DE1074641B - Gehäuse fur die Bildrohre eints Fernsehgerätes - Google Patents
Gehäuse fur die Bildrohre eints FernsehgerätesInfo
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für die Bildröhre eines Fernsehgerätes, bei dem die Bildröhre vom
eigentlichen Empfänger getrennt und drehbar angeordnet ist.
Bei den bisher üblichen Fernsehgeräten ist die Bildröhre in ein Möbelstück eingebaut. Dies geschieht
nicht einzig aus ästhetischen Gründen, sondern auch zum Schutz des Benutzers des Fernsehgerätes vor zufälligen
Berührungen von unter Spannung stehenden Leitern und zur Vermeidung der Gefahr einer Implosion
der Bildröhre. Außerdem soll die Bildröhre allseitig möglichst gut gegen den Zutritt von Staub geschützt
werden, der von den elektrostatisch geladenen Teilen der Bildröhre angezogen wird.
Einmal um den Raumbedarf von Fernseh-Phono-Rundfunk-Kombinationen
zu verringern und zum anderen um den Bildschirm in eine bestimmte, vom Betrachter
gewünschte Richtung drehen zu können, ist es bereits bekannt, die Bildröhre vom eigentlichen
Empfänger zu trennen und in einem besonderen Gehäuse auf dem Empfänger drehbar anzuordnen.
Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gehäuse für eine vom eigentlichen Empfänger getrennte
Bildröhre zu schaffen, das nicht nur die dargelegten, an ein Gehäuse gestellten Aufgaben zur Zufriedenheit
löst, sondern auch eine Neigungsänderung der Bildröhre ermöglicht, um insbesondere ein Reflektieren
der Glasplatte vor dem Bildschirm auszuschalten, damit das Bild für den Betrachter immer richtig erkennbar
ist.
Dies ist erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das Gehäuse sich aus zwei Halbschalen, die in einer horizontalen
Stoßebene miteinander verbunden sind, und aus einer Glasplatte als vorderen Abschluß zusammensetzt,
daß die Bildröhre im Innern des Gehäuses von einem wiegenförmigen Auflagestück getragen wird
und darauf mittels Gurte befestigt ist und daß an dem Auflagestück die untere Halbschale gleichfalls befestigt
ist.
Das Auflagestück trägt somit einmal die Bildröhre und zum anderen deren Gehäuse und kann an einem
außenliegenden Fuß befestigt sein, der in Verbindung mit einem um eine horizontale Achse schwenkbaren
Gelenk und einem Einstellorgan eine Verstellung des Gehäuses mit der Bildröhre sowohl in vertikale als
auch horizontale Richtung ermöglicht, so daß das die Bildröhre aufnehmende Gehäuse in die zur bequemen
Betrachtung geeignetste Lage gebracht werden kann, ohne den Empfänger selbst verstellen zu
müssen.
Diese Ausbildung ergibt einen weiteren Vorteil. Infolge der Befestigung der Bildröhre in der unteren
Halbschale dient die obere Halbschale als Deckel, wobei alle Regulierungen (Abstimmung der Spulen, Ein-Gehäuse
für die Bildröhre
eines Fernsehgerätes
eines Fernsehgerätes
Anmelder:
Societe Francaise Frigeavia, Paris
Societe Francaise Frigeavia, Paris
Vertreter: Dipl.-Ing. H. Schiffer, Patentanwalt,
Karlsruhe, Kochstr. 3
Karlsruhe, Kochstr. 3
Beanspruchte Priorität:
Frankreich vom 6. Februar und 19. August 1958
Frankreich vom 6. Februar und 19. August 1958
Philippe Charbonneaux, Paris,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
justieren des Bildes und der Helligkeit) über der Bildröhre ausgeführt werden können, wenn diese schon
eingebaut ist, so daß nur die obere Halbschale nach Durchführung der Feineinstellungen aufgesetzt werden
muß.
Weiter weisen bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Halbschalen im Innern eine
bei der Herstellung eingespritzte metallene Verstärkung auf, die vorzugsweise als Drahtgeflecht ausgebildet
sein kann, dessen Größe praktisch der Oberfläche der Halbschale entspricht.
Dieses Drahtgeflecht ergibt einen doppelten Vorteil. Es erhöht die Festigkeit der aus Preßstoff hergestellten
Halbschalen und bildet außerdem um die Bildröhre herum einen Faradayschen Käfig, der eine Ausbreitung
elektromagnetischer Strahlungen nach außen verhindert.
Die Verbindung der beiden Halbschalen kann durch einen Gürtel gesichert sein, der elastisch nach außen
gerichtete Ränder Halbschalen übergreift.
Vorzugsweise ist die obere Halbschale gegenüber dem hinteren Ende der Bildröhre an der unteren Halbschale
festgehakt und ruht auf der unteren Halbschale. Die Verbindung der beiden Halbschalen am vorderen
Ende wird durch einen Rahmen erreicht, der mit einem äußeren Rand die Halbschalen übergreift und
eine Schutzverkleidung für den Bildschirm der Röhre bildet. Dieser Rahmen dient gleichfalls als Schirm
zum Schutz des Bildschirms gegen von außen auf diesen fallendes Licht.
Eine einfache, vorzugsweise hohle Deckleiste kann dazu dienen, die Stoßfuge zwischen beiden Halbschalen zu verdecken.
An Hand der Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes — jedoch ohne Beschränkung
auf diese — beschrieben. Einzelheiten, die
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aus den Zeichnungen und der Beschreibung hervorgehen,
sind jedoch als Teil der vorliegenden Erfindung zu verstehen. Es zeigt
Fig. 1 im Längsschnitt ein erstes Ausführungsbeispiel des Gehäuses gemäß der Erfindung für die Bildröhre
eines Fernsehgerätes, .
Fig. 2 eine Vorderansicht des Gehäuses nach Fig. 1, Fig. 3 und 4 Einzelteile im größeren Maßstab,
Fig. 5 einen der Fig. 1 entsprechenden Längsschnitt durch ein Gehäuse gemäß einer zweiten Ausführungsform
und
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5, jedoch im größeren Maßstab.
Das in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Gehäuse besteht aus den beiden Halbschalen 1 und 2, die einander
gleich und symmetrisch zueinander angeordnet sind. Diese beiden Halbschalen weisen — im Horizontalschnitt
betrachtet — Ränder la und 2a auf (Fig. 3), die auf ihrer ganzen Länge miteinander in Verbindung
stehen. Die Halbschalen 1 und 2 sind vorzugsweise aus Kunstharzpreß stoff hergestellt. Um ihre Festigkeit zu
vergrößern, können sie innen durch Rippen verstärkt sein und eine breite, dicke Randverstärkung besitzen
(beispielsweise 1 b, 2 b).
Die beiden Halbschalen sind miteinander durch einen im Querschnitt U-förmigen Gürtel 3 verbunden,
der die Ränder 1 α und 2 α fest umschließt. Der Gürtel
3 wird von einem im Querschnitt U-Form aufweisenden Profil umfaßt, das quer zu seiner Längserstrekkung
starr aber in Längsrichtung biegsam ist, um sich der Krümmung der Halbschale anzupassen. Der Gürtel
kann aus einem Kunststoffprofil hergestellt sein. Man kann ihn auch, wie Fig. 3 zeigt, aus einem Metallprofil
3ß herstellen, das innen mit einem geschmeidigen Profil
3 & ausgelegt ist. "
Der Gürtel wird auf die. Halbschalen gespannt und mit seinen Enden am vorderen offenen Ende des Gehäuses
befestigt.
Vorzugsweise weist dieser Gürtel eine gewisse Elastizität in Längsrichtung auf und ist mit seinen
Enden auf den Enden der .einander anliegenden Ränder ία und 2a auf der vorderen Seite des
Gehäuses festgehakt.
Wie in Fig. 1 bis 4 dargestellt, können die Enden der Ränder la und 2a Vorsprünge Ic und 2c bilden,
die von den Enden des Gürtels 3 übergriffen werden können, welche zu diesem Zweck mit kleinen, auf die
Vorsprünge aufsteckbaren Kappen 4 versehen sind.
Vorn ist das Gehäuse durch eine Glasplatte 5 geschlossen, die zwischen zwei Rahmen 6 und 7 gehalten
ist, welche in der öffnung des Gehäuses vorgesehen sind. Diese Rahmen können auf beliebige Art befestigt
und in ihrer Lage gehalten sein.
Insbesondere können die Rahmen und die Glasplatte nach dem Zusammensetzen der Halbschalen in
ihrer Lage gehalten und durch Organe befestigt werden, welche die Gehäusewandung durchdringen
oder auch durch Leimen oder ebensogut durch Organe, welche auf den Rändern der Halbschalen und
der Rahmen angeordnet sind und diese zusammenklemmen. Sie können in der unteren Halbschale in
ihrer Lage gesichert werden durch Ineinandergreifen beim Zusammensetzen dieser Halbschalen.
Im Innern der unteren Halbschale 2 ist ein Auflagestück. 9 vorgesehen, das mit seitlichen Armen 9 α
eine Art Wiege bildet, zur Aufnahme der Bildröhre 10. Auf dem Auflagestück, das mit weichem Material
11 ausgelegt ist, wird die Bildröhre durch ein Gurtband 12 gehalten, das um diese herumgelegt ist.
Das Auflagestück weist weiter einen Lappen 9 b auf, der nach innen gerichtet ist, sich gegen das Innere
der Halbschale 2 abstützt und mit dieser fest verbunden sein kann.
Die Befestigung wird durch Schrauben 13 und 14 bewirkt, von denen die eine, 13, direkt in der
Wandung der Halbschale 2 und die andere, 14, in einer zur Verstärkung der Wandung dienenden Rippe
vorgesehen ist.
Verbunden mit einem Fuß kann das Auflagestück somit gleichzeitig, jedoch unabhängig voneinander,
die Bildröhre und das diese umgebende Gehäuse tragen, wodurch die Gefahr der Beschädigung der
Bildröhre durch zufällige Erschütterungen des Gehäuses stark vermindert ist.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Auflagestück 9 an einer Scharnierplatte 15 a eines
Scharniers befestigt, dessen Achse 16 horizontal liegt. Die zweite Scharnierplatte 15 b ist im äußeren Ende
eines Rohrstückes 17 befestigt, das um eine feststehende Buchse 18 drehbar ist, wobei die Buchse beispielsweise
auf dem oberen Teil eines Fernsehempfängers aufmontiert sein kann.
Das Rohrstück 17 besitzt außerdem zwei angeschweißte Lappen 19, die ein Gabelgelenk bilden,
an das mittels einer Achse 20 eine Mutter 21 angelenkt ist.
Der Lappen 9 b besitzt auf seiner Außenseite ebenfalls ein Gabelgelenk 22, an das eine Mutter 23 mit
einer der Gewindegangrichtung der Mutter 21 entgegengesetzten Gewindegangrichtung angelenkt ist.
Durch Drehen ermöglicht eine Spannschraube 24 mit einer gerändelten Verstärkung 24 a als Handhabe im
Zusammenwirken mit den Muttern 21 und 23 ein Schwenken der Bildröhre und deren Gehäuse um die
Achse 16.
Die Bildröhre und das Gehäuse, die zusammen mit dem Auflagestück ein Ganzes bilden, lassen sich somit
einstellen, indem sie um eine vertikale Achse (Rohrstück 17) drehbar und um eine horizontale
Achse (Scharnierachse 16) schwenkbar sind. Außerdem ermöglichen die Buchse 18, das Rohrstück 17 und
der Zwischenraum zwischen dem Auf lagestück 9 und der unteren Halbschale 2 den Durchtritt eines Zuleitungskabels
25 zur Bildröhre.
Um den Staubeintritt in das Gehäuse zu vermeiden, kann eine Dichtung zum Verschließen der zum Durchtritt
der Scharnierplatte 15 b notwendigen Öffnung in der unteren Halbschale 2 vorgesehen sein. Ebenso
können geeignete Dichtungen vorgesehen sein zwischen den Halbschalen, der Glasplatte 5 und den
Rahmen 6 und 7 sowie längs des Randes 6 a des Rahmens 6, der sich gegen den Bildschirm der Röhre
legt.
Wie in Fig. 6 im Schnitt vergrößert dargestellt ist, weist jede der aus Kunstharzpreßstoff bestehenden
Halbschalen im Innern eine Verstärkung 30 auf, die vorzugsweise aus einem Drahtgeflecht gebildet sein
kann.
Vorteilhafterweise sind die Halbschalen aus Polyester, dem außerdem bei der Herstellung Glaswolle
beigegeben sein kann.
Bei dem in Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Bildröhre auch in der unteren Halbschale
2 durch ein Auflagestück 9 gehalten, das mit seinem Teil 31 durch Schrauben 32 mit der Halbschale
verbunden ist, wobei die Schrauben gleichzeitig zur Halterung der Gabelgelenke 33 und 34 dienen.
Das hintere Gabelgelenk 33 dient, wie in Fig. 1 das Gabelgelenk 22, zum Anschluß eines Einstellorgans
für die Neigung der Bildröhre, während das Gabel-
gelenk 34, das bei Ansicht der Röhre in bezug auf die
Mittelsenkrechte symmetrisch angeordnet ist, die horizontale Achse trägt, um welche sich das Gehäuse
bei der Neigungsänderung dreht.
Die Befestigung der Bildröhre an dem Auflagestück wird durch zwei Gurtstücke 35 bewirkt, deren obere
Enden durch eine Schraube 36 zusammengehalten werden.
Ein fest mit den Gurten verbundener Anschlag 37 bestimmt die Lage der Bildröhre in dem Auflagestück
9 in Längsrichtung.
An ihrem hinteren Ende weist die untere Halbschale 2 einen winkeligen Lappen 38 auf, an dessen
freiem Schenkel sich ein Lappen 39 der oberen Halbschale 1 festhaken kann, dessen freies Ende zu diesem
Zweck U-förmig ausgebildet ist.
Außerdem ist die untere Halbschale mit mehreren Haltewinkeln 40 versehen, die je einen Stützkopf 41
aufweisen.
Die obere Halbschale besitzt Stützwinkel 42, die den Haltewinkeln 40 gegenüberliegen. Somit kann
sich die obere Halbschale, nachdem beide Halbschalen am hinteren Ende mittels ihrer Lappen 38 und 39 zusammengehakt
sind, unter Zwischenschaltung der Halte- bzw. Stützwinkel 40, 42 und der Stützköpfe 41
auf der unteren Halbschale abstützen.
Vor dem Festhaken der oberen Halbschale wird der innere Rahmen 6 eingelegt, dessen Rand 6 a sich auf
der Außenfläche des Bildschirmes der Röhre abstützt. Die untere Halbschale besitzt an ihrer Basis einen
starken Winkel 44, dessen freier Schenkel einen Rand 6 b hintergreift, der vom Rahmen 6 horizontal abgewinkelt
ist. Die Glasplatte 5 stützt sich am in senkrechter Ebene liegenden Teil des Rahmens 6 ab und
ist in einer zwischen diesem Teil und der Innenfläche des starken Winkels 44 gebildeten Fuge gehalten.
Wenn die obere Halbschale aufgesetzt ist, können sich der Rahmen 6 und die Glasplatte 5 mit ihrem
oberen Rand an einen Stützwinkel 46 anlegen, der in der oberen Halbschale befestigt ist.
Als letztes wird der Rahmen 7 montiert, der die Einzelteile fest zusammenhält und dessen innerer
Rand sich an der Glasplatte 5 abstützt, während sein äußerer Rand eine Nut bildet, in der der Außenrand
der beiden als Schutzverkleidung für die Bildröhre dienenden Halbschalen 1 und 2 eingreift.
Drei Schrauben 47 (eine an der Grundlinie des Rahmens 7 und die beiden anderen genau in der mittleren
horizontalen Ebene des Gehäuses) dienen zur Befestigung und Lagesicherung des Rahmens 7.
Der kleine Zwischenraum 50 zwischen den Rändern der aufeinanderliegenden Halbschalen wird durch ein
Rohr 51 verdeckt (Fig. 6), das aus einem biegsamen metallenen Profil gebildet ist und in Abständen nach
innen gerichtete, federnde Zungen 51 α aufweist, die in
den Spalt 50 einschiebbar und darin in bekannter Weise festgehalten sind, indem sie mit ihren freien
und ausgewinkelten Enden die Schalenränder federnd hintergreifen.
Es ist selbstverständlich, daß Abänderungen der beschriebenen Ausführungsform möglich sind, besonders
durch Einsatz technisch äquivalenter Mittel, ohne damit den Rahmen der vorliegenden Erfindung
zu verlassen.
Claims (14)
1. Gehäuse für die Bildröhre eines Fernsehgerätes, bei dem die Bildröhre vom eigentlichen
Empfänger getrennt und drehbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß es sich aus zwei Halbschalen
(1, 2), die in einer horizontalen Stoßebene miteinander verbunden sind, und aus einer Glasplatte
(5) als vorderem Abschluß zusammensetzt, daß die Bildröhre (10) im Innern des Gehäuses
von einem wiegenförmigen Auflagestück (9) getragen wird und darauf mittels Gurte (12 bzw. 35)
befestigt ist und daß an dem Auflagestück die untere Halbschale (2) gleichfalls befestigt ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflagestück (9) mit einem
außenliegenden Fuß (17) verbunden ist, der das aus Bildröhre und Gehäuse gebildete Ganze trägt.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflagestück (9) durch ein um
eine horizontale Achse (16) schwenkbares Gelenk mit dem Fuß (17) verbunden ist und daß ein Einstellorgan
(21, 24) zwischen dem Auflagestück und dem Fuß angeordnet ist, das eine Veränderung
des Winkels zwischen den beiden Teilen (9,17) ermöglicht.
4. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (17) drehbar gelagert ist.
5. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (17) als Rohrstück ausgebildet
ist und den Durchtritt eines Zuleitungskabels (25) zur Bildröhre ermöglicht.
6. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbschalen (1, 2) aus isolierendem
Preßstoff hergestellt sind und im Innern eine metallene Verstärkung aufweisen.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Verstärkung ein Drahtgeflecht
(30) vorgesehen ist.
8. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halbschalen (1, 2) einander längs
der horizontalen Stoßebene anliegende und nach außen gerichtete Ränder (1 a, 2 a) aufweisen und
daß die Verbindung der Halbschalen durch einen Gürtel (3) erreicht ist, der in Längsrichtung
elastisch ist und die Ränder umfaßt.
9. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Halbschale (1) mit einem
Lappen (39) an einem Lappen (38) der unteren Halbschale (2) festgehakt ist, daß sie (1) sich auf
der unteren Halbschale abstützt und daß die endgültige Verbindung der beiden Halbschalen durch
einen Rahmen (7) erfolgt, der den Bildschirm der Röhre umgibt und sich an dem Randteil der Halbschalen
abstützt, der über den Bildschirm hinausragt.
10. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich die obere Halbschale (1) auf der
unteren Halbschale (2) unter Zwischenschaltung von Stützen (40 bis 42) im Innern der Halbschalen
abstützt und daß die Stützen in beiden Halbschalen einander gegenüberliegend angeordnet
sind.
11. Gehäuse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Rohr (51), das als Abdeckung dient, in einen Zwischenraum (50) zwischen den
Rändern der Halbschalen gehalten ist.
12. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein im Gehäuse vorgesehener Rahmen
(6), dessen innerer Rand (6 a) sich auf dem Bildschirm der Röhre (10) abstützt, an seiner Basis
hinter einem Winkel (44) festgehakt ist, der fest mit der unteren Halbschale (2) verbunden ist, und
daß sich dieser Rahmen beim Einsetzen mit seinem oberen Teil an einem Stützwinkel (46) abstützt,
der mit der oberen Halbschale (1) verbunden ist.
13. Gehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenraum zwischen der
Innenfläche des Winkels (44) und der Außenfläche des Rahmens (6) eine Fuge zum Einsetzen der als
Schutzscheibe dienenden Glasplatte (5) bildet.
14. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (7), der die Halbschalen
umfaßt, durch Schrauben (47), die durch die Wandung der Halbschalen hindurchgeführt sind,
in seiner Lage gehalten ist.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 1 741 244;
»Radio-Mentor«, 1957, S. 122.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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1958
- 1958-02-06 FR FR1203525D patent/FR1203525A/fr not_active Expired
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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