DE1043880B - Anordnung zur Beseitigung von UEberspannungen durch spannungs-abhaengige Widerstaende in Signalanlagen - Google Patents
Anordnung zur Beseitigung von UEberspannungen durch spannungs-abhaengige Widerstaende in SignalanlagenInfo
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- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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- H04M1/00—Substation equipment, e.g. for use by subscribers
- H04M1/738—Interface circuits for coupling substations to external telephone lines
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Description
Zum Schutz elektrischer Anlagen gegen Überspannungen, die vorzugsweise beim Abschalten induktiver
Verbraucher auftreten, kann man die Spitzenspannungen dort bekämpfen, wo sie entstehen oder dort,
wo sie sich auswirken können. Man hat daher vorgeschlagen, die Schutzmittel gegen Überspannungen
ähnlich wie die der Funkenlöschung dienenden Kondensatoren jeweils parallel zu den Schaltern zu legen
oder aber die Anschlußklemmen der einzelnen die Überspannungen erzeugenden Verbraucher durch entsprechende
Schutzmittel zu überbrücken. Bei neueren Einrichtungen sind die Schutzmittel nach Möglichkeit
in die Gehäuse der Verbraucher mit eingebaut. Schwieriger ist es, eine vorhandene Anlage nachträglich mit
Schutzmitteln gegen Überspannungen auszurüsten.
In den schlagwettergeschützten Gehäusen von
Schaltgeräten, z. B. Einschlagschaltern für Schacht-
Signalanlagen, ist vielfach kein Platz vorhanden, um _
nachträglich diese Schutzmittel einbauen zu können. "
Aber selbst, wenn dieses möglich wäre, so müßte nach 20 ohmigen Widerstand die Überspannungen für die ge-
Anordnung zur Beseitigung von Überspannungen durch spannungsabhängige
Widerstände in Signalanlagen
Anmelder: Siemens & Halske Aktiengesellschaft
Berlin und München, München 2, Wittelsbacherplatz 2
Gerhard Dropmann, Braunschweig, ist als Erfinder genannt worden
den bisherigen Erkenntnissen der Betrieb mehrfach unterbrochen werden, um jeden Schalter einzeln ausbauen
und nach Einbau der Schutzmittel wieder einbauen zu können. Bei den zugehörigen Einschlagweckern,
die vielfach nur der Bauart »erhöhte Sicherheit« zu entsprechen brauchen, da bei ihrem Betrieb
keine Kontaktunterbrechung und keine unzulässige Erwärmung auftritt, dürfte außerdem ein Überspannungsschutz
jedes einzelnen Weckers nur durch Schutzmittel erfolgen, die in druckfester Kapselung geliefert
werden. Diese Forderung ist verständlich, da in den Schutzmitteln selbst unter Umständen Gleitfunken
entstehen können, die eine Gefahr für die gesamte Anlage bedeuten würden.
fährdeten Anlageteile kurzschließt, ehe die Überspannung sich an den isolationsmäßig schwächsten Stellen
auswirken kann. Es hat sich gezeigt, daß der innere Widerstand der einzelnen Spitzenspannungsquellen
und der Leitungswiderstand vernachlässigbar klein gegenüber dem schwächsten Isolationswiderstand der
ganzen Anlage sind, so daß sich ohne Schutzmittel die Summe aller Spitzenspannungen an diesem schwächsten
Isolationswiderstand auswirkt.
Bei einer Einrichtung zur Beseitigung von Spitzenspannungen, die insbesondere in explosionsgefährdeten
Schachtsignalanlagen mit Einschlagweckern eingesetzt werden kann, bei denen mehrere vorzugsweise
in Reihe liegende Verbraucher an gemeinsame Lei-
Ähnliche Ausführungen von Schutzmitteln müßten 35 tungen angeschlossen sind, besteht die Erfindung
4 «· * — rf Λ I I » * rf rf rf rf . rf rf . . _ _ _ m^m^.
auch für die Einschlagschalter benutzt werden, wenn ein Einbau in die Schaltergehäuse nicht möglich ist.
Es ist ersichtlich, daß eine Spitzenspannungssicherung nach den bisherigen Erkenntnissen, die einen
darin, daß allen zu schützenden Einrichtungen, z. B. allen Einschlagweckern einer Schachtsignalanlage,
gemeinsame Schutzmittel zwischen den zu den Betätigungsschaltern und/oder Verbrauchern führenden
Einbau in jedes zu schützende oder Spitzenspannung 40 Leitungen angeschlossen sind.
erzeugende Gerät verlangen würde, nur unter großen Unkosten möglich ist, die nicht nur in der Vielzahl der
benötigten Schutzmittel, sondern auch in der Schwierigkeit des Einbaus begründet sind.
Die Erfindung beruht nun auf der Erkenntnis, daß ein wirksamer Schutz elektrischer Anlagen gegen
Überspannungen keinen Schutz jeder einzelnen zu schützenden Vorrichtung durch Überbrücken jeder
Vorrichtung mit einem Schutzmittel erfordert, sondern Sind Schalter und Verbraucher durch nur in explosionsgefährdeten
Räumen liegende Leitungen miteinander verbunden, so genügt es also, ein einziges entsprechend
bemessenes Schutzmittel in druckfester Kapselung anzubringen. Die Vielzahl bisher vorgeschlagener
Schutzmittel entfällt. Sind die Schalter und Verbraucher dagegen durch Leitungen verbunden,
die außerhalb der explosionsgefährdeten Räume zusammenlaufen, so genügt es, ein handelsübliches, d. h.
daß es im wesentlichen darauf ankommt, überhaupt 50 ungekapseltes Schutzmittel an dieser Stelle anzuordfür
die an einem hohen dynamischen bzw. induktiven nen, wobei man unter Umständen sowohl die zu den
Widerstand entstehenden Überspannungen einen Schaltern als auch die zu den Verbrauchern führenden
Leitungen durch ein besonderes Schutzmittel überbrücken kann.
Stromweg zu schaffen, der über einen spannungsabhängigen, bei hohen Spitzenspannungen nieder-805
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Figur dargestellt.
Es handelt sich dort um eine Schachtsignalanlage für mehrere in Reihe liegende Einschlagwecker Wi,
W2 bis Wn. Die Speiseleitung dieser Wecker ist im Verteiler V an den Punkten A und B angeschlossen.
Die Einschlagschalter vS"l, S2 bis Sn liegen parallel
zueinander an den von den Anschlußpunkten C und D ausgehenden Leitungen. Gemäß der Erfindung genügt
es, wenn zwischen den Punkten A und B oder zwischen den Punkten C und D ein Schutzmittel angeschlossen
wird. An diesen Punkten wird dann die in den Wekkern Wl bis Wn entstehende Spitzenspannung schon
bei ihrem Entstehen kurzgeschlossen, so daß sie sich nicht zur vollen Höhe entwickeln und daher auch keine
Gefährdung der Anlage herbeiführen kann. Die Batterie bzw. der die Signalanlage speisende Gleichrichter
ist im allgemeinen so niederohmig, daß sich die Überbrückung der Speisestromquelle durch einen Spitzenspannungsschutz
erübrigt. Immerhin kann es zweckmäßig sein, zur Erhöhung der Sicherheit außer zwischen
den Punkten A und B auch an den Punkten D und C ein weiteres Schutzmittel in die Leitung einzuschalten.
Befindet sich ein schlagwettergeschützter Verteiler V unter Tage, so wird im allgemeinen auch genügend
Raum vorhanden sein, um ungekapselte Schutzmittel einbauen zu können. Ist dies nicht der Fall, so wären
lediglich ein bzw. zwei gekapselte Schutzmittel erforderlich. Vielfach werden jedoch die von den Einschlagweckern
und die von den Einschlagschaltern kommenden Leitungen in einem über Tage liegenden,
nicht schlagwettergefährdeten Raum zusammengeführt. In diesem Fall ist der Einbau von Schutzmitteln
in beliebiger, d. h. auch nicht schlagwettersicherer Ausführung möglich.
Als Schutzmittel können beliebige bekannte Einrichtungen verwendet werden. Besonders vorteilhaft
ist es, die in neuerer Zeit entwickelten spannungsabhängigen Widerstände, z. B. Varistoren zu verwenden,
die bei einer Spannungserhöhung um eine Potenz ihren Widerstand um mehr als vier Potenzen verringern.
Eine weitere Ausführungsform besteht in der Verwendung von zwei in Reihe liegenden entgegengesetzt
gepolten Gleichrichtern bzw. Gleichrichtersäulen. Bei diesen Anordnungen wird vor allem die hohe Widerstandsänderung
des in Sperrichtung beanspruchten Gleichrichters beim Überschreiten der Sperrspannung
zum Zwecke der Spitzenspannungssenkung ausgenutzt. Die Erfindung kann auch in dem Sinne abgewandelt
werden, daß bei einer sehr großen Anzahl in Reihe liegender Verbraucher, z. B. bei zehn Einschlagweckern,
ein weiterer Schutzwiderstand in druckfester Kapselung beispielsweise zwischen dem fünften Wekker
und der durchgehenden Speiseleitung angeschlossen wird. Auch in diesem Falle bleibt die wesentliche
ίο Ersparnis erhalten, da an Stelle von bisher zehn nur zwei Schutzwiderstände benötigt werden.
Claims (5)
1. Anordnung zur Beseitigung von Überspannungen durch spannungsabhängige Widerstände in
Signalanlagen mit induktiven Verbrauchern, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anlagen mit mehreren
in Reihe liegenden Verbrauchern, z. B. Einschlagweckern von Schachtsignalanlagen, ein ge-
ao meinsames Schutzmittel parallel zur Reihenschaltung mehrerer oder aller Verbraucher zwischen
den von den Betätigungsschaltern bzw. der Stromquelle zu der Reihenschaltung führenden Leitungen
angeschlossen ist.
2. Anordnung in Anlagen, in denen die von den Schaltern und den Verbrauchern kommenden Leitungen
in einem nicht explosionsgefährdeten Verteilerraum zusammenlaufen nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das gemeinsame Schutzmittel in diesem Raum angeordnet ist, so daß auch
Schutzmittel ohne druckfeste Kapselung verwendet werden können.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an die Anschlußleitungen der
Schalter und an die Speiseleitungen der Verbraucher je ein Schutzmittel angeschlossen ist.
4. Anordnung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Schutzmittel zwei oder
mehr in Reihe liegende entgegengesetzt gepolte Gleichrichter bzw. Gleichrichtersäulen vorgesehen
sind.
5. Anordnung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Schutzmittel ungerichtete,
spannungsabhängige Widerstände, z. B. Varistoren, vorgesehen sind.
In Betracht gezogene Druckschriften:
K. Maier: »Trockengleichrichter«, 1938, S. 268.
K. Maier: »Trockengleichrichter«, 1938, S. 268.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Applications Claiming Priority (1)
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1954
- 1954-03-01 DE DES37908A patent/DE1043880B/de active Pending
Non-Patent Citations (1)
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