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DD256221A5 - Verfahren zum uebertragen von aktualisierungsinformation eines video-standbildes - Google Patents

Verfahren zum uebertragen von aktualisierungsinformation eines video-standbildes Download PDF

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DD256221A5
DD256221A5 DD87301852A DD30185287A DD256221A5 DD 256221 A5 DD256221 A5 DD 256221A5 DD 87301852 A DD87301852 A DD 87301852A DD 30185287 A DD30185287 A DD 30185287A DD 256221 A5 DD256221 A5 DD 256221A5
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DD
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DD87301852A
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Balthasar A G Van Luyt
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�K@�K@�������}��������������������k��
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Abstract

Verfahren zum Uebertragen von Aktualisierungsinformationen fuer ein Video-Standbild und Vorrichtung zum Empfangen eines digitalisierten Bildsignals. Endliche Audio- und Video-Signale werden irgendeinem Digitalisierungskodierformat ausgesetzt und in Bloecke von Audio- bzw. Video-Worte umgewandelt. Zur Uebertragung dieser Bloecke ueber eine Compact Disc werden die Worte zu Paketen gegliedert. Jedes Paket hat einen Paketkopf und ein Datenfeld. Ein solches Datenfeld weist entweder nur Audio-Worte oder nur Video-Worte auf. Der Paketkopf gibt an, ob das zugeordnete Datenfeld Audio- oder Video-Worte aufweist. Damit u. a. im Falle von Quasi-Standbildern nur Aenderungen in dem Bild uebertragen werden muessen, wird jeder Block von Video-Worten in eine Anzahl Teilbloecke aufgeteilt, und am Anfang jedes Teilblocks wird ein Operationskode hinzugefuegt. Dieser definiert u. a. Bildelemente, und der Teilblock selbst gibt Video-Worte fuer diese Bildelemente.

Description

Hierzu 3 Seiten Zeichnungen
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf ein Verfahren zum Übertragen von Standbildern über ein Übertragungsmedium, das eine sehr beschränkte Kapazität hat, zu einem Gebraucher zur Wiedergabe dieser Bilder an einem Wiedergabeschirm eines Monitors. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Übertragung derartiger Bilder über ein digitales Übertragungsmedium, eine „Compact disc" und dergleichen.
Charakteristik des bekannten Standes der Technik
Bekanntlich ist die Compact Disc ein digitales Übertragungsmedium, das eine bestimmte Anzahl Bits aufweisen kann. Die erste Anwendung der Compact Disc ist schon einige Jahreherund war die Verwendung als Übertragungsmedium für 16-Bit-PCM-kodierte Audio-Signale. Eine zweite Anwendung war die Verwendung als Daten-ROM für Datenverarbeitungsapparaturen. Eine dritte Anwendung ist zur Zeit in der Entwicklung begriffen und ist die Verwendung als Übertragungsmedium für digitalisierte Video-Signale von Standbildern, die mit digitalisierten Audio- und ggf. Computerdaten einhergehen.
Um ein derartiges Standbild über dieses Übertragungsmedium übertragen zu können, wird das Bild in eine Anzahl Zeilen (z. B. 280 Zeilen) geteilt, wobei jede Zeile wieder in eine Anzahl sich aneinander anschließender Bildelemente (z. B. 384 Elemente) geteilt wird. Dabei wird vorausgesetzt, daß jedes Bildelement eine einheitliche Leuchtdichte und einen einheitlichen Farbton aufweist. Ein Bildelement wird nun voil beschrieben durch eine Anzahl Bildanteile, und zwar den Leuchtdichteanteil Y(i,k) und die beiden Farbdifferenzanteile U(i,k) und V(i,k) oder, was dasselbe bedeutet, durch die drei Grundfarbanteile R(i,k), G(i,k) und B(i,k). Dabei ist i die Rangnummer einer Zeile und k die Rangnummer des Bildelementes auf dieser Zeile (Spalte). Jeder der Bildanteile eines Bildelementes wird einer Kodierung unterworfen, wodurch für jedes Bildelement ein Informationswort erhalten wird, das untenstehend als Video-Wort bezeichnet wird. Wird PCM-Kodierung angewandt, so werden die Bildanteile jedes Bildelementes einzeln kodiert, d. h. unabhängig von entsprechenden Bildanteilen anderer Bildelemente. Werden die Bildanteile jedoch einer DPCM-Kodierung unterworfen, so wird grob gesagt von den entsprechenden Bildanteilen jeweils zweier aufeinanderfoigender Bildelemente nur die Differenz einer PCM-Kodierung unterworfen. Weil die Kodierung einer derartigen Differenz im allgemeinen weniger Bits erfordert als die Kodierung jedes einzelnen Bildanteils, wird für die neue Anwendung der Compact Disc für jeden der Bildanteile 4-Bit-DPCM-Kodierung angewandt. Dies bedeutet, daß jedes Bildelement durch ein 12-Bit-Video-Wort gekennzeichnet wird.
Damit die Kapazität des Übertragungsmediums möglichst wirtschaftlich ausgenutzt wird, wird der ganze Block von 280 χ 384 Video-Worten nur einmal übertragen. Der Monitor verfügt über einen Bildspeicher, der mindestens ebenso viele Speicherstellen aufweist wie das Bild Bildelemente. Jeder Speicherstelle ist eindeutig ein Bildelement zugeordnet, und eine derartige Speicherstelle weist das übertragene Video-Wort des betreffenden Bildelementes auf. Dieser Bildspeicher wird auf übliche Weise wiederholt ausgelesen, damit an dem Wiedergabeschirm das betreffende Bild erhalten wird.
Es sei bemerkt, daß es in der Praxis nicht erforderlich ist, von jedem Bildelement den Leuchtdichteanteil sowie die beiden Farbdifferenzanteile zu übertragen. Es stellt sich heraus, daß es ausreicht, von jedem Bildelement den Leuchtdichteanteil zu übertragen und von aufeinanderfolgenden Bildelementen abwechselnd den Farbdifferenzanteil U und den Farbdifferenzanteil V.
Dies bedeutet, daß jedes Bildelement durch ein 8-Bit-Video-Wort gekennzeichnet werden kann.
Insbesondere stellen die ersten vier Bits dieses Video-Wortes den Leuchtdichteanteil des Bildelementes in DPCM-Format dar, und die vier übrigen Bits stellen einen der zwei (abwechselnd) Farbdifferenzanteile, ebenfalls in DPCM-Format dar. Untenstehend wird die Gesamtheit der zu übertragenden Video-Worte, die zusammen ein bestimmtes Standbild definieren, als Video-Block bezeichnet.
In der nun vorliegenden Anwendung der Compact Disc wird, ebenso wie die digitalisierten Informationsanteile, Audio- und Computerdaten, ein Video-Block zur Übertragung in Paketen untergebracht. Dabei umfaßt jedes Paket z. B. 2352 Bytes, und jedes Paket ist etwa in zwei Felder aufgeteilt, und zwar in einen Paketkopf, der aus 24 Bytes besteht, und ein Datenfeld von 2328 Bytes.
Die letzten 280 Bytes in dem Datenfeld können jedoch zum Fehlerschutz und zur Fehlerkorrektur der übrigen Bytes in dem Datenfeld verwendet werden. Dies wird z. B. ausgenutzt, wenn das Paket Computerdaten aufweist.
Der Paketkopf umfaßt u.a. Synchronbytes zur Byte-und Bit-Synchronisierung, gibt aber auch an, ob die Daten in dem Datenfeld Bildinformationen oder Audio- bzw. Computerdaten sind. In diesen Fällen ist von einem Video-Paket, einem Audio-Paket bzw.
einem Computer-Datenpaket die Rede. Das Datenfeld eines Audio-Paketes umfaßt 1164 Audio-Worte zu je 16 Bit, während das Datenfeld eines Video-Paketes 2328 Video-Worte zu je 8 Bit umfaßt.
Ziel der Erfindung
Ziel der Erfindung ist es, Nachteile des Standes der Technik zu vermeiden.
Darlegung des Wesens der Erfindung
Die Erfindung hat zur Aufgabe, ein Übertragungsverfahren für Quasi-Standbilder zu schaffen, mit dem eine weitere Verringerung der Gesamtmenge zu übertragender Bits möglich ist. Außerdem wird eine Vorrichtung zum Empfangen eines digitalisierten Bildsignals vorgestellt.
Nach der Erfindung wird dazu jeder Video-Block in eine Anzahl Teilblöcke aufgeteilt und am Anfang jedes Teilblocks wird ein Operationskode hinzugefügt, der eine Anzahl Bildelemente definiert; der Teilblock weist Video-Worte für die definierten Bildelemente auf.
Die Erfindung wird man zu schätzen wissen, wenn man bedenkt, daß bei dem Verfahren, das in dem vorhergehenden Abschnitt beschrieben wurde, von jedem neuen Bild die Video-Worte aller 384 χ 280 Bildelemente übertragen werden müssen, sogar, wenn dieses neue Bild im wesentlichen dem aktuellen Bild entspricht. In derartigen Fällen kann mittels des Operationellen Kodes angegeben werden, von welchen Bildelementen des aktuellen Bildes die zugeordneten Video-Worte geändert werden müssen, und die diesem operationellen Kode nachfolgenden Video-Worte sind die neuen Video-Worte.
Das neue Verfahren ist weiter dadurch gekennzeichnet, daß der letzte Teilblock mit einem Ende-Block-Kode abgeschlossen wird.
Es ist vorteilhaft, daß der Operationskode angibt, daß und für welche Bildelemente das Bildsignal entsprechend einem Pulskodemodulationsformat digitalisiert ist.
Die Vorrichtung zum Empfangen eines digitalisierten Bildsignals umfaßt eine Trennanordnung, die auf die empfangenen Operationskodes reagiert, um die in dem Teilblock vorhandenen Informationsworte in den Speicherstellen des Bildspeichers zu speichern, die den durch den Operationskode definierten Bildelementen entsprechen.
Ausführungsbeispiele
Fig. 1: zeigt auf schematische Weise eine Compact Disc mit einer Spur und die Aufteilung derselben in Pakete; Fig. 2: zeigt auf schematische Weise den Aufbau eines Empfängers zur Verarbeitung der Signale, die von der Compact Disc geliefert werden;
Fig. 3: zeigt, wie ein Block von Video-Worten zwecks einer Aktualisierung in Paketen untergebracht wird; Fig.4: zeigt auf schematische Weise, welche Information in dem Datenfeld übertragen werden muß im Falle einerteilweisen Aktualisierung des ursprünglichen Bildes.
In Fig. 1 ist bei A auf schematische Weise ein Teil der Spur auf einer Compact Disc dargestellt. Zwischen jeweils zwei aufeinanderfolgenden Punkten a, b, c, d, e usw. befindet sich ein Paket. Der Aufbau eines derartigen Paketes ist in Fig. 1 bei B angegeben. Ein Paket umfaßt insgesamt 2352 Bytes und ist in einen Paketkopf H, der aus 24 Bytes besteht, und ein Paketfeld D aufgeteilt, das aus 2328 Bytes besteht.
Der Paketkopf H ist weiterhin in ein Synchronisationsfeld S zu 12 Bytes, ein erstes Hilfsfeld EH zu 4 Bytes und ein zweites Hilfsfeld TH zu 8 Bytes aufgeteilt. Das Synchronisationsfeld S zeigt den Anfang eines Paketes. Dieses Feld umfaßt ein Byte, das ausschließlich aus O-Bits besteht, denen 10 Bytes folgen, die ausschließlich aus 1 -Bits bestehen, und zum Schluß wieder ein Byte, das ausschließlich aus O-Bits besteht. Die Bytes in dem ersten Hilfsfeld EH zeigen die Rangnummer des Paketes in der Spur. Das zweite Hilfsfeld TH zeigt, ob das Paket ein Video-, ein Audio- oder ein Computer-Datenpaket ist.
Das Datenfeld D ist in Datenintervalle DS aufgeteilt. Von einem Audio-Paket sind diese Datenintervalle derart gewählt, daß in jedem derselben nur ein 16-Bit-Audio-Wort eines digitalen Audio-Signals untergebracht werden kann. Von einem Video-Paket sind diese Datenintervalle derart gewählt, daß in jedem derselben nur ein 8-Bit-Video-Wort eines digitalen Video-Signals untergebracht werden kann. Auch für Computer-Datenpakete haben diese Datenintervalle eine Länge nur eines Bytes. Wie oben bereits angegeben, wird jedes Bild in eine Matrix von 280 x 384 Bildelementen A(i,k) aufgeteilt. Darin isti (= 1,2...28O) die Rangnummer der Zeile und k (= 1,2...384) die Rangnummer des Bildelementes auf dieser Zeile (Spalte). Wenn nun für jedes Bildelement A(i,k) ein acht-Bit-Video-Wort Q(1 ,k) übertragen wird, erfordert die Übertragung eines ganzen Bildes etwa 47 Video-Pakete.
Auf der in Fig. 2 auf schemätische Weise dargestellten Empfangsseite wird die Compact Disc 1 mit Hilfe einer Leseanordnung 2 ausgelesen. Diese verwandelt die Information der Disc in elektrische Signale, die einem Demultiplexer 3 zugeführt werden. Ausgehend von der Information in dem zweiten Hilfsfeld liefert diese auf der Disc vorhandenen Computer-Datenpakete an einen Ausgang 3(1), die Audio-Pakete an einen Ausgang 3(2) und die Video-Pakete an einen Ausgang 3(3).
Weil es im Rahmen der Erfindung nur von Bedeutung ist, eine gewisse Erkenntnis der weiteren Verarbeitung der Video-Pakete zu haben, wird in diesem Zusammenhang auf die Verarbeitung der Audio- und Computer-Datenpakete nicht näher eingegangen. Die Video-Pakete werden einer Trennanordnung 4zugeführt, deren Aufgabe noch näher erläutert wird. An dieser Stelle reicht es aus zu wissen, daß diese Trennanordnung ausschließlich die Video-Worte liefert, die in dem Video-Paket vorhanden sind. Diese Video-Worte werden einem Bildspeicher 5 zugeführt. Diese hat mindestens ebenso viele Speicherstellen wie es Bildelemente gibt, in die das übertragene Bild aufgeteilt ist. Untenstehend wird davon ausgegangen, daß die Anzahl Speicherstellen der Anzahl Bildelemente entspricht. Die Speicherstelle, deren Inhalt dem Bildelement A(i,k) entspricht, wird als 5(i,k) bezeichnet. Eine Adressierschaltung 5(1) sorgt zusammen mit einem Schreibbefehl W dafür, daß auf übliche Weise über eine Eingangskodierschaltung 5(2) in jeder Speicherstelle 5(i,k) ein 8-Bit-Video-Wort Q(i,k) eingeschrieben wird. Die Adressierschaltung 5(1) sorgt auch dafür, daß zusammen mit einem Lesebefehl R der Inhalt der Speicherstellen nicht zerstörend über eine Ausgangsdekodierschaltung 5(3) in der richtigen Reihenfolge ausgelesen wird. Die an dem Ausgang dieser Dekodierschaltung 5(3) nacheinander auftretenden Video-Worte Q(i,k) werden einer Dekodierschaltung 6 zugeführt, die diese Video-Worte in analoge Video-Signale umwandelt. Diese werden ihrerseits einer Bildröhre 7 zugeführt, die das übertragene Bild sichtbar macht.
Das bisher beschriebene Übertragungsverfahren weist die unangenehme Eigenschaft auf, daß jeweils dann, wenn ein anderes Bild erwünscht ist, 47 Video-Pakete übertragen werden müssen. Insbesondere dann, wenn das neue Bild nur wenig von dem aktuellen Bild abweicht, ist dies eine Verschwendung von Übertragungskapazität der Disc. Wenn nun ausschließlich die Änderungen übertragen werden, die in dem aktuellen Bild angebracht werden müssen, um das neue Bild zu erhalten, wird auf der Compact Disc wesentlich Raum gespart, der dann für andere Zwecke benutzt werden kann. Das Ändern von Teilen des aktuellen Bildes wird als Aktualisierung („Updating") bezeichnet, und die Video-Worte, die dazu erforderlich sind, werden als Aktualisierungs-Video-Worte („Updating Video-Worte") bezeichnet.
Zur Gedankenbestimmung wird vorausgesetzt, daß von einem aktuellen Bild 3200 Bjldelemente aktualisiert werden müssen. Dies bedeutet, daß ein Block von 3 200 Aktualisierungs-Video-Worten übertragen werden muß. Dieser Block ist in Fig. 3 schematisch dargestellt, und zwar durch den Block UB. Zur Übertragung wird dieser Block in eine Anzahl Teilblöcke aufgeteilt. In Fig. 3 sind diese Teilblöcke durch I, II, III,... VIII bezeichnet. Diese Teilblöcke umfassen z. B. 100,200,300,400, 500,600,700 bzw. 800 Bytes. Dem Anfang jedes Teilblocks wird nun ein Operationskode (OPC) von beispielsweise 10 Bytes hinzugefügt. Dem Ende des letzten Teilblocks, in diesem Fall Teilblock VIII, kann ein Kodewort EOB hinzugefügt werden, das beispielsweise ebenfalls aus 10 Bytes besteht und das angibt, daß der UB-Block zu Ende ist. (EOB = End of Block). Der dadurch erhaltene Block UBT ist bei B in Fig.3 schematisch angegeben. Dabei ist die Länge der hinzugefügten Operationskodes und des Kodewortes EOB nicht maßgerecht angegeben. Angegeben ist wohl, daß dem Teilblock I ein Operationskode OPCI, dem Teilblock Il der Kode OPCII usw. vorhergeht. Durch Hinzufügung der jeweiligen Operationskodesund des Kodewortes EOB hat der zu übeijragende Block UBT eine Gesamtlänge von 3290 Bytes. Weil dies mehr ist als die Länge des Datenfeldes in einem Video-Paket, wird dieser Block UBT in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil umfaßt 2328 Bytes und kann, wie bei C in Fig. 3 auf schematische Weise angegeben ist, genau in dem Datenfeld eines Video-Paketes Pn untergebracht werden. Der restliche Teil, der 962 Bytes umfaßt, wird in einem zweiten Video-Paket Pn + 1 untergebracht. Dieses umfaßt folglich 1366 Bytes, die zur Übertragung von Video-Worten nicht verwendet werden und deswegen alle den Wert Null erhalten.
Die hinzugefügten Operationskodes OPC bestehen, wie bei D in Fig. 3 angegeben ist, aus einem Operationsidentifizierer Ol von 2 Bytes und einem Bildelementindikator PELI von 8 Bytes. Der Operationsidentifizierer gibt an, daß von dem aktuellen Bild Bildelemente erneuert werden müssen und ob z. B. die in den Teilblock aufgenommenen Video-Worte sich auf aufeinanderfolgende Bildelemente derselben Zeile beziehen, oder z. B. auf Bildelemente unterschiedlicher unmittelbar untereinanderliegender Zeilen, wobei diese Bildelemente zusammen einen rechteckigen Block bilden. Die ersten vier Bytes des Bildelementindikators PELI geben die Anfangskoordinaten i und k des Bildelementes an, auf das sich das erste Aktualisierungs-Video-Wort in dem Teilblock bezieht. Die letzten vier Bytes des Bildelementindikators PELI geben die Koordinaten i und k des Bildelementes an, auf das sich das letzte Aktualisierungs-Video-Wort bezieht.
Der auf die obenstehend beschriebene Weise übertragene Aktualisierungsblock UBT, der in der Fig. 3 angegeben ist, wird auf der in Fig.2 angegebenen Empfangsseite der Trennanordnung 4 zugeführt. Diese führt die Operationskodes OPC zu der Adressierschaltung 5(1) und die jeweils einem Operationskode nachfolgenden Aktualisierungs-Video-Worte dem Eingangsdekoder 5(2) zu. Die Adressierschaltung 5(1) adressiert Speicherstellen des Speichers 3 in einer durch den Operationsidentifizierer Ol bestimmten Reihenfolge von der Speicherstelle mit den von dem Bildelementindikator PELI gegebenen Anfangskoordinaten zu der Speicherstelle mit den von dem Bildelementindikator PELI gegebenen Endkoordinaten. Die oben genannte Reihenfolge der Adressierung kann z. B. entsprechend einer geraden Linie oder entsprechend einem Rechteck sein.
Es sei bemerkt, daß die Aufteilung des bei A in Fig.3 angegebenen Block UB eine Folge derTatsache ist, daß die Anzahl möglicher Operationsidentifizierer Ol beschränkt ist. Die Aufteilung in Teilblöcke ist deshalb vorgesehen, daß jeder Teilblock die Video-Worte aufweist, die Bildelementen zugeordnet sind, die auf eine von nur einem Operationsidentifizierer beschreibbare Weise miteinander zusammenhängen. Sie liegen z. B. aneinandergeschlossen auf derselben Bildzeile oder sie liegen aneinandergeschlossen in einem Rechteck. Dies bedeutet, daß, wenn alle Video-Worte des Blocks UB auf eine durch nur einen Operationsidentifizierer beschreibbare Weise miteinander zusammenhängen, auf die bereits beschriebene Aufteilung dieses Blocks UB verzichtet werden kann. In diesem Fall ist die Hinzufügung nur eines Operationskodes am Anfang des Blocks ausreichend. Im Extremfall umfaßt der Block die Video-Worte für alle Bildelemente eines Bildes, das dadurch völlig erneuert wird.
Obenstehendes bedeutet, daß bei der Übertragung ein Block von Video-Worten immer mit einem Operationskode anfängt, der sich unmittelbar nach dem Paketkopf des ersten Paketes, in dem ein Teil des Blocks untergebracht wird, zurückfinden läßt. Die Frage, die sich nun noch stellen ließe, ist, wie weiß die Empfangsseite, daß ein bestimmtes Paket mit einem Operationskode anfängt. Dies wird erkannt durch einen Teil der Bytes in dem zweiten Hilfsfeld, und zwar insbesondere z. B. durch die letzten zwei Bits in diesem zweiten Hilfsfeld. Wenn das zweitletzte Bit z. B. „ 1" ist, fängt das Datenfeld mit einem Operationskode an. Ist dieses Bit „0", so fängt das Datenfeld unmittelbar mit Video-Worten an. Wenn das letzte Bit des zweiten Hilfsfeldes eine „1" ist, bedeutet dies, daß das Datenfeld einen EOB-Kode aufweist. Gibt es nicht einen solchen Kode in dem Datenfeld, so ist dieses letzte Bit des zweiten Hilfsfeldes eine „0". ι
Insbesondere in dem Fall einer teilweisen Aktualisierung des Bildes tritt noch ein besonderes Problem auf, wenn, wie oben stehend vorausgesetzt wurde., die Video-Bilder in einem DPCM-Format übertragen werden. Dieses besondere Problem wird anhand der Fig.4 näher erläutert. In dieser Fig.4 sind bei A schematisch eine Anzahl aneinandergeschlossener Bildelemente angegeben, die mit den Bezugszeichen 100,101,102,... 120 bezeichnet sind. Es wird nun vorausgesetzt, daß diese Bildelemente eine Leuchtdichte aufweisen, deren Größe durch die Höhe der Linien gekennzeichnet wird, die bei Bin Fig.4 angegeben sind. Übertragen und in den Speicherstellen des Speichers 5 gespeichert werden nun die Video-Worte, die für die Differenz zwischen den Leuchtdichten jeweils zweier aufeinanderfolgender Bildelemente repräsentativ sind. Diese Differenzen sind bei C inFig.4 schematisch angegeben. Es wird nun vorausgesetzt, daß von den bei A in Fig.4 durch ein χ bezeichneten Bildelementen die Leuchtdichten in die bei D angegebenen Werte geändert werden müssen. Dies bedeutet, daß für die Bildelemente Video-Worte übertragen werden müssen, die für die Leuchtdichteunterschiede, die bei E in Fig. 4 angegeben sind, repräsentativ sind. Weil nun die neue Leuchtdichte des Bildelementes 109 (siehe D in Fig.4) erhöht mit derfür das Bildelement 110 geltenden ursprünglichen Differenzleuchtdichte (siehe bei C in Fig.4) nicht zu der bei B in Fig.4 angegebenen Leuchtdichte führt, muß die Differenzleuchtdichte für dieses Bildelement 110 angepaßt werden und deswegen auch das für dieses Bildelement 110 geltende Video-Wort. Diese Anpassung ist ebenfalls bei E in Fig. 4 dargestellt. Weil die Leuchtdichtedifferenzen mit nur 4 Bit kodiert werden, kann eine derartige Differenz nicht mehr als sechzehn Schritte betragen. Beträgt die Differenz mehr als sechzehn Schritte, so soll die Anpassung des erneuerten Teils an das ursprüngliche Bild über eine Anzahl Bildelemente ausgeschmiert werden. Dies ist vollständigkeitshalber bei Fund G in Fig.4 angegeben. Dabeisind bei Fangegeben die gewünschten neuen Leuchtdichten der Bildelemente 104 bis einschließlich 109 und bei G die Leuchtdichtedifferenzen. Insbesondere sind bei G durch O die Übergangsleuchtdichtedifferenzen bezeichnet.
Obenstehend ist angegeben, daß mit Hilfe des Operationsidentifizierers Ol bestimmte Teile des Bildspeichers erneuert werden können, wonach dieser Bildspeicher entsprechend einem festen Muster ausgelesen wird, und zwar Zeile nach Zeile und Speicherstelle nach Speicherstelle und anfangend mit der Speicherstelle mit den Koordinaten i = 1, k = 1. Mit Hilfe eines geeignet gewählten Operationsidentifizierers Ol kann jedoch auch angegeben werden, daß dieses Auslesen mit einer anderen Speicherstelle anfangen soll. Hat diese andere Speicherstelle die Koordinaten io, 1, so ist von vertikalem Scrollen die Rede, hat sie die Koordinaten 1, ko, ist von horizontalem Scrollen die Rede.
Im Falle einer vertikalen „Scrolling" werden die Speicherstellen in den Zeilen 1 bis einschließlich io als letzter ausgelesen und bilden auf diese Weise die letzten Zeilen des Bildes. Im Falle einer horizontalen „Scrolling" werden von jeder Zeile die Speicherstellen 1 bis einschließlich ko erst ausgelesen, nachdem die Speicherstellen ko + 1 bis einschließlich 384 ausgelesen sind. Diese bilden auf diese Weise die letzten Bildelemente der entsprechenden Bildzeile.
Der Operationsidentifizierer Ol umfaßt zugleich einen Aktualisierungsvorgang zum Ersetzen des Inhaltes der Speicherstellen in den Zeilen 1 bis einschließlich ioim Falle einer vertikalen „Scrolling" und der Speicherstellen in den Spalten 1 bis einschließlich ko + 1 im Falle einer horizontalen „Scrolling" durch die Video-Worte, die in das Datenfeld aufgenommen sind. Es sei bemerkt, daß es üblich ist, bei der Übertragung von Video-Signalen in einem DPCM-Format jeweils das erste Bildelement einer Zeile in einem PCM-Formatzu übertragen. Im Falle einer horizontalen „Scrolling" werden dann die DPCM-Worte in den Speicherstellen 5(i, ko + 1)(i = 1,2,... 288) durch PCM-Worte ersetzt.

Claims (4)

  1. Patentansprüche:
    1. Verfahren zum Übertragen einer Anzahl entsprechend irgendeinem Kodierformat digitalisierter endlicher Informationssignale, unter denen Bildsignale und zugeordnete Tonsignale sind, über ein gemeinsames Übertragungsmedium, wobei die digitalisierten Signale durch je einen Block von Informationsworten gebildet werden, wobei jedes einem Bildsignal zugeordnete Informationswort in einem eindeutigen Verhältnis zu einem Bildelement eines in Bildelemente aufgeteilten Bildes steht, wobei die Informationsworte in Paketen untergebracht sind, jedes Paket mit einem Paketkopf und einem Datenfeld versehen ist, wobei das Datenfeld eines Paketes eine Anzahl Informationsworte eines Blocks aufweist, der Paketkopf das Informationssignal, zu dem die Informationsworte in dem Datenfeld gehören, angibt, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Block, der Informationsworte für Bildelemente aufweist, in eine Anzahl Teilblöcke aufgeteilt wird, daß dem Anfang jedes Teilblocks ein Operationskode hinzugefügt wird, der Bildelemente definiert, wobei der Teilblock Informationsworte für die definierten Bildelemente aufweist.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der letzte Teilblock mit einem Ende-Block-Kode abgeschlossen wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1, in dem die Bildsignale entsprechend einem differentiellen Pulskodemodulations(DPCM)-Format digitalisiert sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Operationskode angibt, daß und für welche Bildelemente das Bildsignal entsprechend einem Pulskodemodulations(PCM)-Format digitalisiert ist.
  4. 4. Vorrichtung zum Empfangen eines digitalisierten Bildsignals, das entsprechend dem Verfahren nach Anspruch 1,2 oder 3 übertragen worden ist und die mit einem Bildspeicher mit einer Anzahl adressierter Speicherstellen versehen ist, die je einem Bildelement entsprechen und die je zum Speichern eines Informationswortes eingerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Trennanordnung gibt, die auf die empfangenen Operationskodes reagiert, um die in dem Teilblock vorhandenen Informationsworte in denjenigen Speicherstellen des Bildspeichers zu speichern, die den durch den Operationskode definierten Bildelementen entsprechen.
DD87301852A 1986-04-18 1987-04-15 Verfahren zum uebertragen von aktualisierungsinformation eines video-standbildes DD256221A5 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
NL8600980A NL8600980A (nl) 1986-04-18 1986-04-18 Werkwijze voor het overdragen van update informatie voor een stilstaand videobeeld.

Publications (1)

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ID=19847893

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DD87301852A DD256221A5 (de) 1986-04-18 1987-04-15 Verfahren zum uebertragen von aktualisierungsinformation eines video-standbildes

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KR (1) KR870010498A (de)
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AU (1) AU593901B2 (de)
BR (1) BR8701802A (de)
DD (1) DD256221A5 (de)
DK (1) DK197687A (de)
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