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Verwendung einer Weichfolienhülle zum Verpacken von feinen Silberwaren
Die Erfindung bezieht sich auf die Verwendung einer Verpackungshülle aus Weichfolienmaterial
für feine Silberwaren.
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Klarsichtverpackungen in Form von luftdicht verschließbaren Weichfolienhüllen
für Silberwaren sind an sich bekannt. Im Gegensatz zu starren Verpackkungshüllen
aus Kunststoff, die im Spritz-, Gieß-oder Preßverfahren hergestellt sind, erhalten
feine Silberwaren, die in den bisher bekannten glasklaren Hüllen aus Weichfolienmaterial,
wie insbesondere Weich-PVC und seinen Mischpolymerisaten, verpackt sind, ein unansehnliches
Aussehen und wirken im ganzen unschön. Die sich auf der Weichfolie ansetzenden Staubteilchen,
Fingerabdrücke usw. erscheinen bei den bekannten Weichfolienhüllen besonders deutlich
und bewirken ein unsauberes Aussehen der Silberwaren. Wenn z. B. ein Kunde in einem
Geschäft eine solche Weichfolienpackung in die Hand nimmt, wirken die feinen Silberwaren
wenig ansprechend und lassen die Schönheit und den spiegelnden Glanz feinpolierter
silberner oder versilberter Gegenstände, wie Besteckteile, nicht zur rechten Wirkung
kommen. Diese Verpackungen waren daher unbeliebt und konnten sich trotz anderer
Vorteile in der Praxis kaum durchsetzen.
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Es wurde nun gefunden, daß diese Nachteile im wesentlichen darauf
zurückzuführen sind, daß die bekannten Weichfolienhüllen sowohl oben als auch unten
glasklar oder jedenfalls vollkommen durchsichtig sind. Durch die Erfindung wird
bezweckt, diesen tibelstand zu beseitigen.
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Die Erfindung besteht im wesentlichen darin, daß zum Verpacken von
feinen Silberwaren eine luftdicht verschließbare Weichfolienhülle mit glasklarer
Oberseite und opaker Unterseite verwendet wird.
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Dadurch wird übërrásrdhendefweiste der bisherige Nachteil solcher
Weichfolienhüllen mit einem Schlage beseitigt. Dieser im wesentlichen optisch-technische
Effekt ist vor allem darauf zurückzuführen, daß bei der Weichfolienhülle gemäß der
Erfindung das Licht nicht mehr von hinten durchscheinen kann. Dies ist gerade im
Hinblick auf die Tatsache wichtig, daß der Käufer feiner Silberwaren die ihm vorgelegten
Verpackungen gern in-^dié- Hand nimmt und hochhebt. Gerade in diesem Falte wirkten
sich-bisher Verschmutzungen, Trübungen und Lichtreflexe äußerst ungünstig auf das~Aussëhe}Sider
Packung und der darin enthaltenen feinen Silberwaren aus. Bei einer Weichfolienhülle
gemäß der Erfindung, bei der die Unterseite der Verpackungshülle undurchfi43 oder
praktisch kaum durchsichtig ist, erscheint auch bei Verschmutzungen usw. die obere
glasklare Hüllenseite sauberer, und die darin verpackte Silberware hebt sich in
voller, ungetrübter Schönheit von der
Verpackung ab, so als ob eine -Hülle gar nicht
vorhanden wäre. Es kommt noch hinzu, daß zwischen dem glänzenden Silbergegenstand
und der opaken Unterseite der Weichfolienpackung, welche vorzugsweise farbig gewählt
wird, ein besonders starker Kontrast besteht, gegenüber welchem kleine Verunreinigungen
od. dgl. vollständig zurücktreten. Die luftdicht verschlossenen Weichfolienhüllen
gemäß der Erfindung werden daher ihm Gegensatz zu den bisher bekannten Weichfolienhüllen
im Handel gern benutzt, weil sie die feinen Silbergegenstände besonders schön und
wertvoll erscheinen lassen und dadurch den Kunden zum Kauf anregen.
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Die erfindungsgemäß verwendete Weichfolienpakkung kann in verschiedenen
Formen, z. B. zur Verpackung eines einzigen - Gegenstandes oder auch als Mehrfachpackung,
ausgebildet sein, bei der eine Reihe von einzelnen Taschen, z. B. für Besteckteile,
bandförmig zusammengesetzt ist.
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In der Zeichnung ist der1 Gegenstand der Erfindung in verschiedenen
Ausführungsformen beispielsweise veranschaulicht.
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Fig. 1 zeigt in Draufsicht ein ausgebreitetes Verpackungsband für
Löffel; Fig. 2 zeigt das Verpackungsband nach Fig. 1 in zusammengefaltetem Zustand;
Fig. 3 zeigt in Draufsicht eine einzelne Verpakkungstasche mit einem Löffel; Fig.
4 zeigt in Draufsicht ein Verpackungsband für lSIesFer; Fig. 5 zeigt eine Folienverpackung
für eine Hohlware; Fig. 6 zeigt die Hohlwarenverpackung im Querschnitt nach der
Linie A-B der Fig. 5;
Fig. 7 zeigt in abgebrochener Darstellung
den oberen Teil einer Verpackungstasche für einen Löffel in anderer Ausführung,
und Fig. 8 zeigt einen Längsschnitt nach der Linie C-D der Fig. 7.
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Jede Verpackung besteht im wesentlichen aus zwei Folien, zwischen
denen die zu verpackenden Besteckteile, Hohlwaren od. dgl. untergebracht werden.
Die untere Folie 1 ist vorzugsweise undurchsichtig oder jedenfalls wenig durchsichtig.
Diese Folie 1 kann schwarz oder auch farbig, z. B. rot oder blau, sein.
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Man kann eine ganz glatte Folie verwenden, jedoch ist auch eine feine
Musterung, z. B. eine Riffelung oder sonstige Prägung, des Folienmaterials mit Vorteil
anwendbar.
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Die obere Folie 2 ist glasklar oder möglichst glasklar. Diese Folie
ist in Fig. 2, 6 und 8 deutlich erkennbar und bezeichnet.
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Die beiden Folien 1 und 2 sind in Form von Taschen miteinander verschweißt.
Dies kann praktisch in verschiedener Weise geschehen.
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Gemäß einer Ausführungsart wird eine bandförmige Verpackung zur Aufnahme
von Besteckteilen wir folgt hergestellt: Zunächst wird eine Längsseite der beiden
streifenförmigen, übereinanderliegenden Folien 1 und 2 durch eine Schweißnaht 3
verschweißt. Sodann werden einzelne Fächer oder Taschen in Querrichtung durch Schweißnähte
4 abgeteilt. Hierbei werden mindestens die inneren Abteile durch Doppelnähte voneinander
abgeteilt, so daß zwischen je zwei Schweißnähten 4 ein schmaler Zwischenraum verbleibt,
der ein Abtrennen einer Tasche (Fig. 3) von dem Taschenband (Fig. 1) ermöglicht,
ohne daß die Taschen beschädigt werden. Die Breite der Taschen richtet sich nach
der Breite der betreffenden Besteckteile. Eine Längsseite der Streifen bleibt offen,
damit man in die so entstandenen Taschenräume die Besteckteile, z. B. gemäß Fig.
1 bis 3 Löffel 5 oder gemäß Fig. 4 Messer 6, einstecken kann. Löffel oder auch Gabeln
werden dabei wechselweise um 1800 um ihre waagerechte Achse gedreht, während Messer
um 1800 um ihre senkrechte Achse gedreht werden. Dadurch wird erreicht, daß sich
die Besteckteile beim Zusammenfalten des VeIpackungsbandes gut und möglichst eng
aneinanderfügen. Nach dem Einstecken der Besteckteile werden die Taschen bzw. Streifen
an ihren oberen, offenen Längsseiten ebenfalls durch eine Schweißnaht 7 zusammengeschweißt.
Jedes Besteckteil liegt dann, nach außen dicht abgeschlossen, in einer Tasche oder
einem Abteil für sich.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform werden die einzelnen Besteckteile,
entsprechend um 1800 in der senkrechten oder waagerechten Achse gegeneinander verdreht,
zwischen eine untere Bahn aus undurchsichtigem oder wenig durchsichtigem Folienmaterial
und eine obere Bahn aus glasklarem Folienmaterial gelegt, worauf die beiden Folienbahnen
in einem einzigen Arbeitsgang ringsum und quer mittels Kastenschweißung miteinander
verschweißt werden.
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Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, kann eine solche Bandpackung von
beliebiger Länge zickzackförmig zusammengefaltet werden.
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Als Material werden vorzugsweise weichgestellte Pigment- und Klarsichtfolien,
z. B. aus Polyvinylchlorid, verwendet, die in Bahnen oder Streifen von beliebiger
Länge lieferbar sind.
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In Fig. 5 und 6 der Zeichnung ist die Verpackung von Hohlwaren, z.
B. einer silbernen oder versilberten Schale 8, veranschaulicht. Die undurchsichtige-Bodenfolie
1, welche nebenbei bemerkt bei allen Ausführungen vorteilhaft etwas stärker als
die glasklare Deckfolie 2 gewählt werden kann, wird mit letzterer analog der oben
beschriebenen Art verschweißt. Die Bodenfolie 1 kann übrigens außen glatt und glänzend
und innen matt oder rauh oder mehr oder weniger fein gemustert, gerastert, geriffelt
oder auch dekoriert sein.
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Eine Variante der Erfindung ist in Fig. 7 und 8 veranschaulicht.
Hier wird eine durchsichtige Bodenfolie 9 verwendet, welche durch Einschieben einer
undurchsichtigen oder weniger durchsichtigen Einlage 10 zwischen ihr und dem Gegenstand
5 undurchsichtig gemacht wird. Die EinlagelO ist in Fig. 7 und 8 der Anschaulichkeit
halber ein wenig herausgezogen dargestellt. Selbstverständlich kann die Einlage
auch fest mit der Unterfolie 9 verbunden und eventuell sogar mit beiden Folien verschweißt
sein.
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Statt dessen kann man auf die untere Folie 9 auch z. B. Farbkörper
oder Metalle aufspritzen oder sonstige Deckschichten anbringen.
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Beispielsweise kann man die untere Folie 9 auch mit Fasern elektrostatisch
oder durch Spritztechnik versamten.
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Bei der Verpackung von sperrigen Gegenständen oder solchen Körpern,
deren Abmessungen in verschiedenen Ebenen sehr unterschiedlich sind oder die sich
nach einer Seite stark verjüngen, wie z. B. großen Vorlegern von Besteckteilen oder
Leuchtern mit großem Fuß durchmesser oder mit mehreren Armen usw., könnte beim Einschweißen
in zwei gleichartige Folienzuschnitte ein unschönes Aussehen entstehen, was auf
Faltenbildung beruht. Dieser Nachteil kann dadurch beseitigt werden, daß die eine
oder die andere Folie oder beide Folien dreidimensional ausgebildet werden. Dies
kann dadurch geschehen, daß entweder zusätzliche Bodenfolienstücke und/oder Zwickel
zwischen die beiden Folien eingeschweißt werden oder daß die Bodenfolie, die Deckfolie
oder auch beide Folien zusätzlich vor dem Verschweißen einer Verformung durch eine
geeignete Warmbehandlung, wie z. B. Warmziehen, unterworfen werden.
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PTENTINSPRUCH: Die Verwendung einer luftdicht verschließbaren Weichfolienhülle
mit glasklarer Oberseite und opaker Unterseite zum Verpacken von feinen Silberwaren.