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Vorrichtung zur Entnahme von auf parallelen Rollenbahnen gespeichertem
Stückgut zylindrischer Form Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entnahme
von auf parallelen sperrbaren Rollenbahnen stehend gespeichertem Stückgut zylindrischer
Form, z. B. Fässern.
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Das Stückgut muß in jeder beliebigen Folge dem Lager entnommen werden
können. Zu diesem Zweck ist stirnseitig vor den zueinander parallelen Rollenbahnen
ein meist ebenfalls als Rollenbahn ausgebildeter Längsförderer vorgesehen, auf den
die abzuziehenden Fässer zu übergeben sind.
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Bisher löste der Bedienungsmann eine stirnseitig an der Rollenbahn
angebrachte Sperre und gab dadurch einem Faß den Weg frei; die Sperre wurde dann
sogleich wieder geschlossen und das entnommene Faß dem Längsförderer übergeben,
wofür Körperkräfte und Geschicklichkeit vom Bedienungsmann verlangt werden. Ein
zügiges Arbeiten ist hierbei nicht möglich, da man, wenn man aus einer Rollenbahn
mehrere Fässer entnehmen will, diese nicht frei auslaufen lassen kann wegen der
Unmöglichkeit der Beherrschung der auftretenden Massenkräfte durch einen Bedienungsmann.
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Eine zügige und leistungsfähige Art der Entnahme von Rundgut, vornehmlich
Fässern, aus Rollenbahn-Lagern ist unter Vermeidung der aufgezeigten Nachteile möglich
durch Anwendung einer Vorrichtung mit einem Wagen, der über einem vor den Stirnseiten
der Rollenbahnen angeordneten Längsförderer verfahrbar ist und ein antreibbares,
stehend umlaufendes, endloses Treibband als Seitenwand aufweist. Der von Hand oder
motorisch verfahrbare Wagen ist durch den Bedienungsmann festlegbar gegenüber der
zu entladenden Rollenbahn, deren stirnseitig angebrachtes Sperrmittel mit dem Festlegemittel
vereinigt werden kann. Erfindungsgemäß ist dem endlosen Treibband gegenüber eine
Stützwand etwa im Abstand der Dicke des zu entspeichernden Gutes angeordnet.
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Zwar sind Wagen bekannt, die an mehreren parallel zueinander liegenden
Speicherbahnen bzw.
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Speicherförderern entlang verfahren werden können, um das Gut von
der Bahn, entlang der sie verfahrbar sind, auf die Querbahnen abzugeben oder aber
von diesen zu entnehmen; die Längsbahnen sind in diesem Fall als Rollenbahnen oder
aber auch als Bandförderer ausgebildet, bei welch letzteren das Band im verfahrbaren
Wagen umgelenkt werden kann, um eine Ubergabe des Gutes leicht zu erzielen. Zur
Lösung der der Erfindung zugrunde gelegten Aufgabe können diese Vorrichtungen aber
nicht dienen, da sie das zum Zwecke der Abziehung in Bewegung geratene Fördergut
nicht ausreichend sicher führen können. Hierzu eignet sich hingegen das bereits
erwähnte antreibbare, stehend umlaufende, endlose Treibband als Seitenwand, wenn
ihm gegenüber eine feste Wand angeordnet
ist. An sich ist eine solche Anordnung bekannt
bei Fördereinrichtungen, auf denen das Gut einer Zwischenbehandlung unterworfen
werden soll, die sich auf den ganzen Umfang der einzelnen Gutstücke erstreckt; die
Stützwand hat in diesem Fall die Form einer Kufe und das Förderband die Form eines
Riemens, und jedes Gutstück wird entsprechend der dort vorliegenden Aufgabe in eine
an der Kufe abrollende Drehbewegung gebracht. Durch diese bekannte Einrichtung konnte
aber die Einrichtung nach der Erfindung jedoch nicht nahegelegt werden.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert, das in der Abbildung in Form einer Draufsicht auf die Anlage dargestellt
ist.
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Die Fässer 2 sind gelagert auf mit Rollen 3 ausgerüsteten Rollenbahnen
1, 1', vor deren Stirnseiten ein ebenfalls als Rollenbahn ausgebildeter Längsförderer
4, 9 angeordnet ist. Um das unbeabsichtigte Abrollen der gespeicherten Fässer 2,
die meist unter der Einwirkung eines geringen Gefälles stehen, zu verhindern, sind
Sperren5 angeordnet, die sich gegen das andrückende Faß stemmen, in den Seitenführungen
6 der Rollenbahnen 1 gelagert sein und durch einen Handgriff 7 bewegt werden können.
Zur Betätigung des Antriebes undloder einer Bremse der Rollenbahn kann von der Sperrklinke
5 ein Schalter 8 in Abhängigkeit von der Klinkenstellung betätigt werden.
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Die als Lager für die Rollen 9 des Längsförderers dienenden Seitenwangen
4 bilden gleichzeitig Schieneu für die Räder 10 eines Wagens 11, der mit Bodenrollen
12 ausgestattet ist und gegenüber einer faßlagerseitig
auf Federn
13 befestigten Stützwand 14 ein stehendes, endloses Treibband 15 mit Antrieb als
Außenwand besitzt. An dem Übernahmeende des Wagens 11 ist eine Querwand 16 angeordnet,
die der Führung der zu entnehmenden Fässer dient und hinter der ein Platz 17 für
den Bedienungsmann angeordnet ist. Dieser hat zu seiner Rechten das Bedienungspult
18, zu seiner Linken kann er die zur jeweiligen Sperrklinke 5' gehörige Handhabe
7' erreichen, die durch senkrechte Bewegung eines federbelasteten Handgriffs 20'
in die Querwand 16 des Wagens eingerastet werden kann, und im übrigen kann dieser
von dort aus den Faß abl auf gut beobachten und bei auftretenden Unregelmäßigkeiten
sogleich eingreifen.
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Sollen z. B. aus der Rollenbahn 1' Fässer entnommen werden, so fährt
der Bedienungsmann den Wagen 11 derart vor die betreffende Rollenbahn, daß der Wagen
mit seiner zwischen Stützwand 14 und Querwand 16 befindlichen Öffnung vor dieser
Rollenbahn steht. Der Bedienungsmann zieht nun den Handgriff7' auf sich zu, wodurch
die Sperrklinke 5' in die Seitenführung einschwenkt und den Schalter 8' betätigt;
darauf fängt der antreibbare Teil der Rollenbahn an, sich zu bewegen, und fördert
die Fässer nach vorn.
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Nachdem der Hebel 7' in die gezeichnete Lage gelangt ist, kann der
Bedienungsmann den Handgriff 20' nach unten zurückfallen lassen und durch Einrasten
eine Verbindung zur Querwand 16 herstellen, wodurch der Wagen 11 blockiert wird.
Die anrollenden Fässer gelangen nun auf den Wagen und werden durch die Querwand
16 dem stehenden Treibband 15 zugeführt; dieses ergreift die Fässer und wälzt sie
an der Stützwand 14 entlang ab, die wegen ihrer nachgiebigen Lagerung auf den Federn
13 jede willkiirliche Bewegung der auszuladenden Fässer ausschließt. Nach Verlassen
des durch Stützwand 14 und Treibband 15 gebildeten Engpasses werden die Fässer vom
Wagen 11 herunter auf den Längs förderer 9 geschoben. Unter der Annahme, daß das
Faß 2' das letzte der zu entnehmenden Fässer ist, kann unmittelbar nach dem gezeichneten
Zustand der Hebel 7' vom Bedienungsmann zurückgeschwenkt werden, wodurch der Wagen
11 freigegeben und die Sperrklinke 5' ausgeschwenkt wird.
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Damit wird das Faß 2" am Nachlaufen gehindert. Der Wagen ist dann
frei zum Verfahren vor eine andere Rollenbahn, hei der sich das geschilderte Spiel
wiederholen kann.
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Das Ausführungsbeispiel zeigt einen Wagen 11 mit einseitiger Entladungsmöglichkeit.
Es können jedoch auch solche Wagen gebaut werden, die nach zwei Seiten hin auf den
Längsförderer 4, 9 das Fördergut abgeben können. In diesem Fall ist das Treibband
15 nach beiden Wagenenden hin gleich weit auszubilden und mit umkehrbarem Antrieb
zu versehen; ferner ist dann auf je Abgabeende eine Stützfläche 14 anzuordnen. Der
Stand 17 für den Bedienungsmann muß dann verlegt werden, z. B. außen neben das Treibband
15.
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Das Ausführungsbeispiel zeigt einen Wagen 11, dessen Boden aus Rollen
12 besteht. Diese können angetrieben sein. Es ist aber auch möglich, den Wagen 11
mit einem glatten Boden zu versehen, was die Abgabe der Fässer auf den Längsförderer
begünstigt.
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Die Anordnung der Sperrklinke 5 mit ihrem vom Bedienungsmann zu handhaben
den Hebel 7 ist durch jede geeignete andere Ausbildung ersetzbar; so kann die Sperrung
auch von unten oder auch durch Klemmung erfolgen; sie kann vom Bedienungsmann durch
Pedal oder auch durch Servomittel vorgenommen werden. Der Wagen kann von Hand oder
auch motorisch verfahrbar sein. Das Treibband 15 kann ebenfalls motorisch oder aber
auch von Hand antreibbar sein, z. B. durch eine vom Bedienungsmann zu betätigende
und auf der diesem zugewandten Umlenkrolle des Treibbandes aufsetzbare Kurbel 19.
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Geräte nach der gegebenen Beschreibung ermöglichen eine zügige, gefahrlose
und anpassungsfähige Entladung von Magazinen der erwähnten Art.
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PATENTANSl'RtXCHE: 1. Vorrichtung zur Entnahme von auf parallelen
sperrbaren Rollenbahnen stehend gespeichertem Stückgut zylindrischer Form mit einem
Wagen, der über einem von der Stirnseite der Rollenbahnen angeordneten Längs förderer
verfahrbar ist und ein antreibbares stehend umlaufendes endloses Treibband als Seitenwand
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß dem endlosen Treibband (15) gegenüber eine
Stützwand (14) etwa im Abstand der Dicke des zu entspeichernden Gutes angeordnet
ist.