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Traggriff aus weichem Kunststoff od. dgl. für aus Karton oder einem
ähnlichen Material hergestellte Tragtaschen, Verpackungen od. dgl.
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Die Erfindung betrifft einen Traggriff aus weichem Kunststoff od.
dgl. für aus Karton oder einem ähnlichem Material hergestellte Tragtaschen, Verpackungen
od. dgl., an dessen Griffteil sich beiderseits in dessen Längsrichtung erstreckende,
biegsame Strippen anschließen, an deren äußeren Enden Sperrplatten angeordnet sind,
die zusammen mit den Strippenenden in zwei in einem Abstand voneinander in der Tragtasche
angeordnete Schlitze einführbar sind und beiderseits derselben an der Innenseite
der Tragtasche anliegen.
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Es ist bekannt, lösbare Traggriffe für aus Karton oder dergleichen
verhältnismäßig steifem Material hergestellte Tragtaschen oder Schachteln zu gebrauchen.
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Solche Traggriffe bestehen aus einem Streifen aus Karton, dessen Enden
umgehogen und mit Krampen od. dgl. derart an dem iibrigen Teil des Streifens befestigt
sind, daß dem Mittelteil des Streifens zugekehrte freie und als Sperrorgane dienende
Zungen gebildet werden. Die Enden des Traggriffes werden dabei so durch je einen
der beiden in der Tasche eingearbeiteten Schlitze eingeführt, daß jeder Schlitz
von der ihm zugeordneten Zunge übergriffen wird und sich die Zungen bei einer Zugbelastung
des Traggriffes gegen die Innenseiten der betreffenden Taschenteile anlegen.
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Bei der Venvendung derartiger Traggriffe aber spürt man beim Tragen
der Taschen die scharfen Kanten des Griffes unangenehm in der Hand. Die Zugbeanspruchungen
des Traggriffes verteilen sich außerdem ungünstig über die Tasche, besonders in
der Nähe der erwähnten Schlitze. Das Anbringen der Traggriffe ist auch ziemlich
schwierig, da man, wenn dieses in der richtigen Art und Weise geschehen soll, das
freie Ende der Zungen auf der Unterseite des Traggriffes so auffangen muß, daß diese
auf der Unterseite des betreffenden Taschenteils eingreifen.
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Weiter ist ein für solche Tragtaschen, Kartons od. dgl. bestimmter,
aus einem flachen Kunststoffstreifen bestehender Traggriff bekanntgeworden, an dessen
beiden Enden längsgerichtete Rippen mit abgeflachten T-förmigen Sperrplatten angeordnet
sind, die in zwei im Abstand voneinander in der Tragtasche oder dem Karton eingebrachte
Schlitze einzuführen sind und nach dem Einführen in diese Schlitze beiderseits derselben
an der Innenseite der Tragtasche, des Kartons od. dgl. anliegen.
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Da bei einer solchen Ausführung des Traggriffes jedoch die Ebenen
der Sperrplatten einerseits durch die Längsrichtung der zwischen ihnen und dem Mittelteil
des Traggriffes angeordneten Strippen und andererseits durch querverlaufende, der
Ebene des Traggriffmittelteiles parallele Geraden bestimmt sind, müssen diese Sperrplatten
vor dem Einführen in die
ihnen zugeordneten Schlitze zunächst um 900 gedreht und
nach dem Einführen wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückgedreht werden. Dieses
Drehen der Sperrplatten aber erfordert nicht nur einen besonderen Zeitaufwand, sondern
kann insbesondere beim Einführen der zweiten Sperrplatte oftmals außerordentlich
schwierig sein. Außerdem aber müssen die Schlitze, damit sich die Sperrplatten nach
dem Einführen überhaupt wieder zurückdrehen lassen, eine schlüssellochartige Erweiterung
aufweisen und die Strippen in der Form kurzer Rundstäbe ausgebildet sein. Darüber
hinaus stehen die Sperrplatten aber auch noch nach ihrem Einführen senkrecht in
das Innere der Tragtaschen oder des Kartons vor, so daß sie nur mit ihrer sehr schmalen
Kante an der Innenseite der Tragtasche oder des Kartons anliegen, was wiederum außerordentlich
leicht ein Einreißen des schon bereits durch die Schlitze geschwächten Materials
zur Folge haben kann, insbesondere wenn in der Tragtasche oder dem Karton schwerere
Gegenstände untergebracht sind.
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Schließlich aber kann durch das lotrechte Vorstehen der Sperrplatten
in das Innere der Tragtasche oder des Kartons der Innenraum derselben nicht voll
ausgenutzt werden.
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Gegenüber diesen vorbekannten Ausführungsformen zeichnet sich der
Traggriff gemäß der Erfindung dadurch aus, daß die bandförmig ausgebildeten Strippen
längsmittig gegen die Breitseiten der ihnen zugeordneten Sperrplatten stoßen, wobei
die Außenkanten der Strippen und Sperrplatten miteinander fluchten und
die
Längen der Strippen größer sind als die halbe Länge der jeweils zugehörigen Sperrplatte.
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Diese besondere Anordnung der Sperrplatten an den Strippen bringt
dabei nicht nur den Vorteil mit sich. daß sich diese leicht und rasch in die in
der Tasche oder dem Karton eingearbeiteten Schlitze einführen lassen, sondern vor
allem auch mit ihrer ganzen Breitseite an der Innenseite der Tasche oder des Kartons
anliegen. Hierdurch verteilen sich die beim Tragen der Tasche oder des Kartons von
den Sperrplatten auf die Innenfläche der Tasche oder des Kartons ausgeübten Drücke
auf eine wesentlich größere Anlagefläche. wodurch ein Zerreißen der Tasche oder
des Kartons, wie es bei den vorbekannten Ausführungsformen solcher Traggriffe außerordentlich
leicht vorkommen kann, vermieden wird. Schließlich aber ist der Platzbedarf der
Sperrplatten wesentlich geringer, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn in
der Tasche oder dem Karton verhältnismäßig starre, den Innenraum vollständig ausfüllende
Gegenstände untergebracht werden sollen.
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Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des Traggriffes
gemäß der Erfindung sind die Sperrplatten nahezu senkrecht zu den Längsachsen der
Strippen angeordnet und die eine längliche Form aufweisenden Sperrplatten mit je
einem sich in ihre Längsrichtung erstreckenden Verstärkungswulst versehen.
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Ist, um ein angenehmes Tragen zu erreichen, der Querschnitt des Griffteiles
derart U-förmig gestaltet, daß die nach oben gerichteten Schenkel des Griffteiles
bei einer Belastung nach innen federn, so gehen erfindungsgemäß die Strippen zweckmäßigerweise
von dem Griffteil ungefähr in Höhe der freien Kante der U-Schenkd aus. Hierdurch
ist es möglich, die gegeniiber der Strippen quergestellten Sperrplatten auch längs
dieser Strippen zu biegen. wonach die Sperrplatten bequem in die ihnen zugeordneten
Schlitze eingeführt werden können.
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In der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 in perspektivischer Ansicht eine aus Kartonmaterial
hergestellte Tasche, die mit einem Traggriff gemäß der Erfindung versehen ist, Fig.
2 einen lotrechten Querschnitt des Taschenoberteiles, Fig. 3 eine perspektivische
Ansicht von oben eines Teiles der Tasche mit dem einen Ende des Traggriffes kurz
vor dem Einführen der einen Sperrplatte in einen Schlitz der Tasche, Fig. 4 in vergrößertem
Maßstab einen Grundriß der rechten Hälfte des Traggriffes, Fig. 5 einen lotrechten
Schnitt durch die linie Hälfte des Traggriffes und schließlich Fig. 6 eine Ansicht
der Sperrplatte des Traggriffes von unten.
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Bei der iII der Zeichnung dargestellten Ausführungsform ist angenommen,
daß der Traggriff 1 an einer Konfd-tionseinkauftasche 2 zur Anwendung kommt, die
teils aus einem schachtelförmigen Unterteil 3 mit Boden 4 und Seitenwänden, von
denen die in Tragstellung zuoberst liegende Wand mit 5 bezeichnet ist, und teils
aus einem schachtelförmigen Oberteil 6 mit Deckel 7 und Wänden besteht, von denen
die in der Tragstellung zuoberst liegende Wand mit 8 bezeichnet ist. In der Schachtelwand
8 ist eine langgestreckte Öffnung 9 fiir die Durchführung des Hauptteils des Handgriffes
1 ausgespart, und in der Schachtelwand 5
sind zwei querlaufende Schlitze 10 (s. besonders
Fig. 3) angeordnet, durch welche die Enden des Griffes 1 eingeführt werden.
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Der Traggriff 1 ist in einem Stück aus weichem Kunststoff, zweckmäßig
Polyäthylen, hergestellt. Er hesteht aus einem im Ouerschnitt U-förmigen Griffteil
11 und zwei in der Langsrichtung des Griffteils 11 sich erstreckenden und von der
äußeren Kante der U-Schenkel 12 (s. Fig. 5) nach beiden Seiten hin verlaufenden
bandförmigen Strippen 13, an deren äußeren Enden nach beiden Richtungen sich erstreckende
längliche Sperrplatten 14 mit abgerundeten Ecken und sich in der Längsrichtung dieser
Platten erstreckenden Verstärkungswülsten 15 angeordnet sind.
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Beim Anbringen des Traggriffes 1 ergreift man die Sperrplatte 14
und die zugehörige Strippe 13 mit zwei Fingern, biegt sie in der in der Fig. 3 dargestellten
Weise und führt das Traggriffende durch den Schlitz 10. Um das Einführen zu erleichtern,
soll die Länge der Strippe 13 dabei die halbe Länge der Sperrplatte 14 etwas übersteigen.
In der eingeführten Lage liegt die Sperrplatte 14 dann an der Unterseite der Wand
5 an (Fig. 2), wobei die Sperrplatte 14 sich beiderseits des Schlitzes 10 erstreckt.
Beim Tragen werden daher die Zugbeanspruchungen gleichmäßig auf die Schachtelwände
5, 8 beiderseits des Schlitzes 10 verteilt. Der Griffteil 11 schmiegt sich den Rundungen
der Finger an, und die U-Schenkel 12 federn durch die Belastung nach innen. Die
Tasche 2 kann daher bequem getragen werden.
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PATENTANSPRUCI1E 1. Traggriff aus weichem Kunststoff od. dgl. für
aus Karton oder einem ähnlichen Material hergestellte Tragtaschen, Verpackungen
od. dgl., an dessen Griffteil sich beiderseits in dessen Längsrichtung erstreckende,
biegsame Strippen anschließen, an deren äußeren Enden Sperrplatten angeordnet sind,
die zusammen mit den Strippenenden in zwei in einem Abstand voneinander in der Tragtasche
angeordnete Schlitze einführbar sind und beiderseits derselben an der Innenseite
der Tragtasche anliegen, dadurch gekennzeichnet, daß die bandförmig ausgebildeten
Strippen (13) längsmittig gegen die Breitseiten der ihnen zugeordneten Sperrplatten
(14) stoßen, wobei die Außenkanten der Strippen (13) und Sperrplatten (14) miteinander
fluchten und die Längen der Strippen (13) größer sind als die halbe Länge der jeweils
zugehörigen Sperrplatte (14).