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CH694911A5 - Vorrichtung zum Bearbeiten eines Stabes aus Holz oder Kunststoff. - Google Patents

Vorrichtung zum Bearbeiten eines Stabes aus Holz oder Kunststoff. Download PDF

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Publication number
CH694911A5
CH694911A5 CH24742000A CH24742000A CH694911A5 CH 694911 A5 CH694911 A5 CH 694911A5 CH 24742000 A CH24742000 A CH 24742000A CH 24742000 A CH24742000 A CH 24742000A CH 694911 A5 CH694911 A5 CH 694911A5
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CH
Switzerland
Prior art keywords
rod
displacement
processing
displacement table
processing device
Prior art date
Application number
CH24742000A
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English (en)
Inventor
Eugen Rold
Original Assignee
Eugen Rold
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Eugen Rold filed Critical Eugen Rold
Publication of CH694911A5 publication Critical patent/CH694911A5/de

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27CPLANING, DRILLING, MILLING, TURNING OR UNIVERSAL MACHINES FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL
    • B27C5/00Machines designed for producing special profiles or shaped work, e.g. by rotary cutters; Equipment therefor
    • B27C5/08Rounding machines
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    • B27C7/00Wood-turning machines; Equipment therefor
    • B27C7/005Wood-turning machines; Equipment therefor by means of a rotating tool

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Milling, Drilling, And Turning Of Wood (AREA)

Description


  



   Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bearbeiten eines Stabes  aus Holz oder Kunststoff nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. 



   Das Hauptgewicht der erfindungsgemässen Bearbeitungsvorrichtung liegt  auf dem Bearbeiten von Holzstäben. 



   Eine bekannte Vorrichtung zum Bearbeiten von Metallwerkstücken sieht  eine Einrichtung vor, welche das zu bearbeitende Metallwerkstück  an seinen beiden Enden festhält. Weiterhin ist eine Einrichtung vorgesehen,  mittels welcher die Umfangsfläche des Metallwerkstückes bearbeitet  werden kann. Nachteilig bei dieser bekannten Bearbeitungsvorrichtung  für Metallwerkstücke ist, dass die Bearbeitungsmöglichkeiten nur  sehr eingeschränkt sind bzw. dass bestimmte Formgebungen des Metallwerkstückes  nur mit einem grossen technischen Aufwand sowie handwerklichem Geschick  möglich ist. 



   Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung  zu schaffen, mit der Stäbe aus Holz oder Kunststoff mit universellen  Strukturen geschaffen werden können, wobei insbesondere als Basis  für die Bearbeitungsvorrichtung eine herkömmliche Holzfräsmaschine  verwendet werden soll. 



   Die technische Lösung ist gekennzeichnet durch die Merkmale im Kennzeichen  des Anspruchs 1. 



   Dadurch ist eine Vorrichtung, geschaffen, mit der in Verbindung mit  einer herkömmlichen Holzfräsmaschine universell Stäbe aus Holz oder  Kunststoff im Sinne einer Oberflächenstrukturierung bearbeitet werden  können. Die Grundidee besteht in einer einfachen Umrüstung die sehr  bekannten Holzfräsmaschine zur Nutzung als erfindungsgemässe Bearbeitungsvorrichtung  für Stäbe. Das Grundprinzip der erfindungsgemässen Bearbeitungsvorrichtung  besteht in einem Verschiebetisch. Im Bereich des Verschiebeweges  dieses Verschiebetisches ist die Bearbeitungseinrichtung angeordnet.  Mit dieser Bearbeitungseinrichtung können, je nach dem vorgegebenen  Tischweg, lange, aber auch kurze Stäbe mit einem Durchmesser bzw.  mit einem diagonalen Eckmass von beispielsweise 250 mm bearbeitet  werden.

   Wie nachfolgend noch auszuführen sein wird, kann der Stab  zylindrisch, kegelig, 3-kantig, 4-kantig, 5-kantig usw., d.h.     beliebig in jeder Winkellage innerhalb 360 DEG  bearbeitet werden.  Zudem können axiale sowie radiale Verzierungen am Umfang des Stabes  gearbeitet werden. Selbst das Fräsen von Zahnrädern aus Holz oder  Kunststoff in Gerade- und Schrägverzahnung ist möglich. Ausserdem  können mit einer einfachen Zusatzeinrichtung die vorerwähnten Formen  auch spiralförmig sowie zickzackförmig bearbeitet werden. Eine weitere  einfache Zusatzeinrichtung stellt die Aufnahme einer Handfräsmaschine  dar, mit der Schriften, Gravuren, Verzierungen etc. in die Oberfläche  des Stabes eingefräst werden können. 



   Die Weiterbildung gemäss Anspruch 2 schlägt vor, dass die Bearbeitungseinrichtung  eine Fräseinrichtung ist. Dabei kann es sich um einen Fräskopf mit  Fräsmesser oder aber auch um einen Schaftfräser handeln. Diese Fräseinrichtungen  stellen technisch einfache Möglichkeiten dar, um die Oberfläche der  Stäbe zu bearbeiten. 



   Die Weiterbildung gemäss Anspruch 3 schlägt vor, dass die Bearbeitungseinrichtung  fest stehend ist. Dies bedeutet, dass die Bearbeitungseinrichtung  bezüglich des Maschinengestells nicht in ihrer Position verändert  werden kann, so dass eventuelle Verstellungen in Radialrichtung des  Stabes durch eine Positionsveränderung dieses Stabes durchgeführt  werden. 



   Eine Alternative hierzu schlägt Anspruch 4 vor. Die Grundidee hier  besteht darin, dass die Bearbeitungseinrichtung in einem gewissen  Bereich in Radialrichtung des Stabes verstellt werden kann. In der  Bearbeitungsposition ist die Bearbeitungseinrichtung jedoch fest  bezüglich des Maschinengestells angeordnet. Indem die Bearbeitungseinrichtung  in ihrer Position veränderbar ist, kann zusätzlich aber auch -wie  vorstehend beschrieben - der Stab quer zur Längserstreckung verstellbar  sein. 



   Wie zuvor bereits erwähnt, schlägt die Weiterbildung des Anspruchs  5 vor, dass die jeweilige Halteeinrichtung für den Stab in ihrer  Position quer zur Längserstreckung des Stabes verstellbar ist. Dadurch  ist eine einfache Möglichkeit geschaffen, um den Stab auf einen gewünschten  Durchmesser zu bearbeiten. Um die jeweilige Halteeinrichtung in ihrer  gewünschten Position zu fixieren, ist eine Verstelleinrichtung vorgesehen.                                                     



   Die Weiterbildung gemäss Anspruch 6 hat den Vorteil, dass dadurch  kegelig ausgebildete Stäbe auf einfache Weise geschaffen werden können.                                                        



     Vorzugsweise ist gemäss der Weiterbildung in Anspruch 7 der Stab  um seine Mittelachse herum in eine Drehbewegung versetzbar. Diese  Drehbewegung kann mittels eines Antriebsmotors erzielt werden. Es  kann sich dabei um einen speziellen Elektromotor, aber auch um den  Antrieb einer herkömmlichen Bohrmaschine handeln. Als Drehantrieb  kann - wie noch auszuführen sein wird - eine Zahnstange dienen. 



   Die Weiterbildung gemäss Anspruch 8 hat den Vorteil, dass dadurch  zylindrische Stäbe geschaffen werden können. Der Elektromotor versetzt  dabei den zu bearbeitenden Stab in eine dauernde Umlaufbewegung,  so dass die Bearbeitungseinrichtung das überschüssige Holz oder den  überschüssigen Kunststoff abtragen kann. 



   Eine weitere bevorzugte Weiterbildung schlägt gemäss Anspruch 9 vor,  dass die Drehbewegung des Stabes mit der Längsbewegung des Verschiebetisches  zwangsgekoppelt ist. Die Grundidee besteht dabei darin, dass bei  der Vorwärtsbewegung des Verschiebetisches der Stab gleichzeitig  eine vordefinierte Drehbewegung ausführt. Die Drehbewegung kann dabei  in die eine Richtung oder in die andere Richtung erfolgen. Auch ist  es möglich und denkbar, dass für eine gewisse Wegstrecke keine Drehbewegung  durchgeführt wird. Durch diese Bewegungskopplung mittels einer einfachen  Zusatzeinrichtung können die Stäbe wendelförmig sowie zickzackförmig  oder mit anderen Formen bearbeitet werden. 



   Eine konkrete technische Lösung dieser Zwangskopplung schlägt die  Weiterbildung gemäss Anspruch 10 vor. Die Grundidee besteht darin,  dass sich in Richtung des Verschiebeweges des Verschiebetisches eine  Führungsschiene erstreckt, welche entsprechend der gewünschten Oberflächenbearbeitung  einen vorbestimmten Verlauf besitzt. Beispielsweise wird bei einer  wendelförmigen Oberflächenbearbeitung des Stabes die Führungsschiene  bezüglich des Verschiebeweges des Verschiebetisches einen spitzen  Winkel aufweisen. Bei einer zickzackförmigen Oberflächenstruktur  ist die Führungsschiene ebenfalls zickzackförmig ausgebildet. Die  so ausgebildete und ausgerichtete Führungsschiene steht in Wirkverbindung  mit einem Führungselement, welches wiederum in Wirkverbindung mit  dem Drehantrieb für den Stab steht. 



   Eine konkrete technische Lösung dieser Wirkverbindung schlägt die  Weiterbildung gemäss Anspruch 11 vor. Die Verwendung einer Zahnstange  stellt eine technisch einfache Möglichkeit dar, um die radialen Ausschläge  des Führungselements auf den Drehantrieb zu übertragen. 



     Die Weiterbildung gemäss Anspruch 12 schafft die Voraussetzung  dafür, dass durch die Veränderbarkeit der Grundwinkeleinstellung  mehrkantige Stäbe geschaffen werden können. Es ist lediglich erforderlich,  den Stab bei Beginn eines Bearbeitungsvorganges in die jeweilige  Winkelposition überzuführen. 



   Schliesslich schlägt die Weiterbildung gemäss Anspruch 13 vor, dass  der Verschiebetisch entweder von Hand oder motorisch verschiebbar  ist. 



   Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen Vorrichtung zur  Bearbeitung von Stäben wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben.  In diesen zeigt:      Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf  die Bearbeitungsvorrichtung mit einer schematischen Darstellung der  wesentlichen Teile zur Verdeutlichung des Gesamtaufbaus;     Fig.  2 eine detailliertere Draufsicht der Bearbeitungsvorrichtung in Fig.  1;     Fig. 3 einen Querschnitt durch die Bearbeitungsvorrichtung  im Bereich der Zahnstange der einen Halteeinrichtung (in Fig. 2 rechts).  



   Die Vorrichtung zum Bearbeiten von Stäben aus Holz oder Kunststoff  weist einen Verschiebetisch 2 auf, welcher in Richtung des Pfeiles  P entweder von Hand oder aber mittels eines Antriebsmotors verschiebbar  ist. An beiden Enden des Verschiebetisches 2 befindet sich jeweils  ein quer laufender Träger 3. Jeder der beiden Träger 3 weist jeweils  eine Halteeinrichtung 4 für den bearbeitenden Stab 1 auf, wobei die  beiden Halteeinrichtungen 4 die Mittelachse M des Holzstabes 1 definieren.  Die beiden Träger 3 sind jeweils mittels eines Handrades 5 in Querrichtung  des Verschiebetisches 2 verstellbar. Der einen (in Fig. 2 rechten)  Halteeinrichtung 4 ist ein Elektroantrieb 15 zugeordnet. Dabei kann  es sich um einen Elektromotor handeln oder aber um den Antrieb einer  herkömmlichen Bohrmaschine. Dieser Elektroantrieb 15 wirkt auf die  Welle der rechten Halteeinrichtung 4. 



   Eine Spindel 7 ist als gemeinsame Welle mit der in Fig. 2 rechten  Halteeinrichtung 4 ausgebildet und steht in Wirkverbindung mit einer  quer zur Verschieberichtung des Verschiebetisches 2 verlaufenden  Zahnstange 8. Um die Spindel 7 mit der Zahnstange 8 zu koppeln, dient  eine Verstellschraube 9. Diese wirkt am vorderen Ende auf radiale  Verriegelungsstifte 10. Nach der Radialbewegung dieser Verriegelungsstifte  10 gelangt die Spindel 7 in Formschluss mit ei   nem Zahnrad 11,  welches mit der Zahnstange 8 kämmt. Dadurch ist ein Drehantrieb 6  geschaffen. 



   Die Zahnstange 8 trägt weiterhin ein Führungselement 12. Dieses ist  gleitbar auf einer Führungsschiene 13 gelagert, wobei in Fig. 2 zwei  Typen von Führungsschienen 13 dargestellt sind, nämlich eine gerade  verlaufende Führungsschiene 3 (in drei Winkelpositionen) sowie eine  zickzackförmige Führungsschiene 13. 



   Schliesslich weist die Anlage noch eine Bearbeitungseinrichtung 14  in Form eines Fräskopfes mit Fräsmesser (links) oder einem Schaftfräser  (rechts) auf. 



   Die Funktionsweise der Bearbeitungsvorrichtung für Stäbe 1 ist wie  folgt, wobei verschiedene Bearbeitungsvorgänge beschrieben werden  sollen: 



   1) Zur Rundbearbeitung des Stabes 1 wird dieser zwischen die Spitzen  der Halteeinrichtungen 4 eingespannt. Der Stab 1 wird mittels des  Elektroantriebs 15 in eine Drehbewegung versetzt. Die Spindel 7 ist  dabei von der Zahnstange 8 entkoppelt. Der Fräs-kopf der Bearbeitungseinrichtung  14 ist ebenfalls in Betrieb, und der Verschiebetisch 2 wird in Richtung  des Pfeiles P langsam an diesem laufenden Fräs-kopf der Bearbeitungseinrichtung  14 entlanggeschoben. Der Spantiefenabtrag erfolgt durch Verschieben  der quer verlaufenden Träger 3 gegen die Bearbeitungseinrichtung  14. 



   Bei einer einseitigen Verstellung der Träger 3 erfolgt eine konische  Bearbeitung des Stabes 1. 



   2) Beim Einfräsen von Kehlen wird der Stab 1 auf der entsprechenden  Längsposition festgestellt und die Träger 3 in Richtung Bearbeitungseinrichtung  14 verschoben. 



   3) Bei einer Mehrkantbearbeitung des Stabes 1 wird der Stab 1 in  entsprechender radialer Lage festgesetzt, beispielsweise bei einer  4-Kant-Bearbeitung in Winkelschritten von 90 DEG . Das Werkstück  wird dabei jeweils in der entsprechenden Winkellage längs an der  Bearbeitungseinrichtung 14 entlangbewegt. In diesem Fall ist der  Elektroantrieb 15 ausgekoppelt. 



   4) Bei einer wendelförmigen Bearbeitung des Stabes 1 wird wiederum  der Stab 1 zwischen den beiden Halteeinrichtungen 4 eingespannt.  Der Elektroantrieb 15 ist ausgekoppelt. Allerdings ist die Spindel  7 ist mit der Zahnstange 8 gekoppelt und somit der Drehantrieb 6  aktiviert. Als Führungsschiene 13 dient die gerade verlaufende Führungsschiene  13 (in Fig. 2    unten), allerdings mit einer Schrägstellung dieser  Führungsschiene 13 bezüglich der Verschieberichtung des Verschiebetisches  2. 



   Bei einer Längsbewegung des Verschiebetisches 2 erfährt somit die  Zahnstange 8 eine Bewegung. Dadurch wird die Spindel 7 und damit  die rechte Halteeinrichtung 4 in eine Drehbewegung versetzt, so dass  zwangsläufig am Umfang des Stabes 1 eine Wendelform entsteht. Die  Steigung der Wendel richtet sich nach der Winkellage der Führungsschiene  13. Somit können in jeder radialen Winkellage an zylindrischen oder  konischen Stäben 1 wendelförmige Fräsungen vorgenommen werden. 



   5) Soll statt der Wendelform eine Zickzackform auf der Oberfläche  des Stabes 1 eingefräst werden, wird als Führungschiene 13 die in  Fig. 2 obere, zickzackförmige Führungsschiene 13 verwendet. 



   6) Schliesslich kann durch eine Zusatzeinrichtung auch eine Schriften-  und Gravurbearbeitung mittels Aufnahme einer Handfräsmaschine durchgeführt  werden. Diese Zusatzeinrichtung ist allerdings in den Zeichnungen  nicht dargestellt. 



   Das Grundprinzip ist dabei Folgendes: 



   Die Spindel 7 ist wiederum mit der Zahnstange 8 gekoppelt. Statt  des Führungselements 12 ist ein Taststift vorgesehen, welcher längs  einer Schablone oder einer Zeichnung geführt wird, welche auf dem  fest stehenden Fräsmaschinentisch befestigt ist. Bei manueller Bewegung  dieses Taststiftes auf der Schablone oder der Zeichnung wird der  Stab 1 entsprechend längs sowie, radial an einem Fräser (Schaftfräser,  Stiftfräser) entlanggeführt, wobei die Kontur auf dem Stab 1 entsteht.  Die Gravurtiefe wird über die beiden Träger 3 oder über die Führung  der Handfräsmaschine manuell eingestellt. 



   Ausserdem ist es mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung möglich,  Zahnräder zu fräsen, deren Bearbeitung in Gerade- und Schrägverzahnung  erfolgen kann. Hierbei ist es erforderlich, einen Schaftformfräser  mittels Handoberfräsmaschine zu verwenden. 



   Weiterhin können mittels Schaftfräsern Bearbeitungen an den Stirnflächen  von Werkstücken vorgenommen werden. Dies trifft insbesondere bei  Planbearbeitungen und kurzen Kegelformen zu.   Bezugszeichenliste  



   1 Stab 



   2 Verschiebetisch 



   3 Träger 



   4 Halteeinrichtung 



   5 Handrad 



   6 Drehantrieb 



   7 Spindel 



   8 Zahnstange 



   9 Verstellschraube 



   10 Verriegelungsstift 



   11 Zahnrad 



   12 Führungselement 



   13 Führungsschiene 



   14 Bearbeitungseinrichtung 



   15 Elektroantrieb 



   



   P Pfeil 



   M Mittelachse

Claims (13)

1. Vorrichtung zum Bearbeiten eines Stabes (1) aus Holz oder Kunststoff mit an den beiden Enden des Stabes (1) angreifenden Halteeinrichtungen (4) sowie mit einer auf die Umfangsfläche des Stabes (1) wirkenden Bearbeitungseinrichtung (14), dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtungen (4) für den Stab (1) auf einem Verschiebetisch (2) angeordnet sind und dieser Verschiebetisch (2) im Wesentlichen in Längsrichtung des Stabes (1) relativ zur Bearbeitungseinrichtung (14) verschiebbar ist.
2. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungseinrichtung (14) eine Fräseinrichtung ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungseinrichtung (14) fest stehend angeordnet ist.
4.
Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungseinrichtung (14) in ihrer Position bezüglich des Verschiebe-tisches (2) im Wesentlichen quer zur Verschieberichtung des Verschiebetisches (2) verstellbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Halteeinrichtung (4) in ihrer Position bezüglich des Verschiebe-tisches (2) im Wesentlichen quer zum Verschiebeweg des Verschiebetisches (2) verstellbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtungen (4) derart angeordnet sind, dass die Mittelachse (M) des Stabes (1) einen spitzen Winkel bezüglich der Verschieberichtung des Verschiebetisches (2) einschliesst.
7.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vor-richtung derart ausgebildet ist, dass der Stab (1) um seine Mittelachse (M) herum in eine Drehbewegung versetzbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung derart ausgebildet ist, dass die Drehbewegung des Stabes (1) eine Umlaufbewegung ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung derart ausgebildet ist, dass die Drehbewegung des Stabes (1) mit der Längsbewegung des Verschiebetisches (2) zwangsgekoppelt ist.
10.
Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Halteeinrichtung (4) einen Drehantrieb (6) aufweist und dass zwischen dem Verschiebetisch (2) und einer fest stehenden Führungsschiene (13) ein Führungselement (12) zwangsgeführt ist, wobei das Führungselement (12) mit dem Drehantrieb (6) verbunden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehantrieb (6) eine Spindel (7) sowie eine mit dieser Spindel (7) kämmende, quer verlaufende Zahnstange (8) aufweist und dass das Führungselement (12) mit der Zahnstange (8) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Schaffen eines mehrkantigen Stabes (1) die Grunddrehwinkeleinstellung des Stabes (1) bezüglich seiner durch die Halteeinrichtungen (4) definierten Mittelachse (M) einstellbar ist.
13.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschiebetisch (2) entweder von Hand oder motorisch verschiebbar ist.
CH24742000A 1999-12-21 2000-12-19 Vorrichtung zum Bearbeiten eines Stabes aus Holz oder Kunststoff. CH694911A5 (de)

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