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Förderanlage mit wählbarer Platzansteuerung Die Erfindung betrifft
eine Förderanlage zur steuerbaren Verteilung von Gütern in Fabrikationsräumen, Versandhäusern
u. dgl. Zweck der Erfindung ist es, den beiderseits einer Kreis- oder Umkehrförderanlage
vorgesehenen Empfangsstationen von jeder beliebigen Station aus Güter zusenden zu
können, die an der gewünschten Empfangsstation selbsttätig abgeworfen werden. Jede
der beiderseits der Förderanlage vergesehenen Empfangsstationen ist also zugleich
auch Aufgabestation, so daß das Fördergut von jedem Arbeitsplatz zu jedem beliebigen
anderen Arbeitsplatz geschickt werden kann, gleichgültig ob Aufgabe- und Empfangsstation
auf der gleichen Seite der Förderanlage liegen oder auf verschiedenen Seiten.
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Ein weiterer Erfindungszweck ist es, eine wie vor besehrieben arbeitende
Förderanlage zu schaffen, deren Bedienung einfach ist und die keine Wartezeiten
für die Aufgabe und Abnahme des Fördergutes benötigt, d. h. daß jeder freie Träger
des umlaufenden Förderbandes zum Weiterschicken von Fördergut zu einer beliebigen,
wählbaren Empfangstation benutzt werden kann.
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Zur Lösung dieser Aufgaben wird gemäß derErfindung vorgeschlagen,
die an dem umlaufenden Zugorgan eines Förderbandes angebrachten Träger für das Fördergut
bzw. für die Fördergutbehälter mit je zwei kammartig ausgebildeten, ineinandergreifenden
Tragrosten auszurüsten, die an den Trägerrahmen nach entgegengesetzten Seiten des
Förderbandes in eine nach außen abwärts geneigte Abwurflage hochschwenkbar angelenkt
sind. Jeder Fördergutträger ist nach einem weiteren Erfindungsmerkmal in an sich
bekannter Weise mit einer Wähleinrichtung zur Ansteuerung der Empfangsstationen
für das auf die Träger aufgebrachte Fördergut ausgestattet, durch die der nach der
Seite der gewählten Empfangsstation hochschwenkbare Tragrost des betreffenden Trägers
über mit der Wähleinrichtung zusammenwirkende Vorrichtungen an der jeweiligen Empfangsstation
hochgeschwenkt, d. h. in eine nach der Abwurfstelle hin abwärts geneigte Lage gebracht
wird. Vorzugsweise weist jeder Fördergutträger zwei Wähleinrichtungen auf, die beiderseits
der Trägerrahmen neben den hochschwenkbaren Tragrosten oder unterhalb solcher mit
Aussparungen versehenen Tragroste angeordnet und untereinander gekoppelt sind.
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Durch diese Ausbildung der Fördergutträger ist es möglich, die zu
beiden Seiten der Förderanlage befindlichen Empfangsstationen mit jedem Fördergutträger
anzusteuern, da jeder Träger das Fördergut bzw. den Fördergutbehälter sowohl nach
der linken als auch nach der rechten Seite der Förderanlage abzuwerfen gestattet.
Bei einer bekannten Förderanlage sind abwechselnd nach der einen und der anderen
Seite hochschwenkbare Förderguttragplatten vorgesehen, so daß an der Aufgabestelle
der richtige Träger für die anzusteuernde Empfangsstation ausgewählt werden muß.
Die aufgebende Stelle an dem einen Bandende muß also wissen oder feststellen, auf
welcher Seite der Förderanlage sich der anzusteuernde Platz befindet, und darüber
hinaus kann nicht jeder vorbeikommende freie Träger zum Weiterschicken des Fördergutes
benutzt werden, sondern nur ein Träger, der nach der entsprechenden Seite der Förderanlage
neigbar ist.
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Nach einem weiteren Erfindungsmerkmal sollen die mit den Wähleinrichtungen
an den Fördergutträgern zusammenwirkenden, an den Empfangsstationen befindlichen
Vorrichtungen zum Hochschwenken der Tragroste bereits kurz vor der Abwurfstelle
der angesteuerten Empfangsstation wirksam werden und das Fördergut bzw. der Fördergutbehälter
auf dem hochgeschwenkten, d. h. nach der Abwurfstelle hin geneigten Rost durch Haltemittel,
die erst unmittelbar an der Abwurfstelle das Fördergut freigeben, gesichert werden.
Die erwähnten Haltemittel für das Fördergut bzw. für die Fördergutbehälter auf dem
in Schrägstellung gebrachten Rost bestehen aus an den Fördergutträgern in Baudlaufrichtung
schwenkbar angebrachten Klinken, die durch an den Abwurfstellen der Empfangsstationen
ortsfest angebrachte Nocken oder dergleichen mechanische Betätigungsmittel in eine
unwirksame Lage, d. h. in eine Lage, in der das Fördergut durch sein Eigengewicht
von dem schräg stehenden Rost herunterrutschen kann, geschwenkt werden.
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Diese Anordnung verfolgt den Zweck, die Streuung des Fördergutabwurfes
an der Empfangsstation auf ein Minimum zu beschränken, da bei Verzicht auf die Haltemittel
das Abrutschen des Fördergutes bereits während des Hochschwenkens der Roste, und
zwar je nach Form und Gewicht des Fördergutes zu einem
früheren
oder späteren Zeitpunkt, erfolgen könnte.
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Dementsprechend müßte der Abwurfplatz eine der Abwurfstreunng Rechnung
tragende Breite aufweisen, was schon aus räumlichen Gründen unerwünscht ist.
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Weitere Einzelheiten sind der nun folgenden Beschreibung, die auf
die zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiele Bezug nimmt, zu entnehmen. In
den Zeichnungen ist Fig. 1 ein Querschnitt durch eine in einer Richtung umlaufende
Kreisförderanlage, Fig. 2 eine Teil draufsicht zu Fig. 1, Fig. 3 die Förderanlage
in schaubildlicher Teilansicht von unten, Fig. 4 ein Querschnitt durch eine Umkehrförderanlage,
Fig. 5 eine Teildraufsicht zu Fig. 4, Fig. 6 eine Halteklinke in schaubildlicher
Ansicht, Fig. 7 ein Teilschnitt durch die Halteklinke nach Fig. 6.
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Die in den Fig. 1 bis 3 nur teilweise veranschaulichte Kreisförderanlage
ruht in üblicher Weise auf einem Bandtraggestell, welches von vertikalen Stützen
und Querträgern gebildet wird, die untereinander durch in Längsrichtung des Förderbandes
verlaufende Streben verbunden sind. Eine in der Horizontalebene umlaufende endlose
Förderkette 1 dient zur Mitnahme von in gleichmäßigen Abständen mit der Kette 1
verbundenen Fördergutträgern 2. Hierzu sind die Fördergutträger2 mit nach unten
ragenden Böcke 3 versehen, an die die Fördergutkette 1 angelenkt ist. An den Fördergutträgern
2 sind weiterhin Leitrollen 4 angeordnet, die in im Querschnitt U-förmigen Leitschienen,
die den Förderweg des Bandes bestimmen, ihre Führung finden. Die Leitschienen 5
sind fest auf den vertikalen Stützen des Bandtraggestells angebracht.
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An jedem Fördergutträger 2 sind zwei kammartig ausgebildete, mit
ihren Zinken ineinandergreifende Tragroste 6, 7 vorgesehen, die an den Längsseiten
der Träger 2 um Scharniere 8 schwenkbar gelagert sind.
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An den Tragrosten 6, 7 sind nach unten hängende Auflaufschienen 9,
10 um Gelenke 11 quer pendelnd angebracht. Die Auflaufschienen9,10 sind mit Ausnehmungen
12 versehen, in denen jeweils beim Hochschwenken eines Tragrostes der gegenüberliegende,
in der unteren Lage verbleibende andere Rost des Trägers Aufnahme findet.
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Die Auflaufschienen 9, 10 ragen durch t)ffnungen 13 im Fördergutträger
2 nach unten hindurch und arbeiten mit Auflaufrollen 17 zusammen, die an dem Anker
16 von Elektromagneten 14, 15 angebracht sind. Die Elektromagnete 14, 15 sind an
den Leitschienen 5 befestigt, und zwar beiderseits der Förderanlage und versetzt
zueinander, entsprechend der Anordnung der einzelnen Empfangsstationen. Die Auflaufrollen
17 befinden sich normalerweise außerhalb der Bewegungsbahnen -der Auflaufschienen
9, 10 und werden vermittels der Elektromagnete 14, 15 bei Stromschluß durch die
später noch beschriebene Platzwähleinrichtung an den Fördergutträgern 2 in die Bewegungsbahn
der zugehörigen Auflaufschiene 9 bzw. 10 gebracht. Damit das Auflaufen der Schienen
9, 10 auf die Rollen 17 bzw. das Ablaufen allmählich erfolgt, sind die Auflaufschienen
9, 10 an den An- und Ablaufkanten stark abgerundet oder kurvenförmig gestaltet.
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An jedem der beiden Tragroste 6, 7 sind zwei Klinken 18 vorgesehen,
die das Abrutschen der Förderkästen 19 bei hochgeschwenktem Tragrost verhindern.
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Jede Klinke 18 (s. insbesondere Fig. 6 und 7) ist an einem Hebel 20
um einen Stift 21 quer zur Förder-
richtung des Bandes gegen die Wirkung einer Feder
22 schwenkbar gelagert. Der Hebel 20 ist seinerseits an dem Tragrost 6 bzw. 7 um
eine Achse 23 in Laufrichtung des Förderbandes ebenfalls schwenkbar gelagert.
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Um das Verschwenken des Hebels 20 um seine Achse 23 zu ermöglichen,
sind in dem Fördergutträger 2 Fenster 24 vorgesehen, die auch Platz für den Hebel
20 beim Hochschwenken der Tragroste 6 bzw. 7 um die Scharniere 8 bieten. Aussparungen
25 in den Tragrosten6, 7 dienen zur Aufnahme der durch die Förderkästen 19 bei ihrem
Aufschieben von den Abwurfflächen 26 der Bandstationen (Fig. 1 und 2) auf die Tragroste
6, 7 um den Stift 21 geschwenkte Klinke 18 und zu ihrer Anlage an eine der Kanten
der Aussparung 25, letzteres unter der Wirkung der Feder 22, die dazu dient, die
Klinke 18 stets in eine zum Tragrost 6 bzw. 7 senkrechte Stellung zurückzubringen.
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Das Verschwenken der Hebel 20 erfolgt durch an den Leitschienen ortsfest
angebrachte Nocken 27, die bei hochgeschwenkten Tragrosten 6, 7 in der Bewegungsbahn
der Hebel 20 liegen, dagegen die Hebel 20 der in Horizontallage befindlichen Tragroste
6, 7 frei vorbeilassen.
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Jeder Fördergutträger qst mit zwei Wähleinrichtungen 28 ausgestattet,
die beiderseits der Tragroste 6, 7 angeordnet und miteinander gekoppelt sind und
zur Ansteuerung der Empfangsstationen für die auf die Tragroste 6, 7 aufgesetzten
Förderkästen 19 dienen.
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Die Wähleinrichtungen wirken mit ortsfesten Kontakten29 an den Empfangsstationen
zusammen, die im Stromkreis der Elektromagnete 14, 15 liegen. Der Stromkreis wird
kurz vor Erreichen des Abwurfplatzes der betreffenden Empfangsstation gesehlossen,
wodurch die Auflaufrolle 17 in die Bewegungsbahn der Auflaufschiene 9, 10 des Tragrostes
6 bzw. 7 gebracht und der betreffende Rost angehoben wird. Angenommen, der Elektromagnet
15 (Fig. 1) sei durch die von der Wähleinrichtung beeinflußten Kontakte 29 an Spannung
gelegt worden, sein Anker 16 ist angezogen und hat die Auflaufrolle 17 in die Bewegungsbahn
der Auflaufschiene 10 geführt, die beim Weiterlauf des Förderbandes auf die Rolle
17 aufläuft. Hierdurch wird der Tragrost 7 in die in der Fig. 1 dargestellte Abwurflage
hochgeschwenkt. Das Abrutschen des Förderkastens 19 wird jedoch durch die Klinken
18 so lange verhindert, bis die Hebel 20 in ihrer durch das Hochschwenken der Tragroste
7 nach innen verlagerten Bewegungsbahn mit den beiden Nocken 27 gleichzeitig in
Anschlag kommen, wobei dem Förderkasten 19 die als Sperrung dienenden Klinken 18
entzogen werden, so daß er durch sein Eigengewicht von dem Tragrost 7 auf die Abwurfflächen
26 abrutschen kann.
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In den Fig. 4 und 5 ist eine Umkehrförderanlage dargestellt, mit
der es ebenfalls möglich ist, den beiderseits der Förderanlage vorgesehenen und
versetzt angeordneten Empfangsstationen von jeder beliebigen Station aus Güter zuzusenden,
die dort selbsttätig abgeworfen werden. Diese Anlage weist in bekannter Weise zwei
endlose seitliche Zugketten 30 auf, die an den Umkehrstellen über nicht dargestellte
Kettenräder geleitet sind, wobei die von den Zugketten 30 mitgenommenen Fördergutträger
31 an den beiden Umkehrstellen in waagerechter Lage vom oberen zum unteren Trum
bzw. umgekehrt umgeleitet werden.
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Die Umkehrförderanlage unterscheidet sich von der beschriebenen Kreisförderanlage
im wesentlichen nur dadurch, daß die an jeder Abwurfstelle vorgesehenen Elektromagnete32,
33 (Fig. 4) für die an jeder Abwurfstelle in die Bewegungsbahn der an den Tragrosten
angelenkten
Auflaufschienen 34 oder 35 verschiebbaren Auflaufrollen 36, 37 in der Mitte der
Förderanlage, also zwischen den Zugketten30, auf dem Gestell 38 angeordnet sind.
Weiterhin sind die Wählein richtungen 28 bei dieser Ausführungsform unterhalb der
Tragroste angeordnet, die aus diesem Grunde mit Aussparungen 39 versehen sind.
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PATENTANSPROCHE: t. Förderanlage mit wählbarer Platzansteuerung für
die beiderseits der Anlage vorgesehenen Empfangsstationen, dadurch gekennzeichnet,
daß die an dem umlaufenden Zugorgan eines Förderbandes angebrachten Fördergutträger
je zwei kammartig ausgebildete, teilweise ineinandergreifende Tragroste (6> 7)
besitzen, die an den in Leitschienen (5) des Bandtraggestells laufenden Trägerrahmen
(2) nach entgegengesetzten Seiten des Förderbandes in eine nach außen abwärts geneigte
Abwurflage hochschwenkbar angelenkt sind.