 gelegt,
der die Verdickung 111 der Nadel umgibt.
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Zur Vervollständigung der gefüllten Spritzampulle ist ein Überzug
116 aus einem elastischen Kunststoff um die Ampulle und die trichterförmige Schale107
gegossen oder auf eine andere Weise gebildet. Der tzberzug ist bei 115 um den Rand
der Schutzhülse 112 geschweißt, um ein Undichtwerden der Schutzhülse zu verhindern
und eine kontinuierliche, die Ampulle umschließende Hülle zu haben, die als ein
zusätzlicher Schutz der Injektionsflüssigkeit gegen ein Auslaufen und gegen eine
Verschmutzung von außen dient.
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Bei der Anwendung dieser Spritzampulle wird sie zunächst an der Verdickung
111 ergriffen und die Schutzhülse 112 abgedreht, wobei der Verschluß 115 aufbricht.
Die Schutzhülse wird sodann entfernt und die sterilisierende Flüssigkeit 114 aus
der Schutzhülse 112 über die Injektionsstelle 117 ausgegossen, wodurch diese den
gewünschten antiseptischen und sterilen Zustand erhält. Die Spritzampulle wird nun
um die Ver-
dickung 111 mit dem Daumen und dem Zeigefinger ergriffen, worauf die
Nadel in der üblichen Weise in die Haut eingeführt wird. Hierauf werden die beiden
Seiten der Ampulle mit dem Daumen und dem Zeigefinger zusammengedrückt, wodurch
die Ampulle in Richtung der nahe gelegenen Spitze der Nadel deformiert und die Ampullenwand
102 durchbohrt wird.
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Hierdurch kann die Injektionsflüssigkeit ausfließen.
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Ist die Ampulle vollständig in der in Fig.3 gezeigten Weise zusammengedrückt,
so fließt die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel in den Patienten. Die Nadel
kann dann herausgezogen und die Spritzampulle fortgeworfen oder aufgehoben werden.
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Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform der in den Fig. 1 bis 3
dargestellten Spritzampulle. Hierbei ist die Ampulle 120 länglich ausgebildet. Sie
entspricht aber sonst im allgemeinen der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ampulle.
Eine Nadel 121 mit einer Verdikkung 122 ist vollständig in einer sterilisierenden
Flüssigkeit 123 enthalten, die sich in einer Schutzhülse 124 aus einem dünnen, geeigneten
Kunststoff befindet.
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Diese besteht, wie aus der Fig. 4 ersichtlich, aus einem oberen und
einem unteren Teil, wobei sich diese Teile überlappen und um die Verdickung 122
verschweißt sind. Ein vorgeformtes Ampullengehäuse 125 aus Gummi oder einem warmverschweißbaren
Kunststoff ist an seinem einen Ende 126 so gestaltet, daß es fest um das eine Ende
der Kunststoffhülse 124 und um die Verdickung 122 der Nadel anliegt, während das
andere Ende des Gehäuses 125 in der strichpunktierten Weise offen ist. Das Ende
126 des Ampuflengehäuses 125 kann in bekannter Weise gedehnt werden, so daß die
Schutzhiilse 124 mit der Nadel 121 ohne zu zerbrechen darin eingesetzt werden kann.
Die Ampulle 120 wird sodann durch das offene Ende des Ampullengehäuses 125 in dieses
eingeführt, worauf das offene Ende des Ampullengehäuses zusammengedrückt und entlang
einer Naht 127, zweckmäßig unter Verwendung einer entsprechenden Form verschweißt
wird.
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Schließlich wird eine weitere Schutzhülle 128, zweckmäßig aus einem
verhältnismäßig harten, warm verschweißbaren Kunststoff über den herausragenden
Teil der Schutzhülse 124 gestreift, worauf das offene Ende 129 der Schutzhülle 128
durch Wärme und mäßigen Druck mit dem Ende 126 des Ampullengehäuses 125 verschweißt
wird.
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Bei der Anwendung dieser Spritzampulle wird die Schutzhülle 128 zuerst
abgedreht. Die Nadel wird dann in einer einzigen Bewegung durch die Schutzhülse24
und in die Haut gestoßen, wobei die sterilisierende Flüssigkeit 123 über und um
die Einstichstelle fließt. Beim Zusammendrücken der beiden Seiten der Ampulle 120
wird diese zunächst in Längsrichtung gegen das eine spitze Ende der Nadel 121 gepreßt,
wodurch die Nadel die Schutzhülse 124 und die Wand der Ampulle durchbohrt und die
Injektionsflüssigkeit freigibt. Bei dem vollständigen Zusammendrücken der Ampulle
in der gleichen, in Fig.3 gezeigten Weise fließt dann die Injektionsflüssigkeit
durch die Nadel und in den Patienten aus.
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Fig. 5 zeigt eine weitere Spritzampulle, die im wesentlichen der
in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Spritzampulle gleicht. Sie hat jedoch eine längliche
Metallampulle 130 und eine etwas andere Anordnung der Nadel 131. In diesem Falle
ist der verdickte Teil 132 der Nadel ebenfalls länglich ausgebildet, so daß an dieser
Stelle eine größere Länge zum Halten und Handhaben der Spritzampulle erzielt wird.
Bis auf die aus Metall gefertigte Schutzhülse 133 entspricht diese Ausführungsforin
der Erfindung sonst im wesentlichen der
in den Fig. 1 bis 3 dargestellten
Spritzampulle. Das offene Ende der mit einer antiseptisclien Flüssigkeit oder Salbe
134 gefüllten Schutzhülse 133 wird bei der Herstellung der Spritzampulle nach oben
gehalten, der Verdickung 132 der Nadel angepaßt und mit der Rierdickung mittels
eines nicht dargestellten Zements verkittet. Die Spritzampulle wird dann umgedreht,
worauf ein Überzug 135 um die Ampulle 130, um die Verdickung 132 der Nadel 131 und
um das verkittete Ende 136 der Schutzhülse 133 durch Eintauchen der Spritzampulle
in der dargestellten Weise aufgetragen wird.
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Die Spritzampulle gemäß der Fig. 5 wird in der gleichen Weise wie
die nach den Fig. 1 bis 3 angewendet.
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Fig. 6 zeigt eine andere Spritzampulle, die im wesentlichen den in
den Fig. 1 bis 5 gezeigten Spritzampullen entspricht. Sie zeigt jedoch einige Abweichungen
in ihrem Aufbau. Bei dieser Spritzampulle ist die Ampulle 140 aus dünnem Aluminium
od. dgl. ähnlich der Ampulle der Fig. 4 hergestellt. Die untere Hälfte der Ampulle
ist jedoch in der Mitte nach oben gebogen, so daß ein umgekehrtes becherförmiges
Gebilde 141 zur Aufnahme des einen spitzen Endes 142 der Nadel 143 entsteht. Die
Nadel 143 ist zwischen ihren Enden mit einer verhältnismäßig stark ausgebildeten
Halterung 144 versehen, die ein Außengewinde 146 fast über ihre gesamte Länge hat.
Das nahe der Nadel spitze 142 befindliche Ende der Halterung 144 sitzt in der Öffnung
eines becherförmigen Joches 147, wobei dieses Ende der Halterung 144 bei 148 gestanzt
ist, so daß diese unter Ausdehnung fest mit dem Joch 147 verbunden ist. Eine Schutzbülse
149 aus einem verhältnismäßig harten Kunststoff oder aus Metall ist an ihrem oberen
Ende mit einem Innengewinde versehen. Sie ist mit einer antiseptischen Flüssigkeit
151 gefüllt und ist auf dem mit einem Gewinde versehenen Teil 146 der Halterung
144 aufgeschraubt. Der Rand des oberen Endes der Schutzbülse 149 ist mit einer Ringnut
152 zur Aufnahme einer Schnur 153 versehen, die vollständig um das obere Ende der
Hülse geschlungen ist und einen frei herausragenden Knoten oder einen Ball 154 zum
Ziehen hat. Die ganze Spritzampulle wird dann durch Tauchen oder auf eine andere
Weise mit einem geeigneten Kunststoffüberzug 156 versehen.
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Diese Spritzampulle wird auf folgende Weise benutzt: Zunächst wird
der Knoten oder der Ball 154 mit den Enden der Schnur ergriffen und gezogen.
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Hierdurch wird der Kunststoffüberzug 156 rings um die rerbin{lungsstelle
zwischen der Schutzhülse 149 und dem-Jocht47 aufgebrochen. Die Hülse 149 wird dann
abgeschraubt, worauf deren antiseptischer Inhalt 151 aüf den Bereich der Einstichstelle
gegossen wird.
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Die Spritzampulle wird nun an dem Joch 147 ergriffen, sodann wird
die Nadel inden Patienten-eingeführt und durch den senkrechten Druck des Daumens
auf die Ampulle 140 wird diese zusammengedrückt. Erst her durch wird - der Teil
der Metallampulle gegenüber der .Nadelspilze 142 gegen diese gedrückt und- die Ampulle
durchbollrt, so daß bei einem vollständigen Zusammendrüclien der Ampulle nach unten
die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel und in den Patienten fließt.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in den Fig. 7 bis
10 dargestellt. Bei dieser wird ein Druckgas zum Austritt einer Injektionsflüssigkeit
aus der Spritzampulle verwendet, ohne daß hierbei das Gas durch die Nadel entweicht.
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Bei dieser Spritzampulle wird eine aus zwei Kammern bestehende Ampulle
160 hergestellt, die vorzugsweise zuerst mit der Injektionsflüssigkeit gefüllt wird.
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Diese befindet sich in einer Kammer 161, die von der anderen mit Gas
gefüllten Kammer 162 durch ein dehnbares, gasundurchlässiges Diaphragma 163 getrennt
ist. Hierauf wird die Gaskammer 162 mit einem beliebigen Gas unter Druck gefüllt,
worauf die Ampulle und eine Nadel 164 in ein vorgeformtes Gehäuse 166 aus Gummi
oder Kunststoff in der gleichen Weise wie bei der Spritzampulle gemäß Fig.4 eingesetzt
werden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform einer derartigen Spritzampulle
besteht diese aus einem Paar mit Flanschen versehenen halbkugelförmigen Schalen
167 und 168, zwischen denen das Diaphragma 163 eingelegt ist. Die zwei Schalen und
das Diaphragma sind unter Wärme und Druck fest miteinander verschweißt.
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Gegebenenfalls kann die Injektionsflüssigkeit in die Kammer 161 und
sodann das Gas unter Druck in die Kammer 162 gegeben oder in dieser erzeugt werden.
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Die Kammern können mit der Injektionsflüssigkeit oder mit Gas gefüllt
werden, indem man Injektionsnadeln durch die zwei Schalen 167 und 168 führt, während
die Luft aus den Kammern mittels anderer ebenso eingeführter Nadeln zugleich abgeleitet
wird.
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Die aus Polybutadien bestehende Ampulle schließt sich von selbst wieder,
wenn die Nadeln herausgezogen werden. Nach dem Herausziehen der Nadeln werden somit
die Injektionsflüssigkeit und das Gas in den Kammern zurückgehalten. Hierauf kann
ein Paar halbkugelförmiger Schalen 169 und 170 aus dünnem Aluminium um die gefüllte
Ampulle aus Polybutadien gelegt und entlang einer Rundnaht miteinander kaltverschweißt
werden.
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Die Ampulle kann aber auch mit einer Aluminiumschale umgeben werden,
bevor sie gefüllt wird. Hierbei ist sie mit geeigneten, in der Figur nicht dargestellten
Offnungen für die Füllnadeln und Luftaustrittsnadeln versehen. Diese Offnungen in
der Aluminiumschale können Flansche an ihrem Umfang haben, die in der gleichen Weise
wie die Schale 101 bei 105 in Fig. 2 zusammengefaltet und nach dem Füllen der Ampulle
mit der Injektionsflüssigkeit und dem Gas kaltverschweißt werden.
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Das Diaphragma 163, das in den Fig. 7 und 10 als eine dünne Metallplatte
dargestellt ist, ist vorzugsweise aus mehreren Platten gebildet und besteht aus
drei Schichten, wie aus dem vergrößerten Längsschnitt der Fig.9 ersichtlich ist.
Die Mittelschicht 171 kann aus einer dünnen Aluminiumplatte und die oberste und
unterste Schicht 172 und 173 aus dem gleichen Gummi od. dgl. wie die Schalen 167
und 168 bestehen. Außerdem ist ein Schutzpolsterl74 aus einem verhältnismäßig harten,
weniger leicht durch die Spitze 165 der Nadel 164 perforierbaren Gummi unten in
der Mitte des Diaphragmas 163 angebracht. Dieses ist mit einer Anzahl konzentrischer
ringförmiger Riffelungen 175 versehen, um-Ausdehnungen auszugleichen.
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Die gefüllte und fertige Ampulle 160 und die Nadel 164 können dann
in die Kunststoff- oder Gummihülle 166 eingesetzt werden. Schließlich wird eine
steife Hülse 177, vorzugsweise aus einem harten Kunststoff und mit einem weichen
Stopfen 178 an ihrem Boden, mit einer antiseptischen Flüssigkeit 179 gefüllt. Die
Hülse 177 schnappt bei ihrer Verbindung mit dem Ampullenüberzug 166 an dem Hals
180 ein, wo sie warmverschweißt wird.
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Die Spritzampulle gemäß den Fig. 7 bis 10 wird in ähnlicher Weise
wie die in den Fig. 1 bis 5 benutzt. Die Ampulle braucht aber nur teilweise seitlich
in Richtung der Pfeile, wie in Fig. 10 gezeigt, zusammengedrückt zu werden. Wie
in Fig. 10 dargestellt, bewirkt das
geringe Zusammendrücken der
Ampulle, daß die Flüssigkeitskammer 161 nach der Spitze 165 der Nadel hin deformiert
wird und die Nadel die Ampulle durchbohrt. Hierdurch fließt die Flüssigkeit durch
die Nadel 164 aus, und das Gas in der Kammer 162 läßt das geriffelte Diaphragma
163 sich ausdehnen, bis dieses sich im wesentlichen der Form der Wand der Flüssiglieitskammer161
anpaßt. Auf diese Weise wird fast die gesamte Injektionsflüssigkeit durch die Nadel
164 gedrückt.
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Wenn sich das Diaphragma 163 vollständig ausgedehnt hat, kann es
die Spitze i65 der Nadel 164 berühren. Damit das Diaphragma 163 hierbei nicht durchbohrt
wird, wodurch auch das Gas durch die Nadel 164 ausströmen wurde, ist das Schutzpolster
174, wie bereits beschrieben, vorgesehen.
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Wird das Schutzpolster 174 aus einem genügend harten Gummi oder einem
anderen Material von genügender Dicke hergestellt, so verhindert es das Durchbohren
des Diaphragmas, indem die Ausdehnung des Diaphragmas gegen die Nadelspitze 165
hin, wie in Fig. 10 dargestellt, gebremst wird.
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Diese Spritzampulle ist trotz der Verwendung von Druckgas zum Austreiben
der Injektionsflüssigkeit aus der Ampulle in ihrer Ausgestaltung den Spritzampullen
gemäß den Fig. 1 bis 6 an sich sehr ähnlich. Sie kann daher auch den gleichen konstruktiven
Änderungen unterworfen werden und besitzt große Vorteile gegenüber den bekannten,
mit Gas arbeitenden Spritzampullen, insbesondere deswegen, weil sie in beliebiger
Lage mit gleich guter Wirkung angewandt werden kann, wobei niemals das Druckgas
oder Glasteile in den Körper des Patienten gelangen.
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Aus der vorhergehenden Beschreibung des Aufbaus, der Herstellung
und der Verwendung einer Reihe von Spritzampullen ist ersichtlich, daß die Erfindung
in vieler Hinsicht abgewandelt werden kann. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die
beschriebenen Spritzampullen beschränkt.
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Es braucht z. B. die Spitze der Nadel die Ampullenwand nicht zu durchstoßen.
Die Ampullenwand kann vielmehr aus einem derartigen Material hergestellt sein, daß
diese beim Zusammendrücken leicht bricht, während das Material des die Ampulle umgebenden
Gehäuses, wie bereits beschrieben, aus einem wasserundurchlässigen, biegsamen und
unzerbrechl ichen Material besteht. Wird also bei einer solchen Spritzampulle das
Gehäuse teilweise zusammengedrückt, so bricht die Ampulle, wobei die Injektionsflüssigkeit
zunächst in die Kammer fließt, die durch die Ampullenwand begrenzt wird und das
Ende der Nadel enthält.
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Bei einem weiteren Zusammendrücken des Gehäuses fließt dann die Injektionsflüssigkeit
durch die Nadel aus.
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Die erfindungsgemäßen Spritzampullen können sowohl bei Menschen als
auch bei Tieren angewandt werden. Darüber hinaus können sie mit Vorteil in der Industrie
verwendet werden. Auch für Forschungszwecke sind sie vorteilhaft.
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Die Spritzampullen gemäß der Erfindung können obgleich bei ihrer
Herstellung oder auch später mit der Injektionsflüssigkeit gefüllt werden und sollen
im allgemeinen nach ihrem Gebrauch fortgeworfen werden.
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Sie können aber auch ganz oder teilweise aufgehoben werden.
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Bei der Spritzampulle gemäß der Erfindung wird durch eine bloße Druckanwendung
von außen auf die Flüssigkeitskammer diese von der Nadel durchbohrt, wodurch die
Injektionsflüssigkeit durch die Nadel ausläuft und eine sichere und rasche Injektion
auch
von Laien leicht durchgeführt werden kann, was im Katastrophenfall von besonderer
Bedeutung ist.
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Überdies ist durch die Verwendung einer frei fließenden sterilisierenden
Flüssigkeit eine rasche und wirksame Sterilisation im Bereich der Einstichstelle
möglich.
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PATENTANSPRtJCEXE 1. Spritzampulle, bestehend aus einer verschlossenen,
vorzugsweise mit einem weiteren Gehäuse umgebenen und zweckmäßig in eine Flüssigkeitskammer
und eine Druckkammer unterteilten Ampulle, aus einem biegsamen Material und einer
mit dieser verbundenen hohlen Injektionsnadel, die vorzugsweise von einer mit sterilisierendem
Material versehenen Schutzhülle umgeben ist und deren beide Enden spitz ausgebildet
sind, wobei das eine spitze Nadelende beim Zusammendrücken der Ampulle eine Ampullenwand
durchbohrt und die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel ausfließt, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ampulle mit einer Außenwand (107, 126, 166) aus dem biegsamen Material versehen
ist, daß diese die Nadel (109, 121, 164) zwischen ihren Enden gegen eineLängsbewegung
zu der Ampulle hin festhaltend und unter Bildung einer Kammer innerhalb der Ampulle
für das eine spitze Nadelende (110, 142, 165) umgibt und daß die Ampulle aus einer
dünnen, biegsamen, gegenüber dem einen Nadelende angeordneten, im wesentlichen quer
zur Nadelspitze (110, 142, 165) verlaufenden und in unmittelbarer Nähe zu ihr befindlichen
Innenwand (102, 120, 167) so gestaltet ist, daß die Ampulle in eine geschlossene,
Flüssigkeit enthaltende Kammer (101, 102, 120, 130, 140) und eine zweite Kammer
zur Aufnahme der Nadelspitze (110, 142, 165) unterteilt wird, wobei bei Anwendung
eines äußeren Drucks auf die Flüssigkeitskammer infolge des Flüssigkeitsdrucks auf
die Innenwand diese in Richtung auf die Nadelspitze hin deformiert sowie die Innenwand
durchbohrt wird und die Flüssigkeit beim weiteren Zusammendrücken der Ampulle durch
die Nadel ausfließt, daß vorzugsweise eine frei fließende, sterilisierende Flüssigkeit
(114, 123, 134, 151, 179) enthaltende Schutzhülle (112, 124, 133, 149, 177) das
über die Ampullenkammer für die Nadelspitze (110, 142, 165) herausragende Ausflußende
der Nadel umgibt und die Schutzhülle mit ihrem offenen Ende (136, 180) an der die
Nadelspitze (110, 142, 165) enthaltenden Ampullenkammer lösbar verbunden ist und
daß die Ampulle gegebenenfalls mit einer dritten ein Druckgas sowie ein biegsames,
gasundurchlässiges Diaphragma (163) enthaltenden Kammer versehen ist, wobei das
Diaphragma die Ampulle in eine Flüssigkeitskammer (161) und eine Druckgaskammer
(162) unterteilt und beim Durchbohren der Flüssigkeitskammer durch die Nadel das
Diaphragma durch das Druckgas unter Ausfluß der Injektionsflüssigkeit durch die
Nadel deformiert wird.