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Fahrbares Schuhfördergestell für die Schuhherstellung Die Erfindung
bezieht sich auf eine Weiterbildung des fahrbaren Schuhfördergestells für die Schuhherstellung
nach Patent 1016 601, welches Querträger, auf diesen befestigte Zapfen zur Aufnahme
von Drahtbügeln oder Leisten sowie an den Zapfen Verdrehungssicherungen aufweist.
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Die der Erfindung-zugrunde liegende Aufgabe besteht insbesondere darin,
das Schuhfördergestell nach dem Hauptpatent so zu vervollkommnen, daß sein Anwendungsbereich
erweitert wird und in ihm auch Schuhwerk mit verhältnismäßig langen Schäften unbehindert
durch die Gestellteile oder durch bereits aufgehängte Schuhe untergebracht werden
kann.
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Gemäß der Erfindung sind in an sich bekannter Weise ein rollbarer
Untersatz und gegenseitig austauschbare Teilgestelle vorgesehen, deren jedes auch
um 180° um eine lotrechte Achse verdreht und am Untersatz befestigt werden kann.
Jedes Teilgestell kann auch auf das Barunterliegende aufgebracht und an diesem befestigt
werden.
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Es sind zwar Schuhfördergestelle mit Querträgern schon bekannt, die
aus gegenseitig austauschbaren Teilgestellen und einem rollbaren Untersatz bestehen,
wobei jedes Teilgestell auf dem Untersatz wahlweise auch um 180° verdreht aufgesetzt
und an ihm befestigt werden kann. Bei diesen Fördergestellen, die keine Verdrehungssicherungen
besitzen, können die Schuhe jedoch nicht mit Hilfe von Zapfen zur Aufnahme von Drahtbügeln
oder Leisten angebracht werden, und die Teilgestelle können auch nicht erforderlichenfalls
auf ein Barunterliegendes Teilgestell aufgebracht und an diesem befestigt werden.
Bei den bekannten Schuhfördergestellen können Beschädigungen und Verschmutzung der
Schuhe während der Fertigung vermieden werden, ganz abgesehen davon, daß auch ihr
Anwendungsbereich nicht allzu groß ist. Bei der Anordnung gemäß der Erfindung andererseits
wird ein Verschmutzen oder Beschädigen der Schuhe während der Fertigung verhindert.
Dadurch, daß die Teilgestelle auch um 180° -um -eine lotrechte Achse verdreht am
Untersatz oder an einem Barunterliegenden Teilgestell aufgebracht und befestigt
werden können, kann man nämlich den Teilgestellen eine derartige Lage erteilen,
daß die Querleisten bei dem einen Gestell auf der einen Querseite und bei dem anderen
Gestell auf der anderen Querseite sitzen. Gegenseitiges Behindern der in den Teilgestellen
übereinander aufgehängten-Schuhe wird somit vermieden. Die Ausbildung des Schuhfördergestells
aus einem drehbaren Untersatz und aus lösbar aufeinanderzusetzenden Teilgestellen
macht es ferner möglich, daß im Fertigungsfluß auch jedes Teilgestell allein als
Fördereinheit benutzt werden kann. Nach Abschluß einer Bearbeitungsstufe können
die Teilgestelle dann den jeweiligen Erfordernissen entsprechend wieder miteinander
und/oder mit dem drehbaren Untersatz vereinigt werden, um nunmehr wieder als Gesamtgestell
Verwendung zu finden.
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Eine weitere Maßnahme zum Schaffen von möglichst viel freiem Raum
für die Aufhängung ohne Behinderung durch die Teilgestelle kann gemäß einem anderen
Merkmal der Erfindung darin bestehen, daß als Querträger zwei nahe einer unteren
Längskante jedes Teilgestells angeordnete Querleisten vorgesehen sind.
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Bei Schuhen mit besonders langen Schäften kommt es vor, daß die Querleiste
des Einzelgestells, auf welchem die Zapfen zum Aufstecken der Drahtbügel oder Leisten
sitzen, beim Aufhängen der Schuhe hinderlich ist. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind
gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung auf die Zapfen je aus einer Hülse und
einem Zapfen bestehende Verlängerungsstücke aufsteckbar. _ -Gemäß einem weiteren
Erfindungsmerkmal sind schließlich an den Zapfen der Querleisten und/oder an den
Zapfen der Verlängerungsstücke als Verdrehungssicherung für die Drahtbügel oder
Leisten an sich bekannte hakenförmige Ansätze vorgesehen, die innen am Drahtbügel
oder am Leisten angreifen.
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Hakenförmige Ansätze als Verdrehungssicherung für Leisten sind an
sich bekannt. Diese bekannten Ansätze besitzen hierbei ein gabelförmiges Ende, zwischen
welches sich das Fersenende des Leistens einlegt. Wenn sieh auf dem Leisten, wie
üblich, Schuhe
befinden, so werden diese daher leicht beschädigt,
zumal wenn sie aus empfindlichem Werkstoff, wie Wildleder od. dgl., bestehen. Bei
der erfindungsgemäßen getroffenen Anordnung greift die Verdrehungssicherung hingegen
nur innen am Leisten an. Durch diese neue Gestaltung werden Beschädigungen der Schuhe
durch die Verdrehungssicherung auf jeden Fall vermieden. Auch wird dadurch, daß
nach dem Aufstecken der Trag- und Aufhängevorrichtung für die Schuhe die Verdrehungssicherung
nahezu völlig von dieser Vorrichtung aufgenommen wird, die Möglichkeit eines Behinderns
beim Aufhängen der Schuhe ausgeschlossen.
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In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 ein Schuhfördergestell gemäß der Erfindung, in Vorderansicht, Fig.
2 dasselbe Gestell, in einer Seitenansicht, Fig. 3 ein Teilgestell, in schaubildlicher
Darstellung, Fig.4 einen als Trag- und Aufhängevorrichtung dienenden Drahtbügel,
in Draufsicht, Fig. 5 denselben Drahtbügel, in einer Seitenansicht, Fig.6 denselben
Drahtbügel, in schaubildlicher Darstellung, Fig. 7 einen im Gestell sitzenden Zapfen
zum Aufstecken der Trag- und Aufhängevorrichtung für die Schuhe, in Seitenansicht
in einer Teildarstellung, Fig.8 den Zapfen nach Fig.7 mit einem aufgesteckten Verlängerungsstück,
in der gleichen Darstellung, Fig. 9 einen Leisten zur Verwendung an dem neuen Schuhfördergestell,
in Seitenansicht, und Fig. 10 denselben Leisten, in Draufsicht.
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In den Fig. 1 und 2 ist das Gesamt-Schuhfördergestell aus vier Teilgestellen
1 zusammengesetzt, die übereinander angeordnet sind und auf einem fahrbaren Untersatz
2 mit Laufrollen 3 ruhen. Die Teilgestelle 1 und der Untersatz 2 sind lösbar miteinander
verbunden, indem Klinken 4 an dem einen Teil unter Federwirkung in Gegenstücke 4a
mit entsprechenden Öffnungen an dem anderen Teil einschnappen (Fig. 3).
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Die Teilgestelle 1 bestehen aus zwei seitlichen Rahmen 5, die nur
durch zwei Querleisten 6 und 7 verbunden sind, welche gleichsam die eine untere
Längskante jedes Teilgestelles 1 bilden. Hierdurch wird erreicht, daß in dem gesamten
Innenraum jedes Teilgestells 1 kein Behindern durch Querleisten eintritt. Vorzugsweise
sind die Rahmen 5 und die Querleisten 6 und 7 aus gebogenem Rohr hergestellt. Auf
der Querleiste 7 sind Zapfen 8 befestigt, die zum Aufstecken von Drahtbügeln 9 oder
von Leisten 10 mit aufgeleisteten Schuhen 11 dienen.
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Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, ist es infolge der symmetrischen
Anordnung der Befestigungsmittel 4, 4a möglich, die Teilgestelle 1 auch um 180°
um eine senkrechte Achse gegenüber der üblichen Lage gedreht aufzusetzen, wodurch
gegenseitiges Behindern der in den Teilgestellen übereinander aufgehängten Schuhe
11 vermieden wird. Die Zapfen 8 zum Aufstecken der Drahtbügel 9 oder der Leisten
10 weisen einen hakenförmigen Ansatz 12 auf (Fig. 7 und 8), der als Verdrehungssicherung
dient. Demgemäß ist auch an den Drahtbügeln 9 (Fig. 4 bis 6) außer einer Buchse
13 mit einer Bohrung 14, in welche sich beim Aufstecken der Drahtbügel 9 der Zapfen
8 einsetzt, eine weitere kleinere Öffnung 15 vorgesehen, in welche der hakenförmige
Ansatz 12 eingreift. Ebenso weisen die Leisten 10 außer einer Bohrung 16 zur Aufnahme
der Zapfen 8 eine weitere kleine Bohrung 17 auf, in welche beim Aufstecken der Leisten
10 der Ansatz 12 eindringt (Fig. 9 und 10).
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Um beim Aufhängen von Schuhen mit langen Schäften ein Behindern durch
die Querleisten 6 oder 7 zu vermeiden, kann auf die Zapfen 8 ein Verlängerungsstück
18 aufgesetzt werden, das ebenfalls den als Verdrehungssicherung wirkenden Ansatz
12 besitzt. Das Verlängerungsstück 18 setzt sich aus einem Zapfen 19 mit den üblichen
Abmessungen und einer Hülse 20 zusammen, welche auf den Zapfen 8 aufgesteckt wird.