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DE1076899B - Spritzampulle - Google Patents

Spritzampulle

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Publication number
DE1076899B
DE1076899B DED28495A DED0028495A DE1076899B DE 1076899 B DE1076899 B DE 1076899B DE D28495 A DED28495 A DE D28495A DE D0028495 A DED0028495 A DE D0028495A DE 1076899 B DE1076899 B DE 1076899B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ampoule
injection
needle
liquid
chamber
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DED28495A
Other languages
English (en)
Inventor
Russell P Dunmire
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
RUSSELL P DUNMIRE
Original Assignee
RUSSELL P DUNMIRE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by RUSSELL P DUNMIRE filed Critical RUSSELL P DUNMIRE
Priority to DED28495A priority Critical patent/DE1076899B/de
Publication of DE1076899B publication Critical patent/DE1076899B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M5/00Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests
    • A61M5/002Packages specially adapted therefor, e.g. for syringes or needles, kits for diabetics
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61M5/00Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests
    • A61M5/178Syringes
    • A61M5/28Syringe ampoules or carpules, i.e. ampoules or carpules provided with a needle
    • A61M5/281Syringe ampoules or carpules, i.e. ampoules or carpules provided with a needle using emptying means to expel or eject media, e.g. pistons, deformation of the ampoule, or telescoping of the ampoule
    • A61M5/282Syringe ampoules or carpules, i.e. ampoules or carpules provided with a needle using emptying means to expel or eject media, e.g. pistons, deformation of the ampoule, or telescoping of the ampoule by compression of deformable ampoule or carpule wall
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M5/00Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests
    • A61M5/001Apparatus specially adapted for cleaning or sterilising syringes or needles

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Vascular Medicine (AREA)
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  • Anesthesiology (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
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  • Infusion, Injection, And Reservoir Apparatuses (AREA)

Description

  • Spritzampulle Die Erfindung bezieht sich auf eine Spritzampulle, bestehend aus einer verschlossenen, vorzugsweise mit einem weiteren Gehäuse umgebenen und zweckmäßig in eine Flüssigkeitskammer und eine Druckkammer -unterteilten Ampulle aus einem biegsamen Material und einer mit dieser verbundenen hohlen Injektionsnadel, die vorzugsweise von einer mit sterilisierendem Material versehenen Schutzhülle umgeben ist und deren beide Enden spitz ausgebildet sind, wobei das eine spitze Nadelende beim Zusammendrücken der Ampulle eine Ampullenwand durchbohrt und die Injddionsflüssigkeit durch die Nadel ausfließt.
  • Subkutane Injektionen sollen bei Menschen immer nur von Ärzten verordnet und durch diese selbst oder eigens dazu ausgebildeten Personen ausgeführt werden. Es gibt aber viele Fälle, in denen eine derartige Beschränkung der subkutanen Applikation von Arzneimitteln nicht praktisch wäre. Diabetiker z.B. geben sich meist selbst subkutane Spritzen von Insulin, das viele Zuckerkranke so oft benötigen, daß dessen normale Applikation durch die Ärzte unpraktisch wäre.
  • Auch die schnelle Bekämpfung von Epidemien, von Katastrophen in Kriegs- und Friedenszeiten u. dgl. erfordern gelegentlich eine rasche subkutaneApplikationvon Arzneimitteln, die von erfahrenen und ausgebildeten Personen allein nicht ausgeführt werden könnte.
  • Es gibt also viele Fälle, in denen die Selbstiajektion oder die Injektion durch verhältnismäßig unerfahrene Personen nicht nur erwünscht, sondern sogar notwendig ist. Wegen der Notwendigkeit einer richtigen Reinigung und Sterilisation der Haut und der Injektionsspritze sowie der sorgfältigen Dosierung der Arzneimittel sind jedoch die üblichen Krankenhaus- oder Laboratoriumsapparate in der Praxis unpraktisch und schwierig in ihrer Anwendung. Daher ist eine große Nachfrage nach einfachen, leicht zu handhabenden Vorrichtungen vorhanden, die derartigen Bedürfnissen besser entsprechen.
  • Es ist zwar eine Spritzampulle mit einer Injektionsnadel bekannt, die von einer mit sterilisierendem Material versehenen Schutzhülle umgeben ist.
  • Bei dieser Spritzampulle enthält die Schutzhülle einen Stopfen aus einem faserigen Material, das mit einem antiseptischen Mittel imprägniert ist. Der Stopfen selbst ist mit einem Faden verstehen, mittels dessen er erst aus der Schutzhülle gezogen werden muß, um die Einstichstelle sterilisieren zu können. Dies ist nicht nur umständlich und zeitraubend, sondern läßt auch den Einsatz der Spritzampulle im Katastrophenfall als zweifelhaft erscheinen.
  • Es ist auch eine Spritzampulle beschrieben, die durch einen Kolben in zwei Kammern unterteilt ist, von denen die eine ein Druckgas und die andere eine Inj ektionsflüssigkeit enthält.
  • Hierbei muß der Gasdruck erst durch eine Hilfsampulle erzeugt werden, die bei dem Gebrauch der Spritzampulle im Druckraum zur Gaserzeugung zerbrochen werden muß. Eine sichere und rasche Handhabung einer solchen Spritzampulle, zumal von Laien, ist daher nicht gewährleistet.
  • Es ist fernerhin eine Kunststofiampulle bekannt, die mit einem gas- und feuchtigkeitsundurchlässigen aber zug, z. B. einer Metallfolie, versehen ist. Der sich über eine Kante der Ampulle erstreckende Überzug wird bei der Verwendung der Ampulle von dieser abgerissen, worauf in die freigelegte Ampulle eine Injektionsnadel eingesetzt wird, wodurch erst eine gebrauchsfertige Spritzampulle entsteht.
  • Die Einführung der .Inj ektionsuadel in die Ampulle ist nicht nur schwierig, sondern auch zeitraubend. Im Katastrophenfall ist das Finden der Nadel und deren Einsetzen in die Ampulle, besonders im Dunkeln, kaum möglich.
  • Bei einer anderen bekannten Spritzampulle ist die Ampulle ebenfalls von einem Gehäuse umgeben. Bei Verwendung dieser Spritzampulle wird die Injektionsnadel in die betreffendeEinstichstelle eingesetzt, worauf die Ampulle auf die Nadel gestoßen wird, um die Spritzampulle verwendungsfähig zu machen. Hierbei wird die Ampulle von der Nadel durchbohrt. Durch einen Druck auf die Ampulle fließt sodann die Injektionsflüssigkeit aus.
  • Eine derartige Injektion ist nicht nur umständlich, sondern ist auch bei der Selbstinjektion wegen des Stoßes der Ampulle auf die Nadel nicht ohne Schmerzen durchzuführen.
  • Es ist auch eine Spritzampulle beschrieben, deren Ampullenwand beim Zusammendrücken der Ampulle von der Injektionsnadel durchbohrt wird. Eine solche Spritzampulle besteht aus zwei Kammern, die durch ein innerhalb der Ampulle angeordnetes und die Nadel tragendes Diaphragma gebildet werden. Die Injektionsnadel befindet sich zunächst in der die Injektionsflüssigkeit enthaltenden Kammer. Bei der Anwendung dieser Spritzampulle muß die die Flüssigkeit und die Nadel enthaltende Kammer zunächst gegen den Patienten gepreßt werden, wodurch diese Kammer zusammengedrückt wird und die Nadel in den Patienten dringt. Hierbei tritt die Injektionsflüssigkeit durch Offnungen im Diaphragma in die zweite Kammer ein, auf die wiederum ein Druck ausgeübt werden muß, damit die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel in den Körper des Patienten dringt. Dieses Verfahren ist so umständlich, daß der Einsatz dieser Spritzampulle im Satastrophenfall als zweifelhaft erscheint. Eine Sterilisation im Bereich der Einstichstelle ist bei dieser Spritzampulle nicht möglich.
  • Die bisher bekannten Spritzampullen erfüllten insbesondere nicht die folgenden Anforderungen: 1. Einfacher Aufbau, die die Massenherstellung bei niedrigen Gestehungskosten erlaubt, 2. einfache Handhabung, die die Anwendung durch unerfahrene oder ungeschickte Personen gestattet, 3. Beständigkeit gegen die Einflüsse der Wärmeausdehnung und der Kältezusammenziehung, 4. Beständigkeit gegen große Änderungen des Atmosphärendrucks, 5. Erhaltung des sterilen Zustandes während langer Zeiten, ohne im Augenblick der Verwendung noch einmal sterilisieren zu müssen, 6. keine Durchlässigkeit von Feuchtigkeit und Dämpfen durch die Behälterwände, 7. Unempfindlichkeit bei dem Transport und bei der Anwendung, 8. Sterilisation der Haut im Bereich der Injektion, 9. Schutz der Einstichstelle der Haut gegen die Berührung mit infizierenden Substanzen, 10. Ausschluß von infizierenden Substanzen während der Injektion, 11. Wirksamkeit in allen Lagen, 12. Beständigkeit der Spritze gegen Korrosion, Fäulnis, Pilzbefall u. dgl. und 13. Mittel zur späteren Erkennung der Patienten und der Art und der Menge der verwendeten Arzneimittel.
  • Alle bisher vorgeschlagenen Spritzampullen erfüllten die obigen Bedingungen nicht in genügendem Maße und hatten somit beträchtliche Nachteile.
  • Bei Spritzampullen, bestehend aus einer verschlossenen, vorzugsweise mit einem weiteren Gehäuse umgebenen und zweckmäßig in eine Flüssigkeitskammer und eine Druckkammer unterteilten Ampulle, aus einem biegsamen Material und einer mit dieser verbundenen hohlen Injektionsnadel, die vorzugsweise von einer mit sterilisierendem Material versehenen Schutzhülle umgeben ist und deren beide Enden spitz ausgebildet sind, wobei das eine spitze Nadelende beim Zusammendrükken der Ampulle eine Ampullenwand durchbohrt und die Injektionsfiüssigkeit durch die Nadel ausfließt, werden erfindungsgemäß diese Nachteile dadurch beseitigt, daß die Ampulle mit einer Außenwand aus dem biegsamen Material versehen ist, daß diese die Nadel zwischen ihren Enden gegen eine Längsbewegung zu der Ampulle hin festhaltend und unter Bildung einer Kammer innerhalb der Ampulle für das eine spitze Nadelende umgibt und daß die Ampulle aus einer dünnen, biegsamen, gegenüber dem einen Nadelende angeordnetze , im wesentlichen quer zur Nadelspitze verlaufen- den und in unmittelbarer Nähe zu ihr befindlichen Innenwand so gestaltet ist, daß die Ampulle in eine geschlossene, Flüssigkeit enthaltende Kammer und eine zweite Kammer zur Aufnahme der Nadel spitze unterteilt wird, wobei die Anwendung eines äußeren Drucks auf die Flüssigkeitskammer infolge des Flüssigkeitsdrucks auf die Innenwand diese in Richtung auf die Nadelspitze hin deformiert und die Innenwand durchbohrt wird und die Flüssigkeit beim weiteren Zusammendrücken der Ampulle durch die Nadel ausfließt, daß vorzugsweise eine frei fließende, sterilisierende Flüssigkeit enthaltende Schutzhülle das über die Ampullenkammer für die Nadel spitze herausragende Ausflußende der Nadel umgibt, wobei zweckmäßig die Schutzhülle mit ihrem offenen Ende an der die Nadelspitze enthaltenden Ampullenkammer lösbar verbunden ist, und daß die Ampulle gegebenenfalls mit einer dritten ein Druckgas sowie ein biegsames, gasundurchlässiges Diaphragma enthaltenden Kammer versehen ist, wobei das Diaphragma die Ampulle in eine Flüssigkeits- und eine Druckgaskammer unterteilt und beim Durchbohren der Flüssigkeitskammer durch die Nadel das Diaphragma durch das Druckgas unter Ausfluß der Injektionsflüssigkeit durch die Nadel deformiert wird.
  • Vorzugsweise ist die Außenwand der Ampulle an dem die Nadel umgebenden Teil verhältnismäßig steif ausgebildet.
  • Zweckmäßig besteht die Ampulle aus einem dünnen, biegsamen, feuchtigkeits- und dampfundurchlässigen Innengehäuse und einem äußeren Gehäuse aus einem biegsamen Material, das das Innengehäuse und die eine Nadel spitze umgibt.
  • In weiterer Ausbildung der Erfindung kann das Diaphragma unter der Einwirkung des Gasdruckes elastisch dehnbar sein, um die Injektionsflüssigkeit vollständig aus der Flüssigkeitskammer ausfließen lassen zu können.
  • Als Beispiel dienende Ausführungsformen der Erfindung werden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben.
  • Fig. 1 ist eine Seitenansicht einer Spritzampulle gemäß der Erfindung, etwa in natürlicher Größe; Fig. 2 ist ein Längsschnitt gemäß der Linie II-II der Spritzampulle nach der Fig. 1, im vergrößerten Maßstab; Fig. 3 stellt die Spritzampulle gemäß Fig. 2 nach einer subkutanen Injektion vor dem Herausziehen der InJektionsnadel aus dem Patienten dar und zeigt, wie der Heilmittelbehälter mit den Fingern während der Injektion zusammengedrückt wird; Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung im Längsschnitt; Fig. 5 stellt eine weitere Ausführungsform der Erfindung im Längsschnitt dar und zeigt die Endstufe der Herstellung einer Spritzampulle; Fig. 6 zeigt eine andere Ausführungsform der Erfindung ebenfalls im Längsschnitt; Fig. 7 stellt eine weitere Ausführungsform der Erfindung im Längsschnitt dar; Fig. 8 ist ein Querschnitt längs der Linie VIII-VIII der Spritzampulle der Fig. 7; Fig. 9 ist ein teilweiser Schnitt der Spritzampulle der Fig. 7 längs der Linie IX-IX der Fig. 7 und Fig. 10 ist eine teilweise Ansicht der Spritzampulle gemäß Fig. 7 und zeigt, wie die Spritzampulle bei dem Gebrauch teilweise zusammengedrückt ist.
  • Die Fig. 1 bis 3 stellen eine Ausführungsform der Erfindung dar und zeigen, wie die Spritzampulle verwendet wird. Wie am besten aus Fig. 2 ersichtlich, besteht die Spritzampulle 100 aus einer im wesentlichen kugelförmigen Ampulle, die zweckmäßig aus zwei mit Flanschen versehenen, im wesentlichen halbkugelförmigen Schalen 101 und 102 aus dünnem Aluminium od. dgl. gebildet ist. Die Schalen können an ihren Flanschen 103 und 104 unter gleichzeitigem Eintauchen in die Injektionsflüssigkeit miteinander kaltverschweißt werden, wobei die Ampulle zugleich gefüllt wird. Eine der Schalen kann aber auch die Form eines umgekehrten Trichters 101 haben. Durch das A erschweißen dieser beiden Schalen entsteht eine Ampulle, die durch das Trichterrohr gefüllt wird, worauf dieses abgekniffen und die entstehende enge Öffnung durch Kaltverschweißung, wie in 105 gezeigt, verschlossen wird. Damit sich die Ampulle bei einem inneren Druck ausdehnen kann, kann die eine oder beide Schalen mit Riffelungen, wie in 106 dargestellt, versehen sein.
  • Gleichzeitig mit dem Verschweißen der beiden Schalen 101 und 102 oder danach kann eine im wesentlichen trichterförmige Schale 107, zweckmäßig aus demselben dünnen Metall wie die Schalen 101 und 102, und mit einem Flansch 108 an ihrem breiten oberen Ende mit der Ampulle verbunden werden, indem, wie dargestellt, der Flansch 108 mit dem Flansch 104 der Schale 102 kaltverschweißt wird.
  • Eine an ihren beiden Enden spitze Injektionsnadel 109 ist nahe an einem ihrer Enden 110 mit einer Verdickung 111 versehen. Über diese Verdickung ist das spitze Ende der trichterförmigen Schale 107 gezogen und ist mit der Verdickung fest und wasserdicht kaltverschweißt, gekittet, verlötet oder auf eine andere Weise verbunden. Auf diese Weise nehmen die Nadel und die Ampulle die in der Fig. 2 dargestellte Stellung ein.
  • Eine Schutzhülse 112, vorzugsweise aus einem verhältnismäßig harten, warmverschweißten Kunststoff, ist mit einem Pfropfen 113 aus einem weichen Gummi od. dgl. versehen. Dieser sitzt verhältnismäßig fest in dem Boden der Hülse 112 so daß er hieraus nicht leicht entfernt werden kann. Der Pfropfen 113 kann aber auch zugleich mit der Hülse 112 hergestellt oder mit dieser verschweißt sein. Die Schutzhülse 112 ist vollständig oder fast vollständig mit einer sterilisierenden Flüssigkeit 114 gefüllt, die gegebenenfalls einen Farbstoff enthält. Der lange, herausragende Teil der Nadel 109 ist in die Schutzhülse 112 eingesetzt, wobei die Spitze der Nadel in dem Pfropfen 113 eingebettet ist. Der Rand der Schutzhülse ist fest um die Verdikkung 111 der Nadel oder um das untere Ende des Trichters 107 gelegt, der die Verdickung 111 der Nadel umgibt.
  • Zur Vervollständigung der gefüllten Spritzampulle ist ein Überzug 116 aus einem elastischen Kunststoff um die Ampulle und die trichterförmige Schale107 gegossen oder auf eine andere Weise gebildet. Der tzberzug ist bei 115 um den Rand der Schutzhülse 112 geschweißt, um ein Undichtwerden der Schutzhülse zu verhindern und eine kontinuierliche, die Ampulle umschließende Hülle zu haben, die als ein zusätzlicher Schutz der Injektionsflüssigkeit gegen ein Auslaufen und gegen eine Verschmutzung von außen dient.
  • Bei der Anwendung dieser Spritzampulle wird sie zunächst an der Verdickung 111 ergriffen und die Schutzhülse 112 abgedreht, wobei der Verschluß 115 aufbricht. Die Schutzhülse wird sodann entfernt und die sterilisierende Flüssigkeit 114 aus der Schutzhülse 112 über die Injektionsstelle 117 ausgegossen, wodurch diese den gewünschten antiseptischen und sterilen Zustand erhält. Die Spritzampulle wird nun um die Ver- dickung 111 mit dem Daumen und dem Zeigefinger ergriffen, worauf die Nadel in der üblichen Weise in die Haut eingeführt wird. Hierauf werden die beiden Seiten der Ampulle mit dem Daumen und dem Zeigefinger zusammengedrückt, wodurch die Ampulle in Richtung der nahe gelegenen Spitze der Nadel deformiert und die Ampullenwand 102 durchbohrt wird.
  • Hierdurch kann die Injektionsflüssigkeit ausfließen.
  • Ist die Ampulle vollständig in der in Fig.3 gezeigten Weise zusammengedrückt, so fließt die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel in den Patienten. Die Nadel kann dann herausgezogen und die Spritzampulle fortgeworfen oder aufgehoben werden.
  • Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Spritzampulle. Hierbei ist die Ampulle 120 länglich ausgebildet. Sie entspricht aber sonst im allgemeinen der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ampulle. Eine Nadel 121 mit einer Verdikkung 122 ist vollständig in einer sterilisierenden Flüssigkeit 123 enthalten, die sich in einer Schutzhülse 124 aus einem dünnen, geeigneten Kunststoff befindet.
  • Diese besteht, wie aus der Fig. 4 ersichtlich, aus einem oberen und einem unteren Teil, wobei sich diese Teile überlappen und um die Verdickung 122 verschweißt sind. Ein vorgeformtes Ampullengehäuse 125 aus Gummi oder einem warmverschweißbaren Kunststoff ist an seinem einen Ende 126 so gestaltet, daß es fest um das eine Ende der Kunststoffhülse 124 und um die Verdickung 122 der Nadel anliegt, während das andere Ende des Gehäuses 125 in der strichpunktierten Weise offen ist. Das Ende 126 des Ampuflengehäuses 125 kann in bekannter Weise gedehnt werden, so daß die Schutzhiilse 124 mit der Nadel 121 ohne zu zerbrechen darin eingesetzt werden kann. Die Ampulle 120 wird sodann durch das offene Ende des Ampullengehäuses 125 in dieses eingeführt, worauf das offene Ende des Ampullengehäuses zusammengedrückt und entlang einer Naht 127, zweckmäßig unter Verwendung einer entsprechenden Form verschweißt wird.
  • Schließlich wird eine weitere Schutzhülle 128, zweckmäßig aus einem verhältnismäßig harten, warm verschweißbaren Kunststoff über den herausragenden Teil der Schutzhülse 124 gestreift, worauf das offene Ende 129 der Schutzhülle 128 durch Wärme und mäßigen Druck mit dem Ende 126 des Ampullengehäuses 125 verschweißt wird.
  • Bei der Anwendung dieser Spritzampulle wird die Schutzhülle 128 zuerst abgedreht. Die Nadel wird dann in einer einzigen Bewegung durch die Schutzhülse24 und in die Haut gestoßen, wobei die sterilisierende Flüssigkeit 123 über und um die Einstichstelle fließt. Beim Zusammendrücken der beiden Seiten der Ampulle 120 wird diese zunächst in Längsrichtung gegen das eine spitze Ende der Nadel 121 gepreßt, wodurch die Nadel die Schutzhülse 124 und die Wand der Ampulle durchbohrt und die Injektionsflüssigkeit freigibt. Bei dem vollständigen Zusammendrücken der Ampulle in der gleichen, in Fig.3 gezeigten Weise fließt dann die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel und in den Patienten aus.
  • Fig. 5 zeigt eine weitere Spritzampulle, die im wesentlichen der in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Spritzampulle gleicht. Sie hat jedoch eine längliche Metallampulle 130 und eine etwas andere Anordnung der Nadel 131. In diesem Falle ist der verdickte Teil 132 der Nadel ebenfalls länglich ausgebildet, so daß an dieser Stelle eine größere Länge zum Halten und Handhaben der Spritzampulle erzielt wird. Bis auf die aus Metall gefertigte Schutzhülse 133 entspricht diese Ausführungsforin der Erfindung sonst im wesentlichen der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Spritzampulle. Das offene Ende der mit einer antiseptisclien Flüssigkeit oder Salbe 134 gefüllten Schutzhülse 133 wird bei der Herstellung der Spritzampulle nach oben gehalten, der Verdickung 132 der Nadel angepaßt und mit der Rierdickung mittels eines nicht dargestellten Zements verkittet. Die Spritzampulle wird dann umgedreht, worauf ein Überzug 135 um die Ampulle 130, um die Verdickung 132 der Nadel 131 und um das verkittete Ende 136 der Schutzhülse 133 durch Eintauchen der Spritzampulle in der dargestellten Weise aufgetragen wird.
  • Die Spritzampulle gemäß der Fig. 5 wird in der gleichen Weise wie die nach den Fig. 1 bis 3 angewendet.
  • Fig. 6 zeigt eine andere Spritzampulle, die im wesentlichen den in den Fig. 1 bis 5 gezeigten Spritzampullen entspricht. Sie zeigt jedoch einige Abweichungen in ihrem Aufbau. Bei dieser Spritzampulle ist die Ampulle 140 aus dünnem Aluminium od. dgl. ähnlich der Ampulle der Fig. 4 hergestellt. Die untere Hälfte der Ampulle ist jedoch in der Mitte nach oben gebogen, so daß ein umgekehrtes becherförmiges Gebilde 141 zur Aufnahme des einen spitzen Endes 142 der Nadel 143 entsteht. Die Nadel 143 ist zwischen ihren Enden mit einer verhältnismäßig stark ausgebildeten Halterung 144 versehen, die ein Außengewinde 146 fast über ihre gesamte Länge hat. Das nahe der Nadel spitze 142 befindliche Ende der Halterung 144 sitzt in der Öffnung eines becherförmigen Joches 147, wobei dieses Ende der Halterung 144 bei 148 gestanzt ist, so daß diese unter Ausdehnung fest mit dem Joch 147 verbunden ist. Eine Schutzbülse 149 aus einem verhältnismäßig harten Kunststoff oder aus Metall ist an ihrem oberen Ende mit einem Innengewinde versehen. Sie ist mit einer antiseptischen Flüssigkeit 151 gefüllt und ist auf dem mit einem Gewinde versehenen Teil 146 der Halterung 144 aufgeschraubt. Der Rand des oberen Endes der Schutzbülse 149 ist mit einer Ringnut 152 zur Aufnahme einer Schnur 153 versehen, die vollständig um das obere Ende der Hülse geschlungen ist und einen frei herausragenden Knoten oder einen Ball 154 zum Ziehen hat. Die ganze Spritzampulle wird dann durch Tauchen oder auf eine andere Weise mit einem geeigneten Kunststoffüberzug 156 versehen.
  • Diese Spritzampulle wird auf folgende Weise benutzt: Zunächst wird der Knoten oder der Ball 154 mit den Enden der Schnur ergriffen und gezogen.
  • Hierdurch wird der Kunststoffüberzug 156 rings um die rerbin{lungsstelle zwischen der Schutzhülse 149 und dem-Jocht47 aufgebrochen. Die Hülse 149 wird dann abgeschraubt, worauf deren antiseptischer Inhalt 151 aüf den Bereich der Einstichstelle gegossen wird.
  • Die Spritzampulle wird nun an dem Joch 147 ergriffen, sodann wird die Nadel inden Patienten-eingeführt und durch den senkrechten Druck des Daumens auf die Ampulle 140 wird diese zusammengedrückt. Erst her durch wird - der Teil der Metallampulle gegenüber der .Nadelspilze 142 gegen diese gedrückt und- die Ampulle durchbollrt, so daß bei einem vollständigen Zusammendrüclien der Ampulle nach unten die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel und in den Patienten fließt.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in den Fig. 7 bis 10 dargestellt. Bei dieser wird ein Druckgas zum Austritt einer Injektionsflüssigkeit aus der Spritzampulle verwendet, ohne daß hierbei das Gas durch die Nadel entweicht.
  • Bei dieser Spritzampulle wird eine aus zwei Kammern bestehende Ampulle 160 hergestellt, die vorzugsweise zuerst mit der Injektionsflüssigkeit gefüllt wird.
  • Diese befindet sich in einer Kammer 161, die von der anderen mit Gas gefüllten Kammer 162 durch ein dehnbares, gasundurchlässiges Diaphragma 163 getrennt ist. Hierauf wird die Gaskammer 162 mit einem beliebigen Gas unter Druck gefüllt, worauf die Ampulle und eine Nadel 164 in ein vorgeformtes Gehäuse 166 aus Gummi oder Kunststoff in der gleichen Weise wie bei der Spritzampulle gemäß Fig.4 eingesetzt werden.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform einer derartigen Spritzampulle besteht diese aus einem Paar mit Flanschen versehenen halbkugelförmigen Schalen 167 und 168, zwischen denen das Diaphragma 163 eingelegt ist. Die zwei Schalen und das Diaphragma sind unter Wärme und Druck fest miteinander verschweißt.
  • Gegebenenfalls kann die Injektionsflüssigkeit in die Kammer 161 und sodann das Gas unter Druck in die Kammer 162 gegeben oder in dieser erzeugt werden.
  • Die Kammern können mit der Injektionsflüssigkeit oder mit Gas gefüllt werden, indem man Injektionsnadeln durch die zwei Schalen 167 und 168 führt, während die Luft aus den Kammern mittels anderer ebenso eingeführter Nadeln zugleich abgeleitet wird.
  • Die aus Polybutadien bestehende Ampulle schließt sich von selbst wieder, wenn die Nadeln herausgezogen werden. Nach dem Herausziehen der Nadeln werden somit die Injektionsflüssigkeit und das Gas in den Kammern zurückgehalten. Hierauf kann ein Paar halbkugelförmiger Schalen 169 und 170 aus dünnem Aluminium um die gefüllte Ampulle aus Polybutadien gelegt und entlang einer Rundnaht miteinander kaltverschweißt werden.
  • Die Ampulle kann aber auch mit einer Aluminiumschale umgeben werden, bevor sie gefüllt wird. Hierbei ist sie mit geeigneten, in der Figur nicht dargestellten Offnungen für die Füllnadeln und Luftaustrittsnadeln versehen. Diese Offnungen in der Aluminiumschale können Flansche an ihrem Umfang haben, die in der gleichen Weise wie die Schale 101 bei 105 in Fig. 2 zusammengefaltet und nach dem Füllen der Ampulle mit der Injektionsflüssigkeit und dem Gas kaltverschweißt werden.
  • Das Diaphragma 163, das in den Fig. 7 und 10 als eine dünne Metallplatte dargestellt ist, ist vorzugsweise aus mehreren Platten gebildet und besteht aus drei Schichten, wie aus dem vergrößerten Längsschnitt der Fig.9 ersichtlich ist. Die Mittelschicht 171 kann aus einer dünnen Aluminiumplatte und die oberste und unterste Schicht 172 und 173 aus dem gleichen Gummi od. dgl. wie die Schalen 167 und 168 bestehen. Außerdem ist ein Schutzpolsterl74 aus einem verhältnismäßig harten, weniger leicht durch die Spitze 165 der Nadel 164 perforierbaren Gummi unten in der Mitte des Diaphragmas 163 angebracht. Dieses ist mit einer Anzahl konzentrischer ringförmiger Riffelungen 175 versehen, um-Ausdehnungen auszugleichen.
  • Die gefüllte und fertige Ampulle 160 und die Nadel 164 können dann in die Kunststoff- oder Gummihülle 166 eingesetzt werden. Schließlich wird eine steife Hülse 177, vorzugsweise aus einem harten Kunststoff und mit einem weichen Stopfen 178 an ihrem Boden, mit einer antiseptischen Flüssigkeit 179 gefüllt. Die Hülse 177 schnappt bei ihrer Verbindung mit dem Ampullenüberzug 166 an dem Hals 180 ein, wo sie warmverschweißt wird.
  • Die Spritzampulle gemäß den Fig. 7 bis 10 wird in ähnlicher Weise wie die in den Fig. 1 bis 5 benutzt. Die Ampulle braucht aber nur teilweise seitlich in Richtung der Pfeile, wie in Fig. 10 gezeigt, zusammengedrückt zu werden. Wie in Fig. 10 dargestellt, bewirkt das geringe Zusammendrücken der Ampulle, daß die Flüssigkeitskammer 161 nach der Spitze 165 der Nadel hin deformiert wird und die Nadel die Ampulle durchbohrt. Hierdurch fließt die Flüssigkeit durch die Nadel 164 aus, und das Gas in der Kammer 162 läßt das geriffelte Diaphragma 163 sich ausdehnen, bis dieses sich im wesentlichen der Form der Wand der Flüssiglieitskammer161 anpaßt. Auf diese Weise wird fast die gesamte Injektionsflüssigkeit durch die Nadel 164 gedrückt.
  • Wenn sich das Diaphragma 163 vollständig ausgedehnt hat, kann es die Spitze i65 der Nadel 164 berühren. Damit das Diaphragma 163 hierbei nicht durchbohrt wird, wodurch auch das Gas durch die Nadel 164 ausströmen wurde, ist das Schutzpolster 174, wie bereits beschrieben, vorgesehen.
  • Wird das Schutzpolster 174 aus einem genügend harten Gummi oder einem anderen Material von genügender Dicke hergestellt, so verhindert es das Durchbohren des Diaphragmas, indem die Ausdehnung des Diaphragmas gegen die Nadelspitze 165 hin, wie in Fig. 10 dargestellt, gebremst wird.
  • Diese Spritzampulle ist trotz der Verwendung von Druckgas zum Austreiben der Injektionsflüssigkeit aus der Ampulle in ihrer Ausgestaltung den Spritzampullen gemäß den Fig. 1 bis 6 an sich sehr ähnlich. Sie kann daher auch den gleichen konstruktiven Änderungen unterworfen werden und besitzt große Vorteile gegenüber den bekannten, mit Gas arbeitenden Spritzampullen, insbesondere deswegen, weil sie in beliebiger Lage mit gleich guter Wirkung angewandt werden kann, wobei niemals das Druckgas oder Glasteile in den Körper des Patienten gelangen.
  • Aus der vorhergehenden Beschreibung des Aufbaus, der Herstellung und der Verwendung einer Reihe von Spritzampullen ist ersichtlich, daß die Erfindung in vieler Hinsicht abgewandelt werden kann. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die beschriebenen Spritzampullen beschränkt.
  • Es braucht z. B. die Spitze der Nadel die Ampullenwand nicht zu durchstoßen. Die Ampullenwand kann vielmehr aus einem derartigen Material hergestellt sein, daß diese beim Zusammendrücken leicht bricht, während das Material des die Ampulle umgebenden Gehäuses, wie bereits beschrieben, aus einem wasserundurchlässigen, biegsamen und unzerbrechl ichen Material besteht. Wird also bei einer solchen Spritzampulle das Gehäuse teilweise zusammengedrückt, so bricht die Ampulle, wobei die Injektionsflüssigkeit zunächst in die Kammer fließt, die durch die Ampullenwand begrenzt wird und das Ende der Nadel enthält.
  • Bei einem weiteren Zusammendrücken des Gehäuses fließt dann die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel aus.
  • Die erfindungsgemäßen Spritzampullen können sowohl bei Menschen als auch bei Tieren angewandt werden. Darüber hinaus können sie mit Vorteil in der Industrie verwendet werden. Auch für Forschungszwecke sind sie vorteilhaft.
  • Die Spritzampullen gemäß der Erfindung können obgleich bei ihrer Herstellung oder auch später mit der Injektionsflüssigkeit gefüllt werden und sollen im allgemeinen nach ihrem Gebrauch fortgeworfen werden.
  • Sie können aber auch ganz oder teilweise aufgehoben werden.
  • Bei der Spritzampulle gemäß der Erfindung wird durch eine bloße Druckanwendung von außen auf die Flüssigkeitskammer diese von der Nadel durchbohrt, wodurch die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel ausläuft und eine sichere und rasche Injektion auch von Laien leicht durchgeführt werden kann, was im Katastrophenfall von besonderer Bedeutung ist.
  • Überdies ist durch die Verwendung einer frei fließenden sterilisierenden Flüssigkeit eine rasche und wirksame Sterilisation im Bereich der Einstichstelle möglich.
  • PATENTANSPRtJCEXE 1. Spritzampulle, bestehend aus einer verschlossenen, vorzugsweise mit einem weiteren Gehäuse umgebenen und zweckmäßig in eine Flüssigkeitskammer und eine Druckkammer unterteilten Ampulle, aus einem biegsamen Material und einer mit dieser verbundenen hohlen Injektionsnadel, die vorzugsweise von einer mit sterilisierendem Material versehenen Schutzhülle umgeben ist und deren beide Enden spitz ausgebildet sind, wobei das eine spitze Nadelende beim Zusammendrücken der Ampulle eine Ampullenwand durchbohrt und die Injektionsflüssigkeit durch die Nadel ausfließt, dadurch gekennzeichnet, daß die Ampulle mit einer Außenwand (107, 126, 166) aus dem biegsamen Material versehen ist, daß diese die Nadel (109, 121, 164) zwischen ihren Enden gegen eineLängsbewegung zu der Ampulle hin festhaltend und unter Bildung einer Kammer innerhalb der Ampulle für das eine spitze Nadelende (110, 142, 165) umgibt und daß die Ampulle aus einer dünnen, biegsamen, gegenüber dem einen Nadelende angeordneten, im wesentlichen quer zur Nadelspitze (110, 142, 165) verlaufenden und in unmittelbarer Nähe zu ihr befindlichen Innenwand (102, 120, 167) so gestaltet ist, daß die Ampulle in eine geschlossene, Flüssigkeit enthaltende Kammer (101, 102, 120, 130, 140) und eine zweite Kammer zur Aufnahme der Nadelspitze (110, 142, 165) unterteilt wird, wobei bei Anwendung eines äußeren Drucks auf die Flüssigkeitskammer infolge des Flüssigkeitsdrucks auf die Innenwand diese in Richtung auf die Nadelspitze hin deformiert sowie die Innenwand durchbohrt wird und die Flüssigkeit beim weiteren Zusammendrücken der Ampulle durch die Nadel ausfließt, daß vorzugsweise eine frei fließende, sterilisierende Flüssigkeit (114, 123, 134, 151, 179) enthaltende Schutzhülle (112, 124, 133, 149, 177) das über die Ampullenkammer für die Nadelspitze (110, 142, 165) herausragende Ausflußende der Nadel umgibt und die Schutzhülle mit ihrem offenen Ende (136, 180) an der die Nadelspitze (110, 142, 165) enthaltenden Ampullenkammer lösbar verbunden ist und daß die Ampulle gegebenenfalls mit einer dritten ein Druckgas sowie ein biegsames, gasundurchlässiges Diaphragma (163) enthaltenden Kammer versehen ist, wobei das Diaphragma die Ampulle in eine Flüssigkeitskammer (161) und eine Druckgaskammer (162) unterteilt und beim Durchbohren der Flüssigkeitskammer durch die Nadel das Diaphragma durch das Druckgas unter Ausfluß der Injektionsflüssigkeit durch die Nadel deformiert wird.

Claims (1)

  1. 2. Spritzampulle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenwandung (107, 126, 166) der Ampulle an dem die Nadel umgebenden Teil verhältnismäßig steif ausgebildet ist.
    3. Spritzampulle nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gelçennzeichnet, daß die Ampulle aus einem dünnen, biegsamen, feuchtigkeits- und dampfundurchlässigen Innengehäuse (101, 107) und einem äußeren Gehäuse (116) aus einem biegsamen Material besteht, das das Innengehäuse und die eine Nadelspitze (110) umgibt.
    4. Spritzampulle nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Diaphragma (163) unter der Einwirlçung des Gasdrucks elastisch dehnbar ist, um die Injektionsflüssigkeit voll- ständig aus der Flüssigkeitskammer ausfließen lassen zu können.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 733 993, 876 743; USA.-Patentschriften Nr. 2 403 074, 2618 263, 2679246.
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