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DE1066320B - Registriergerät für die Bißnahme bei der Anfertigung künstlicher Gebisse - Google Patents

Registriergerät für die Bißnahme bei der Anfertigung künstlicher Gebisse

Info

Publication number
DE1066320B
DE1066320B DENDAT1066320D DE1066320DA DE1066320B DE 1066320 B DE1066320 B DE 1066320B DE NDAT1066320 D DENDAT1066320 D DE NDAT1066320D DE 1066320D A DE1066320D A DE 1066320DA DE 1066320 B DE1066320 B DE 1066320B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bite
plate
registration
pin
wax
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DENDAT1066320D
Other languages
English (en)
Inventor
New York N. Y. Eugene Glueck (V. St. A.)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Publication date
Publication of DE1066320B publication Critical patent/DE1066320B/de
Pending legal-status Critical Current

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  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

DEUTSCHES
κι. 30 b 11
IKTtMJMT. Kt. A 61 C
PATENTAMT
G 13807 VIITtI/30 b
ANHELDETAC: 19. J Λ N U Λ R 1956
BKKAXHTiUCHUNC DEB ANMELDUNO UNO AU9CABE DER AUSLECKBCIlHirr·
I.OKTOBER 1959
Die Erfindung bezieht sich auf ein zahnärztliches Gcfäl zur Registrierung des genauen Beißet» des Patienten and üur richtigen HeziehunR der Οίκτ- und Unterkiefer in Zentral- (Mittel-) Stellung, so wie er sie zuvor bei seinen eigenen Zähnen hatte.
So ging der Zahnarzt, foils der Patient alle wine Zahne verloren hatte und ein vollständig neuest Gebifi benötigte, bisher in folgender Weise vor: Zuerst machte er einen Abdruck von den Kiefern des Patienten, nach welchen* er dann ein aus Gips hergestellte« *o Modell fertigte. Auf dieses Modell wurden provisorische Gaumenplatten aufgebracht, die aus Wachs, Schellack oder ähnlichem Material hergestellt waren. Diese provisorische» Gaumenplatte» wurden mit WachsroHcn vergehen. Der Fachausdruck for die provisorische Gaumenplatte ist »Bißsctiablone«.
Um nun von dem jeweiligen Patienten die genaue Beziehung des Ol»er- und Unterkiefers zueinander au erhalten, kgtc der Zahnarzt die obere and untere BiB-schablone in den Mund des Patienten und vcranlaßtc «· den Patienten, den Mund zu schließen. Mit Hilfe cirecf. heißen Spachtels wurden nun die Wachsrollen erweicht. Nachdem der Patient seinen Mund geschlosscn hatte, kam die untere Bißschablone mit der I)IwTL-Ii Rifischahlane in Berührung, und die erweichten *J WachsroHcn schmollen fest zusammen.
Der nächste Schritt Instand nun darin, dafl die Modelle in di-ii BittschaMonen zusammengesetzt auf einen Artikulator attfgc&itt und dann die Zähne si» Billstellung in da* Wach* gesetzt worden. Der Zfihn- 3« «rx( kontrollierte den richtigen Sitz der Zähne in dem Munde des Patienten, um festzustellen. ob der Patient auch mil den Bißschahtoiien richtig l>eißt. Es wird sofort auffallen, daG die Zähne, in dem Munde des Patienten nicht so zusammentreffen oder aneinander- »toticn. wie die Zähne etwa in dem Artikulator Jtusatnntciilwifleii. Dadurch wird geprüft, wenn der Patient nicht in der richtigen Art l»eiflt. und der falsche Biß wird sofort liemerkt. Dct Zahnarzt hatte diese Handlung zu wiederholen, «m eine stweilc BiO- ♦» registrierung von dem Patienten zu iKkommm. Der Grnnd. weshalb die BiflscheMoncntechnik noch unvollständig ist. ist der, daB die zusammenbeißenden Fliehen der Wachstollc nicht einmal in parallelen Ebenen liegen. 4S
Wenn der Zahnarzt beispielsweise die oticre und untere Bißsdiablonc in den Mund des Patienten einlegte, 30 konnte er feststellen, daß bei geschlossenem Munde nur eine Seite der in BeiBstclUmg sich befindlichen Schablonen in Berührung kam. während der 5« Rest der BißRchablonen offen Wie*». Auch wenn dcT Zahnarzt mit einem heißen Spachtel, die WachsroHcn der Bißschabkwicn erweichte, bliet» dennoch das Ergebnis nicht zufriedenstellend.
Registriergerät für die Bißnahme
bei der Anfertigung künstlicher Gebisse
Anmelder:
Eugene Glueck,
New York, N. Y. (V. St. A.)
Vertreter: Dr. phi). O- Gadomer, Patentanwalt,
München 22, Zweibriidcenalr. 8
Bc^ntprudite Priorität:
V. St. v. Arnerik« vom 25. Oktober 1855
Eugesnc auedc, New York, N. Y. (V. St A.),
1st als Erfinder genannt worden
Die Erfindung betrifft eine Verbesserung an ztihnärztlichen Geräten für den Gebrauch Uei der Anfertigung von künstlichen Gebissen. Durch die Erfindung ist as dem Zahnarzt muglich, ständig den richtigen Biß des Patienten m überwachen.
Bei einem Gerät Kur unmittelbaren Registrierung für die Biunalime liei der Herstellung künstlicher Gebix&e. bestehend aus je einer Rm Ober- und am UnterkiefeT anzusetzenden, aus Metall, Plastik od. dgl. bestehenden Dci6hÄlfte, ist crmidungsgemäB die obere Reiflhälfte aus zwei Platten zusammengesetzt, deren untere eine vorzugsweise glatte Oberfläche aufweist und drei nach außen zu offene Aussparungen zur Aufnahme von Wachs. Gips od. dgl. für Zapfeneiudruck sowie einem zentralen Schlitz für die Befestigungsschraube der OlKrplattc l»t und die untere Beiflhälfte aus einer halbkreisförmigen Platte besteht, welche vorxußsweise fünf Zapfen aufweist, und jtwjir je jtwci an den Seiten und einen Zapfen in dcT Mitte, wobei die beiden äußeren Zapfcnpaarc Schraubenfedern tragen und als Führung für zwei mit Lochern versehene nierenfönnige Xfetallplatten dienen, welche bei offener Mumjhtellung die Zapfenpaare abdecken und deren Dicke so !»emeäsen ist, daß bei der Bifls(elluiu| die Zapfen aus der voreng$w«ise. glatten Oberfläche Iterausrag^Ti und in dem Wactti od. dgl. in den offenen Aussparungen der Platte einen Eindruck bewirken.
Die halbkreisförmige Platte kann auch nur drei Zapfen, umi zwar je einen Zapfen an den beiden Seiten und einen dritten Zapfen in der Mitte haben. Es ist ferner zweckmäßig Sein, wenn, wie weiter unten genauer aus-
geführt wird, die beiden Beißhälften eine Zähnung aufweisen. Die obere Beißhälfte kann aus nur einem Stück bestehen, das an der Gaumenplatte durch eine Schraube od. dgl. befestigt ist.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung können die auf den Zapfen sitzenden Federn überdies durch Hülsen abgedeckt sein.
Das Gerät ist aus Metall hergestellt, beispielsweise aus Aluminium oder aber Plastik od. dgl. Die untere Platte der oberen Beißhälfte hat eine glatte Oberfläche. Die Oberfläche der nierenförmigen Platten der unteren Beißfläche ist ebenfalls glatt.
Eine bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung ist im folgenden beschrieben und in den Zeichnungen dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine Frontansicht des Gerätes; der Artikulator ist hierbei etwas geöffnet;
Fig. 2 zeigt die linke Seitenansicht des Gerätes mit dem Artikulator in Bißstellung;
Fig. 3 stellt eine perspektivische Ansicht der oberen auseinandergenommenen Bißhälfte dar;
Fig. 4 betrifft einen Querschnitt durch die zusammengesetzten Teile der unteren Bißhälfte;
Fig. 5 zeigt eine perspektivische Ansicht der unteren auseinandergenommenen Bißhälfte;
Fig. 6 stellt eine vergrößerte perspektivische Ansicht der nierenförmigen Metallteile der unteren Bißhälfte dar, die eine Verzahnung aufweist;
Fig. 7 zeigt perspektivisch die obere Bißhälfte zusammengesetzt.
Fig. J zeigt schematisch eine Nachbildung des Kiefergelenks (Artikulators) des Patienten bei geöffneter Mundstellung sowie untere zusammengesetzte Beißhälfte. Die Figur zeigt die Lage der oberen und unteren Beißhälfte, den Kopfteil 1, den oberen Kopfteil 3, den Oberkiefer 6, die provisorische Gaumenplatte 5, die gleichzeitig ein Verbindungsglied zu der oberen Platte. 13 der oberen Beißhälfte bildet, ferner zeigt sie die untere Platte 15 der oberen Beißhälfte, den offenen Schlitz (Aussparung), in dem sich das Wachs 17 befindet, sowie die Mutter 16. Die untere Beißhälfte 2 sitzt auf dem Unterkiefer 6' mit Hilfe der provisorischen Gaumenplatte 5', die gleichzeitig ein Verbindungsglied zu der oberen Platte 13 der oberen Beißhälfte ist, die Zapfen 9, Federn 10 sowie die nierenförmigen Platten 11.
In der Fig. 2 sind beide Beißhälften in Bißstellung. Die beiden Zapfen 9 sind unter Bißdruck und treten in die Aussparung 21 der oberen Beißhälfte ein. Die nierenförmige glatte Platte 11 ist in Berührung mit der glatten, gegenüberliegenden Platte 15 des Artikulators 7. Der obere Kopfteil 3, der Oberkiefer 6, die provisorische Gaumenplatte 5, die Platte 13 der oberen Beißhälfte sind mittels Wachs verbunden. Der untere Teil 4, der Unterkiefer 6' und die provisorische Gaumenplatte 5' sind mit der Bodenplatte 8 der unteren Beißhälfte verbunden. Die Federn 10 liegen zum Teil in den nierenförmigen Platten 11. Die untere Beißhälfte kann auch nur drei Zapfen aufweisen, und zwar einen Zapfen in der Mitte der oberen Platte und je einen Zapfen an jeder Seite der Platte; die Federn werden durch die Zapfen gehalten und durch die erweiterten Bohrungen 18 in den nierenförmigen Teilen 11 verdeckt, wodurch das Sterilisieren erleichtert wird. Die Federn können auch durch Hülsen verkleidet werden.
Wie in Fig. 3 dargestellt, besteht die obere Beißhälfte aus zwei Platten. Die obere Platte 13 der oberen Beißhälfte hat etwa der Oberkieferform entsprechend eine dreieckige Gestalt. Sie zeigt einen hervorstehenden Befestigungsbolzen 14. Die untere Platte 15 der oberen Beißhälfte wird fest mit der oberen Platte durch eine Mutter 16 zusammengehalten. Die untere Platte 15 ist mit drei nach außen zu offenen Aussparungen versehen, nämlich den beiden seitlichen Aussparungen 21 und dem kleinen, mittleren Schlitz 20. Diese Aussparungen sind zur Aufnahme des Wachses vorgesehen, um damit den Biß registrieren zu können. Der mittlere Schlitz 19 ist größer und
ίο breiter als der Befestigungsbolzen 14, und zwar deswegen, um dem Zahnarzt eine genaue Einstellung der unteren Platte durch Seitwärts-, Rückwärts- und Vorwärtsverschiebung zu ermöglichen, nachdem die Mutter 16 gelöst ist.
Die Teilung der beiden Platten der oberen Beißhälfte hat einen anderen Vorteil, nämlich, um, falls dies gewünscht wird, einen Zwischenraum zwischen den beiden Platten zu schaffen, um damit die vertikale Höhe einzurichten. Man löst die Mutter 16 und legt Zwischenplatten oder Unterlagsscheiben unter die Befestigungsschraube 14, bis der gewünschte Zwischenraum erreicht ist. Dann wird die untere Platte
15 der oberen Beißhälfte daraufgesetzt und die Mutter
16 wieder angezogen.
Fig. 4 betrifft einen Schnitt der zusammengefügten Teile der unteren Beißhälfte und zeigt die halbkreisförmige Platte 8, die Zapfen 9, welche die Federn 10 halten, die wiederum die nierenförmige Platte 11 tragen. Die Federn 10 sitzen in dem unten erweiterten Teil 18 des Loches 12. Das kleinere Loch 12 dient dazu, die Zapfen in der nierenförmigen Metallplatte zu führen. Dadurch wird dem Patienten ermöglicht, bevor er Bißdruck gibt, eine Seitwärts- oder Vorwärtsbewegung des Unterkiefers zu machen, wenn der Zahnarzt die Unterkieferbewegung prüfen will.
Fig. 5 stellt eine Ansicht der unteren auseinandergenommenen Beißhälfte dar, die aus drei Metallplatten besteht, nämlich der halbkreisförmigen Platte 8 die eine dem Unterkiefer ähnliche Form hat, den Markierungszapfen 9, von denen je zwei an den beiden äußeren Seiten und eine in der Mitte der halbkreisförmigen Platte angebracht sind, und den Zapfen, die die Federn 10 halten. Die nierenförmigen Metallplatten 11 ruhen auf den Federn 10. Der Beißdruck drückt die nierenförmigen Platten so lange nieder, bis die Markierungszapfen 9 durch die öffnungen 12 hindurchgehen und über die Oberfläche der nierenförmigen Platte hinausragen. Da diese Zapfen den Aussparungen der oberen Beißhälfte gegenüberliegen und da die Aussparungen 21 verhältnismäßig groß sind, haben die Zapfen einen genügend großen Spielraum in den Aussparungen 21.
Sobald der Zahnarzt bereit ist, die Bißregistrierung vorzunehmen, füllt er die Aussparungen mit Wachs und weist den Patienten an, zusammenzubeißen. Die obere Beißhälfte drückt die nierenförmigen Platten nach unten, und die Federn 10 geben dabei so lange nach, bis die Spitzen der Markierungszapfen 9 oben aus den Löchern der nierenförmigen Platte herauskommen und sich in das Wachs eindrücken. Dies ist dann die Registrierung.
Der Vorteil dieser fünf Markierungszapfen, die sich in das Wachs eindrücken, ist, zu verhüten, daß der Unterkiefer sich nach vorn oder seitlich verschiebt.
Die Verwendung der beiden Federn auf jeder Seite ist deshalb von Wichtigkeit, weil damit ein günstiges Ergebnis der Registrierung für die Bißnahme erfolgen kann.
Der Bißdruck ist bet jeder einzelnen Person verschieden, beispielsweise verfügt der eine Mensch über
einen Druck von etwa 20 Pfund, während ein anderer Mensch über einen Druck von mehr als 40 Pfund verfügt. Der Zahnarzt wird den richtigen Beißdruck, den jeweils der Patient aufbringt, sofort feststellen, wenn die nierenförmige Platte der unteren Beißhälfte nicht weit genug hinuntergedrückt wird, so daß die Markierungszapfen sich in das Wachs hineindrücken können, um den Biß zu registrieren. In einem solchen Falle wird der Zahnarzt eine Feder auf jeder Seite verstellen, um dadurch die gewünschte Registrierung zu erhalten. Im Falle eines kräftigen Bisses bleiben die beiden Federn an jeder Seite unverändert. Jedoch können an der unteren Beißhälfte nur drei Zapfen vorhanden sein, wobei einer in der Mitte der oberen Platte und je ein Zapfen an den beiden äußeren Seiten angebracht ist. In einem solchen Fall müssen zweckmäßigerweise auch die Federn drei verschiedene Stärken aufweisen, eine schwache, ein stärkere und eine starke, um eine genaue Registrierung zu erhalten.
Fig. 6 zeigt die Oberfläche 11' der nierenförmigen Platten, die mit einer Zahnung versehen ist. Die untere Platte 15 der oberen Bißhälfte, die mit Aussparungen versehen ist, weist auch Zahnungen auf. Der Zweck hierfür ist, sicherzugehen, daß die geringste Bewegung des Unterkiefers in vorstoßender oder seitlicher Richtung verhütet wird, da die Oberflächen beider Bißhälften in Berührung sind und, sich gegenüberliegend, fest verzahnt sind und somit dem Patienten nur Beißbewegungen in Mittelstellung erlauben.
Fig. 7 zeigt die obere zusammengesetzte Bißhälfte in der Perspektive. Die obere Bißhälfte kann auch aus einem Stück hergestellt sein, nämlich aus der oberen Platte 13, der Befestigungsschraube 14, der unteren Platte 15, den seitlichen Aussparungen 21, der mittleren Aussparung 20, dem mittleren Schlitz 19 und der Mutter 16. Falls die obere Bißhälfte aus einem Stück hergestellt ist, ist diese eine Platte mit mittleren Schlitzen 19 versehen, um damit jede Richtung einstellen zu können. Diese aus einem Stück bestehende Platte ist mit der Gaumenplatte 5 durch den Bolzen 14 und durch die Mutter 16 fest verbunden.
Wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, handelt es sich bei dem Gerät nach der Erfindung um ein Bißregistriergerät, nicht aber um einen Zeichenapparat, wie er bereits bekannt ist. Bei den bekannten Geräten war es vielmehr notwendig, die Angaben des Gerätes auf die tatsächlichen Verhältnisse zu übersetzen. Mit dem Gerät nach der Erfindung werden die tatsächlichen Bißbewegungen registriert, wie sie der Patient stets beim Tragen des Gebisses ausführt. Nach dem Einsetzen des Gerätes in den Mund hat der Patient den Mund zu schließen. Wichtig ist jetzt, daß der Patient frei beißen kann, da die Elastizität der Federn 10, auf denen die nierenförmigen Metallplatten 11 sitzen, dem Patienten gestatten, den Mund ungehindert zu schließen, wobei, und das ist von besonderer Wichtigkeit, der Unterkiefer während des Bißdruckes in seiner zentrischen Lage verbleibt. Hierbei dringen wie beschrieben die Alarkierungsstifte 9 durch die nierenförmigen Platten 11 bzw. deren Bohrungen 12 hindurch und stechen bei und 20 in das Wachs ein, so daß tatsächlich eine Bißregistrierung erfolgt, die den tatsächlichen Beißverhältnissen entspricht. Der besondere Vorteil des neuen Gerätes liegt in der unmittelbaren Registrierung, wodurch jegliche Übertragungsfehler vermieden werden, die bei den bekannten Geräten unvermeidlich waren. Selbstverständlich ist es möglich, nach Vornahme der im vorstehenden angegebenen Registrierung den oberen und den unteren Teil des Gerätes einschließlich der Gipsmodelle zusammen zu befestigen und dann in den eigentlichen Artikulator einzusetzen.

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Gerät zur unmittelbaren Registrierung für die Bißnahme bei der Herstellung künstlicher Gebisse, bestehend aus je einer am Ober- und am Unterkiefer anzusetzenden, aus Metall, Plastik od. dgl. bestehenden Beißhälfte, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Beißhälfte aus zwei Platten (15, 13) zusammengesetzt ist, deren untere (15) eine vorzugsweise glatte Oberfläche aufweist und drei nach außen zu offene Aussparungen (20, 21) zur Aufnahme von Wachs, Gips od. dgl. für Zapfeneindruck sowie einem zentralen Schlitz (19) für die Befestigungsschraube (14) der Oberplatte (13) hat, und daß die untere Beißhälfte aus einer halbkreisförmigen Platte (8) besteht, welche vorzugsweise fünf Zapfen (9) aufweist, und zwar je zwei an den Seiten und einen Zapfen in der Mitte, wobei die beiden äußeren Zapfenpaare Schraubenfedern (10) tragen und als Führung für zwei mit Löchern (12, 18) versehene nierenförmige Metallplatten (11) dienen, welche bei offener Mundstellung die Zapfenpaare (9) abdecken und deren Dicke so bemessen ist, daß bei der Bißstellung die Zapfen aus der vorzugsweise glatten Oberfläche herausragen und in dem Wachs od. dgl. in den offenen Aussparungen (20, 21) der Platte (15) einen Eindruck bewirken.
2. Registriergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die halbkreisförmige Platte (8) nur drei Zapfen (9) aufweist, und zwar je einen Zapfen an den beiden Seiten und einen dritten Zapfen in der Mitte.
3. Registriergerät nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammengehenden Oberflächen (H' und 15) der beiden Beißhälften eine Zahnung aufweisen.
4. Registriergerät nach Anspruch 1 und/oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Beißhälfte aus nur einem Stück besteht, das an der Gaumenplatte durch eine Schraube od. dgl. befestigt ist.
5. Registriergerät nach Anspruch 1 und/oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (10) auf den Zapfen (9) durch Hülsen abgedeckt sind.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 282 961;
USA.-Patentschriften Nr. 1 669 335, 1 669 336.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
909 630/15 9.59
DENDAT1066320D Registriergerät für die Bißnahme bei der Anfertigung künstlicher Gebisse Pending DE1066320B (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1066320B true DE1066320B (de) 1959-10-01

Family

ID=592442

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DENDAT1066320D Pending DE1066320B (de) Registriergerät für die Bißnahme bei der Anfertigung künstlicher Gebisse

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DE (1) DE1066320B (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0382118A1 (de) * 1989-02-05 1990-08-16 Josephus Prof. Schreinemakers Verfahren zur Vorbereitunng der Beseitigung eines Artikulationsfehlers an einem bezahnten menschlichen Kiefer eines Patienten

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP0382118A1 (de) * 1989-02-05 1990-08-16 Josephus Prof. Schreinemakers Verfahren zur Vorbereitunng der Beseitigung eines Artikulationsfehlers an einem bezahnten menschlichen Kiefer eines Patienten

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