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CH538991A - Sicherheitseinrichtung an der Einlaufstelle eines umlaufenden Handlaufs einer Fahrtreppe oder eines Fahrsteiges - Google Patents

Sicherheitseinrichtung an der Einlaufstelle eines umlaufenden Handlaufs einer Fahrtreppe oder eines Fahrsteiges

Info

Publication number
CH538991A
CH538991A CH555272A CH555272A CH538991A CH 538991 A CH538991 A CH 538991A CH 555272 A CH555272 A CH 555272A CH 555272 A CH555272 A CH 555272A CH 538991 A CH538991 A CH 538991A
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
flap
safety device
handrail
dependent
safety
Prior art date
Application number
CH555272A
Other languages
English (en)
Inventor
Bredehorn Friedrich
Doege Heinz
Original Assignee
Rheinstahl Eggers Kehrhahn
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rheinstahl Eggers Kehrhahn filed Critical Rheinstahl Eggers Kehrhahn
Priority to CH555272A priority Critical patent/CH538991A/de
Publication of CH538991A publication Critical patent/CH538991A/de

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B29/00Safety devices of escalators or moving walkways
    • B66B29/02Safety devices of escalators or moving walkways responsive to, or preventing, jamming by foreign objects
    • B66B29/04Safety devices of escalators or moving walkways responsive to, or preventing, jamming by foreign objects for balustrades or handrails

Landscapes

  • Escalators And Moving Walkways (AREA)

Description


  
 



   Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung an der Einlaufstelle eines umlaufenden Handlaufs einer Fahrtreppe in deren feststehende Brüstung, mit einem an der Einlaufstelle angeordneten Sicherheitskontakt zum Stillsetzen der Fahrtreppe.



   Es hat sich gezeigt, dass auf einer Fahrtreppe fahrende Personen, insbesondere kleine Kinder, sich hin und wieder solange an dem endlos umlaufenden handlauf der Fahrtreppe mit der Hand festhalten, bis ihre Hand an der Einlaufstelle des Handlaufs in die feststehende Brüstung bzw. in das Gehäuse der Fahrtreppe gelangt.



  In einem solchen Fall kann es vorkommen, dass die Finger in den zwischen der Oberfläche des Handlaufs und dem dem Hand lauf zugekehrten Rand der Durchtritts öffnung in der Brüstung vorhandenen Spalt hineingezogen werden. Dabei können erhebliche Verletzungen auftreten.



   Um derartige Verletzungen zu verhindern, hat man bei einer bekannten Sicherheitseinrichtung einer Fahrtreppe an der Einlaufstelle des Handlaufs,   d.h.    am oberen und/oder unteren Ende der Brüstung an der der Handlauf in das Gehäuse einläuft die äussere Brüstungswand im Bereich der Einlaufstelle nachgiebig ausgebildet und den Sicherheitskontakt im Innern der Brüstung unmittelbar hinter dem elastischen Wandabschnitt angeordnet. Diese bekannte Anordnung wird häufig von Unbefugten dazu benutzt, durch die Betätigung des Sicherheitskontaktes die Fahrtreppe ausser Betrieb zu setzen. Sobald auf die elastische Wand im Bereich der Einlaufstelle ein geringer Druck ausgeübt wird, unterbricht der Sicherheitskontakt die Fahrtreppensteuerung.

  Ein weiterer wesentlicher Nachteil dieser bekannten Anordnung liegt darin, dass in den Ringspalt zwischen der Handlaufoberfläche und der Brüstung hineingezogene Finger oder Hände trotz eines schnellen Ausschaltens der Fahrtreppe regelmässig noch erheblich verletzt werden, da jede Fahrtreppe eine bestimmte Auslaufzeit aufweist und nicht schlagartig zum Stillstand kommt. Auch bei sehr kurzen Auslaufzeiten ist bei der Anordnung eine in den Spalt hineingezogene Hand nur äusserst schwierig wieder aus diesem herauszuziehen.



   Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die be kannten Sicherheitseinrichtungen an den Handlaufeinlaufstellen einer Fahrtreppe unter Vermeidung der vorgenannten Nachteile zu verbessern und eine solche Sicherheitseinrichtung zu schaffen, welche die Möglichkeit gibt, eine in den Spalt zwischen dem Handlauf und der feststehenden Brüstung eingeführte bzw. hineingezogene Hand nach einem selbsttätig erfolgenden Stillsetzen der Fahrtreppe ohne beachtliche Verletzung mühelos wieder herausziehen zu können, und bei der ein unbegründetes unbefugtes Ausserbetriebsetzen der Fahrtreppe nur sehr schwierig durchzuführen und daher mit grösster Wahrscheinlichkeit zu verhindern ist.



   Als Lösung dieser Aufgabe ist nach der Erfindung vorgesehen, dass der die Einlaufstelle umgebende Ab schnitt der äusseren Brüstungswand als verriegelbare Klappe ausgebildet ist, die in entriegeltem Zustand in Laufrichtung des Handlaufs, schwenkbar ist, und dass der Klappe ein Betätigungsmittel für den Sicherheits kontakt nachgeordnet ist, mit dem die Klappe bei Betätigung des Sicherheitskontaktes zu entriegeln ist.



   Die Erfindung und bevorzugte Ausgestaltungen der
Erfindung sind nachstehend an einem Ausführungsbei spiel unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter er läutert. Es zeigt:
Fig. 1 die Aussenansicht einer Stirnwandbrüstung einer Fahrtreppe mit der Einlaufstelle für den umlaufenden Handlauf,
Fig. 2 einen Schnitt durch die Einlaufstelle der Fig. 1 entsprechend der Schnittlinie II-II,
Fig. 3 eine Ansicht der Einlaufstelle der Fig.   2 und   
Fig. 4 einen Schnitt durch die Einlaufstelle der Fig. 1 nach der Schnittlinie IV-IV.



   Mit der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung wird erreicht, dass der im Innern der Brüstung angeordnete Sicherheitskontakt von Unbefugten nicht ohne weiteres zu betätigen ist, da die Klappe im normalen Betriebszustand der Fahrtreppe verriegelt ist. Wird jedoch eine Hand in den spalt zwischen dem Handlauf und der Brüstung hineingeführt, so wird durch den von der Hand auf das Betätigungsmittel ausgeübte Druck nicht nur der Sicherheitskontakt gleichsam selbsttätig betätigt, sondern es wird darüber hinaus durch das Betätigungsmittel für den Sicherheitskontakt auch die Klappe entriegelt, so dass die Hand mühelos und ohne Verletzung wieder aus der Brüstung herauszuziehen ist.



   In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung kann der in der äusseren Brüstungswand angeordneten verriegelbaren Klappe als Betätigungsmittel eine nicht verriegelbare zweite schwenkbare Klappe nachgeordnet sein und die Durchtrittsöffnung für den Handlauf in der äusseren Klappe grösser sein als die Durchtrittsöffnung in der inneren Klappe. Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Abstand zwischen dem Handlauf und dem dem Handlauf zugekehrten Rand der äusseren Klappe um etwa eine Fingerbreite grösser ist als der entsprechende Abstand zwischen der inneren Klappe und dem Handlauf Weiterhin ist bevorzugt der Abstand zwischen dem Hand lauf und dem dem Handlauf zugekehrten Rand der inneren Klappe kleiner als eine Fingerbreite.

  Bei einer solchen Ausgestaltung, bei der bevorzugt die innere Klappe im Abstand und parallel zu der äusseren Klappe angeordnet ist, ragt der dem Handlauf zugekehrte innere Randabschnitt der inneren Klappe mithin über den dem Hand lauf zugekehrten Innenrand der äusseren Klappe um ein solches Mass hinaus, dass in die Einlaufstelle eingeführte Finger nach Passieren des
Spaltes zwischen dem Handlauf und dem Innenrand der  äusseren Klappe gegen die im Abstand zu der äusseren Klappe bestehende inneren Klappe stossen und diese nach innen in die Brüstung hineinschwenken. Dabei wird der Sicherheitskontakt zum Stillsetzen der Fahrtreppe gleichsam selbsttätig und die äussere Klappe entriegelt.



  Nach dem selbsttätigen Entriegeln der äusseren Klappe und einem entsprechenden Schwenken der Klappe in
Laufrichtung des Handlaufs, d.h. in die Brüstung hinein, kann die Hand mühelos aus der Brüstung herausgezogen werden.



   Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wirkt die innere Klappe nicht unmittelbar sondern mittelbar auf den Sicherheitskontakt. Hierfür kann zwischen der inneren Klappe und dem Sicherheitskontakt eine Zwi    sehenmittel    angeordnet sein, das bei einem Schwenken der inneren Klappe den Sicherheitskontakt betätigt und die  äussere Klappe entriegelt. Das Zwischenmittel ist bevor zugt gegen die feststehende Brüstungskonstruktion ela stisch abgestützt. Es kann mit einem Endabschnitt in ge ringem Abstand über dem Schalter stehen und mit einem anderen Endabschnitt die äussere Klappe in der Art einer Sperrklinke verriegeln.

  Dabei kann das Zwischen mittel vorteilhaft eine Auflaufschiene für die innere
Klappe aufweisen, mittels derer das Zwischenmittel beim   Schwenken der inneren Klappe gegen das elastische Stützmittel mit dem Sicherheitskontakt in Eingriff und mit der äusseren Klappe ausser Eingriff zu bringen ist.



  Für eine geeignete Justierung des Zwischenmittels hat es sich als besonders zweckmässig erwiesen, wenn dieses an dem bevorzugt als Feder ausgebildeten elastischen Stützmittel höhenverstellbar ausgebildet ist.



   Grundsätzlich kann die äussere wie auch die innere Klappe einteilig ausgebildet und beispielsweise um eine Horizontale, etwa am unteren Randabschnitt jeder Klappe angeordnete Schwenkachse zu schwenken sein.



  Es hat sich jedoch erwiesen, dass es zur Lösung der gestellten Aufgabe besonders vorteilhaft ist, die Klappen jeweils zweiteilig auszubilden und jeden zu dem anderen Klappenflügel spiegelsymetrisch ausgebildeten Klappenflügel einer Klappe um eine etwa senkrechte Schwenkachse in die Brüstung schenkbar auszubilden.



   Die Zeichnung zeigt eine Sicherheitseinrichtung an der Einlaufstelle eines umlaufenden Handlaufes 1 einer im Ausschnitt dargestellten Fahrtreppe. Der Handlauf 1 läuft an dieser Stelle in die feststehenden Stirnseite 2 der Brüstung ein. Der die Einlaufstelle umgebende Abschnitt der äusseren Brüstungswand 2 ist als zweiteilige Klappe mit spiegelsymetrisch zueinander ausgeführten Klappenflügeln 3 und 4 ausgebildet. Die Klappenflügel 3 bzw. 4 sind jeweils um eine senkrechte Schwenkachse 6 bzw. 7 in entriegeltem Zustand aus der gezeichneten Normalstellung entsprechend den Pfeilen 8 bzw. 9 in die strichpunktierte Stellung 3' bzw. 4' schwenkbar Im Abstand und parallel zu der Klappe 3, 4 ist eine zweite Klappe mit den zueinander spiegelsymetrisch angeordneten Klappenflügeln 11 und 12 angeordnet.

  Die Klappenflügel
11 bzw. 12 sind ebenfalls um   die    Schwenkachse 6 bzw. 7 in die strichpunktiert gezeichneten Stellungen 11' bzw.



  12' schwenkbar. Als Distanzmittel zwischen den Klappen 3, 4 und 11, 12 sind Schrauben 13 vorgesehen. Die freie Durchtrittsöffnung für den Handlauf 1 in der äusseren Klappe 3, 4 ist grösser als die Durchtrittsöffnung in der inneren Klappe 11, 12; und zwar beträgt der Abstand zwischen dem Handlauf 1 und dem dem Handlauf zugekehrten Rand 14 der äusseren Klappe 3, 4 etwa eine Fingerbreite mehr als der entsprechende Abstand zwischen dem Handlauf 1 und dem dem Handlauf 1 zugekehrten Innenrand 16 der inneren Klappe 11, 12. Der Abstand a zwischen dem Handlauf 1 und dem Handlauf zugekehrten Rand 16 der inneren Klappe 11, 12 ist kleiner als eine Fingerbreite. Zwischen der inneren Klappe 11, 12 und einem Sicherheitskontakt 17 zum Stillsetzen der Fahrtreppe ist ein Zwischenmittel 18 angeordnet, das gegen die feststehende Brüstungskonstruktion 2 mit Federn 19 elastisch abgestützt ist.

  Der eine Endabschnitt 21 des Zwischenmittels 18 steht in einem geringen Abstand über dem   Betätigungsbolzen    22 des   Sicherheitskontak-    tes 17. Bin anderer Endabschnitt 23 verriegelt die äussere Klappe 3, 4 in der Art einer   Sperrklinke.      Wei-    terhin weist das Zwischenmittel 18 eine schräge Auflaufschiene 24 für die innere Klappe 11, 12 auf, die mit ihrer Unterkante auf der Auflaufschiene 24 aufliegt. Aus der Zeichnung ist erkennbar, dass das Zwischenmittel 18 entsprechend der Ausbildung der äusseren Klappe 3, 4 und der inneren Klappe 11, 12 spiegelsymetrisch ausgebildet ist und dementsprechend zwei schräge Auflaufschienen 24 aufweist.



   Die Wirkung der dargestellten Sicherheitseinrichtungen ist wie folgt:
Wird auf die äussere Klappe 3, 4 ein Druck ausgeübt, so wird der Betrieb der Fahrtreppe infolge der Verriegelung der äusseren Klappe 3, 4 durch den Endabschnitt 23 des Zwischenmittels 18 nicht unterbrochen.



  Hält sich jedoch beispielsweise ein Kind solange an dem Handlauf 1 fest, dass die Finger seiner Hand in den Spalt der Breite b zwischen dem Handlauf 1 und dem inneren Rand 14 der äusseren Klappe 3, 4 hineingeführt bzw.



  hineingezogen werden, so üben sie nach   Überwindung    des Abstandes c zwischen der äusseren Klappe 3, 4 und der inneren Klappe 11, 12 einen Druck auf den von der äusseren Klappe 3, 4 nicht überdeckten Abschnitt 26 der inneren Klappe 11, 12 aus. Dabei werden entweder beide oder nur ein Abschnitt 11, 12 in Laufrichtung des Hand laufes 1, d.h. nach innen in die Brüstung entsprechend den Pfeilen 8, 9 hineingeschwenkt. Beim Einschwenken eines oder beider Klappenflügel 11, 12 der inneren   Klappt    pe läuft diese mit ihrer Unterkante auf die Auflaufschiene 24 auf, wodurch   ldas    Zwischenmittel 18 gegen den Druck der Feder 19 nach unten bewegt wird.

  Nach Überwindung einer geringen Abwärtsbewegung von beispielsweise einem Millimeter wird dabei der Endabschnitt 21 des Zwischenmittes 18 mit dem Betätigungsbolzen 22 des Sicherheitskontktes 17 in Eingriff gebracht und die Fahrtreppe ausgeschaltet. Beim Schalten des Kontaktes 22 wird gleichzeitig der Endabschnitt 23 von der Unterkante der äusseren Klappe 3, 4 fortbewegt, so dass diese entriegelt wird und in Richtung der Pfeile 8, 9 in die Stellung 3', 4' zu schwenken ist Da die inneren Randabschnitte der Klappe 3, 4 bzw. 11, 12 durch   Gummiwulste    27 gepolstert sind und bei einem weiteren Hineinziehen von Fingern bzw. 

   einer Hand in die Einlaufstelle die innere Klappe 11, 12 und nach ihrer Entriegelung auch die äussere Klappe 3, 4 um einen rechten Winkel jeweils frei nach innen zu schwenken sind, kann es bei der erfindungsgemässen Sicherheitseinrichtung nicht mehr zu beachtlichen Verletzungen kommen. Gleichzeitig ist das unbefugte Stillsetzen der Fahrtreppe durch versehentliches oder bösweilliges Betätigen des   Sicherheitskontak-    tes 17 praktisch völlig, zumindest aber auf eine ausserordentlich niedriges Mass herabgesetzt. 

Claims (1)

  1. PATENTANSPRUCH
    Sicherheitseinrichtung an der Einlaufstelle eines umlaufenden Handlaufs einer Fahrtreppe in deren feststehende Brüstung, mit einem an der Binlaufstelle angeordneten Sicherheitskontakt zum Stillsetzen der Fahrtreppe, dadurch gekennzeichnet, dass der die Einlaufstelle umgebende Abschnitt der äusseren Brüstungswand (2) als verriegelbare Klappe (3, 4) ausgebildet ist, die in entriegeltem Zustand in Laufrichtung des Handlaufes (1) schwenkbar ist, und dass der Klappe (3, 4) ein Betätigungsmittel (11, 12, 18) für den Sicherheitskontakt (17) nachgeordnet ist, mit dem die Klappe (3, 4) bei Betätigen des Sicherheitskontaktes (17) entriegelt wird.
    UNTERANSPRÜCHE 1. Sicherheitseinrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der in der äusseren Brüstungswand (2) angeordneten Klappe (3, 4) eine nichtverriegelbare zweite schwenkbare Klappe (11, 12) nachgeordnet ist, und die Durchtn.ftsöffnung für den Handlauf (1) in der äusseren Klappe (3, 4) grösser ist als die Durchtrittsöffnung in der inneren Klappe (11, 12).
    2. Sicherheitseinrichtung nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (b) zwischen dem Handlauf (1) und dem dem Handlauf (1) zugekehr ten Rand (14) der äusseren Klappe (3, 4) um etwa eine Fingerbreite grösser ist als der entsprechende Abstand (a) zwischen der inneren Klappe (11, 12) und dem Handlauf (1).
    3. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Unteransprüche, dadurch, gekennzeichnet, dass der Abstand (a) zwischen dem Handlauf (1) und dem Handlauf (1) zugekehrten Rand (16) der inneren Klappe (11, 12) kleiner ist als eine Fingerbreite.
    4. Sicherheitseinrichtung nach einem der Unteransprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Klappe (11, 12) im Abstand (c) und parallel zu der äusseren Klappe (3, 4) angeordnet ist.
    5. Sicherheitseinrichtung nach Unteranspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Klappe (11, 12) im Abstand (c) und parallel zu der äusseren Klappe (3, 4) angeordnet ist.
    6. Sicherheitseinrichtung nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Schwenken der inneren Klappe (11, 12) der Sicherheitskontakt (17) betätigt und die äussere Klappe (3, 4) entriegelt wird.
    7. Sicherheitseinrichtung nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Schwenken der inneren Klappe (11, 12) der Sicherheitskontakt (17) betätigt und die äussere Klappe (3, 4) entriegelt wird.
    8. Sicherheitseinrichtung nach Unteranspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Schwenken der inneren Klappe (11, 12) der Sicherheitskontakt (17) betätigt und die äussere Klappe (3, 4) entriegelt wird.
    9. Sicherheitseinrichtung nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Schwenken der inneren Klappe (11, 12) der Sicherheitskontakt (17) betätigt und die äussere Klappe (3, 4) entriegelt wird.
    10. Sicherheitseinrichtung nach einem der Unteransprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der inneren Klappe (11, 12) und dem Sicherheitskontakt (17) ein Zwischenmittel (18) angeordnet ist, das bei einem Schwenken der innere Klappe (11, 12) den Sicherheitskontakt (17) betätigt und die äussere Klappe (3, 4) entriegelt.
    11. Sicherheitseinrichtung nach Unteranspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenmittel (18) gegen die feststehende Brüstungskonstruktion (2) elastisch abgestützt ist und mit einem Endabschnitt (21) in geringem Abstand über dem Kontakt (17, 22) steht, sowie mit einem anderen Endabschnitt (23) die äussere Klappe (3, 4) in der Art einer Sperrklinke verriegelt und eine Auflaufschiene (24) für die innere Klappe (11, 12) aufweist, mittels derer das Zwischenmittel (18) beim Schwenken der inneren Klappe (11, 12) gegen das elastische Stützmittel (19) mit dem Sicherheitskontakt (17) in Eingriff und mit der äusseren Klappe (3, 4) ausser Eingriff zu bringen ist.
    12. Sicherheitseinrichtung nach Unteranspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenmittel (18) höhenverstellbar ausgebildet ist.
    13. Sicherheitseinrichtung nach Unteranspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenmittel (18) höhenverstellbar ausgebildet ist.
    14. Sicherheitseinrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappen (3, 4 und 11, 12) jeweils zweiteilig ausgebildet sind und jeder zu dem anderen Klappenflügel spiegelsymetrisch angeordnete Klappenflügel 13, zu 4 bzw. 11 und 12) einer Klappe (3, 4 bzw. 11, 12) um eine etwa senkrechte Schwenkachse (6, 7) in die Brüstung zu schwenken ist.
CH555272A 1972-04-14 1972-04-14 Sicherheitseinrichtung an der Einlaufstelle eines umlaufenden Handlaufs einer Fahrtreppe oder eines Fahrsteiges CH538991A (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3010264A1 (de) * 1980-03-18 1981-09-24 Fried. Krupp Gmbh, 4300 Essen Verfahren und anordnung zur datenuebertragung mittels mikrowellen

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3010264A1 (de) * 1980-03-18 1981-09-24 Fried. Krupp Gmbh, 4300 Essen Verfahren und anordnung zur datenuebertragung mittels mikrowellen

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