Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Es ist schon eine Handwerkzeugmaschine bekannt (DE 4 100 186 A1), deren Werkzeughalter auf ein Führungsrohr der Handwerkzeugmaschine aufsetzbar und mittels in Verriegelungsausnehmungen im Führungsrohr eingreifender Verriegelungskugeln darauf festlegbar ist. Die Verriegelungskugeln werden in ihrer Verriegelungsstellung von einer drehbaren Verriegelungshülse radial überdeckt, welche von einer Drehfeder in Richtung auf ihre verriegelnde Stellung vorgespannt ist. In der Verriegelungshülse sind radiale Taschen vorgesehen, in die die Verriegelungskugeln nach Verdrehen der Verriegelungshülse ausweichen können.
Zwecks Erleichterung des Aufsetzens des Werkzeughalters sind zusätzlich zu den Verriegelungskugeln Führungselemente vorgesehen, die beim Aufsetzen des Werkzeughalters auf das Führungsrohr in zwei darin ausgebildete gegenüberliegende Längsnuten eingreifen und dann ein einfaches Verdrehen der Verriegelungshülse entgegen der Federkraft ermöglichen. Von Nachteil ist, dass sich der Werkzeughalter lediglich in nur zwei um 180 DEG versetzte Drehpositionen relativ zum Führungsrohr aufsetzen lässt. Ausserdem lässt sich der auf das Führungsrohr aufgesetzte Werkzeughalter nicht gegenüber dem Führungsrohr verdrehen.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemässe Handwerkzeugmaschine mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass sich der auf das Führungsrohr aufgesetzte Werkzeughalter in einer Vielzahl von leicht auffindbaren Drehpositionen gegenüber dem Führungsrohr festlegen lässt. Ein in den Werkzeughalter eingesetztes Werkzeug kann daher in einer entsprechenden Zahl unterschiedlicher Drehstellungen relativ zum Führungsrohr der Handwerkzeugmaschine wunschgemäss festgelegt werden, was insbesondere im reinen Schlagbetrieb mit einem Formmeissel bei dann drehblockiertem Führungsrohr von Vorteil ist.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Massnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Handwerkzeugmaschine möglich.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch den vorderen Teil eines Bohrhammers,
Fig. 2 eine Abwicklung des werkzeugseitigen Teils eines Führungsrohrs und
Fig. 3 eine Ansicht einer Verriegelungshülse des Bohrhammers.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Der in Fig. 1 gezeigte vordere Teil eines Bohrhammers 10 weist ein Führungsrohr 11 auf, das aus einem Gehäuse 12 herausragt. Das Führungsrohr 11 ist über ein nicht näher dargestelltes Getriebe von einem ebenfalls nicht dargestellten Antriebsmotor drehend antreibbar. Im Innern des Führungsrohres 11 ist ein Schlagkörper 13 axial hin- und hergehend geführt. Ein auf das Führungsrohr 11 aufgesetzter Werkzeughalter 14 hat einen Grundkörper 15, der zur Aufnahme eines Werkzeugschafts 16 hohlzylindrisch ausgebildet ist. An seinem dem Führungsrohr 11 zugewandten Ende bildet der Grundkörper 15 einen hohlzylindrischen Anschlussteil 17 mit gegenüber dem Grundkörper 15 vergrössertem Innendurchmesser, der sich aussen auf das Führungsrohr 11 aufschieben lässt.
Der Werkzeugschaft 16 lässt sich innerhalb des Grundkörpers 15 beispielsweise mit den aus der DE 4 100 186 A1 bekannten Mitteln verriegeln, welche nicht Gegenstand der vorliegenden Anmeldung sind. Im Beispielsfall ist der Werkzeugschaft 16 an einem Formmeissel 18 ausgebildet.
Zur Festlegung des Werkzeughalters 14 auf dem Führungsrohr 11 dienen zwei Verriegelungskörper 20, von denen ein Verriegelungskörper 20 in der oberen Schnitthälfte von Fig. 1 dargestellt ist. Die Verriegelungselemente 20 sind jeweils in einem sich nach innen verjüngenden Durchbruch 21 im Anschlussteil 17 des Grundkörpers 15 angeordnet. Der Durchbruch 21 ist dabei so bemessen, dass die beispielsweise als Verriegelungskugeln ausgebildeten Verriegelungskörper 20 teilweise über den Durchbruch 21 hinaus radial nach innen ragen. Den Verriegelungskörpern 20 zugeordnet sind mehrere, im Beispielsfall sechs am Aussenumfang des Führungsrohres 11 in Umfangsrichtung verteilte Verriegelungsausnehmungen 22. Die Verriegelungsausnehmungen 22 sind etwa konisch geformt. Ihr \ffnungsquerschnitt ist so bemessen, dass die Verriegelungskörper 20 in diese radial eingreifen können.
Die Verriegelungskörper 20 werden von einer Verriegelungshülse 23 radial überdeckt und in der in Fig. 1 dargestellten Verriegelungsstellung gehalten. Durch Eingriff der Verriegelungskörper 20 in die Verriegelungsausnehmungen 22 ist der Werkzeughalter 14 axial und in Umfangsrichtung auf dem Führungsrohr 11 festgelegt.
Die in Fig. 3 näher dargestellte Verriegelungshülse 23 hat an ihrer Innenseite in Umfangsrichtung verteilte Taschen 24, die zur Entriegelung der Verriegelungskörper 20 dienen. Am Aussenumfang des Verriegelungsrings 23 sind Längskerben 25 vorgesehen, die der drehfesten Verbindung mit einer Griffhülse 26 des Werkzeughalters 14 dienen. Die Griffhülse 26 ist von einer Drehfeder 27 in Umfangsrichtung in Richtung auf ihre Verriegelungsstellung beaufschlagt. Die Drehfeder 27 greift dabei mit einem Federende 28 in einen Schlitz 29 in der Griffhülse 26 ein. Andererseits ist die Drehfeder 27 drehfest mit dem Grundkörper 15 verbunden und stützt sich an diesem ab. Die Griffhülse 26 lässt sich entgegen dem Federmoment der Drehfeder 27 relativ zum Grundkörper 15 verdrehen, wobei der Verriegelungsring 23 entsprechend mitgenommen wird.
Auf diese Weise können die Taschen 24 radial in Deckung mit dem Durchbruch 21 gebracht werden, sodass die Verriegelungskörper 20 zur Entriegelung des Werkzeughalters 14 radial ausweichen können.
Ein als Führungskugel ausgebildetes Führungselement 30 ist in einem entsprechenden Durchbruch 31 im Anschlussteil 17 des Grundkörpers 15 gehalten. Der Durchbruch 31 ist bezogen auf die Durchbrüche 21 für die Verriegelungskörper 22 axial näher am maschinenseitigen Ende des Grundkörpers 15 angeordnet. Insgesamt sind 2 Führungskörper vorgesehen, die diametral versetzt angeordnet sind. Aus Gründen der Darstellung ist die untere Bildhälfte in Fig. 1 entsprechend um 90 Grad in die Zeichenebene gedreht, sodass nur eines der beiden Führungselemente 30 erkennbar ist. Im Führungsrohr 11 befindet sich eine umlaufende Ringnut 33, in die die Führungselemente 30 eingreifen. Zwei axiale Längsnuten 32 erstrecken sich vom werkzeugseitigen Ende des Führungsrohres 11 zur Ringnut 33 (siehe auch Fig. 2).
Die Längsnuten 32 haben die Aufgabe, die Führungselemente 30 beim Aufsetzen des Werkzeughalters 14 auf das Führungsrohr 11 axial zu führen.
Beim Aufsetzen wird der Werkzeughalter 14 zunächst soweit gedreht, bis sich die Führungselemente 30 und die Führungsnut 32 decken. Dann wird der Werkzeughalter 14 auf das Führungsrohr 11 aufgesetzt, wobei die Führungselemente 30 in die entsprechende Führungsnut 32 eingreifen. Nun kann die Griffhülse 26 entgegen der Federkraft der Drehfeder 27 verdreht werden, da sich der Grundkörper 15 über die Führungselemente 30 am Führungsrohr 11 abstützen kann. Die Verriegelungskörper 20 können nun in die Taschen 24 eintauchen, sodass der Grundkörper 15 mit Verriegelungskörper 20 weiter axial auf das Führungsrohr 11 aufschiebbar ist. Nach dem Loslassen der Griffhülse 23 schnappt die Verriegelungshülse 23 in ihre Verriegelungsstellung zurück, wenn der Verriegelungskörper 20 radial über der Verriegelungsausnehmung 22 steht.
Die Verriegelungshülse 23 drängt dann die Verriegelungskörper 20 in die entsprechende Verriegelungsausnehmung 22 hinein. Die Führungselemente 30 ragen dabei in die Ringnut 33 hinein.
Soll nun die Drehstellung des Werkzeughalters 14 gegenüber dem Führungsrohr 11 verändert werden, muss die Verriegelungshülse 23 erneut entgegen der Federkraft der Drehfeder 27 verdreht werden. Dabei stützt sich der Grundkörper 15 über die Verriegelungskörper 20 am Führungsrohr 11 ab. Sobald der Verriegelungskörper 20 ausreichend tief in die entsprechende Tasche 24 eintauchen, lässt sich der Grundkörper 15 des Werkzeughalters 14 gegenüber dem Führungsrohr 11 verdrehen, wobei er durch die in die Ringnut 33 eingreifenden Führungselemente 30 geführt wird. Auf diese Weise ist ein einfaches Auffinden der gewünschten Drehstellung möglich, da die Führungselemente 30 ein Abziehen des Werkzeughalters 14 in einer Drehstellung, in der sich die Führungselemente 30 nicht mit den Führungsnuten 32 decken, verhindern.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind sechs Verriegelungsausnehmungen 22 und zwei Führungsnuten 32 vorgesehen, die regelmässig am Umfang verteilt sind. Es ergeben sich daher für den Werkzeughalter 14 insgesamt acht Raststellungen im Abstand von 45 Grad.
Die Erfindung ist nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie ist beispielsweise auch dann vorteilhaft anwendbar, wenn die Verriegelungskörper mit dem Führungsrohr festgelegt sind und sich die Verriegelungsausnehmungen im Grundkörper befinden. Auch die Führungsnuten bzw. die Ringnut können im Grundkörper ausgebildet und die Führungselemente im Führungsrohr gehalten sein. Es können auch mehr oder weniger als zwei Verriegelungskörper bzw. Führungselemente vorgesehen sein. Die Anzahl und Ausrichtung der wählbaren Drehstellungen wird von der Anzahl der am Umfang verteilten Verriegelungsausnehmungen bestimmt. Um eine möglichst feine Rastung zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, möglichst viele Verriegelungsausnehmungen, z.B. zehn, vorzusehen. Zusammen mit zwei Führungsnuten ergeben sich dann für den Werkzeughalter zwölf Rastmöglichkeiten.
Bei regelmässiger Verteilung am Umfang lässt sich der Werkzeughalter somit im Abstand von 30 Grad festlegen.