-
Förderbandstraße mit einem diese überbrückenden Zusatzgerät, z. B.
einem Bandschleifenwagen Die Erfindung bezieht sich auf eine Förderbandstraße mit
einem diese überbrückenden Zusatzgerät, z. B. einem Bandschleifenwagen, das längs
der Band straße auf Schienen verfahrbar ist, die zusammen mit der Bandstraße gerückt
werden. Hierbei besteht die Schwierigkeit3 daß die Gleisrückeinrichtung die Förderbandstraße
in dem Abschnitt, in dem sich z. B. der Bandschleifenwagen befindet, nicht rücken
kann, da die Fahrwerke dieses Wagens dem an der betreffenden Schiene angreifenden
Rückkopf den Weg versperren.
-
Außerdem würde sich in diesem Abschnitt das Rücken der Bandstraße
zusammen mit dem Bandschleifenwagen wegen der großen Belastung der Schwellen durch
diesen Wagen schwierig gestalten.
-
Die Erfindung behebt den geschilderten überstand a'adurch, daß für
das Zusatzgerät beiderseits neben der Bandstraße Hilfsfahrwerke angeordnet werden,
auf denen das Zusatzgerät mitsamt dem jeweils voll ihm überbrückten Teil der Bandstraße
quer zur För derrichtung verfahren werden kann. Zweckmäßig sind wenigstens an einer
Stelle der Bandstraße unterhalb der längs der Bandstraße verlegten Schienen (Längsschienen)
quer zur Förderrichtung verlaufende Schienen (Querschienen) für die Hilfsfahrwerke
verlegt.
-
Dabei vermag sich das die Förderbandstraße portalartig überbrückende
Gerüst des Zusatzgerätes unter Vermittlung von Hubeinrichtungen auf die beiderseits
der Förderbandstraße auf den Querschienen verfahrbarren Hilfsfahrwerke abzustützen,
und es sind Mittel vorgesehen, durch welche der im Bereich der Querschienen befindliche
Teil der Förderbandstraße bei dem durch die Hubeinrichtungen erfolgenden Anw heben
des Zusatzgerätes mitgerückt wird.
-
Bekannt ist eine Förderbandanlage, die dadurch gerückt wird, daß
sie in ihrer Gesamtheit quer zur Förderrichtung um das Rückmaß verfahren wird. Das
bringt den Nachteil mit sich, daß auf der ganzen Länge der Bandstraße in gewissen
Abständen Fahrwerke sowie kurze Gleisstücke, auf denen die Fahrwerke quer zur Förderrichtung
fahren können, vorgesehen werden müssen. Hierzu kommen noch Vor richtungen, mittels
deren die Gleisstücke von Zeit zu Zeit so weit vorgezogen werden, daß in Rückrichtung
jeweils wieder eine genügende Fahflänge zur Verfügung steht. Zu diesem Zweck sind
die kurzer Gleisstücke auf kufeníörmig ausgebildeten unter stützungsträgerfl gelagert
und an ein längs der Bandstraße verlegtes Rückgleis angeschlossen. Hierbei greift
aber die Rückmaschine nicht wie beim Erfindungsgegenstand an der Bandstraße an,
sondern mittelbar an den kurzen Gleisstücken. Auch ist kein die Bandanlage überbrückendes
Zusatzgerät, etwa ein Bandschleifenwagen, vorhanden. Es tritt daher das der Erfindung
zugrunde liegende Problem gar nicht auf.
-
Das gilt auch für eine andere bekannte Förderbandstrafe, die mit
Hilfe zweier Raupenfahrwerke als Ganzes quer zur Förderrichtung verfahren wird und
deren Traggerüst daher als schwerer Brückenträger ausgebildet ist. Auch diese Bandstraße
wird also nicht mittels einer Gleisrückmaschine gerückt, und sie wird nicht von
einem Bandschleifenwagen od. dgl. überl)rückt, der in seinem Bereich das Arbeiten
einer Rückmaschine verhindern würde.
-
Die Erfindung bringt gegenüber den bekannten Förderbandstraßen den
Vorteil eines erheblich geringeren baulichen Aufwandes, da man gemäß der Erfindung
nur im Bereich des Zusatzgerätes Hilfsfahrwerke benötigt und das Traggerüst nicht
als Brückenträger ausgebildet zu werden braucht.
-
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt; und zwar zeigt Fig. 1 einen Teil einer Förderhandstraße und einen Bandschleifenwagen
in Seitenansicht und Fig. 2 den Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 1.
-
Die Tragrollensätze 1 des Förderbandes 2 ruhen in nicht näher dargestellter
Weise auf Schwellen 3. Beiderseits der Tragrollensätze 1 sind auf den Schwellen
3 Fahrschienen 4 für den Bandschleifenwagen verlegt.
-
Je nach der Rückrichtung greift an einer oder der anderen Schiene
4 der Rückkopf einer Gleisrückeinrichtung an, die vorzugsweise durch ein geländegängiges
Fahrzeug gebildet wird.
-
Der Bandschleifenwagen besteht aus zwei Teilen, von denen der eine,
5, sich mit übereinander gestaffelten Ausgleichsschwingen 6, 7, 8 auf jede der beiden
Schienen 4 mit sechs Laufrädern 9 stützt. Der andere Teil 10 des Bandschleifenwagens
stützt sich einerseits mittels je zweier durch eine Ausgleichsschwinge 11
miteinander
verhundener Räder 12 auf die Schienen 4 und ist andererseits in einem Punkt 13 an
dem Teil 5 befestigt. Der Teil 10 ist ferner durch ein Glied 14 mit dem oberen Ende
eines von dem Ävagenteil 5 hochragenden Alastes 15 verbunden. In dem Wagenteil 10
sind zwei Umlenkrollen 16, 17-in der Weise gelagert, daß das über sie geführte Obertrum
des Förderbandes 2 in an sich bekannter Weise eine wbwurfschleife bildet, indem
es von den Tragrollen der Bandstraße allmählich bis zu der oberen Trommel 16 ansteigt,
von dieser zu der Trommel 17 zurückgeführt wird und von dieser aus wieder auf die
Tragrollen der Bandstraße zurückläuft. Das von dem Band beim Umlaufen um die Trommel
16 abgeworfene Gut fällt auf ein Abförderband 18, das in einem Ausleger 19 gelagert
ist. Dieser stützt sich einerseits in einem Gelenk 20 gegen den Wagenteil 5 und
ist andererseits mittels eines Seilzuges 21 aufgehängt, der über die Spitze des
Mastes 5 zu einer auf dem Wagenteil 10 angeordneten \\rinde22 geführt ist. Der Abwurfausleger
19 kann demgemäß gehoben und gesenkt werden Erforderlichenfalls kann man ihn auch
seitlich schwenkbar lagern, wobei dann das Band 18 im Bereich des betreffenden Schwenkgelenlies
unterteilt sein müßte. Der Bandschleifenwagen kann in bekannter Weise bei laufendem
Förderband 2 über die ganze Länge der Bandstraße verfahren werden.
-
Zum Rücken des Bandschleifenwagens quer zur Fahrtrichtung sind erfindungsgemäß
die im nachstehenden beschriehenen Vorkehrungen getroffen, und zwar vorzugsweise
in der Nähe des Schwenkpunktes der Tagebaustrosse, wo die Rückbewegungen der Bandstraße
am kleinsten sind.
-
Unterhalb der Schienen 4 sind senkrecht zu diesen zwei Paare von
Schienen (Querschienen) 24, 25 auf Schwellen 26, 27 verlegt, wobei die in den betreffenden
Bereichen liegenden Schwellen 3 auf einigen der Schwellen 26 bzw. 27 aufliegen.
-Auf jedem der Gleise 24, 25 ruht beiderseits der Bandstraße je ein vierrädriges
Hilfsfahrwerk 28, 29. Auf je ein Paar dieser Fahrwerke können sich die beiden Teile
5 und 10 des Bandschleifenwagens unter Vermittlung von hydraulischen Hubeinrichtungen
30 stützen. Zu diesem Zweck ist, wie Fig. 2 zeigt, der Wagenteil 5 beiderseits mit
Kragarmen 31 versehen, die auf den Kolben 32 der Hubeinrichtungen 30 ruhen, während
die zugehörigen Druckzylinder 32« auf den Hilfsfahrwerken 28 sitzen. Der Ävagenteil
10 stützt sich auf die betreffenden Hubeinrichtungen 30 mit Hilfe von seitlich ausladenden
Trägern 33, die im Raum zwischen dem Fahrwerk 11, 12 und der Umlenktrommel 17 auf
der Unterseite des Wagenteiles 10 angeordnet sind.
-
Die Hubeinrichtungen 30 können ständig an den Fahrwerken 28 angebracht
sein. Es ist aber auch möglich, daß sie sich an den auskragenden Teilen 31 und 33
des Schleifenwagens befinden.
-
An den auskragenden Teilen 31 und 33 können überdies in der Zeichnung
nicht dargestellte Stützstempel angebracht werden, die während des Betriebes des
Schleifenwagens an einer beliebigen Stelle der Förderstrecke auf den Boden abgelassen
werden und den Wagen dann seitlich abstützen. Hierdurch wird die Standsicherheit
des Schleifenwagens vergrößert, was vor allem dann von Bedeutung ist, wenn der Ab
wurfausleger 19 seitlich ausgeschwenkt wird. Zweckmäßig verwendet man die Hubeinrichtungen
30 auch zum Heben und Senken der Stützstempel. Die Stützstempel können dann, wenn
sich die auskragenden Teile 31, 33 auf die Hilfsfahrwerke 28, 29 stfitzell sollen,
entfernt werden und erst nach beende-
ter Querfahrt des Bandwagens wieder angesetzt
werden. Es ist aber auch möglich, die Anschlußkollstruktion für die Stützstempel
so zu gestalten, daß sie an den auskragenden Teilen 31, 33 verbleihen, wenn diese
mit den Hilfsfahrwerken 28, 29 verhullden werden.
-
Wenn die Förderbandstraße seitlich geriickt werde soll, wird der
Bandschleifenwagen an die Stelle gefahren, an der sich die ouerschienen 24, 25 mit
den Hilfsfahrwerken 28, 29 befinden, vorzugsweise also an das Ende der Strosse an
ihrem Schwenkpunkt. Es kann dann die Förderbandstraße auf der ganzen Strossenlänge
unbehindert von dem Bandscllleifellwagen durch die Rückeinrichtung um das erforderliche
Maß seitlich gerückt werden. Im Bereich des p andschleifenwagens erfolgt das Rücken
der Förderlandstraße mit Hilfe der Hilfsfahrwerke 28, 29. Zu diesem Zweck werden,
wenn der Bandschleifenwagen in die Stellung nach Fig. 1 gelangt ist, die Hilfsfahrwerke
28, 29 unter die Stützflächen der Kragarme 31 bzw. der auskragenden Träger 33 geschoben.
Weiterhin werden die Fahrschienen 4 z. B. mit Hilfe von Schienenzangen oder von
Ketten an die Teile 5 und 10 des Bandschleifenwagens, z. B. an die Ausgleichsschwingen
8, 11, angehängt. Darauf wird der gesamte Bandschleifenwagen mittels der Hubeinrichtungen
30 angehoben, wobei unter Vermittlung der erwähnten Schienenzangen oder Ketten der
Gleisrost 3, 4 im Bereich des Wagens aus seiner Bettung herausgehoben wird. Nunmehr
werden die Hilfsfahrwerke 28, 29 auf den Schienen 24, 25 verfahren, wodurch der
Bandschleifen wagen zusammen mit dem betreffenden Teil der Bandstraße um das erforderliche
Maß gerückt wird. Zum Antrieb der Hilfsfahrwerke dienen Avlotoren 34. Wenn der Wagen
in die gewünschte Stellung gelangt ist, wird er mitsamt dem Gleisrost 3, 4 abgesenkt,
und die Hilfsfahrwerke werden alsdann von dem Schleifenwagen getrennt, worauf der
Bandschleifenwagen wieder auf der Förderbandstraße verfahren werden kann. Die Hilfsfahrwerke
28, 29 verlileiben zweckmäBig auf den Querschienen 24, 25.
-
Statt der hydraulischen Pressen 32, 32a können naturgemäß auch irgendwie
anders gestaltete Hubeinrichtungen verwendet werden.
-
Die Hilfsfahrwerke können statt als Schienenfahrwerke auch als Raupen
oder Räderfahrwerke ausgebildet sein, wobei man dafür sorgen muß, daß an der Retreffenden
Stelle tragfähige Fahrbalmen für diese Fahrwerke vorhanden sind.
-
Die Erfindung ist außer für Bandschleifenwagen z.B. auch für Bandaufgabewagen
anwendbar, die beiderseits der Förderbandstraße auf Schienen verfahrbar sind.
-
PATENTANSPROCHE: 1. Förderbandstraße mit einem diese überbrüclçendenZusatzgeråt,
z.B. einemBandschleifenwagen, das längs der Bandstraße auf Schienen verfahrbar ist,
die zusammen mit der Bandstraße gerückt werden, dadurch gekennzeichnet, daß für
das Zusatzgerät (5, 10) beiderselits neben der Bandstraße Hilfsfahrwerke (28, 29)
angeordnet werden, auf denen das Zusatzgerät mitsamt dem jeweils von ihm überbrückten
Teil der Bandstraße quer zur Förderrichtung verfahren werden kann.