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Verfahren zum Raffinieren von Rohölen Zusatz zum Patent 1039 680 Gegenstand
des Hauptpatentes 1 039 680 ist ein Verfahren zum Raffinieren von Rohölen. Dieses
besteht darin, daß man das Rohöl in einen Rückstand (getopptes Rohöl) und mehrere
leichtere Fraktionen zerlegt, wenigstens eine derselben einer Umwandlung, z. B.
eine Benzinfraktion einer Behandlung zur Erhöhung der Oktanzahl unterwirft, den
Rückstand in eine Fraktionierkolonne leitet und die Proedukte oder Umwandlungsbehandlung
und wenigstens eine weitere Fraktion der Rohölzerlegung oder deren Umwandlungsprodukte
in die Kolonne unterhalb des Eintritts des Rückstandes einführt und die gewünschten
Fraktionen aus der Kolonne abzieht; hierbei kann man eine oder mehrere Produktfraktionen
der Fraktionierkolonne, gegebenenfalls mit der Fraktion gleichen Siedebereiches
der Rohölzerlegung, einer Umwandlungsbehandlung, beispielsweise das Gasöl einer
katalytischen Spaltung unterwerfen und die Gesamtprodukte dieser Behandlungen der
Fraktionierkolonne unterhalb des Eintritts des Rückstandes zuführen.
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Gemäß der Erfindung wird ein Teil der im Gasölbereich siedenden Produktdämpfe
der Spaltung, welche in die Fraktionierkolonne eingeleitet werden, gegenüber den
ungespaltenen Bestandteilen aus dem getoppten Rohöl, die ebenfalls im Gasölbereich
sieden, selektiv mit dem Bodenprodukt entfernt. Die vereinigte Gasölfraktion, d.
h. alle ungespaltenen Bestandteile im Gasölbereich und die Spaltprodukte vom Gasölbereich,
die nicht selektiv mit dem Bodenprodukt entfernt werden, stellen die Beschickung
der katalytischen Spaltung dar. Bei normaler Arbeitsweise enthält die Gasölfraktion,
die in der Fraktionierkolonne abgetrennt und der katalytischen Spaltung zugeführt
wird, etwa 20 bis 800/0 der unbehandelten Bestandteile und 80 bis 20°/e der Spaltprodukte.
Gemäß vorliegender Erfindung werden etwa 2 bis 10°/o der Spaltprodukte im Fraktionierteil
der Fraktionierkolonne abgetrennt und mit dem Bodenprodukt abgezogen. Somit hat
das aus der Fraktionierkolonne abgezogene Gasöl, das anschließend der katalytischen
Spaltung zugeführt wird, einen größeren Gehalt an ungespaltenen Bestandteilen.
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Erfindungsgemäß wird ein Teil der Spaltprodukte vom Gasölbereich
zusammen mit dem Bodenprodukt dadurch entfernt, daß zwischen den Einführungsstellen
des getoppten Rohöls und des Produktstromes der katalytischen Spaltung mehrere Fraktionierböden
oder entsprechend wirkende Organe angeordnet werden.
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Die Zeichnung zeigt den Aufbau einer Fraktionierkolonne 40, in welcher
zwischen der Eintrittsstelle des getoppten Rohöls (aus Rohrleitung 22) und der Eintrittsstelle
des Reaktionsproduktes der katalytischen Spaltung (aus Rohrleitung52) eine Reihe
von Fraktionierböden oder gleichwirkenden Mitteln vorgesehen sind. In der Abbildung
enthält der Fraktionierteil eine Reihe von Glockenböden mit je fünf Glocken. Zahl
und Art der Böden können je nach den sonstigen Arbeitsbedingungen erheblich geändert
werden.
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Das Bodenprodukt kann aus Leitung 47 ganz oder teilweise einem Viskositätsbrechen
und bzw. oder einer Verkokung unterworfen werden. Den Rückstand dieser Behandlung
leitet man in einen Abstreifer und von dort zu einem Filter. Die bei der Wärmebehandlung
gewonnenen Dämpfe werden zweckmäßig einem mittleren Teil des Fraktionier-Abstreifabschnittes
der Fraktionierkolonne zugeführt.
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Beispiel 100 Raumteile getopptes Rohöl (Dampftemperatur 3430 C +),
welche etwa 48 Raumteile Gasöl (Dampf-
temperatur 343 bis 5240 C)
enthalten, werden der Fraktionierkolonne an mittlerer Stelle zugeführt.
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Die Produkte der katalytischen Spaltung, welche 71 Raumteile Kreislaufgut
im Siedebereich des Gasöls (Dampftemperatur 343 bis 5240 C) enthalten, werden dem
Boden der Fraktionierkolonne zusammen mit den heißen Dämpfen aus anderen Raffinationsbehandlungen
zugeführt. Wenn in der Kolonne der gespaltene Anteil nicht selektiv entfernt wird,
besteht der Gasölseitenstrom (343 bis 5240 C) aus 119 Raumteilen, und zwar 48 Raumteilen
ungespaltenen und 71 Raumteilen gespaltenen Gasöls. Wenn man 7 Raumteile des gespaltenen
Gutes mit dem Bodenrückstand selektiv entfernt, enthält der Gasölseitenstrom 108
bis 112 Raumteile, und zwar 44 bis 48 Raumteile ungespaltenes und 64 Raumteile gespaltenes
Gasöl. Dieser Seitenstrom wird mit 30 bis 50 Raumteilen von außen zugeführtem, ungespaltenem
01 vermischt und der katalytischen Spaltung zugeführt. Bei etwa gleicher Leichtbenzinausbeute
in der katalytischen Spaltanlage beträgt die Koksbildung im Falle selektiver Entfernung
des gespaltenen Kreislaufgutes 6 bis 8 Gewichtsprozent der Frischbeschickung und,
falls man kein Kreislaufgut entfernt, 10 bis 15 Gewichtsprozent.
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Die Menge an ungespaltenem Gasöl (Dampftemperatur 343 bis 5240 C),
die bei der selektiven Entfernung in das Bodenprodukt geht, hängt von der Zahl der
theoretischen Böden zwischen den Eintrittsstellen des getoppten Rohöls und des Produktes
der katalytischen Spaltung in die Fraktionierkolonne ab.
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Dies wird durch die nachstehende Tabelle verdeutlicht: Selektive Entfernung
von Kreislaufgut der katalytischen Spaltung Siedebereich (Dampftemperatur) Getopptes
Rohöl .................. 3430 C + Der katalytischen Spaltung zugeführte Beschickung
............. 343 bis 5240 C Kreislaufgut ................... ... 343 bis 5240 C
Raumteile flüssig in °/o der Frischbeschickung der Spaltanlage .................
75 Abgezogenes Kreislaufgut ......... 343 bis 5240 C Raumteile flüssig in % der
Frischbeschickung der Spaltung ................... 8
| Verlust an ungespaltenem Öl |
| Zahl der Böden zwischen den (Dampftemperatur |
| Eintrittsstellen des getoppten 343 bis 5240 C) |
| Rohöls und des dampf- im Bodenprodukt, Raumteile |
| förmigen Reaktionsproduktes flüssig in O/o der Frisch- |
| der katalytischen Spaltung beschickung der Spaltung |
| Einfache Destillation |
| (1 Boden) 4,8 + |
| 2 bis 3 1,5 |
| 4 1,0 |
| 6 bis 7 0,5 |
Daraus ist zu ersehen, daß die selektive Entfernung des Spaltgasöls im Siedebereich
des Kreislaufgutes die Koksbildung bei der Spaltung merklich herabsetzt. Wenn dieses
Kreislaufgut der Spaltung durch Abziehen eines Teiles des Seitenstromes der Fraktionierkolonne
(Dampftemperatur 343 bis 5240 C) aus der Anlage entfernt worden wäre, dann wären
68 Raumteile des der katalytischen Spaltung zugeführten ungespaltenen Gutes je 100
Raumteile abgezogenes Spaltgut unweigerlich verloren. Durch selektive Entfernung
mittels der erfindungsgemäßen Fraktionierung kann dieser Verlust auf einen beliebig
kleinen Wert herabgesetzt werden. Dieser Verlust hängt von der Zahl der Böden ab.