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Auslösevorrichtung für Fallschirm-Gurtwerke Die Erfindung betrifft
ein Gurtwerk für Fallschirme, das nach der Landung ein sofortiges Lösen vom Fallschirm
durch Abwerfen des Gurtwerks ermöglicht.
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Fallschirm-Gurtwerke, die sich vom Körper des Trägers nach der Landung
abwerfen lassen, sind bekannt. Bei diesen bekannten Einrichtungen besteht jedoch
die Gefahr, daß durch unwillkürliche Handhabung der Auslösevorrichtung ein vorzeitiges
Abwerfen des Gurtwerks im Sinkzustand eintreten kann. Außerdem lassen diese Einrichtungen
keine sichere Handhabung der Auslösevorrichtung mit behandschuhten Händen zu.
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Die Erfindung sucht diese Nachteile dadurch zu vermeiden, daß der
Springer an der Auslösevorrichtung mindestens zwei Betätigungsvorgänge ausführen
muß, um ein Lösen des Gurtwerks von seinem Körper zu erreichen und kennzeichnet
sich durch einen Handgriff aus Teleskopelementen, die aus einer ersten eingerasteten
Sperrstellung in eine zweite ausgerastete Betriebsstellung bewegbar sind.
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Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Auslösevorrichtung
für Fallschirm-Gurtwerke, und zwar stellt dar Fig. 1 Fallschirm-Gurtwerk mit Auslösevorrichtung,
Fig. 2 Auslösevorrichtung mit Verbindungselementen des Gurtwerks, Fig. 3 Schnitt
nach der Linie 3-3 der Fig. 2 und Fig. 4 Schnitt nach der Linie 4-4 der Fig. 2.
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Zur Erläuterung der Auslösevorrichtung ist ein Gurtwerk bekannter
Bauart gewählt worden. Dieses Gurtwerk besteht aus einer Sitzschlinge 2, die an
Kupplungszapfen 4 in der Nähe der Hüfte des Trägers endet. Die Beinriemen 6, welche
die Sitzschlinge sichern und sich daher zwischen den Beinen des Trägers nach vorne
und aufwärts erstrecken, enden in Schlaufen 8, welche die Enden der Sitzschlinge
lose umfassen. Die Kupplungszapfen 4 sind auslösbar mit den Verbindungsvorrichtungen
10 und 12 kuppelbar, die an den unteren Enden der seitlichen Gurtstücke 14 und 16
bzw. des Brustteiles 18 des Gurtwerks befestigt sind.
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Die oberen Enden dieser Gurtstücke 14 und 16 des Brustteiles sind
gleichfalls mit Verbindungsvorrichtungen 20 und 22 versehen, die auslösbar mit von
den Schulterriemen 26 des Gurtwerks getragenen Kupplungszapfen 24 gekuppelt sind.
Die Schulterriermen verlaufen rückwärts über die Schultern des Trägers zum Befestigen
des in einem Rücken- oder Gesäßsack verpackten Fallschirmes (nicht dargestellt).
Das Gurtwerk weist einen Körperriemen 28 zur Sicherung des Gurtwerks am Träger auf.
Die seitlichen Gurtstücke 14 und 16 des Gurtwerks sind vorzugsweise mit Befestigungsriemen
30 ausgerüstet, an welchen ein Brustsack 32 befestigt werden kann. Die Verbindungsvorrichtungen
(Fig. 2) bestehen aus einem Gehäuse 36 mit einem Klinkenpaar 38, die in die Kupplungszapfen
4 bzw. 24 eingreifen und dadurch eine Verbindung herstellen. Die Klinken sind zum
Einklinken mittels einer von einem Kabel 42 betätigten Schieberplatte 40 bewegbar.
Die Klinkelemente und die Schieberplatte sind normalerweise entgegen der Einklinkstellung
mittels der Federn 44 und 46 belastet bzw. sie sind gegen diese Federspannung durch
die Kabel 42 und drehbaren Hebel 43 über die Auslöse-.vorrichtung 34 bewegbar. Die
Klinken sind mittels der Bolzen 45 in Schlitzen 47 der Schieberplatte 40 geführt
und in Rasterungen 49 gehalten, wenn das Gurtwerk am Träger befestigt ist, wodurch
die Klinken gegen äußere, die Einklinkung auslösende Bewegungen gehalten sind.
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Die den Kabelzug bewirkende Auslösevorrichtung 34 (F ig. 3) ist von
einem Gehäuse 48 umschlossen, das etwa in der Mitte einer Grundplatte 50 auf dem
Bruststück 18 befestigt ist. Eine Walze 52 wird von einem Zapfen 54 getragen, der
innerhalb des Gehäuses 48 drehbar befestigt ist. Auf dieser Walze sind die einen
Enden der Kabel 42 befestigt. Vier Kabel können vorgesehen sein, so daß jeder der
Verbindungsvorrichtungen 10, 12, 20 und 22 ein Kabel zugeordnet
ist
für eine gleichzeitige Handhabung durch Drehen der Walze 52. Hierbei winden sich
die Kabel 42 auf die Walze auf, wodurch mit dem Kabelzug die Schieberplatten 40
bewegt und die Klinken 38 entriegelt und so die Verbindung an der Sitzschlinge und
den Schulterriemen des Gurtwerks gelöst wird. Die Seitengürtstücke 14 und 16 des
Bruststückes 18 werden dabei vom Gurtwerk entkuppelt, wodurch sich das Bruststück
löst und das Gurtwerk als Ganzes ohne Schwierigkeit vom Träger abgeworfen werden
kann.
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Zum Drehen der Walze 52 ist die Auslösevorrichtung 34 mit einem Handgriff
56 versehen, der an seinem unteren Ende eine Durchbrechung aufweist, in die das
flachgedrückte oder vieleckige Ende 58 (Fig. 1) des drehbaren, aus dem Gehäuse 48
herausragenden Zapfens 54 eingreift. Auf diese Weise ist der Handgriff zum Drehen
des Zapfens 54 um einen Bogen schwenkbar.
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Der Handgriff 56 führt durch einen Schlitz 60 (Fig. 4) in einen nach
auswärts sich erstreckenden Flansch 62, welcher zweckmäßig aus einem Stück zusammen
mit dem Rand 64 des Gehäuses 48 besteht. Der Schlitz 60 weist an seinen Enden Erweiterungen
66 und 68 auf, wobei die dazwischenliegende Schlitzstrecke von zwei versetzten Abschnitten
70 und 72, die durch einen Querkanal 74 miteinander verbunden sind, gebildet werden.
Infolge dieser Schlitzausbildung erfordert die Handgriffschwenkung von dem Ende
66 zu dem entgegengesetzten Ende 68 drei aufeinanderfolgende Bewegungen, nämlich
eine Schwenkung durch den Abschnitt 70, eine seitliche bzw. Querbewegung durch den
Querkanal 74 und ferner wieder eine bogenförmige Schwenkung durch den versetzten
Abschnitt 72 des Schlitzes. Die Querbewegung des Handgriffs wird durch ein Federelement
71 (Fig. 3) ermöglicht, welches am durchbrochenen Ende des Handgriffs angreift und
durch eine Halteplatte 73, die auf dem verengten Ende 58 des Zapfens 54 gesichert
ist, gehalten ist.
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Der Handgriff 56 besteht aus zwei Teleskopelementen, welche in bezug
auf den Zapfen 54 radial verschiebbar sind, um entweder in die eingerastete Sperrstellung
oder in die entspannte Betriebsstellung zu treten. Zu diesem Zweck wird das äußere
Ende des Handgriffs von einer Teleskophülse 76 gebildet, die ein inneres Teleskoprohr
78 umschließt. Ein Stab 80 erstreckt sich durch dieses Rohr und ist von einer Feder
82 umgeben, welche das Ende von 76 des Handgriffs nach außen in die entspannte Betriebsstellung-drängt.
Ist die Hülse 76 entgegen der Federspannung nach innen gedrückt, so kann sie in
die Erweiterungen 66 oder 68 des Schlitzes eintreten, und da die Hülse 76 im Durchmesser
größer ist als die Breite der versetzten Abschnitte 70 und 72 des Schlitzes, kann
der Handgriff nicht geschwenkt werden, solange die Hülse 76 eingedrückt ist und
in der einen oder anderen Erweiterung 66 öder 68 sitzt.
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Die Hülse 76 kann in ihrer eingerasteten bzw. gesperrten Stellung
durch geeignete auslösbare Mittel gehalten werden. In Fig. 3 weist die äußere Hülse
76 ein Einsatzstück 84 auf, das den Stab 80 umgibt und auf diesem axial bewegbar
ist zur Einrasterung mit einem Anschlagkopf 86 am Ende des Stabes. Rasterkugeln
oder -haken 88 sind in radialen Bohrungen 90 nahe dem äußeren Ende des Einsatzstückes
84 angeordnet und sind in die Sperrstellung unter dem Anschlag 86 bewegbar, wenn
die Hülse 76 entgegen der Spannung der Feder 82 niedergedrückt wird, um in eine
.der Erweiterungen 66 bzw. 68 einzutreten. Eine Kappe 92, die gleitbar auf das Einsatzstückende
84 aufgesteckt ist, dient zum Halten der Rasterkugeln in ihrer inneren Rasterstellung,
um den Handgriff in dieser Einrast- bzw. Sperrstellung in den Erweiterungen 66 oder
68 zu halten. Um die Kugeln in ihrer Lage zu halten, steht die Kappe unter einer
nach außen wirkenden Feder 94: Die Kappe weist eine ringförmige Nut 96 auf, so daß,
wenn die Kappe entgegen der Federspannung niedergedrückt ist, die Kugeln aus ihrer
Rasterstellung unterhalb des Anschlagkopfes 86 austreten können, worauf unter der
Wirkung der Federspannung 82 das Einsatzstück und die Handgriffhülse nach außen
in die Betriebsstellung bewegt wird. Das untere Ende der Hülse 76 wird dann aus
den Erweiterungen 66 oder 68 herausgezogen, um den Handgriff für eine bogenförmige
Schwenkbewegung zur Betätigung der Gurtwerk-Verbindungsvorrichtungen 10, 12; 20
und 22 freizugeben. In dieser Form ist die Kappe 92 in ihrer Auswärtsbewegung durch
einen Anschlag mit dem Glied 98 begrenzt und von einer Gummi- oder flexiblen Kappe
100 wasser- und staubdicht abgeschlossen.
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Die axiale oder radiale Bewegung des äußeren Handgriffendes in eine
entspannte Betriebsstellung dient nicht nur als ein sichtbares Anzeichen für die
Arbeitsstellung der Betätigungsmittel, sondern auch dazu, um den Handgriff in einer
hervorstehenderen und bequemeren Stellung erscheinen zu lassen, der erüber den am
Gurtwerk angebrachten Brustsack 32 hervorsteht. Die zunehmende Länge des Handgriffs
verleiht auch eine größere Hebelkraft zum Betätigen der Auslösevorrichtung, wenn
irgendeine Verbindungsvorrichtung schwer zu betätigen sein sollte. Andererseits,
wenn der Handgriff in seiner eingerasteten Sperrstellung steht, befindet sich das
Ende 100 nahe der oberen Seite und im Schutz des Brustsacks 32, ist aber dennoch
so angeordnet, daß der Handgriff durch die Faust rasch eingedrückt werden kann.
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Beim Absprung wird in Bodennähe vom Springer durch einen Schlag seiner
behandschuhten Hand auf die Kappe 100 des äußeren Handgriffendes die Kappe 92 niedergedrückt
und die ringförmige Nut 96 in eine Aufnahmestellung für die Rasterkugeln 88 gebracht.
Die Rasterkugeln werden dadurch nach außen bewegt, wobei sich die Hülse 76 des Handgriffs
unter der Wirkung der Feder 92 aus der Erweiterung 66 des Schlitzes 60 herausbewegt.
Die Hülse 76 des Handgriffs ist dann frei und kann aus ihrer eingerasteten und geschützten
Stellung in eine Betriebsstellung bewegt werden, in der sie rasch betätigt werden
kann, um die Walze 52 zum Anziehen der Kabel 42 zu drehen. Die Auslösevorrichtung
ist dadurch für ein endgültiges Abwerfen des Gurtwerks nach der Landung vorbereitet.
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Bei der Landung hat der Fallschirmspringer nur den Handgriff durch
den Kanal 74 (Fig. 4) und den versetzten Schlitzteil 72 zu der entgegengesetzten
Erweiterung 68 zu bewegen. Bei dieser Bewegung werden die Kabel 42 genügend angezogen,
um die Klinkelemente 38 aus der Verkupplungsstellung mit den Kupplungszapfen 4 und
24 zu lösen, so daß das Bruststück vom Gurtwerk entkuppelt ist. Das Bruststück,
die Beinriemen, die Sitzschlinge und die Schulterriemen des Gurtwerks sind dann
sämtlich getrennt, und das Gurtwerk wird vom Träger abfallen.