DD296985A5 - Fensterbankabschluss - Google Patents
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Abstract
Bei einem Abschlusz (1) fuer Fensterbaenke (4) ist an den der Fensterlaibung zugekehrten Enden der Fensterbank (4) jeweils ein Abschluszprofil (21) angebracht, das auf der Oberseite * der Unterseite (18) und der dem Fensterrahmen zugekehrten Rueckseite (19) mit einem Ausgleichsstreifen (21) aus einem elastisch verformbaren Werkstoff versehen und zumindest auf der Auszenseite sowie der Ober- und der Unterseite von einem sich an dem Ausgleichsstreifen (21) abstuetzenden achssenkrecht zur Fensterbank (1) gerichteten Abdeckprofil (31) umschlossen ist. Ein derartiger Abschlusz (1) ist einfach und preiswert zu fertigen und es ist sichergestellt, dasz die Fensterbank (4) auf der der Fensterlaibung zugekehrten Seite zuverlaessig abgedichtet ist, und dasz auch deren Laengenaenderungen ausgeglichen werden koennen. Fig. 1{Abschlusz fuer Fensterbaenke; Abschluszprofile mit Ausgleichsstreifen; elastischer Werkstoff; Abdeckprofil; Abdichtung}
Description
Hierzu 2 Seiten Zeichnungen
Die Erfindung bezieht sich auf einen Abschluß für Fensterbänke oder ähnliche Profilleisten, wobei an den der Fensterlaibung zugekehrten Enden der Fensterbank jeweils ein Abschlußprofil angebracht ist.
Aus dem DE-GM 1982021 ist ein auf die Enden einer Fensterbank aufsteckbarer Abschluß bekannt, der eine das Fensterbankprofil teilweise umfassende Nut aufweist, in der ein Ausgleichs- und Dichtstreifen eingesetzt ist. Zur Abdichtung am vertikalen Anschraubschenkel und gegenüber dem Fensterrahmen weist der Ausgleichs- und Dichtstreifen einen nach oben verlängerten Wangenteil auf.
Ist das Abschlußstück aus Kunststoff gefertigt, kann dieses aus einer Einheit bestehen. Abschlußstück und Ausgleichs- bzw. Dichtungsstreifen weisen dann unterschiedliche Elastizität auf. Die Herstellung eines solchen Abschlußstückes ist aber sehr aufwendig und teuer. Hinzu kommt, daß entweder für jede Fensterbankausladung ein entsprechendes Formteil vorhanden sein muß, oder aber ein auf das Größtmaß gefertigtes Abschlußstück ist entsprechend zu kürzen und anzupassen; dies führt zu vermehrtem Abfall.
Wird das Abschlußstück nicht als eine Einheit gefertigt, dies ist z. B. bei der Verwendung von Strangprofilen aus Aluminium gar nicht möglich, dann stellt die Verbindung zwischen Abschlußstück und dem nach oben verlängerten Wangenteil einen neuralgischen Punkt dar, da diese Verbindungsstelle ohne zusätzliche Abdichtungsarbeiten, wie beispielsweise durch dauerelastischen Kitt, nicht dauerhaft und zuverlässig dichtzubekommen ist.
Des weiteren ist dieser Schrift nicht zu entnehmen, in welcher Weise ein Dehnungsausgleich bei aufgeschweißtem Abschlußstück vorzunehmen ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Abschluß für Fensterbänke oder ähnliche Profilleisten zu schaffen, der einfach und preiswert zu fertigen ist und durch den vor allem sichergestellt wird, daß die Fensterbank auf der der Fensterlaibung zugekehrten Seite zuverlässig abgedichtet ist und auch deren Längenänderungen ausgeglichen werden können.
Gemäß der Erfindung wird dies bei einem Abschluß der vorgenannten Art dadurch erreicht, daß das Abschlußprofil auf der Oberseite, der Unterseite und der dem Fensterrahmen zugekehrten Rückseite mit einem Ausgleichsstreifen aus einem elastisch verformbaren Werkstoff versehen und zumindest auf der Außenseite sowie der Ober- und der Unterseite von einem sich an dem Ausgleichsstreifen abstützenden achssenkrecht zur Fensterbank gerichteten Abdeckprofil umschlossen ist.
Zweckmäßig ist es hierbei, den Ausgleichsstreifen mit den Rand des Abschlußprofils ein- oder beidseitig überragenden Stegen zu versehen, wobei die Stege V-förmig von dem Rand des Abschlußprofils abstehend ausgebildet sein sollten.
Der Ausgleichsstreifen kann an den Rändern des Abschlußprofils angespritzt oder an diesen angeklebt sein, es ist aber auch möglich, den Ausgleichsstreifen auf der dem Abschlußprofil zugewandten Seite mit einer Nut zum Aufstecken an das Abschlußprofil zu versehen.
Der den oberen rückwärtigen und unteren Rand des Abschlußprofi Is umgebende Ausgleichsstreifen kann einstückig ausgebildet werden, des weiteren kann der Ausgleichsstreifen in dessen Nut mit dem Abschlußprofil verklebt werden.
Das Abdeckprofil ist zweckmäßigerweise im Querschnitt U-förmig auszubilden und an den in Richtung der Fensterbank abstehenden Stegen jeweils mit nach innen gerichteten Haltestegen, noppenförmigen Erhöhungen oder dgl. zur Anlage des Ausgleichsstreifens zu versehen. Außerdem sollte das Abdeckprofil in seiner Länge der Breite der Fensterbank entsprechen und an deren Neigung angepaßt und auf der Vorderseite mit einer dieses verschließenden Abschlußkappe oder dgl. ausgestattet sein.
Angebracht ist es ferner, wenn das Abschlußprofil auf der der Fensterbank zugekehrten Seite eine durch angeformte Stege gebildete Aufnahmenut zur Halterung ander Fensterbank versehen ist und dessen unterhalb der Fensterbank angeordneter Steg als Stützsteg für diese ausgebildet ist und mindestens zwei Auflagen aufweist.
Die an dem Abschlußprofil angeformten Stege können vorgespannt und die Fensterbank kann zwischen diesen eingeklemmt sein, es ist aber auch möglich, das Abdeckprofil an der Fensterbank anzuschweißen oder anzukleben.
Wird ein Abschluß gemäß der Erfindung ausgebildet, so ist stets eine zufriedenstellende Abdichtung einer Fensterbank oder einer ähnlichen Profilleiste in einer Laibung gewährleistet. Und dessen Längenänderungen werden ausgeglichen, ohne daß dadurch die Abdichtung beeinträchtigt wird. Durch an dem mit der Fensterbank fest verbundenen Abschlußprofil angebrachten Ausgleichsstreifen ist nämlich sichergestellt, daß seitlich von der Fensterbank keine Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringen kann.
Des weiteren ist durch das aufgesetzte Abdeckprofil nicht nur ein optisch ansprechender Abschluß geschaffen, sondern durch dieses wird auch weitgehend verhindert, daß die aus Kunststoff, Gummi oder einem ähnlichen elastischen Werkstoff hergestellte Ausgleichsleiste mit dem Mauerwerk in Berührung kommt und durch dieses oder von diesem ausgelöste chemische Reaktionen beschädigt wird. Eine große Haltbarkeit des Abschlusses ist demnach sichergestellt. Und da sämtliche den Abschluß bildenden Bauteile, die ebenfalls aus Kunststoff und/oder Metall, hergestellt sein können, jeweils von einem Profilstrang abgelängt werden können, ist eine wirtschaftliche Herstellung bei geringen Werkzeugkosten und minimalem Abfall gegeben.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des gemäß der Erfindung ausgebildeten Abschlusses für eine Fensterbank dargestellt, der nachfolgend im einzelnen erläutert ist. Hierbei zeigt
Fig. 1: eine mit einem seitlichen Abschluß versehene Fensterbank in Vorderansicht und teilweise im Schnitt, Fig. 2: die Fensterbank nach Figur 1 in Seitenansicht und teilweise im Schnitt, Fig.3: die auf einen Rand des Abschlußprofils aufgesetzte Ausgleichsleiste in einem Schnitt und in vergrößerter Darstellung und Fig.4: einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 2.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellte auf einer Brüstung 2 angeordnete und in einen Stockrahmen 3 eingesetzte und Z-förmig gestaltete Fensterbank 4 ist auf beiden der Laibung zugekehrten Enden jeweils mit einem Abschluß 1 versehen, durch den ausgeschlossen ist, daß von der Fensterbank 4 Feuchtigkeit seitlich in das Mauerwerk gelangt. Außerdem werden durch den Abschluß 1 durch Temperaturschwankungen bedingte Längenänderungen der auf der Außenseite mit einem nach unten ragenden Steg 6 ausgestatteten Fensterbank 4 selbsttätig ausgeglichen.
Der Abschluß 1 ist durch ein mit der Fensterbank 4 fest verbundenes Abschlußprofil 11, einem an diesem angebrachten Ausgleichsstreifen 21 undeinemAbdeckprofil 31 bzw. 31'gebildet. Der Ausgleichsstreifen 21 umschließt das Abschlußprofil 11, wie dies insbesondere dem Ausschnitt in Figur 2 zu entnehmen ist, auf dessen Oberseite 17, dessen Unterseite 18 und auch auf dessen Rückseite 19. Durch den Ausgleichsstreifen ist somit der Spalt zwischen dem vertikalen Schenkel 5 der Fensterbank 4 und dem Abschlußprofil 11 abgedichtet.
Zur Halterung des Abschlußprofils 11 an der vor einem Fensterrahmen 2 angeordneten Fensterbank 4 sind an dem Abschlußprofil 11 auf der der Fensterbank 4 zugekehrten Seite zwei abstehende Stege 12 und 13 angeformt, die eine Aufnahmenut 14 bilden. Die Stege 12,13 sind hierbei vorgespannt und der untere Steg 13 ist als Stützsteg mit zwei Auflagen 15 und 16 versehen, so daß die Fensterbank 4 in der Aufnahmenut 14 eingeklemmt ist.
Der Ausgleichsstreifen 21 ist, wie dies in Figur 3 dargestellt ist, mit einer Nut 22 ausgestattet und weist zwei seitlich über den Rand des Abschlußprofils 11 überstehende Stege 23 und 24 auf. Im unbelasteten Zustand stehen die Stege 23 und 24 V-förmig von dem Ausgleichsstreifen 21 ab, so daß diese in Einbaulage an Stegen 33 und 34, die seitlich von einem Schenkel 32 des C-förmig gestalteten Abschlußprofils 31 abstehen, anliegen.
Um das Abdeckprofil 31, 31' zu arretieren, sind an den Stegen 33 und 34 gemäß der Darstellung in der linken Hälfte der Figur 1 nach innen gerichtete Haltestege 35 und 36 oder nach der Darstellung in der rechten Hälfte der Figur 1 noppenartige Erhöhungen 37 und 38 vorgesehen, an denen sich die in Richtung der Fensterbank 4 erstreckenden Stege des Ausgleichsstreifens 21 anlegen. Auf der Außenseite ist das Abdeckprofil 31,31', das in seiner Länge der Fensterbank 4 und deren Neigung in Einbaulage angepaßt ist, durch eine eingesetzte Kappe 39 verschlossen.
Claims (14)
- Patentansprüche:1. Abschluß für Fensterbänke oder ähnliche Profilieisten, wobei an den der Fensterlaibung zugekehrten Enden der Fensterbank jeweils ein Abschlußprofil angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußprofil (11) auf der Oberseite (17), der Unterseite (18) und der dem Fensterrahmen zugekehrten Rückseite (19) mit einem Ausgleichsstreifen (21) aus einem elastisch verformbaren Werkstoff versehen und zumindest auf der Außenseite sowie der Ober- und der Unterseite von einem sich an dem Ausgleichsstreifen (21) abstützenden achssenkrecht zur Fensterbank gerichteten Abdeckprofil (31) umschlossen ist.
- 2. Abschluß für Fensterbänke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgleichsstreifen (21) mit den Rand des Abschlußprofils (11) ein- oder beidseitig überragenden Stegen (23, 24) versehen ist.
- 3. Abschluß für Fensterbänke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (23, 24) des Ausgleichsstreifens (21) V-förmig von dem Rand des Abschlußprofils (11) abstehend ausgebildet sind.
- 4. Abschluß für Fensterbänke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgleichsstreifen (21) an den Rändern des Abschlußprofils (11) angespritzt oder an diesen angeklebt ist.
- 5. Abschluß für Fensterbänke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgleichsstreifen (21) auf derdem Abschlußproftl (11) zugewandten Seite mit einer Nut (22) zum Aufstecken auf das Abschlußprofil (11) versehen ist.
- 6. Abschlußprofil für Fensterbänke nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der den oberen, rückwärtigen und unteren Rand des Abschlußprofils (11) umgebende Ausgleichsstreifen (21) einstückig ausgebildet ist.
- 7. Abschluß für Fensterbänke nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgleichsstreifen (21) in dessen Nut (22) mit dem Abschlußprofil (11) verklebt ist.
- 8. Abschluß für Fensterbänke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (31) im Querschnitt U-förmig ausgebildet ist und daß an den in Richtung der Fensterbank (4) abstehenden Stegen (33, 34) jeweils nach innen gerichtete Haltestege (35,36), noppenförmige Erhöhungen (37,38) oder dgl. zur Anlage des Ausgleichsstreifens (21) vorgesehen sind.
- 9. Abschluß für Fensterbänke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (31) in seiner Länge der Breite der Fensterbank (4) entspricht und an deren Neigung angepaßt ist.
- 10. Abschluß für Fensterbänke nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckprofil (31) auf der Vorderseite mit einer dieses verschließenden Abschlußkappe (39) oder dgl. versehen ist.
- 11. Abschluß für Fensterbänke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußprofil (11) auf der der Fensterbank (4) zugekehrten Seite eine durch angeformte Stege (12,13) gebildete Aufnahmenut (14) zur Halterung an der Fensterbank (4) versehen ist.
- 12. Abschluß für Fensterbänke nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der unterhalb der Fensterbank (4) angeordnete Steg (4) des Abschlußprofils (11) als Stützsteg fürdiese ausgebildet ist und mindestens zwei Auflagen (15,16) aufweist.
- 13. Abschluß für Fensterbänke nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die an dem Abschlußprofil (11) angeformten Stege (12,13) vorgespannt sind und daß die Fensterbank (4) zwischen diesen eingeklemmt ist.
- 14. Abschluß für Fensterbänke nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Abschlußprofil (11) an der Fensterbank (4) angeschweißt oder angeklebt ist.
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