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Fördervorrichtung für die Fließfertigung von Sdiuhwerk auf endlosen
Fertigungsstrecken Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Fördern von
Schuhwerk auf endlosen Fertigungsstrecken.
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Einrichtungen dieser Art sind in den verschiedensten Ausführungen
bekanntgeworden. So wurde vorgeschlagen, jeden Schuh auf einer besonderen Haltevorrichtung
zu befestigen und diese in gleichen Abständen voneinander befindlichen Haltevorrichtungen
durch eine zwangläufig angetriebene, fließend bewegte Fördervorrichtung durch den
gesamten Produktionsgang hindurchzuführen. Einen Teil des Produktionsganges bildet
das Trocknen des Schuhwerkes, nachdem dieses einige Arbeitsstellen durchlaufen hat.
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Der Einzeltransport der Schuhe durch die Trockenkammer zwingt zu einer
außerordentlichen räumlichen Ausdehnung der Trockenstrecken, die aus verschiedenen
Gründen unerwünscht ist. Diese Nachteile hat man dadurch zu beseitigen versucht,
daß für den Transport des Schubwerkes durch die Trockenkammer eine besondere Fördereinrichtung
verwendet wurde, auf welche das Schuhwerk von der Fördereinrichtung, durch welche
das Schuhwerk an den einzelnen Bearbeitungsstellen vorübergeführt wird, zum gegebenen
Zeitpunkt übertragen wurde und von welcher Fördereinrichtung nach durchgeführter
Trocknung das Schuhwerk wieder in die erste Fördereinrichtung eingesetzt wurde.
Auf dem durch die Trockeneinrichtung führenden Förderband kann das Schuhwerk unmittelbar
nebeneinander abgelegt werden, so daß es viel dichter aneinander zu liegen kommt
als in der ersten Fördereinrichtung. Daraus ergibt sich bereits eine Verringerung
der Länge der Trockenkammer und der das Schuhwerk durch diese hindurchbewegenden
Fördereinrichtung. Eine zweite Möglichkeit der Verringerung der Abmessungen besteht
darin, daß das zweite Förderband mit geringerer Geschwindigkeit bewegt wird als
das erste Förderband. Das Förderband, welches das Schuhwerk durch die Trockenkammer
hindurchbewegt, wird unterhalb des ersten Förderbandes angeordnet, so daß die Überführung
des Schubwerkes von einer Fördereinrichtung auf die andere auf kürzestem Wege erfolgen
kann, ohne Inanspruchnahme besonderer Hilfskräfte und Transportmittel von einem
Band zum anderen. Selbst die Trockenkammer kann unter dem ersten Förderband angeordnet
werden, woraus sich wieder eine Raumersparnis ergibt. Bei der Herstellung von besserem
Schuhwerk wird die Überführung von einer Fördereinrichtung auf die andere und das
dichte Lagern des Schubwefles auf dem zweiten Förderband nachteilig empfunden, da
dabei leicht Beschädigungen, insbesondere des empfindlichen Oberleders stattfinden
können.
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Ein weiterer bekannter Vorschlag ging dahin, an einer endlosen Schiene
mittels einer Katze aufgehängte Gestelle zur gleichzeitigen Aufnahme einer größeren
ZahL von Schuhwerk zu verwenden, die absatzweise von einer Bearbeitungsstelle zur
anderen geführt und auch durch eine oder mehrere Trockenkammern hindurchbewegt wurden.
Die Gestelle waren so gestaltet, daß die auf ihm befindlichen Schuhwerks in mehreren
Etagen von jeweils einer Reihe angeordnet waren, die in Richtung der endlosen Schiene
verliefen. Das Gestell war dabei drehbar an der Katze aufgehängt, so daß es in eine
solche Lage gebracht werden konnte, bei welcher die Schubwerkreihen senkrecht zur
Laufschiene stehen. Bei dieser Einstellung konnten mehrere solche Gestelle auf verhältnismäßig
kleinen Raum nebeneinander gebracht werden. Diese Einstellung wurde vorgenommen,
unmittelbar bevor das Schuhwerk getrocknet werden sollte. Durch die Trocknungskammer
wurden die so eingestellten Gestelle mechanisch hindurchgefördert, indem jeweils
ein Reibgetriebe auf das zuletzt in die Kammer eingeführte Gestell einwirkte, welches
von sich aus die vor ihm befindlichen Gestelle verschob. Am Ende der Trocknungskammer
wurden dann die Gestelle einzeln von Hand aus der Trockenkammer herausgezogen und
an die nächste Arbeitsstelle gebracht, wobei gleichzeitig die Gestelle an der Katze
wieder so verdreht wurden, daß die Schubwerkreihen in die Richtung der Laufschiene
zu stehen kamen. Der Umstand, daß die Gestelle von einer Bearbeitungsstelle zur
anderen von Hand gefördert, durch die Trockenkammer in Ull-
mittelbarer
Aufeinanderfolge, aber mechanisch hindurchbewegt werden, kann zu Stauungen der Fließbewegung
führen, da unter Umständen die Gestelle aus der Trockenkammer entweder zu langsam
oder zu schnell in bezug auf die weitere Verarbeitung des Schubwerkes austreten.
Die Länge der Kammer richtet sich im wesentlichen nach der Zeit. die nötig ist,
mm das durch sie hindurchgeführte Schuhwerk genügend zu trocknen.
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Durch das vor Eintritt der Gestelle in die Trockenkammer der bekannten
Anlage erfolgte Verdrehen derselben, derart, daß die Schubwerkreihen senkrecht zur
Laufschiene fast unter Berührung der Schuhwerkreihen der aufeinanderfolgenden Gestelle
miteinander zu stehen kamen, wurde allerdings eine Verringerung der Länge der Transportkammer
erreicht. Da die Trockenkammern aber zwischen aufeinanderfolgenden Bearbeitungsstellen
lagen, erhielt die gesamte Einrichtung, längenmäßig betrachtet, eine sehr große
Ausdehnung. Daran wurde auch dadurch nichts geändert, daß die Laufschiene an denjenigen
Stellen, an welchen sich die Trockenkammer befand, zu einer Schleife ausgebaucht
wurde. Diese in das Innere der endlosen Laufschiene vorspringenden Schleifen können
sich überdies unangenehm bemerkbar machen, da sie den Raum innerhalb der endlosen
Laufschiene beeinträchtigen und stellenweise Bearbeitungsstellen wie durch eine
Mauer voneinander trennen.
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Die geschilderten Mängel der bisher bekannten Einrichtungen für die
Fließfertigung von Schuhwerk auf endlosen Fertigungsstrecken stehen der allgemeineren
Einführung der Fließarbeit entgegen. Die Erfindung bezweckt, diese Mängel zu beseitigen.
Sie geht von der bekannten Einrichtung aus, bei welcher eine Reihe von Wagen im
Durchgang durch eine endlose Umlaufbahn Fertigungsstrecken und einen zwischengeschalteten
Trocknungsabschnitt durchlaufen und bei welcher die Wagen um lotrechte Achsen drehbare,
aber verriegelbare Gestelle mit mehreren übereinanderliegenden Trägern, die eine
Anzahl querverlaufend angebrachte profilierte Arme zur Aufnahme des Schuhwerkes
in parallel zur Förderrichtung stehenden Reihen besitzen.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Gestelle je zwei Satz diametral
zur Gestelldrehachse angeordnete, im allgemeinen in der Bewegungsrichtung der Wagen
verlaufende Träger für das Schuhwerk besitzen, die je Wagenumlauf nach selbsttätiger
Entriegelung um 1800 drehbar sind und daß dadurch beide Trägersätze abwechselnd
für je einen Wagenumlauf dem die Trocknungsanlage aufweisenden Bahninneren zukehrbar
sind, wobei das Schuhwerk jeweils während zweier Wagenumläufe auf dem Gestell bleibt
und abwechselnd bearbeitet und getrocknet wird. Durch die Unterbringung des Trockenraumes
im Innern der Bahn, deren beide Trume in verhältnismäßig geringer Entfernung voneinander
verlaufen, wird die Längenausdehnung der gesamten Einrichtung ganz wesentlich verkürzt.
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Das Überführen des Schuhwerkes in die Trocknungsanlage erfolgt dann
nach einfachem Verdrehen der das Schuhwerk tragenden Gestelle um 1800, ohne Umlagerung
des Schubwerkes selbst.
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Jedes Gestell ist auf einer um einen lotrechten zentralen Drehzapfen
des Fahrgestells des Wagens drehbarren Scheibe aufgebaut und besitzt vier im Quadrat
stehende Säulen, die zwischen sich die zwei parallelen Sätze von Trägern halten,
wobei diese Träger beiderseits des Drehzapfens und in mehreren Etagen übereinander
angeordnet sind und profilierte Querarme zur Schuhwerkslagerung besitzen. Die Drehscheibe
ist
am Umfang an zwei gegenüberliegenden Stellen mit einem Ausschnitt versehen, und
am Fahrgestell ist ein in einen dieser Ausschnitte eingreifender, als Klinke dienender
Zapfen federnd zurückziehbar angebracht.
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Vorteilhaft sitzt der Zapfen an einem am Fahrgestell schwingbar gelagerten,
unter der Wirkung einer Feder stehenden Hebel, der an dem über die Drehscheibe vorstehenden
Ende eine Rolle trägt, und weiter ist an dem festen Unterbau der ganzen Einrichtung
in der Bewegungsbahn dieser Rolle an derjenigen Stelle, an welcher das Gestell auf
seinem Fahrgestell gedreht werden soll, auf der Außenseite der Förderbahn eine Führungsleiste
vorgesehen, durch welche der Hebel heim Auflaufen seiner Rolle so weit von der Drehscheibe
abgezogen wird, daß der Zapfen aus dem Ausschnitt der Drehscheibe herausgezogen
und damit die Verriegelung des Gestelles mit dem Fahrgestell aufgehoben wird.
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Da die Abmessung der Vorrichtung in der Höhenrichtung verhältnismäßig
gering ist, lassen sich zwei Förderbahnen übereinander anordnen, für die eine gemeinsame
Trocknungsanlage vorgesehen ist. Diese Bahnen erhalten einen voneinander unabhängigen
Antrieb, so daß sie wahlweise in Benutzung genommen werden können. Diese Anordnung
ist zweckmäßig, wenn in zwei Schichten gearbeitet wird. Die erste Schicht bearbeitet
das auf der einen Förderbahn beç findliche Schuhwerk und die zweite Schicht das
auf der anderen Förderbahn untergebrachte Schuhwerk.
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Auf diese Weise werden unliebsame Auseinandersetzungen darüber vermieden,
welche der beiden Schichten für unterlaufene Mängel in der Fertigung verantwortlich
ist, wie sie auftreten können, wenn die zweite Schicht diejenige Arbeit beendet,
welche von der ersten Schicht begonnen worden ist.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Einrichtung gemäß
der Erfindung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 die schematische Seitenansicht einer
bekannten aus zwei endlosen übereinander angeordneten Förderbahnen bestehenden Einrichtung,
Fig. 2 ein Grundrißschema der oberen endlosen Förderbahn, mit der Vorrichtung gemäß
der Erfindung, Fig. 3 ein Grundriß schema der unteren endlosen Förderbahn mit der
Vorrichtung gemäß der Erfindung, Fig. 4 eine schematische Ansicht der nach Fig.
2 und 3 übereinander angeordneten Förderbahnen mit Wagen, Fig. 5 die Ansicht eines
mit Schuhwerk beladenen Wagens mit dem unteren Drehteil im senkrechten Schnitt,
Fig. 6 eine schematische Draufsicht eines Wagens, Fig. 7 eine perspektivische Ansicht
des Wagendrehteiles mit dem automatischen Klinkenmechanismus und Fig. 8 eine perspektivische
Ansicht des automatischen Klinkenmechanismus in größerem Maßstab.
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Fig. 1 veranschaulicht ein bekanntes Prinzip der Herstellung von
Schuhwerk im Fließverfahren unter Verwendung einer endlosen Förderbahn 30 zur Uberführung
des Schuhwerkes von einer Bearbeitungs stelle zur anderen in Verbindung mit einer
darunter angeordneten endlosen Trocknnngsbahn 31. Die Fertigung beginnt beim Punkt
1 und endet nach mehreren Arbeitsstufen zunächst beim Punkt 3. Sobald das Schuhwerk
am Punkt 3 angelangt ist, nimmt es der Arbeiter aus dem auf der Strecke 30 laufenden
fünfpaarigen Wagen heraus und stellt es in Richtung des Pfeiles P in den Punkt 4
auf die untere Förderbahn 31 um, auf dem das Schuhwerk weiter durch den
Trocknungsraum
6 hindurchgeführt wurde. Sobald das Schuhwerk den Trocknungsraum durchlaufen hat
und zum Punkt 7 gelangt ist, muß es der Arbeiter von der unteren Bahn 31 abnehmen
und in Richtung des Pfeiles R von Hand auf einen in Punkt 8 der oberen Bahn 30 stehenden
Wagen zurückbringen. Auf der Strecke 9 und im Fertigstellungsabschnitt 10 verläuft
der Erzeugungsvorgang weiter, bis das Schuhwerk im Punkt 11 die Bahn 30 verläßt.
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Fig. 2 und 3 veranschaulichen die Anordnung zweier voneinander unabhängig
angetriebener endloser Arbeitsförderbahnen 32, 33 mit einer für beide Bahnen gemeinsamen,
innerhalb ihres Verlaufes gelegenen Trocknungsanlage. Auf beiden Bahnen sind, wie
Fig. 4 zeigt, eine größere Zahl von Wagen 35 bzw. 35' zum gleichzeitigen Unterbringen
einer größeren Zahl von auf Leisten gespanntem Schuhwerk in parallelen Reihen neben-
und untereinander angebracht. Auf den Wagen 35 bzw. 35' angeordnete Gestelle K bzw.
K' sind um eine lotrechte Achse drehbar, können aber in den beiden Lagen verriegelt
werden, in denen die Schuhreihen in der Bewegungsrichtung der Bahnen verlaufen.
Die Hälfte der Schuhwerksreihen ist dann auf der Außenseite, die andere auf der
Innenseite der endlosen Bahnen gelegt.
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In der Regel ist nur eine der Förderbahnen im Betrieb. Der Fertigungsvorgang
beginnt bei 12 bzw. 21.
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In Bearbeitung genommen wird aber nur das auf der Außenseite der Förderbahnen
befindliche Schuhwerk.
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Ist nach Durchlaufen einer Anzahl Bearbeitungsstellen auf der Strecke
13 bzw. 22 ein Trocknungsvorgang erforderlich, so wird das am Punkt 13' bzw. æ angekommene
Gestell K bzw. K' des Wagens nach Entriegeln von Hand um 1800 gedreht, wodurch das
bisher auf der Außenseite der Förderbahn befindliche Schuhwerk nach deren Innenseite
und damit nach der Trocknungsanlage hingerichtet zu stehen kommt. Das sich dabei
in fließender Folge vom Punkt 14 bzw. 23 an der im Innenraum der Bahustrecke 30
befindlichen Trocknungsanlage vorbeibewegende Schuhwerk wird während eines vollen
Umlaufes durch die von Heizkörpern 60 erwärmte Luft ausgetrocknet. Im Punkt 15 bzw.
24 wird das Gestell K bzw. K' erneut um 1800 gedreht, wodurch das bisher der Trocknungsanlage
zugewendete ausgetrocknete Schuhwerk wieder auf die Außenseite der Bahn in Bearbeitungslage
gebracht wird. Am Punkt 16 bzw. 25 wird die Bearbeitung des Schubwerkes erneut aufgenommen
und in fließender Folge auf der Strecke 17 bzw. 26 bis zu den Punkten 18 bzw. 27
fortgesetzt, um im Abschnitt 19 bzw. 28, der bis zur ersten Arbeitsstelle 12 bzw.
21 reicht, beendet zu werden. Das abgenommene Schuhwerk wird dann auf besonderer
Fördereinrichtung 20 bzw. 29 weitergeleitet.
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Das Schuhwerk wird somit vom Beginn bis zum Schluß der Fertigung
von der Fördervorrichtung zweimal auf seiner Bahn herumgeführt. Dabei findet jeweils
die Bearbeitung nur desjenigen Schnhwerkes Statt, welches sich auf der Außenseite
der Bahn bewegt, während das auf der Innenseite der Bahn befindliche Schuhwerk während
einer vollen Umlaufbewegung des Bandes ausschließlich an der Trocknungsanlage vorbeiläuft.
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In vielen Fällen ist es, wie bereits erwähnt, vorteilhaft, zwei voneinander
unabhängig angetriebene Förderbahnen übereinander anzuordnen, die aber eine gemeinsame
Trocknungsanlage besitzen.
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Die Förderbahnen 32 bzw. 33 werden vom Unterbau L getragen. Die Wagen
35 bzw. 35' bestehen aus einem Fahrgestell V und einem um einen zentralen
Zapfen
47 desselben drehbaren, auf einer Scheibe 41 aufgebauten Gestell K bzw. K'. Dieses
Gestell besitzt zwei parallele, in der Bewegungsrichtung der Bahn verlaufende und
in bezug auf den Drehzapfen 47 diametral bzw. beiderseits dieses Zapfens angeordnete
Sätze von Trägern 36 bzw. 36', die ihrerseits von vier im Quadrat angeordneten Säulen
34, 34' getragen werden; diese Träger befinden sich an den Säulen 34 bzw. 34' in
mehreren Etagen über einander, und auf jedem dieser Verbindungsträger 36, 36' ist
eine Anzahl profilierter Querarme 40 zur Schuhwerkslagerung angebracht. Das Gestell
kann noch durch Querträger 37 bzw. 37' und eine Abdeckung 39 versteift werden. Die
vier Säulen jedes Wagens stehen in so großem Abstande voneinander, daß zwischen
dem auf dem einen Trägersatz untergebrachten und dem auf dem anderen Trägersatz
untergebrachten Schuhwerk ein breiterer Zwischenraum verbleibt. Um dabei den Umfang
der Drehscheibe und damit die Breite des Fahrgestelles möglichst gering zu halten,
ragen die die Träger 36 bzw. 36' tragenden vier Säulen 34 bzw.
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34' beiderseits über den Umfang der Drehscheibe vor.
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Von den Trägern 36, 36' sind die untersten mit der Drehscheibe 41
verbunden und durch von der Nahe 42 dieser Drehscheibe 41 ausgehende Stäbe 38 gegeneinander
versteift.
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Zweckmäßig besitzt das Fahrgestell V einen fest mit ihm verbundenen,
konzentrisch zum Zapfen 47 verlaufenden Kranz 46, auf welchem die das Gestell K
bzw. K' tragende Drehscheibe 41 mit ihrem Rand aufliegt. Die Scheibe 44 sitzt mit
einer Anzahl Rädchen 45 die in Ausschnitten 43 angeordnet und auf Achsen 44 gelagert
sind, auf dem Kranz 46 auf.
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Am Umfang der Drehscheibe 41 ist an zwei gegenüberliegenden Stellen
je ein Ausschnitt 49 vorgesehen, in deren einen zur Verriegelung der Drehscheibe
41 und damit des Gestells ein zu deren Drehachse paralleler, als Klinke dienender
Zapfen 48 eingreift.
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Dieser Zapfen 48 durchdringt auch eine Randaussparung des Kranzes
46 und sitzt an einem Hebel 52, der an der Unterseite des Kranzes 46 mit dem einen
Ende schwingbar gelagert ist und durch eine Feder so beeinflußt wird, daß er für
gewöhnlich in die Aussparung 49 der Drehscheibe 41 eingreift. An dem über den Kranz
46 vorragenden freien Ende des Hebels 52 Sitzt eine von einem Bolzen 53 gehaltene
Rolle 54; dieser Klinkenmechanismus ist als Ganzes in der Zeichnung mit 50 bezeichnet.
Vorsorglich ist der Hebel 52 innerhalb einer auf der Unterseite des Kranzes 46 angebrachten
Abdeckung 55 untergebracht.
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Auf dem Untergestell L der Vorrichtung ist auf der Außenseite der
Förderbahnen 32 bzw. 33 an jeder Stelle, an welcher eine Drehung des das Schuhwerk
enthaltenden Gestells durch den Arbeiter stattfinden soll, je eine Führungsleiste
51 in der Bewegungsbahn S der Rolle 54 angebracht, durch welche die Rolle 54 beim
Auflaufen nach abwärts gedrückt wird in Richtung T. Bei diesem Abwärtsdrücken der
Rolle und damit des Hebels 52 wird der Zapfen 48 ans der Aussparung 49 der Drehscheibe
41 herausgezogen und damit das das Schuhwerk tragende Gestell entriegelt, damit
es von Hand um 1800 gedreht werden kann.