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Kraftfahrzeugkupplung Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugkupplung,
die die Motorwelle über ein insbesondere synchronisiertes Wechselgetriebe mit den
Antriebsrädern verbindet und aus einer insbesondere durch Fliehkraft zu betätigenden
Reibscheibenkupplung besteht und bei der zwischen der motorseitigen Welle und der
getriebeseitigen Welle der Kupplung eine nur in einer Drehrichtung ansprechende
Sperrvorrichtung vorgesehen ist, die dann in Tätigkeit tritt, wenn sich die motorseitige
Welle schneller als die getriebeseitige Welle drehen will, und die außer Tätigkeit
kommt, sobald die motorseitige Welle von der getriebeseitigen Welle überholt wird.
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Es sind bereits Kupplungen der oben beschriebenen Art bekannt. Bei
diesen erfolgt jedoch die Betätigung nicht selbsttätig, sondern mechanisch bzw.
von Hand. So ist ein Freilauf zwischen der getriebeseitigen Welle und einer Zwischenwelle
bekannt, die mit der motorseitigen Welle über eine Fliehkraftkupplung und ein Reibungsaggregat
verbunden ist. Dieser Freilauf kann wahlweise mittels verzahnter Ringscheiben ver-
und entriegelt werden, indem von Hand ein Betätigungshebel bewegt wird. Je nach
Bedienung dieses Hebels sind die Ringscheiben entweder vollständig im Eingriff oder
vollständig außer Eingriff.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein unbegrenztes Drehmoment
vom Motor über die Kupplung auf die Antriebsräder zu übertragen, die Bremskraft
des Motors jedoch nur so weit auszunutzen, daß im allgemeinen ein Blockieren der
Antriebsräder vermieden wird. Dadurch wird, zumal da eine Einwirkung durch den Fahrer
nicht möglich sein soll, die Fahrsicherheit erhöht, weil auch eine unsachgemäße
Bedienung der Kupplung selbsttätig ausgeglichen wird.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Sperreinrichtung mit einer das
Drehmoment begrenzenden einstellbaren Reibungskupplung zusammengebaut ist, die selbsttätig
anspricht und von den Antriebsrädern auf die motorseitige Welle der Kupplung nur
ein einstellbares Bremsmoment überträgt, das kleiner ist als das Drehmoment, das
ein Schleifen der Antriebsräder hervorruft. Hierdurch wird der selbsttätige Ablauf
des Kupplungsvorgangs, insbesondere dessen zeitlicher Ablauf und der Grad der Entkupplung,
dem Fahrer beim Gasgeben und Gangwechsel spürbar vermittelt.
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Bei Kupplungen ohne Begrenzung des übertragbaren Bremsmomentes können
beim Umschalten der Gänge, insbesondere beim Zurückschalten, Stöße in der Kraftübertragung
auftreten, die bis zum Schleifen der Fahrzeugantriebsräder führen können. Beispielsweise
ermöglicht beim Schalten vom dritten zum zweiten Gang auch beim Wegnehmen des Gases
zur Verlangsamung des Fahrzeuges die Synchronisiereinrichtung ein rasches Einrücken
des Ganges, so daß die motorseitige Welle plötzlich mit der getriebeseitigen Welle
gekuppelt ist, deren Drehzahl durch das Ändern des Übersetzungsverhältnisses vielfach
höher geworden ist als die der motorseitigen Welle beim Gaswegnehmen. Dadurch entsteht
ein Bremsmoment, das ein Schleifen der Antriebsräder verursachen kann, was um so
gefährlicher ist, je länger es dauert.
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Die eben beschriebenen Nachteile werden sämtlich durch die Erfindung
ausgeschaltet.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung können die Reibscheibenkupplung
und die Sperrvorrichtung bzw. die das Drehmoment begrenzende Kupplung hintereinandergeschaltet
sein.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Sperrvorrichtung
und die das Drehmoment begrenzende Kupplung in die Kupplungsscheibe der Reibscheibenkupplung
eingebaut, wobei die das Drehmoment begrenzende Kupplung eine mit der Kupplungsnabe
verbundene Scheibe aufweist, die zwischen Platten festgeklemmt ist, deren eine den
Reibbelag der Kupplungsscheibe trägt.
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Die Sperrvorrichtung kann entweder elastische Platten aufweisen, die
lediglich in der einen Drehrichtung in Nuten einrasten, die sich in der einen
der
beiden Platten der das Drehmoment begrenzenden Kupplung befinden, oder sie kann
aus einem mit der Kupplungsnabe verbundenen Klinkenrad bestehen, in das durch Federn
belastete Klinken eingreifen, die an der einen der beiden Platten der das Drehmoment
begrenzenden Kupplung schwenkbar befestigt sind. Bei der zuletzt genannten Ausführungsform
ist zweckmäßigerweise eine Klinkenanhebevorrichtung mit leichter Reibung um die
Kupplungsnabe drehbar angeordnet, die die Klinken anhebt, solange die motorseitige
Welle langsamer als die getriebeseitige Welle umläuft, so daß die Klinken geräuschlos
um das Klinkenrad laufen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, bei der mehrere
Kupplungsscheiben vorgesehen sind, stellt die das Drehmoment begrenzende Kupplung
einen Teil der Reibscheibenkupplung selbst dar, der kuppelt, sobald sich die getriebeseitige
Welle schneller als die motorseitige Welle drehen will, während eine in das Schwungrad
eingebaute Sperrvorrichtung die normalerweise mit dem Schwungrad drehfest verbundenen
Druckplatten von diesem abschaltet, wogegen das Antriebsdrehmoment von der motorseitigen
Welle auf die getriebeseitige Welle über sämtliche Kupplungsscheiben der Kupplung
dadurch übertragen wird, daß die Sperrvorrichtung die beiden Druckplatten mit dem
Schwungrad kuppelt.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die nur in einer
Drehrichtung ansprechende Sperrvorrichtung sowie die das Drehmoment begrenzende
Kupplung in einigen Kupplungsscheiben eingebaut ist.
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Insbesondere bei der mit mehreren Kupplungsscheiben versehenen Ausführungsform
der Erfindung kann in dem Schwungrad ein an einer Druckplatte befestigter Kranz
drehbar gelagert sein, mit dem weitere Druckplatten drehfest, jedoch axial verschiebbar
verbunden sind und der von der in das Schwungrad eingebauten Sperrvorrichtung derart
beeinflußt wird, daß das Bremsmoment von der getriebeseitigen Welle auf die motorseitige
Welle lediglich über zwei Druckplatten übertragen wird, das Antriebsdrehmoment von
der motorseitigen Welle dagegen über sämtliche Druckplatten der Kupplung.
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In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine Teilansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung im Schnitt
nach der Linie I-I der Fig. 2, Fig. 2 den Schnitt nach der Linie II-II der Fig.
1, Fig.3 den Schnitt nach der gebrochenen und gekrümmten Linie III-III der Fig.
1, Fig. 4 den Axialschnitt einer mit der in Fig. 1 bis 3 dargestellten Vorrichtung
ausgerüsteten Fliehkraftkupplung, Fig. 5 eine Teilansicht einer anderen Ausführungsform,
Fig. 6 und 7 Schnitte nach der gebrochenen Linie VI-VI bzw. VII-VII der Fig. 5,
Fig.8 den Längsschnitt einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, Fig. 9 den
Schnitt nach der Linie IX-IX der Fig.8, Fig. 10 den Längsschnitt einer weiteren,
der Vorrichtung nach Fig. 8 ähnlichen Ausführungsform und Fig. 11 den Längsschnitt
einer weiteren, der Vorrichtung nach Fig. 8 ähnlichen Ausführungsform. Bei der in
Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform, die eine Anwendung der Erfindung auf
eine einem Synchrongetriebe zugeordnete Fliehkraftkupplung für Kraftfahrzeuge darstellt,
ist in Fig. 4 eine motorseitige Welle der Fliehkraftkupplung mit 40 und eine getriebeseitige
Welle, von der das Synchrongetriebe angetrieben wird, mit 41 bezeichnet. Die motorseitige
Welle 40 ist mit einer Gegendruckplatte 42 drehfest verbunden, an der ein Gehäuse
43 fest angebracht ist. Um die getriebeseitige Welle 41 ist eine Hülse 44 angeordnet,
die gleitbar und frei drehbar vom Gehäuse 43 getragen wird, jedoch in axialer Richtung
durch eine Feder 45 belastet ist. Die Hülse 44 ist mit einem Reibungsring 46 fest
verbunden, der zwischen dem Gehäuse 43 und einem Elektromagneten 47 angeordnet ist,
so daß die Hülse 44 drehfest mit dem Gehäuse 43 verbunden wird, wenn der Elektromagnet
47 für das Einrücken der Kupplung ausgeschaltet wird, während sie festgehalten wird,
wenn der Elektromagnet für das Ausrücken der Kupplung erregt wird.
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Der Fliehgewichteträger 48, der drehfest mit der Hülse 44 verbunden,
jedoch in axialer Richtung nicht verschiebbar ist, trägt die Fliehgewichte 49 mit
den Rollen 50, welche mit einer Steuerscheibe 51 zusammenwirken, die frei drehbar,
jedoch in axialer Richtung nicht verschiebbar auf einer übertragungsplatte 52 gelagert
ist. Die Übertragungsplatte 52 ist gegen die Druckplatte 53 hin axial verschiebbar,
welche ihrerseits gegenüber der Gegendruckplatte 42 verschiebbar ist, wobei die
Platten 52, 53 und 42 drehfest miteinander verbunden sind.
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Zwischen der Übertragungsplatte 52 und der Druckplatte 53 ist ein
Satz Kupplungsdruckfedern 54 angeordnet.
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Zwischen der Gegendruckplatte 52 und der Druckplatte 53 liegt eine
Reibscheibe 13 mit den angenieteten Belägen 10. Die Reibscheibe 13 ist durch eine
mit Keilnuten versehene Nabe 11 drehfest mit der getriebeseitigen Welle 41 über
eine Vorrichtung verbunden, welche gemäß der Erfindung den vollen Durchgang des
Antriebsmomentes gestattet, wenn das Fahrzeug vom Motor angetrieben wird, und das
übertragbare Drehmoment auf einen Sicherheitswert begrenzt, wenn der Motor vom Fahrzeug
geschleppt wird und dadurch ein Bremsmoment entsteht.
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Bei dieser Vorrichtung ist die ringförmig ausgebildete Reibscheibe
13 durch Niete 14 an einer Mittelplatte 15 befestigt, die um die Nabe 11 frei drehbar
ist. Die Mittelplatte 15 hat in einem der Nabe benachbarten ringförmigen Teil einen
geringeren Querschnitt und weist auf der der Scheibe 13 abgekehrten Seite eine radiale,
ringförmige und im wesentlichen ebene Fläche 18 auf, die innen von einer ringförmigen
Schulter 17 begrenzt ist.
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In der Fläche 18 der Platte 15 sind flache Nuten 19 in regelmäßigen
Abständen um die Achse der Platte vorgesehen. Diese Nuten 19 sind verhältnismäßig
breit und erstrecken sich zwischen dem Außen- und dem Innenumfang der Fläche 18
mit einer geradlinigen, im wesentlichen radialen Seite 20 und einer geradlinigen,
zur Seite 20 parallelen Seite 21, die daher exzentrisch verläuft.
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Der Drehsinn der Beläge 10 und der Mittelplatte 15 ist in Fig. 1 und
3 durch den Pfeil F angegeben, wobei, wie aus der Zeichnung ersichtlich, die radiale
Seite 20 jeder Nut 19 der exzentrischen Seite 21 in der Drehrichtung F vorauseilt
und die Seite 20 mit einem stumpfen Winkel zur Lauffläche 18 geneigt ist, während
die Seite 21 mit einem spitzen Winkel zu dieser Fläche geneigt ist (Fig.3).
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Eine Ringscheibe 22 ist durch Niete 23 an einem Flansch 24 der Nabe
11 befestigt. Die Niete 23 erstrecken sich, wie Fig. 2 zeigt, in den von der Schulter
17 begrenzten Hohlraum der Mittelplatte 15, so daß die Ringscheibe 22 ohne Schwierigkeiten
gegen die Fläche 18 angedrückt werden kann.
Die Ringscheibe 22 ist
im wesentlichen eben mit einem kreisförmigen Umfang 25 und ist an den Stellen 26
eingeschnitten, so daß sie mehrere gesonderte Platten 27 aufweist. Diese sind in
gleichen Abständen verteilt und bilden dem Drehsinn des Pfeiles F entgegengerichtete
Vorsprünge. Jede Platte 27 ist in Richtung zur Mittelplatte 15 gebogen und hat einen
exzentrischen, abgeschrägten Außenrand 28, so daß bei mindestens einer Winkelstellung
von Ringscheibe und Platte alle Ränder 28 an den eingezogenen Rändern 21 der Eintiefungen
19 zur Anlage kommen und sich gegen diese abstützen.
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Bei der dargestellten Ausführungsform sind sechs gleichmäßig verteilte
Nuten und drei gleichmäßig verteilte Platten vorgesehen, so daß der Rand 28 jeder
Platte an dem Rand 21 einer der sechs Nuten 19 zur Anlage kommen kann.
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Eine ringförmige Gegenplatte 29 erstreckt sich im Abstand um den Flansch
24 und ist drehfest, jedoch gegenüber der Mittelplatte 15 axial verschiebbar in
der Weise angeordnet, daß sie in gleitendem Eingriff mit den überstehenden Schäften
30 von an der Mittelplatte 15 und an der Scheibe 13 befestigten Nieten 31 steht,
wobei diese mit den Nieten 14 abwechseln und die Ringscheibe 22 zwischen der Mittelplatte
15 und der Gegenplatte 29 angeordnet ist.
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Das Ende jedes Schaftes 30 ist mit einem Gewinde 32 versehen, das
zur Aufnahme einer Mutter 33 dient, wobei zwischen der Gegenplatte 29 und der Mutter
33 Tellerfedern 34 angeordnet sind, so daß durch mehr oder weniger starkes Anziehen
der Muttern 33 der Andruck der Ringscheibe 18 gegen die Mittelplatte 15 und die
Gegenplatte 29 geregelt werden kann.
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Wenn das den Belägen 10, der Mittelplatte 15 und der Gegenplatte 29
mitgeteilte Drehmoment für den Antrieb des Fahrzeugs dient, d. h. wenn sich die
Platte 15 schneller in Richtung des Pfeiles F drehen will als die Nabe 11 und die
Ringscheibe 22, stützen sich die Ränder 21 von drei Nuten 19 gegen die Ränder 28
der gebogenen Platten 27 ab, so daß das Antriebsdrehmoment durch die Beläge 10 auf
die Nabe 11 voll übertragen wird.
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Wenn das den Belägen 10, der Mittelplatte 15 und der Gegenplatte 29
mitgeteilte Drehmoment ein Bremsmoment des Fahrzeuges ist, d. h. wenn sich die Nabe
11 und die Ringscheibe 22 schneller in Richtung des Pfeiles F drehen wollen als
die Mittelplatte 15, können die Platten 27 aus den Nuten 19 austreten. Diesem Bestreben
sowie dem Gleiten der Ringscheibe 22 gegenüber den Platten 15 und 29 wirkt die Reibung
zwischen der Ringscheibe und den erwähnten Platten sowie die elastische Kraft, die
die Biegung der Platten 27 geradezurichten bestrebt ist, entgegen. Ein solcher Widerstand,
der nach Belieben durch Drehen der Mutter 33 regelbar ist, wird so gewählt, daß
er, mit einem Sicherheitsspielraum, etwas geringer ist als der Wert, der dem Drehmoment
entspricht, das ein Schleifen der Treibräder des Fahrzeugs bewirkt.
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Wenn die durch den Motor ausgeübte Bremskraft geringer ist als dieser
gewählte Widerstand, wird das Bremsmoment voll übertragen. Wenn jedoch die durch
den Motor ausgeübte Bremskraft größer ist als der gewählte Widerstand, wird das
tatsächlich übertragene Bremsmoment auf diesen Widerstand begrenzt und beträgt daher
nur einen Bruchteil des zu gefährlichen Antriebsdrehmoments. Eine solche obere Begrenzung
für das übertragbare Drehmoment durch das Sicherheitsreibungsaggregat hängt von
den Haftverhältnissen auf der Fahrbahn ab. Es ist vorteilhaft, einen Haftkoeffizienten
für die schlechtesten Bedingungen des normalen Fahrzeuggebrauchs vorzusehen und
beispielsweise einen Haftkoeffizienten von etwa 0,4 für Kraftfahrzeuge auf der Straße
zu wählen. Dieser Haftkoeffizient kann jedoch innerhalb weiter Grenzen schwanken.
Er erreicht z. B. 0,9 mit guten Bereifungen auf Autobahnen und kann bis auf 0,1
auf vereisten Straßen abfallen. Bei besonderen Verhältnissen, beispielsweise bei
sportlichen Veranstaltungen, bei trockenem Wetter oder bei normalem Verkehr auf
vereisten Straßen legt man gemäß der Erfindung das Sicherheitsreibungsaggregat auf
der Grundlage des den jeweiligen Verhältnissen angepaßten Haftkoeffizienten aus,
um gefahrlos aus dem höchsten Bremsmoment Nutzen ziehen zu können. Jedenfalls ergibt
sich aus dem Vorangehenden, daß auch bei Haftverhältnissen, die verschieden von
denjenigen sind, die als Grundlage zum Auslegen des Sicherheitsreibungsaggregats
gedient haben, das Schleifen der Treibräder, wenn nicht völlig aufgehoben, so doch
mindestens in seiner Dauer verringert wird und dadurch weniger gefährlich ist.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist besonders vorteilhaft bei
der Anwendung auf Fliehkraftkupplungen, wie dies in dem dargestellten Beispiel der
Fall ist. Dabei wird die Kupplung besonders beim Herunterschalten rasch eingerückt,
so daß die getriebene Welle 41, die sich wesentlich schneller als die motorseitige
Welle 40 dreht, ruckartig durch die Wirkung der Fliehgewichte 49 (Fig. 4) mit dieser
Welle gekuppelt wird, ohne daß der Fahrer darauf einwirken kann und ohne daß das
Fahrzeug wesentlich verlangsamt worden ist.
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Beim Fehlen der Vorrichtung gemäß der Erfindung kann eine übermäßige
Motorbremsung wirksam werden, die das Schleifen der Treibräder zur Folge haben kann.
Dies ist bei Synchrongetrieben um so unangenehmer, als der Fahrer auch noch den
Bruch der Ritzel befürchten muß.
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Hieraus ergibt sich, daß bei einer Fliehkraftkupplung für Synchrongetriebe,
die mit einem geeigneten Bremsmomentbegrenzer gemäß der Erfindung ausgerüstet sind,
alle Vorteile eines solchen selbsttätigen Kraftübertragungsorgans aufrechterhalten
bleiben, ohne daß dabei jedoch die bei diesem normalerweise vorhandenen ernsten
Gefahren auftreten.
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Es wird ferner darauf hingewiesen, daß die den Bremsmomentbegrenzer
bildende Reibscheibe im Innern der Kupplung angeordnet ist, so daß der Raumbedarf
der Kupplung gemäß der Erfindung der gleiche wie bei einer normalen Kupplung ist.
Außerdem ist die die Drehmomentsbegrenzung bewirkende Reibscheibe von leichter Bauart,
durch die die Masse der getriebenen Welle 41 der Kupplung praktisch nicht erhöht
wird.
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Bei der in Fig. 5, 6 und 7 dargestellten Ausführungsform der Erfindung
ist die Anordnung ähnlich wie bei der unter Bezugnahme auf Fig. 1 bis 4 beschriebenen
mit der Ausnahme, daß die den Momentenbegrenzer bildende Reibscheibe abgeändert
ist.
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In Fig. 5 bis 7 sind mit 10 die Reibbeläge und mit 13 die diese Reibbeläge
tragende Scheibe bezeichnet. Die Scheibe 13 ist an einer Platte 80 durch gewöhnliche
Niete 81 und wechselweise durch Niete 82, deren Schaft ein Gewinde 83 trägt, befestigt.
An der Platte 80 ist durch die Niete 81 ein Kranz 84 befestigt, der mit Aussparungen
85 versehen ist. In diesen Aussparungen 85 sind Klinken 86 angeordnet, die um Achsen
87 schwenkbar sind, die in den Kranz 84 und in die Platte 80 eingesteckt sind. Die
Klinken 86 wirken mit einer Sperrverzahnung 88 der Nabe 11
der Reibscheibe
zusammen. Um Achsen 90 gewickelte Federn 89 halten die Klinken 86 im Eingriff mit
der Sperrverzahnung 88.
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Mit den Nieten 82 steht eine Platte 91 im Eingriff, so daß sie drehfest
mit der Platte 80 verbunden, jedoch gegenüber dieser axial verschiebbar ist. Durch
die Platte 91 werden die Ringscheiben 92 aus Reibbelagstoff, welche zwischen der
Platte 91, der Nabe 11 und der Platte 80 angeordnet sind, geklemmt. Die Ringscheiben
92 werden durch Muttern 93, die auf die Gewinde 83 aufgeschraubt sind, über Tellerfedern
94 an die Platte 91 gepreßt.
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Eine Klinkenanhebevorrichtung 95, die um die Nabe zwischen zwei Winkelstellungen
bewegbar ist, ist zwischen zwei Reibringen 96 aus Bronze, die mit der Nabe 11 mittels
Abflachungen 97 fest verbunden sind, eingeklemmt. Die Kraft, mit der die Vorrichtung
95 zwischen den Ringen 96 eingespannt ist, wird durch Federn 98 aufgebracht, wobei
ein ringförmiger Anschlag AA als Widerlager vorgesehen ist.
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Wenn das den Belägen 10, der Scheibe 13, den Platten 80 und 91 und
dem Kranz 84 mitgeteilte Antriebsdrehmoment für den Antrieb des Fahrzeugs dient,
d. h. wenn sich der Kranz 84 schneller im Drehsinn des Pfeils F als die Nabe 11
und die Sperrverzahnung 88 drehen will, werden die Klinken 86 durch die Federn 89
in Eingriff mit der Sperrverzahnung 88 gebracht und das Antriebsdrehmoment unabhängig
von seiner Größe auf die Nabe 11 übertragen.
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Wenn das den Belägen 10, der Scheibe 13, den Platten 80 und 91 und
dem Kranz 84 mitgeteilte Drehmoment ein Bremsmoment des Fahrzeugs ist, d. h. wenn
sich die Nabe 11 und die Sperrverzahnung 88 im Drehsinn des Pfeiles F schneller
als der Kranz 84 drehen will, werden die Klinken 86 angehoben, so daß das übertragene
Drehmoment von dem durch die Tellerfedern 94 auf die Ringscheiben 92 ausgeübten
Druck abhängt. Die Klinkenanhebevorrichtung führt unter der Wirkung der Bronzeringe
96 eine Schwenkbewegung aus und greift unter die Klinken, so daß diese nicht in
Eingriff kommen können. Auf diese Weise wird ein mit Geräusch verbundenes Ein-und
Ausrasten der Klinken vermieden.
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Wie bei der in Verbindung mit Fig. 1 und 4 beschriebenen Ausführungsform
wird gemäß der Erfindung die Anpreßkraft durch die Muttern so eingestellt, daß der
Reibungswiderstand der Ringscheiben 92 unter Berücksichtigung eines Sicherheitsspielraumes
etwas geringer ist als der Wert, der dem Drehmoment entspricht, das ein Schleifen
der Treibräder des Fahrzeugs hervorruft.
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Außer dieser Sicherung gewährt, wie sich aus dem Vorangehenden ergibt,
der Klinkenanheber 95 eine geräuschlose Arbeitsweise, was bei einer für Kraftfahrzeuge
bestimmten Kupplung besonders vorteilhaft ist.
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Der Klinkenanheber 94 wird unwirksam, wenn das Drehmoment wieder in
der normalen Richtung übertragen wird, so daß die Klinken mit der Verzahnung 88
in Eingriff kommen können.
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In Fig.8 und 9 ist eine andere Ausführungsform einer Fliehkraftkupplung
mit einem Bremsmomentbegrenzer gemäß der Erfindung dargestellt. Bei dieser Kupplung
handelt es sich um eine Dreischeibenkupplung mit zwei Zwischenplatten.
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In Fig. 8 ist mit 40 die motorseitige Welle der Kupplung und mit 41
die getriebeseitige Welle bezeichnet, von der ein Synchrongetriebe angetrieben wird
und die in der treibenden Welle 40 zentriert ist. Die motorseitige Welle 40 ist
durch Schrauben 113 mit einem Schwungrad 114 fest verbunden, das seinerseits durch
Schrauben 115 mit einem Kupplungskorb 116 fest verbunden ist, an dem ein Schutzgehäuse
43 drehfest angebracht ist. Eine Gegendruckplatte 117 ist am Schwungrad 114 unter
Zwischenschaltung von zwei Axialkugellagern 118 abgestützt. Die Gegendruckplatte
117 wird beim Entkuppeln gegen die Kugellager 118 mittels einer durch Schrauben
120 am Schwungrad 114 befestigten Ringscheibe 119 gehalten. Eine Reibscheibe 121,
die gleitbar, jedoch durch ein Keilprofil 122 drehfest auf der getriebenen Welle
41 sitzt, ist mit ihren Belägen 123 zwischen der Gegendruckplatte 117 und einer
ersten Zwischenplatte 124 angeordnet. Eine weitere Reibscheibe 125, die ebenfalls
gleitbar, jedoch durch ein Keilprofil 126 drehfest auf der getriebenen Welle 41
sitzt, ist mit ihren Belägen 127 zwischen der ersten Zwischenplatte 124 und einer
zweiten Zwischenplatte 128 angeordnet. Eine dritte ebenfalls gleitend, jedoch durch
ein Keilprofil 130 drehfest auf der getriebenen Welle 41 sitzende Reibscheibe 129
ist mit ihren Belägen 131 zwischen der zweiten Zwischenplatte und einer äußeren
Druckplatte 132 angeordnet. Diese Druckplatte 132 ist mit der Fliehkrafteinrichtung
verbunden, die die Druckplatte 132 entweder in der Einrückstellung belastet, in
welcher die drei Scheiben 121, 125 und 129 zwischen den Platten 117, 124, 138, 132
eingeklemmt sind, oder in einer Ausrückstellung hält, in der die Scheiben 121, 125
und 129 frei sind.
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Bei dem in Fig. 8 dargestellten Beispiel ist die Druckplatte 132 in
der Einrückstellung durch Federn 133 belastet, deren Federkraft durch Muttern 134
von der Übertragungsplatte 52 der Fliehkrafteinrichtung aus regelbar ist. Die Druckplatte
132 ist gleitbar, jedoch drehfest im Kupplungskorb 116 angeordnet und weist zu diesem
Zweck Zapfen 135 auf, die in Aussparungen 136 des Kupplungskorbs eingreifen. Die
Zwischenplatte 128 ist ebenfalls gleitbar, jedoch drehfest im Kupplungskorb 116
angeordnet und weist Zapfen 137 auf, die in Aussparungen 136 eingreifen. Die Zwischenplatte
124 und die Gegendruckplatte 117 sind jeweils mit Zapfen 138 und 139 versehen, die
in Aussparungen 140 eines Kranzes 141 eingreifen. Dieser ist gegen im Kupplungskorb
angeordnete Ringe 142 drehbar gelagert. Der Kranz 141 ist an seinem Umfang und zwischen
den Ringen 142 mit einer Verzahnung 143 versehen, die mit Klinken 144 (Fig. 8 und
9) zusammenwirken, welche regelmäßig verteilt angeordnet und bei 145 im Kupplungskorb
schwenkbar gelagert sind. Eine Feder 146 belastet jede Klinke 144 in Richtung zur
Verzahnung 143.
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Wie bei der in Fig. 5 bis 7 dargestellten Ausführungsform kann eine
der Vorrichtung 95 ähnliche Klinkenanhebevorrichtung vorgesehen sein, um die Arbeitsweise
geräuschlos zu machen.
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Die mit der Verzahnung 143 zusammenwirkenden Klinken 144 gewährleisten
einen starren Antrieb des Kranzes 141 zur Drehung durch den Kupplungskorb 116 im
Drehsinn des Pfeiles F (Fig. 9) des Motors, wenn sich die motorseitige Welle 40
bzw. der treibende Kupplungskorb 116 schneller als der Kranz 141 drehen wollen,
während sie ein Gleiten zulassen, wenn sich der Kranz 141 im Drehsinn des Pfeils
F schneller dreht als der Kupplungskorb 166. Wenn das Drehmoment des Kupplungskorbs
116 die getriebeseitige Welle 41 durch die eingerückte Kupplung antreibt, sind alle
Platten 117, 124, 128 und 132 drehfest mit dem Kupplungskorb verbunden, so daß das
Antriebsdrehmoment über sechs Reibflächenpaare 117-123, 123-124, 124-127, 127-128,
128-131 und 131-132 auf
die getriebeseitige Welle 41 übertragen
wird. Diese sechs Reibflächenpaare und die Kraft der Federn sind so gewählt, daß
das Antriebsdrehmoment mit Sicherheit voll übertragen wird.
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Wenn der Motor über die Kupplung angetrieben wird, d. h. wenn sich
die getriebeseitige Welle 41 schneller in Richtung des Pfeiles F als der Kupplungskorb
116 drehen will, können sich die Platten 117 und 124 infolge der Anordnung der Kugellager
118 sowie der zwischen dem Kranz 141 und dem Kupplungskorb 116 möglichen Gleitbewegung
frei gemeinsam mit der getriebenen Welle 41 unter der Wirkung der Scheiben 121 und
125 drehen. Die Reibflächenpaare 117-123, 123-124 und 124-127 können daher die Welle
41 vom Kupplungskorb 116 aus nicht bremsen. Eine Bremswirkung ist nur über die anderen
drei Reibscheibenpaare 127-128, 128-131 und 131-132 möglich.
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Im Gegensatz zu den in Verbindung mit Fig.1 bis 4 und Fig. 5 bis 7
beschriebenen Ausführungsformen, bei welchen der Momentenbegrenzer in Reihe mit
dem Reibungsaggregat zwischen der treibenden und der getriebenen Welle angeordnet
war, besitzt die Ausführungsform nach Fig. 8 und 9 zwischen der motorseitigen und
der getriebeseitigen Welle ein Kupplungsreibungsaggregat, das parallel unterteilt
ist, und zwar in ein erstes Teilreibungsaggregat, das sowohl das Antriebsdrehmoment
als auch das Bremsmoment durchläßt, und in ein zweites Teilreibungsaggregat, das
das Antriebsdrehmoment nur in Zusammenwirkung mit dem ersten Teilreibungsaggregat
durchläßt, aber für den Durchlaß des Bremsmoments unwirksam gemacht worden ist.
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Wie sich aus dem Vorangehenden ergibt, tritt bei dieser Ausführungsform
der Bremsmomentbegrenzer gemäß der Erfindung nicht infolge der Trägheitskraft der
getriebenen Welle in Wirkung, die bei den beiden anderen Ausführungsformen auf ein
Mindestmaß herabgesetzt ist. Ferner sind die Scheiben 121, 125 und 129 Scheiben
der üblichen Art, wodurch eine einfache Auswechselbarkeit der am meisten dem Verschleiß
ausgesetzten Teile der Kupplung ermöglicht wird. Ferner sind durch die Anordnung
der Klinken am Umfang der treibenden Welle diese nur mäßigen Beanspruchungen ausgesetzt.
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Bei einer solchen Parallelanordnung hängt das durch die Reibflächenpaare
127-128, 128-131 und 131-132 des Bremsmomentbegrenzers übertragbare Drehmoment stets
von der Augenblickskraft der ganzen Kupplung ab. Bei einer Fliehkraftkupplung ist
die Kraft der Kupplung im allgemeinen um so geringer, je geringer die Drehzahl des
Motors ist. Selbstverständlich werden die Reibflächenpaare 127-128, 128-131 und
131-132 so gewählt, daß für die maximale Kraft der Fliehkraftkupplung das übertragbare
Moment geringer ist als das Drehmoment, das ein Schleifen der Treibräder des Fahrzeugs
hervorruft. Außerdem ist bei einer verminderten Drehzahl des Motors das übertragbare
Drehmoment kleiner und infolgedessen der Sicherheitsspielraum weiter.
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Dies ist bei einer Fliehkraftkupplung besonders in Verbindung mit
einem Synchrongetriebe wertvoll, bei welchem eine getriebene, sich mit hoher Drehzahl
drehende Welle mit einer sich mit geringer Geschwindigkeit drehenden, treibenden
Welle gekuppelt werden kann, insbesondere beim Herunterschalten, wobei die Gefahr,
daß die Treibräder des Fahrzeuges schleifen, um so größer ist, je langsamer sich
bei einer gegebenen Drehzahl der getriebenen Welle die treibende Welle dreht.
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Bei der Parallelanordnung des Momentenbegrenzers in einer Fliehkraftkupplung
führt der Begrenzer, der einer mit der Motordrehzahl veränderlichen Anpreßkraft
ausgesetzt ist, somit automatisch, mit einem Sicherheitsspielraum; ein um so stärkeres
Gleiten herbei, je größer die Gefahr des Schleifens ist.
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Bei der Kraftübertragungseinrichtung gemäß der Erfindung können alle
Vorteile der den Fliehkraftkupplungen eigenen Automatik, vor allem bei in Verbindung
mit Synchrongetrieben verwendeten Fliehkraftkupplungen, ausgenutzt werden.
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Der Anteil der Gesamtreibungsfläche, der für die Übertragung des Motorantriebsmoments
wirksam wird und der der Teilreibungsfläche, der für die Übertragung des Bremsmoments
wirksam wird, kann nach Belieben mit großer Genauigkeit in jedem besonderen Fall
gewählt werden, indem man die Zahl der von allen Reibflächenpaaren unwirksam gemachten
Reibflächenpaare verändert und/oder indem man bei einer vorzugsweise gleichmäßigen
Entfernung von der Achse bei bestimmten Reibflächenpaaren breitere Beläge vorsieht
als bei den anderen. Dies ist, unabhängig von der vorgesehenen Zahl der Kupplungsscheiben,
beispielsweise bei einer Scheibe, bei zwei Scheiben sowie drei oder mehr Scheiben
möglich.
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Außerdem können verschiedene Reibflächenmaterialien vorgesehen werden.
Bei der Ausführungsform mit drei Scheiben nach Fig. 8 sind drei Reibflächenpaare
von sechs unwirksam, so daß, wenn die Beläge die gleiche Breite haben und aus dem
gleichen Material bestehen, das übertragbare Bremsmoment gleich der Hälfte des übertragbaren
Motorantriebsmoments ist. Diese Verhältnisse können für stark belastete Fahrzeuge
wünschenswert sein, bei denen die Getriebesprünge klein sind.
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Wenn mit den beiden Zwischenplatten 124 und 128 Klinken zusammenwirken
und die äußeren Platten mit dem Kupplungskorb fest verbunden sind, werden von sechs
Reibflächenpaaren beispielsweise vier Reibflächenpaare unwirksam, so- daß das übertragbare
Bremsmoment ein Drittel des übertragbaren Motorantriebsmoments beträgt. Es kann
auch jeder andere Anteil ohne weiteres erzielt werden.
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Ein anderes Beispiel einer Parallelanordnung ist in Fig. 10 dargestellt,
auf die nachfolgend Bezug genommen wird. Die Anordnung der Fig. 10 ist ähnlich derjenigen
nach Fig. 8 und 9 mit der Ausnahme, daß die Klinkensperrung od. dgl. sich zwischen
den Reibbelägen und der getriebenen Welle befindet.
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In Fig.-10 sind die getriebeseitige Welle mit 41, die motorseitige
Welle mit 40, das in diesem Falle als Gegendruckplatte dienende Motorschwungrad
mit 114, der treibende Kupplungskorb mit 116, ferner mit 121, 125 und 129 die drei
Scheiben mit den Belägen 123, 127 und 131, mit 124 und 128 die Zwischenplatten
und mit 132 die Druckplatte bezeichnet.
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Bei dieser Ausführungsform sind alle Platten 114, 124, 128 und 132
drehfest mit dem Kupplungskorb 116 verbunden. Die Platten 124, 128 und 132 sind
jetveils mit Zapfen 150, 151, 152 versehen, die in Aussparungen 153 des Kupplungskorbes
116 eingreifen.
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Die Scheibe 121 ist eine gewöhnliche Scheibe, die gleitbar, jedoch
drehfest durch Keilnuten 154 mit dergetriebenen Welle 41 verbunden ist.
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jede der Scheiben 125 und 129 ist auf der Welle 41 gleitbar und mit
dieser nur in einer Drehrichtung drehfest verbunden, während sie in der anderen
Drehrichtung unabhängig voneinander sind. jede der Scheiben 125 und 129, die mit
einer beliebigen, vor-: zugsweise geräuschlosen Freilaufeinrichtung versehen: sein
können, ist bei dem dargestellten Beispiel wie.
die in Fig.5 bis
7 dargestellte Scheibe ausgebildet, so daß die in diesen Figuren verwendeten Bezugsziffern
für die Fig. 10 übernommen worden sind. Die Tellerfedern 94 sind jedoch mit einem
geringen Druck eingestellt, so daß sie als genau regelbare Abstützung für den durch
die Scheibe 121 gebildeten Momentenbegrenzer dienen können.
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Die Klinken 86 führen eine drehfeste Verbindung der Welle 41 mit der
Scheibe 125 bzw. 129 in der Drehrichtung der Kupplung herbei, wenn sich die Scheibe
125 bzw. 129 schneller als die Welle 41 drehen will, während sie eine gleitende
Drehung mit einem bestimmten Widerstand zulassen, wenn sich die Welle 41 in der
gleichen Drehrichtung schneller als die Scheibe 125 bzw. 129 drehen will. Wie vorangehend
beschrieben, werden die Klinken durch die Anhebevorrichtung 95 zur Vermeidung von
Geräuschen unwirksam gemacht.
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Wenn das dem Kupplungskorb 116 mitgeteilte Drehmoment die getriebene
Welle 41 über die eingerückte Kupplung antreibt, d. h. wenn sich der Kupplungskorb
116 in der Drehrichtung der Kupplung schneller als die Welle 41 drehen will, sind
alle Scheiben 121, 125 und 129 drehfest mit der Welle 41 verbunden, so daß das Antriebsdrehmoment
auf die Welle 41 über sechs Reibflächenpaare 114-123, 123-124, 124-127, 127-128,
128-131 und 131-132 übertragen wird.
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Wenn der Motor dem Kupplungskorb 116 ein Bremsmoment mitteilt, d.
h. wenn sich die Welle 41 schneller als der Kupplungskorb drehen will, können sich
die Scheiben 125 und 129 wegen der Anordnung der Klinken frei gemeinsam mit den
Platten 124, 128 und 132 und dem treibenden Kupplungskorb 116 drehen. Die Reibflächenpaare
124-127, 127-128, 128-131 und 131-132 sind auf diese Weise für das Bremsen der Welle
41 vom Kupplungskorb 116 aus unwirksam gemacht, so daß das übertragbare Bremsmoment
ein Drittel des übertragbaren Motorantriebsmoments beträgt. Wie vorher beschrieben,
kann nach Belieben jedes andere Verhältnis durch Verstellen der Muttern 93 gewählt
werden.
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Aus dem Vorangehenden ergibt sich, daß die beschriebene Anordnung
ohne weiteres bei einer Kupplung üblicher Bauart durch Auswechseln bestimmter Scheiben
gegen nur in einer Drehrichtung Drehmoment übertragende Scheiben angewendet werden
kann. Ferner wird der Staub durch die Fliehkraft von den Klinken, die eine Mittelstellung
einnehmen, abgeschleudert.
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Bei der in Fig. 11 dargestellten Ausführungsform ist die Anordnung
ähnlich wie bei der in Verbindung mit Fig. 8 und 9 beschriebenen. Bei der Ausführungsform
nach Fig. 11 sind die Scheiben 121, 125 und 129 gewöhnliche Reibscheiben wie bei
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 8, wobei die Druckscheibe 132 drehfest mit dem
Kupplungskorb verbunden ist, während die Zwischenplatten 124 und 128 sowie die Gegendruckplatte
117 drehfest mit einem Kranz 141 verbunden sind, der ähnlich dem in Fig. 8 beschriebenen
ist und mit im Kupplungskorb 116 angeordneten Klinken 144 zusammenwirkt. Bei der
dargestellten Ausführungsform ist der Kranz 141 mit einer der Platten, nämlich mit
der Platte 117, fest verbunden dargestellt. Die Gegendruckplatte 117 liegt gegen
einen am Schwungrad befestigten Reibbelag 170 an. Dadurch beträgt bei dieser Anordnung,
wenn die Beläge 123, 127, 131 und 170 die gleiche Reibfläche bei im wesentlichen
gleicher Entfernung von der Achse aufweisen, das übertragbare Bremsmoment annähernd
ein Drittel' des übertragbaren Motorantriebsmoments, wobei die Reibflächenpaare
132-129 und 117-170 nur in der nicht sperrenden Richtung der Klinken wirksam werden.
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Wie früher beschrieben, kann jedes beliebige andere Verhältnis durch
Verwendung entsprechender Reibstoffe, Reibflächen und entsprechender Achsabstände
der Beläge gewählt werden.
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Die Anordnung nach Fig. 11, bei der keine Kugellager vorgesehen sind,
ist besonders wirtschaftlich. Wie ersichtlich, ist bei dieser Anordnung eine Hintereinanderanordnung
durch den Belag 170 mit einer Parallelanordnung nach Fig. 8 kombiniert.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt, sondern kann innerhalb ihres Rahmens beliebige Abänderungen erfahren.
Insbesondere können die auf Platten und die auf Scheiben od. dgl. angeordneten,
in einer Richtung wirkenden Sperreinrichtungen kombiniert werden.