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Die vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen zur
Verbindung von zwei Teilstücken eines Transportbandes und,
spezieller, aus zwei Reihen von Klammern mit im allgemeinen
U-förmigen Querschnitt bestehende Verbindungsvorrichtungen,
wobei die Klammern dafür bestimmt sind, auf die Enden
dieser beiden Teilstücke übergreifend aufgesetzt und dann
durch einen Gelenkbolzen, der in die durch diese Klammern
gebildeten überlappenden Scharnieraugen eingeführt ist,
wieder zusammengefügt zu werden. Die französische
Patentanmeldung FR-A-2 593 872 beschreibt eine solche Vorrichtung
nach den Oberbegriff der Ansprüche 1 und 3.
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Infolge dieser Konstruktion ist zwischen den Scharnieraugen
der beiden Klammerreihen sowie zwischen den Scharnieraugen
einer bestimmten Reihe und dem Rand des gegenüberliegenden
Endes des Transportbandes ein mehr oder weniger großer
Spielraum gelassen. Wenn unter diesen Umständen ein solches
Transportband für die Förderung von losen, Feinanteile
enthaltende Materialien, zum Beispiel Kohle, verwendet
wird, können diese Feinanteile über die so an der
Vorderseite einer solchen Verbindungsvorrichtung vorhandenen
Lücken hinweg transportiert werden. Die Passage dieser
Feinanteile ist jedoch ein Nachteil, weil sie in Lager und
Wälzlager der Führungsrollen und in die Antriebstrommel des
Transportbandes gelangen können. Dies kann zur Gefährdung
der entsprechenden Anlage durch Blockierung und
Beschädigung führen.
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Zur Vermeidung dieser Nachteile ist schon vorgeschlagen
worden, Einrichtungen einzubauen, die dafür bestimmt sind,
die Dichtigkeit des betreffenden
Verbindungsvorrichtungstyps soweit wie möglich zu gewährleisten. So beschreibt das
britische Patent GB-A-634.028 eine Verbindungsvorrichtung,
in welcher zusätzlich ein Wulst aus kompressiblem Werkstoff
zwischen dem Rand eines jeden Endes eines Transportbandes
und dem in die Scharnieraugen der beiden Klammerreihen
eingeführten Gelenkbolzen vorgesehen ist. Wegen ihrer
Kompressibilität können diese Wülste dann die Form der
Teile des gegenüberliegenden Gelenkbolzens annehmen. Weil
diese Wülste jedoch einfach in den Zwischenraum zwischen
dem Verbindungsbolzen und dem Rand eines Endes des
Transportbandes eingeführt werden, sind sie dort nicht wirklich
bewegungsunfähig. Sie können sich deshalb verschieben.
Außerdem bewirkt die fehlende Bewegungslosigkeit, daß sich
diese Wülste bei der Drehung der entsprechenden
Verbindungsvorrichtung um sich selbst verdrehen, was ihre
schnelle Abnutzung zur Folge hat.
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Überdies muß ein solcher Wulst in Abhängigkeit von der
Dicke des entsprechenden Transportbandes eine bestimmte
Dicke aufweisen. Deshalb ist es nicht möglich, ein und
denselben Wulsttyp für Förderbänder mit sehr
unterschiedlichen Dicken zu verwenden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist deshalb eine
Dichtverbindung, die so konstruiert ist, daß die obenerwähnten
Nachteile abgewendet werden, wobei die Konstruktion dieser
Dichtung auch derart ist, daß sie sehr leicht montiert
werden kann.
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Zu diesem Zweck besteht diese Dichtung aus einem Profil aus
elastischem Werkstoff mit einem im allgemeinen U-förmigen
Querschnitt, so daß sie übergreifend auf das Ende eines zu
verbindenden Teilstücks aufgesteckt werden kann, und zwar
unter den Klammern der entsprechenden Reihe einer
Verbindungsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß:
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- daß der mittlere Teil dieser Dichtung eine Reihe von
quergerichteten Ausstanzungen aufweist, die für die
Aufnahme des Scharnieraugenendes einer der
Verbindungsklammern der gegenwirkenden Reihe geeignet sind, wobei
diese Ausstanzungen ebenso viele schmale Lamellen
abgrenzen, die dafür bestimmt sind, gegen den Verbindungsbolzen
auf der genau entgegengesetzten Seite des Endes des
Scharnierauges einer der Klammern der entsprechenden
Reihe zu drücken,
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- jede der so vorgesehenen schmalen Lamellen eine Schleife
formt, die an der entgegengesetzten Seite zu der, welche
dafür bestimmt ist, gegen den Verbindungsbolzen zu
drücken, einen Vorsprung bildet, wobei diese Schleife je
nach der Dicke des Transportbandes mehr oder weniger
zusammengedrückt oder auseinandergezogen sein kann.
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Somit ist die vorliegende Dichtung nach Befestigung der
Klammern der entsprechenden Verbindungsvorrichtung absolut
unbeweglich, weil die Befestigungshaken dieser Klammern so
angeordnet sind, daß sie über beide Seitenschenkel dieser
Dichtung greifen. Überdies kann die Dichtung an mehr oder
weniger dicken Transportbändern verwendet werden. Die an
den Lamellen, die den mittleren Teil dieser Dichtung
bilden, vorgesehene Schleife ermöglicht diesen, sich mehr oder
weniger auszudehnen oder einzuziehen, je nachdem, ob das
Transportband sehr dick oder im Gegenteil dünn ist. Zudem
verleihen die zwischen diesen Lamellen vorgesehenen
Ausstanzungen dem mittleren Teil der Dichtung eine sehr hohe
Flexibilität und ermöglichen gerade diesem,
auseinandergezogen oder eingezogen werden zu können, und zwar in
Abhängigkeit der mehr oder weniger starken Dicke des
entsprechenden Transportbandes.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung sind außerdem die
Verbindungsvorrichtungen des obenerwähnten Typs, die mit den
im Folgenden beschriebenen beiden Dichtverbindungen
ausgestattet sind.
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Im übrigen wird die Erfindung im Verlauf der folgenden
Beschreibung mit Verweis auf die nur zur Information
beigefügten Zeichnungen offensichtlich. In diesen Zeichnungen
sind:
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Figur 1 eine Perspektivansicht einer
Dichtverbindung nach der Erfindung.
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Figur 2 eine Teilansicht im Aufriß der
Innenfläche einer solchen Dichtung.
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Figur 3 eine Teilansicht in der Perspektive
einer Verbindung des Transportbandes,
die mittels einer, zwei
Dichtverbindungen enthaltenden Verbindungsvorrichtung
nach der Erfindung hergestellt ist.
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Figuren 4a bzw. 4b Seitenansichten entlang der Linien A-A
und B-B in Figur 3.
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Wie schon erwähnt, ist die in Figur 1 dargestellte
Dichtverbindung dafür bestimmt, an eine Verbindungsvorrichtung
der Enden von zwei Teilstücken 1a und 1b eines
Transportbandes angefügt zu werden. Dieser Vorrichtungstyp umfaßt
zwei Reihen im allgemeinen U-förmiger, Metallklammern 2a,
2b, die beiden Enden dieser beiden Teilstücke übergreifend
angeordnet sind. Diese Klammern bilden Scharnieraugen 3a
bzw. 3b, die folglich in entgegengesetzter Richtung
ausgerichtet sind. Diese Scharnieraugen sind stufenweise
abgesetzt, um miteinander so überlappt zu werden, daß sie eine
Art Scharnier bilden, in dessen Inneres ein
Verbindungsbolzen 4, der aus einen metallischen Kabelstück besteht,
eingeführt ist. Die Befestigung der beiden Klammerreihen
erfolgt mit metallischen Heftklammern 5, deren Spitzen
umgebogen werden, nachdem sie nacheinander einen ersten
Schenkel einer der Klammern 2a oder 2b, das entsprechende
Teilstück 1a oder 1b des Transportbandes, und den
gegenüberliegenden Schenkel derselben Klammer überquert haben.
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Die in Figur 1 dargestellte und mit der allgemeinen
Verweiszahl 6 bezeichnete Dichtverbindung weist einen
allgemein U-förmigen Querschnitt auf. So kann diese Dichtung am
Ende eines der Teilstücke des Transportbandes unter den
Klammern der entsprechenden Reihe übergreifend aufgesetzt
werden. Die beiden Seitenteile 7 und 8 bilden dann zwei
Bänder, die gegen beide Flächen des entsprechenden
Teilstücks des Transportbandes angeordnet sind. So werden diese
beiden Teile beim Eintreiben der Heftklammern 5 von diesen
Heftklammern übergriffen.
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Der mittlere Teil 9 dieser Dichtung weist eine Reihe von
quergerichteten Ausstanzungen 10 auf, die ebenso viele
schmale Lamellen 11 abgrenzen. Nun formt jede dieser
Lamellen eine Schleife, die gegenüber der Seite, die für den
Verbindungsbolzen bestimmt ist, einen Vorsprung bildet.
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Jeder der Seitenteile 7 und 8 der Dichtung enthält nahe
ihrer Verbindung mit dem Mittelteil 9 der Dichtung eine
Reihe hervorstehender Zähne 12, die jeweils genau senkrecht
zu einer der Ausstanzungen 10 des Mittelteils 9 angeordnet
sind. Es ist zweckmäßig, anzumerken, daß die Fläche der
Zähne 12, die dem Verbindungsbolzen 4 zugewandt ist, ein
konkav geformtes Profil 13 aufweist.
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Die so gebildete Dichtung ist durch Abformung aus
elastischen Werkstoff, zum Beispiel aus Natur- oder
Synthetikgummi, hergestellt. Die Dichtung besitzt deshalb eine sehr
hohe Geschmeidigkeit. Diese Geschmeidigkeit ist auf der
rechten Seite des Mittelteils 9 durch die sehr zahlreichen
quergerichteten Ausstanzungen 10 offensichtlich
hervorgehoben. Demzufolge besitzen die Zwischenlamellen 11 eine sehr
hohe Geschmeidigkeit, und können sich deshalb sehr leicht
verformen.
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Die hervorstehenden Zähne 12 dieser Dichtung sind dafür
bestimmt, im Innern der Zwischenräume 14, die sich zwischen
zwei aufeinanderfolgenden Scharnieraugen 3a oder 3b der
entsprechenden Klammerreihe befinden, eingepaßt zu werden.
Deshalb befinden sich die Ausstanzungen 10 der in Betracht
gezogenen Dichtung zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Scharnieraugen dieser Klammerreihe. Somit sind die
Ausstanzungen 10 und die Lamellen 11 der beiden Dichtungen 6a und
6b, die mit den beiden Reihen bestückt sind, wie die
Scharnieraugen 3a und 3b dieser Klammern bei der Zusammenfügung
der beiden Klammerreihen mittels des Verbindungsbolzens 4
stufenweise abgesetzt. Demzufolge sind die beiden Enden der
Scharnieraugen der gegenwirkenden Klammerreihe im Innern
der Ausstanzungen 10 einer in Betracht gezogenen Dichtung
6a oder 6b angeordnet, und kommen mit der gekrümmten Fläche
13 der hervorstehenden Zähne 12 dieser Dichtung in
Berührung.
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Die Lamellen 11 dieser Dichtung sind gegenüber den
Scharnieraugen 3a oder 3b der entsprechenden Klammerreihe
angeordnet. Deshalb drücken diese Lamellen direkt gegen den
Verbindungsbolzen 4 an der genau entgegengesetzten Seite
des Endes des Scharnierauges einer der Klammern der
entsprechenden Reihe. Wie deutlich aus den Figuren 4a und 4b
ersichtlich, ist der Bolzen 4 somit vollständig zwischen
dem Scharnierauge 3a oder 3b der Klammern einer der Reihen
und einer der Lamellen 11 der Dichtung, die zur gleichen
Klammerreihe gehört, umhüllt (siehe Figuren 4a und b). Dies
ermöglicht die Erzielung einer perfekten Dichtheit, und
dies um so mehr, als die hervorstehenden Zähne 11 in die
Zwischenräume zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Scharnieraugen eingreifen, und außerdem die Enden der Scharnieraugen
3a oder 3b jeder Reihe in die Ausstanzungen 10 des
Mittelteils 9 der Dichtung, die zur gegenwirkenden Klammerreihe
gehört, eingegriffen haben.
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Der hauptsächliche Vorteil der Dichtung nach der Erfindung
besteht jedoch darin, daß sie an Teilstücken von mehr oder
weniger dicken Transportbändern verwendet werden kann. Dies
ergibt sich dadurch, daß die für die Lamellen 11
vorgesehene Schleifenform den Lamellen ermöglicht, sich je nach
Fall auseinanderzuziehen oder einzuziehen. Wie schon
obenerwähnt,
weisen diese Lamellen zudem aufgrund der
zahlreichen Ausstanzungen 10 im Mittelteil 9 der Dichtung eine
sehr hohe Geschmeidigkeit auf.
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Im übrigen veranschaulichen die Figuren 4a und 4b die
Verwendung der Dichtung nach der Erfindung an
Transportbändern mit unterschiedlichen Dicken E1 und E2. Wie
festgestellt werden kann, muß nur die Schleife, die von den
Lamellen 11 gebildet wird, verlängert werden, wenn solche
Dichtungen an Transportbändern mit relativ starker Dicke
verwendet werden (siehe Figur 4a). Wenn solche Dichtungen
andererseits mit dünneren Transportbändern verwendet
werden, wird die von den Lamellen 11 gebildete Schleife mehr
oder weniger "wie ein Akkordeon" zusammengedrückt (siehe
Figur 4 b). So ist ein sehr großer Spielraum vorhanden, so
daß der gleiche Dichtungstyp an Förderbändern mit sehr
unterschiedlichen Dicken verwendet werden kann. Deshalb
handelt es sich in Vergleich mit Dichtungen, die bisher an
Verbindungsvorrichtungen des in Betracht gezogenen Typs
vorgesehen waren, um einen wesentlichen Vorteil.
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Wegen der Konstruktion der vorliegenden Dichtung kann diese
auch vorher im Innern der Klammern einer selben Reihe
montiert werden. Die hervorstehenden Zähne 12 dieser
Dichtung greifen dann in die Zwischenräume zwischen den
Scharnieraugen der in Betracht gezogenen Klammerreihe ein. Dies
genügt zur Sicherung, daß die Dichtverbindungen solange
festgehalten werden, bis die entsprechende Klammerreihe
gebraucht wird und befestigt ist, wobei der Querschnitt der
hervorstehenden Zähne 12 so bemessen ist, daß eine
bestimmte Verklemmung ihres Sitzes gesichert wird.
Demzufolge sind für die Anbringung von Dichtverbindungen
mit zwei Klammerreihen ein und derselben
Verbindungsvorrichtung keine zusätzlichen Arbeiten erforderlich. Es
genügt nämlich, die beiden Klammerreihen an beide Enden der
beiden zusammenzufügenden Teilstücke des Transportbandes
anzupassen, damit die beiden entsprechenden
Dichtverbindungen in der gewünschten Position so montiert werden, daß die
Enden der Scharnieraugen der Klammern einer der Reihen in
die Ausstanzungen 10 des Mittelteils der Dichtung 6, der im
Innern der Klammern der gegenwirkenden Reihe vorgesehen
ist, eingreifen.
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Im dargestellten Beispiel wird die Dichtverbindung nach der
Erfindung mit Klammern verwendet, die jeweils zwei
Scharnieraugen enthalten. Indessen könnte diese Dichtung auch
mit Klammern verwendet werden, die mit nur einem
Scharnierauge oder andererseits mit einer größeren Anzahl
Scharnieraugen versehen sind. Im übrigen können die Einzelheiten der
Form der Dichtverbindung nach der Erfindung in Abhängigkeit
von den charakteristischen Eigenschaften der Klammern der
Verbindungsvorrichtung geändert werden.
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Wie schon erwähnt, gehören zur Aufgabe der Erfindung auch
Verbindungsvorrichtungen, die zwei Klammerreihen des in
Betracht gezogenen Typs und zwei Dichtverbindungen, die
jeweils an diese beiden Reihen angefügt sind, aufweisen.
Diese Vorrichtungen können für die Verbindung von
Teilstücken eines Transportbandes zur Förderung von losem
Material, z.B. Kohle, Kies usw., verwendet werden.