DD203869A1 - Schutzvorrichtung an gegenlaeufigen zylindern von druckmaschinen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung an gegenlaeufigen Zylindern von Druckmaschinen, durch die ein Eindringen von Fremdkoerpern in den Beruehrungsspalt verhindert und die Maschine bei Unfallgefahr stillgesetzt wird. Das Ziel der Erfindung besteht darin, den Kraftaufwand beim Zurueckreiszen des in den Beruehrungsspalt gelangten Fremdkoerpers oder der Hand zu minimieren. Der Erfindung liegt als Aufgabe die Entwicklung einer Schutzvorrichtung zugrunde, deren Schutzbleche bei Beruehrung durch Fremdkoerper oder durch die Hand des Bedienenden so ausschwenken, dasz sich der Spalt zwischen Schutzblechkante und Zylinder vergroeszert. Die Aufgabe wird dadurch geloest, dasz die Schutzvorrichtung als ein in zwei Ebenen den Seitenwaenden der Druckmaschine zugeordnetes Viergelenkgetriebe ausgebildet ist und je ein Schutzblech in den Gelenken des Viergelenkgetriebes drehbar und radial federbelastet gelagert ist, auf der Koppel des Viergelenkgetriebes den Schutzblechen zugeordnete Anschlagschrauben angeordnet sind und auf den Schutzblechen angeordnete Anschlaege im Maschinengestell befindliche Gleitstuecke zugeordnet sind.
Description
234663
VEB Kombinat Polygraph
"Werner Lamberz" Leipzig
7050 Leipzig Leipzig, den 9. Oktober 1981
Schutzvorrichtung an gegenläufigen Zylindern von Druckmaschinen
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung an gegenläufigen Zylindern von Druckmaschinen, durch die ein Eindringen von Fremdkörpern in den Berührungsspalt verhindert und die Maschine bei Unfallgefahr stillgesetzt wird.
Charakteristik der bekannten technischen Lösungen
Aus der DD-PS 86 022 ist eine Schutzvorrichtung bekannt, die aus einer vor dem Berührungsspalt angeordneten und radial beweglichen Schaltwelle besteht, mit der zwei Schutzbleche und ein Kurvensegment drehfest verbunden sind. Das Kurvensegment arbeitet gegen den Stößel eines Steuerstromendschalters. Die Schaltwelle wird durch eine federbelastete Federstange in ihrer Punktionslage gehalten.
Die Schutzbleche sind geteilt, wobei die den Zylindern zugewandten äußeren Teile der Schutzbleche mit den inneren Teilen über Scharniere drehbar verbunden und federbelastet sind«
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Kommt ein Fremdkörper in den Berührungsspalt der Zylinder, so drückt er gegen einer der Schutzbleche. Dadurch wird die Schutzvorrichtung verdreht, über das Kurvensegment der Steuer-Stromendschalter betätigt und damit die Maschine stillgesetzt. Bevor die Maschine endgültig ausläuft, kann der Fremdkörper, z. B. die Hand des Bedienenden, zurückgerissen werden« Der äußere Teil des Schutzbleches wird dabei entgegen der Federkraft verdreht und gibt den erforderlichen Raum frei«
Der Machteil dieser Losung besteht darin, daß bei der Auslenkung des Schutzbleches der Spalt zwischen dem äußeren Teil des Schutsbleches und dem Zylinder vorerst enger wird. Der benötigte große Spalt wird erst durch das Verdrehen des äußeren Teiles des Schutzbleches entgegen der Feder ermöglicht, was einen relativ hohen Kraftaufwand beim Zurückreißen des Fremdkörpers oder der Hand zur Folge hat. Die äußeren Teile der Schutzbleche sind bei Stillstand der Druckmaschine im geöffneten Zustand arretierbar, um dieser Lage Bedienhandlungen, wie z. B. das Auflegen des Gummituches oder das Einspannen der Druckplatten zu ermöglichen. Dabei besteht die Gefahr, daß nach Beendigung der Bedienhandlung die Schutzvorrichtung nicht geschlossen wird, was bei der Inbetriebnahme der Druckmaschine eine erhebliche Gefahrenquelle darstellt. Desweiteren besteht die Gefahr, daß der Hauptschalter während der Bedienhandlung von einer zweiten Person betätigt wird.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Schutzvorrichtung, insbesondere die Scharniere der Schutzbleche, sehr anfällig gegen Verschmutzung sind.
Ziel der Erfindung
Das Ziel der Erfindung besteht darin, den Kraftaufwand beim Zurückreißen des in den Berührungsspalt gelangten Fremdkörpers oder der Hand zu minimieren und die Inbetriebnahme der Druckmaschine bei der infolge von Bedienhandlungen am Berührungsspalt geöffneten Schutzbleche auszuschließen,
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Desweiteren soll die Gefahr des Verschmutzens verringert werden»
Aufgabe der Erfindung
Der Erfindung liegt als Aufgabe die Entwicklung einer Schutzvorrichtung zugrunde, deren Schutzbleche bei Berührung durch Fremdkörper oder durch die Hand des Bedienenden so ausschwenken, daß sich der Spalt zwischen Schutzblechkante und Zylinder vergrößert und auch im Stillstand der Druckmaschine bei geöffneten und arretierten Schutzblechen der Endschalter betätigt ist.
Wesen der Erfindung
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß zwei vor dem Berührungsspalt angeordneten und diesen in seiner gesamten Länge bedeckenden, drehbar gelagerten und miteinander verbundenen Schutzbleche über ein Kurvensegment einem Endschalter zugeordnet und über eine Federstange und einer einstellbaren Feder mit dem Maschinengestell verbunden ist. Die Schutzvorrichtung ist als ein in zwei Ebenen den Seitenwänden der Druckmaschine zugeordnetes Yiergelenkgetriebe ausgebildet und je ein Schutzblech ist in den Gelenken des Viergelenkgetriebes drehbar und radial federbelastet gelagert. Auf der Koppel des Viergelenkgetriebes sind den Schutzblechen zugeordnete Anschlagschrauben zugeordnet. Auf den Schutzblechen angeordnete Anschläge sind im Maschinengestell befindliche Gleitstücke zugeordnet.
Die oberen Gestellpunkte bestehen aus je einem in den Seitenwänden der Druckmaschine gelagerten Zapfen-und der unteren Gestellpunkte ist beidseitig auf einer sich über die gesamte Breite der Druckmaschine erstreckenden Welle angeordnet.
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Die dem Zylinder zugewandte Außenkante der Schutzbleche ist in Richtung des Berührungsspaltes eingerollt.
In den Gelenken des Viergelenkgetriebes ist ein mit der Lagerwelle fest verbundenes erstes Kurvenstück einem mit dem Schutzblech fest verbundenen und federbelasteten zweiten Kurvenstück zugeordnet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat den Vorteil, daß durch die Vergrößerung des Spaltes die in Gefahr geratene Hand oder ein Fremdkörper mit minimalen Kraftaufwand aus dem Berührungsspalt herausgerissen werden kann. Das Öffnen der Schutzbleche gibt zusätzlich freien Raum, Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der obere Gelenkpunkt nicht als durchgehende Welle ausgebildet ist. Die durchgehende Welle ist in den unteren Gelenkpunkt gelegt, so daß für Sicht und Bedienung genügend freier Raum vorhanden ist..
Bei Stillstand der Druckmaschine sind die Schutzbleche aufklappbar, so daß genügend freier Raum für die Bedienhandlungen zur Verfügung steht. Beim Aufklappen der Schutzbleche wird der Endschalter betätigt, so daß die Druckmaschine erst dann wieder in Gang gesetzt werden kann, wenn die Schutzbleche sich in Funktionslage befinden. Der für die Ausführung der Bedienhandlung übliche Tippbetrieb bringt keine Gefahr für den Bedienenden.
Ein weiterer Vorteil ist, daß die Inbetriebnahme der Druckmaschine während der Bedienhandlung durch eine zweite Person nicht möglich ist.
Durch den Wegfall des zweigeteilten Schutzbleches und damit den Wegfall der Scharniere und die Unkompliziertheit der Schutzvorrichtung ist die Gefahr des Verschmutzens erheblich eingeschränkt.
Ausführungsbeispiel
Nachfolgend soll die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert werden«
Die dazugehörigen Zeichnungen zeigen:
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Figur 1: Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung mit Strich-Punkt-Darstellung der Schutzbleche in einer ausgelenkten Lage Cschematisch)
Figur 2: Einzeldarstellung eines Gelenkes bei Funktionslage des Schutzbleches
Figur 3: Einzeldarstellung eines Gelenkes bei aufgeklappten Schutzblech
Figur 4: Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung
Wie aus Figur 1 ersichtlich, besteht die im Berührungsspalt zweier gegenläufiger Zylinder 2, z. B, des Plattenzylinders und des Gummizylinders 2.2, angeordnete erfindungsgemäße Schutzvorrichtung im Prinzip aus einem in zwei Ebenen den hier nicht dargestellten Seitenwänden zugeordneten Viergelenkgetriebe, Das Viergelenkgetriebe besteht im wesentlichen aus den Gestellpunkten 3, den Gelenken 6 und der Koppel 4. Der untere Gestellpunkt 3.2 befindet sich beidseitig auf einer durchgehenden Welle 5, die sich über die gesamte Breite der Druckmaschine erstreckt und in den beiden nicht dargestellten Seitenwänden gelagert ist. Das untere Gelenk 6.2 verbindet die Koppel 4 mit dem unteren Getriebeglied 7.2. Auf der Lagerwelle 8 ist, wie aus Figur 2 ersichtlich, ein erstes Kurvenstück 9.1 fest angeordnet. Ein zweites Kurvenstück 9.2 ist beweglich auf der Lagerwelle 8 angebracht und über eine Schraubverbindung 10 fest mit dem Schutzblech 11.2 verbunden. Ein Bund 12 ist fest auf der Lagerwelle 8 angebracht. Zwischen dem zweiten Kurvenstück 9.2 und Bund 12 befindet sich eine vorgespannte Schraubenfeder 13.
Das Schutzblech 11.2 liegt mit seiner den Zylindern '2 zugewandten Seite an einer Anschlagschraube 14 an. Die den Zylindern zugewandte Außenkante der Schutzbleche 11.2 ist in Richtung Berührungsspalt 1 eingerollt.
Die Anordnung der Bauteile am oberen Gelenk 6,1 entspricht dem des unteren Gelenkes 6.2. Lediglich das obere Schutzblech 11.2
weist infolge der Einbaubedingungen eine andere Form als das untere Schutzblech 11.2 auf.
Der obere Gestellpunkt 3.1 besteht aus je einem in den Seitenwänden gelagerten Zapfen 15» Das obere Getriebeglied 7.1 stellt die Verbindung zwischen dem oberen Gestellpunkt 3.1 und der Koppel 4 dar» Drehfest mit dem oberen Getriebeglied 7.1 ist ein Kurvensegment 16 verbunden, das mit einem Endschalter 17 gekoppelt ist, wobei der Stößel 18 bei Funktionslage, also bei nicht ausgelenkter Schutzvorrichtung, sich in einem Einschnitt 19 des Kurvensegmentes 17 befindet. Am oberen Getriebeglied 7.1 sind über Anschlußstücke 20 beidseitig im Maschinengestell gelagerte Federstangen 21 angelenkt.
Auf den Federstangen 21 sind Druckfedern 22 so vorgespannt, daß die Schutzvorrichtung in Funktionslage gehalten wird. Die Federkräfte sind so bemessen, daß bei geringstem Druck die Schutzvorrichtung ausschwenken kann.
Auf den Schutzblechen 11 sind Anschläge 23 angebracht, die beim Aufklappen der Schutzbleche 11 gegen im Gestell angebrachte Gleitstücke 24 drücken.
Die Funktionsweise der Erfindung ist folgende:
Gelangt ein Fremdkörper, ζ. B. ein Putzlappen oder die Hand des Bedienenden an eines der Schutzbleche 11, so drückt das Schutzblech 11 auf die Anschlagschraube 14.
Damit beschreibt der Koppelpunkt, der im Gelenk 6 liegt, einen Kreisbogen um den Gestellpunkt 3 und bewegt sich von den Zylindern 2 weg.
Das durch den Kraftschluß des ersten Kurvenstückes 9.1 mit dem zweiten Kurvenstück 9.2 in seiner Lage gehaltene Schutzblech 11 ist an der Koppel 4 angelenkt und führt mit seinem den Zylindern 2 zugeneigten Ende eine Koppelkurvenbewegung aus, die eine zusätzliche Wegbewegung von den Zylindern 2 bewirkt.
Das obere Getriebeglied 7.1 verändert damit seine Lage und verdreht das mivt dem oberen Getriebeglied 7.1 verbundene Kurvensegment 16. Der.Stößel 18 des Endschalters 17 wird aus dem Einschnitt 19 gedrückt und der Endschalter 17 damit betätigt.
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Dadurch wird die Druckmaschine ausgeschaltet. Das Schutzblech 11 selbst läßt eine Drehung um das Gelenk in jeder Lage der Schutzvorrichtung zu. Das Schutzblech 11 kann sich dabei nur vom Berührungsspalt 1 weg bewegen. Bei der Drehung des Schutzbleches 11 wird, wie in Figur 3 dargestellt, das zweite Kurvenstück 9.2 gegenüber dem ersten Kurvenstück 9.1 verdreht. Damit wirkt die Kurvenpaarung und das zweite Kurvenstück 9.2 wird gegen die Schraubenfeder gedrückt,
Wird das Schutzblech 11 gegenüber der in Figur 2 dargestellten Lage um 90° verdreht, so verklemmt die Schraubenfeder beide Kurvenstücke 9, so daß diese Stellung des Schutzbleches eine stabile Lage darstellt (siehe Figur 4). In dieser Lage des Schutzbleches 11 drückt ein an der von den Zylindern 2 abgewandten Seite der Schutzbleche 11 angebrachter Anschlag -23 gegen im Gestell gelagerten Gleitstücken 24. Damit wird, wie in Figur 4 ersichtlich, die Schutzvorrichtung ausgelenkt und der Endschalter 17 betätigt»
Claims (4)
- Erfindungsanspruch 2 3 Zl D D 3 71. Schutzvorrichtung an gegenläufigen Zylindern von Druckmaschinen, bestehend aus zwei vor dem Berührungsspalt angeordneten und diesen in seiner gesamten Länge bedeckenden, drehbar gelagerten und miteinander verbundenen Schutzblechen, die über ein Kurvensegment einem Endschalter zugeordnet und über eine Federstange und einer einstellbaren Feder mit dem Maschinengestell verbunden sind, gekennzeichnet dadurch, daß die Schutzvorrichtung als ein in zwei Ebenen den Seitenwänden der Druckmaschine zugeordnetes Viergelenkgetriebe ausgebildet ist und je ein Schutzblech (11) in den Gelenken (6) des Viergelenkgetriebes drehbar und radial federbelastet gelagert ist, auf der Koppel (4) des Viergelenkgetriebes den Schutzblechen (11) zugeordnete Anschlagschrauben (14). angeordnet sind und auf den Schutzblechen (11) angeordnete Anschläge (23) im Maschinengestell befindliche Gleitstücke (24) zugeordnet sind.
- 2. Schutzvorrichtung nach Punkt 1, gekennzeichnet dadurch, daß der obere Gestellpunkt (3.1) aus je einem in den Seitenwänden der Druckmaschine gelagerten Zapfen (15) besteht und daß der untere Gestellpunkt (3.2) beidseitig auf einer sich über die gesamte Breite der Druckmaschine erstreckenden Welle (5) angeordnet ist.
- 3. Schutzvorrichtung nach Punkt 1, gekennzeichnet dadurch, daß die dem Zylinder (2) zugewandte Außenkante der Schutzbleche (11) in Richtung Berührungsspalt (1) eingerollt ist,
- 4. Schutzvorrichtung nach Punkt 1, gekennzeichnet dadurch, daß in den Gelenken (6) des Viergelenkgetriebes ein mit·der Lagerwelle (8) fest verbundenes erstes Kurvenstück (9.1) einem mit dem Schutzblech (11) fest verbundenen und federbelasteten zweiten Kurvenstück (9.2) zugeordnet ist.Hierzu J Blatt Zeichnungen
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