CH687057A5 - Klapptisch - Google Patents
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Description
Stand der Technik
Klapptische sind in einer Vielzahl von Ausführungen bekannt. Sie haben den grundsätzlichen Vorteil, dass sie platzsparend gelagert und transportiert werden können. Sie sollen einerseits möglichst stabil im aufgeklappten Zustand und andererseits möglichst schnell und einfach auf- und zuklappbar sein. Zu berücksichtigen ist ferner der Wunsch nach einem nicht nur funktionell, sondern ästhetisch befriedigenden Möbel.
Darstellung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Klapptisch der eingangs genannten Art zu schaffen, der möglichst bequem in der Handhabung ist.
Gemäss der Erfindung besteht die Lösung darin, dass mindestens ein Bein einen derart gekrümmten Abschnitt hat, dass es bei zugeklapptem Gestell eine Spreizstellung gegenüber mindestens einem weiteren Bein einnimmt, die dem zugeklappten Klapptisch ein Verharren in aufrechter Stellung ermöglicht.
Der Tisch muss also im zugeklappten Zustand nicht irgendwo hingelegt oder angelehnt werden, sondern kann selbständig stehen. Die Spreizstellung soll im Sinn eines minimalen Platzbedarfs möglichst klein sein, darf aber aus Stabilitätsgründen ein gewisses Mass nicht unterschreiten. In jedem Fall wird die Spreizstellung beträchtlich weniger Platz beanspruchen als der aufgeklappte Tisch. In der Praxis ist es ohne weiteres möglich, die Gestelle so auszubilden, dass mehrere Klapptische in zugeklapptem Zustand unmittelbar nebeneinander gestellt werden können, wobei nicht wesentlich mehr Platz beansprucht wird, als zur Stapelung von Tischplatte und zusammengeklapptem Gestell rein theoretisch nötig ist.
Vorzugsweise ist die Tischplatte durch das zugeklappte Gestell in einer zur Vertikalen leicht geneigten Stellung gehalten. Durch eine Neigung von z.B. 5-20 DEG zur Vertikalen kann die Stabilität des Klapptisches im zugeklappten Zustand verbessert werden, ohne dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Stapelbarkeit in Kauf genommen werden muss.
Die genannte, durch die Beine eingenommene Spreizstellung ist z.B. eine lambda -Stellung. Das heisst, von der Seite gesehen bietet sich das Bild des griechischen Buchstabens lambda . Im aufgeklappten Zustand haben die Beine im wesentlichen eine X-Stellung. Beim Zuklappen des Gestells wird das gekrümmte Bein aus der X-Stellung am anderen Bein vorbei in die lambda -Stellung gebracht.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform sind die Beine im wesentlichen aus abschnittsweise geraden Stangen, derart gebildet, dass sie bei zugeklapptem Gestell - abgesehen vom gekrümmten Abschnitt - in einer gemeinsamen Ebene in vollständig paralleler Lage sind. Das eine Bein ist z.B. vollständig gerade, während das andere am unteren Ende einen abgewinkelten Abschnitt aufweist. Der abgewinkelte Abschnitt steht beim zugeklappten Gestell aus der genannten Ebene heraus. Das durch den abgewinkelten Abschnitt gebildete Knie befindet sich bei zugeklapptem Tisch vorzugsweise unterhalb einer unteren Kante der Tischplatte.
Der Tisch hat z.B. vier Beine, welche paarweise scherengelenkartig beweglich verbunden sind. Grundsätzlich eignet sich die erfindungsgemässe Konstruktion aber schon für dreibeinige Tische. Ebenso sind fünf oder mehr Beine denkbar. Von den zwei scherengelenkartig verbundenen Beinen ist ein erstes drehbar und ein zweites entlang der Tischplatte verschiebbar mit der Tischplatte verbunden. Es ist jedoch nicht zwingend, dass beide Beine unlösbar mit der Tischplatte verbunden sind. Denkbar ist z.B., dass das eine der beiden Beine in verschiedenen Positionen am Tisch lösbar eingehängt oder befestigt werden kann.
Die bevorzugte Verbindung mit der Tischplatte erlaubt jedoch die Realisierung eines besonders einfach zu handhabenden Klappmechanismus.
Ein besonderer Vorteil ergibt sich, wenn die scherengelenkartig verbundenen Beine von unterschiedlicher effektiver Länge sind. Das Gestell kann dann auf- und zugeklappt werden, ohne als Ganzes vom Boden abgehoben werden zu müssen. Dies wirkt sich besonders bei stabiler ausgeführten Klapptischen aus, die zwangsläufig ein höheres Eigengewicht haben.
Bei einem Tisch mit zwei oder mehr Paaren von scherengelenkartig verbundenen Beinen ist vorzugsweise eine Kopplung durch eine Querstange vorgesehen. Diese mechanische Kopplung sorgt dafür, dass beim Auf- und Zuklappen die Bewegung in den verschiedenen Beinpaaren vollständig synchron verläuft. Dies ist einer glatten und reibungslosen Klappbewegung zuträglich.
Die Querstange verbindet vorzugsweise die oberen Enden der verschiebbaren Beine und ist selbst in einer Querführung verschiebbar, die durch an der Tischplatte befestigte Bügelelemente gebildet ist. Die bevorzugte Anordnung der Querstange hat auch den Vorteil einer maximalen Beinfreiheit für den Benutzer beim aufgeklappten Tisch.
Die Beine sind z.B. mit flach aufliegenden Füssen ausgestattet, die kugelgelenkartig beweglich sind. Die beweglichen Füsse erlauben es, den Unterschied in der Beinlänge klein zu halten, ohne auf den Vorteil einer flächigen Auflage auf dem Boden verzichten zu müssen. Denkbar ist aber auch eine kugelkalottenförmige Abrundung der unteren Beinenden. In jedem Fall soll die Stabilität des Tisches durch die Füsse sowohl im auf- als auch im zugeklappten Zustand verbessert werden. Die Beine stehen nämlich im aufgeklappten Zustand in einem anderen Winkel zum Boden als im zugeklappten Zustand. Dies wird durch die kugelgelenkartig beweglichen Füsse oder durch kugelkalottenförmige Rundungen technisch und ästhetisch am besten berücksichtigt.
Im Prinzip kann die Tischplatte jede beliebige Form haben. Eine trapezförmige Tischplatte ist jedoch bevorzugt. Diese hat nicht nur ästhetische, sondern auch technische Vorteile. Wenn nämlich die Tischplatte auf dem Gestell so montiert ist, dass die lange Seite der trapezförmigen Tischplatte bei zugeklapptem Tisch unten ist, liegt der Schwerpunkt niedriger als bei einer z.B. rechteckigen oder quadratischen Tischplatte. Entsprechend ist die Stabilität bei gleicher Spreizstellung grösser.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen und Merkmalskombinationen ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit der Patentansprüche.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die zur Erläuterung der Ausführungsbeispiele verwendeten Zeichnungen zeigen:
Fig. 1a Eine Ansicht eines erfindungsgemässen Klapptisches von der Seite;
Fig. 1b-d verschiedene Stadien des Klappvorganges aus der Seitenansicht;
Fig. 2 eine Ansicht des Klapptisches gemäss Fig. 1 von vorne;
Fig. 3 den erfindungsgemässen Klapptisch in der Draufsicht, wobei mit Hilfe eines Durchbruchs das Gestell gezeigt wird;
Fig. 4 mehrere stapelmässig aneinandergestellte Klapptische von der Seite gesehen.
Grundsätzlich sind in den verschiedenen Figuren gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Gemäss dem in Fig. 1a dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der Klapptisch im wesentlichen aus einer z.B. rechteck- oder trapezförmigen Tischplatte 1 (z.B. aus Holz und/oder Kunststoff) und einem Gestell 2 aus Metall (z.B. aus Stahl- oder Aiuminiumrohren).
Das Gestell 2 selbst hat vier Beine 3.1, 4.1, 3.2, 4.2 (vgl. auch Fig. 2), welche durch je ein Scherengelenk 5.1, 5.2 (z.B. einem durchgehenden Querbolzen) beweglich miteinander verbunden sind. Im folgenden wird der Einfachheit halber nur auf die Beine 3.1 und 4.1 bezug genommen. Es versteht sich jedoch, dass für die Beine 3.2, 4.2 im wesentlichen das gleiche gilt. Das Bein 4.1 bildet eine gerade Linie, wobei ein erster Abschnitt 8.1 zwischen Scherengelenk 5.1 und Tischplatte 1 und ein zweiter Abschnitt 8.2 zwischen Scherengelenk 5.1 und einem am unteren Ende des Beins 4.1 angebrachten Fuss 10 gebildet wird.
Das Bein 3.1 ist gemäss einer besonders bevorzugten Ausführungsform mit einem Knie 7 versehen, welches z.B. in der Mitte zwischen dem Scherengelenk 5.1 und einem am unteren Ende des Beins 3.1 angebrachten Fuss 9 ausgebildet ist. Das Bein 3.1 besteht also aus drei Abschnitten, nämlich einem ersten Abschnitt 6.1 zwischen Scherengelenk 5.1 und Tischplatte 1, einem zweiten Abschnitt 6.3 zwischen Scherengelenk 5.1 und Knie 7, und einem dritten Abschnitt 6.3 zwischen Knie 7 und Fuss 9. Die Abschnitte 6.1 und 6.2 bilden eine gerade Linie. Aus dieser Linie ist der Abschnitt 6.2 um einen Winkel von vorzugsweise w = 45 DEG weggekrümmt.
Das obere Ende des Beins 4.1 ist entlang der Tischplatte 1 verschiebbar mit dieser verbunden. Dazu ist ein Bügel 11.1 vorgesehen, welcher einen Führungsschlitz 12 bildet. In diesem ist das obere Ende des Beins 4.1 geführt.
Das obere Ende des Beins 3.1 ist mit einem Verankerungselement 13 an der Tischplatte 1 drehbar angebracht (Drehlager).
Entsprechend einer vorteilhaften Ausführungsform haben die beiden Beine 3.1 und 4.1 eine unterschiedliche effektive Länge. Das heisst, dass im vorliegenden Beispiel einerseits der Abschnitt 6.1 länger als der Abschnitt 8.1 ist, und dass andererseits der Abstand zwischen dem Fuss 10 und dem Scherengelenk 5 grösser als der (direkte) Abstand zwischen dem Scherengelenk 5 und dem Fuss 9 ist. Der Grund für diese Dimensionierung lässt sich bei der folgenden Beschreibung des Klappvorgangs klären. Weiter ist zu beachten, dass die Füsse 9 und 10 flache Auflageflächen haben und kugelgelenkartig beweglich an den unteren Enden der Beine 3.1 resp. 4.1 angebracht sind.
Das Zusammenklappen des Tisches soll nun anhand der Fig. 1a-d erläutert werden.
Man stellt sich z.B. auf die Seite der Kante 15 und kippt den Tisch durch Hochheben der Kante 14 gegen sich, sodass er nur noch auf dem Fuss 10 steht. Durch das Hochheben der Tischkante 14 beginnt sich das Bein 4.1 im Schlitz 12 gegen das Verankerungselement 13.1 hin zu bewegen (Fig. 1b). Das Bein 3.1 schiebt sich scherenartig zum Bein 4.1. Durch das Absenken der Tischkante 14 wird die Scherenbewegung kontrolliert. Man sorgt jeweils dafür, dass das Bein 4.1 mehr oder weniger senkrecht steht. In dieser Stellung ist der Tisch während des Klappvorgangs mit dem geringsten Kraftaufwand zu halten. Bei der in Fig. 1b gezeigten (Zwischen-)Stellung dreht das Eigengewicht der Tischplatte 1 diese fast von alleine in die vertikale Stellung. Der Fuss 9 bewegt sich am Bein 4.1 vorbei in die in Fig. 1c gezeigte Stellung, ohne dass er den Boden berührt.
Dies ist deshalb möglich, weil die effektive Länge des Abschnitts 8.2 grösser ist als die effektive Länge der Abschnitte 6.2 und 6.3 (d.h. der Abstand zwischen Fuss 9 und Scherengelenk 5). Wenn sich die Tischplatte 1 aus der Zwischenstellung gemäss Fig. 1c in die vertikale Stellung bewegt hat, ist der Klappvorgang abgeschlossen. Der Tisch kann auf den Fuss 9 abgestellt werden und steht dadurch in einer Stellung, die vom Bild her dem griechischen Buchstaben lambda ähnlich ist. Dabei ist die Tischplatte 1 mit dem Schwergewicht zwischen den beiden Füssen 9 und 10 in einer zur Vertikalen um z.B. 10-15 DEG geneigten Stellung (Fig. 1d). Dadurch, dass die Füsse 9 und 10 kugelgelenkartig beweglich sind, liegen sie sowohl in der aufgeklappten Stellung des Tischs (Fig. 1a) wie auch in der zugeklappten Stellung (Fig. 1d) flach auf dem Boden auf.
Wie aus Fig. 1d weiter zu erkennen ist, befindet sich das Knie 7 unterhalb der unteren Tischkante 14. Dies erlaubt das Ineinanderstellen mehrerer Tische, wie in Fig. 4 gezeigt.
Wie unter weiterer Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 ersichtlich wird, hat der vorliegende Tisch vier Beine 3.1, 3.2, 4.1, 4.2, welche paarweise (3.1/4.1, 3.2/4.2) durch Scherengelenke 5.1, 5.2 verbunden sind. Die einander funktionell entsprechenden Beine 3.1 und 3.2 resp. 4.1 und 4.2 sind über Querstangen 16 resp. 17 miteinander starr gekoppelt. Es werden auf diese Weise im Prinzip zwei Metallrahmen bzw. -bügel gebildet, welche an zwei Stellen (Scherengelenke 5.1, 5.2) miteinander verbunden sind.
Die Querstange 16 ist durch zwei Verankerungselemente 13.1, 13.2 an der Tischplatte 1 drehbar befestigt (Drehlagerung). Die Querstange 17 ist durch die beiden Bügel 11.1, 11.2 geführt und gehalten (Gleitlager). In der aufgeklappten Stellung halten die beiden Bügel 11.1, 11.2 die Querstange 17 und damit die Beine 4.1, 4.2 in der äussersten Stellung fest. Bei zugeklapptem Gestell befindet sich die Querstange 17 in unmittelbarer Nähe der Querstange 16.
Es ist zu beachten, dass in der zugeklappten Stellung (Fig. 1d) die Querstangen 16, 17, die Beine 4.1, 4.2 und die Beine 3.1, 3.2 - mit Ausnahme der gekrümmten Abschnitte 6.3 - in einer Ebene und paarweise parallel liegen.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Tischplatte 1 trapezförmig, wobei die (bei zusammengeklapptem Tisch untere) Tischkante 14 die lange Basisseite des Trapezes ist. Der Schwerpunkt der Tischplatte 1 liegt deshalb in zusammengeklappter Stellung (Fig. 1d) etwas tiefer, als er bei einer rechteckigen Platte liegen würde. Für die Stabilität im aufgeklappten Zustand (Fig. 1a) ist es zudem von Vorteil, wenn die Beine so ausgebildet sind, dass die Füsse 9 und 10 mehr oder weniger vertikal unterhalb der Tischkanten 14 resp. 15 liegen. Aus praktischen Gründen können die Füsse z.B. geringfügig (z.B. einige Zentimeter) nach innen unter die Tischplatte 1 versetzt sein. Die Querstangen 16, 17 sind vorzugsweise durch Lager aus gut gleitendem Material (z.B. Teflon) in den Verankerungselementen 13.1, 13.2 resp. den Bügeln 11.1, 11.2 gehalten bzw. geführt.
Die geometrische Bemessung kann z.B. wie folgt sein: Tischhöhe z.B. 70-80 cm, insbesondere etwa 74 cm; Tiefe (bzw. Breite in der Seitenansicht gemäss Fig. 1b) der Tischplatte 1 z.B. 50-80 cm, insbesondere 60 cm; Länge (in der Frontansicht gemäss Fig. 2) der Tischplatte 1 z.B. 100-120 cm, bei trapezförmiger Tischplatte 140 cm in der langen und z.B. 70 cm in der kurzen Seite; Länge des Beins 4.1 z.B. 70-80 cm und z.B. 25 DEG Neigungswinkel zur Vertikalen (bei aufgeklapptem Tisch); Länge des Abschnitts 8.1 z.B. 20 cm, d.h. etwas mehr als ein Drittel der Länge des Abschnitts 8.2; Länge des Abschnitts 6.1 z.B. 25 cm, bei einem Neigungswinkel von z.B. 45 DEG zur Vertikalen in der aufgeklappten Stellung; Abschnitt 6.2 z.B. 30 cm, d.h. etwa 20% länger als Abschnitt 6.1; Abschnitt 6.3 etwa 30 cm, d.h. etwa gleichlang wie Abschnitt 6.2;
Abstand Scherengelenk 5.1 zu Fuss 9 z.B. 55 cm (= effektive Länge), d.h. 2-5 cm kürzer als die Länge des Abschnitts 8.2; Abstand der Beinpaare 3.1/4.1 zu 3.2/4.2 z.B. etwa 70 cm; Neigung der Tischplatte 1 in zugeklapptem Zustand (Fig. 1d) z.B. 15 DEG ; Neigung des Abschnitts 6.3 bei zugeklapptem Tisch etwa 40-45 DEG zur Vertikalen; bei aufgeklapptem Tisch ist der Abschnitt 6.3 vertikal. Es versteht sich, dass diese Bemessungsangaben zwar eine bevorzugte Ausführungsform darstellen, die Erfindung aber in keiner Weise beschränken. Andere Dimensionierungen sind möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Auch die Form der Beine kann variiert werden. Anstelle eines ausgeprägten Knies 7 kann z.B. eine durchgehend kreisbogenförmige Rundung treten. Im Prinzip kann auch das Bein 4.1 eine Krümmung oder ein Knie aufweisen, so dass auch der unterste Abschnitt des Beins 4.1 näher bei der Vertikalen ist als sein oberer Teil.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung ein einfach bedienbarer, robuster und zudem ästhetisch ansprechender und gut stapelbarer Klapptisch geschaffen worden ist.
Claims (11)
1. Klapptisch mit einem eine Tischplatte (1) unterstützenden Gestell (2) mit scherenartig auf- und zuklappbaren Beinen (3.1, 3.2, 4.1, 4.2), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Bein (3.1) einen derart gekrümmten Abschnitt (6.3) hat, dass es bei zugeklapptem Gestell (2) eine Spreizstellung gegenüber mindestens einem weiteren Bein (4.1) einnimmt, die dem zugeklappten Klapptisch ein Verharren in aufrechter Stellung ermöglicht.
2. Klapptisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) durch das zugeklappte Gestell (2) in einer zur Vertikalen leicht geneigten Stellung (Fig. 1d) gehalten ist.
3. Klapptisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Beine (3.1,
4.1) eingenommene Spreizstellung eine lambda -Stellung ist.
4.
Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (3.1, 4.1) aus abschnittsweise geraden Stangen derart gebildet sind, dass sie bei zugeklapptem Gestell (2) - abgesehen vom gekrümmten Abschnitt (6.3) - in einer gemeinsamen Ebene in jeweils vollständig paralleler Lage sind.
5. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (3.1, 3.2, 4.1, 4.2) paarweise scherengelenkartig beweglich (5.1, 5.2) verbunden sind, und dass jeweils ein erstes Bein (3.1 ) drehbar und ein zweites Bein (4.1) entlang der Tischplatte (1) verschiebbar mit der Tischplatte (1) verbunden ist.
6.
Klapptisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (3.1, 4.1) mit Füssen (9, 10) ausgestattet sind, die in einem unterschiedlichen effektiven Abstand zu einer scherengelenkartigen Verbindung (5.1, 5.2) der Beine (3.1, 3.2) vorgesehen sind, so dass das Gestell (2) auf- und zugeklappt werden kann, ohne vom Boden abgehoben werden zu müssen.
7. Klapptisch nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Paare von scherengelenkartig verbundenen Beinen (3.1/4.1, 3.2/4.2) vorgesehen sind, die über Querstangen (16, 17) verbunden bzw. gekoppelt sind.
8. Klapptisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Querstangen (17) an den oberen Enden der verschiebbaren Beine (4.1, 4.2) angebracht und in einer Querführung (12) verschiebbar ist, die durch an der Tischplatte (1) befestigte Bügelelemente (11.1, 11.2) gebildet ist.
9.
Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der gekrümmte Abschnitt (6.3) ein Knie (7) bildet, das sich bei zugeklapptem Gestell (2) unterhalb einer unteren Kante (14) der Tischplatte (1 ) befindet.
10. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (3.1, 4.1) mit flach aufliegenden Fusselementen (9, 10) ausgestattet sind, die kugelgelenkartig beweglich sind.
11. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) trapezförmig ist, und dass eine lange Seite der trapezförmigen Tischplatte (1) bei zugeklapptem Gestell (2) unten ist.
1. Klapptisch mit einem eine Tischplatte (1) unterstützenden Gestell (2) mit scherenartig auf- und zuklappbaren Beinen (3.1, 3.2, 4.1, 4.2), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Bein (3.1) einen derart gekrümmten Abschnitt (6.3) hat, dass es bei zugeklapptem Gestell (2) eine Spreizstellung gegenüber mindestens einem weiteren Bein (4.1) einnimmt, die dem zugeklappten Klapptisch ein Verharren in aufrechter Stellung ermöglicht.
2. Klapptisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) durch das zugeklappte Gestell (2) in einer zur Vertikalen leicht geneigten Stellung (Fig. 1d) gehalten ist.
3. Klapptisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Beine (3.1, 4.1) eingenommene Spreizstellung eine lambda -Stellung ist.
4.
Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (3.1, 4.1) aus abschnittsweise geraden Stangen derart gebildet sind, dass sie bei zugeklapptem Gestell (2) - abgesehen vom gekrümmten Abschnitt (6.3) - in einer gemeinsamen Ebene in jeweils vollständig paralleler Lage sind.
5. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (3.1, 3.2, 4.1, 4.2) paarweise scherengelenkartig beweglich (5.1, 5.2) verbunden sind, und dass jeweils ein erstes Bein (3.1 ) drehbar und ein zweites Bein (4.1) entlang der Tischplatte (1) verschiebbar mit der Tischplatte (1) verbunden ist.
6.
Klapptisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (3.1, 4.1) mit Füssen (9, 10) ausgestattet sind, die in einem unterschiedlichen effektiven Abstand zu einer scherengelenkartigen Verbindung (5.1, 5.2) der Beine (3.1, 3.2) vorgesehen sind, so dass das Gestell (2) auf- und zugeklappt werden kann, ohne vom Boden abgehoben werden zu müssen.
7. Klapptisch nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Paare von scherengelenkartig verbundenen Beinen (3.1/4.1, 3.2/4.2) vorgesehen sind, die über Querstangen (16, 17) verbunden bzw. gekoppelt sind.
8. Klapptisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Querstangen (17) an den oberen Enden der verschiebbaren Beine (4.1, 4.2) angebracht und in einer Querführung (12) verschiebbar ist, die durch an der Tischplatte (1) befestigte Bügelelemente (11.1, 11.2) gebildet ist.
9.
Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der gekrümmte Abschnitt (6.3) ein Knie (7) bildet, das sich bei zugeklapptem Gestell (2) unterhalb einer unteren Kante (14) der Tischplatte (1 ) befindet.
10. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Beine (3.1, 4.1) mit flach aufliegenden Fusselementen (9, 10) ausgestattet sind, die kugelgelenkartig beweglich sind.
11. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) trapezförmig ist, und dass eine lange Seite der trapezförmigen Tischplatte (1) bei zugeklapptem Gestell (2) unten ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| PL | Patent ceased |