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DE1076383B - Waage, insbesondere als Federwaage ausgebildete Personenwaage - Google Patents

Waage, insbesondere als Federwaage ausgebildete Personenwaage

Info

Publication number
DE1076383B
DE1076383B DEK25971A DEK0025971A DE1076383B DE 1076383 B DE1076383 B DE 1076383B DE K25971 A DEK25971 A DE K25971A DE K0025971 A DEK0025971 A DE K0025971A DE 1076383 B DE1076383 B DE 1076383B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
load balancing
scales
balance beam
balance
balancing spring
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEK25971A
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Krups GmbH and Co KG
Original Assignee
Robert Krups GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Krups GmbH and Co KG filed Critical Robert Krups GmbH and Co KG
Priority to DEK25971A priority Critical patent/DE1076383B/de
Publication of DE1076383B publication Critical patent/DE1076383B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01GWEIGHING
    • G01G19/00Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups
    • G01G19/44Weighing apparatus or methods adapted for special purposes not provided for in the preceding groups for weighing persons
    • G01G19/46Spring balances specially adapted for this purpose

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Measurement Of Force In General (AREA)

Description

  • Waage, insbesondere als Federwaage ausgebildete Personenwaage Die Erfindung betrifft eine insbesondere als Feder waage ausgebildete Personenwaage, welche mit sich kreuzenden Haupt- und Nebenwaagebalken ausgerüstet ist und die zwecks handlichen Gewichtes in einem im Verhältnis zum Belastungsbereich dünnwandigen Blechgehäuse sitzt.
  • Bei bekannten, derartigen Waagen ist zum Aufnehmen der zu wiegenden Last eine Brücke vorgesehen, die zwecks Stabilität in vier Auflagepunkten auf dem Waagebalken abgestützt ist, und zwar in der Regel derart, daß zwei dieser Auflagepunkte von dem Hauptwaagebalken, zwei jedoch vom Nebenwaagebalken gebildet werden, der mit dem Hauptwaagebalken im Mittelpunkt durch ein Gehänge verbunden ist. Die am freien Ende des Hauptwaagebalkens angreifende Lastausgleichfeder nebst der Anzeigevorrichtung ist hierbei im allgemeinen auf der Bodenplatte der Waage abgestützt.
  • Diese bekannten Waagen besitzen den Nachteil, daß sie nur dann ein genaues Gewicht anzeigen, wenn sie mit der gesamten Bodenfläche oder zumindest an vier den Auflagepunkten der Brücke entsprechenden Stützfüßchen abgestützt in einer Ebene aufliegen. Voraussetzung hierfür ist ein ebener Boden, der in den weitaus meisten Fällen, z. B. bei Fliesen oder Holzfußboden, jedoch nicht vorhanden ist. Liegt nun aber die Waage auf einem unebenen Boden auf, so daß ein Auflagepunkt nicht trägt, so tritt unter der Wirkung der zu wiegenden Last ein Verbiegen bzw.
  • Verwinden des dünnwandigen Waagengehäuses, insbesondere der Boden- und Deckplatte ein, weil letztere formbedingt und daher in der Diagonalrichtung nachgiebig biegsam sind. Hierbei ergibt sich eine Lageveränderung in der Relativstellung des Hauptwaagebalkens gegenüber der Lastausgleichfeder und dem Verbindungslager der Anzeigevorrichtung, die die Justierung der Federspannung der Lastausgleichfeder beseitigt und auch eine Ortsveränderung der als Tasthebel auf dem Hauptwaagebalken aufliegenden Treibstange der Anzeigevorrichtung hervorruft. Beide Umstände bewirken sowohl für sich als auch in Überlagerung eine erheblich unrichtige Gewichtsanzeige.
  • Die Erfindung bezweckt, diesen Mangel zu vermeiden und trotz zugelassener Gehäuseverwindung eine genaue, fehlerfreie Gewichtsanzeige zu erzielen.
  • Hierbei geht die Erfindung von dem Gedanken aus, eine Trennung der funktionsmäßig zum Hauptwaagebalken gehörenden Lastausgleichfeder nebst Anzeigevorrichtung von den die Bodenplatte beaufschlagenden Auflagepunkten des Nebenwaagebalkens- anzuwenden, wobei eine auf einem um eine Querachse schwenkbaren Träger angeordnete, den Hauptwaagebalken abstützende Lastausgleichfeder nebst Anzeigevorrichtung vorgesehen ist.
  • Es sind zwar bereits Neigungswaagen mit einem schwenkbar gelagerten Trägerrahmen bekannt, jedoch trägt dieser die gesamte Wiegeeinrichtung an Stelle des bei dieser Bauart fehlenden Bodens des Gehäuses. Auch dient diese Trägerplatte einem anderen Zweck, nämlich dem, das als Pendel angeordnete Lastausgleichgewicht zu justieren, um die Nullstellung des Anzeigers zu erreichen. Alle Auflagepunkte des Nebenwaagebalkens liegen hierbei ebenfalls auf dem Träger.
  • Gemäß der Erfindung ist demgegenüber ein an sich bekannter, an drei Punkten aufliegender, sich in der Längsrichtung des Hauptwaagebalkens erstreckender, von diesem unbeeinflußter, jedoch verwindungssteifer Träger angeordnet, der an seinem einen freien, in einem Punkt am Bodenblech aufliegenden Ende lediglich die Lastausgleichfeder und die Anzeigevorrichtung trägt, während er mit dem anderen Ende unmittelbar in der Nähe der Auflagepunkte des Hauptwaagebalkens am Bodenblech des Gehäuses befestigt ist.
  • Zufolge dieser Ausbildung wird es erreicht, daß die auf dem Träger angeordnete Ausgleichfeder und Anzeigevorrichtung durch die Verwindung des Gehäuses keine Relativbewegung gegenüber den Hauptwaagebalken ausführen, also auch keine Verstellung erfahren. Vielmehr können die Auflagepunkte des Nebenwaagebalkens unbeschadet allen Verwindungen nachfolgen, die sich unter der Belastung des dünnwandigen Blechgehäuses bei unebenen Bodenflächen ergeben.
  • Eine baulich einfache Ausbildung der Auflagepunkte des Nebenwaagebalkens, insbesondere aber eine freie, nicht zwängende Lagerung, ist dadurch erzielt, daß erfindungsgemäß die Auflagepunkte des Nebenwaagebalkens durch an dem Boden des Gehäuses befestigte und neben der Tragplatte sitzende Stützen gebildet sind, an denen der Nebenwaagebalken vermittels je eines Gehänges gelagert ist.
  • Um bei dieser Ausgestaltung gleiche Schwenkbewegung von Trägerplatte und Hauptwaagebalken zwecks ausreichender Wiegegenauigkeit zu erzielen, ist gemäß der Erfindung die Trägerplatte für die im wesentlichen aus Ritzel und Anzeigetrommel bestehenden Elemente der Anzeigevorrichtung der Waage sowie der Lastausgleichfeder mit ihrem der Feder abgekehrten Ende nur zwischen den Stützlagern des Hauptwaagebalkens um eine quer zu ihrer Längsachse angeordnete Achse schwenkbar und liegt mit ihrem der Lastausgleichfeder zugekehrten Ende unterhalb dieser auf der Bodenplatte des Waagegehäuses lose auf.
  • Man kann in dieser Weise eine sehr genaue Gewichtsanzeige erreichen, wenn erfindungsgemäß die Befestigung der Trägerplatte an ihrem der Lastausgleichfeder abgekehrten Ende auf einer durch die Schneiden des Hauptwaagebalkens gehenden Vertikalebene und auf einer parallel zu den Schneiden verlaufenden Linie liegt.
  • Zwecks Vermeidung der Einwirkung von Biege-oder Reibungskräften auf die Schwenkbewegung der Trägerplatte ist es vorteilhaft, gemäß der Erfindung die Trägerplatte mit ihrem der Lastausgleichfeder abgekehrten Ende auf an den Stützlagern für den Hauptwaagebalken angeordneten Zapfen um diese schwenkbar anzuordnen.
  • Eine völlig fehlerfreie Gewichtsanzeige wird hierbei dadurch erzielt, daß erfindungsgemäß die Längsachse der Zapfen für die Trägerplatte auf der Verbindungslinie der Schneiden des Hauptwaagebalkens liegt.
  • Um bei auftretenden Verwindungen eine Verkantung der Trägerplatte zu vermeiden, liegt gemäß der Erfindung die Trägerplatte mit ihrem bei der Lastausgleichfeder liegenden Ende mittels einer auf der Längsmitte angeordneten Punze auf der Bodenplatte auf.
  • Es kann aber auch zum gleichen Zweck erfindungsgemäß die Trägerplatte mit ihrem bei der Lastausgleichfeder liegenden Ende um einen längsaxial angeordneten Zapfen verschwenkbar ausgebildet sein.
  • Man kann natürlich mit der gleichen Wirkung auch in umgekehrter Anordnung die Trägerplatte an der Unterseite der Deckplatte eines Waagengehäuses anordnen; auch ist es ebenso möglich, die Trägerplatte so auszubilden, daß sie mit ihrem bei der Lastausgleichfeder liegenden Ende an der Unterseite der Bodenplatte des Waagengehäuses anliegt.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen an einer Personenwaage, bei der die Wiegeeinrichtung auf die Bodenplatte des Waagengehäuses aufgesetzt ist, veranschaulicht. Es zeigt Abb. 1 die Personenwaage nach Abnahme der die Brücke der Waage bildenden Gehäusedeckplatte in Draufsicht, Abb. 2 im Schnitt nach der Linie a-a der Abb. 1, Abb. 3 in Vorderansicht, Abb. 4 im Längsschnitt, wobei jedoch die Trägerplatte für die Einzelelemente der Anzeigevorrichtung und der Feder der Waage an dem ersterer abgekehrten Ende ortsfest gelagert ist, Abb. 5 in Teilvorderansicht, wobei jedoch die Trägerplatte mit ihrem der Feder der Waage zugekehrten Ende um eine längsaxial angeordnete Achse verschwenkbar gelagert ist, Abb. 6 einen Schnitt nach der Linie b-b der Abb. 5 und Abb. 7 in Teilvorderansicht die Anordnung der Lastausgleichfeder, wobei jedoch die Trägerplatte mit ihrem der Feder der Waage zugekehrten Ende auf ihrer ganzen Breite aufliegt.
  • Mit 1 ist die im Verhältnis zu ihrem Belastungsbereich aus dünnem Blech gefertigte Bodenplatte der in der Zeichnung in den Abb. 1 bis 3 dargestellten Personenwaage bezeichnet. Auf der Bodenplatte 1 sind zwei Stützlager2 befestigt, in denen der gabelartige Hauptwaagebalken 3 der Waage mit Schneiden 4 ruht.
  • Ferner sind auf der Bodenplatte 1 zwei Stützlager 5 vorgesehen, an denen der Nebenwaagebalken 6 vermittels je eines Gehänges 7 aufgehängt ist. Der Hauptwaagebalken 3 und der Nebenwaagebalken 6 sind vermittels eines Gehänges 8 an ihrem Kreuzungspunkt miteinander verbunden. Der Hauptwaagebalken 3 ist mit seinem Hebelarm an einer in einem Lagerbock 9 angeordneten Lastausgleichfeder 10 angehängt. Mit 11 ist eine Anzeigetrommel bezeichnet, die mit ihrer Achse 12 in dem entsprechend verbreiterten Lagerbock 9 für die Feder 10 gelagert ist. Auf die Achse 12 der Anzeigetrommel 11 ist ein Ritzel 13 aufgeschoben, das mit einer Zahnstange 14 kämmt, die an ihrem unteren Ende mit dem Hauptwaagebalken verbunden ist. Mit 15 ist eine Stellschraube bezeichnet, mittels der die Nullstellung der Anzeigetrommel eingestellt werden kann.
  • Die aus der Anzeigetrommel 11 und dem Ritzel 13 bestehenden Elemente der Anzeigevorrichtung der Waage sowie deren Lastausgleichfeder 10 sind mittels des gemeinsamen Lagerbockes 9 auf einer Trägerplattel6 fest aufgesetzt. Diese Trägerplatte ist mit ihrem der Lastausgleichfeder 10 abgekehrten Ende auf an den beiden Stützlagern 2 für den Hauptwaagebalken 3 angeordneten Lagerzapfen 17 um diese schwenkbar aufgeschoben. Die Lagerzapfen 17 liegen mit ihrer Längsachse auf der Verbindungslinie der beiden Schneiden 4 des Hauptwaagebalkens 3. Die Trägerplatte 16 liegt an ihrem anderen Ende mit einer auf ihrer Längsmitte vorgesehenen Punze 18 auf der Bodenplattel des Waagengehäuses auf.
  • Bei der in Abb. 4 der Zeichnung dargestellten Waage ist die Trägerplatte 16 an ihrem der Lastausgleichfeder 10 abgekehrten Ende zwischen den beiden Stützlagern 2 für den Hauptwaagebalken 3 mit der Bodenplatte 1 des Waagengehäuses bei 19 durch Punktschweißung verbunden, und zwar liegen die Schweißpunkte auf einer in der Vertikalebene durch die Schneiden 4 des Hauptwaagebalkens 3 der Waage parallel zu den Schneiden 4 verlaufenden Linie.
  • Bei der in Abb. 5 und 6 der Zeichnung dargestellten Waage ist die Trägerplatte 16 an ihrem bei der Lastausgleichfeder 10 liegenden Ende auf einen Lagerzapfen 20, der an einer auf die Bodenplatte 1 des Waagengehäuses fest aufgesetzten Winkelstütze 21 längsaxial angeordnet ist, verschwenkbar aufgeschoben.
  • Bei der in Abb. 7 der Zeichnung dargestellten Waage liegt die Trägerplatte 16 mit ihrem bei der Lastausgleichfeder 10 liegenden Ende in ihrer gesamten Breite auf der Bodenplatte 1 des Waagengehäuses auf.
  • Bei allen dargestellten Ausführungsformen sitzen die beiden Auflagepunkte 7 des Nebenwaagebalkens 6 auf an der Bodenplatte 1 des Gehäuses befestigten und neben der Trägerplatte 16 sitzenden Stützen 5, PATENTANSPROCHE: 1. Waage, insbesondere als Federwaage ausgebildete Personenwaage mit einem sich kreuzenden Haupt- und Nebenwaagebalken, die in einem im Verhältnis zum Belastungsbereich dünnwandigen aus einem Bodenblech und einem die Brücke bildenden haubenartigen Oberteil bestehenden Blechgehäuse sitzt, wobei je zwei Auflagepunkte der beiden Waagebalken am Blechboden sitzen, gekennzeichnet durch einen an sich bekannten, an drei Punkten aufliegenden, sich in der Längsrichtung des Hauptwaagebalkens (3) erstreckenden, von diesem unbeeinflußten, jedoch verwindungssteifen Träger (16), der an seinem einen freien, in einem Punkt (18) am Bodenblech (1) aufliegenden Ende lediglich die Lastausgleichfeder (10) und die Anzeigevorrichtung (11) trägt, während er mit dem anderen Ende unmittelbar in der Nähe der Auflagepunkte (4) des Hauptwaagebalkens (3) am Bodenblech (1) des Gehäuses befestigt ist.

Claims (1)

  1. 2. Waage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagepunkte des Nebenwaagebalkens (6) durch an dem Boden (1) des Gehäuses befestigte und neben der Trägerplatte (16) sitzende Stützen (5) gebildet sind, an denen der Nebenwaagebalken vermittels eines Gehänges (7) gelagert ist.
    3. Waage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (16) für die im wesentlichen aus Ritzel (13) und Anzeigetrommel (11) bestehenden Elemente der Anzeigevorrichtung der Waage sowie der Lastausgleichfeder (10) mit ihrem der Feder abgekehrten Ende nur zwischen den Stützlagern (2) des Hauptwaagebalkens (3) um eine quer zu ihrer Längsachse angeordnete Achse schwenkbar ist und mit ihrem der Lastausgleichfeder zugekehrten Ende unterhalb dieser auf der Bodenplatte (1) des Waagengehäuses lose aufliegt.
    4. Waage nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung der Trägerplatte (16) an ihrem der Lastausgleichfeder (10) abgekehrten Ende auf einer durch die Schneiden (4) des Hauptwaagebalkens (3) gehendenVertikalebene und auf einer parallel zu den Schneiden (4) verlaufenden Linie liegt.
    5. Waage nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (16) mit ihrem der Lastausgleichfeder (10) abgekehrten Ende auf an den Stützlagern (2) für den Hauptwaagebalken (3) angeordnete Zapfen (17) um diese schwenkbar angeordnet ist.
    6. Waage nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse der Zapfen (17) für die Trägerplatte (16) auf der Verbindungslinie der Schneiden (4) des Hauptwaagebalkens (3) liegt.
    7. Waage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (16) mit ihrem bei der Lastausgleichfeder (10) liegenden Ende um einen längsaxial angeordneten Zapfen (20) verschwenkbar ist.
    8. Waage nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (16) an der Unterseite der Deckplatte eines Waagengehäuses angeordnet ist.
    9. Waage nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (16) mit ihrem bei der Lastausgleichfeder (10) liegenden Ende an der Unterseite der Bodenplatte des Waagengehäuses anliegt.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 502 470, 865 981; französische Patentschrift Nr. 755 511; USA.-Patentschriften Nr. 2 147 936, 2664 287.
DEK25971A 1955-06-03 1955-06-03 Waage, insbesondere als Federwaage ausgebildete Personenwaage Pending DE1076383B (de)

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Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE502470C (de) * 1927-12-16 1930-07-12 Heinrich Curt Junghans Oberschalige Neigungswaage
FR755511A (fr) * 1933-04-11 1933-11-25 Balances pour salles de bain
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