CH701102B1 - Anordnung mit einem Hohlkörper und einem Tunnel für die Betonbauinstallation. - Google Patents
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Abstract
Um eine Anordnung mit einem Hohlkörper (1) und einem Tunnel (3) für die Betonbauinstallation mit einem Hohlraum für insbesondere elektrische Einrichtungen und Installationen wie Leuchten, Dosen, Klemmen oder dergleichen Installationsteile, wobei der Hohlkörper (1) Halteteile zu seiner Befestigung an einer Schalung sowie gegenüberliegende Begrenzungswandungen aufweist, von denen eine an der Schalung befestigbar ist, und wobei der Hohlkörper (1) eine Öffnung aufweist, die durch ein entfernbares Wandungsteil verschlossen ist, wobei schliesslich der hohle, im Querschnitt polygonale oder vorzugsweise runde Mittelteil des Hohlkörpers (1) mindestens einen vom Mittelteil nach aussen vorragenden Anschlussstutzen (2) aufweist, der mit dem Tunnel (3) verbindbar ist, der an seinem dem Anschlussstutzen (2) abgewandten Ende durch ein Wandteil (4) geschlossen ist, zu schaffen, die auch dann eine Formhaltigkeit des Tunnels gewährleistet, wenn der Hohlkörper beispielsweise in Schalungen eingebracht ist, die durch Vergiessen mit Beton zu Wandteilen ausgebildet werden, so dass hohe Druckkräfte des Betons, insbesondere bei selbstverdichtendem Beton, auf den Tunnel einwirken, wird vorgeschlagen, dass der Tunnel (3) mit einem Steckstutzen (5) auf den Anschlussstutzen (2) aufgesteckt ist.
Description
[0001] Die Erfindung betrifft eine Anordnung mit einem Hohlkörper und einem Tunnel für die Betonbauinstallation mit einem Hohlraum für insbesondere elektrische Einrichtungen und Installationen wie Leuchten, Dosen, Klemmen oder dergleichen Installationsteile, wobei der Hohlkörper Halteteile zu seiner Befestigung an einer Schalung sowie gegenüberliegende Begrenzungswandungen aufweist, von denen eine an der Schalung befestigbar ist, und wobei der Hohlkörper eine Öffnung aufweist, die durch ein entfernbares Wandungsteil verschlossen ist, wobei schliesslich der hohle, im Querschnitt polygonale oder vorzugsweise runde Mittelteil des Hohlkörpers mindestens einen vom Mittelteil nach aussen vorragenden Anschlussstutzen aufweist, der mit dem Tunnel verbindbar ist, der an seinem dem Anschlussstutzen abgewandten Ende durch ein Wandteil geschlossen ist. [0002] Ein derartiger Hohlkörper ist beispielsweise aus der DE 19 726 892 C2 bekannt. Solche Hohlkörper werden mit einer der Begrenzungswandungen an einer Betonbauschalung befestigt, so dass später Beton aufgebracht werden kann und der Hohlkörper in das Betonmaterial eingebettet ist, wobei nach Abnahme von der Schalung das entsprechende Betonbauteil den Hohlkörper an einer Stelle aufweist, an der der Hohlkörper für den Einbau von beliebigen, vorzugsweise elektrischen Einrichtungen zugänglich ist. Bei den bekannten, im Querschnitt kreisförmigen Hohlkörpern ist zusätzlich ein radial abragender Anschlussstutzen vorgesehen, in den ein Tunnel einsteckbar ist, wobei der Tunnel endseitig durch ein Wandteil geschlossen ist. Durch diese Anordnung wird der Einbauraum für elektrotechnische Installationen und dergleichen vergrössert, so dass es möglich ist, in den Tunnel beispielsweise einen Transformator für eine Leuchte einzuschieben, wenn der Hohlkörper in der Betonmasse vergossen ist, indem das einzubauende Teil durch die freigelegte Öffnung des Hohlkörpers in den Hohlkörper eingebracht und in den Tunnel eingeschoben wird. [0003] Bei den bekannten Hohlkörpern mit angeschlossenem Tunnel gattungsgemässer Art tritt insbesondere dann, wenn solche Hohlkörper in vertikal gerichtete Schalungen eingebracht sind, die zur Herstellung von Wänden dienen, der Effekt auf, dass beim Eingiessen des Betons, insbesondere beim Eingiessen von selbstverdichtendem Beton, hohe Druckkräfte auf den Tunnel radial einwirken. Hierdurch wird der Tunnel verformt und der zur Verfügung stehende Einbauraum des Tunnels eingeengt, wobei zudem unter Umständen durch das Einengen und Eindrücken des Tunnels im Bereich des Steckstutzens Undichtigkeiten zwischen Steckstutzen und Anschlussstutzen des Hohlkörpers entstehen, in die Betonmasse eindringen kann. [0004] Da der Einbauraum des Tunnels weitgehend vollständig für den Einbau von elektrischen Bauteilen, beispielsweise Transformatoren, benutzt werden muss, führt eine Einengung des Tunnels dazu, dass die Gesamteinrichtung unbrauchbar wird, weil ein entsprechend bemessener Trafo oder dergleichen nicht in den Tunnel eingeschoben werden kann, wenn dieser in der Betonmasse vergossen ist. [0005] Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen Hohlkörper mit Tunnel zu schaffen, der auch dann eine Formhaltigkeit des Tunnels gewährleistet, wenn der Hohlkörper beispielsweise in Schalungen eingebracht ist, die durch Vergiessen mit Beton zu Wandteilen ausgebildet werden, so dass hohe Druckkräfte des Betons, insbesondere bei selbstverdichtendem Beton, auf den Tunnel einwirken. [0006] Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass der Tunnel mit einem Steckstutzen auf den Anschlussstutzen aufsteckbar oder aufgesteckt ist. [0007] Entgegen der Lehre des Standes der Technik wird der Tunnel mit dem Steckstutzen nicht in den Anschlussstutzen des Hohlkörpers eingesteckt, sondern auf diesen Anschlussstutzen aufgesteckt. Hierdurch wird eine gewisse Stabilisierung des Tunnels erreicht, so dass dieser den beim Vergiessen mit Beton und Abbinden des Betons einwirkenden Kräften besser widerstehen kann, so dass eine bessere Formhaltigkeit erreicht wird, als dies im Stand der Technik möglich ist. [0008] Da solche Tunnel häufig relativ grosse Länge aufweisen, ist die oben angegebene Massnahme häufig nicht ausreichend. Aus diesem Grunde ist alternativ oder zusätzlich vorgesehen, dass der Tunnel mindestens in dem Bereich, der in der Aufstecklage nicht vom Anschlussstutzen gestützt ist, im Querschnitt rund ausgebildet ist oder im Querschnitt einer Rechteckform angenähert ausgebildet ist und ballig nach aussen gewölbte Wandflächen aufweist, die in den Eckbereichen und den Längskantenbereichen über einen grossen Radius ineinander übergehen. [0009] Durch die entsprechende Querschnittsform des Tunnels wird erreicht, dass beim Giessen von Wandteilen der eingebettete Hohlkörper samt Tunnel formhaltig ist. Die im Querschnitt runde Ausbildung des Tunnels ist zwar besonders vorteilhaft bezüglich der Druckaufnahme, jedoch ist eine solche Form häufig nicht gut für den Einbau entsprechender elektrischer Bauteile, wie Transformatoren oder dergleichen, geeignet. Aus diesem Grunde ist eine im Wesentlichen rechteckige Querschnittsform des Tunnels bevorzugt. Bei dieser Querschnittsform sind die Seitenwandungen und auch die Endwandung des Tunnels nach aussen ballig gewölbt, und die Übergänge der Wandteile ineinander in den Eckbereichen und im Bereich der Längskanten sind in relativ grossem Radius ausgeführt. Hierdurch wird erreicht, dass beim Giessen von Wandteilen oder dergleichen aus Beton, insbesondere aus selbstverdichtendem Beton, trotz der hohen einwirkenden Druckkräfte der Tunnel seine Form einhält und nicht verformt wird. Im Ergebnis wird hiermit erreicht, dass der gewünschte Einbauraum, der durch den Tunnel gebildet ist, nicht verformt oder eingeengt wird. Zudem wird auch erreicht, dass ein sicherer und dichter Sitz des Steckstutzens auf dem Anschlussstutzen des Hohlkörpers sichergestellt ist. [0010] Zudem ist vorgesehen, dass der Steckstutzen des Tunnels am freien Ende einen quer abragenden schmalen Flanschrand aufweist. [0011] Auch durch diese Ausbildung wird eine Stabilisierung des Steckstutzens zumindest in dem Endbereich erreicht, der auf den Anschlussstutzen des Hohlkörpers aufgesteckt ist. [0012] Eine zudem bevorzugte Ausbildung wird darin gesehen, dass der Anschlussstutzen des Hohlkörpers sich über nahezu die gesamte Höhe des Hohlkörpers erstreckt und der Steckstutzen im auf den Anschlussstutzen aufgesteckten Bereich eine grössere Querschnittsabmessung als der Tunnel im davon abragenden Bereich aufweist, wobei zwischen diesen beiden Bereichen ein sich von dem aufgesteckten Bereich bis zum davon abragenden Bereich stufenlos verjüngender Bereich ausgebildet ist, dessen gegebenenfalls vorhandene Längskanten und Anschlusskanten an die beiden Bereiche gerundet verlaufen. [0013] Durch diese Ausbildung ist es möglich, ein entsprechendes Einbauteil durch die Öffnung des Hohlkörpers in den erweiterten Anschlussstutzen einzuschieben und dann in den verjüngten Bereich des Tunnels einzusetzen, wobei der verjüngte Bereich des Tunnels dem zu installierenden Gegenstand relativ eng angepasst sein kann. Trotz dieser Ausbildung ist eine Formhaltigkeit beim Vergiessen in Beton sichergestellt, weil der Übergang von dem aufgeweiteten Bereich zum verjüngten Bereich stufenlos ausgebildet ist und die Längskanten im Bereich des Übergangs in relativ grossen Radius gerundet verlaufen. [0014] Unter Umständen ist bevorzugt, dass der Tunnel im Bereich des Steckstutzens und gegebenenfalls im verjüngenden Bereich zwischen Steckstutzen und dem davon abragenden Bereich Versteifungsrippen, vorzugsweise aussenseitig, aufweist. [0015] Durch diese Ausbildung kann die Stabilisierung des Tunnels positiv beeinflusst werden, wobei die aussen aufgesetzten Versteifungsrippen den Einbauraum innerhalb des Tunnels nicht einengen. [0016] Sofern nur der Einbau von relativ kurzen Zusatzteilen in den Tunnel gewünscht ist, ist vorgesehen, dass der abragende Bereich des Tunnels etwa die gleiche Länge wie der Steckstutzen aufweist. [0017] Sofern längere Einbauteile in den Tunnel eingebracht werden sollen oder mehrere Bauteile hintereinander in den Tunnel eingeschoben werden sollen, ist vorgesehen, dass der abragende Bereich des Tunnels eine Länge aufweist, die ein Mehrfaches der Länge des Steckstutzens beträgt. [0018] Um eine sichere Positionierung des verjüngten Tunnels an der Schalung zu ermöglichen ist vorgesehen, dass der Tunnel, vorzugsweise nahe seines geschlossenen Endes und im verjüngten Bereich, Stützteile aufweist, die sich in Montagesolllage an der Schalung abstützen. [0019] Auf Grund der Verjüngung des Tunnels ist zudem ein Abstand des Tunnels von der entsprechenden Schalung erreicht, so dass die auf der Schalung verlegte Bewehrung unter dem Tunnel durchgeführt werden kann, ohne dass der Tunnel hierbei stört. [0020] Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass vom das Ende des Tunnels schliessenden Wandteil ein gelochtes Montagehilfsteil abragt. [0021] Dieses gelochte Montagehilfsteil kann dazu dienen, Abspanndrähte durchzuführen, die mit der Bewehrung verbunden werden, um eine sichere Positionierung der Teile beim Vergiessen des Betons zu gewährleisten. [0022] Zudem kann bevorzugt vorgesehen sein, dass der Anschlussstutzen des Hohlkörpers in seiner Wandung mindestens ein austrennbares Wandteil aufweist und der Steckstutzen an einem dieses Wandteil in Stecklage übergreifenden Wandteil eine Lochung aufweist, deren Grösse dem austrennbaren Wandteil angepasst ist. [0023] Es ist auf diese Weise möglich, entsprechende Wandteile des Anschlussstutzens auszutrennen, um beispielsweise benachbarte Hohlkörper mit Rohren oder dergleichen verbinden zu können. Dabei bildet die Lochung des Steckstutzens eine Hilfe für den Monteur, damit dieser mit einem entsprechenden Werkzeug in dem Anschlussstutzen ein entsprechendes Wandteil austrennen kann. Das Trennwerkzeug ist dabei durch die Lochung des Steckstutzens geführt oder er gibt zumindest eine Hilfe bei der Führung des Werkzeuges. [0024] Anstelle des ausbrechbaren Wandteils oder zusätzlich kann eine durchstossbare Membran aus einer Weichkomponente vorgesehen sein. [0025] Zudem ist in an sich bekannter Weise vorgesehen, dass der Anschlussstutzen Rastvorsprünge aufweist, die von Rastausnehmungen des Steckstutzens des Tunnels in Stecklage übergriffen sind. [0026] Hierdurch ist es möglich, den Steckstutzen auf den Anschlussstutzen aufzustecken und in der Stecklage zu verrasten, so dass eine sichere Positionierung der Teile vor dem Vergiessen mit Beton erreicht ist. [0027] Eine bevorzugte Weiterbildung wird noch darin gesehen, dass am Anschlussstutzen mindestens ein vorragender Rohrstutzen vorgesehen ist, der zur Aufnahme und gegebenenfalls Fixierung von Wellrohren unterschiedlicher Durchmesser dient, und dass der Steckstutzen mindestens eine in Steckrichtung randoffene Ausnehmung aufweist, in der in Stecklage des Steckstutzens auf dem Anschlussstutzen der Rohrstutzen aufgenommen ist. [0028] Die Ausbildung und besondere Funktion solcher Rohrstutzen ist in der älteren europäischen Anmeldung 05 405 397.0 beschrieben und erläutert. Durch die angegebene Ausbildung ist es möglich, an den Rohrstutzen des Anschlussstutzens Wellrohre mit kleinem Durchmesser oder mit grossem Durchmesser anzuschliessen. Durch die Ausbildung der entsprechenden randoffenen Ausnehmung am Steckstutzen ist es trotz der Anordnung des Rohrstutzens möglich, den Steckstutzen auf den Anschlussstutzen aufzustecken und in Solllage, beispielsweise durch Rastung, zu sichern, ohne dass dabei der Rohrstutzen stört, weil dieser beim Aufschieben des Steckstutzens in den Freiraum eingleiten kann, der durch die randoffene Ausnehmung gebildet ist. Die randoffene Ausnehmung dient dabei zusätzlich als Führung beim Stecken des Steckstutzens. [0029] Um auch im Bereich dieser Ausnehmung eine Versteifung zu erreichen, ist vorgesehen, dass die Ausnehmung von einer Rippe umgeben ist, die gegebenenfalls in den Flanschrand übergeht. [0030] Um sicherzustellen, dass beim Vergiessen des Bauteiles mit Beton kein Betonmaterial in den Innenraum eindringen kann, ist vorgesehen, dass der Rohrstutzen ein ausbrechbares Bodenteil aufweist. [0031] Dieses ausbrechbare Bodenteil kann beim Anschluss eines Wellrohres ausgebrochen werden, so dass entweder ein kleines Wellrohr durch den Rohrstutzen gesteckt und an einem hinter dem Ende des Rohrstutzens befindlichen Verriegelungselement verriegelt werden kann. Auch ein grösseres Wellrohr kann in den Rohrstutzen eingesteckt werden, wobei dieses dann an einer Schulter des Rohrstutzens anliegt, die nach dem Ausbrechen des Bodenteils im Rohrstutzen verbleibt. Dabei sind im Rohrstutzen Verriegelungselemente vorgesehen, die das eingesteckte Wellrohr rastend halten. [0032] Vorzugsweise ist dazu vorgesehen, dass der Rohrstutzen Rastmittel zur Verrastung eines Wellrohres aufweist. [0033] Insbesondere ist vorgesehen, dass der Rohrstutzen einen Einstecktiefenbegrenzungsanschlag für ein Wellrohr aufweist. [0034] Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben. Es zeigt: <tb>Fig. 1<sep>einen Hohlkörper für die Betonbauinstallation mit einem Tunnel in einer Vormontagelage; <tb>Fig. 2<sep>desgleichen in der Gebrauchsläge; <tb>Fig. 3<sep>den Tunnel in Einzeldarstellung in Seitenansicht; <tb>Fig. 4<sep>desgleichen von vorne gesehen; <tb>Fig. 5<sep>desgleichen im Schnitt AA der Fig. 3gesehen; <tb>Fig. 6<sep>desgleichen in Schrägansicht von hinten gesehen; <tb>Fig. 7<sep>desgleichen in Schrägansicht von vorn gesehen; <tb>Fig. 8 und 9<sep>eine Variante des Tunnels von schräg vorn und schräg hinten gesehen; <tb>Fig. 10<sep>eine weitere Variante in Seitenansicht; <tb>Fig. 11<sep>eine Detailvergrösserung des Details XI der Fig. 10; <tb>Fig. 12<sep>das Bauteil von schräg unten gesehen; <tb>Fig. 13<sep>das Detail XIII der Fig. 12als Einzelheit gesehen; <tb>Fig. 14<sep>einen erfindungsgemässen Hohlkörper von schräg unten gesehen; <tb>Fig. 15<sep>den Hohlkörper von schräg oben gesehen; <tb>Fig. 16<sep>eine Ausschnittvergrösserung des Ausschnittes XVI der Fig. 15; <tb>Fig. 17<sep>den Hohlkörper von schräg unten gesehen; <tb>Fig. 18<sep>den Ausschnitt XVIII der Fig. 17in Einzeldarstellung. [0035] In der Zeichnung ist ein Hohlkörper 1 für die Betonbauinstallation gezeigt. Dieser Hohlkörper 1 ist nur beispielsweise dargestellt, wobei es diverse unterschiedliche Formengestaltungen solcher Hohlkörper gibt. Der Hohlkörper 1 weist einen Hohlraum auf, der insbesondere für elektrische Einrichtungen und Installationen, wie Leuchten, Dosen, Klemmen oder dergleichen Installationsteile dient. Vor dem Eingiessen des Hohlkörpers 1 in Betonmasse wird der Hohlkörper 1 an einer Schalung befestigt, die in der Zeichnung nicht dargestellt ist, aber in der Zeichnung Fig. 1unterhalb des Hohlkörpers anzuordnen ist. [0036] Der Hohlkörper 1 kann dazu Halteteile aufweisen, die zu seiner Befestigung an der Schalung dienen. Des Weiteren weist der Hohlkörper 1, der im Ausführungsbeispiel kreisrunden Querschnitt hat, zwei gegenüberliegende Begrenzungswandungen (oben und unten) auf, von denen im Ausführungsbeispiel die untere an der Schalung befestigbar ist, wobei der Hohlkörper 1 vorzugsweise unten eine Öffnung aufweist, die durch ein entfernbares Wandungsteil verschlossen ist. Es ist damit möglich, nach dem Vergiessen des Hohlkörpers 1 in Betonmasse das Wandungsteil zu entfernen, um den Installationsraum des Hohlkörpers 1 zugänglich zu machen. Der im Ausführungsbeispiel im Querschnitt kreisrunde Mittelteil des Hohlkörpers 1 weist einen nach radial aussen abragenden Anschlussstutzen 2 auf. Dieser Anschlussstutzen ist mit einem Tunnel 3 steckverbindbar, der an seinem dem Anschlussstutzen 2 abgewandten Ende durch ein Wandteil 4 geschlossen ist. [0037] Erfindungsgemäss weist der Tunnel 3 einen Steckstutzen 5 auf, mit dem er auf den Anschlussstutzen 2 aufsteckbar ist. Die Montagesollposition ist in Fig. 2gezeigt. Zudem ist der Tunnel 3 so gestaltet, dass er mindestens in dem Bereich, der in der Aufstecklage gemäss Fig. 2 nicht von dem Anschlussstutzen 2 gestützt ist, im Querschnitt rund ausgebildet ist, oder wie im Ausführungsbeispiel gezeigt, einer Rechteckform angenähert ausgebildet ist und ballig nach aussen gewölbte Wandflächen 6, 7 aufweist, die in den Eckbereichen 8 und im Bereich der Längskanten 9 über einen relativ grossen Radius ineinander übergehen, so dass scharfkantige Übergänge vermieden sind. Durch diese Ausbildung ist erreicht, dass der Tunnel 3 auch bei relativ dünner Wandstärke hohe Druckkräfte durch den Beton aufnehmen kann, ohne dass der Tunnel 3 durch das Betonmaterial verformt oder eingeengt wird. [0038] Vorzugsweise weist der Steckstutzen 5 des Tunnels 3 am freien Ende einen quer abragenden schmalen Flanschrand 10 auf, was zu einer zusätzlichen Stabilisierung führt. [0039] Wie insbesondere aus Fig. 1ersichtlich, erstreckt sich der Anschlussstutzen 2 des Hohlkörpers 1 über nahezu die gesamte Höhe des Mittelteils des Hohlkörpers 1. Der Steckstutzen 5 weist eine diesem angepasste Querschnittsabmessung auf, wobei der an den Steckstutzen 5 anschliessende Tunnel 3 im Querschnitt demgegenüber kleiner ausgebildet ist. Zwischen dem Steckstutzen 5 und dem eigentlichen Tunnel 3 ist ein sich stufenlos verjüngender Bereich 11 ausgebildet, dessen Längskanten und dessen Anschlusskanten am Steckstutzen 5 und an dem eigentlichen Tunnel 3 gerundet verlaufen, so dass auch hier scharfe Kanten oder dergleichen vermieden sind, die die Formhaltigkeit negativ beeinflussen könnten. [0040] Eine weitere, die Formhaltigkeit verbessernde Ausbildung besteht darin, dass der Tunnel 3 im Bereich des Steckstutzens 5 und im Übergangsbereich 11 Versteifungsrippen 12 aufweist, die nach aussen abragen. Der von dem Zwischenbereich 11 abragende Bereich des Tunnels 3 kann etwa gleiche Länge aufweisen wie der Steckstutzen 5, wie in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 und 9 gezeigt ist. Hierbei dient der Tunnel dann zur Aufnahme relativ kleiner Bauteile. [0041] In der Ausführungsform gemäss Fig. 1bis 7weist der abragende Bereich des Tunnels 3 eine Länge auf, die ein Mehrfaches der Länge des Steckstutzens 5 beträgt, so dass in den Tunnel 3 relativ lange Bauteile oder auch mehrere Bauteile hintereinander eingebracht werden können. [0042] Für die Lagesicherung des Tunnels 3 bei Anordnung auf der Schalung weist der Tunnel 3 nahe seines geschlossenen Endes (bei 4) und im verjüngten Bereich 11 Stützteile 13 auf, die sich in Montagesolllage an der Schalung abstützen. Zudem weist die Unterseite des Tunnels 3 erheblichen Abstand von der Schalung auf, so dass auf der Schalung verlegte Bewehrung oder dergleichen unter dem Tunnel 3 angeordnet sein kann. [0043] Zusätzlich ragt vom das Ende des Tunnels 3 schliessenden Wandteil 4 ein gelochtes Montagehilfsteil 14 ab. Dieses dient dazu, Abspanndrähte durchzuziehen, die an der Bewehrung fixiert werden können, um das gesamte Teil lagezusichern. [0044] Der Anschlussstutzen 2 des Hohlkörpers 1 weist in seiner Wandung mindestens ein austrennbares Wandteil 15 auf, während der Steckstutzen 5 an entsprechender Stelle an einem dieses Wandteil in Stecklage übergreifenden Wandteil eine Lochung 16 aufweist, deren Grösse dem austrennbaren Wandteil 15 angepasst ist. Hierdurch ist für den Benutzer eine Hilfe gegeben, sofern er das Wandteil 15 austrennen will, indem er dann an der Lochung 16 orientiert einen entsprechenden Trennschnitt vornehmen kann. In die so freigelegte Öffnung kann ein Leerrohr oder dergleichen eingesetzt werden, um benachbarte Installationen zu verbinden. [0045] Schliesslich weist der Anschlussstutzen 2 Rastvorsprünge 17 auf, die von Rastausnehmungen 18 des Steckstutzens 5 in Stecklage übergriffen sind, so dass die Teile lagesicher miteinander verbunden sind. [0046] Wie insbesondere aus dem Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 10 bis Fig. 18 ersichtlich, ist am Anschlussstutzen 2 die Anordnung von zwei vorragenden Rohrstutzen 19 vorgesehen. Diese Rohrstutzen 19 sind an gegenüberliegenden Seitenflächen des Anschlussstutzens 2 im unteren Bereich vorgesehen. Diese Rohrstutzen 19 dienen zur Aufnahme und gegebenenfalls zur Fixierung von Wellrohren unterschiedlicher Durchmesser. Um trotz dieser Anordnung des Rohrstutzens 19 den Steckstutzen 5 auf den Anschlussstutzen 2 vollständig aufstecken zu können, weist der Steckstutzen 5 entsprechend der Anzahl und Anordnung der Rohrstutzen 19 vorgesehene, in Steckrichtung randoffene Ausnehmungen 20 auf, in denen in der Stecklage des Steckstutzens 5 auf dem Anschlussstutzen 2 der jeweilige Rohrstutzen 19 aufgenommen ist. Die Ausnehmung 20 ist von einer Rippe 21 umgeben, die in den Flanschrand 10 des Steckstutzens 5 übergeht. Hierdurch wird eine gewisse Aussteifung im Bereich der Ausnehmung erreicht. [0047] Damit beim Betonieren kein Betonmaterial in den Hohlraum des Hohlkörpers 1 eindringen kann, ist der Rohrstutzen 19 mit einem ausbrechbaren Bodenteil versehen. Dieses Bodenteil ist über einen Schlagstutzen ausbrechbar, indem der Benutzer auf den Schlagstutzen mit einem Werkzeug einwirkt und dadurch den Boden des Rohrstutzens 19 ausbricht. Zusätzlich weist der Rohrstutzen 19 innenliegend und im Anschluss an sein gehäuseinnenseitiges Ende Rastmittel zur Verrastung von Wellrohren auf. Sofern das Teil 22 ausgebrochen ist, verbleibt ein Kragen innerhalb des Rohrstutzens 19 stehen, der eine Stufe bildet. Dieser Kragen bildet einen Einstecktiefenbegrenzungsanschlag für ein Wellrohr grösseren Durchmessers, welches in den Rohrstutzen 19 einsteckbar ist, mittels entsprechender Rastmittel in der Sollstellung gehalten ist und mit seinem Ende an dem Einstecktiefenbegrenzungsanschlag anliegt. [0048] Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Patentansprüche vielfach variabel.
Claims (16)
1. Anordnung mit einem Hohlkörper und einem Tunnel für die Betonbauinstallation mit einem Hohlraum für insbesondere elektrische Einrichtungen und Installationen wie Leuchten, Dosen, Klemmen oder Installationsteile, wobei der Hohlkörper (1) Halteteile zu seiner Befestigung an einer Schalung sowie gegenüberliegende Begrenzungswandungen aufweist, von denen eine an der Schalung befestigbar ist, und wobei der Hohlkörper (1) eine Öffnung aufweist, die durch ein entfernbares Wandungsteil verschlossen ist, wobei schliesslich der hohle, im Querschnitt polygonale oder vorzugsweise runde Mittelteil des Hohlkörpers (1) mindestens einen vom Mittelteil nach aussen vorragenden Anschlussstutzen (2) aufweist, der mit dem Tunnel (3) verbindbar ist, der an seinem dem Anschlussstutzen (2) abgewandten Ende durch ein Wandteil (4) geschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Tunnel (3)
mit einem Steckstutzen (5) auf den Anschlussstutzen (2) aufgesteckt ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tunnel (3) mindestens in dem Bereich, der in der Aufstecklage nicht vom Anschlussstutzen (2) gestützt ist, im Querschnitt rund ausgebildet ist oder im Querschnitt einer Rechteckform angenähert ausgebildet ist und nach aussen gewölbte Wandflächen (6, 7) aufweist, die in den Eckbereichen (8) und den Längskantenbereichen (9) über einen Radius ineinander übergehen.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckstutzen (5) des Tunnels (3) am freien Ende einen quer abragenden Flanschrand (10) aufweist.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussstutzen (2) des Hohlkörpers (1) sich über nahezu die gesamte Höhe des Hohlkörpers (1) erstreckt und der Steckstutzen (5) im auf den Anschlussstutzen (2) aufgesteckten Bereich eine grössere Querschnittsabmessung als der Tunnel (3) im davon abragenden Bereich aufweist, wobei zwischen diesen beiden Bereichen ein sich von dem aufgesteckten Bereich bis zum davon abragenden Bereich stufenlos verjüngender Bereich (11) ausgebildet ist, dessen gegebenenfalls vorhandene Längskanten und Anschlusskanten an die beiden Bereiche gerundet verlaufen.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Tunnel (3) im Bereich des Steckstutzens (5) und gegebenenfalls im verjüngenden Bereich (11) zwischen Steckstutzen (5) und dem davon abragenden Bereich Versteifungsrippen (12), vorzugsweise aussenseitig, aufweist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der abragende Bereich des Tunnels (3) etwa die gleiche Länge wie der Steckstutzen (5) aufweist.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der abragende Bereich des Tunnels (3) eine Länge aufweist, die ein Mehrfaches der Länge des Steckstutzens (5) beträgt.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Tunnel (3), vorzugsweise nahe seines geschlossenen Endes und im verjüngten Bereich, Stützteile (13) aufweist, die sich in Montagesolllage an der Schalung abstützen.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass vom Ende des den Tunnel (3) schliessenden Wandteils (4) ein gelochtes Montagehilfsteil (14) abragt.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussstutzen (2) des Hohlkörpers (1) in seiner Wandung mindestens ein austrennbares Wandteil (15) aufweist und der Steckstutzen (5) an einem dieses Wandteil in Stecklage übergreifenden Wandteil eine Lochung (16) aufweist, deren Grösse dem austrennbaren Wandteil (15) angepasst ist.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlussstutzen (2) Rastvorsprünge (17) aufweist, die von Rastausnehmungen (18) des Steckstutzens (5) des Tunnels (3) in Stecklage übergriffen sind.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass am Anschlussstutzen (2) mindestens ein vorragender Rohrstutzen (19) vorgesehen ist, der zur Aufnahme und gegebenenfalls Fixierung von Wellrohren unterschiedlicher Durchmesser dient, und dass der Steckstutzen (5) mindestens eine in Steckrichtung randoffene Ausnehmung (20) aufweist, in der in Stecklage des Steckstutzens (5) auf dem Anschlussstutzen (2) der Rohrstutzen (19) aufgenommen ist.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (20) von einer Rippe (21) umgeben ist, die gegebenenfalls in den Flanschrand (10) übergeht.
14. Anordnung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohrstutzen (19) ein ausbrechbares Bodenteil aufweist.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohrstutzen (19) Rastmittel zur Verrastung eines Wellrohres aufweist.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohrstutzen (19) einen Einstecktiefenbegrenzungsanschlag für ein Wellrohr aufweist.
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