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DE1068180B - - Google Patents

Info

Publication number
DE1068180B
DE1068180B DENDAT1068180D DE1068180DA DE1068180B DE 1068180 B DE1068180 B DE 1068180B DE NDAT1068180 D DENDAT1068180 D DE NDAT1068180D DE 1068180D A DE1068180D A DE 1068180DA DE 1068180 B DE1068180 B DE 1068180B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
footwear
frame
chassis
turntable
conveyor
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DENDAT1068180D
Other languages
English (en)
Publication date
Publication of DE1068180B publication Critical patent/DE1068180B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43DMACHINES, TOOLS, EQUIPMENT OR METHODS FOR MANUFACTURING OR REPAIRING FOOTWEAR
    • A43D117/00Racks for receiving or transporting shoes or shoe parts; Other conveying means

Landscapes

  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)

Description

  • Fördervorrichtung für die Fließfertigung von Sdiuhwerk auf endlosen Fertigungsstrecken Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Fördern von Schuhwerk auf endlosen Fertigungsstrecken.
  • Einrichtungen dieser Art sind in den verschiedensten Ausführungen bekanntgeworden. So wurde vorgeschlagen, jeden Schuh auf einer besonderen Haltevorrichtung zu befestigen und diese in gleichen Abständen voneinander befindlichen Haltevorrichtungen durch eine zwangläufig angetriebene, fließend bewegte Fördervorrichtung durch den gesamten Produktionsgang hindurchzuführen. Einen Teil des Produktionsganges bildet das Trocknen des Schuhwerkes, nachdem dieses einige Arbeitsstellen durchlaufen hat.
  • Der Einzeltransport der Schuhe durch die Trockenkammer zwingt zu einer außerordentlichen räumlichen Ausdehnung der Trockenstrecken, die aus verschiedenen Gründen unerwünscht ist. Diese Nachteile hat man dadurch zu beseitigen versucht, daß für den Transport des Schubwerkes durch die Trockenkammer eine besondere Fördereinrichtung verwendet wurde, auf welche das Schuhwerk von der Fördereinrichtung, durch welche das Schuhwerk an den einzelnen Bearbeitungsstellen vorübergeführt wird, zum gegebenen Zeitpunkt übertragen wurde und von welcher Fördereinrichtung nach durchgeführter Trocknung das Schuhwerk wieder in die erste Fördereinrichtung eingesetzt wurde. Auf dem durch die Trockeneinrichtung führenden Förderband kann das Schuhwerk unmittelbar nebeneinander abgelegt werden, so daß es viel dichter aneinander zu liegen kommt als in der ersten Fördereinrichtung. Daraus ergibt sich bereits eine Verringerung der Länge der Trockenkammer und der das Schuhwerk durch diese hindurchbewegenden Fördereinrichtung. Eine zweite Möglichkeit der Verringerung der Abmessungen besteht darin, daß das zweite Förderband mit geringerer Geschwindigkeit bewegt wird als das erste Förderband. Das Förderband, welches das Schuhwerk durch die Trockenkammer hindurchbewegt, wird unterhalb des ersten Förderbandes angeordnet, so daß die Überführung des Schubwerkes von einer Fördereinrichtung auf die andere auf kürzestem Wege erfolgen kann, ohne Inanspruchnahme besonderer Hilfskräfte und Transportmittel von einem Band zum anderen. Selbst die Trockenkammer kann unter dem ersten Förderband angeordnet werden, woraus sich wieder eine Raumersparnis ergibt. Bei der Herstellung von besserem Schuhwerk wird die Überführung von einer Fördereinrichtung auf die andere und das dichte Lagern des Schubwefles auf dem zweiten Förderband nachteilig empfunden, da dabei leicht Beschädigungen, insbesondere des empfindlichen Oberleders stattfinden können.
  • Ein weiterer bekannter Vorschlag ging dahin, an einer endlosen Schiene mittels einer Katze aufgehängte Gestelle zur gleichzeitigen Aufnahme einer größeren ZahL von Schuhwerk zu verwenden, die absatzweise von einer Bearbeitungsstelle zur anderen geführt und auch durch eine oder mehrere Trockenkammern hindurchbewegt wurden. Die Gestelle waren so gestaltet, daß die auf ihm befindlichen Schuhwerks in mehreren Etagen von jeweils einer Reihe angeordnet waren, die in Richtung der endlosen Schiene verliefen. Das Gestell war dabei drehbar an der Katze aufgehängt, so daß es in eine solche Lage gebracht werden konnte, bei welcher die Schubwerkreihen senkrecht zur Laufschiene stehen. Bei dieser Einstellung konnten mehrere solche Gestelle auf verhältnismäßig kleinen Raum nebeneinander gebracht werden. Diese Einstellung wurde vorgenommen, unmittelbar bevor das Schuhwerk getrocknet werden sollte. Durch die Trocknungskammer wurden die so eingestellten Gestelle mechanisch hindurchgefördert, indem jeweils ein Reibgetriebe auf das zuletzt in die Kammer eingeführte Gestell einwirkte, welches von sich aus die vor ihm befindlichen Gestelle verschob. Am Ende der Trocknungskammer wurden dann die Gestelle einzeln von Hand aus der Trockenkammer herausgezogen und an die nächste Arbeitsstelle gebracht, wobei gleichzeitig die Gestelle an der Katze wieder so verdreht wurden, daß die Schubwerkreihen in die Richtung der Laufschiene zu stehen kamen. Der Umstand, daß die Gestelle von einer Bearbeitungsstelle zur anderen von Hand gefördert, durch die Trockenkammer in Ull- mittelbarer Aufeinanderfolge, aber mechanisch hindurchbewegt werden, kann zu Stauungen der Fließbewegung führen, da unter Umständen die Gestelle aus der Trockenkammer entweder zu langsam oder zu schnell in bezug auf die weitere Verarbeitung des Schubwerkes austreten. Die Länge der Kammer richtet sich im wesentlichen nach der Zeit. die nötig ist, mm das durch sie hindurchgeführte Schuhwerk genügend zu trocknen.
  • Durch das vor Eintritt der Gestelle in die Trockenkammer der bekannten Anlage erfolgte Verdrehen derselben, derart, daß die Schubwerkreihen senkrecht zur Laufschiene fast unter Berührung der Schuhwerkreihen der aufeinanderfolgenden Gestelle miteinander zu stehen kamen, wurde allerdings eine Verringerung der Länge der Transportkammer erreicht. Da die Trockenkammern aber zwischen aufeinanderfolgenden Bearbeitungsstellen lagen, erhielt die gesamte Einrichtung, längenmäßig betrachtet, eine sehr große Ausdehnung. Daran wurde auch dadurch nichts geändert, daß die Laufschiene an denjenigen Stellen, an welchen sich die Trockenkammer befand, zu einer Schleife ausgebaucht wurde. Diese in das Innere der endlosen Laufschiene vorspringenden Schleifen können sich überdies unangenehm bemerkbar machen, da sie den Raum innerhalb der endlosen Laufschiene beeinträchtigen und stellenweise Bearbeitungsstellen wie durch eine Mauer voneinander trennen.
  • Die geschilderten Mängel der bisher bekannten Einrichtungen für die Fließfertigung von Schuhwerk auf endlosen Fertigungsstrecken stehen der allgemeineren Einführung der Fließarbeit entgegen. Die Erfindung bezweckt, diese Mängel zu beseitigen. Sie geht von der bekannten Einrichtung aus, bei welcher eine Reihe von Wagen im Durchgang durch eine endlose Umlaufbahn Fertigungsstrecken und einen zwischengeschalteten Trocknungsabschnitt durchlaufen und bei welcher die Wagen um lotrechte Achsen drehbare, aber verriegelbare Gestelle mit mehreren übereinanderliegenden Trägern, die eine Anzahl querverlaufend angebrachte profilierte Arme zur Aufnahme des Schuhwerkes in parallel zur Förderrichtung stehenden Reihen besitzen.
  • Die Erfindung besteht darin, daß die Gestelle je zwei Satz diametral zur Gestelldrehachse angeordnete, im allgemeinen in der Bewegungsrichtung der Wagen verlaufende Träger für das Schuhwerk besitzen, die je Wagenumlauf nach selbsttätiger Entriegelung um 1800 drehbar sind und daß dadurch beide Trägersätze abwechselnd für je einen Wagenumlauf dem die Trocknungsanlage aufweisenden Bahninneren zukehrbar sind, wobei das Schuhwerk jeweils während zweier Wagenumläufe auf dem Gestell bleibt und abwechselnd bearbeitet und getrocknet wird. Durch die Unterbringung des Trockenraumes im Innern der Bahn, deren beide Trume in verhältnismäßig geringer Entfernung voneinander verlaufen, wird die Längenausdehnung der gesamten Einrichtung ganz wesentlich verkürzt.
  • Das Überführen des Schuhwerkes in die Trocknungsanlage erfolgt dann nach einfachem Verdrehen der das Schuhwerk tragenden Gestelle um 1800, ohne Umlagerung des Schubwerkes selbst.
  • Jedes Gestell ist auf einer um einen lotrechten zentralen Drehzapfen des Fahrgestells des Wagens drehbarren Scheibe aufgebaut und besitzt vier im Quadrat stehende Säulen, die zwischen sich die zwei parallelen Sätze von Trägern halten, wobei diese Träger beiderseits des Drehzapfens und in mehreren Etagen übereinander angeordnet sind und profilierte Querarme zur Schuhwerkslagerung besitzen. Die Drehscheibe ist am Umfang an zwei gegenüberliegenden Stellen mit einem Ausschnitt versehen, und am Fahrgestell ist ein in einen dieser Ausschnitte eingreifender, als Klinke dienender Zapfen federnd zurückziehbar angebracht.
  • Vorteilhaft sitzt der Zapfen an einem am Fahrgestell schwingbar gelagerten, unter der Wirkung einer Feder stehenden Hebel, der an dem über die Drehscheibe vorstehenden Ende eine Rolle trägt, und weiter ist an dem festen Unterbau der ganzen Einrichtung in der Bewegungsbahn dieser Rolle an derjenigen Stelle, an welcher das Gestell auf seinem Fahrgestell gedreht werden soll, auf der Außenseite der Förderbahn eine Führungsleiste vorgesehen, durch welche der Hebel heim Auflaufen seiner Rolle so weit von der Drehscheibe abgezogen wird, daß der Zapfen aus dem Ausschnitt der Drehscheibe herausgezogen und damit die Verriegelung des Gestelles mit dem Fahrgestell aufgehoben wird.
  • Da die Abmessung der Vorrichtung in der Höhenrichtung verhältnismäßig gering ist, lassen sich zwei Förderbahnen übereinander anordnen, für die eine gemeinsame Trocknungsanlage vorgesehen ist. Diese Bahnen erhalten einen voneinander unabhängigen Antrieb, so daß sie wahlweise in Benutzung genommen werden können. Diese Anordnung ist zweckmäßig, wenn in zwei Schichten gearbeitet wird. Die erste Schicht bearbeitet das auf der einen Förderbahn beç findliche Schuhwerk und die zweite Schicht das auf der anderen Förderbahn untergebrachte Schuhwerk.
  • Auf diese Weise werden unliebsame Auseinandersetzungen darüber vermieden, welche der beiden Schichten für unterlaufene Mängel in der Fertigung verantwortlich ist, wie sie auftreten können, wenn die zweite Schicht diejenige Arbeit beendet, welche von der ersten Schicht begonnen worden ist.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Einrichtung gemäß der Erfindung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 die schematische Seitenansicht einer bekannten aus zwei endlosen übereinander angeordneten Förderbahnen bestehenden Einrichtung, Fig. 2 ein Grundrißschema der oberen endlosen Förderbahn, mit der Vorrichtung gemäß der Erfindung, Fig. 3 ein Grundriß schema der unteren endlosen Förderbahn mit der Vorrichtung gemäß der Erfindung, Fig. 4 eine schematische Ansicht der nach Fig. 2 und 3 übereinander angeordneten Förderbahnen mit Wagen, Fig. 5 die Ansicht eines mit Schuhwerk beladenen Wagens mit dem unteren Drehteil im senkrechten Schnitt, Fig. 6 eine schematische Draufsicht eines Wagens, Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des Wagendrehteiles mit dem automatischen Klinkenmechanismus und Fig. 8 eine perspektivische Ansicht des automatischen Klinkenmechanismus in größerem Maßstab.
  • Fig. 1 veranschaulicht ein bekanntes Prinzip der Herstellung von Schuhwerk im Fließverfahren unter Verwendung einer endlosen Förderbahn 30 zur Uberführung des Schuhwerkes von einer Bearbeitungs stelle zur anderen in Verbindung mit einer darunter angeordneten endlosen Trocknnngsbahn 31. Die Fertigung beginnt beim Punkt 1 und endet nach mehreren Arbeitsstufen zunächst beim Punkt 3. Sobald das Schuhwerk am Punkt 3 angelangt ist, nimmt es der Arbeiter aus dem auf der Strecke 30 laufenden fünfpaarigen Wagen heraus und stellt es in Richtung des Pfeiles P in den Punkt 4 auf die untere Förderbahn 31 um, auf dem das Schuhwerk weiter durch den Trocknungsraum 6 hindurchgeführt wurde. Sobald das Schuhwerk den Trocknungsraum durchlaufen hat und zum Punkt 7 gelangt ist, muß es der Arbeiter von der unteren Bahn 31 abnehmen und in Richtung des Pfeiles R von Hand auf einen in Punkt 8 der oberen Bahn 30 stehenden Wagen zurückbringen. Auf der Strecke 9 und im Fertigstellungsabschnitt 10 verläuft der Erzeugungsvorgang weiter, bis das Schuhwerk im Punkt 11 die Bahn 30 verläßt.
  • Fig. 2 und 3 veranschaulichen die Anordnung zweier voneinander unabhängig angetriebener endloser Arbeitsförderbahnen 32, 33 mit einer für beide Bahnen gemeinsamen, innerhalb ihres Verlaufes gelegenen Trocknungsanlage. Auf beiden Bahnen sind, wie Fig. 4 zeigt, eine größere Zahl von Wagen 35 bzw. 35' zum gleichzeitigen Unterbringen einer größeren Zahl von auf Leisten gespanntem Schuhwerk in parallelen Reihen neben- und untereinander angebracht. Auf den Wagen 35 bzw. 35' angeordnete Gestelle K bzw. K' sind um eine lotrechte Achse drehbar, können aber in den beiden Lagen verriegelt werden, in denen die Schuhreihen in der Bewegungsrichtung der Bahnen verlaufen. Die Hälfte der Schuhwerksreihen ist dann auf der Außenseite, die andere auf der Innenseite der endlosen Bahnen gelegt.
  • In der Regel ist nur eine der Förderbahnen im Betrieb. Der Fertigungsvorgang beginnt bei 12 bzw. 21.
  • In Bearbeitung genommen wird aber nur das auf der Außenseite der Förderbahnen befindliche Schuhwerk.
  • Ist nach Durchlaufen einer Anzahl Bearbeitungsstellen auf der Strecke 13 bzw. 22 ein Trocknungsvorgang erforderlich, so wird das am Punkt 13' bzw. æ angekommene Gestell K bzw. K' des Wagens nach Entriegeln von Hand um 1800 gedreht, wodurch das bisher auf der Außenseite der Förderbahn befindliche Schuhwerk nach deren Innenseite und damit nach der Trocknungsanlage hingerichtet zu stehen kommt. Das sich dabei in fließender Folge vom Punkt 14 bzw. 23 an der im Innenraum der Bahustrecke 30 befindlichen Trocknungsanlage vorbeibewegende Schuhwerk wird während eines vollen Umlaufes durch die von Heizkörpern 60 erwärmte Luft ausgetrocknet. Im Punkt 15 bzw. 24 wird das Gestell K bzw. K' erneut um 1800 gedreht, wodurch das bisher der Trocknungsanlage zugewendete ausgetrocknete Schuhwerk wieder auf die Außenseite der Bahn in Bearbeitungslage gebracht wird. Am Punkt 16 bzw. 25 wird die Bearbeitung des Schubwerkes erneut aufgenommen und in fließender Folge auf der Strecke 17 bzw. 26 bis zu den Punkten 18 bzw. 27 fortgesetzt, um im Abschnitt 19 bzw. 28, der bis zur ersten Arbeitsstelle 12 bzw. 21 reicht, beendet zu werden. Das abgenommene Schuhwerk wird dann auf besonderer Fördereinrichtung 20 bzw. 29 weitergeleitet.
  • Das Schuhwerk wird somit vom Beginn bis zum Schluß der Fertigung von der Fördervorrichtung zweimal auf seiner Bahn herumgeführt. Dabei findet jeweils die Bearbeitung nur desjenigen Schnhwerkes Statt, welches sich auf der Außenseite der Bahn bewegt, während das auf der Innenseite der Bahn befindliche Schuhwerk während einer vollen Umlaufbewegung des Bandes ausschließlich an der Trocknungsanlage vorbeiläuft.
  • In vielen Fällen ist es, wie bereits erwähnt, vorteilhaft, zwei voneinander unabhängig angetriebene Förderbahnen übereinander anzuordnen, die aber eine gemeinsame Trocknungsanlage besitzen.
  • Die Förderbahnen 32 bzw. 33 werden vom Unterbau L getragen. Die Wagen 35 bzw. 35' bestehen aus einem Fahrgestell V und einem um einen zentralen Zapfen 47 desselben drehbaren, auf einer Scheibe 41 aufgebauten Gestell K bzw. K'. Dieses Gestell besitzt zwei parallele, in der Bewegungsrichtung der Bahn verlaufende und in bezug auf den Drehzapfen 47 diametral bzw. beiderseits dieses Zapfens angeordnete Sätze von Trägern 36 bzw. 36', die ihrerseits von vier im Quadrat angeordneten Säulen 34, 34' getragen werden; diese Träger befinden sich an den Säulen 34 bzw. 34' in mehreren Etagen über einander, und auf jedem dieser Verbindungsträger 36, 36' ist eine Anzahl profilierter Querarme 40 zur Schuhwerkslagerung angebracht. Das Gestell kann noch durch Querträger 37 bzw. 37' und eine Abdeckung 39 versteift werden. Die vier Säulen jedes Wagens stehen in so großem Abstande voneinander, daß zwischen dem auf dem einen Trägersatz untergebrachten und dem auf dem anderen Trägersatz untergebrachten Schuhwerk ein breiterer Zwischenraum verbleibt. Um dabei den Umfang der Drehscheibe und damit die Breite des Fahrgestelles möglichst gering zu halten, ragen die die Träger 36 bzw. 36' tragenden vier Säulen 34 bzw.
  • 34' beiderseits über den Umfang der Drehscheibe vor.
  • Von den Trägern 36, 36' sind die untersten mit der Drehscheibe 41 verbunden und durch von der Nahe 42 dieser Drehscheibe 41 ausgehende Stäbe 38 gegeneinander versteift.
  • Zweckmäßig besitzt das Fahrgestell V einen fest mit ihm verbundenen, konzentrisch zum Zapfen 47 verlaufenden Kranz 46, auf welchem die das Gestell K bzw. K' tragende Drehscheibe 41 mit ihrem Rand aufliegt. Die Scheibe 44 sitzt mit einer Anzahl Rädchen 45 die in Ausschnitten 43 angeordnet und auf Achsen 44 gelagert sind, auf dem Kranz 46 auf.
  • Am Umfang der Drehscheibe 41 ist an zwei gegenüberliegenden Stellen je ein Ausschnitt 49 vorgesehen, in deren einen zur Verriegelung der Drehscheibe 41 und damit des Gestells ein zu deren Drehachse paralleler, als Klinke dienender Zapfen 48 eingreift.
  • Dieser Zapfen 48 durchdringt auch eine Randaussparung des Kranzes 46 und sitzt an einem Hebel 52, der an der Unterseite des Kranzes 46 mit dem einen Ende schwingbar gelagert ist und durch eine Feder so beeinflußt wird, daß er für gewöhnlich in die Aussparung 49 der Drehscheibe 41 eingreift. An dem über den Kranz 46 vorragenden freien Ende des Hebels 52 Sitzt eine von einem Bolzen 53 gehaltene Rolle 54; dieser Klinkenmechanismus ist als Ganzes in der Zeichnung mit 50 bezeichnet. Vorsorglich ist der Hebel 52 innerhalb einer auf der Unterseite des Kranzes 46 angebrachten Abdeckung 55 untergebracht.
  • Auf dem Untergestell L der Vorrichtung ist auf der Außenseite der Förderbahnen 32 bzw. 33 an jeder Stelle, an welcher eine Drehung des das Schuhwerk enthaltenden Gestells durch den Arbeiter stattfinden soll, je eine Führungsleiste 51 in der Bewegungsbahn S der Rolle 54 angebracht, durch welche die Rolle 54 beim Auflaufen nach abwärts gedrückt wird in Richtung T. Bei diesem Abwärtsdrücken der Rolle und damit des Hebels 52 wird der Zapfen 48 ans der Aussparung 49 der Drehscheibe 41 herausgezogen und damit das das Schuhwerk tragende Gestell entriegelt, damit es von Hand um 1800 gedreht werden kann.

Claims (5)

  1. PATENTANSPRUCHE 1. Fördervorrichtung für die Fließfertigung von Schuhwerk auf endlosen Fertigungsstrecken, bestehend aus einer Reihe von Wagen, die im Durchgang durch eine endlose Umlaufbahn Fertigungsstrecken und einen zwischengeschalteten Trocknungsabschuitt durchlaufen und mit um lotrechte Achsen drehbaren, aber verriegelbaren Gestellen zur Aufnahme des in parallel zur Förderrichtung stehenden Reihen einzusetzenden Schuhwerkes versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Gestelle (K, K') je zwei Satz diametral zur Gestell drehachse angeordnete, im allgemeinen in der Bewegungsrichtung der Wagen (35, 35') verlaufende Träger (36, 36') für Schuhwerk besitzen, die je Wagenumlauf nach selbsttätiger Entriegelung um 1800 drehbar sind, und daß dadurch beide Trägersätze abwechselnd für je einen Wagenumlauf dem die Trocknungsanlage aufweisenden Bahninneren zukehrbar sind, wobei das Schuhwerk jeweils während zweier Wagenumläufe auf dem Gestell bleibt und abwechselnd bearbeitet und getrocknet wird.
  2. 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Gestell (K, K') auf einer um einen lotrechten zentralen Drehzapfen (47) des Fahrgestells (V) des Wagens drehbaren Scheibe (41) aufgebaut ist und vier im Quadrat stehende Säulen (34, 34') besitzt, die zwischen sich die zwei parallelen Sätze von Trägern (36, 36') halten, wobei diese Träger beiderseits des Drehzapfens (47) und in mehreren Etagen übereinander angeordnet sind und profilierte Querarme (40) zur Schuhwerkslagerung besitzen.
  3. 3. Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehscheibe (41) am Um- fang mit zwei gegenüberliegenden Ausschnitten (49) versehen und am Fahrgestell (V) ein in einen dieser Ausschnitte eingreifender, als Klinke dienender Zapfen (48) federnd zurückziehbar angebracht ist.
  4. 4. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (48) an einem am Fahrgestell (V) schwingbar gelagerten, unter der Wirkung einer Feder stehenden Hebel (52) sitzt und dieser an dem über die Drehscheibe (41) vor stehenden Ende eine Rolle (54) trägt und daß am feststehenden Unterbau (L) der ganzen Einrichtung in der Bewegungsbahn (S) dieser Rolle (54) an derjenigen Stelle, an welcher das Gestell (K bzw. K') auf seinem Fahrgestell (V) gedreht werden soll, eine Führungsleiste (51) vorgesehen ist, durch welche der Hebel (52) beim Auflaufen seiner Rolle (54) so weit von der Drehscheibe (41) abgezogen wird, daß der Zapfen (48) aus dem Ausschnitt (49) der Drehscheibe (41) herausgezogen wird.
  5. 5. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei endlose Förderbahnen (32 und 33) unabhängig voneinander antreibbar übereinander angeordnet sind und beide Bahnen in ihrem Innenraum eine gemeinsame Trocknungs anlage (30) besitzen.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 809 929.
DENDAT1068180D Pending DE1068180B (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1068180B true DE1068180B (de) 1959-10-29

Family

ID=593558

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DENDAT1068180D Pending DE1068180B (de)

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DE (1) DE1068180B (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0602985A1 (de) * 1992-12-17 1994-06-22 British United Shoe Machinery Limited Schuhhalter

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE809929C (de) * 1950-05-16 1951-08-02 Westdeutsche Werkzeugmaschinen Vielpunkt-Schweissmaschine

Patent Citations (1)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE809929C (de) * 1950-05-16 1951-08-02 Westdeutsche Werkzeugmaschinen Vielpunkt-Schweissmaschine

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0602985A1 (de) * 1992-12-17 1994-06-22 British United Shoe Machinery Limited Schuhhalter

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