DD248156A1 - Verfahren zur flottenfuehrung beim waschen von waesche - Google Patents
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Abstract
Ziel und Aufgabe der Erfindung sind es, den Waschprozess von Waesche rationeller zu gestalten, indem Wasser, Waschmittel, Waermeenergie eingespart, die Waschmaschinenkapazitaet erhoeht und die Abwasserbelastung verringert werden. Diese Aufgabe wird erfindungsgemaess durch eine Flottenfuehrung in zwei Teilkreislaeufen, zwischengeschalteter Aufbereitung und Speicherung, bei umfassender Mehrfachnutzung des Wassers, Rueckgewinnung von Tensiden und weitgehender Nutzung von Sekundaerenergie erzielt.
Description
Beim Gegenstromverfahren durchläuft das im letzten Spülbad zugeführte Frischwasser nacheinander alle Verfahrensstufen bis zur Vorwäsche und wird danach in die Kanalisation gegeben.
Gegenstromwaschverfahren weisen die gleichen Vor- und Nachteile wie die dargestellten Verfahren der Flottenwiederverwendung auf.
Alle bekannten Waschverfahren für Einzelwaschmaschinen haben des weiteren den Nachteil, daß das Aufheizen der einzelnen Wasch- und Spülbäder, insbesondere des Klarwaschbades bis zur Solltemperatur sowie das Einstellen des optimalen Flottenstandes in der Waschmaschine, die Chargenzeit verlängert und Maschinenkapazität damit verloren geht. Zum überwiegenden Teil wird diese Verlängerung bei vollautomatischen Maschinen durch Programmstopp (sogenannte Thermoverblockung) bewußt hervorgerufen. Das Einstellen des Flottenstandes erfolgt in allen Waschmaschinen bei rotierender Innentrommel. Der dadurch erheblich schwankende Flottenspiegel führt zu mehr oder weniger großen Ungenauigkeiten in der Flottendosierung mit der Folge zu hoher Flottenstände und damit verbundener unzulässiger Verdünnung der Waschflotten bei gleichzeitiger Wasservergeudung und Verschlechterung der Waschqualität oder zu geringer Flottenstände mit negativen Auswirkungen auf den mechanischen Wäscheverschleiß.
Ziel der Erfindung ist es, den Waschprozeß von Wäsche rationeller zu gestalten, Wasser, Waschmittel und Wärmeenergie einzusparen und die Umweltbelastung durch Abwasser weitgehend zu verringern. Außerdem soll durch das Verfahren die Maschinenkapazität erhöht werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Flottenführung beim Waschen von Wäsche vorzuschlagen, das eine umfassende Mehrfachnutzung der Wasch- und Spülflotten gestattet, das das an die Umwelt abgegebene Wasser nur gering mit Schadstoffen belastet und das d.as exakte Einstellen der Flotte für jede Verfahrensstufe hinsichtlich Menge, Temperatur und Konzentration gestattet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, indem die Flottenführung in zwei Teilkreisläufen, nämlich in einem geschlossenen und einem offenen Teilkreislauf, erfolgt.
In dem geschlossenen Teilkreislaüf wird die Waschflotte und in dem offenen Teilkreislauf die Spülflotte geführt.
Die Klarwaschflotte einer Charge wird dabei in der Folgecharge als Vorwaschflotte und nach anschließender Aufbereitung wiederum als Klarwaschflotte eingesetzt.
Das im letzten Spülbad verwendete Frischwasser wird in den Folgechargen als vorletztes Spülbad und in den darauffolgenden Chargen jeweils in einer Spülbadstufe vorher eingesetzt. Danach wird ein Teil der Spülbadflotte nach Durchlauf des jeweils ersten Spülbades dem geschlossenen Teilkreislauf zugeführt, während der andere Teil der Spülflotte als gering belastetes Abwasser einer geeigneten Aufbereitung unterzogen oder direkt an die Umwelt abgegeben wird.
Die durch Aufbereitung behandelte Vorwaschflotte wird anschließend einem Speicher zugeführt und mit dem Teil der Spülflotte aus dem ersten Spülbad vermischt und danach als Flotte für die Klarwäsche eingesetzt.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Aufbereitung der Waschflotte mittels Ultrafiltration durchzuführen, da durch am vorteilhaftesten eine Mehrfachnutzung der Waschflotte mit den in ihr enthaltenen Tensiden erfolgen kann.
Parallel dazu erfolgt nach jeder Nutzung einer Flotte oder nach der Aufbereitung eine Speicherung der Flotten, wobei bei dieser Speicherung die Flotten über eine bekannte Aufheizung mittels Wärmeaustauscher hinaus bis zur Solltemperatur der jeweiligen Flotte für den Folgeprozeß aufgeheizt, quantitativ und/oder qualitativ, insbesondere durch Zusatz von Wasch- und/oder Hilfsmitteln, eingestellt werden.
Die erfindungsgemäße Lösung, durch zwei Teilkreisläufe die aufzubereitende Flottenmenge quantitativzu verringern und durch Selektion der Inhaltsstoffe zugleich die qualitativen Anforderungen an die Aufbereitung zu reduzieren, stellt gegenüber der Vielzahl der bisherigen Verfahren eine wesentliche qualitative Verbesserung dar.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens bestehen in der
- umfassenden Nutzung des Wassers (gegenüber herkömmlichen Verfahren werden bis zu 70% Wasser eingespart)
- weitgehenden Nutzung von Sekundärenergie und der damit verbundenen Einsparung von Primärenergie (gegenüber herkömmlichen Verfahren werden bis zu 30% Primärenergie eingespart)
- wiederholten Nutzung der durch die Aufbereitung zurückgewonnenen Tenside für Waschzwecke (Einsparung von bis zu 15% Waschmitteln)
- Verkürzung der Chargenzeiten durch Verlagerung von Prozessen, die sonst innerhalb der Waschmaschine oder innerhalb des Waschschleuderautomaten durchgeführt wurden, nach außerhalb
- weitgehend verringerten Abwasserbelastung.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Die dazugehörige Zeichnung zeigt das Schema einer Flottenführung.
In einer ersten Charge gelangt Frischwasser 9 zur Vorwäsche in einen Waschschleuderautomaten 8 und wird mittels Dampfzufuhr 13 auf Solltemperatur aufgeheizt. Gleichzeitig wird Waschmittel 10 dazugegeben. Nach Beendigung der Vorwäsche wird die Flotte 11 in den Speicher 6 gepumpt. Anschließend gelangt die Vorwaschflotte in eine Ultraschallfiltrationsanlage 7 und wird als Retentat über Speicher 6 im Kreislauf geführt. Das abgetrennte Permeat 14 wird kontinuierlich dem Speicher 4 zugeführt. Nach Beendigung der Vorwäsche wird wiederum Frischwasser 9 und Waschmittel 10 in den Waschschleuderautomaten 8 gegeben und mittels Dampfzufuhr 13 aufgeheizt. Es erfolgt der Klarwaschprozeß. Nach Ablauf der Klarwaschzeit gelangt die Flotte 11 in den Speicher 5 und wird bis zur Folgecharge gespeichert. Mittels Überläufe wird die
Flottenmenge und durch eingesetzte Wärmeübertrager die Flottentemperatur auf das erforderliche Niveau als Vorwaschflotte 11 für die Folgecharge gebracht. Des weiteren wird das notwendige Waschmittel 10 zugesetzt. Die überschüssige Wärmeenergie wird vorzugsweise für das Aufheizen der Spülbäder verwendet. Daraufhin wird die Spülflotte 12 für das erste Spülbad als
Frischwasser 9 in den Waschschleuderautomaten 8 gegeben, nach Erfordernis aufgeheizt und nach Beendigung des
Spülprozesses in definierten Mengenanteilen in den Speicher 4 geleitet. Der Mengenanteil für den Speicher 4 ergibt, zusammen mit dem Permeat aus der Ultrafiltration 7, die erforderliche Flottenmenge 11 für die Klarwäsche der Folgecharge, die bis zur
Wiederverwendung mittels Dampf 13 im Speicher 4 auf die Solltemperatur vorgeheizt wird.
Des weiteren erfolgt die entsprechende Menge Waschmittelzugabe 10.
Die Spülflotte 12 für das zweite Spülbad der ersten Charge wird ebenfalls als Frischwasser 9 dem Waschschleuderautomaten 8 zugeführt und nach Ablauf der Spülzeit in den Speicher 2 gepumpt und dabei mengenmäßig auf die Wiederverwendung in der Folgecharge als erstes Spülbad eingestellt.
Die Spülflotte 12 für das dritte Spülbad und zugleich letzte wird der Charge wiederum aus Frischwasser 9 dem
Waschschleuderautomaten 8 zugeführt und nach Abschluß des Spülprozesses in den Speicher 2 gepumpt.
In den Folgechargen werden
- die Vorwäsche aus Speicher 5,
- die Klarwäsche aus Speicher 4,
- das erste Spülbad aus Speicher 3,
- das zweite Spülbad aus Speicher 2,
- das dritte Spülbad aus dem vorher mit Frischwasser aufgefüllten Speicher 1 jeweils dem Waschschleuderautomaten 8 zugeführt.
Das Abpumpen und die Aufbereitung der einzelnen Bäder erfolgt analog der ersten Charge.
Claims (2)
1. Verfahren zur Flottenführung beim Waschen von Wäsche, gekennzeichnet dadurch, daß die Flottenführung in einem geschlossenen und einem offenen Teilkreislauf erfolgt, wobei in dem geschlossenen Teilkreislauf die Waschflotte (11) und in dem offenen Teilkreislauf die Spülflotte (12) geführt wird, dergestalt, daß die Klarwaschflotte (11) einer Charge in der Folgecharge als Vorwaschflotte (11) und nach anschließender Aufbereitung (7) wiederum als Klarwaschflotte (11) eingesetzt wird, während das im letzten Spülbad verwendete Frischwasser (9) in den Folgechargen als vorletztes Spülbad und in den darauffolgenden Chargen jeweils in einer Spülbadstufe vorher eingesetzt wird, wonach ein Teil der Spülflotte (12) nach Durchlauf des jeweils ersten Spülbades dem geschlossenen Kreislauf zugeführt wird, während der andere Teil der Spülflotte (12) als gering belastetes Abwasser (16) einer geeigneten Aufbereitung unterzogen oder direkt an die Umwelt abgegeben wird und daß die durch Aufbereitung behandelte Vorwaschflotte einem Speicher (4) zugeführt, mit dem Teil der Spülflotte (12) aus dem ersten Spülbad vermischt und danach als Flotte (11) für die Klarwäsche eingesetzt wird, und/oder daß parallel dazu nach jeder Nutzung einer Plotted 1; 12) oder nach der Aufbereitung (7) eine Speicherung (1 bis 6) der Flotten (11; 12) erfolgt, wobei bei dieser Speicherung (1 bis 6) die Flotten (11; 12) über eine bekannte Aufheizung mittels Wärmeaustauscher hinaus bis zur Solltemperatur der jeweiligen Flotte (11; 12) für den Folgeprozeß aufgeheizt und quantitativ und/oder qualitativ, insbesondere durch Zusatz von Wasch- und/oder Hilfsmitteln (10), eingestellt werden.
2. Verfahren zur Flottenführung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß die Aufbereitung (7) der Waschflotte (11) durch Ultrafiltration erfolgt.
Hierzu 1 Seite Zeichnung
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Mehrfachnutzung von Wasch- und Spülbädern aus Einzelwaschmaschinen sowie die Flottenvorbereitung.
Charakteristik der bekannten technischen Lösungen
Bei den am meisten verbreiteten Waschverfahren für E
die Wasch-und Spülbäder nach einmaliger Verwendung in die Kanalisation gegeben. Dadurch werden große Wassermengen, einschließlich der enthaltenen Wärmeenergie und unverbrauchten Wasch- und Hilfsmittel, vergeudet. Die für die jeweilige Verfahrensstufe (Waschbäder, Spülbäder) notwendigen Flottenmengen, -temperaturen und -konzentrationen werden mit Beginn der jeweiligen Stufe in der Waschmaschine eingestellt. Die dafür notwendige Zeit, insbesondere für das Aufheizen der Flotten bis zu einer Solltemperatur, verlängert zeitlich den Waschprozeß und verringert damit die Waschmaschinenkapazität. Bekannt sind auch verschiedene Flottenwiederverwendungsverfahren, bei denen entweder weniger verschmutzte Spülbäder gespeichert und in der Folgecharge einer Wiederverwendung zugeführt werden (DE-OS 2910140). Andere Verfahren beziehen auch das Klarwaschbad getrennt (DE-OS 27 00440) oder in Mischung mitSpülbädem (DE-PS 11 25874, DE-OS 2632 543) in die Flottenwiederverwendung ein. Diese Verfahren sehen z.T. auch den Einsatz von Wärmeübertragern innerhalb der Speicherbehälter vor, mit deren Hilfe die höhertemperierten Klarwaschbäder Wärme zumeist an die Spülbäder abgeben. Damit wird die für eine Flottenwiederverwendung in der Vorwäsche im allgemeinen einzuhaltende Höchsttemperatur von 40°C erreicht und gleichzeitig Primärenergie für das Aufheizen von Spülbädern eingespart. Alle bekannten Flottenwiederverwendungsverfahren, einsetzbar für Einzelwaschmaschinen, lassen zwar gewisse Wassereinsparungen zu, die jedoch durch eine ein- bis maximal fünfmalige Wassernutzung in Grenzen bleibt. Eine größere Anzahl von Wiederverwendungszyklen ist auf Grund der unkontrollierten Konzentrationszunahme an Wasserinhaltsstoffen (Schmutz, Waschmittel) und der damit verbundenen Beeinträchtigungen der Waschqualität ausgeschlossen. Ein weiterer Nachteil besteht in der Konzentrationszunahme von Schadstoffen im Abwasser und der damit verbundenen verstärkten Umweltbelastung. Bisherige Versuche einer Wasserwiederverwendung wurden, wie von Köppelmann u.a. in „Möglichkeiten des Wasserrecyclings in Wäschereibetrieben" in der BRD-Zeitschrift „Reiniger und Wäscher" Heft 5/82 beschrieben, als nicht praktikabel angesehen, da die qualitativen Anforderungen an die Schadstoffbeseitigung nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden konnten und die für eine Aufbereitung entstehenden Kosten zu hoch waren. Ein weiteres Verfahren zur Senkung des Wasser- und Wärmeverbrauches ist das sogenannte Gegenstromwaschverfahren. Solche Waschverfahren sind an das Vorhandensein mehrerer, miteinander verbundener Einzelwaschmaschinen oder sogenannter Taktwaschmaschinen oder Reihenwaschanlagen gebunden, die ebenfalls aus mehreren Trommeleinheiten bestehen.
die Wasch-und Spülbäder nach einmaliger Verwendung in die Kanalisation gegeben. Dadurch werden große Wassermengen, einschließlich der enthaltenen Wärmeenergie und unverbrauchten Wasch- und Hilfsmittel, vergeudet. Die für die jeweilige Verfahrensstufe (Waschbäder, Spülbäder) notwendigen Flottenmengen, -temperaturen und -konzentrationen werden mit Beginn der jeweiligen Stufe in der Waschmaschine eingestellt. Die dafür notwendige Zeit, insbesondere für das Aufheizen der Flotten bis zu einer Solltemperatur, verlängert zeitlich den Waschprozeß und verringert damit die Waschmaschinenkapazität. Bekannt sind auch verschiedene Flottenwiederverwendungsverfahren, bei denen entweder weniger verschmutzte Spülbäder gespeichert und in der Folgecharge einer Wiederverwendung zugeführt werden (DE-OS 2910140). Andere Verfahren beziehen auch das Klarwaschbad getrennt (DE-OS 27 00440) oder in Mischung mitSpülbädem (DE-PS 11 25874, DE-OS 2632 543) in die Flottenwiederverwendung ein. Diese Verfahren sehen z.T. auch den Einsatz von Wärmeübertragern innerhalb der Speicherbehälter vor, mit deren Hilfe die höhertemperierten Klarwaschbäder Wärme zumeist an die Spülbäder abgeben. Damit wird die für eine Flottenwiederverwendung in der Vorwäsche im allgemeinen einzuhaltende Höchsttemperatur von 40°C erreicht und gleichzeitig Primärenergie für das Aufheizen von Spülbädern eingespart. Alle bekannten Flottenwiederverwendungsverfahren, einsetzbar für Einzelwaschmaschinen, lassen zwar gewisse Wassereinsparungen zu, die jedoch durch eine ein- bis maximal fünfmalige Wassernutzung in Grenzen bleibt. Eine größere Anzahl von Wiederverwendungszyklen ist auf Grund der unkontrollierten Konzentrationszunahme an Wasserinhaltsstoffen (Schmutz, Waschmittel) und der damit verbundenen Beeinträchtigungen der Waschqualität ausgeschlossen. Ein weiterer Nachteil besteht in der Konzentrationszunahme von Schadstoffen im Abwasser und der damit verbundenen verstärkten Umweltbelastung. Bisherige Versuche einer Wasserwiederverwendung wurden, wie von Köppelmann u.a. in „Möglichkeiten des Wasserrecyclings in Wäschereibetrieben" in der BRD-Zeitschrift „Reiniger und Wäscher" Heft 5/82 beschrieben, als nicht praktikabel angesehen, da die qualitativen Anforderungen an die Schadstoffbeseitigung nicht oder nur eingeschränkt erfüllt werden konnten und die für eine Aufbereitung entstehenden Kosten zu hoch waren. Ein weiteres Verfahren zur Senkung des Wasser- und Wärmeverbrauches ist das sogenannte Gegenstromwaschverfahren. Solche Waschverfahren sind an das Vorhandensein mehrerer, miteinander verbundener Einzelwaschmaschinen oder sogenannter Taktwaschmaschinen oder Reihenwaschanlagen gebunden, die ebenfalls aus mehreren Trommeleinheiten bestehen.
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