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CH588007A5 - Floor guide for sliding door - has spring loaded retractable guide pins in floor facilitating fitting - Google Patents

Floor guide for sliding door - has spring loaded retractable guide pins in floor facilitating fitting

Info

Publication number
CH588007A5
CH588007A5 CH1642074A CH1642074A CH588007A5 CH 588007 A5 CH588007 A5 CH 588007A5 CH 1642074 A CH1642074 A CH 1642074A CH 1642074 A CH1642074 A CH 1642074A CH 588007 A5 CH588007 A5 CH 588007A5
Authority
CH
Switzerland
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housing
sliding door
door
bore
floor guide
Prior art date
Application number
CH1642074A
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English (en)
Original Assignee
Kuenzler Ernst Ag
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Publication date
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Publication of CH588007A5 publication Critical patent/CH588007A5/de

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    • E05Y2900/20Application of doors, windows, wings or fittings thereof for furniture, e.g. cabinets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Support Devices For Sliding Doors (AREA)
  • Wing Frames And Configurations (AREA)

Description


  
 



   Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schiebetüre mit einer obenliegenden Führungs- und Tragkonstruktion und einer im Bereich des untern Türendes angebrachten Bodenführung.



   Damit eine Schiebetüre rasch und ohne umfangreiche Hilfsmittel eingebaut werden kann, ist es bisher notwendig, entweder die Aufhänge- und die Bodenführungselemente leicht demontierbar zu gestalten, oder den Platz für die Aufhängeelemente so zu dimensionieren, dass die Türe um ein erhebliches Mass angehoben werden kann. In Fällen, wo sowohl für die obern Führungs- bzw. Aufhängeelemente als auch für die Bodenführungselemente nur wenig Platz zur Verfügung steht, z. B. bei Schranktüren, wo die Türhöhe möglichst niedriger sein soll als die Innenraumhöhe des Schrankes, ergeben sich daher erhebliche Schwierigkeiten, wenn den genannten Forderungen entsprochen werden soll.



   Zweck der Erfindung ist, eine Schiebetüre vorzuschlagen, die für den Ein- und den Ausbau nur wenig zusätzliche Manöverierhöhe beansprucht. Die erfindungsgemässe Lösung besteht darin, dass die Bodenführung ein in eine Längsnute am untern Ende der Schiebetüre greifendes Zentrierglied enthält, dessen Kopfpartie auf eine unter die Höhe des untern Türendes liegende Stellung federnd zurückdrängbar ist, dass das Zentrierglied in einer Bohrung in einem unterhalb des untern Türendes angeordneten Gehäuse gleitend geführt und unter der Einwirkung eines Federelementes in seine Einraststellung in der Nute drückbar ist, und dass die genannte Bohrung im Gehäuse exzentrisch angeordnet ist.



   Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist nachstehend anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigt:
Fig. 1 eine Schiebetüre im Vertikalschnitt,
Fig. 2a, 2b das Bodenführungselement nach Fig. 1 in grösserem Massstab, im Längsschnitt und im Grundriss,
Fig. 3a, 3b den Vorgang des Einsetzens der Schiebetüre in die Bodenführung nach Fig. 2,
Fig. 4a, 4b das Ausbauen der Schiebetüre aus der Bodenführung nach Fig. 2a und
Fig. 5 eine Ausführungsvariante des Bodenführungselementes im Längsschnitt.



   Die Schiebetüre 1 gemäss Fig. 1 enthält an ihrem obern Ende eine allgemein mit 2 bezeichnete Aufhängeeinrichtung mit einer Laufschiene 3 und eine Anzahl Laufwagen 4, von welchen einer gezeigt ist. Das untere Ende der Schiebetüre enthält eine - allenfalls mit einer nach unten offenen U Schiene ausgekleideten - Nute 5. In diese Nute greift ein Zapfen 6 eines allgemein mit 7 bezeichneten Bodenführungselementes. Das Gehäuse 8 des in Fig. 2a, 2b detailliert und in grösserem Massstab gezeigten Bodenführungselementes ist in einer Boden- bzw. in einer Aufnahmeplatine 9 verankert.



   Fig. 2a zeigt das Gehäuse 8, welches eine zylindrische Bohrung 10 enthält, im Längsschnitt. Auf seiner Aussenfläche sind Verankerungswulste 11 vorgesehen, welche ein sicheres Haften des Gehäuses in einer Aufnahmebohrung oder in Mauerwerk gewährleistet. In der Bohrung 10 ist ein Kolben 12, an dessen oberem Ende der Zapfen 6 angeformt ist, verschiebbar angeordnet. Das Gehäuse 8 bzw. die Bohrung 10 enthält weiter eine Druckfeder 13, welche einerseits auf dem Gehäuseboden 14 und anderseits in einer Federhausbohrung 15 im Kolben 12 abgestützt ist. Am obern Ende der Bohrung 10 sind Arretierkerben 16 vorgesehen, die den unter Federdruck stehenden Kolben 12 am Austreten aus dem Gehäuse 8 hindern.



  Die Bohrung 10 ist, wie aus Fig. 2b hervorgeht, im Gehäuse 8 exzentrisch angeordnet. Es ist somit möglich, die Seitwärtslage des Zapfens 6 relativ zur Schiebetürebene durch Drehen des Gehäuses 8 zu verändern. Letzteres enthält zu diesem Zweck einen Schraubenzieherschlitz 17.



   Wie das untere Ende der Schiebetüre 1 in das allgemein mit 7 bezeichnete Bodenführungselement eingesetzt wird, zeigen die Fig. 3a und 3b. Nachdem die Schiebetüre durch Einhängen der Laufwagen 4 (Fig. 1) in die Laufschiene 3 an der Tragkonstruktion der Türe aufgehängt ist, wird sie zunächst seitwärts des Bodenführungselementes 7 an dessen Zapfen 6 angelehnt. Der Zapfen 6 ist, wie aus Fig. 2a klar hervorgeht, durch Drücken auf seine Kopfpartie 6' in die Bohrung 10 im Gehäuse 8 versenkbar. Dieses Niederdrücken erfolgt gemäss Fig. 3b zweckmässig mittels eines Werkzeuges 18 mit flachem Ende, z. B. einem Schraubenzieher. Alsdann wird das untere Ende 1' der Schiebetüre bzw. die darin enthaltene Nute 5 über den Bereich über das angeschrägte Ende des Zapfens 6 gebracht und das Werkzeug 18 zurückgezogen.

  Dadurch schnappt der Zapfen 6 hoch und greift in die Nute 5 ein, wie in Fig. 4a gezeigt ist.



   Das Bodenführungselement 7 gestattet, den Abstand h zwischen dem untern Ende der Türe und der Gegenfläche 19 (Fig. 4a) minimal zu wählen und somit auch hohe Ansprüche an präzise Führungen zu erfüllen.



   Damit die Schiebetüre aus der gezeigten Bodenführung herausgehoben werden kann, ist sie zweckmässig an einer oder mehreren Stellen am untern Türende mit einer in die Nute 5 reichenden Öffnung 20 versehen, durch welche z. B. ein stabförmiges Werkzeug 21 geschoben werden kann, um den Zapfen 6 in das Gehäuse des Bodenführungselementes 7 zurückzudrücken. Die Schiebetüre kann alsdann in Pfeilrichtung A oder B seitwärts geschoben werden. Die Öffnung(en) 20 kann (können) auf der einen oder der anderen Türseite, d. h. von vorne sichtbar oder unsichtbar angebracht werden. Sie können auch in nicht gezeigter Weise mit einem Verschlussstopfen verdeckt werden.



   Wenn die Nute 5 über die ganze Türbreite reicht, können die Öffnungen 20 entfallen. In diesem Falle wird der Zapfen 6 von der Stirnseite her mit einem Schraubenzieher niedergedrückt.



   Eine Ausführungsvariante des Bodenführungselementes 7 geht aus Fig. 5 hervor. In dieser bezeichnet 8.1 ein zylindrisches Gehäuse ähnlich demjenigen nach Fig. 2a, wobei allerdings der Gehäuseboden entfallen kann. Das Gehäuse enthält, wie in Fig. 2b gezeigt, eine exzentrische Bohrung 10.1, und der Zapfen 6 ist der obere Teil eines zweckmässig zylindrischen Bolzens 22. Dessen unteres Ende ist von der untern Endwindung 23 einer schraubenförmig gewickelten Zugfeder 24 gehalten, die im Spalt zwischen der Bohrungswand 10.1 und der Mantelfläche des Bolzens 22 angeordnet ist. Die Zugfeder 24 dient sowohl als Federelement zum Zurückführen des Bolzens 22 in seine in Fig. 5 gezeigte Ruhelage, nachdem die Schiebetüre wie anhand der Fig. 3a, b und 4a, b beschrieben ein- oder ausgebaut ist, als auch zum Zentrieren des Bolzens 22 in der Bohrung 10.1.

  Das obere Ende der Feder 24 ist als über das Federprofil herausragender Anschlag 25 gestaltet, welcher in einer im Gehäuse 10.1 angebrachten Nute 26 eingerastet ist.



  Um das Herausfallen des mit der Feder 24 verbundenen Bolzens 22 aus dem Gehäuse 8.1 zu verhindern, kann der Rand der Nute 26 eingestaucht werden.

 

   PATENTANSPRUCH



   Schiebetüre mit einer obenliegenden Führungs- und Tragkonstruktion und einer im Bereich des untern Türendes angebrachten Bodenführung, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenführung ein in eine Längsnute (5) am untern Ende (1') der Schiebetüre (1) greifendes Zentrierglied (6) enthält, dessen Kopfpartie (6') auf eine unter die Höhe des untern Türendes (1') liegende Stellung federnd zurückdrängbar ist, dass das Zentrierglied (6) in einer Bohrung (10) in einem unterhalb des untern Türendes angeordneten Gehäuse (8) gleitend geführt und unter der Einwirkung eines Federelementes (13) in seine Einraststellung in der Nute (5) drückbar ist, und dass die genannte Bohrung (10) im Gehäuse exzentrisch angeordnet ist. 

**WARNUNG** Ende DESC Feld konnte Anfang CLMS uberlappen**.



   

Claims (1)

  1. **WARNUNG** Anfang CLMS Feld konnte Ende DESC uberlappen **.
    Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schiebetüre mit einer obenliegenden Führungs- und Tragkonstruktion und einer im Bereich des untern Türendes angebrachten Bodenführung.
    Damit eine Schiebetüre rasch und ohne umfangreiche Hilfsmittel eingebaut werden kann, ist es bisher notwendig, entweder die Aufhänge- und die Bodenführungselemente leicht demontierbar zu gestalten, oder den Platz für die Aufhängeelemente so zu dimensionieren, dass die Türe um ein erhebliches Mass angehoben werden kann. In Fällen, wo sowohl für die obern Führungs- bzw. Aufhängeelemente als auch für die Bodenführungselemente nur wenig Platz zur Verfügung steht, z. B. bei Schranktüren, wo die Türhöhe möglichst niedriger sein soll als die Innenraumhöhe des Schrankes, ergeben sich daher erhebliche Schwierigkeiten, wenn den genannten Forderungen entsprochen werden soll.
    Zweck der Erfindung ist, eine Schiebetüre vorzuschlagen, die für den Ein- und den Ausbau nur wenig zusätzliche Manöverierhöhe beansprucht. Die erfindungsgemässe Lösung besteht darin, dass die Bodenführung ein in eine Längsnute am untern Ende der Schiebetüre greifendes Zentrierglied enthält, dessen Kopfpartie auf eine unter die Höhe des untern Türendes liegende Stellung federnd zurückdrängbar ist, dass das Zentrierglied in einer Bohrung in einem unterhalb des untern Türendes angeordneten Gehäuse gleitend geführt und unter der Einwirkung eines Federelementes in seine Einraststellung in der Nute drückbar ist, und dass die genannte Bohrung im Gehäuse exzentrisch angeordnet ist.
    Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist nachstehend anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigt: Fig. 1 eine Schiebetüre im Vertikalschnitt, Fig. 2a, 2b das Bodenführungselement nach Fig. 1 in grösserem Massstab, im Längsschnitt und im Grundriss, Fig. 3a, 3b den Vorgang des Einsetzens der Schiebetüre in die Bodenführung nach Fig. 2, Fig. 4a, 4b das Ausbauen der Schiebetüre aus der Bodenführung nach Fig. 2a und Fig. 5 eine Ausführungsvariante des Bodenführungselementes im Längsschnitt.
    Die Schiebetüre 1 gemäss Fig. 1 enthält an ihrem obern Ende eine allgemein mit 2 bezeichnete Aufhängeeinrichtung mit einer Laufschiene 3 und eine Anzahl Laufwagen 4, von welchen einer gezeigt ist. Das untere Ende der Schiebetüre enthält eine - allenfalls mit einer nach unten offenen U Schiene ausgekleideten - Nute 5. In diese Nute greift ein Zapfen 6 eines allgemein mit 7 bezeichneten Bodenführungselementes. Das Gehäuse 8 des in Fig. 2a, 2b detailliert und in grösserem Massstab gezeigten Bodenführungselementes ist in einer Boden- bzw. in einer Aufnahmeplatine 9 verankert.
    Fig. 2a zeigt das Gehäuse 8, welches eine zylindrische Bohrung 10 enthält, im Längsschnitt. Auf seiner Aussenfläche sind Verankerungswulste 11 vorgesehen, welche ein sicheres Haften des Gehäuses in einer Aufnahmebohrung oder in Mauerwerk gewährleistet. In der Bohrung 10 ist ein Kolben 12, an dessen oberem Ende der Zapfen 6 angeformt ist, verschiebbar angeordnet. Das Gehäuse 8 bzw. die Bohrung 10 enthält weiter eine Druckfeder 13, welche einerseits auf dem Gehäuseboden 14 und anderseits in einer Federhausbohrung 15 im Kolben 12 abgestützt ist. Am obern Ende der Bohrung 10 sind Arretierkerben 16 vorgesehen, die den unter Federdruck stehenden Kolben 12 am Austreten aus dem Gehäuse 8 hindern.
    Die Bohrung 10 ist, wie aus Fig. 2b hervorgeht, im Gehäuse 8 exzentrisch angeordnet. Es ist somit möglich, die Seitwärtslage des Zapfens 6 relativ zur Schiebetürebene durch Drehen des Gehäuses 8 zu verändern. Letzteres enthält zu diesem Zweck einen Schraubenzieherschlitz 17.
    Wie das untere Ende der Schiebetüre 1 in das allgemein mit 7 bezeichnete Bodenführungselement eingesetzt wird, zeigen die Fig. 3a und 3b. Nachdem die Schiebetüre durch Einhängen der Laufwagen 4 (Fig. 1) in die Laufschiene 3 an der Tragkonstruktion der Türe aufgehängt ist, wird sie zunächst seitwärts des Bodenführungselementes 7 an dessen Zapfen 6 angelehnt. Der Zapfen 6 ist, wie aus Fig. 2a klar hervorgeht, durch Drücken auf seine Kopfpartie 6' in die Bohrung 10 im Gehäuse 8 versenkbar. Dieses Niederdrücken erfolgt gemäss Fig. 3b zweckmässig mittels eines Werkzeuges 18 mit flachem Ende, z. B. einem Schraubenzieher. Alsdann wird das untere Ende 1' der Schiebetüre bzw. die darin enthaltene Nute 5 über den Bereich über das angeschrägte Ende des Zapfens 6 gebracht und das Werkzeug 18 zurückgezogen.
    Dadurch schnappt der Zapfen 6 hoch und greift in die Nute 5 ein, wie in Fig. 4a gezeigt ist.
    Das Bodenführungselement 7 gestattet, den Abstand h zwischen dem untern Ende der Türe und der Gegenfläche 19 (Fig. 4a) minimal zu wählen und somit auch hohe Ansprüche an präzise Führungen zu erfüllen.
    Damit die Schiebetüre aus der gezeigten Bodenführung herausgehoben werden kann, ist sie zweckmässig an einer oder mehreren Stellen am untern Türende mit einer in die Nute 5 reichenden Öffnung 20 versehen, durch welche z. B. ein stabförmiges Werkzeug 21 geschoben werden kann, um den Zapfen 6 in das Gehäuse des Bodenführungselementes 7 zurückzudrücken. Die Schiebetüre kann alsdann in Pfeilrichtung A oder B seitwärts geschoben werden. Die Öffnung(en) 20 kann (können) auf der einen oder der anderen Türseite, d. h. von vorne sichtbar oder unsichtbar angebracht werden. Sie können auch in nicht gezeigter Weise mit einem Verschlussstopfen verdeckt werden.
    Wenn die Nute 5 über die ganze Türbreite reicht, können die Öffnungen 20 entfallen. In diesem Falle wird der Zapfen 6 von der Stirnseite her mit einem Schraubenzieher niedergedrückt.
    Eine Ausführungsvariante des Bodenführungselementes 7 geht aus Fig. 5 hervor. In dieser bezeichnet 8.1 ein zylindrisches Gehäuse ähnlich demjenigen nach Fig. 2a, wobei allerdings der Gehäuseboden entfallen kann. Das Gehäuse enthält, wie in Fig. 2b gezeigt, eine exzentrische Bohrung 10.1, und der Zapfen 6 ist der obere Teil eines zweckmässig zylindrischen Bolzens 22. Dessen unteres Ende ist von der untern Endwindung 23 einer schraubenförmig gewickelten Zugfeder 24 gehalten, die im Spalt zwischen der Bohrungswand 10.1 und der Mantelfläche des Bolzens 22 angeordnet ist. Die Zugfeder 24 dient sowohl als Federelement zum Zurückführen des Bolzens 22 in seine in Fig. 5 gezeigte Ruhelage, nachdem die Schiebetüre wie anhand der Fig. 3a, b und 4a, b beschrieben ein- oder ausgebaut ist, als auch zum Zentrieren des Bolzens 22 in der Bohrung 10.1.
    Das obere Ende der Feder 24 ist als über das Federprofil herausragender Anschlag 25 gestaltet, welcher in einer im Gehäuse 10.1 angebrachten Nute 26 eingerastet ist.
    Um das Herausfallen des mit der Feder 24 verbundenen Bolzens 22 aus dem Gehäuse 8.1 zu verhindern, kann der Rand der Nute 26 eingestaucht werden.
    PATENTANSPRUCH
    Schiebetüre mit einer obenliegenden Führungs- und Tragkonstruktion und einer im Bereich des untern Türendes angebrachten Bodenführung, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenführung ein in eine Längsnute (5) am untern Ende (1') der Schiebetüre (1) greifendes Zentrierglied (6) enthält, dessen Kopfpartie (6') auf eine unter die Höhe des untern Türendes (1') liegende Stellung federnd zurückdrängbar ist, dass das Zentrierglied (6) in einer Bohrung (10) in einem unterhalb des untern Türendes angeordneten Gehäuse (8) gleitend geführt und unter der Einwirkung eines Federelementes (13) in seine Einraststellung in der Nute (5) drückbar ist, und dass die genannte Bohrung (10) im Gehäuse exzentrisch angeordnet ist.
    UNTERANSPRÜCHE 1. Schiebetüre nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentrierglied ein in einem hülsenförmigen Gehäuse (8) gelagerter Zapfen (6) ist, der am obern Ende eines Führungsteils (12) angeformt ist, welcher seinerseits in der Bohrung (10) im Gehäuse (8) gleitbar gelagert ist.
    2. Schiebetüre nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (8) zylindrische Gestalt besitzt und die genannte Bohrung (10) eine Sacklochbohrung ist (Fig. 2a).
    3. Schiebetüre nach Unteranspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseoberfläche mit Verankerungsmitteln (11) versehen ist.
    4. Schiebetüre nach Unteranspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsteil (12) ein Kolben ist und eine zentrale Bohrung (15) enthält, die zum Zentrieren einer Schraubenfeder (13) dient, und dass am Öffnungsrand der Gehäusebohrung Arretierkerben (16) angebracht sind, welche das Heraustreten des Führungsteils (12) aus dem Gehäuse (8) verhindern.
CH1642074A 1974-12-10 1974-12-10 Floor guide for sliding door - has spring loaded retractable guide pins in floor facilitating fitting CH588007A5 (en)

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