DD296134A5 - Befestigung fuer sanitaerausruestungen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sanitaervorrichtung aus miteinander verbundenen Schalen, die aus mindestens einer Innen- und einer Auszenschale besteht. Um die permanente bauliche Verbindung der einzelnen Schalensegmente und ihre Verstaerkung zu verbessern sowie bei Ersatz der Schalenelemente eine leichtere Anpassung an Design, Farbe, Material oder Struktur zu erreichen, ist erfindungsgemaesz die Innenschale auf einer sich innerhalb der Umgrenzung der Auszenschale 45, 50, 61 befindlichen wiegartigen Stuetzvorrichtung 30 befestigt, welche die Innenschale 1 konstruktionsmaeszig stuetzt und dadurch der gesamten Vorrichtung bauliche Stabilitaet verleiht, waehrend die uebrigen Bauteile im wesentlichen durch die gestuetzte Innenschale getragen werden. Fig. 1{Sanitaervorrichtung; schalenartige Segmente; gestuetzte Innenschale; Auszenschale; Umgrenzung; wiegeartige Stuetzvorrichtung; bauliche Stabilitaet; Segmenteaustausch}
Description
Hierzu 3 Seiten Zeichnungen
Die Erfindung bezieht sich auf Sanitärvorrichtungen wie z. B. Waschtische, Toiletten, Wasserklosetts, Bidets, Ausgüsse, Waschbecken, Urinalanlagen und Trinkwasserbrunnen, und insbesondere auf Vorrichtungen aus miteinander verbundenen Schalen, die aus mindestens einer Innen- und einer Außenschale bestehen, wobei die Innenschale gestützt ist und somit der Vorrichtung bauliche Stabilität verleiht. Vorrichtungen entsprechend der Erfindung können sich aus einer Reihe von miteinander verbundenen Schalensegmenten zusammensetzen, die wiederum aus allen geeigneten Werkstoffen wie beispielsweise Plast oder verschiedenen Kombinationen oder Unterkombinationen von Plasten, Keramik oder Metall bestehen können.
Bekannt sind in Fachkreisen monolithische dickwandige Sanitärvorrichtungen. Garnett erörtert in US-PS 3843977 bei der Darstellung seiner Sanitärvorrichtungen, die aus einer Vielzahl von Plast-„Schalen"-Segmenten bestehen, ausführlich die Schwierigkeiten, die bei der Gestaltung und Herstellung von Sanitärvorrichtungen aus keramischen Materialien auftreten, und nennt die Vorteile, die demgegenüber die Herstellung einer solchen Vorrichtung aus einer Vielzahl miteinander verbundener Plastschalensegmente bietet.
Die von Garnett offenbarte Vorrichtung verwendet eine Innenschüssel oder ein Innenbecken, das mit einem Geruchsverschluß verbunden ist. Über ein aus zwei Teilen bestehendes Randelement läuft das Spülwasser in die Schüssel oder das Becken. Das Randelement ist ferner mit einem Boden-, Wand- oder Sockelelement verbunden, das die Unterseite des Beckens und den Geruchsverschluß außen umgibt und damit verdeckt.
Die verschiedenen obenbeschriebenen relativ dünnwandigen Schalensegmente sind so miteinander verbunden, daß sie eine innere und eine äußere Schale bilden, zwischen denen ein innerer Hohlraum entsteht. Wird die Vorrichtung gewendet, so ist dieser innere Hohlraum oben offen, und es kann problemlos ein erstarrender Füllstoff eingeleitet werden. Zur permanenten baulichen Verbindung der einzelnen Schalensegmente und zur Verstärkung derselben lehrt Garnett, den inneren Hohlraum mit einem Kernwerkstoff zu füllen, wie beispielsweise mit feuchtgehaltenem Beton und Zement oder mit Strukturschaum.
Da zur Gewährleistung der baulichen Stabilität und zur Verstärkung der innere Hohlraum der Vorrichtung gefüllt werden muß, ist die von Garnett offenbarte „Schalen"-Vorrichtung angesichts der Einlagerung von Kernwerkstoffen und trotz einer der von ihm beabsichtigten Zielstellungen noch immer unerwünscht schwer. Zudem behindern oder beschränken die für die bauliche Stabilität und Verstärkung erforderlichen Kernwerkstoffe die Möglichkeit oder Freiheit, Neuerungen bei Konstruktion oder Formgestaltung zu entwickeln und sie in den Bereich des Boden- oder Sockelsegments der Vorrichtung aufzunehmen. Weder bei der „Schalen"-Vorrichtung von Garett noch bei den bekannten Keramikvorrichtungen lassen sich die äußeren Erscheinungsmerkmale nach der Montage oder Herstellung verändern. Hinzu kommt noch, daß die Farbe einer vorhandenen Sanitärvorrichtung zwar durch Überstreichen verändert werden kann, dies aber von Malern in der Regel als nicht zweckmäßig oder geeignet erachtet wird, so daß es nicht ungewöhnlich ist, bei farblicher Neugestaltung eines Raumes die gesamte Vorrichtung durch eine andere, die eine neue Farbe oder ein neues Design oder beides aufweist, zu ersetzen. Erfindungsgemäß konstruierte Sanitärvorrichtungen weisen alle Konstruktionsmerkmale der von Garnett offenbarten „Schalen"-Vorrichtungen auf, bedürfen jedoch nicht des Einsatzes von Kernwerkstoffen im Hohlraum, um aus baulichen Gründen oder aus Gründen der Verstärkung die Segmente permanent zu verbinden. Bei den Vorrichtungen des Anmelders ist die äußere Schale, die das Boden- oder Sockelelement der Vorrichtung darstellt, kein tragendes Teil, wie das bei Keramikvorrichtungen oder bei Garnett der Fall ist. Dadurch läßt die Erfindung mehr Spielraum bei der Gestaltung der äußeren Boden-, Seitenwand- oder Sockelelemente der Vorrichtung. Da die äußere Schale des Sockel- oder Bodenelements auch nach Abschluß der Montage von der übrigen Vorrichtung getrennt werden kann, ist es zudem möglich, sie auch an Ort und Stelle
abzunehmen und durch eine Ersatzverkleidung aus einem anderen Material oder in einer anderen Farbe, einem anderen Design oder mit einer anderen Struktur auszutauschen. Somit kann auf den vollständigen Ersatz einer vorhandenen Vorrichtung verzichtet werden.
Ebenso kann erfindungsgemäß, wenn die Vorrichtung als herkömmliches Klosett mit aufgesetztem Spülkasten benutzt werden soll, ein abnehmbares Gehäuse für den dazugehörigen Spülkasten geschaffen werden, das sich dann gleichfalls durch ein auf Design, Farbe, Material oder Struktur der Ersatzschale des Boden- oder Sockelelements der Vorrichtung abgestimmtes Ersatzgehäuse austauschen läßt. Aufgrund des Gehäuses für den Spülkasten ist es auch möglich, das Fassungsvermögen des inneren Spülkastens ohne irgendwelche Änderungen im äußeren Erscheinungsbild der Vorrichtung und des mit einem Gehäuse versehenen Spülkastenbehälters zu verändern.
Zwar werden vorzugsweise geeignete Plastwerkstoffe als Material für die Schalenelemente verwendet, doch ist es für den Hersteller angesichts unterschiedlicher Bauordnungen oder einfach engbegrenzter Gewohnheiten oder Vorlieben erfindungsgemäß auch möglich, andere Materialien und Farbgebungen für die Schalenelemente zu verwenden. So kann beispielsweise die konkave Schale oder das konkave Becken auf Wunsch aus rostfreiem Stahl bestehen, während die konvexe Schale oder das konvexe Becken aus Gründen des Geschmacks oder weil es anderweitig erforderlich ist, aus Keramikmaterial besteht.
Die Vielseitigkeit, die Sanitäreinrichtungen durch die vorliegende Erfindung im Vergleich zu früher erhalten, wird dadurch möglich, daß die bauliche Stabilität der Vorrichtung durch Stützung der inneren Schale erreicht wird. Die neuentwickelte Stützung befindet sich im wesentlichen zentral und im Inneren der Vorrichtung, wobei sie das Gewicht der Vorrichtung sowie jede zusätzliche Belastung trägt. Durch den Einsatz dieser Stützvorrichtung wird die äußere Schale, die das Boden- oder Seitenwandelement der Vorrichtung bildet, letztendlich zu einem nichttragenden oder zu einem nur dem Namen nach tragenden Element, wodurch ihr Einsatz vornehmlich nur noch kosmetische Zwecke erfüllt.
Die nichttragende äußere Schale ist für Wartungszwecke und/oder für den Fall des Austausches mit einer Ersatzschale, die den sichtbaren Bodenteil der Vorrichtung bildet, abnehmbar. Ferner ist es möglich, einen vorzugsweise abnehmbaren Stoß- oder Kratzschutz am Boden oder am untersten Teil der Außenschale anzubringen. Diese Schutzplatte kann sich farblich von der übrigen Schale unterscheiden, falls in diesem Bereich eine Farbakzentuierung gewünscht wird. Da dieser Bereich aufgrund wiederholter Fußbodenreinigung einer Abnutzung sowie chemischen Wirkstoffen ausgesetzt ist, ist es zudem möglich, den unteren, der Abnutzung ausgesetzten Teil einer Plastschale durch einen vorzugsweise abnehmbaren Stoß- oder Kratzschutz aus widerstandsfähigerem Material, wie beispielsweise rostfreiem Stahl, besser zu schützen.
Erfindungsgemäße Sanitärvorrichtungen werden aus miteinander verbundenen Schalenelementen, die aus jeder Art von geeignetem Material bestehen können, hergestellt und bestehen aus einer Innenschale mit einem nach oben gehenden konkaven Beckenteil für die Aufnahme von Abfallstoffen, einer Vorrichtung zum Ablassen von Wasser in den konkaven Beckenteil, einer Abflußeinrichtung für Wasser und Abfallstoffe aus dem Beckenteil sowie einer Außenschale, die nach unten die äußere Wand oder den äußeren Sockel bildet. Die Innenschale ist vorzugsweise abnehmbar auf einer wiegeartigen Stützvorrichtung befestigt, die sich innerhalb der Außenwand befindet, und mit einem Fußsegment versehen, das auf einem Träger, wie beispielsweise einem Fußboden oder einer Wand, befestigt werden muß. Ferner gehört zu der Stützvorrichtung ein Obersegment, das die Unterseite des konkaven Teils der Innenschale fest aufnimmt und durch ein Zwischensegment festgehalten und vom Fußsegment der Stützvorrichtung getrennt wird.
Dadurch wird das Gewicht der Vorrichtung ebenso wie jede zusätzliche Belastung direkt von dieser zentral gelegenen Stützvorrichtung getragen. Da Klosetts und Bidets normalerweise mit ovalen Becken ausgestattet sind, ist die Belastung dieser Art von Vorrichtungen nicht unbedingt auf den mittleren Teil des Beckens beschränkt, und daher kann das Fußsegment der Stützvorrichtung entlang der Hauptlängsachse des Ovals verlängert werden, um außermittiger Belastung Rechnung zu tragen. Wie oben ausgeführt, kann die äußere Verbindungsschale, die als Sockel dient, welcher auch als Bodenteil der Vorrichtung gesehen werden kann, problemlos vom Rest der Vorrichtung getrennt und auf Wunsch durch eine Austauschschale ersetzt werden. Die abnehmbare Gestaltung der Außenschale erleichtert auch die Wartung der Vorrichtung, falls in den inneren Verbindungsstücken oder dem angeschlossenen Fallrohr der Vorrichtung undichte Stellen auftreten sollten. Die Ablaufeinrichtung besteht aus einem Ablauf unten am konkaven Teil der Innenschale, der mit dem Zulaufende des Geruchsverschlußkanals verbunden ist. Der Geruchsverschluß ist an der Stützvorrichtung für die Innenschale befestigt, und aufgrund der Anordnung der Stützvorrichtung kann das Ablaufende des Geruchsverschlußkanals vorteilhaft durch die erste Öffnung im Fußsegment der Stützvorrichtung geführt werden oder dort enden.
Vorzugsweise werden die Innenschale und der Geruchsverschlußkanal als separate Elemente aus geeigneten Plastwerkstoffen gestaltet. In dieser Anordnung kann unabhängig von dem gewählten Schalenmaterial zur Gewährleistung einer guten Verbindung zwischen dem Ablauf des konkaven Teils der Innenschale und dem Zulaufende des Geruchsverschlußkanals eine zweite Öffnung im Zwischensegment der Stützvorrichtung geschaffen werden. Somit kann das Zwischensegment der Stützvorrichtung an der Stelle, wo sich die zweite Öffnung befindet, wiederum vorteilhaft Vorrichtungen aufnehmen, die einen Teil der Innenschale, in dem sich die Abflußöffnung für den konkaven Teil der Schale befindet, und das Zulaufende des Geruchsverschlußkanals in Klemmform wasserdicht miteinander verbinden.
Entsprechend einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Zwischensegment der Stützvorrichtung zwei voneinander getrennte, nach oben gerichtete Stützwände aufnehmen, die senkrecht zum Fußsegment angebracht sind und parallel zu diesem verlaufen. Bei dieser Anordnung kann das Obersegment der Stützvorrichtung dann Vorrichtungen zur Befestigung der konkaven Schale oben an jeder Stützwand enthalten, so daß die Stützvorrichtung fest an der Unterseite der konkaven Schale verankert-beispielsweise verleimt oder mechanisch befestigt-werden kann. Wahlweise kann die Unterseite der konkaven Schale auch mit Vorrichtungen zur Aufnahme des Obersegments ausgestattet werden, beispielsweise mit Flanschen oder ähnlichem, so daß die Stützvorrichtung selbst lösbar mit dem Becken, z. B. mittels Befestigungsschrauben, verbunden werden kann. Deutlich wird auch, daß bei Einsatz geeigneter Materialien die konkave Schale mit ihrer Stützvorrichtung zu einem einzigen einheitlichen Schalensegment gestaltet werden kann.
Entsprechend einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Stützvorrichtung zur Vereinfachung der Installation oder der Entfernung der Gesamtvorrichtung auch Mittel zum Herauslösen mindestens eines Teils der Stützvorrichtung aus der übrigen Vorrichtung, an der sie befestigt ist, enthalten. So kann beispielsweise das Fußsegment der Stützvorrichtung vom Zwischensegment trennbar gestaltet werden, so daß sich das Fußsegment zuerst ungehindert auf dem Boden befestigen läßt,
und im Anschluß daran kann die Vorrichtung mit dem Zwischen-und dem Obersegment an der entsprechenden Stelle über dem Fußsegment angeordnet und beispielsweise mit lösbaren, entweder am Fuß- oder am Zwischensegment angebrachten Verriegelungsvorrichtungen fest verankert oder befestigt werden.
Zwar ist es entsprechend der Erfindung nicht mehr erforderlich, einen tragenden Kernwerkstoff in den unteren Hohlraum zwischen der Innen- und der Außenschale der Vorrichtung einzubringen, doch wird erkennbar, daß dieser Hohlraum ganz oder teilweise mit einem nichttragenden Schallisoliermaterial wie z. B. Glasfaser gefüllt oder ausgestopft werden kann. Glasfaser als zusammendrückbarer Werkstoff ist ideal für den Fall, daß die Boden-, Sockel- oder Seitenwandschale durch eine kleinere ersetzt werden soll.
Ausführungsbeispiel
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausfühmngsbeispiel näher erläutert werden. In den dazugehörenden Zeichnungen zeigen
Fig. 1: eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht eines Wasserklosetts, bei dem die abnehmbare, den Sockel bildende Außenschale an der Rückseite der Vorrichtung offen ist;
Fig. 2: eine dem unteren Teil von Fig. 1 vergleichbare Ansicht, wobei jedoch der Sockel die gesamte Vorrichtung umgibt; Fig. 3: eine Fig. 2 vergleichbare Ansicht, wobei jedoch eine Stützvorrichtung, bei der der obere Teil vom Bodenelement getrennt
ist, dargestellt wird; Fig.4 und 5: Schrägansichten des Bodenelementbauteils, das zusammen mit dem Oberteil der Stützvorrichtung in Fig.3
verwendet wird, und Fig. 6: eine auseinandergezogene Schrägansicht der lösbaren Verriegelungsanordnung zwischen dem Bodenelement und der übrigen Stützvorrichtung.
Um das Verständnis zu erleichtern, wurden in Fig. 1,2 und 3 dieselben Bezugszahlen zur Bezeichnung gleicher Teile verwendet. J ede dargestellte Vorrichtu ng besteht aus einer Innenschale 1 mit einem nach oben gehenden konkaven Teil, der das Becken 1 A zur Aufnahme von Wasser und Abfallstoffen bildet, die durch eine unten am Becken befindliche Ablauföffnung 2 abgelassen werden können, aus einer wiegeartigen Stützvorrichtung 30, die sich unter der Innenschale befindet und diese stützt sowie aus einer Außenschale 45, die als Sockel für die Vorrichtung dient. Zur Befestigung des Beckens an der Stützvorrichtung 30 kann die Unterseite des Beckens 1 A, wie im weiteren noch ausführlicher dargelegt werden soll, mit nach außen ragenden Flanschen 3 versehen werden.
Ein Wasserverteiler 4 mit einer ringförmigen Öffnung 5, deren Durchmesser etwas kleiner als der des oberen Teils des Beckens 1 A ist, befindet sich über dem Becken. Dieser Wasserverteiler ist hohl und verfügt über einen Wassereinlauf 6 sowie über eine Vielzahl von Wasserauslauföffnungen, die um die ringförmige Öffnung 5 gruppiert sind.
Der Wasserverteiler ist auf geeignete Weise, beispielsweise mittels Leim, an einer Leiste 8 befestigt, die sich oben am Becken 1A befindet. Es ist auch möglich, das Becken mittels Bolzen oder ähnlichem am Wasserverteiler an bestimmten Stellen zu befestigen, beispielsweise an der Kerbe 9 des Wasserverteilers.
Ein oberer Rand 10 mit Innen-und Außenrandkanten 11 bzw. 12 ist so über der Verteilerschale 4 und der konkaven Schale 1 angebracht, daß die Innenrandkante 11 und die Außenrandkante 12 den Verteiler überlagern und die ringförmige Öffnung 5 des Wasserverteilers sowie die Leiste 8 des Beckens verdecken. Der obere Rand 10 kann ebenfalls auf jede geeignete Weise, beispielsweise mittels Leim, befestigt werden. Auf Wunsch oder bei Bedarf können ein Klosettsitz 81 und ein Klosettdeckel 82 am Rand 10 befestigt werden, wobei dafür die für diesen Zweck am Rand, am Wasserverteilerund an der Leiste vorhandenen Befestigungslöcher 19 genutzt werden.
Wie besonders deutlich aus Fig. 1 ersichtlich, verfügt der hintere Teil des oberen Rands über eine längliche Vertiefung 13, die den unteren Teil eines Spülkastens 14 aufnehmen kann, welcher oberhalb der Leiste 8 angeordnet ist. Eine Rohröffnung 15 unten am Spülkasten ist mit einem Wassereinlauf 6 des Wasserverteilers auf die bekannte Weise (nicht dargestellt) verbunden. Der Spülkasten 14 ist durch ein Gehäuse 16 verdeckt und wird durch einen Ansatz 17 am Rand 10 in Position gehalten. Wie ebenfalls aus Fig. 1,2 und 3 ersichtlich gehört zu der Ablaufeinrichtung für den Abfluß des Wassers und der Abfallstoffe aus dem Becken ein Wasserventil in Form eines P-förmigen Geruchsverschlusses 20, dessen Funktionsweise ebenfalls in Fachkreisen bekannt ist. Wie aus der Darstellung ersichtlich, verfügt der Geruchsverschlu ß auch über eine Rohrbelüftung 21, die an einem Ende mit dem Inneren des Geruchsverschlusses verbunden ist und an der anderen über einen Wassereinlauf 22 verfügt. Der Einlauf 22, der auf die bekannte Weise funktioniert, ist mit der Unterseite des Wasserverteilers 4 verbunden und dient zum besseren Ablauf des Abwassers während des Spülvorganges. Die Abgangsöffnung 23 des Geruchsverschlusses ist, wie in Fig. 1 und 2 ersichtlich, zum Anschluß an ein Fallrohr bestimmt, das durch einen Träger gestützt wird und auf dem die Vorrichtung angebracht ist (nicht dargestellt).
Wie in Fig. 1 und 2 dargestellt, gehören zu der Stützvorrichtung 30 ein zur Stabilisierung der Sanitärvorrichtung vorzugsweise längliches Fußsegment 31, ein Zwischensegment 32 sowie ein Obersegment 33. Dabei ist ersichtlich, daß das Obersegment der Stützvorrichtung tatsächlich als Wiege für das Becken dient, das auf Wunsch auf jede geeignete Befestigungsart, beispielsweise mit Hilfe von Stiften 33 A oder Befestigungsbolzen (nicht dargestellt), an den Flanschen 3 am Becken 1 fest verankert werden kann. Zum Zwischensegment 32 gehören zwei voneinander getrennte Stützwände 32 A bzw. 32 B.
Vorteilhaft und möglich ist es, zur Sicherung einer festen Lage der Abgangsöffnung 23 des Geruchsverschlusses 20 sowie zum Anschluß an ein Fallrohr auf dem Träger eine kreisförmige Öffnung 34 im Fußsegment 31 anzubringen, durch die dann die Abgangsöffnung 23 geführt werden kann. Das andere Ende des Kanals, das den Geruchsverschluß 20 bildet, kann zudem mittels einer weiteren Öffnung 36 A im Zwischensegment vorteilhaft fest und wasserdicht mit der Ablauföffnung 2 des Beckens 1 verbunden werden. Wie aus der Darstellung ersichtlich, können die Querteile 35 und 36 des Zwischensegments mittels Befestigungsbolzen oder ähnlichem (nicht dargestellt) miteinander verbunden werden, um eine feste Klemmverbindung und eine wasserdichte Passung zwischen der Öffnung 2 des Beckens und der Einlauföffnung 37 des Geruchsverschlusses 20 zu gewährleisten. Somit kann die im wesentlichen aus dem Becken, dem Geruchsverschluß, dem Wasserverteiler und dem oberen
Rand sowie der am Becken befestigten Stützvorrichtung bestehende Vorrichtung nach dem Zusammenbau auf Wunsch als eine zusammengefügte Einheit über einem Fallrohr fest aufgestellt und auf ihrem Träger, beispielsweise einem Fußboden, mittels Schrauben, Bolzen oder ähnlichem an den zu diesem Zweck im Fußsegment der wiegeartigen Vorrichtung 30 angebrachten Befestigungslöchern 38 verankert werden.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung ist die obenbeschriebene Konstruktion über einer sich auf dem Träger (nicht dargestellt) befindlichen Bodenplatte 40 angeordnet. Zu dieser Platte gehört eine ringförmige Öffnung 41, die ein Fallrohr (nicht dargestellt) umgibt, und über die die Öffnung 23 des Geruchsverschlusses 20 auf eine bekannte Weise anzuordnen und anzuschließen ist.
Der Außenrand der Bodenplatte 40 erweitert sich, wie in 43 ersichtlich, nach oben und nach außen, wobei die Gründe dafür im folgenden deutlich werden, und ist hinten mit einer aufrechtstehenden Platte bzw. einem aufrechtstehenden Schalensegment 44 versehen. Die Platte 44 dient zusammen mit dem abnehmbaren Sockel 45 zum Verdecken der inneren Baugruppen der Vorrichtung.
Wie aus der Darstellung ersichtlich, ist die untere Kante des Sockels 45 mit einem nach innen ragenden Flansch 46 ausgestattet, der unter den sich nach oben und nach außen erweiternden Teil 43 der Platte 40 geschoben oder anderweitig positioniert werden kann. Die Oberkante 47 des Sockels 45 ist andererseits so gestaltet, daß sie in die Aussparung 48, die sich an der Unterkante des äußeren Randes 12 erstreckt, eingreifen kann, wobei die Befestigung mit allen geeigneten Dichtungsmaterialien erfolgen kann, die bei Bedarf eine Lösung des Sockels vom oberen Rand gestatten. Auf Wunsch kann die Stelle, an der die Wand mit der Aussparung 48 und die Außenrandkante 12 zusammentreffen, mit einer nach unten gerichteten Nut zur Aufnahme der oberen äußeren Kante der Außenschale 45 versehen werden.
Bei der Ausführung in Fig. 2 ist ersichtlich, daß die als Sockel dienende Außenschale 50 so gefertigt ist, daß sie ein einziges Schalensegment bildet, das alle übrigen Teile der Vorrichtung unterhalb des oberen Randes 10 umschließt. Auf Wunsch kann der Sockel 50 auch mit einem eingebauten oder separaten Zwischenboden 62, wie in Fig. 3 dargestellt, versehen werden. Der Sockel kann auf Wunsch auf beiden Seiten mit Zugangsöffnungen 51 (Fig. 2) versehen werden, die auf Wunsch auf jede geeignete Weise, beispielsweise mit dem dargestellten abnehmbaren Stoß- oder Kratzschutz 52, geschlossen werden können. In der dargestellten Ausführung der Vorrichtung ist der Sockel 50 entlang seiner oberen Kante 53 so gestaltet und zurückgesetzt, daß die Kante 53 innen mit der Außenrandkante 12 des oberen Randes 10 zusammentrifft. Bei der Installierung wird der Sockel in die gewünschte Lage gebracht und dann die übrige Vorrichtung darauf positioniert; anschließend wird der innere Teil der Vorrichtung unter Verwendung der Befestigungslöcher 38 auf einem Träger befestigt, wobei der entsprechende Zugang durch die Öffnungen 51 gewährleistet ist. Soll der Sockel ersetzt werden, wird der oben beschriebene Vorgang einfach in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt.
Aus Fig. 3 wird deutlich, daß Obersegment 33 und Zwischensegment 32 der Stützvorrichtung 30 mit den entsprechenden in Fig. 2 dargestellten Teilen übereinstimmen. Außerdem ist jedoch erkennbar, daß sich von der Stützvorrichtung aus Sicherungsstifte nach unten erstrecken. Die Außenschale 61 ist wie oben mit einer zurückgesetzten oberen Kante 53 versehen, die, wenn sie in die äußere Kante 12 des oberen Randes 10 einrastet, verdeckt ist. Gleichfalls ist ersichtlich, daß die Schale 61 mit einem eingebauten oder separaten Zwischenboden 62 versehen ist, der dem Sockel unmittelbar im Bodenbereich Seitenstabilität verleiht, und über Öffnungen 63 verfügt, die die Sicherungsstifte 60 aufnehmen können. Der Zwischenboden kann mit einer durch eine gestrichelte Linie 64 dargestellten kreisförmigen Öffnung versehen werden, deren Zweck darin besteht, die Abgangsöffnung 23 des Geruchsverschlusses 20 durch den Zwischenboden zu führen, um sie, wie bereits oben beschrieben, an ein Fallrohr anzuschließen. Wie in Fig. 3 dargestellt, ist jedoch der Geruchsverschluß 20 nach hinten gerichtet und endet am Abgangsende 83, wobei dieses Ende durch eine im Sockel angebrachte Öffnung 84 geführt wird. Außenanschlüsse an den horizontalen Ablauf 83 finden gewöhnlich bei europäischen Wasserklosetts und nordamerikanischen Bidetanlagen Anwendung. Die in Fig. 3 gezeigte lösbare Verankerung der Stützvorrichtung ist am besten in Fig.4,5 und 6 veranschaulicht, wo zum Fußsegment 31 der Stützvorrichtung 30 eine Sicherungsplatte 70 gehört. Wie aus Fig.4 ersichtlich, ist die Sicherungsplatte 70 mit einer halbkreisförmigen Aussparung 71 versehen und kann so zu einer an einem Fallrohr befestigten Manschette 73 hinbewegt werden, daß sie in die Unterseite dieser Manschette einrastet. Dann wird die Platte 70 fest an einem Träger und der Manschette 73 verankert, wobei zu diesem Zweck die Befestigungslöcher 74 genutzt werden.
Auf der Platte 70 sind vier zur Aufnahme der Sicherungsstifte 60 der Stützvorrichtung 30 bestimmte Buchsen wie dargestellt angebracht oder angegossen, die an den innersten der Platte zugewandten Seiten Aussparungen 76 enthalten, durch die die freien Enden eines U-förmigen Drahtes oder Stabes geführt werden. Da jeder der Sicherungsstifte mit einer Kerbe 78 (siehe Fig. 6) versehen ist, werden die Buchsen 75, wenn der Stab in Richtung von Pfeil 79 gezogen wird, nicht durch den Stab versperrt, so daß die Aufnahme der Stifte ermöglicht wird. Dadurch können die Stifte 60 in die Buchsen entsprechend dem Richtungspfeil 80 in Fig.6 eingesteckt werden. Nach erfolgter Einführung in die Buchsen wird der U-förmige Drahtstab in entgegengesetzter Richtung des Pfeiles 79 in Fig. 6 bewegt, wodurch die beiden Bauteile miteinander verriegelt werden. Soll der Sockel 61 von der übrigen Vorrichtung wie in Fig. 3 dargestellt getrennt werden, so genügt es, die Sicherungsstifte 60 von der Platte 70 wie oben beschrieben zu lösen und danach den Sockel von der übrigen Vorrichtung zu trennen. Wie oben kann der unterste Teil des Sockels über einen abnehmbaren Stoß- oder Kratzschutz 52 verfügen, aber da die Vorrichtung aus ihrer Bodenverankerung durch einfaches Ziehen des Entriegelungsstabs (der außen an der Rückseite der Vorrichtung hervorragt) gelöst werden kann, kann auf unschöne Zugänge oder vorstehende Befestigungsvorrichtungen an der Seitenwand oder am Sockel der Vorrichtung verzichtet werden.
Der Erfindungsgegenstand wurde anhand eines Wasserklosetts bzw. einer Toilette beschrieben, doch wird jeder, der mit dem Fachgebiet vertraut ist, erkennen, daß die Erfindung ebenso bei anderen Sanitärvorrichtungen Anwendung finden kann. In den Zeichnungen und der begleitenden Beschreibung wurden spezifische Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert, die geändert oder modifiziert werden können, ohne daß dadurch vom Grundgedanken oder vom Schutzumfang der Erfindung abgewichen wird.
Claims (17)
1. Sanitärvorrichtung aus schalenartigen Elementen mit einer Außenschale (45; 50; 61), deren äußere Fläche zumindest Teile der sichtbaren Umgrenzung der Vorrichtung bildet, sowie einer Innenschale (1), die zumindest ein nach oben gehendes Becken (1A) bildet, wobei das Becken über eine Ablaufeinrichtung (2; 20) zum Ablassen von Flüssigkeit und Abfallstoffen aus dem Becken verfügt, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschale (1) auf einer sich innerhalb der Umgrenzung der Außenschale (45; 50; 61) befindlichen wiegeartige Stützvorrichtung (30) befestigt ist, welche die Innenschale konstruktionsmäßig stützt und dadurch der gesamten Vorrichtung bauliche Stabilität verleiht, und daß die übrigen Bauteile im wesentlichen durch die gestützte Innenschale getragen werden.
2. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das äußere schalenartige Element (45; 50; 61) abnehmbar befestigt ist, so daß ein einfacher Austausch desselben möglich ist.
3. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ablaufeinrichtung des Beckens ein unmittelbar am Boden des Beckens befindlicher Ablauf (2) sowie ein Geruchsverschlußkanal (20) mit einem mit dem Ablauf verbundenen Einlaufende (37) gehören.
4. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die wiegeartige Stützvorrichtung über ein am Träger zu verankerndes Fußsegment (31) verfügt und daß das Auslaufende (23) des Geruchsverschlußkanals durch eine erste Öffnung (34) des Fußsegments geführt wird.
5. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung für ein Wasserklosett oder ein Bidet bestimmt ist und die wiegeartige Stützvorrichtung ein längliches Fußsegment (31) besitzt.
6. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablaufeinrichtung (2; 20) des Beckens durch eine zweite Öffnung (36A) im Zwischensegment der wiegeartigen Stützvorrichtung geführt wird.
7. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Geruchsverschluß (20) einen von der Innenschale getrennten Kanal darstellt und über einen Einlauf zu demselben (37) verfügt, der mit dem Ablauf (2) des Beckens in der zweiten Öffnung (36 A) in der wiegeartigen Vorrichtung verbunden ist.
8. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischensegment (32) der wiegeartigen Stützvorrichtung (30) über Mittel (35; 36) verfügt, um die Ablauföffnung und den Einlauf in wasserdichter Passung miteinander zu verbinden.
9. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischensegment (32) der wiegeartigen Stützvorrichtung (30) über zwei voneinander getrennte Stützwände (32 A; 32B) verfügt, die senkrecht zum Fußsegment angebracht sind und parallel zur Längsrichtung desselben verlaufen, sowie dadurch, daß am Obersegment oben an jeder Stützwand Mittel (33A) zur Befestigung einer konkaven Schale vorhanden sind.
10. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite des Beckens (1 A) und das Obersegment (33) der wiegeartigen Stützvorrichtung (30) über komplementäre ineinandergreifende Verbindungsmittel (3; 33 A) verfügen, mit denen die Innenschale abnehmbar aulder Stützvorrichtung befestigt wird.
11. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zu den ineinandergreifenden Verbindungsmitteln Flansche (3) auf der Unterseite des Beckens sowie Stifte (33 A) am Obersegment der wiegeartigen Stützvorrichtung gehören.
12. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß zum untersten Teil der durch die Außenschale (45; 50; 61) gebildeten Außenwand ein abnehmbarer Stoßschutz (52) gehört.
13. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß zu der wiegeartigen Stützvorrichtung (30) weiterhin Mittel (60; 78) für eine lösbare Verankerung des Fußteils derselben mit dem Rest der wiegeartigen Stützvorrichtung gehören.
14. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß ein Wasserverteiler (4) zumindest teilweise die obere Kante des Beckens umgibt, daß eine sich nach hinten erstreckende horizontale Leiste (8) von der Innenschale (1) getragen wird und daß ein mit dem Wasserverteiler verbundenes (15; 6) Wasserklosett (sie!) (14) durch die Leiste (8) getragen wird.
15. Sanitärvorrichtung aus miteinander verbundenen Schalenelementen, bestehend aus einer Innenschale (1) mit einem konkaven Teil (1 A). der ein Becken zur Aufnahme von Abfallstoffen bildet, Vorrichtungen (4; 14) zum Ablassen von Wasser in das Becken, Ablaufmittel (2; 20; 34) für das Ablassen von Wasser und Abfallstoffen aus dem Becken sowie einer Außenschale (45; 50; 61), die sich vom Rand nach unten erstreckend eine Außenwand bildet und die Unterseite der Innenschale umschließt, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenschale durch eine wiegeartige Stützvorrichtung gestützt wird, die sich innerhalb der Außenwand befindet und der Vorrichtung bauliche Stabilität verleiht, daß ein oberer Rand und eine Leiste (8) sich von der Innenschale (1) nach unten erstrecken, daß ein Wasserspülkasten (14) für die Vorrichtung auf der Leiste (8) befestigt ist und daß die Außenschale abnehmbar befestigt ist, so daß ein Austausch derselben möglich ist.
16. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Wasserverteiler (4) auf dem oberen Teil der Innenschale (1) aufliegt und ein Wasserspülkasten (14) für die Vorrichtung an der Leiste (8) befestigt ist.
17. Sanitärvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich im oberen Teil der Innenschale ein oberer Rand (10) befindet, der das Becken (1A) umgibt und auf der Innenschale (1) aufliegt.
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