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Vorrichtung zur Vermeidung von Fehlp eilungen bei Zweikanal-Sichtpeilern
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Vermeidung von Fehlpeilungen bei einem
Punkpeiler nach dem Zweikanalprinzip mit gekreuztem Richtantennensystem und Anzeige
mittels Braunschem Rohr und mit zwei Retriebsarten »Eichen« und »Peilen«, bei dem
in der Stellung »Eichen« des Betriebsartenschalters an den Eingang beider Kanäle
ein und dieselhe Prüfspannung angelegt wird und die Übereinstimmung der Verstärkereigenschaften
der beiden Kanäle durch Anzeige eines bei Verstärkungsgleichheit unter 450-Neigung
auf dem Braunschen Rohr erscheinenden Kontrollstriches überprüft und gegebenenfalls
die Verstärkungsgleichheit wiederhergestellt wird, während in der Stellung »Peilen«
die die Verstärkungseigenschafteu beeinflussenden Regel organe blockiert sind und
bei dem der Betriebsartenschalter beim Einschalten zwangläufig in die Stellung »Eichen«
geschaltet wird, bei dem ferner Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlpeilungen infolge
ungleicher Verstärkereigenschaften der beiden Kanäle getroffen sind. Die Erfindung
besteht darin, daß Fehlpeilungen durch eine Vorrichtung vermieden werden, welche
den Betriebsartenschalter für die Weiterschaltung von Stellung »Eichen« nach Stellung
»Peilen« verriegelt, wenn die beiden Kanäle ungleiche Verstärkereigenschaften aufweisen.
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Bei einem Sichtfunkpeiler nach dem Doppelkanalprinzip (Watson Watt)
müssen zur Vermeidung von Peilfehlern, die durch Kanalungleichheit entstehen, besondere
Maßnahmen getroffen werden. Zu diesem Zweck ist es z. B. bei Funkpeilern, bei denen
eine laufende Umschaltung zwischen Stellung »Prüfen« und Stellung »Peilen« vorgesehen
ist, bekannt, in der Stellung »Prüfen« den Betriebszustand der Anlage mit einem
besonderen Kontrollgerät, z. B. einem zweiten Braunschen Rohr. laufend anzuzeigen.
An einem solchen Kontrollgerät würde bei Kanalgleichheit beispielsweise ein leuchtender
Strich unter 450 als Kontrollinie für den betriebsklaren Zustand erscheinen.
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Der Beobachter wird dann bei Abweichung dieser Kontrollanzeige aus
der vorgeschriebenen 450-Stellung erkennen, daß die Kanalgleichheit nicht mehr vorhanden
ist und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung veranlassen.
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Um aber auch für den Fall, daß der Beobachter bei solchen Geräten
bei Kanalungleichheit die erforderlichen Korrekturmaßnahmen aus Unachtsamkeit nicht
durchführt, mit Sicherheit Fehlpeilungen zu vermei den, ist weiterhin vorgeschlagen
worden, die Peilanzeige durch Dunkelsteuerung des Braunschen Rohres zum Verschwinden
zu bringen. Auch für Geräte, bei denen keine laufende Umschaltung zwi schen Stellung
»Eichen« und Stellung »Peilen« vorgesehen ist, sind Kontrollmaßnahmen vorgesehen
wor
den, durch die die Dunkelsteuerung der Anzeige erfolgt oder die Skala, an der
sie abgelesen werden kann, auf elektromechanischem oder optischem Wege zum Verschwinden
gebracht wird, wenn die Kanalgleichheit in der Stellung »Eichen«, die bei solchen
Geräten vor der Stellung »Peilen« eingeschaltet werden muß, nicht hergestellt worden
ist.
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Die Erfindung bezieht sich nun auch auf Sichtpeiler nach dem Doppelkanalprinzip,
bei denen die beiden Betriebsarten »Eichen« und »Peilen« mit einem Betriebsartenschalter
gewählt werden, und sie betrifft besonders zweckmäßige, den Peilbetrieb unfähig
machende Mittel zur Vermeidung von Peilfehlern, wenn in der Eichstellung die der
Kontrolle der Verstärkergleichheit dienende 450-Anzeige nicht vorhanden ist. In
diesem Fall wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, durch Sperren des Betriebsartenschalters
die Weiterschaltung von Stellung »Eichen« auf Stellung »Peilen« zu verhindern und
damit den Peiler in eindeutig erkennbarer Weise betriebsunfähig zu machen.
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Eine derartige Sperrung oder Abschaltung kann mit Hilfe entsprechender
schaltungstechnischer Maßnahmen erreicht werden. Sie kann durch eine Fotozellenanordnung,
die die Lage des 450-Kontrollstriches kontrolliert, gesteuert werden. Es ist auch
möglich, sie mit der, mittels einer Brückenanordnung gewonnenen Differenz der beiden
Kanalausgangsspannungen unmittelbar zu steuern, so daß die Lage des Eichstriches
nur als zusätzliche Kontrolle, aber nicht unmittelbar zur Steuerung der Sperrung
dient.
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Die erfindungsgemäßen Maßnahmen verhindern gleichermaßen wie die
bereits früher vorgeschlagenen das Entstehen einer ablesbaren Peilanzeige. Ihr besonderer
Vorteil liegt aber darin, daß durch die Sperrung des Schalters in Verbindung mit
der sichtbar bleibenden Lichtanzeige für die Betriebsart »Eichen«
der
Bedienende besonders nachdrücklich darauf hingewiesen wird, daß er das Gerät nicht
richtig bedient hat und gezwungen wird, die in der Betriebsart »Eichen« vorgeschriebenen
Maßnahmen zu überprüfen. Bei der früher vorgesehenen Ausffihrungsform wird zwar
auch die Möglichkeit, falsche Peilungen zu nehmen, verhindert; dabei wird aber die
Auf merksamkeit des Bedienenden nicht in so eindeutiger Weise auf seine Bedienungsfehler
gelenkt, denn das Nichtvorhandensein einer Peilanzeige könnte ihn ja auch zu der
Annahme verleiten, daß das Gerät irgendwie unklar geworden sei, so daß er die Unmöglichkeit,
eine Peilung zu nehmen, nicht sofort in dem Maße auf seine Bedienungsfehler zurückführen
muß, wie es der Fall ist, wenn er den Schalter aus der Stellung »Eichen« nicht in
die Stellung »Peilen« weiterschalten kann. Damit durch die erfindungsgemäße Maßnahme
falsche Peilablesungen auf Grund ungleicher Verstärkereigenschaften der beiden Kanäle
unmöglich gemacht werden, muß der Peiler zur Durchführung jeder Peilung entsprechend
der vorgesehenen Bedienungsvorschrift bedient werden, d. h. vor jeder Peilung muß
die Stellung »Eichen« eingeschaltet werden.
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PATENTANSPRUCB: Vorrichtung zur Vermeidung von Fehlpeilungen bei
einem Funkpeiler nach dem Zweikanalprinzip mit gekreuztem Richtantennensystem und
Anzeige mittels Braunschem Rohr und mit zwei Betriebs-
arten »Eichen« und »Peilen«,
bei dem in der Stellung »Eichen« des Betriebsartenschalters an den Eingang beider
Kanäle ein und dieselbe Prüfspannung angelegt wird und die Übereinstimmung der Verstärkereigenschaften
der beiden Kanäle durch Anzeige eines bei Verstärkungsgleichheit unter 450-Neigung
auf dem Braunschen Rohr erscheinenden Kontrollstriches überprüft und gegebenenfalls
die Verstärkungsgleichheit wiederhergestellt wird, während in der Stellung »Peilen«
die die Verstärkungseigenschaften beeinflussenden Regelorgane blockiert sind und
bei dem der Betriebsartenschalter beim Einschalten zwangläufig zuerst in die Stellung
»Eichen« geschaltet wird, bei dem ferner Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlpeilungen
infolge ungleicher Verstärkereigenschaften der beiden Kanäle getroffen sind, dadurch
gekennzeichnet, daß Fehlpeilungen durch eine Vorrichtung vermieden werden, welche
den Betriebsartenschalter für die Weiterschaltung von Stellung »Eichen« nach Stellung
»Peilen« verriegeln, wenn die beiden Kanäle ungleiche Verstärkereigenschaften aufweisen.
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In Betracht gezogene Druckschriften: Französische Patentschrift Nr.
925 523; USA.-Patentschrift Nr. 2473 491.