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Maschine zum Herstellen gefüllter Beutel Gegenstand der Erfindung
ist eine Maschine zur Herstellung gefüllter Beutel aus einem Schlauch aus warm schweißbarem
Material. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf die Steuerung und Bewegung
der Schweiß- bzw. Zangenbacken, mit denen der untere und obere Abschluß des aus
einem Schlauch gebildeten Beutels hergestellt wird und die das Weiterziehen des
schlauchförmigen Materials bewirken.
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Es ist bereits vorgeschlagen worden (deutsche Patentschrift 894679),
daß während der Zeitspanne, während der sich die die obere bzw. untere Schweißnaht
herstellenden Preß- oder Schweißbacken einander nähern, diese die nach unten gehende
Bewegung des Schlauches oder Beutels mitmachen, bis die Verschweißung vollführt
ist. Danach entfernen sich die Schweißbacken wieder voneinander undkehrengleichzeitig
in ihre Ausgangsstellung zurück.
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Es ist ferner vorgeschlagen worden (deutsche Patentschriften 665
571, 809 056) die Schweiß- bzw.
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Zangenbacken unabhängig vom Antrieb für die Ziehbewegung zu betätigen
und in der zusammengepreßten Stellung zu verriegeln. DieUnabhängigkeitderSteuerung
der Greifbewegung der Schweißzangenteile von der Ziehbewegung ist insofern erwünscht,
da der Druck, mit dem die Zangenteile das Schlauchmaterial zwischen sich zusammenpressen,
geändert werden muß, entsprechend der Art der verschiedenen Verpackungsmaterialien,
aus denen die Beutel mit einer Maschine hergestellt werden sollen. Wirkt der Schweißdruck
auf den Antriebsmechanismus, so wird hierdurch eine Abnutzung und ein Verschleiß
hervorgerufen. Bei den bisher bekannten Vorrichtungen zur Erlangung der Unabhängigkeit
der Schweißbewegung und Greifbewegung von der Ziehbewegung der Zangenteile ist eine
Vielzahl von Maschinenteilen erforderlich: deren Herstellung kostspielig und deren
Überwackung zeitraubend ist.
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Die Erfindung bezweckt die Vereinfachung sowohl in der Herstellung
als auch in der Wartung derjenigen Teile der Maschine, die zur Steuerung der Greifbewiegung
der Zangenteile und für die Ziehbewegung derselben vorgesehen sind.
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Die Erfindung geht von einer Maschine zum Herstellen gefüllter Beutel
aus einem Schlauch aus warm schweißbarem Material mit einer als Schweißbacken ausgebildeten
Greifzange zum Pressen und Weiterziehen des Schlauches aus, wobei die Schweiß- bzw.
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Zangenbacken unabhängig vom Antrieb für die Ziehbewegung betätigt
und in der zusammengepreßten Stellung verriegelt werden können. Erfindungsgemäß
wird vorgeschlagen, zur Steuerung der Greifbewegung der Zangenteile ein in bekannter
Weise von der Ziehbewegung unabhängiges Führungsstück vorzusehen. das als Gleitbahn
für eine Steuerrolle dient Diese
Steuerrolle ist an einer Betätigungsstange vorgesehen,
die für die Übertragung der Steuerbewegung sorgt und in einer hohlen Ziehstange
federnd geführt ist.
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Bei der praktischen Ausführungsform ist das Führungsstück an Hebeln
angelehnt, deren freies Ende mit einem durch in bekannter Weise durch eine Fotozelle
gesteuerten Sperrschieber verbunden ist. Der Drehpunkt dieser Hebel befindet sich
an einem verschiebbaren Tragstück, das durch eine Kurvenscheibe verschiebbar ist.
Ferner sind Mittel vorgesehen, um die Hubhöhe der Ziehbewegung unabhängig von der
Greifbewegung der Zangenteile einstellen zu können. Hierdurch kann man in beliebiger
Weise die Länge des jeweils zu erstellenden Beutels verändern.
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Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Maschine besteht
darin, daß die schwenkbaren Zangenteile mit Rollen versehen sind, die von einem
mit der Betätigungsstange verbundenen Schließorgan steuerbar sind das im ersten
Teil seiner Wirkflächen Keilflächen aufweist, die sich in Parallelflächen fortsetzen.
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Zur wahlweisen Einstellung des Preßbackendruckes ist eine dieser
Backen in an sich bekannter Weise an einem Schwenkhebel einstellbar und federnd
angeordnet, wobei sie sich gegen eine mit ihren beiden Enden in Widerlager ruhende
Blattfeder mit einer in der Backe verstellbaren Schraube abstützt und wobei die
Greiferbacke in einem Fassungskörper austauschbar befestigt ist.
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Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstand ist in der Zeichnung
dargestellt, und zwar zeigt Abb. 1 eine schematische Darstellung der Vorrichtulig
zum Herstellen der oberen und unteren Schweißnicht des Beutels und der Greif- und
Ziehvorrichtung, hat 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung cle r genannten
Teile in einer anderen Stellung, Al->h. 3 eine Teilansicht, teilweise im Schnitt
der \~crschweiß- und der Zugvorrichtung, Abb. 4 und 5 geben Einzelheiten der Greif-
und Ziehvorrichtung wieder.
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Der Aufbau der Maschine in bezug auf die Teile, die die Längsschweißnaht
des Schlauches, aus dem der Beutel hergestellt wird, erstellen, kann in bekannter
Weise erfolgen. Der im folgenden mit der Bezugsziffer 32 versehene Schlauch ist
mit einer Längsschweißnaht versehen und gelangt in den Arbeits-und Bewegungsbereich
der nachstehend beschriebenen Teile.
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An der hohlen Ziehstange 1 (Abb. 3) ist ein Gabelstück 2 angebracht.
Zwei Hebel 3, 4 sind um die Zapfen 5, 6 drehbar, die an der Gabel 2 angebracht sind.
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An diesen Gabeln befinden sich die Gehäuse7, 8, in denen die beheizten
Schweiß- und Zugelemente oder Backen 9, 10 angeordnet sind. In der hohlen Ziehstange
1 ist ein Keil 11 mittels der Büchse 12 gelagert.
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Durch eine Stange 13 kann der Keil 11 nach abwärts gezogen werden,
während die Druckfeder 14 den Keil nach oben drückt, an dessen keilförmige Wirkflächen
11 a sich Parallelfiächen 11 b anschließen. Bei der Abwärtsbewegung des Keiles 11
wird der untere Teil der Hebel 3, 4 durch die Rollen 15, 16 die auf den Zapfen 17,
18 drehbar sind, auseinandergedrückt. Dies be wirkt eine Schließbewegung der Schweiß-
und Zugglieder 9, 10. Bevor der Keil 11 seine Abwärtsbewegung vollendet hat, nimmt
die Bewegung der Rollen 15, 16 nach außen ab. Dadurch können hohe Kräfte erzeugt
werden. Die dabei auf die Stange 13 ausgeübten Zugkräfte bleiben jedoch klein. Das
Schutzgehäuse 8 der Greifvorrichtung ist an dem Hebel 3 beweglich angebracht, beispielsweise
mittels Schlitzführung. In der Mitte des Schutzgehäuses 8 befindet sich eine Stellschraube
19, die sich gegen die Blattfedern 20 abstützt. Bei der Schließbewegung der Hebel
3, 4 wird das Schutzgehäuse 8 zurückgedrückt und dadurch die Blattfeder 20 gespannt.
Diese Spannung ist durch die Schraube 19 einstellbar (Abb. 3).
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Die Steuerstange 13 (Abb. 4) ist mit einem Arm 21 verbunden mittels
einer Einstellvorrichtung 22, einem Gabelteil 23 und einem Zapfen 24. Der Arm 21
ist auf einer Drehachse 25 angebracht, die in einem nicht dargestellten auf- und
abwärts verschiebbaren Tragteil gelagert ist. Die Achse 25 ist gleichzeitig in der
hohlen Ziehstange 1 gelagert. Ein Arm 26 (Abb. 1 und 2) ist auf der Mitte dieser
Achse befestigt und trägt eine Rolle 27. Diese Rolle läuft längs einer Rollenführung
28, wenn sich die Schweiß- und Zugglieder 19 auf-und abbewegen. Die Rollenführung
28 ist mit einem Tragstück 29 verbunden, das längs der Hauptwelle 30 lerschiebbar
ist und dem durch eine Kurvenscheibe 31, die gleichfalls auf der Hauptwelle angebracht
ist, eine hin- und hergehende Bewegung erteilt wird.
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Das vorher bedruckte schlauchförmige Verpackungsmaterial 32 ist in
Abständen P mit Zentriermarken 33, 34 (Abb. 1) versehen, die auf eine Fotozelle
35 wirheu. Das Material 32 wird durch die Zugvorrichtun in (Abb. 1 bis 3) herabgezogen.
Die Abwärtsbewegung der Vorrichtung <4 wird bewirkt durch einen doppelarmigen
Hebel 36. Wenn sich die Vorrichtung 4 von der Stellung I in die Stellung II
(Abb.
1) um die StreckeP bewegt, so gelangt die Zentriermarke 33 vor die Fotozelle 35,
durch die das Relais 86 betätigt wird. Inzwischen hat sich eine Nokkenscheibe 37
so weit gedreht, daß der Kontakt 38 geschlossen ist, ehe die Zentriermarke 33 vor
die Fotozelle gelangt. Durch die Betätigung der Relais 86 wird daher der Stromkreis
des Hubmagneten 39 geschlossen. Durch diesen Hubmagnet wird über ein Gestänge 40,
41 eine in das Gleitstück 42 eingreifende Klinke 43 angehoben. Das Gleitstück 42
ist an dem Tragteil 29 für die Rollenführung 28 mittels zweier zweiarmiger Hebel
44, 45 befestigt. Die Rolle 27 läuft, wie bereits ausgeführt, an der Rollenführung
28. Diese Rolle27 ist ein Teil der Greif- und Zugvorrichtung A. Sie bewirkt über
den Arm 21, die Stange 13, den Keil 11 und die Hebel 3, 4 das Öffnen und Schließen
der Backen 9, 10. Sobald die Klinke 43 das Gleitstück 42 freigibt, kann sich das
letztere unter dem von der Rolle 27 ausgeübten Druck bewegen. Diese Bewegung wird
begrenzt durch einen einstellbaren Anschlag46.
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Die Rolle 27 steht dabei unter der Wirkung der Feder 14 in der hohlen
Ziehstange 1. Die Rolle 27 übt daher einen Druck auf die Rollenführung 28 aus, so
daß die zweiarmigen Hebel 44, 45 sich um ihre Drehpunkte 47, 48 drehen. Dabei nähern
sich das Gleitstiick42 und die Rollenführung 28 einander, und der Abstand X (Abb.
1) wird vergrößert, wobei die Rolle27 111i1 den Punkt 25 geschwenkt wird. Dies bewirkt,
daß die Steuerstange 13 sich nach oben bewegt, so daß durch den Keil 11 und die
Hebel 3, 4 die Backen 9, 10 etwas geöffnet werden, und zwar um ungefähr 1 Millimeter.
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Infolgedessen wird der Schlauch nicht mehr weiterbewegt, so daß der
bedruckte Teil darauf sich an der richtigen Stelle befindet, da nunmehr der Schlauch
genau die Strecke P zurückgelegt hat.
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Inzwischen wird der Tragteil 29 durch die Rolle 49 die durch die
Feder 50 gegen die Kurvenscheihe 31 auf der Hauptwelle 30 gerückt wird, zurücikbewegt.
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Die Rollenführung 28 kann dieser Bewegung nur teilweise folgen, da
sie dabei gegen den Anschlag 51 stößt. Der Abstand X hat sich nunmehr vergrößert
auf den Abstand Z (Abb. 2), und die Backen 9, 10 sind jetzt vollständig geöffnet
(vgl. Stellung IV in der Abb. 2)-. Die Greif- und Zugvorrichtung A hat jetzt die
Strecke Q nach abwärts zurückgelegt, wobei Q größer ist als P.
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Da die Rollenführung 28 durch den Anschlag 51 sich nicht zusammen
mit dem Tragstück 29 weiterbewegen kann, fangen nunmehr die zweiarmigen Hebel 44,
45 an, sich um ihre Drehpunkte52, 53 an dem Führungsstück 28 zu drehen. Dies bewirkt,
daß das Gleitstück 42 nach links bewegt wird, und zwar etwas weiter als seine Ausgangsstellung
zum Tragteil 29.
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Der Hubmagnet 39 ist durch die Nockenscheibe 37 und den Kontakt 38
abgeschaltet, so daß die Klinke 43 auf das Gleitstück 42 fallen kann. - Das eine
Ende des zweiarmigen Hebels 36 greift in eine Kurvenscheibe54 auf der Welle 30 und
ist gleichzeitig in einer senkrechten Führung durch den Klotz 55 geführt, während
das andere Ende über ein Zwischenstück 56 mit der hohlen Ziehstange 1 in Verbindung
steht. - Wird nach dem oben geschilderten Vorgang nun die Greif- und Zugvorrichtung
durch die Wirkung der Kurvenscheibe 54 und des Hebels 36 wieder angehoben, so hat
sich beim Erreichen der oberen Stellung die Kurvenscheibe 31 so weit gedreht, daß
das Tragstück 29 mit dem Gleitstück 42 und der Führungsbahn 28 wieder die Stellung
I in Abb. 1 einnimmt. Sodann kann die Klinke 43 in die Rast des Gleitstückes 42
eingreifen und dieses in der festgelegten Lage zu dem
Tragstück
29 halten. Da sich nunmehr durch die Wirkung der Kurvenscheibe 31 der Abstand Z
wieder auf den Abstand X vermindert hat, bewirkt die Rolle 27 das Schließen der
Backen 9, 10. Die Hubhöhe der Schließ- und Zugrichtung=4 ist einstellbar mittels
einer Stellschraube 57 (Abb. 5). Diese Einstellung geschieht folgendermaßen: Der
Hebel 36 (Abb. 1, 2 und 5) besitzt einen Schlitz, in welchem das Gleitstück 58 beweglich
und um den Zapfen 59 schwenkbar ist. Dessen anderes Ende ist in einem Lager 60 verschiebbar.
Mittels der Stellschraube 57 kann der Zapfen 59 eingestellt und durch die Mutter
61 festgestellt werden. Das Lager 60 im Gehäuse der Maschine ist durch nicht dargestellte
Bolzen befestigt.
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PATENTANSPRtSCE1E 1. Maschine zum Herstellen gefüllter Beutel aus
einem Schlauch aus warm schweißbarem Material mit einer als Schweißbacken ausgebildeten
Greifzange zum Pressen und Weiterziehen des Schlauches, wobei die Schweiß- bzw.
Zangenbacken unabhängig vom Antrieb für die Ziehbewegung betätigt und in der zusammengepreßten
Stellung verriegelt werden können, dadurch gekennzeichnet, daß zur Steuerung der
Greifbewegung der Zangenteile (3, 4) eine in bekannter Weise von der Ziehbewegung
unabhängige, als Gleitbahn für die 5 teuerungsrolle (27) ausgebildete Rollenführung
(28) und für die Übertragung der Steuerbewegung eine in der hohlen Ziehstange (1)
federnd geführte Betätigungsstange (13) vorgesehen ist.