Die vorliegende Erfindung betrifft eine Rohrverbindung zum dichten Verbinden von zwei Rohrenden, mit einer auf die Rohrenden aufsteckbaren elastischen Dichtungsmanschette und einem die Dichtungsmanschette abdeckenden Band mit überlappenden Enden.
Rohrverbindungen sind in verschiedenen Ausführungen bekannt, mit denen zwei benachbarte zylindrische Rohrenden tropfdicht miteinander verbunden werden. Sie weisen eine elastische Dichtungsmanschette, beispielsweise aus Gummi oder Kunststoff, auf, die mittels Spannbriden an den Rohrenden fest angepresst werden. Anstelle zweier schmaler Spannbriden ist es auch bekannt, ein einziges Metallband zu verwenden, das eine der Breite der Dichtungsmanschette entsprechende Breite aufweist und mit mehreren Schrauben, meistens zwei, gespannt wird. Da die Enden des Metallbandes zur Aufnahme der Spannschrauben ausgebildet werden, entsteht ein Spalt zwischen den Enden des Metallbandes, welcher mit einem Lappen derselben Breite wie das Metallband abgedeckt wird, der entweder lose eingelegt oder auf der Innenseite des Metallbandes angeschweisst wird.
Es ist weiter eine Rohrverbindung bekannt, bei welcher die Enden des Metallbandes sich überlappen. Für die Aufnahme der Spannmittel wird in der Nähe der Enden des Metallbandes auf seiner Aussenseite je ein Profil angeschweisst, an dem ein Klemmstück eingehängt wird. Zum Spannen des Metallbandes wird das Klemmstück mittels eines besonderen Werkzeuges bleibend verformt. Nachteilig ist bei dieser Ausführung, dass die Spannung nicht beliebig gesteigert werden kann, so dass eine einwandfreie Dichtung nur bei geringen Drücken erzielbar ist. Weiter ist das Anschweissen von besonderen Klemmprofilen aufwendig.
Die bekannten Rohrverbindungen weisen alle den gemeinsamen Nachteil auf, dass zur Herstellung einer vollständigen Bride zusätzliche Teile notwendig sind, so dass deren Herstellung verhältnismässig aufwendig ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Rohrverbindung zu schaffen, die die Nachteile der bestehenden Rohrverbindungen vermeidet und mit einem Minimum an Arbeitsaufwand hergestellt werden kann. Diese Aufgabe wird gemäss der Erfindung durch eine Rohrverbindung der eingangs beschriebenen Art gelöst, bei welcher das Band mit je einem in der Nähe seiner Enden angeordneten, sich über einen Teil der Breite des Bandes quer zur Umfangsrichtung erstreckenden Schlitz versehen ist, dessen endseitiger Rand einen aus dem Material des Bandes herausgebogenen Haltebord bildet, an dem ein sich an das Band anschmiegendes Spannelement einhängbar ist. Dadurch erreicht man, dass ausser dem Metallband kein zusätzlicher Teil benötigt wird, um das Spannelement einzuhängen, das zudem sich in platzsparender Weise an das Band anschmiegt.
Die Erfindung ist in der beiliegenden Zeichnung beispielsweise dargestellt und nachfolgend beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 Eine Seitenansicht einer Rohrverbindung mit einer ersten Ausführungsform des Spannelementes,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Rohrverbindung nach Fig. 1 mit montiertem Spannkeil,
Fig. 4 eine Seitenansicht einer Rohrverbindung mit einer zweiten Ausführungsform des Spannelementes. und
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Rohrverbindung nach Fig. 4 mit gespannter Spannschnalle.
In den Figuren ist mit 1 eine elastische Dichtungsmanschette bezeichnet, welche einen Steg 2 aufweist, der als Anschlag für die nicht dargestellten Rohrenden dient, welche mit der Rohrverbindung gekuppelt werden.
Weiter weist die Dichtungsmanschette 1 flexible Dichtungslippen 3 auf, welche sich zweckmässig bereits bei ungespannter Dichtungsmanschette 1 am Aussenumfang der Rohrenden anlegen und damit eine Dichtung gewährleisten, bevor die Rohrverbindung gespannt ist, jedoch wegen ihres geringen Formwiderstandes keine Behinderung beim Aufstülpen der Dichtungsmanschette bewirken.
Um die Dichtungsmanschette 1 ist ein zweckmässig aus Metall hergestelltes Band 4 gelegt, dessen Enden 5, 6 sich überlappen. Das Band weist in der Nähe seiner Enden 5, 6 quer über einen Teil der Breite des Bandes 4 verlaufende Schlitze 7, 8 auf. Der auf der Seite der Enden 5, 6 des Bandes 4 gelegene Rand der Schlitze 7, 8 ist aus dem Material des Bandes 4 herausgebogen und bildet einen Haltebord 9, 10. In die Halteborde wird ein Spannelement eingehängt, welches in Fig. 1-3 gesamthaft mit 11 und in Fig. 4 und 5 mit 12 bezeichnet ist.
Das Spannelement 11 nach Fig. 1-3 besteht aus einem Spannkeil 13 mit hakenförmigen Rändern 14, die sich längs der geneigten Seiten des Spannkeiles 13 erstrecken. Die am Band 4 herausgebogenen Halteborde weisen dieselbe Neigung auf, wie die Neigung des Spannkeiles 13. Demgemäss können die hakenförmigen Ränder 14 des Spannkeiles 13 formschlüssig in die Halteborde 9, 10 eingreifen. Das Spannen des Bandes 4 erfolgt durch axiales Verschieben des Spannkeiles 13 in Richtung des eingezeichneten Pfeiles 15. Das Verschieben des Spannkeiles 13 kann hierbei auf verschiedene Art und Weise erfolgen, beispielsweise mit einem Schlagwerkzeug.
Die gesamte Rohrverbindung nach Fig. 1-3 besteht somit aus drei Teilen, nämlich der Dichtungsmanschette 1, dem Band 4 und dem Spannkeil 13. Der Spannkeil schmiegt sich hierbei weitgehend an das Band 4 an, steht somit nur sehr wenig heraus und benötigt wenig Platz.
In Fig. 4 und 5 ist das Spannelement 12 eine Spannschnalle, die aus einem Spannhebel 16 und einem Spannbügel 17 zusammengesetzt ist. Der Spannbügel 17 ist zweckmässig aus einem Draht geformt, dessen Enden hakenförmig abgebogen und in Bohrungen 19 des Spannhebels 16 einsetzbar sind. Die nebeneinander angeordneten Bohrungspaare erlauben die Einstellung des Spannabstandes der Spannschnalle 12.
Zum Spannen des Bandes 4 wird der Spannhebel 16 in den Haltebord 9 und der Spannbügel 17 in den Haltebord 10 bei auswärtsragendem Spannhebel 16 eingehängt und der Spannhebel 16 in die in Fig. 5 dargestellte Spannlage gebracht, wo er sich in einer Übertotpunktlage befindet und somit gegen das Öffnen gesichert ist.
Auch die Halteschnalle 12 schmiegt sich in der Spannlage an das Band 4 an und benötigt ebenfalls wenig Platz. Der Vorteil liegt darin, dass das Spannen der Rohrverbindung ohne besonderes Werkzeug vorgenommen werden kann.
Das Spannband 4 weist an beiden Stirnseiten Bördelungen 20 auf, durch welche die Dichtungsmanschette 1 in ihrer Lage gegenüber dem Band 4 gehalten wird. Es ist aber auch möglich, die stirnseitigen Bördelungen wegzulassen und dafür die Manschette in geeigneter Weise mit dem Band 4 zu verbinden, beispielsweise durch eine Klebung oder durch eine Vulkanisierung. Auch in diesem Falle ist die Lage der Dichtungsmanschette 1 gegenüber dem Band 4 gewährleistet.
Die beschriebene Rohrverbindung setzt sich aus sehr wenig Teilen zusammen, erlaubt eine starke Spannwirkung auf die Dichtungsmanschette auszuüben, benötigt wenig Platz und lässt sich mit geringem Aufwand herstellen.