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CH632005A5 - Klebeband. - Google Patents

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CH632005A5
CH632005A5 CH1124076A CH1124076A CH632005A5 CH 632005 A5 CH632005 A5 CH 632005A5 CH 1124076 A CH1124076 A CH 1124076A CH 1124076 A CH1124076 A CH 1124076A CH 632005 A5 CH632005 A5 CH 632005A5
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CH
Switzerland
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monofilaments
adhesive tape
tape according
adhesive
fibrils
Prior art date
Application number
CH1124076A
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English (en)
Inventor
Arthur A Gertzman
Original Assignee
Ethicon Inc
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Publication date
Application filed by Ethicon Inc filed Critical Ethicon Inc
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein neues und wertvolles poröses, wasserdampfdurchlässiges, bei Druckeinwirkung haftendes Klebeband, insbesondere auf ein solches, welches zur Verwendung als chirurgisches Verbandmaterial geeignet ist, wobei das Klebeband eine Folie als Träger aufweist, die auf einer Seite mit einem unter Druckeinwirkung haftenden Kleber beschichtet ist.
Es ist in der Technik schon seit langem bekannt, dass zur Verwendung als chirurgisches Verbandmaterial geeignete Klebebänder wasserdampfdurchlässig sein sollen, um ein Aufweichen der damit verbundenen Wundstelle infolge eines Einschlusses von Wasser zu vermeiden, welches aus dem Körper durch Hindurchtritt durch die Haut an die Verbandsstelle gelangt. Ein praktisch nicht poröses Klebeband, welches auf schädliche Weise mit dieser wichtigen Körperfunktion in Wechselbeziehung tritt, kann zu einer schweren Hautreizung führen.
Medizinische Klebebänder, die porös oder atmend sein müssen, sollen weiterhin zweckmässigerweise mit den Fingern abreissbar sein, so dass Streifen des Klebebandes abgerissen werden können und nicht mit einer Schere auf die gewünschte Länge geschnitten werden müssen. Das Band muss dabei jedoch eine ausreichende Zugfestigkeit aufweisen, um die Wunde zwecks Heilung in einer imbeweglichen Lage festzuhalten, und ausserdem genügende Biegsamkeit, damit es sich an die Oberfläche der Haut anpassen kann und den verschiedenen Bewegungen der Haut ohne weiteres folgen kann.
Die bisher bekannten, für den Wundverband geeigneten Klebebänder bestehen aus sehr verschiedenen Trägern und Klebemitteln. In den USA-Patentschriften Nr. 3 039 893 und 3 523 846 sind schon poröse Trägermaterialien aus gewebten oder nicht gewebten Textilmaterialien und perforierten Kunststoffolien vorgeschlagen worden. In der USA-Patentschrift Nr. 3 121 021 ist ein anderer poröser Träger aus ungewebten Rayon-Textilfasern beschrieben worden. Mikroporöse Folien aus weichgemachtem Polyvinylchlorid und gewebte, nicht gewebte und gewirkte Fasermaterialien sind weiterhin in der USA-Patentschrift Nr. 3 645 853 geoffenbart.
Als Trägermaterialien sind Kunststoffolien sehr zweckmässig, weil sie leicht, biegsam, dünn, transparent und leicht zu reinigen sind. Mit der Ausnahme bestimmter begrenzter mikroporöser Kunststoffe wurde eine Durchlässigkeit bzw. Porosität von Kunststoffolien im allgemeinen mechanisch durch Einstossen von Löchern in die Folie erhalten. Solche mechanisch perforierten Folien, die zum Stande der Technik bekannt sind, weisen im allgemeinen nicht gleichzeitig eine
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Während die besondere Form oder Konfiguration der die Monofilamente verbindenden Fibrillen für die vorliegende Erfindung nicht kritisch ist, so ist es zweckmässig und erwünscht, dass die Fibrillen einen solchen Abstand voneinander haben, dass die Gesamtfläche der Öffnungen im Träger etwa 10 bis 70%, insbesondere etwa 25 bis 55%, beträgt.
Eine offene relative Oberfläche von etwa 10% ist bei den er-findungsgemässen Klebebändern erforderlich, um eine solche Durchlässigkeit für Flüssigkeiten und Dämpfe zu gewährleisten, dass ein Aufweichen der darunterliegenden Haut nicht eintritt. Bei einer offenen relativen Oberfläche von mehr als etwa 70% verliert das Band seine Festigkeit und Dimensionsstabilität, und die restliche geschlossene Oberfläche reicht für eine gute Beschichtung mit dem Klebemittel nicht aus. In einem Gebiet der offenen relativen Oberfläche con 25 bis 55 % ist das Band besonders dimensionsstabil, genügend durchlässig für Gase und Wasserdampf von der Wunde her und hat eine ausreichende Oberflächendichte zum Aufbringen einer guten Klebemittelbeschichtung.
In Fig. 3 ist eine bevorzugte Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes gezeigt. Aus dieser Figur gehen bestimmte zweckmässige Beziehungen zwischen den einzelnen Strukturelementen der Folie hervor. Insbesondere beträgt die Breite der einzelnen Monofilamente vorzugsweise etwa 0,2 bis 2,0 mm, ganz bevorzugt etwa 0,5 bis 1,5 mm. Der Abstand zwischen benachbarten Monofilamenten, d.h. die Länge der verbindenden Fibrillen, beträgt vorzugsweise das 1- bis 4fache und insbesondere das 1- bis 2fache der Breite der einzelnen Monofilamente. Wenn das Verhältnis des Abstandes der Monofilamente zu deren Breite unterhalb 1 : 1 liegt, so nähert sich die mittlere Porosität des Bandes unerwünschten niedrigen Werten an, während bei solchen Verhältnissen grösser als etwa 4 : 1 das Band seine Dimensionsstabilität zu verlieren beginnt. In einer bevorzugten Ausführungsform beträgt weiterhin die Anzahl der Monofilamente pro cm etwa 3 bis 6, und die Anzahl der Fibrillen, welche die einzelnen Monofilamente miteinander verbinden, beträgt pro cm etwa 10 bis 60, insbesondere 30 bis 60.
Das fibrillierte Folienmaterial besitzt vorzugsweise eine Bruchdehnung von etwa 5 bis 50%, insbesondere etwa 10 bis 40%. Bei der Verwendung von medizinischen Klebebändern ist eine gewisse Dehnung erwünscht, so dass sich das Band dem Körper anpassen kann, jedoch sind Dehnungswerte höher als etwa 50%, bei denen das Band seine Form und seine zusammenziehende Kraft verliert, nicht bevorzugt. Bei der medizinischen Anwendung ist auf ähnliche Weise eine ausserordentlich hohe Zugfestigkeit zum Verschliessen von Wunden nicht erforderlich, und eine solche kann die Streckbarkeit des Bandes negativ beeinflussen. Für die meisten Anwendungsfälle sind Zugfestigkkeiten von etwa 2 bis 4 kg/ cm Bandbreite und Streckfestigkeiten von weniger als 200 g im allgemeinen befriedigend.
Polymere Stoffe, die als Trägermaterial für das erfin-dungsgemässe Klebeband geeignet sind, umfassen diejenigen thermoplastischen, faserbildenden Polymere und Copolymere, die, wie beschrieben, zur Weiterverarbeitung in gereckte fibrillierte Folien geeignet sind. Bevorzugte Polymere sind beispielsweise die Polymere niederer Olefine wie Polyäthylen und Polypropylen sowie Copolymere aus Äthylen und Pro-pylen, wobei Polyäthylen und Polypropylen mit hohen Dichten besonders bevorzugt sind. Andere geeignete Polymere sind Nylen 6 und Nylon 66, Polyester wie Polyäthylen-Terephtha-lat und Acrylharze wie Polyacrylnitril sowie Copolymere aus Acrylnitril und Vinylacetat. Vorzugsweise hat die Polymerfolie eine Dicke von etwa 0,05 bis 0,50 mm zur Anwendung in der vorliegenden Erfindung, ganz bevorzugt von 0,1 bis 0,3 mm.
Das Klebemittel, welches sich bei dem neuen erfindungs-gemässen Klebeband verwenden lässt, kann ein beliebiges ungiftiges, unter Druckeinwirkung haftendes Klebemittel sein, welches vorzugsweise gegenüber Gasen und Wasserdampf durchlässig ist. Unter Druckeinwirkung haftende Klebemittel, d.h. Klebemittel, welche im normalen trockenen Zustand eine eigene Klebrigkeit, Viskoelastizität und Kohäsivkraft aufweisen und welche weiterhin nicht toxisch, nicht reizend und zur Verwendung in medizinischen, dermatologischen und kosmetischen Anwendungen geeignet sind, gehören zum Stand der Technik und sind bekannt. Einige Beispiele von Stoffen, die zur Verwendung als Klebemittelschichtén in medizinischen Klebebändern geeignet sind und in der USA-Patentschrift Nr. 3 645 835 beschrieben sind, welche einen Teil der vorliegenden Beschreibung bildet, sind Mischungen aus Vinyläthern oder Acrylpolymeren, Hydroxyacrylpolyme-ren, Polyvinyläthyläthern und Acrylsäureester-Copolymeren, welche hydrophile Gruppen aufweisen. Andere geeignete Klebemittel sind solche auf Kautschukgrundlage wie Polyisobuty-len und Mischungen aus Polyisobutylen mit Naturkautschuk, weiterhin die kautschukartigen Copolymere aus Isooctylacry-lat und Acrylsäure im Verhältnis 94 : 6, wie sie in den USA-Patentschriften Nr. 2 884 126 und 3 121 021 beschrieben sind, deren Beschreibung einen Teil der vorliegenden Beschreibung bilden soll.
Das Klebemittel wird auf den fibrillierten Folienträger vorzugsweise in Mengen von etwa 40 bis 100 g/m2 aufgetragen. Dieses Auftragen geschieht zweckmässigerweise nach einem Transferverfahren, bei dem man eine Lösung des Klebemittels auf einen Zwischenträger aus Papier, welches mit einem Trennmittel beschichtet ist, aufbringt, die Lösung trocknet und das Klebemittel teilweise härtet, und dann den so erhaltenen Zwischenträger mit dem Klebebandträger unter ausreichendem Druck zusammenbringt, dass eine gute Verbindung entsteht. Dann wird der mit Trennmittel versehene Zwischenträger entfernt und das Klebemittel weiter getrocknet oder gehärtet, wenn dies erforderlich ist. Das Auftragen von Klebemittel auf medizinische Klebebänder durch Transfer-beschichtung ist in den USA-Patentschriften Nr. 3 121 021 und 3 645 835 beschrieben, welche einen Teil der vorliegenden Beschreibung bilden.
Die Klebemittelbeschichtung kann porös sein, wobei sie sich dem porösen Muster des Trägermaterials anpasst, oder das Klebemittel kann die Poren des Trägermaterials überbrücken und als praktisch kontinuierliche Schicht vorliegen, oder die Beschichtung kann teilweise porös und teilweise kontinuierlich sein. Wenn die Klebemittelschicht dem porösen Muster des Trägermaterials entspricht, besitzt das so gebildete Klebeband eine erhöhte Durchlässigkeit für Wasserdampf und Flüssigkeiten, welche für bestimmte medizinische Anwendungen zweckmäsig ist. Wenn die Klebemittelschicht über der Oberfläche des Bandes zusammenhängend ist, so verwendet man vorzugsweise ein mikroporöses Klebemittel, um den Durchgang von Wasserdampf zu erleichtern, wie es in der USA-Patentschrift Nr. 3 121 021 beschrieben ist. Andere Klebemittel, welche hochpolar sind und dadurch eine schnelle Diffusion von Gasen und Wasserdampf durch die Klebemittelschicht ermöglichen, können praktisch nicht porös sein. Das jeweils verwendete Klebemittel soll nicht in bezug auf Zusammensetzung oder Porengrösse oder durch die Porosität der Klebemittelschicht beschränkt sein, solange das mit Klebemittel beschichtete Klebeband gegenüber Wasserdampf, Luft und anderen Gasen, die an der Stelle der Wunde erzeugt werden, ausreichend durchlässig ist, um einen Ein-schluss von Feuchtigkeit unter dem Band zu verhindern, welcher zur Erweichung und Reizung der Haut führt.
Man kann die Porosität der Klebemittelschicht vergrös-sern, wenn man das Klebemittel unter Bedingungen aufträgt,
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hohe Porosität, eine ausreichende Dimensionsstabilität, Zugfestigkeit und Abreissfähigkeit auf, Anforderungen, die an ein medizinisches Klebeband gestellt werden müssen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es demnach, ein verbessertes Klebeband, insbesondere zur Verwendung als medizinisches Verbandmaterial zu schaffen, welches einen porösen Träger aus Kunststoff besitzt. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung war die Schaffung eines porösen medizinischen Klebebandes, welches durch Feuchtigkeit und andere Körperflüssigkeiten praktisch nicht angegriffen wird und dabei eine gute Dimensionsstabilität, Biegsamkeit und Zugfestigkeit aufweist. Eine dritte Aufgabe der Erfindung war die Entwicklung eines medizinischen Klebebandes auf Kunststoffbasis, welches biaxial orientiert ist und sich in zwei Richtungen leicht strecken und abreissen lässt. Weitere Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen hervor.
Das erfindungsgemässe wasserdampfdurchlässige, bei Druckeinwirkung haftende Klebeband mit einem Träger aus einem porösen Film, der auf einer Seite mit einem unter Druckeinwirkung haftenden Kleber beschichtet ist, ist nun erfindungsgemäss dadurch gekennzeichnet, dass der Träger eine musterförmig fibrillierte thermoplastische, faserbildende Polymerfolie ist und aus einer Schar paralleler, endloser Monofilamente besteht, wobei einander benachbarte Monofilamente durch Fibrillen verbunden sind, derart, dass die Fibrillen und Monofilamente Reihen von Öffnungen zwischen benachbarten Monofilamenten bilden, und dass die Gesamtfläche der Öffnungen 10 bis 70% der Trägerfläche ausmacht.
Das Klebeband gemäss der vorliegenden Erfindung enthält demgemäss einen Träger aus einer Polymerfolie, der aus vielen, praktisch parallelen Monofilamenten besteht, wobei benachbarte Monofilamente durch eine Vielzahl von Fibrillen miteinander verbunden sind. Der Träger kann hergestellt werden, indem man Riffelungen in einer axialen Richtung in die Folie eindrückt und dann die Folie in einer Querrichtung einer mechanischen Beanspruchung unterwirft, wobei die geriffelten Bereiche der Folie fibrilliert werden und sich eine sehr grosse Anzahl von Fibrillen ausbildet, die sich zwischen benachbarten Monofilamenten erstrecken.
Die fibrillierte Folie hat eine offene Oberfläche von 10 bis 70% und wird leicht von Luft und Flüssigkeiten durchdrungen. Die Folie ist zweiseitig streckbar in Richtungen, die der Orientierung der Monofilamente und ihrer verbindenden Fibrillen entsprechen. Die Folie ist dabei dimensionsstabil und weist eine gute Zugfestigkeit auf; sie wird durch Feuchtigkeit und andere Körperflüssigkeiten nicht angegriffen.
Die fibrillierte Folie wird dann mit einer dünnen Schicht eines beliebigen üblichen nicht toxischen, bei Druckeinwirkung haftenden medizinischen Klebemittels beschichtet, und man erhält dabei als Endprodukt das erfindungsgemässe, insbesondere medizinisch verwendbare Klebeband.
Anhand der Zeichnung sollen nun bevorzugte Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes zur Erläuterung und als Beispiel besprochen werden. In der anliegenden Zeichnung stellen dar:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Trägermaterial aus Kunststoff, bei dem die Monofilamente parallel zur Längsachse des Bandes orientiert sind;
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein weiteres Trägermaterial aus Kunststoff, bei dem die Monofilamente im rechten Winkel zur Längsachse des Bandes orientiert sind;
Fig. 3 eine vergrösserte Draufsicht, aus der die Einzelheiten der Fibrillen hervorgehen, welche zwei parallele Monofilamente miteinander verbinden;
Fig. 4 eine vergrösserte Draufsicht auf den Träger, wobei ein Netzwerk anderer Fibrillen sichtbar ist, welche zwei parallele Monofilamente miteinander verbinden;
Fig. 5 eine weitere vergrösserte Draufsicht auf den Träger mit anderen Fibrillen, welche zwei paralele Monofilamente miteinander verbinden;
Fig. 6 einen vergrösserten Querschnitt durch ein Klebeband mit einer fibrillierten Kunststoffolie als Träger und einer darauf befindlichen Klebemittelschicht; und
Fig. 7 einen vergrösserten Querschnitt durch einige typische Fibrillenstrukturen.
Wie insbesondere aus Fig. 1 und 2 hervorgeht, kann, sich der Strang 10 aus Monofilamenten in der fibrillierten Folie parallel oder rechtwinklig zur Längsachse des medizinischen Klebebandes erstrecken. Die Fibrillen 12, welche die einzelnen Monofilamente 10 miteinander verbinden, erstrecken sich vorzugsweise praktisch im rechten Winkel zu den Monofilamenten, wie aus Fig. 3 vergrössert hervorgeht. Diese Struktur der Folie und die Orientierung der Fibrillen und Monofilamente verleihen der Folie eine zweiseitige Ziehbarkeit, wobei die Ziehlinien sich entweder in Richtung der einzelnen Monofilamente oder in Richtung von Fibrillen erstrecken, die die einzelnen Monofilamente miteinander verbinden. Eine gegebene Länge des Bandes kann demgemäss in seiner Breite verringert und/oder verkürzt werden, damit es sich seiner Verwendungsform anpassen kann, und zwar durch Ziehen beispielsweise entlang der Linien X-X oder Y-Y in Fig. 1.
Die einzelnen Monofilamente 10 in der Kunststoffolie können beispielsweise eine Dicke von etwa 0,05 bis 0,5 mm und vorzugsweise von etwa 0,1 bis etwa 4,3 mm aufweisen. Folien in diesem Dickenbereich besitzen die gewünschte, zweckmässige Kombination der Biegsamkeit, Ziehbarkeit und Zugfestigkeit. Solche Folien sind ausserdem sehr gut zur mechanischen Verarbeitung geeignet, bei der die Fibrillen entwickelt werden.
Fibrillierte Folien, die als Trägermaterial des erfindungs-gemässen Klebebandes brauchbar sind, können nach folgendem Verfahren hergestellt werden. Zunächst wird eine Kunststoffolie in parallelen Linien unter Ausbildung einer Riffelung eingedrückt, vorzugsweise in Richtung der Folienlängsachse, und die eingedrückte Folie wird dann unter dem Einfluss mechanischer Kräfte seitlich ausgedehnt, wobei der Bereich der geriffelten Linien gereckt wird und sich fibrilliert und wobei eine Vielzahl praktisch paralleler, kontinuierlicher Monofilamente entsteht, die sich im Abstand voneinander befinden, und benachbarte Monofilamente werden durch eine Vielzahl von Fibrillen miteinander verbunden. Ein solches, geeignetes Verfahren wird beispielsweise in allen Einzelheiten in der USA-Patentschrift Nr. 3 705 070 beschrieben, deren Inhalt einen Teil der vorliegenden Beschreibung bildet. Kunststoffolien, die sich zur Herstellung der Träger für ein medizinisches Klebeband gemäss der vorliegenden Erfindung eignen, sind handelsüblich und unter dem Handelsnamen «Delnet» von der Firma Hercules, Inc. erhältlich.
Die Struktur der fibrillierten Bereiche der Folie kann in bezug auf Grösse, Abstand und Konfiguration der Fibrillen verschieden sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform, die in Fig. 3 wiedergegeben ist, haben die einzelnen Fibrillen 12 einen gleichförmigen Abstand voneinander und liegen parallel und verbinden die Monofilamente 10 senkrecht zueinander. Die Fibrillen können jedoch auch eine andere als eine regelmässige Konfiguration aufweisen, ohne dass die gewünschten Eigenschaften der Folie wesentlich beeinflusst werden. Die Fibrillen können beispielsweise in gewissem Masse untereinander verbunden sein und ein Netzwerk bilden, wie in Fig. 4 beispielsweise dargestellt ist. Die Fibrillen können auch einen Winkel mit der rechtwinkligen Verbindungslinie der Monofilamente bilden, wie in Fig. 4 und 5 dargestellt ist; in diesem Falle entsteht beim Ziehen des Bandes in Querrichtung zu den Monofilamenten eine seitliche Versetzung.
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bei denen Blasen in der Klebemittelschicht entstehen. Wenn man das Klebemittel auf das mit Trennmittel beschichtete Papier in Form einer Lösung in einem Lösungsmittel aufbringt und das beschichtete Papier ungenügend trocknet, so dass noch Lösungsmittel in der Schicht vorhanden ist, so führt dies zur Bildung von Blasen in der Klebemittelschicht. Wenn man nun das Klebemittel auf den Klebebandträger überträgt, fallen die Blasen teilweise zusammen, insbesondere über den Monofilamenten im Träger. Die Blasen in den Flächengebieten zwischen den einzelnen Fibrillen zerreissen bei der Handhabung des Bandes und beim Aufbringen auf die zu verbindende Wunde, wobei die Gesamtporosität des Bandes ausserordentlich stark ansteigt.
Die vorliegende Erfindung wird durch die folgenden Beispiele weiter erläutert, welche nur zur Veranschaulichung dienen und die Erfindung nicht einschränken.
Beispiel 1
Eine 0,11 mm dicke Polypropylenfolie wurde durch Eindrücken mit Riffelungen versehen, die parallel waren und praktisch gleichförmigen Abstand in Längsrichtung hatten, und dann in der Querrichtung zur Längsachse der Riffelungen mechanisch fibrilliert und gestreckt, wobei man eine poröse Folie aus kontinuierlichen Monofilamenten mit einer Breite von 0,48 mm und einem Abstand von 0,84 mm erhielt, welche durch etwa 55 Fibrillen pro 2,54 cm miteinander verbunden waren. Die durch die Fibrillen definierten Öffnungen hatten Abmessungen von etwa 0,1 X 0,84 mm, und die gesamte relative offene Fläche der Folie betrug etwa 55%. Die Folie t hatte eine Zugfestigkeit von 3,1 kg/cm Breite und eine
Bruchdehnung von 40% in der Richtung senkrecht zur Orientierung der Monofilamente. Die Folie liess sich bilateral strek-ken, wobei die Ziehfestigkeiten, welche nach der Methode von Elmendorf gemäss ASTM-Method D-689 bestimmt wurden, 48 g in der Richtung senkrecht zu den Monofilamenten und 88 g in der Richtung parallel zu den Monofilamenten betrug.
Die fibrillierte Folie wurde auf einer Seite mit etwa 50 g/ m2 eines kontinuierlichen Filmes eines unter Druckeinwirkung haftenden, vernetzbaren Klebemittels überzogen, welches aus einem Äthylacrylatpolymer bestand. Dabei wurde die Klebemittelschicht durch Transferbeschichtung von einem mit Trennmittel überzogenen Papier nach der üblichen Arbeitsweise aufgebracht. In diesem Beispiel wurde das Klebemittel auf das Trennpapier aus einer Lösung in einem Lösungsmittel in einer solchen geregelten Dicke aufgebracht,
dass sich nach dem Trocknen eine Schicht von 47 g/m2 an Klebemittel ergab. Das beschichtete Papier wurde im Ofen getrocknet und bei etwa 170°C etwa 1,5 Minuten lang vernetzt. Das vernetzte Klebemittel wurde dann durch Heiss-laminieren bei etwa 80°C auf das Trägermaterial aus der Kunststoffolie übertragen.
Die beschichtete Folie wurde dann in der Richtung senkrecht zu den Monofilamenten unter Bildung eines cm breiten Streifens geschnitten und die Streifen wurden in Längen von 10 cm zur Verwendung als medizinisches Klebeband aufgeteilt. Beim Aufbringen auf die Haut ergab das Band befriedigende Resultate und erzeugte kein Aufweichen der Haut, welches auf den Einschluss von Feuchtigkeit zurückzuführen ist.
Beispiel 2
Das Band des Beispiels 1 wurde in eine Normalsalzlösung 30 Minuten lang bei 27°C eingetaucht. Die Änderung der Zugeigenschaften wurde mit denjenigen eines üblichen Bandes aus dem Stand der Technik verglichen, hergestellt aus einem Trägermaterial aus nicht gewebten Zellulosefasern, verstärkt mit Rayongarn.
Zugfestigkeit Bruchdehnung, % kg/cm trocken nass trocken nass
Band des Beispiels 1
3,1
3,2
40
40
Vergleichsband
3,4
1,6
21
35
10
Aus der Tabelle geht hervor, dass die medizinischen Klebebänder der vorliegenden Erfindung durch längerdauernde Einwirkung von Feuchtigkeit praktisch nicht beeinflusst werden.
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Beispiel 3
Das Band des Beispiels 1 wurde in bezug auf die Geschwindigkeit der Durchlässigkeit von Wasserdampf (WVT) bei 37,8°C und einer relativen Feuchtigkeit von 90% nach 20 der ASTM-Methode E96-66, Verfahren E, und auf Luftporosität untersucht. Letztere wurde an einem Luftporositäts-Messinstrument nach Gurley bestimmt, indem man die Zeit mass, die zum Durchgang von 100 ccm Luft unter einem Druck von einer Wassersäule von 12,5 cm durch 6,45 cm2 des 25 porösen Bandmaterials erforderlich war. Übliche medizinische Klebebänder mit nicht gewebten Zellulosefasern und gewebten Fasern als Träger wurden zu Vergleichszwecken unter den gleichen Bedingungen untersucht, und man erhielt die folgenden Ergebnisse:
WVT ' g/m2 .24 Std.
Luftporosität Sekunden
Band des Beispiels 1
1057
3,8
Vergleich mit Non-woven-
Band
3413
3,0
Vergleich mit gewebtem
Band
861
186
Wasserdampf-Durchlassgeschwindigkeiten mit Werten 45 über 500 werden im allgemeinen als befriedigend für medizinische Klebebänder, Wundabdeckungen und Verbandsmaterialien betrachtet, wie beispielsweise in der USA-Patentschrift Nr. 3 645 835 besprochen ist. Im Falle der vorliegenden Erfindung liegt der Hauptwiderstand gegenüber Wasser-50 dampfdurchlässigkeit und Luftporosität ausschliesslich in der Klebemittelschicht und kann demgemäss durch entsprechende Einstellung der Zusammensetzung und/oder der Dicke der Klebemittelschicht verändert werden.
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Beispiel 4
Zwei Folien aus Polypropylen, benannt als Folie A und Folie B, wurden durch Eindrücken mit einer Anzahl paralleler Riffelungen, die praktisch gleichmässigen Abstand hatten 60 und in Längsrichtung verliefen, versehen und dann mechanisch fibrilliert und in der Richtung quer zur Längsachse der Riffelungen gereckt, wobei man einen porösen Film erhielt, der aus einer Reihe kontinuierlicher Monofilamente bestand, die durch viele parallele Fibrillen miteinander verbunden Waes ren, welche sich rechtwinklig zu den Monofilamenten erstreckten. Die physikalische Struktur und die Eigenschaften der so erhaltenen Folien sind im Vergleich mit der Folie des Beispiels 1 in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
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Monofilamente
Fibrillen
Physikalische Eigenschaften
Folie
Foliendicke
Breite
Abstand
Breite
Dichte
Abstand
Zugfestigkeit *) Dehnung *)
Porosität
A
0,28 mm
1,20 mm
1,81 mm
0,70 mm
8/cm
0,55 mm
3,32 kg/cm 11 %
32 %
B
0,19 mm
1,27 mm
1,54 mm
0,13 mm
40/cm
0,12 mm
2,36 kg/cm 16 %
23 %
Beispiel 1
0,11 mm
0,48 mm
0,84 mm
0,08 mm
55/cm
0,10 mm
3,07 kg/cm 40 %
55 %
*) gemessen in Richtung senkrecht zur Orientierung der Monofilamente fibrillierter poröser Polymerfolien als Trägermaterial für Klebebänder, insbesondere medizinische Klebebänder. Dem 15 Fachmann ist klar, dass viele Änderungen in der strukturellen Ausbildung des Trägermaterials, beim Herstellungsverfahren und bei den Zusammensetzungen der Klebemittel und ihrer Auftragsverfahren möglich sind; solche Abänderungen fallen jedoch in den Geltungsbereich der vorliegenden Erfin-20 dung.
v 1 Blatt Zeichnungen
Folien A und B ergaben nach Beschichtung mit einem Klebemittel nach der in Beispiel 1 beschriebenen Arbeitsweise ein poröses medizinisches Klebeband, welches dimensionsstabil, in zwei Richtungen dehnbar, durch Feuchtigkeit und Körperflüssigkeiten unangreifbar ist und im übrigen den beschriebenen Eigenschaften der Klebebänder der vorliegenden Erfindung entspricht.
Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung hoch-

Claims (23)

632005
1. Wasserdampfdurchlässiges, bei Druckeinwirkung haftendes Klebeband, mit einem Träger aus einer porösen Folie, der auf einer Seite mit einem unter Druckeinwirkung haftenden Kleber beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger eine musterförmig fibrillierte Folie aus einem thermoplastischen faserbildenden Polymer ist und aus einer Schar paralleler, endloser Monofilamente besteht, wobei einander benachbarte Monofilamente durch Fibrillen verbunden sind, derart, dass die Fibrillen und Monofilamente Reihen von Öffnungen zwischen benachbarten Monofilamenten bilden, und dass die Gesamtfläche der Öffnungen 10 bis 70% der Trägerfläche ausmacht.
2. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand benachbarter Monofilamente das Ein- bis Vierfache der Breite eines Monofilaments beträgt.
.2
PATENTANSPRÜCHE
3. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Monofilamente durch 10 bis 60 Fibrillen/cm miteinander verbunden sind.
4. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Monofilamente eine Breite von 0,2 bis 2 mm aufweisen.
5. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Monofilamente eine Dicke von 0,05 bis 0,5 mm aufweisen.
6. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Fibrillen praktisch im rechten Winkel zwischen benachbarten Monofilamenten erstrecken.
7. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Monofilamente über die Breite des Bandes erstrecken.
8. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Monofilamente über die Länge des Bandes erstrecken.
9. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerfolie aus einem Polymer eines niederen Olefins besteht.
10. Klebeband nach Patentanspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das polymere Olefin Polypropylen oder Polyäthylen ist.
11. Klebeband nach Patentanspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Polymer aus dem Olefin ein Copolymer aus Propylen und Äthylen ist.
12. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebemittelschicht kontinuierlich und gegenüber Wasserdampf durchlässig ist.
13. Klebeband nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebemittelschicht Öffnungen aufweist, die den Öffnungen zwischen benachbarten Monofilamenten in der Polymerfolie entsprechen.
14. Klebeband nach Patentanspruch 1 für Anwendungen als medizinisches Klebeband, dadurch gekennzeichnet, dass im Träger die einzelnen parallelen endlosen Monofilamente durch Fibrillen verbunden sind, die sich praktisch im rechten Winkel zu den Monofilamenten erstrecken, und dass die relative Gesamtfläche der Öffnungen 25 bis 55 % der Trägerfläche ausmacht.
15. Klebeband nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Monofilamente eine Breite von 0,5 bis 1,5 mm aufweisen und der Abstand zwischen benachbarten Monofilamenten das Einfache bis das Doppelte der Breite der einzelnen Monofilamente beträgt.
16. Klebeband nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass benachbarte Monofilamente durch 30 bis 60 Fibrillen pro cm miteinander verbunden sind.
17. Klebeband nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Monofilamente eine Dicke von 0,05 bis
0,5 mm aufweisen.
18. Klebeband nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Monofilamente über die Breite des Bandes erstrecken.
19. Klebeband nach Patentanspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Zugfestigkeit von mindestens 2 kg/cm Bandbreite und eine Dehnung von 10 bis 40% in Längsrichtung aufweist.
20. Klebeband nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Monofilamente in der Länge des Bandes erstrecken.
21. Klebeband nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einer Polypropylenfolie besteht.
22. Klebeband nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebemittelschicht kontinuierlich ist und gegenüber Wasserdampf durchlässig ist.
23. Klebeband nach Patentanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebemittelschicht Öffnungen aufweist, die den Öffnungen zwischen benachbarten Monofilamenten in der Polymerfolie entsprechen.
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