Die Erfindung bezieht sich auf eine Schubladenführungsanordnung mit Führungsschienen, wobei die Lastübertragung über die frei geführten Wälzkörper erfolgt.
Bisher war es erforderlich, bei derartigen Führungen den Schlitz bzw. das Spiel zwischen Schublade und Korpus möglichst klein zu halten, damit die Wälzkörper und Rollen, die sich in den Führungsschienen befanden, möglichst auf ihrer ganzen Breite die Last übertragen. Die Wälzkörper waren dabei sowohl in der Schubladenführung als auch in der Korpusführung angeordnet.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Wälzkörper so anzuordnen, dass man das Spiel zwischen Schublade und Korpus vergrössern kann, ohne dass dadurch sich die Auflagefläche, welche die Last bei den Wälzkörpern überträgt, sich verringert. Eine Verringerung der Auflagefläche würde nämlich einen höheren spezifischen Flächendruck und damit eine raschere Abnutzung der Führungen zur Folge haben, abgesehen davon, dass die Leichtgängigkeit der Führung verschlechtert würde. Ein zu kleines Spiel zwischen Schublade und Korpus kann, wenn das Holz arbeitet, d. h. unter Einfluss von Feuchtigkeit quillt, zu einem Klemmen führen. Im übrigen ist die Herstellung derartiger Schubladen mit dem Korpus teurer, je geringer dieses Spiel sein muss.
Die Lösung der Aufgabe nach der Erfindung besteht darin, dass die Wälzkörper, z. B. als Rollen ausgebildet, in der einen, z. B. ortsfesten, Führungsschiene gegen Herausfallen gesichert angeordnet sind und die andere Führungsschiene Laufflächen besitzt, die gleichzeitig das Auflager der Wälzkörper bilden. Bei dieser Ausführung geht man also einen vollkommen neuen Weg. Die Wälzkörper sind nicht mehr sowohl in der Schublade als auch im Korpus gegenüberliegend angeordnet, sondern sie befinden sich nur auf einer Seite, entweder in der Schublade oder im Korpus. Dort sind sie hintereinanderliegend angeordnet. Zwischen die Wälzkörper greift dann die Führungsschiene des anderen Teiles. Sind z.
B. die Wälzkörper in der Führungsschiene der Schublade angeordnet, dann ist am Korpus eine Führungsschiene befestigt und auf der oberen Seite dieser Führungsschiene läuft dann die obere Laufrolle, während gegenüberliegend auf der unteren Seite dieser Führungsschiene sich die untere Laufrolle abwälzt.
Es ergibt sich dadurch auch noch eine Fertigungsvereinfachung, weil diese Führungsschiene gegenüberliegend angeordnete Laufflächen aufweist.
Eine Vereinfachung ergibt sich z. B. noch dadurch, dass die Lauffläche in einem Gleiter geführt gleichzeitig als Gleitfläche ausgebildet ist und ein Wälzlager über der Gleitfläche auf dieser rollend angeordnet ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird also die untere Laufrolle bzw. der Wälzkörper durch eine Gleitfläche ersetzt, die in einen Gleiter geführt ist. Man wird diese Ausführung wählen, wenn mit geringeren Auflagedrücken gerechnet wird, weil doch zwischen Gleitfläche und Gleiter, auch wenn dort die Auflagefläche sehr klein gehalten wird, grössere Reibungen auftreten, wie beim Abrollen der Wälzkörper.
Bei dem genannten Ausführungsbeispiel ergibt sich, dass die Länge des Gleitweges doppelt so gross ist als der grösstmögliche Rollenweg.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt.
Fig. 1 zeigt in der Vorderansicht zwei Führungsschienen mit den entsprechenden Wälzkörpern.
Fig. 2 zeigt im Schnitt die Seitenansicht der Fig. 1. Dabei ist schematisch noch Korpus und Schublade dargestellt.
Fig. 3 zeigt im Gegensatz zur Fig. 1 eine andere Endlage der Schublade.
Fig. 4 zeigt bei eingeschobener Schublade die Verwendung eines Gleiters und einer Gleitfläche statt des unteren Wälzkörpers.
Fig. 5 zeigt entsprechend der Fig. 4 eine Stellung der Schu6- lade in ausgezogenem Zustand.
Fig. 6 zeigt einen Wälzkörper.
Fig. 7 ist ein Schnitt längs der Linie A-A der Fig. 5.
Fig. 8 ist ein Schnitt längs der Linie B-B der Fig. 5.
In der Fig. 2 ist der Korpus 1 für die Schublade schematisch dargestellt. Gegenüberliegend ist die Schublade 2 mit der dem Korpus zugekehrten Seite gezeigt. Auf der Schubla denseite 2 ist die Führungsschiene 3 z. B. durch Schrauben oder Kleben befestigt. Auf der Korpusseite 1 ist die andere
Führungsschiene 4 befestigt, die im Ausführungsbeispiel etwa
U-förmigen Querschnitt besitzt. Selbstverständlich lassen sich hier auch andere Querschnittsformen verwenden. Es können selbstverständlich auch die Seiten vertauscht sein, d. h. an der Schublade 2 kann die Führungsschiene 4 und am Korpus 1 die Führungsschiene 3 befestigt werden, ohne dass an den Erfindungsvorteilen sich etwas ändert.
In der Führungsschiene 4 sind Schlitze 5, 6 angeordnet, deren Breite 11 nach Fig. 1 grösser ist als der Durchmesser
21 (Fig. 6) des Zapfen 9 bzw. 10 der Rollen. Die Schlitzbreite
11 ist aber kleiner als der Zapfendurchmesser 9 bzw. 10 und der Durchmesser der kreisförmigen Aussparungen 7, 8 ist grösser als der Durchmesser der Zapfen 9 oder 10. Durch diese Ausbildung wird gewährleistet, dass man die mit den Wälzkörpern 12, 13 festverbundenen Zapfen 9, 10 durch Einschieben in die kreisförmigen Aussparungen 7, 8 und Bewegung längs der Schlitze 5, 6 in diesem gegen Herausfallen sichern kann. Diese Sicherung gegen Herausfallen wäre aber genauso möglich, wenn man den U-förmigen Querschnitt der Führungsschiene 4 so abändert, dass vorn die Schenkel dieses U so weit abgebogen werden, z.
B. mit einem Ansatz 22, wie er in der Fig. 2 schematisch dargestellt ist, um dadurch die Rollen vor dem Herausfallen zu sichern. Es sind auch alle anderen an sich bekannten Ausführungen möglich, um diese Rollen am Herausfallen zu sichern. Wesentlich ist immer, dass diese Rollen nicht gelagert sind, sondern sich nur abwälzen. Es entfällt dadurch jede Lagerreibung und ein sehr leichter Lauf der Schublade ist dadurch gesichert.
Auf der Gegenseite. d. h. im Ausführungsbeispiel auf der Schubladenseite, ist dann die Führungsschiene 3 befestigt.
Sie ist im Ausführungsbeispiel L-förmig ausgebildet. Der eine Schenkel 15 dieses L ist dabei ebenfalls durch Verschraubung oder Kleben mit der Schublade 2 verbunden, während der abgewinkelte Schenkel 14 zwischen die Wälzkörper 12, 13 greift, die im Ausführungsbeispiel als Rollen ausgebildet sind. Insbesondere die Fig. 2 lässt erkennen, dass durch dieses Dazwischengreifen eine obere und untere Lauffläche gebildet wird. Es überträgt also dann nur der Querschnitt des Schenkel 14 die Last. Dadurch ergibt sich wieder eine Einsparung an Herstellungskosten. Der Schenkel 14 kann zweckmässig an seinem einen Ende eine Abkröpfung 23 aufweisen, die als Anschlag dient bzw. die verhindert, wenn sich die Schublade im ausgezogenen Zustand (Fig. 1) befindet, dass die Schublade herausfallen kann.
In den Fig. 5-8 bezeichnen die gleichen Zahlen die gleichen Teile. Bei dieser Ausführung ist der Schenkel 15 mit dem Korpus 1 verbunden, während der Schenkel 17 entsprechend dem Schenkel 14 der Fig. 2 statt gegenüberliegend mit Laufflächen, mit gegenüberliegenden Gleitflächen 18, 19 versehen ist. Diese Gleitflächen gleiten oben und unten im Gleiter 20. Der Gleiter 20 ersetzt also hier die Rolle bzw.
den Wälzkörper 13, beim Ausführungsbeispiel Fig. 1-3.
Bei der beschriebenen Anordnung ergibt sich, dass die Länge des Gleitweges immer doppelt so gross ist, als der grösstmögliche Rollenweg. Das hat den Vorteil, dass beim Beginn der Bewegung der Schublade von eingeschobenen nach dem ausgezogenen Zustand hin jetzt nur eine geringere Reibung vorhanden ist. Man erkennt dies insbesondere aus der Fig. 4 und dem Abstand der dort zwischen der Rolle und der Auflage im Gleiter vorhanden ist. Die Schublade wird also hier sehr gut geführt, so dass ein Verklemmen oder Verkanten nicht auftritt.
Bei Verwendung eines Gleiters 20 ist dieser fest am hinteren Ende der beweglichen Laufschiene 3 angeordnet. Wird die Schublade herausgezogen (vgl. hierzu Fig. 5), dann übernimmt der Gleiter 20 zusammen mit der Rolle 12 das Drehmoment der belasteten Schublade auf. Bei der eingeschobenen Schublade (Fig. 4) ist durch die hintere Anordnung eine gute Leichtgängigkeit gewährleistet, weil der Abstand zwischen den Auflageflächen von Rolle und Gleitern so gross ist, dass ein Verkanten oder Klemmen vermieden wird.