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Einrichtung zum Verpacken von Preßhefestücken Die Erfindung betrifft
Einrichtungen zum Verpacken von zylindrischen Preßhefestücken und ähnlichen plastischen,
eine gewisse Haftfähigkeit aufweisenden Massen; Es war bisher üblich, Hefe in Form
von quaderförmigen Blöcken oder Stücken von einem Strang abzuschneiden und in dieser
Form zu verpackten. Das Verpacken quaderförmiger Stücke setzt aber Packautomaten
voraus, welche beim Einhüllen des Quaders viele der Anzahl von Seiten- und Stirnflächen
entsprechende Bewegungen ausführen müssen und deshalb kompliziert und teuer sind.
Soweit die Quaderstücke handelsüblich groß sind, ist diese Art der maschinellen
Verpackung wie auch das manuelle Einschlagen in Papier oder Folien noch wirtschaftlich
und steht in einem angemessenen Verhältnis zum Warenwert.
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Das Tempo der bisher bekannten Verpackungsautomaten konnte bisher
nicht wesentlich über 60 Stück pro Minute gesteigert werden, weil die vielen Bewegungen
im Zusammenhang mit der Konsistenz von Hefe oder Knetmassen ein schnelleres Abwickeln
der verschiedenen Arbeitsgänge nicht zuläßt.
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Wenn nun Hefe oder ähnliche Massen in kleinen Gebinden, wie sie etwa
für den Hausfrauenbedarf tatsächlich erforderlich sind, in der herkömmlichen Art
abgepackt werden, so steht der Aufwand an Verpackungskosten in keinem Verhältnis
zu dem geringfügigen Warenwert, und es ergibt sich deshalb für eine Kleinpackung
von etwa 25 g ein unverhältnismäßig hoher Preis.
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Es sind deshalb auch schon vorgeformte Papier becher mit Pappdeckel
benutzt worden; aber auch hierbei ist der Preis des Papierbechers im Verhältnis
zu dem Warenwert des Hefestückes viel zu hoch, als daß sich eine wirtschaftliche
Verpackung auf diese Weise durchführen ließe. Diese und ähnliche Schwierigkeiten
treten auch bei der Verpackung von anderen plastischen, leicht verformbaren Massen
auf, deren Wert an sich nicht sehr groß ist und die doch aus hygienischen Gründen
oder zur leichteren Handhabung oder aus Gründen der Werbung mit einer Hülle versehen
werden sollen.
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Es ist bekannt, größere zylindrische Gegenstände, wie z. B. Papierrollen
oder Konservendosen, in Papierhüllen einzupacken, wobei die Dosen an den Rändern
mit Klebstoff bestrichen werden, um die Verpackungsblätter aufzunehmen. Diese bekannten
Einrichtungen sind deswegen bei der Verpackung von Hefe nicht anwendbar, weil es
unzulässig ist, die Hefe mit einem Leimauftrag zu versehen. Außerdem sind die Maschinen
nur zur Verpackung von harten, unnachgiebigen Gegenständen geeignet.
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Von dieser bekannten Art des Einwickelns zylin-
drischer Gegenstände
wird bei der Einrichtung gemäß der Erfindung- unter Ausnutzung der eigenen Haftfähigkeit
des Hefestückes Gebrauch gemacht.
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Zur Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften des Hefestückes
wird die erfindungsgemäße Einrichtung so getroffen, daß ein Förderband im Bereich
der Zuführung eines unverpackten Hefestückes zum Verpackungsblatt schwenkbar gelagert
und mit einem Gewichtsausgleich versehen ist, der das Einstellen eines beim Einwickeln
von Hefe begrenzten Anpreßdruckes erlaubt. Der schwenkbare Teil des Förderbandes
ist hierbei federnd aufgehängt.
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Die Einrichtung ist vorzugsweise so getroffen, daßder Vorderteil
des Förderbandes in einer solchen Höhe gelagert ist, daß er beim Einlaufen eines
Hefestückes leicht von diesem angehoben wird und sich bei der Weiterbewegung desselben
erst wieder nach unten senkt, wenn dieses Hefestück über das Verpackungsblatt gerollt
worden ist.
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Hierdurch wird erreicht, daß jeweils nur ein Stück Hefe von dem vorderen
Teil des Bandes erfaßt wird, daß aber, sobald ein Stück des Verpackungsgutes den
Papierstapel passiert hat, ein neues Stück erfaßt werden kann, während das erste
noch die Vorrichtung zum seitlichen Einschlagen des Verpackungsblattes durchläuft,
so daß gleichzeitig drei oder mehrere Stücke sich in der Vorrichtung befinden. Hierdurch
ergibt sich ein außerordentlicher Zeitgewinn, der besonders bei der Verpackung von
Hefe -sehr wichtig ist, weil die Hefe stets frisch an bestimmten Tagen der Woche
geliefert werden muß, während an anderen Tagen wenig Nachfrage besteht.
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Das Förderband für den Transport bzw. das Abrollen der Hefestücke
über den Papierstapel läuft auf Gleitbahnen oder Rollen, die oberhalb des Verpakkungsgutes
an
einem einseitig gelagerten Bügel befestigt sind.
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Weitere Einzelheiten der Einrichtung und ihre Wirkungsweise gehen
aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles hervor, das in der Zeichnung dargestellt
ist.
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Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer Verpackungsvorrichtung; Fig.
2 zeigt eine Draufsicht auf die Vorrichtung; Fig. 3 zeigt eine schaubildliche Ansicht
eines verpackten Hefestückes in Form einer Rolle, und Fig. 4 zeigt eine Kontaktvorrichtung
für den Papierstapel.
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Die in Fig. 1 dargestellte Einrichtung dient zum Verpacken von Hefestücken.
In der Beschreibung werden daher stets die Hefestücke erwähnt. Es ist aber ersichtlich,
daß auch andere Materialien ähnlicher Konsistenz auf diese Weise verpackt werden
können.
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Die Einrichtung enthält eine Bahn 1, auf der die Hefestücke2 zugeführt
werden. Ueber der Verlängerung der Bahn ist seitlich ein Bügel 3 gelagert, dessen
vorderes Ende 3' um eine Achse 4 schwenkbar ist. Der Bügel trägt je eine einseitig
gelagerte Umlenkrolle 5 und Antriebsrolle 6, über .die ein Förderband 7 gelegt ist.
Das Förderband wird noch von Gleitflächen 8 und 9 unterstützt. Der Bügel ist an
seinem vorderen Ende an einer Schraubenfeder 12 aufgehängt. Die Kraft dieser Feder
und das Gewicht des schwenkbaren Bügelteiles sind so bemessen;- daß in der Ruhelage
das Förderband annähernd parallel zu der Förderbahn liegt, daß jedoch der Abstand
zwischen der Umlenkrolle 5 und der Förderbahn etwas kleiner ist als der Abstand
zwischen der Antriebsrolle 6 und der Förderbahn. Das Förderband wird über ein- Getriebe
13 von einem Flanschmotor 14 angetrieben, die beide an dem Bügel 3 befestigt sind.
In der Bahn befindet sich unterhalb der Umlenkrolle 5 eine kleine Vertiefung 10,
welche die Eintrittsstelle für die Hefestücke bildet. Hinter der Eintrittsstelle
befindet sich ein Stapel 16 von Verpackungsblättern, z. B. von mit Papier kaschierter
Metallfolie, wobei die Papierseite nach oben liegt. Der Stapel wird von einem Stempel
17 getragen, der in der Führung 18 nach oben bewegt werden kann. Der Stempel 17
ist so eingestellt, daß das oberste Blatt gerade genau in der Ebene der Förderbahn
liegt.
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An den Stapel schließt sich eine Förderbahn 11 an, zu dessen beiden
Seiten Führungsstücke, z. B. Bleche 19, angeordnet sind, die eine z. B. wellenförmige,
schräge oder sonstige durch Erfahrung bedingte Gestalt haben und, wie aus Fig. 2
ersichtlich, etwas schräg zur Längsrichtung der Förderbahn liegen können. Am Ende
der Führungsstücke können noch seitlich von der Förderbahn zwei Rollen 20 und 21
mit senkrechter Achse angeordnet sein, zwischen denen die verpackten Hefestücke
hindurchwandern müssen. Die Führungsbahn endet dann bei 22 in einer Auslaufrinne
oder einer Rutsche, die die fertigverpackten Stücke einem geeigneten Behälter zuleitet.
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An der Hinterkante des Papierstapels befindet sich seitlich in Höhe
der Förderbahn eine Kontakteinrichtung, bestehend aus einer beweglichen Kontaktfeder
25, deren überstehendes Ende als Schneide ausgebildet ist und vom Papierstapel 16
von der feststehenden Kontaktfeder 24 abgehoben wird.
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Dieser Kontakt ist über Leitungen 26 und 27 vor einem Motor 29 geschaltet,
der an der Spannungsquelle 28 liegt. Der Motor wirkt über ein Schneckengetriebe
30 und ein entsprechendes Gewinde 31 auf die Stange 32, die den Stempel 17 nach
oben bewegt.
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Das Einpacken der Hefestücke 2 läuft folgendermaßen ab:- Es sei angenommen,
daß sich ein Hefestück 2 in die Anfangsstellung 10 bewegt und in dieser Stellung
in Berührung mit dem Förderband 7 kommt. Das Förderband dreht das Hefestück in der
Pfeilrichtung 33 so, daß es in Richtung auf den Stapel 16 rollt. Dabei wird der
Bügelteil 3' leicht angehoben, da das Hefestück die Vertiefung 10 verläßt.
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Das Förderband ruht mit einem leichten Druck, der durch die Bemessung
der Feder 12 gegeben ist, auf dem Hefestück und führt dieses über den Stapel 16.
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Das oberste Blatt der Folie haftet an dem Hefestück und wird von diesem
nach oben gerollt, bis es vom Förderband 7 erfaßt wird. Nun wird das Hefestück fest
eingerollt, wobei sich der Bügelteil 3' langsam senkt und das Förderband ein neues
Stück Hefe aus der Eintrittsstelle 10 in die Maschine einrollt. Das erste Stück
wird durch das Förderband zwischen die Seitenteile 19 geführt, so daß die seitlich
überstehenden Ränder des Papiers eingeschlagen werden. Durch entsprechende Formgebung
der Flächen 19 kann ein sauberes Zusammenfalten des Papiers an den Stirnenden erreicht
werden. Am Schluß des Vorgangs werden die Stirnseiten der Rolle von den seitlichen
Walzen 20, 21 glattgedrückt, so daß die Verpackung ein sauberes Aussehen erhält.
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Sind einige Blätter verbraucht, so hat sich die bewegliche Kontaktfeder
25 so weit gesenkt, daß sie die feststehende Kontaktfeder 24 berührt. Hierdurch
wird der Motor 29 eingeschaltet und bewegt über Schnekkengetriebe 30, Gewinde 31
und Stange 32 den Stempel 17 und somit den Papierstapel nach oben, bis der Kontakt
wieder geöffnet wird. Hierdurch wird die Papierstapelhöhe so nachgestellt, daß das
oberste Blatt immer auf Förderbahnhöhe liegt.
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Eines der verpackten Stücke ist in Fig. 3 dargestellt. In der Figur
sind die seitlich eingefalteten Ränder 34 erkennbar. In der Mitte des walzenförmigen
Körpers ist eine Linie 35 angedeutet, die eine Teilung des rollenförmigen Stückes
erleichtert. Durch das Einrollen wird der größte Teil der Oberfläche des Stückes
luftdicht mit der Hülle verbunden, so daß keine Keime an dieser Stelle der Oberfläche
eindringen können. Auch an den Stirnseiten wird die Folie bzw. das Papier so weit
glattgedrückt und geschlossen, daß auch hier ein dichter Abschluß gewährleistet
ist, der das Eindringen von Schädlingskeimen verhindert. Die Hefestücke sind daher
auch bei kleinen Abmessungen verhältnismäßig gut haltbar.
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PATENTANSPROCHE 1. Einrichtung zum Verpacken zylindrischer Preßhefestücke
mit einem Förderband zum Rollen der Stücke über einen Stapel von Verpackungsblättern,
wobei beim Überrollen eines Blattes dieses durch Haftung mitgenommen und um das
Stück gewickelt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderband im Bereich der
Zuführung eines unverpackten Hefestückes zum Verpackungsblatt schwenkbar gelagert
und mit einem Gewichtsausgleich versehen ist, der das Einstellen eines beim Einwiclteln
von Hefe begrenzten Anpreßdruckes erlaubt.