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DE1052045B - Basisches Haengestuetzgewoelbe mit aufgehaengten Rippensteinen und von diesen getragenen Furchensteinen - Google Patents

Basisches Haengestuetzgewoelbe mit aufgehaengten Rippensteinen und von diesen getragenen Furchensteinen

Info

Publication number
DE1052045B
DE1052045B DEO3882A DEO0003882A DE1052045B DE 1052045 B DE1052045 B DE 1052045B DE O3882 A DEO3882 A DE O3882A DE O0003882 A DEO0003882 A DE O0003882A DE 1052045 B DE1052045 B DE 1052045B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
stones
vault
furrow
suspended
ribs
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEO3882A
Other languages
English (en)
Inventor
Dipl-Ing Dr Mont Luis Huetter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Osterreichisch Amerikanische Magnesit AG
Original Assignee
Osterreichisch Amerikanische Magnesit AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Osterreichisch Amerikanische Magnesit AG filed Critical Osterreichisch Amerikanische Magnesit AG
Publication of DE1052045B publication Critical patent/DE1052045B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F23COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
    • F23MCASINGS, LININGS, WALLS OR DOORS SPECIALLY ADAPTED FOR COMBUSTION CHAMBERS, e.g. FIREBRIDGES; DEVICES FOR DEFLECTING AIR, FLAMES OR COMBUSTION PRODUCTS IN COMBUSTION CHAMBERS; SAFETY ARRANGEMENTS SPECIALLY ADAPTED FOR COMBUSTION APPARATUS; DETAILS OF COMBUSTION CHAMBERS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F23M5/00Casings; Linings; Walls
    • F23M5/06Crowns or roofs for combustion chambers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)
  • Revetment (AREA)

Description

  • Basisches Hängestützgewölbe mit aufgehängten Rippensteinen und von diesen getragenen Furchensteinen Die Erfindung bezieht sich auf ein basisches Gewölbe für Industrieöfen, insbesondere Flammöfen, z. B. Siemens-Martin-Ofen, welches als Hängestützgewölbe mit direkt aufgehängten und abgestützten Rippensteinen und mit von diesen getragenen Furchen- oder Zwischensteinen ausgebildet ist.
  • Die Erfindung bezweckt, @dIe sich aus den Eigenschaften basischer Steine, insbesondere aus deren starker Ausdehnung während des Betriebes ergebenden Druckbeanspruchungen im Gewölbe auf ein Mindestmaß herabzusetzen. Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß alle Furchen- oder Zwischensteine mit Hilfe von nur durch die Rippen gestützten Tragsteinen aufgehängt sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung können die mit Hilfe der Rippen durch die in der Längsrichtung des Gewölbes verlaufenden Tragstangen getragenen Aufhängemittel der Furchen- oder Zwischensteine aus auf Seitenflächen dieser Steine angeordneten und über das kalte Stirnende derselben vorragenden Aufhängemitteln, zweckmäßig Aufhängeblechen, bestehen. Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung können die mit Hilfe der Rippen getragenen Aufhängemittel der Furchen- oder Zwischensteine aus in das kalte Stirnende dieser Steine eingreifenden Ankern gebildet sein.
  • Bei Anwendung .der Maßnahmen gemäß der Erfindung ergeben sich die folgenden Vorteile: Die Aufhängung der Furchen- oder Zwischensteine mit Hilfe von Aufhängemitteln, die von den Rippen getragen werden und an welchen dann die Furchen-oder Zwischensteine aufgehängt sind, macht keine neue Armierungsanordnung notwendig, so rlaß diese Art der Aufhängung mit dem geringstmöglichen Aufwand an Hängemitteln durchgeführt werden kann. Dadurch, daß eine neue Armierungsanordnung nicht erforderlich ist, kann das Gewölbe je nach den Bedürfnissen des Betriebes aufgebaut werden. Ferner kann die Anzahl der Furchen- oder Zwischensteine beliebig vermehrt oder vermindert werden, ohne daß hierbei eine Änderung der Anzahl der Rippensteine notwendig wird, so daß auch auf Grund dieses Umstandes eine einfache Anpassung des Gewölbes an die verschiedenen Betriebsverhältnisse erfolgen kann. Ein weiterer Vorteil der Gewölbe gemäß der Erfindung ist darin gelegen, daß für ihre Zustellung eine einzige Art von ganz einfach gebauten Furchen- oder Zwischensteinen verwendet werden kann und damit eine rasche Verlegung bzw. ein rascher Aufbau der Gewölbe ermöglicht wird. Weiterhin treten dadurch, daß auch die Furchen- oder Zwischensteine in Form von aufgehängten Steinen vorliegen, in den Gewölben keine oder nur geringe Druckspannungen auf, und ihre Lebensdauer wird im Vergleich mit Gewölben, in welchen die Furchen- oder Zwischensteine nicht aufgehängt, sondern an den Rippen nur abgestützt sind, wesentlich erhöht. In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, daß im Falle von Gewölben mit nichtaufgehängten Furchen- oder Zwischensteinen oft größere Teile der Gewölbe einstürzen, wenn ider Verschleiß der Steine einen gewissen Grad erreicht hat, wogegen im Falle von Gewölben gemäß der Erfindung ein Einstürzen von Gewölbeteilen auf Grund des Umstandes, daß alle Steine aufgehängt sind, nicht erfolgen kann. Ein weiterer Vorteil der Gewölbe gemäß der Erfindung ist darin gelegen, daß die einzelnen Furchen- oder Zwischensteine bei Verwendung einer geeigneten Aufhängung rasch und ohne Schwierigkeiten ausgewechselt werden können. Schließlich können in diesen Gewölben dadurch, daß auch die Furchen- oder Zwischensteine aufgehängt sind, als Furchen- oder Zwischensteine sogar ungebrannte Steine verwendet werden, da diese durch die Rippen in genügendem Ausmaß geschützt werden, während die Rippen ihrerseits auf Grund ihrer Länge durch die Luft gekühlt werden und daher stabil bleiben.
  • Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, daß bereits Decken für Industrieöfen bekannt sind, in welchen alle Steine die gleiche Größe aufweisen und in gewissen Abständen jeweils zwei benachbarte Steine mit Hilfe von durch die Ofenarmierung getragenen Hängemitteln aufgehängt sind, wogegen die zwischen diesen direkt aufgehängten Steinen befindlichen Steine in der Weise aufgehängt sind, daß ein Stein mittels eines an seinem kalten Steinende angeordneten Metallhakens an seinem jeweiligen Nachbarstein hängt. In diesen Decken sind somit keine Rippensteine vorhanden und es kann daher von einer Versteifung und einer Verfestigung des Gewölbes nicht gesprochen werden; zudem ist diese bekannte Art der Aufhängung sehr kompliziert und erfordert die Verwendung mehrerer Typen von Zwischensteinen, welche zwischen den direkt von der Ofenarmierung getragenen Steinen angeordnet sind. Ferner kann bei diesen Decken die Anzahl der Zwischensteine nicht beliebig erhöht werden, da im mittleren Bereich zwischen je zwei direkt aufgehängten Steinen die nach unten drückende Gewichtskomponente so hoch wird, daß in sehr hohem Maße die Gefahr eines Einsturzes besteht. Weiterhin ist eine Zustellung von Decken dieser Art insofern sehr schwierig und nur mit großem Zeitaufwand durchzuführen, als Steine verschiedener Typen verwendet werden und ein Auswechseln einzelner Steine nicht möglich ist, sondern gleichzeitig immer auch alle die Steine aus dem Gewölbe entfernt werden müssen, für welche ein schadhafter und auszuwechselnder Stein in weiterer Folge die Abstützung darstellt. Schließlich reichen bei den Steinen dieser bekannten Decken die Metallhänger zwangläufig sehr tief in das Steininnere hinein, so daß beim Ofenbetrieb nach einem gewissen Verschleiß der Steine die Hänger beschädigt werden und schließlich die Steine in das Ofeninnere stürzen. Ferner sind Hängestützgewölbe bekannt, welche aus Rippen und Zwischenfeldern aufgebaut sind, wobei sich die Zwischenfeldersteine mittels Schultern an den aufgehängten Rippensteinen abstützen, so daß sie von den Rippensteinen getragen werden. Auch diese Ausführungsform von Gewölben weist gegenüber den Gewölben gemäß der Erfindung eine Reihe von Nachteilen auf. So sind die Zwischensteine bzw. Zwischenfeldersteine überhaupt nicht aufgehängt, sondern lediglich abgestützt, und dadurch ist auch die Festigkeit des Gewölbes geringer als bei einer Aufhängung der Zwischensteine, weil die Festigkeit im Falle der Abstützung der Zwischensteine praktisch allein von der Festigkeit der Schultern bzw. Nasen abhängt und diese, z. B. schon während des Transportes der Steine, leicht beschädigt werden können. Ferner wird bei einer größeren Anzahl von Zwischensteinen die bereits bei Vorliegen von nur zwei Zwischensteinen zwischen zwei Rippensteinen vorhandene Druckspannung so hoch, daß auch aus diesem Grund ein Einsturz der Gewölbe befürchtet werden muß. Schließlieb ist bei diesen Decken ein Ausbau von einzelnen Zwischensteinen zum Zwecke eines Ersatzes nur dann möglich, wenn alle Zwischensteine herausgenommen «-erden. Bei einer weiteren bekannten Zustellungsweise von Decken von Öfen werden Schamottesteine, also saure Steine, gleicher Größe verwendet, die direkt auf einer Tragstange aufgehängt sind, welche ihrerseits von Trägern getragen wird. Auch bei dieser Art der Deckenzustellung liegen keine Rippen-und Furchensteine vor und das Gewölbe ist daher nicht versteift und verfestigt. Ferner ist in diesen Decken die Armierungsanordnung sehr kompliziert, da sie für eine direkte Aufhängung sämtlicher Steine an einem einzigen Träger dient, und ein Auswechseln einzelner Steine ist sehr erschwert.
  • Beim Gewölbe gemäß der Erfindung, bei welchem die Furchen- oder Zwischensteine von den Rippensteinen mitgetragen werden, ist für die letzteren eine höhere mechanische Festigkeit erforderlich. Es empfiehlt sich daher, für die Rippensteine Chrommagnesitsteine zu verwenden, die eine hohe Druckfeuerbeständigkeit und eine hohe Temperaturwechselbeständigkeit besitzen, und für die Furchen- oder Zwischensteine hingegen Magnesitchromsteine zu verwenden, die vorzugsweise als ungebrannte Steine verlegt werden. Nach dem technischen Sprachgebrauch werden unter Chrommagnesitsteinen Steine aus Mischungen von Chromerz mit Sintermagnesia oder Schmelzmagnesia verstanden, bei welchen der Anteil an Chromerz überwiegt, während unter Magnesitchromsteinen Steine aus Mischungen der gleichen Rohstoffe verstanden werden, die einen überwiegenden Anteil an Magnesia enthalten. Für die Furchen-oder Zwischensteine werden zweckmäßig blechummantelte Steine verwendet. Es soll hier festgehalten werden, daß es an sich bereits bekannt ist, als Rippen- und Furchensteine z. B. Dolomit-, Magnesit-, Chrommagnesit- oder Chromitsteine in gebranntem oder ungebranntem Zustand zu verwenden, und daß die Verwendung von blechummantelten Steinen für die Zustellung von Hängedecken, die keine Rippensteine aufweisen, gleichfalls bereits bekannt ist.
  • Die Rippen beim Rippengewölbe dienen zu einer Versteifung und Verfestigung des Gewölbes. Sind die Furchensteine nicht aufgehängt, so stürzen oft größere Teile der aus den Furchensteinen gebildeten Gewölbeteile ein, noch bevor die Nachsetzsteine zur Anwendung kommen. Bei aufgehängten Furchensteinen ist zwar ein Nachsetzen von Steinen nicht möglich; dagegen wird es durch die Aufhängung der Furchensteine ermöglicht, die Lebensdauer von Rippengewölben auch ohne Nachsetzmöglichkeit wesentlich zu verlängern. Die Gefahr einer zu frühzeitigen Verzunderung der Aufhängung besteht erfahrungsgemäß nicht. Beim Gewölbe gemäß der Erfindung sind also die Vorteile einer Versteifung bei Rippengewölben mit dem Vorteil der Aufhängung sämtlicher Steine bei rippenfreien Hängedecken vereinigt.
  • Die Zeichnung stellt Ausführungsbeispiele von basischen Gewölben gemäß der Erfindung dar. Fig.1 zeigt eine Ausführungsform des Gewölbes in raumbildlicher Ansicht. In Fig. 2 ist das Gewölbe gemäß Fig. 1 im Längsschnitt dargestellt. Fig.3 zeigt eine zweite Ausführungsform des Gewölbes in raumbildlicher Darstellung. Fig.4 veranschaulicht einenLängsschnitt durch das Gewölbe gemäß Fig. 3.
  • Das Gewölbe besteht aus paarweise angeordneten Rippensteinen 1 größerer Länge und aus Furchen-oder Zwischensteinen 2 von geringerer Länge. Die Rippensteine 1 besitzen schmalere Enden 3, die unter Bildung einer Stufe4 in die volle Steinstärke übergehen. Auf der Oberseite der Rippenscharen liegen Stützträger 6 auf, an denen die Rippensteine mittels Drahtschlaufen 7 aufgehängt sind. Die Drähte dieser Schlaufen verlaufen durch in den Rippenteilen 3 angeordnete Ouerlöcher 8, die gegebenenfalls durch kurze Rohrstücke ausgefüttert sein können.
  • Die Furchen- oder Zwischensteine 2 sind mittels Hängeblechen 10 auf Tragstangen 11 aufgehängt, die sich in der Längsrichtung des Gewölbes zwischen den Rippen erstrecken, sich auf die stufenförmigen Absetzungen4 der Rippensteine aufstützen und dadurch von ,den Rippensteinen getragen werden. Die Hängebleche 10 sind in die zwischen den Furchensteinscharen befindlichen Fugen eingesetzt und ragen über das kalte Ende der Furchensteine 2 vor, wo sie mit einer zum Verhängen mit der Tragstange 11 dienenden Öffnung ausgestattet sind. Die Rippensteine 1, welche nicht nur die Trag- und Versteifungsrippen des Gewölbes bilden, sondern auch die Furchen- oder Zwischensteine 2 zu tragen haben, sind vorzugsweise gebrannte Chrommagnesitsteine. Die Furchen- oder Zwischensteine 2 sind zweckmäßig Magnesitchromsteine, die im ungebrannten Zustand unter Zwischenschaltung von Einlagen aus oxydierbarem Metall, z. B. Blech oder Drahtgitter, verlegt sein können. Diese Einlagen schmelzen am heißen Ende bei der ersten Ofenhitze und bewirken eine Verfrittung der Gewölbesteine miteinander. Diesem Zweck können in vorteilhafter Weise auch,die Hängebleche 10 dienen. Die Fugensteine 2 können auch blechummantelte Steine sein.
  • Das Gewölbe gemäß den Fig. 3 und 4 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen Ausführungsform nur hinsichtlich der Aufhängung der Furchen-oder Zwischensteine 2; diese sind an dem kalten Steinende mit Einhängetaschen 15 ausgestattet, die zum Verhängen der Köpfe 16 von T-förmigen Hängeeisen 17 dienen. Die Stege dieser Hängeeisen weisen Löcher 18 zum Durchstecken der Tragstangen 11 auf. Die Verhängetaschen 15 werden bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel von U-förmigen Metalleinsätzen 19 gebildet, die mit ihren Schenkeln im Steinmaterial eingebettet sind.
  • Das Gewölbe gemäß der Erfindung weist den Vorteil größerer Haltbarkeit auf. Die Rippensteine aus Chrommagnesit verleihen dem Gewölbe hohe Druckfeuerbeständigkeit und hohe Temperaturwechselbeständigkeit, während den als Furchensteine verwendeten Magnesitchromsteinen die Aufgabe zufällt, insbesondere gegen chemische Beanspruchungen, wie Infiltration von Eisenoxyden, erhöhten Widerstand zu bieten. Durch die Anordnung der Rippen in einem größeren oder geringeren Abstand voneinander, also durch Anordnung einer größeren oder geringeren Zahl von Furchen- oder Zwischensteinen hat man es in der Hand, den verschiedensten Betriebsverhältnissen Rechnung zu tragen.

Claims (5)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Basisches Gewölbe für Industrieöfen, insbesondere Flammöfen, z. B. Siemens-Martin-Öfen, das als Hängestützgewölbe mit direkt aufgehängten und abgestützten Rippensteinen und mit von diesen getragenen Furchen- oder Zwischensteinen ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, -daß alle Furchen- oder Zwischensteine (2) mit Hilfe von nur durch die Rippen (1) gestützten Tragstangen (11) aufgehängt sind.
  2. 2. Gewölbe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit Hilfe der Rippen (1) getragenen Aufhängemittel der Furchen- oder Zwischensteine (2) aus auf Seitenflächen dieser Steine (2) angeordneten und über das kalte Stirnende dieser Steine vorragenden Aufhängemitteln, zweckmäßig Aufhängeblechen (1U), bestehen.
  3. 3. Gewölbe nach Anspruch 1, Ua.durch gekennzeichnet, daß die mit Hilfe der Rippen (1) getragenen Aufhängemittel -der Furchen- oder Zwischensteine (3) aus in das kalte Stirnende (15) dieser Steine eingreifenden Ankern (16,17) bestehen.
  4. 4. Gewölbe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, d@aß die Rippen (1) aus Chrornmagnesitsteinen, vorzugsweise gebrannten Chrommagnesitsteinen, und die Furchen- oder Zwischensteine (2) aus Magnesitchromsteinen, vorzugsweise ungebrannten Magnes.itchrom-steinen, aufgebaut sind.
  5. 5. Gewölbe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Furchen- oder Zwischensteine (2) blechummantelte Steine sind. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 722 327; österreichische Patentschriften Nr. 176 865, 176 495, 165 583; USA.-Patentschriften Nr. 2 154 813, 1738 527, 2 126 901, 1519 364, 2 187 669.
DEO3882A 1953-10-30 1954-10-11 Basisches Haengestuetzgewoelbe mit aufgehaengten Rippensteinen und von diesen getragenen Furchensteinen Pending DE1052045B (de)

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DEO3882A Pending DE1052045B (de) 1953-10-30 1954-10-11 Basisches Haengestuetzgewoelbe mit aufgehaengten Rippensteinen und von diesen getragenen Furchensteinen

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