DE1046341B - Verfahren zur Herstellung von einkristallinen Formkoerpern aus Halbleitermaterial - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von einkristallinen Formkoerpern aus HalbleitermaterialInfo
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Description
Die Erfindung· bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von einkristallinen Körpern beliebiger
Form aus Halbleitermaterial, insbesondere zur Verwendung in Kristallgleichrichtern, Kristallverstärkern
und Photoelementen.
Bekanntlich werden zur Herstellung von Kristalldioden oder Transistoren aus Germanium, Silizium
oder intermetallischen Verbindungen kleine Plättchen· des Halbleitermaterials benötigt, die vorzugsweise
einkristalline Struktur aufweisen sollen. Solche Plättchen können z. B. in der Weise hergestellt werden,
daß man aus dem Halbleitermaterial durch Austropfen oder Aufschmelzen von kleinen Portionen
tropfenartige Gebilde erzeugt, die durch Schleifen die entsprechende Form erhalten. Solche
Halbleiterstücke weisen aber örtlich stark unterschiedliche Störstellenverteilung auf. Man· kann auch
geeignete Formkörper aus Halbleitermaterial durch plastische Verformung herstellen. Bei diesem Verfahren
treten jedoch große Schwierigkeiten infolge der zur Verwendung gelangenden hohen Temperaturen
auf. Bei hohen Temperaturen kann das Halbleitermaterial sehr leicht durch das Material der
Preßformen verunreinigt werden. Außerdem werden bei den beschriebenen Verfahren keine Halbleiterkörper
von einkristalliner Struktur erhalten.
Halbleiterplättchen' zur Herstellung bzw. Verwendung in Halbleitergeräten wurden daher bisher vornehmlich
aus Einkristallstäben des Halbleitermaterials durch Zersägen hergestellt. Abgesehen davon,
daß das Material beim Sägevorgang wieder verunreinigt werden kann, hat dieses Verfahren den
Nachteil, daß der Abfall einen beträchtlichen Prozentsatz ausmacht. Da die Herstellung von. Einkristallstäben
aus Kristallhalbleitern, wie z. B. Germanium oder Silizium, zeitraubend und teuer ist,
können Halbleiterplättchen1 durch Zersägen von Einkristallstäben nur unter hohem Kostenaufwand hergestellt
werden.
Die beschriebenen Nachteile werden durch die Erfindung behoben. Die Erfindung besteht in einem
Verfahren zur Herstellung von einkristallinen Formkörpern aus Halbleitermaterial, das dadurch gekennzeichnet
ist, daß das Halbleitermaterial flüssig unter Druck in eine Gießform aus geeignetem Material
eingebracht wird, in der am unteren Ende ein Einkristallkeim aus dem gleichen Material angeordnet
ist, und daß das Halbleitermaterial, von dem Kristallkeim ausgehend, so gekühlt wird, daß es als Einkristall
erstarrt.
Auf diese Weise können beliebige Formen des Halbleitermaterials in einkristalliner Form erhalten
werden, die ohne Materialverlust zu geeigneten Halbleitervorrichtungen verarbeitet werden können.
Verfahren zur Herstellung
von einkristallinen Formkörpern
aus Halbleitermaterial
Anmelder:
Standard Elektrik Lorenz
Aktiengesellschaft,
Stuttgart-Zuffenhausen,
Hellmuth-Hirth-Str. 42
Stuttgart-Zuffenhausen,
Hellmuth-Hirth-Str. 42
Dr. Wolfram Bösenberg, Nürnberg,
und Helmut Ebner, Schwabach,
sind als Erfinder genannt worden
sind als Erfinder genannt worden
Es soll noch betont werden, daß der Druck beim Einbringen des flüssigen Halbleitermaterials eine
große Rolle spielt, da infolge der großen Oberflächenspannung des Halbleitermaterials sich leicht
Hohlräume bilden. Es ist zwar schon ein Verfahren zur Herstellung von p-n-Schichtkristallen bekannt,
bei dem eine Kristallplatte mit geeigneter Dotierung in eine Schmelze von entgegengesetzter Dotierung
getaucht wird und die ganze Anordnung so· gekühlt wird, daß sich das flüssige Material, von der Kristallplatte ausgehend, verfestigt. Bei dem bekannten Verfahren
wurde aber kein Druck auf das flüssige Halbleitermaterial ausgeübt, so daß keine beliebigen
Formen hergestellt werden konnten.
Wesentlich bei dem Verfahren gemäß der Erfindung ist auch die Tatsache, daß der Einkristallkeim aus
dem gleichen Material besteht wie die eingebrachte Schmelze, d. h. also auch den gleichen Leitfähigkeitstyp aufweist.
Mit dem Verfahren gemäß der Erfindung können beispielsweise Halbleiterplatten aus Germanium mit
einer Dicke von einigen Zehntelmillimetern' hergestellt werden. Solche Platten eignen sich vorzüglich zur
Herstellung von Großflächen-Photoelementen oder für andere lichtelektrische Vorrichtungen.
Gemäß der weiteren Ausbildung des Erfindungsgedankens wird der auf die Schmelze auszuübende
Druck durch eine Flüssigkeitssäule des geschmolzenen Halbleitermaterials erzeugt. Auf diese Weise wird die
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Berührung des flüssigen Halbleitermaterials mit anderen
Stoffen und damit eine Verunreinigung vermieden. Es hat sich gezeigt, daß beim Germanium, das eine
Oberflächenspannung von 600 dyn/cm hat, ein Druck von 10 bis 50 g/cm2 ausreicht. Dieser Druck kann
durch eine flüssige Germaniumsäule von etwa 5 cm Länge erzeugt werden. Ebenso ist es natürlich möglich,
den Druck über einen geeigneten Stempel oder durch kompromiertes Gas, z. B. durch Wasserstoff,
auszuüben.
Bei dem Verfahren gemäß der Erfindung kann sowohl reines Halbleitermaterial als auch solches verwendet
werden, das einen oder mehrere dotierende Zusätze enthält. Da sich diese Zusätze bei der schrittweisen
Abkühlung des Materials längs des Körpers ungleichmäßig verteilen, wird nach Herstellung des
einkristallinen Halbleiterkörpers eine flüssige Zone im Halbleitermaterial erzeugt und durch den Halbleiterkörper
hindurchbewegt. Dieses Verfahren zur gleichmäßigen Verteilung von Zusätzen in Halbleitermaterial
ist an sich bekannt.
Zur Verbesserung der Lebensdauer der beweglichen Ladungsträger ist es zweckmäßig, eine Wärmebehandlung
der festen Halbleiterplatte anzuschließen, die beispielsweise in einer Erwärmung auf etwa 900° C
und darauffolgende langsame Abkühlung bis auf etwa 500° C ausgeführt werden kann. Diese Temperaturen
gelten vornehmlich für Germanium; für andere Halbleiter können andere Temperaturen zweckmäßiger
sein1.
Wenn das Halbleitermaterial zwei verschiedene, entgegengesetzt dotierende Stoffe enthält, die sich mit
verschiedener Geschwindigkeit beim Übergang von der flüssigen Phase in die feste Phase ausscheiden, so
kann durch Änderung der Geschwindigkeit, mit der eine geschmolzene Zone durch das Halbleitermaterial
hindurchbewegt wird, eine Entmischung in der Weise erzeugt werden, daß ein oder mehrere p-n-Übergänge
im Halbleiter entstehen.
Nach dem Verfahren gemäß der Erfindung können Halbleiterkörper einkristalliner Struktur mit beliebiger
Form hergestellt werden. Es wurde bereits erwähnt, daß es in vielen Fällen zweckmäßig ist,
Halbleiterkörper in Form von dünnen Platten zu erzeugen. Um eine Unterteilung der Platten zu erleichtern,
kann es zweckmäßig sein, die Platte mit dünnen· Sollbruchstellen zu versehen, so daß beispielsweise
kleine quadratische Stücke durch Zerbrechen der Platten erhalten werden können. Zweckmäßigerweise
werden die Halbleiterplatten vor dem Zerbrechen an den Sollbruchstellen noch mit einem Diamanten eingeritzt.
Als Material für die Gießform eignen sich alle Stoffe, die bisher zum Schmelzen von Halbleitermaterial
verwendet wurden. In jedem Falle muß das verwendete Material jedoch sehr rein sein, damit
keine Verunreinigungen in den Halbleiter gelangen. Zur Herstellung von Formkörpern aus Germanium
hat sich insbesondere spektralreiner Graphit bewährt. Es können aber auch Formen aus reinstem Quarz,
Molybdän, Wolfram oder Tantal verwendet werden.
Die Erhitzung des Halbleitermaterials wird zur !Vermeidung von Verunreinigungen zweckmäßig mit
Hochfrequenz vorgenommen1, wobei sich das Halbleitermaterial
und die Gießform in einem Schutzgas, wie z. B. Wasserstoff, befinden. Der Einkristallkeim
wird am unteren Ende der Gießform so angebracht, daß das einfließende Halbleitermaterial nur mit einer
Fläche des Keimes in Berührung kommt. Die Orientierung des Keimes wird so gewählt, daß die anderen
Flächen wachstumsgehemmt sind. Der Teil der Form, in der sich der Keim befindet, wird in geeigneter
Weise gekühlt, während der obere Teil der Form geheizt wird. Das Halbleitermaterial wird in flüssiger
Form eingebracht und ein Druck auf die Oberfläche des flüssigen Materials ausgeübt. Durch langsames
Absenken der Form, beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von 1 bis 20 cm pro· Stunde, verfestigt
sich das Halbleitermaterial in der Weise, daß ein Einkristall, ausgehend von dem eingelegten Kristallkeim,
durch die ganze Form hindurchwächst.
Das Verfahren soll an Hand der Figuren näher erläutert werden.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens gemäß der Erfindung im Schnitt, während
in
Fig. 2 der Gießtiegel im Schnitt nach der Ebene A-A dargestellt ist.
Die Gießform besteht aus einer zweiteiligen Graphitform
1 aus spektralreinem Graphit, die durch die Klammern 1 b und 1 c aus geeignetem Material zusammengehalten
wird. Die Form weist einen Hohlraum 1 d auf, der beliebig ausgebildet sein kann und
die Form des zu erzeugenden einkristallinen Körpers bestimmt. Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist,
werden mit der dargestellten Form plattenf örmige Halbleiterkörper erhalten. Die Abmessungen des Hohlraumes
1 d betragen beispielsweise 150 · 20 · 0,2 mm. Er kann jedoch auch beliebige andere Abmessungen·
haben. Im oberen Teil ist die Form zu dem Trichter 1 α erweitert, der zur Aufnahme der zu schmelzenden
Halbleiterstücke 5 dient und so hoch gewählt wird, daß der hydrostatische Druck der im Trichter befindlichen
Halbleitersäule genügt, um einen geeigneten Druck in der Form zu erzeugen.
Es soll noch betont werden, daß das flüssige Halbleitermaterial auch in einem getrennten Gefäß geschmolzen
und dann in die Form eingegossen werden kann.
Der untere Teil der Form 1, in dem sich der Einkristallkeim
befindet, ist von einem zylindrischen Doppelmantel 4 umgeben, durch den mittels der Rohre
4 a und 4i> eine geeignete Kühlflüssigkeit, z. B. Wasser,
geleitet wird. Oberhalb des Keimes 6 ist die Gießform von der Induktionsspule 3 umgeben, die
zum Erhitzen der Form und zum Schmelzen des Halbleitermaterials dient. Die ganze Anordnung ist
mit Ausnahme der Hochfrequenzspule 3 in einen Schutzmantel 2, beispielsweise aus Quarz, eingebaut,
durch den ein geeignetes Schutzgas, z. B. Wasserstoff, strömt.
Nach Einbringen des Kristallkeimes 6 wird die Gießform 1 mittels Hochfrequenzheizung über die
Spule 3 so weit erhitzt, daß die im Trichter 1 α befindlichen Halbleiterstücke zum Schmelzen kommen und
die Schmelze die ganze Form einschließlich des Trichters ausfüllt. Durch langsames Absenken der Form
wächst der Einkristall, ausgehend vom Kristallkeim 6, durch die ganze Form hindurch. Nach einer geeigneten
Wärmebehandlung oder Anwendung des Zonenschmelzverfahrens usw. und geeigneter Abkühlung
wird die Gießform 1 dem Quarzrohr 2 entnommen und durch Abnehmen der Klammern 1 b und 1 c geöffnet,
so daß der Halbleiterformkörper entnommen werden kann.
Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens gemäß der Erfindung, ist
jedoch nur ein Beispiel zur Verwirklichung des Erfindungsgedankens und soll keine Beschränkung desselben
bedeuten.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung von einkristallinen1 Formkörpern aus Halbleitermaterial, dadurch gekennzeichnet,
daß das Halbleitermaterial flüssig und unter Druck in eine Gießform eingebracht wird, in deren unterem Ende ein Einkristallkeim
aus dem gleichen Halbleitermaterial angeordnet ist, und daß das Halbleitermaterial, von dem Kristallkeim
ausgehend, so gekühlt wird, daß das flüssige Material als Einkristall erstarrt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck durch eine Säule flüssigen
Halbleitermaterials geeigneter Höhe erzeugt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Halbleitermaterial dotierende
Substanzen zugesetzt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Erstarren des
Halbleitermaterials eine Schmelzzone in solcher Weise durch das Halbleitermaterial hindurchgeführt
wird, daß die im Halbleitermaterial enthaltenen Zusatzstoffe gleichmäßig verteilt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß dem Halbleitermaterial mindestens
zwei entgegengesetzt dotierende Stoffe mit unterschiedlicher Ausscheidungsgeschwindigkeit
zugesetzt werden und daß nach dem Erstarren des Halbleitermaterials eine Schmelzzone mit unterschiedlicher
Geschwindigkeit durch das Halbleitermaterial hindurchgeführt wird, derart, daß in dem
Halbleitermaterial Zonen entgegengesetzten Leitfähigkeitstyps erzeugt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Erstarren des Halbleitermaterials
eine langsame Abkühlung bis auf etwa 500° C vorgenommen wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Gießform eine zweiteilige
Form aus spektralreinem Graphit oder reinem Quarz verwendet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießform so· ausgebildet
ist, daß das Halbleitermaterial in Form von einkristallinen Platten erhalten wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießform so ausgebildet
ist, daß das Halbleitermaterial in Form von Platten mit Sollbruchstellen erhalten wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Halbleitermaterial Germanium,
Silizium oder intermetallische Verbindungen verwendet werden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Auslegeschrift S 34671 VIIIc/21g
kanntgemacht am 5. 4. 1956).
Deutsche Auslegeschrift S 34671 VIIIc/21g
kanntgemacht am 5. 4. 1956).
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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1957
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Non-Patent Citations (1)
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| DE S34671 (Bekanntgemacht am 05.04.1956) * |
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Also Published As
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| GB832020A (en) | 1960-04-06 |
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