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Waage, insbesondere als Federwaage ausgebildete Personenwaage Die
Erfindung betrifft eine insbesondere als Feder waage ausgebildete Personenwaage,
welche mit sich kreuzenden Haupt- und Nebenwaagebalken ausgerüstet ist und die zwecks
handlichen Gewichtes in einem im Verhältnis zum Belastungsbereich dünnwandigen Blechgehäuse
sitzt.
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Bei bekannten, derartigen Waagen ist zum Aufnehmen der zu wiegenden
Last eine Brücke vorgesehen, die zwecks Stabilität in vier Auflagepunkten auf dem
Waagebalken abgestützt ist, und zwar in der Regel derart, daß zwei dieser Auflagepunkte
von dem Hauptwaagebalken, zwei jedoch vom Nebenwaagebalken gebildet werden, der
mit dem Hauptwaagebalken im Mittelpunkt durch ein Gehänge verbunden ist. Die am
freien Ende des Hauptwaagebalkens angreifende Lastausgleichfeder nebst der Anzeigevorrichtung
ist hierbei im allgemeinen auf der Bodenplatte der Waage abgestützt.
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Diese bekannten Waagen besitzen den Nachteil, daß sie nur dann ein
genaues Gewicht anzeigen, wenn sie mit der gesamten Bodenfläche oder zumindest an
vier den Auflagepunkten der Brücke entsprechenden Stützfüßchen abgestützt in einer
Ebene aufliegen. Voraussetzung hierfür ist ein ebener Boden, der in den weitaus
meisten Fällen, z. B. bei Fliesen oder Holzfußboden, jedoch nicht vorhanden ist.
Liegt nun aber die Waage auf einem unebenen Boden auf, so daß ein Auflagepunkt nicht
trägt, so tritt unter der Wirkung der zu wiegenden Last ein Verbiegen bzw.
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Verwinden des dünnwandigen Waagengehäuses, insbesondere der Boden-
und Deckplatte ein, weil letztere formbedingt und daher in der Diagonalrichtung
nachgiebig biegsam sind. Hierbei ergibt sich eine Lageveränderung in der Relativstellung
des Hauptwaagebalkens gegenüber der Lastausgleichfeder und dem Verbindungslager
der Anzeigevorrichtung, die die Justierung der Federspannung der Lastausgleichfeder
beseitigt und auch eine Ortsveränderung der als Tasthebel auf dem Hauptwaagebalken
aufliegenden Treibstange der Anzeigevorrichtung hervorruft. Beide Umstände bewirken
sowohl für sich als auch in Überlagerung eine erheblich unrichtige Gewichtsanzeige.
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Die Erfindung bezweckt, diesen Mangel zu vermeiden und trotz zugelassener
Gehäuseverwindung eine genaue, fehlerfreie Gewichtsanzeige zu erzielen.
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Hierbei geht die Erfindung von dem Gedanken aus, eine Trennung der
funktionsmäßig zum Hauptwaagebalken gehörenden Lastausgleichfeder nebst Anzeigevorrichtung
von den die Bodenplatte beaufschlagenden Auflagepunkten des Nebenwaagebalkens- anzuwenden,
wobei eine auf einem um eine Querachse schwenkbaren Träger angeordnete, den Hauptwaagebalken
abstützende Lastausgleichfeder nebst Anzeigevorrichtung vorgesehen ist.
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Es sind zwar bereits Neigungswaagen mit einem schwenkbar gelagerten
Trägerrahmen bekannt, jedoch trägt dieser die gesamte Wiegeeinrichtung an Stelle
des bei dieser Bauart fehlenden Bodens des Gehäuses. Auch dient diese Trägerplatte
einem anderen Zweck, nämlich dem, das als Pendel angeordnete Lastausgleichgewicht
zu justieren, um die Nullstellung des Anzeigers zu erreichen. Alle Auflagepunkte
des Nebenwaagebalkens liegen hierbei ebenfalls auf dem Träger.
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Gemäß der Erfindung ist demgegenüber ein an sich bekannter, an drei
Punkten aufliegender, sich in der Längsrichtung des Hauptwaagebalkens erstreckender,
von diesem unbeeinflußter, jedoch verwindungssteifer Träger angeordnet, der an seinem
einen freien, in einem Punkt am Bodenblech aufliegenden Ende lediglich die Lastausgleichfeder
und die Anzeigevorrichtung trägt, während er mit dem anderen Ende unmittelbar in
der Nähe der Auflagepunkte des Hauptwaagebalkens am Bodenblech des Gehäuses befestigt
ist.
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Zufolge dieser Ausbildung wird es erreicht, daß die auf dem Träger
angeordnete Ausgleichfeder und Anzeigevorrichtung durch die Verwindung des Gehäuses
keine Relativbewegung gegenüber den Hauptwaagebalken ausführen, also auch keine
Verstellung erfahren. Vielmehr können die Auflagepunkte des Nebenwaagebalkens unbeschadet
allen Verwindungen nachfolgen, die sich unter der Belastung des dünnwandigen Blechgehäuses
bei unebenen Bodenflächen ergeben.
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Eine baulich einfache Ausbildung der Auflagepunkte des Nebenwaagebalkens,
insbesondere aber eine freie, nicht zwängende Lagerung, ist dadurch erzielt, daß
erfindungsgemäß die Auflagepunkte des Nebenwaagebalkens durch an dem Boden des Gehäuses
befestigte und neben der Tragplatte sitzende Stützen gebildet sind, an denen der
Nebenwaagebalken vermittels je eines Gehänges gelagert ist.
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Um bei dieser Ausgestaltung gleiche Schwenkbewegung von Trägerplatte
und Hauptwaagebalken zwecks ausreichender Wiegegenauigkeit zu erzielen, ist gemäß
der Erfindung die Trägerplatte für die im wesentlichen aus Ritzel und Anzeigetrommel
bestehenden Elemente der Anzeigevorrichtung der Waage sowie der Lastausgleichfeder
mit ihrem der Feder abgekehrten Ende nur zwischen den Stützlagern des Hauptwaagebalkens
um eine quer zu ihrer Längsachse angeordnete Achse schwenkbar und liegt mit ihrem
der Lastausgleichfeder zugekehrten Ende unterhalb dieser auf der Bodenplatte des
Waagegehäuses lose auf.
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Man kann in dieser Weise eine sehr genaue Gewichtsanzeige erreichen,
wenn erfindungsgemäß die Befestigung der Trägerplatte an ihrem der Lastausgleichfeder
abgekehrten Ende auf einer durch die Schneiden des Hauptwaagebalkens gehenden Vertikalebene
und auf einer parallel zu den Schneiden verlaufenden Linie liegt.
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Zwecks Vermeidung der Einwirkung von Biege-oder Reibungskräften auf
die Schwenkbewegung der Trägerplatte ist es vorteilhaft, gemäß der Erfindung die
Trägerplatte mit ihrem der Lastausgleichfeder abgekehrten Ende auf an den Stützlagern
für den Hauptwaagebalken angeordneten Zapfen um diese schwenkbar anzuordnen.
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Eine völlig fehlerfreie Gewichtsanzeige wird hierbei dadurch erzielt,
daß erfindungsgemäß die Längsachse der Zapfen für die Trägerplatte auf der Verbindungslinie
der Schneiden des Hauptwaagebalkens liegt.
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Um bei auftretenden Verwindungen eine Verkantung der Trägerplatte
zu vermeiden, liegt gemäß der Erfindung die Trägerplatte mit ihrem bei der Lastausgleichfeder
liegenden Ende mittels einer auf der Längsmitte angeordneten Punze auf der Bodenplatte
auf.
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Es kann aber auch zum gleichen Zweck erfindungsgemäß die Trägerplatte
mit ihrem bei der Lastausgleichfeder liegenden Ende um einen längsaxial angeordneten
Zapfen verschwenkbar ausgebildet sein.
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Man kann natürlich mit der gleichen Wirkung auch in umgekehrter Anordnung
die Trägerplatte an der Unterseite der Deckplatte eines Waagengehäuses anordnen;
auch ist es ebenso möglich, die Trägerplatte so auszubilden, daß sie mit ihrem bei
der Lastausgleichfeder liegenden Ende an der Unterseite der Bodenplatte des Waagengehäuses
anliegt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
an einer Personenwaage, bei der die Wiegeeinrichtung auf die Bodenplatte des Waagengehäuses
aufgesetzt ist, veranschaulicht. Es zeigt Abb. 1 die Personenwaage nach Abnahme
der die Brücke der Waage bildenden Gehäusedeckplatte in Draufsicht, Abb. 2 im Schnitt
nach der Linie a-a der Abb. 1, Abb. 3 in Vorderansicht, Abb. 4 im Längsschnitt,
wobei jedoch die Trägerplatte für die Einzelelemente der Anzeigevorrichtung und
der Feder der Waage an dem ersterer abgekehrten Ende ortsfest gelagert ist,
Abb.
5 in Teilvorderansicht, wobei jedoch die Trägerplatte mit ihrem der Feder der Waage
zugekehrten Ende um eine längsaxial angeordnete Achse verschwenkbar gelagert ist,
Abb. 6 einen Schnitt nach der Linie b-b der Abb. 5 und Abb. 7 in Teilvorderansicht
die Anordnung der Lastausgleichfeder, wobei jedoch die Trägerplatte mit ihrem der
Feder der Waage zugekehrten Ende auf ihrer ganzen Breite aufliegt.
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Mit 1 ist die im Verhältnis zu ihrem Belastungsbereich aus dünnem
Blech gefertigte Bodenplatte der in der Zeichnung in den Abb. 1 bis 3 dargestellten
Personenwaage bezeichnet. Auf der Bodenplatte 1 sind zwei Stützlager2 befestigt,
in denen der gabelartige Hauptwaagebalken 3 der Waage mit Schneiden 4 ruht.
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Ferner sind auf der Bodenplatte 1 zwei Stützlager 5 vorgesehen, an
denen der Nebenwaagebalken 6 vermittels je eines Gehänges 7 aufgehängt ist. Der
Hauptwaagebalken 3 und der Nebenwaagebalken 6 sind vermittels eines Gehänges 8 an
ihrem Kreuzungspunkt miteinander verbunden. Der Hauptwaagebalken 3 ist mit seinem
Hebelarm an einer in einem Lagerbock 9 angeordneten Lastausgleichfeder 10 angehängt.
Mit 11 ist eine Anzeigetrommel bezeichnet, die mit ihrer Achse 12 in dem entsprechend
verbreiterten Lagerbock 9 für die Feder 10 gelagert ist. Auf die Achse 12 der Anzeigetrommel
11 ist ein Ritzel 13 aufgeschoben, das mit einer Zahnstange 14 kämmt, die an ihrem
unteren Ende mit dem Hauptwaagebalken verbunden ist. Mit 15 ist eine Stellschraube
bezeichnet, mittels der die Nullstellung der Anzeigetrommel eingestellt werden kann.
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Die aus der Anzeigetrommel 11 und dem Ritzel 13 bestehenden Elemente
der Anzeigevorrichtung der Waage sowie deren Lastausgleichfeder 10 sind mittels
des gemeinsamen Lagerbockes 9 auf einer Trägerplattel6 fest aufgesetzt. Diese Trägerplatte
ist mit ihrem der Lastausgleichfeder 10 abgekehrten Ende auf an den beiden Stützlagern
2 für den Hauptwaagebalken 3 angeordneten Lagerzapfen 17 um diese schwenkbar aufgeschoben.
Die Lagerzapfen 17 liegen mit ihrer Längsachse auf der Verbindungslinie der beiden
Schneiden 4 des Hauptwaagebalkens 3. Die Trägerplatte 16 liegt an ihrem anderen
Ende mit einer auf ihrer Längsmitte vorgesehenen Punze 18 auf der Bodenplattel des
Waagengehäuses auf.
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Bei der in Abb. 4 der Zeichnung dargestellten Waage ist die Trägerplatte
16 an ihrem der Lastausgleichfeder 10 abgekehrten Ende zwischen den beiden Stützlagern
2 für den Hauptwaagebalken 3 mit der Bodenplatte 1 des Waagengehäuses bei 19 durch
Punktschweißung verbunden, und zwar liegen die Schweißpunkte auf einer in der Vertikalebene
durch die Schneiden 4 des Hauptwaagebalkens 3 der Waage parallel zu den Schneiden
4 verlaufenden Linie.
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Bei der in Abb. 5 und 6 der Zeichnung dargestellten Waage ist die
Trägerplatte 16 an ihrem bei der Lastausgleichfeder 10 liegenden Ende auf einen
Lagerzapfen 20, der an einer auf die Bodenplatte 1 des Waagengehäuses fest aufgesetzten
Winkelstütze 21 längsaxial angeordnet ist, verschwenkbar aufgeschoben.
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Bei der in Abb. 7 der Zeichnung dargestellten Waage liegt die Trägerplatte
16 mit ihrem bei der Lastausgleichfeder 10 liegenden Ende in ihrer gesamten Breite
auf der Bodenplatte 1 des Waagengehäuses auf.
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Bei allen dargestellten Ausführungsformen sitzen die beiden Auflagepunkte
7 des Nebenwaagebalkens
6 auf an der Bodenplatte 1 des Gehäuses
befestigten und neben der Trägerplatte 16 sitzenden Stützen 5, PATENTANSPROCHE:
1. Waage, insbesondere als Federwaage ausgebildete Personenwaage mit einem sich
kreuzenden Haupt- und Nebenwaagebalken, die in einem im Verhältnis zum Belastungsbereich
dünnwandigen aus einem Bodenblech und einem die Brücke bildenden haubenartigen Oberteil
bestehenden Blechgehäuse sitzt, wobei je zwei Auflagepunkte der beiden Waagebalken
am Blechboden sitzen, gekennzeichnet durch einen an sich bekannten, an drei Punkten
aufliegenden, sich in der Längsrichtung des Hauptwaagebalkens (3) erstreckenden,
von diesem unbeeinflußten, jedoch verwindungssteifen Träger (16), der an seinem
einen freien, in einem Punkt (18) am Bodenblech (1) aufliegenden Ende lediglich
die Lastausgleichfeder (10) und die Anzeigevorrichtung (11) trägt, während er mit
dem anderen Ende unmittelbar in der Nähe der Auflagepunkte (4) des Hauptwaagebalkens
(3) am Bodenblech (1) des Gehäuses befestigt ist.