CH537495A - Kipplager für Brücken oder ähnliche Tragwerke - Google Patents
Kipplager für Brücken oder ähnliche TragwerkeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kipplager für Brücken oder ähnliche Tragwerke mit zwei im Abstand voneinander angeordneten, eine plastische oder elastische Masse enthaltenden Töpfen, deren offene Seiten einander zugewendet sind, und mit einem den zwischen den einander zugewendeten Stirnseiten der Töpfe vorhandenen Spalt abdichtenden, in die beiden Töpfe eingreifenden Dichtungsglied, das von der Masse dichtend gegen die Innenflächen beider Topfmäntel gepresst wird. Es ist ein Kipplager bekannt, bei dem die Töpfe mittels eines zwischen diesen eingeschlossenen Kolbens abgedichtet sind, der die Masse in zwei Teile unterteilt und dessen beide Stirnflächen von ihrer Mitte zum Kolbenrand hin einen abnehmenden Abstand von dem auf jeder Seite zugeordneten Topfboden haben, sowie zueinander spiegelbildlich ausgebildet sind. Die Schwierigkeit bei der Verwirklichung eines derartigen Kipplagers besteht darin, eine geeignete, allen Anforderungen an ein Kipplager genügende Materialwahl zu treffen. Ein geeignetes Kolbenmaterial muss hochelastisch und doch fest sein, damit Querkräfte übertragen werden können; ein geeignetes Material für die Druckmasse muss möglichst fliessfähig sein, damit der Kolben auch bei Lagerbewegungen unverändert stark an die Innenflächen der Töpfe angedrückt wird; die Masse darf andererseits nicht zu weich sein, weil sie sonst zu leicht auch durch schmale Spalte austreten könnte. Bei der Verwendung einer elastischen Masse besteht dabei der Nachteil, dass durch den Kolben, der die Masse in zwei Teile aufteilt, ein Teil ihrer Elastizität gegenüber Kippbewegungen verloren geht. Ausserdem ist die Herstellung eines derartigen Kipplagers auch verhältnismässig aufwendig, da eine enge Toleranz bei der Herstellung des Kolbens eingehalten werden muss. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gegenüber dem oben beschriebenen Kipplager vereinfachtes und mit geringerem Aufwand herzustellendes Kipplager zu schaffen, bei dem die Auswahl eines geeigneten Werkstoffes für die zwischen den Töpfen eingeschlossene Masse aus den vorhandenen Werkstoffen keine Schwierigkeiten bereitet. Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, dass das Dichtungsglied als Ring ausgebildet ist. Mit dem erfindungsgemässen Vorschlag, gemäss welchem der Kolben des oben erwähnten Kipplagers durch einen Innenring ersetzt wird, erreicht man gleichzeitig zwei wesentliche Vorteile. Einmal ist ein Ring in sich weniger starr und kann sich daher leichter an die Innenform der Töpfe anpassen; zum anderen lässt sich damit eine erhebliche Vergrösserung der wirksamen Andrückfläche zwischen Masse und Dichtungsglied erzielen. Die Erfindung erreicht eine vorteilhafte Fixierung des Rings in seiner Lage vor dem zwischen den Töpfen gebildeten Spalt. Wenn das Dichtungsglied einen etwa hut- oder kappenförmi- gen Querschnitt mit zur Masse hinweisender konvexer Oberfläche aufweist, ergibt sich zusätzlich die Möglichkeit der Selbstzentrierung des Rings vor dem Spalt. Eine eindeutige Festlegung des Rings vor dem Spalt zwischen den Töpfen kann aber auch erzielt werden, wenn das Dichtungsglied mit seiner der Masse zugewandten Oberfläche fest und flächig mit der Masse verbunden ist. Bevorzugt kommt ein nur teilweises Verbinden der Oberfläche, z. B. in ihrem mittleren Bereich, in Frage. Es besteht die Möglichkeit, Masse und Dichtungsglied aus unterschiedlichen Werkstoffen herzustellen; beispielsweise kann das Dichtungsglied aus Stahl oder Polyamid, die Masse aus natürlichem oder künstlichem Gummi bestehen. Aber auch die Herstellung von Dichtungsglied und Masse aus gleichem Werkstoff ist möglich; in diesem Fall ist es vorteilhaft, den Werkstoff des Dichtungsglieds im Sinne einer Verfestigung derart vorzubehandeln, dass dieses vor dem Spalt formbeständig ist. Demgegenüber kann der Werkstoff der Masse verhältnismässig weich und leicht verformbar sein. Beispielsweise kommt als geeigneter Werkstoff für die Masse weicher Gummi in Frage, während das Dichtungsglied aus Hartgummi bestehen kann. Masse und Dichtungsglied können als einheitlicher Block aus weichem Gummi hergestellt werden. Um ein Austreten von Gummimaterial durch den Spalt zwischen den Töpfen zu verhindern, muss die das Dichtungsglied bildende Zone des Gummiblocks durch eine geeignete Nachbehandlung gehärtet werden. Die Selbstzentrierung des von der Masse unabhängigen Dichtungsglieds wird erleichtert, wenn es an seiner topfinneren und/oder -äusseren Oberfläche mit einer gut gleitenden Schicht versehen ist. Auf diese Weise wird die Verformung der Masse erleichtert und die Abnutzung am Dichtungsring vermieden. Als Zentrierhilfe für das Dichtungsglied kann dieses mit einem in den Spalt zwischen den beiden Töpfen eingreifenden, ganz oder teilweise umlaufenden Bund versehen sein, der so ausgebildet sein kann, dass er den Spalt bis zu den Aussenrändern der Töpfe ausfüllt. Damit die beiden Lagertöpfe auch grössere Horizontalbzw. Querkräfte übertragen können, kann ein an der äusseren Mantelfächen der Töpfe anliegender, den Spalt überbrückender Aussenring aus einem dehnstreifen Werkstoff. z. B. Stahl oder glasfaserverstärktem Kunststoff, vorgesehen sein. Um eine vorteilhafte weitgehende Bewegungsmöglichkeit der beiden Töpfe auch bei Verwendung eines Aussenrings aufrecht zu erhalten, kann zwischen den Töpfen und dem Aussenring eine gut gleitende elastische Schicht vorgesehen sein. Der Aussenring kann gehalten werden, wenn er mit einem in den Spalt eingreifenden Innenbund versehen ist. Anstelle dieser Halterung oder zusätzlich kann der Aussenring noch an der oberen und der unteren Stirnfläche nachgiebig elastisch zwischen den durch das Lager zu verbindenden Bauteilen abgestützt sein. Eine weitere zweckmässige Art der Befestigung des Ausssenrings besteht darin, dass dieser an einem Topf befestigt ist und mit seinem vor dem anderen Topf befindlichen Teil mit dessen Umfangsfläche eine Abwälz-Paarung bildet. Eine weitere Möglichkeit, Querkräfte von einem Topf auf den anderen zu übertragen, besteht in einem im Inneren der Topfmäntel angeordneten, den Spalt überbrückenden Ring oder in der Möglichkeit, die Topfmäntel beweglich miteinander zu verbolzen, wobei die Bolzen im Inneren von an den Stirnflächen der Topfmäntel mündenden Sacklochbohrungen geführt sein können. In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung wird ein Kipplager geschaffen, welches bei einfachem Aufbau grosse Horizontalkräfte von einem Topf zum anderen gut übertragen kann. Dies wird dadurch erreicht, dass die Töpfe ringförmig ausgebildet sind zur Aufnahme eines in ihrer Mittelbohrung angeordneten, in beide Töpfe eingreifenden Bolzens, und dass das Dichtungsglied zwei Dichtungsringe zur Abdichtung des äusseren bzw. inneren Ringspalts der Töpfe umfasst. Bei der Kraftableitung von Horizontalkräften wird dabei der Bolzen verwendet, der als Übertragungsglied zwischen dem unteren und dem oberen Topf dient. Der Bolzen kann mit Spiel in der Mittelbohrung angeordnet sein, um Kippbewegungen zu erleichtern. Eine zweckmässige Ausführung besteht darin, den Bolzen mit einem der beiden Töpfe fest zu verbinden, z. B. zu verschweissen, wobei der freie Teil des Bolzens in die Mittelbohrung des anderen Topfes eintritt. Nach unten hin ist die Mittelbohrung durch die Schweissnaht verschlossen. Eine besonders vorteilhafte Anordnung des Bolzens besteht darin, dass die durch die Töpfe gebildete Mittelbohrung beid seitig offen ist und der Bolzen an seinen stirnseitigen Ende über jeweils eine elastische Zwischenlage an den Tragwerksteilen abgestützt ist. Diese Art der Abstützung gibt dem Bolzen einen festen Halt, ohne dessen vertikale Bewegung zur Anpassung an die Lage der Töpfe zu behindern. Vielfach ist es bei Brückenlagern Vorschrift, eine Absicherung gegen Abheben des oberen Tragwerkteils vom unteren Tragwerkteil vorzusehen. Zu diesem Zweck kann der Bolzen beidseitig über die jeweiligen Topfböden hinausragen und mindestens eines seiner beiden Enden über die Bohrung hinaus greifende Verbreiterungen aufweisen. Ist nur ein Ende verbreitert, so kann das andere im Bauwerk selbst, z. B. durch Einspannen in Beton, verankert sein. Die verbreiterten Enden können z. B. auch als Muttern ausgebildet sein, welche gegen die Topfböden angespannt sind. Alle diese Varianten ergeben eine Sicherung des Lagers gegen Abheben. Bei der Ausbildung des erfindungsgemässen Lagers kann das dem gegenüber dem Tragwerk verschieblichen Topf zugeordnete Ende des Bolzens in einer geradlinigen tragwerk- seinen Führung geführt sein. Auf diese Weise können horizontale Verschiebungen in einer ganz bestimmten Richtung zugelassen werden. Im Zusammenhang mit dieser Ausführungsform ist es vorteilhaft, das verbreiterte Ende des Bolzens führungsgerecht auszubilden, beispielsweise als länglichen, im Querschnitt rechteckigen Stab. Eine Sicherung der Tragwerksteile gegen Abheben kann zweckmässig noch erreicht werden, wenn der Bolzen hohl ist und in der Mittelbohrung gegen axiale Verschiebung gesichert angeordnet ist, wobei in dem Inneren des hohlen Bolzens ein mit dem Tragwerksunter- und oberbau verbundener Spannstab angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform dient die Buchse als Mittel zur Horizontalkraftübertragung. Die Lage der Buchse ist in radialer Richtung durch die Mittelbohrung der Töpfe und in axialer Richtung durch zusätzliche Mittel, beispielsweise durch den Spannstab umgebende Abdeckplatten an Ober- und Unterseite des Lagers festgelegt. Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform zur Schaffung eines Gleitlagers besteht darin, dass die Mittelbohrung beidseitig, z. B. durch eine entsprechende Ausbildung der Topfböden, verschlossen ist, und dass der Bolzen mit Axialspiel, vorzugsweise an den Stirnseiten elastisch abgestützt, in der Bohrung angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich eine Verschieblichkeit des Lagers in jeder beliebigen Richtung, wenn man nur einen der beiden Töpfe fest mit dem Tragwerk verbindet, zwischen den anderen Topf und dem Tragwerk aber eine Gleitplatte bzw. eine Gleitpaarung vorsieht. Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung aber auch möglich, diese Ausführungsform, d. h. die Innenanordnung des Bolzens, als Festlager zu verwenden, wenn man nur beide Töpfe fest in den zugeordneten Tragwerksteilen verankert. Die Beanspruchung der Buchse bzw. des Bolzens kann nach einem weiteren Vorschlag dadurch begrenzt werden, dass die die Mittelbohrung bildenden Mantelfächen der Töpfe von den Topfböden zum Topfspalt hin zunehmend ausbauchend ausgebildet sind. Um besonders verschleissfähige Materialien verarbeiten zu können, ist es zweckmässig, wenn die die Mittelbohrung bildenden Mantelfächen der Töpfe durch Buchsen aus verschleissfestem Material gebildet sind. Solche Buchsen können auch wesentlich einfacher ballig bearbeitet werden. Vorzugsweise sind die Aussenflächen der Topfböden gewellt oder gerillt. Eine solche Ausbildung ist im allgemeinen ausreichend zur Einleitung des Schubs durch Horizontalkräfte in die Töpfe. Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im folgenden Teil der Beschreibung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt: Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Ausführungsform des erfindungsgemässen Kipplagers die Fig. 2-5 jeweils einen halbierten Querschnitt durch andere Ausführungsformen des erfindungsgemässen Kipplagers Fig. 6 ein Festlager im Querschnitt Fig. 7 einen teilweisen Vertikalschnitt durch ein gegen Abheben gesichertes Festlager Fig. 8 das Festlager gemäss Fig. 7 mit einer kronenförmigen Verankerung Fig. 9 einen teilweisen Vertikalschnitt durch ein Festlager mit Spannstab Fig. 10 einen teilweisen Vertikalschnitt durch ein Gleitlager Fig. 11 einen teilweisen Schnitt durch ein Gleitlager mit Führungsnut. Das in Fig. 1 gezeigte Kipplager stützt die Bauwerksteile 1 und 2 gegeneinander ab. Das Kipplager selbst besteht aus dem oberen Topf 3a und dem unteren Topf 3b. Durch die im Inneren der Töpfe eingeschlossene Masse 4 sind diese gegeneinander abgestützt, so dass sie zwischen den Stirnflächen ihrer Mäntel einen Spalt 5 bilden. Der Spalt ist mittels eines im Inneren des Lagers umlaufenden, in der Masse 4 eingebetteten Rings 6 abgedichtet. Bei Verwendung des erfindungsgemässen Lagers als Festlager sind beide Töpfe mit den diesen zugeordneten Bauwerksteilen fest verbunden. Das Lager kann dann Kippbewegungen der Bauwerksteile aufnehmen. Der als Dichtungsglied dienende umlaufende Ring 6 besitzt im Querschnitt etwa Pilzform, wobei durch die Form der Kappe eine Zentrierung des Rings vor dem Spalt 5 erzielt wird. Besonders für die Montage kann es vorteilhaft sein, die Kappenform durch einen umlaufenden Bund 7 zu ergänzen, der in den Spalt eintritt und diesen ganz oder teilweise ausfüllt. Die innere Oberfläche der Kappe grenzt ganzflächig an die Druckmasse 4 an, wobei zwischen Ring 6 und Druckmasse 4 eine Gleitschicht vorgesehen sein kann, wie dies in Fig. 1 durch die Linie 8 angedeutet ist. Um die bereits aufgrund ihrer Anordnung gute Bewegungsmöglichkeiten der Lagerteile noch zu fördern, kann der Ring 6 allseitig von einer Gleitschicht umgeben sein. Für die Dichtfunktion des Rings 6 genügt es, wenn von der Masse nur Druckkräfte senkrecht zur Oberfläche des Dichtrings ausgeübt werden. Bei symmetrischer Ausbildung des Dichtrings bezüglich des Spalts 5 wird dieser in der gewünschten Lage vor dem Spalt gehalten. Sollen grössere Querkräfte durch das erfindungsgemässe Kipplager übertragen werden, so sind zusätzliche Massnahmen zur Verbindung der beiden Töpfe erforderlich. Eine solche Massnahme besteht beispielsweise in der in Fig. 2 gezeigten Anordnung eines das gesamte Lager umgebenden Aussenrings 9. Dieser ist mittels der elastischen Puffer 10a und 10b gegenüber den nicht gezeichneten Bauwerksteilen abgestützt. Der Ring ist mittels des in den Spalt 5 eindringenden Innenbundes 11 gegenüber den Lagertöpfen zentriert. Zwischen Aussenring 9 und der Umfangsfläche der Töpfe 3a und 3b ist eine elastische Gleitschicht 12 vorgesehen, welche Bewegungen der Töpfe relativ zum Aussenring erleichtert. In Fig. 2 ist der Innenring geteilt ausgebildet; er besteht aus einem pilzförmigen, in der Masse 4 eingebetteten Teil 13 und einem von aussen in diesen eingreifenden und mit diesem verbindenen Ringteil 14, dessen freies Ende im Spalt 5 umläuft. Gemäss Fig. 3 ist der Aussenring 9 mit dem unteren Topf 3b durch die Schweissnaht 15 fest verbunden. Damit Kippbewegungen allein von der Druckmasse 4 abgefangen werden können, ist die Umfangsfläche 16 des oberen Topfes 3a bogenförmig ausgebildet, so dass sie bei einer Bewegung des oberen Topfes 3a gemäss Pfeil Pl in jeder Bewegungsphase etwa tangential zur Innenfläche des Aussenrings 9 verläuft. Durch den Aussenring können gleichzeitig erhebliche Querkräfte von dem oberen Topf 3a auf den unteren Topf 3b bzw. umgekehrt übertragen werden; bewegt sich der obere Topf 3a beispielsweise in Richtung des Pfeils P2, so gelangt die Umfangsfläche des Topfes 3a zur Anlage an der Innenfläche des Aussenrings 9, der die Kraft über den unteren Topf 3b in die unteren, nicht gezeichneten Bauwerksteile überträgt. In dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der als Dichtung dienende Ring 6 im Querschnitt etwa dreieckig mit ins Innere der Masse 4 weisender Spitze ausgebildet. Durch diese Querschnittsform des Rings wird dessen selbstzentrierende Wirkung noch verbessert, so dass auf einen in den Spalt 5 eindringenden Bund ohne weiteres verzichtet werden kann. Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt die Querkraftübertragung mittels eines in Nuten 17a, 17b in den Stirnflächen der Töpfe 3a, 3b eingreifenden, den Spalt überbrückenden Rings 18. Der Ring kann als einteiliger umlaufender Ring ausgebildet sein; er kann aber auch aus, ggf. in Abstand zueinander angeordneten, Segmenten bestehen. Das Dichtungsglied 22 ist in Fig. 4 einseitig bis zum Boden des Topfes 3b verlängert ausgebildet und stützt sich dort ab. Bei der in Fig. 5 gezeigten Lösung ist der innere Ring 18 (Fig. 4) durch mehrere im Umfang angeordnete Bolzen 19 ersetzt, die in Sacklöchern 20a, 20b der Töpfe 3a, 3b sitzen. Ring 18 und Bolzen 19 können jeweils mit einem der Töpfe fest verbunden sein; ihr freies Ende greift dabei in eine Nut bzw. ein Sackloch im anderen Topf mit Spiel ein. Im allgemeinen ist bei den bisherigen Ausführungsformen der untere Topf 3b fest mit dem unteren Bauwerksteil 2 verbunden. Handelt es sich um ein Festlager so ist auch der obere Topf 3a mit dem entsprechenden Bauwerksteil 1 fest verbunden. Im Falle eines Gleit-Kipplagers ist der obere Bauwerksteil 1 über eine Gleitschicht oder eine Gleitführung auf dem oberen Topf 3a abgestützt. Fig. 6 zeigt ein zwischen den Tragwerksteilen 1 und 2 angeordnetes Festlager bestehend aus den Töpfen 3c und 3d. Der Spalt 5 zwischen den Töpfen ist abgedichtet durch den äusseren Dichtungsring 6 und den inneren Dichtungsring 35. Die Töpfe 3c und 3d sind ringförmig ausgebildet, derart, dass sie eine Mittelbohrung 51 enthalten. Im Inneren der Mittelbohrung 51 befindet sich ein Bolzen 52, der mittels elastischer Zwischenstücke 53, 54 gegenüber den Tragwerksteilen 1 und 2 abgestützt ist. Das Innere der Töpfe ist durch die elastische oder plastische Druckmasse 4a ausgefüllt. Zur besseren Verankerung der Töpfe mit den Tragwerksteilen sind Platten 55, und 56 an den Aussenseiten der Topfböden aufgeschweisst. Wird beispielsweise eine in der Zeichnung von rechts nach links verlaufende Horizontalkraft in den oberen Topf 3c eingeleitet, so kommt diese mit der Mantellinie 57 zur Anlage an der gegenüberliegenden Mantellinie 58 des Bolzens; die durch die Horizontalkraft verursachte Horizontalverschiebung des oberen Topfes 3c wird in diedem Falle begrenzt durch die Anlage der Mantellinie 59 des Bolzens an der Mantellinie 60 des unteren Topfes 3d. Fig. 7 zeigt ein Lager mit einem Bolzen 26, der mit dem unteren Topf 3d verschweisst ist. Das freie Ende 24 des Bolzens ist mit oder ohne Spiel in die Mittelbohrung des oberen Topfes 3c eingepasst. Die Mittelbohrung ist oben mit einer Deckplatte 64 abgedeckt. In Fig. 8 ist der Bolzen 61 über das durch die Töpfe 3c und 3d gebildete Lager hinaus verlängert. Das Ende 63 des Bolzens trägt eine Verbreiterung 23, welche die an die Mittelbohrung angrenzenden Lagerteile hintergreift. Die Verankerung des Lagers in den Tragwerksteilen erfolgt über den Anker 27 und das in den Beton des unteren Bauwerkteils 2 angepasste Ende 25 des Bolzens. Das Lager ist damit gegen Abheben gesichert. Zur Verankerung ist ein kronen artig ausgeformter Rohranker 27 vorgesehen, der zur Vermeidung von Biegemomenten möglichst nahe an der Mittelbohrung mit dem oberen Topf verschweisst ist. Fig. 9 zeigt einen Mittelausschnitt aus einem Festlager, ebenfalls mit Mittelbohrung 51. Im Inneren der Mittelbohrung 51 befindet sich die Buchse 28, die zur Übertragung von Horizontalkräften dient und den Bolzen gemäss den Fig. 6-8 ersetzt. Zur Sicherung des Lagers gegen Abheben ist der Spannstab 29 vorgesehen, der jeweils möglichst weit entfernt vom eigentlichen Lager mit seinen Enden in den Tragwerksteilen unter Vorspannung befestigt ist. Das Axialspiel der Buchse wird begrenzt durch die Abdeckplatten 30, 31, welche mit den jeweiligen Topfböden verschweisst sind. Die Topfböden weisen zur Verbesserung der Schubeinleitung Rillen 32, z. B. in Form konzentrischer Kreise, auf. Die die Mittelbohrung bildende Mantelfäche der Töpfe 3c und 3d ist gebildet durch die Buchsen 33 bzw. 34. Die Buchsen verdicken sich im Querschnitt gesehen in Richtung vom jeweiligen Topfboden zum Topfspalt 5 hin. Durch diese Ausbildung rücken die bei Einleitung von Horizontalkräften vom oberen und vom unteren Topf auf die Buchse 28 ausgeübten Kräfte sehr nahe zusammen, so dass die in die Buchse eingeleiteten Biegemomente gering gehalten werden können. Fig. 10 zeigt einen vertikalen Halbschnitt durch ein Gleitlager. Der untere Topf 3d ist fest im unteren Tragwerkteil 2 verankert. Der obere Topf weist, in seinen Boden versenkt, eine Gleitplatte 35 auf. Die Gleitplatte ist ringförmig ausgebildet, so dass in der Mittelzone ein Hohlraum 36 entsteht. Der Hohlraum 36 kann mit einem Schmiermittel gefüllt werden. Versieht man die Gleitplatte mit etwa radial verlaufenden. strichliert angedeuteten Schmiernuten 37, so wird das Schmiermittel aus der durch den Hohlraum 36 gebildeten Fettkammer nach ausen gedrückt. Dieser Effekt wird dadurch begünstigt, dass die Tiefe der Schmiernuten von innen nach aussen abnimmt. Bei der Ausführungsform gemäss der Fig. 10 ist der Topfboden geschlossen. Der Bolzen 37 sitzt in einem mittleren Hohlraum 38, der der Mittelbohrung 51 in den anderen Ausführungsbeispielen entspricht. und ist dort nach aussen hin völlig abgeschlossen und mittels der elastischen Zwischenstücke 39, 40 gegenüber den Töpfen 3c und 3d abgestützt. Fig. 11 zeigt einen Ausschnitt aus einem anderen Gleitlager. Übereinstimmend mit dem Lager gemäss Fig. 10 ist der obere Tragwerksteil 1 mit einer Gleitplatte 41 versehen, auf welche eine Gleitschicht 42 aufgebracht ist. Der in der Mittelbohrung 51 vorgesehene Bolzen 43 besitzt an seinem überstehenden Ende eine stabförmige Verbreiterung 44, welche in der Nut 45 des Tragwerkteils 1 gleiten kann. Die beiden Töpfe ggf. auch der Aussenring 9, der Ring 18 und die Bolzen 19, bestehen bevorzugt aus Stahl oder glasfaserverstärktem Kunststoff. Als Werkstoff für die Dichtungsringe und die Druckmasse ist beispielsweise natürlicher oder synthetischer Kautschuk geeignet. Dabei ist darauf zu achten, dass der Werkstoff für die Dichtungsringe härter zu wählen ist, als für die Druckmasse. Die in den Fig. 1-11 dargestellten erfindungsgemässen Kipplager sind, in der Draufsicht gesehen, am Aussen- und oder Innenumfang bevorzugt kreisförmig ausgebildet; sie können aber auch quadratische, oder eine andere rechteckige oder vieleckige Form haben.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCHKipplager für Brücken oder ähnliche Tragwerke mit zwei im Abstand voneinander angeordneten, eine plastische oder elastische Masse enthaltenden Töpfen, deren offene Seiten einander zugewendet sind, und mit einem den zwischen den einander zugewendeten Stirnseiten der Töpfe vorhandenen Spalt abdichtenden, in die beiden Töpfe eingreifenden Dichtungsglied, das von der Masse dichtend gegen die Innenflächen beider Topfmäntel gepresst wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungsglied als Ring (6) ausgebildet ist.UNTERANSPRÜCHE 1. Kipplager nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (6) einen etwa hut- oder kappenförmigen Querschnitt mit der Masse (4) zugewendetem gewölbtem Teil hat.2. Kipplager nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mit der Masse (4) in Berührung stehende Teil der Oberfläche des Rings (6) fest und flächig mit der Masse verbinden ist.3. Kipplager nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (6) an seiner der Masse (4) und/oder dem Topfmantel zugewendeten Oberfläche mit einer gut gleitenden Schicht (8) versehen ist.4. Kipplager nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (6) mit einem in den Spalt (5) zwischen den beiden Töpfen (3a und 3b) eingreifenden, ganz oder teilweise umlaufenden Bund (7 bzw. 14) versehen ist.5. Kipplager nach Unteranspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Bund (21) den Spalt (5) bis zu den Aussenrändern der Topfstirnflächen ausfüllt.6. Kipplager nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die äusseren Mantelfächen der Töpfe (3a und 3b) von einem den Spalt (5) überbrückenden Aussenring (9) aus einem dehnsteifen Werkstoff, z. B. Stahl oder glasfaserverstärktem Kunststoff, umgeben sind.7. Kipplager nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Töpfen (3a und 3b) und dem Aussenring (9) eine gut gleitende, elastische Schicht (12) angeordnet ist.8. Kipplager nach Unteranspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Aussenring (9) mit einem in den Spalt eingreifenden Innenbund (11) versehen ist.9. Kipplager nach Unteranspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Aussenring (9) an der oberen und der unteren Stirnfläche elastisch nachgiebig abgestützt ist.10. Kipplager nach Unteranspruch 6 oder 7, dadurch gekenn.zeichnet, dass der Aussenring (9) an einem Topf (3b) befestigt ist und mit seinem vor dem anderen Topf (3a) befindlichen Teil mit dessen Umfangsfläche (16) eine Abwälz-Paarung bildet.11. Kipplager nach einem der Unteransprüche 1-5, gekennzeichnet durch einen im Inneren der Topfmäntel angeordneten, den Spalt (5) überbrückenden Ring (18).12. Kipplager nach einem der Unteransprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Topfmäntel (3a, 3b) beweglich miteinander verbolzt sind.13. Kipplager nach Unteranspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bolzen (19) im Inneren von an den Stirnflächen der Topfmäntel mündenden Sacklochbohrungen (20a, 20b) geführt sind.14. Kipplager nach Patentanspruch oder einem der Unteransprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Töpfe (3c, 3d) ringförmig ausgebildet sind zur Aufnahme eines in ihrer Mittelbohrung (51) angeordneten, in beide Töpfe eingreifenden Bolzens (52, 61, 28, 37, 43), und dass das Dichtungsglied zwei Dichtungsringe (6, 50) zur Abdichtung des äusseren bzw.des inneren Ringspalts (5) der Töpfe umfasst.15. Kipplager nach Unteranspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Töpfe (3c, 3d) gebildete Mittelbohrung (51) beidseitig offen ist und der Bolzen (52) an seinen stirnseitigen Enden über jeweils eine elastische Zwischenlage (53, 54) an den Tragwerksteilen (1, 2) abgestützt ist.16. Kipplager nach Unteranspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (61) mit einem der Töpfe fest verbunden ist.17. Kipplager nach Unteranspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (61) beidseitig über die jeweiligen Topfböden hinausragt und mindestens eines seiner Enden (63, 64) über die Bohrung (51) hinausgreifende Verbreiterungen (23, 24) aufweist.18. Kipplager nach Unteranspruch 14, wobei ein Topf, beispielsweise über eine Gleitschicht, gegenüber dem Tragwerk verschieblich ist, dadurch gekennzeichnet, dass das dem verschieblichen Topf (3c) zugeordnete Ende des Bolzens in einer geradlinigen tragwerksseitigen Führung (44, 45) geführt ist.19. Kipplager nach Unteranspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (28) hohl ist und in der Mittelbohrung gegen axiale Verschiebung gesichert angeordnet ist, wobei in dem Inneren des hohlen Bolzens (28) ein mit dem Tragwerksunter- und -oberbau (1, 2) verbundener Spannstab (29) angeordnet ist.20. Kipplager nach Unteranspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelbohrung (51) beidseitig verschlossen ist, und dass der Bolzen (37) mit Axialspiel, vorzugsweise an den Stirnseiten elastisch abgestützt, in der Bohrung angeordnet ist.21. Kipplager nach Unteranspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die die Mittelbohrung (51) bildenden Mantelflä- chen der Töpfe (3c, 3d) von den Topfböden zum Topfspalt (5) hin zunehmend ausbauchend ausgebildet sind.22. Kipplager nach Unteranspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die die Mittelbohrung (51) bildenden Mantelflächen der Töpfe (3c, 3d) durch Buchsen (33, 34) aus verschleissfestem Material gebildet sind.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19702063791 DE2063791A1 (de) | 1970-12-24 | 1970-12-24 | |
| DE19712152981 DE2152981C3 (de) | 1971-10-23 | 1971-10-23 | Kipplager für Brücken oder ähnliche Bauwerke |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| CH537495A true CH537495A (de) | 1973-05-31 |
Family
ID=25760236
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| CH1812871A CH537495A (de) | 1970-12-24 | 1971-12-09 | Kipplager für Brücken oder ähnliche Tragwerke |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| CH (1) | CH537495A (de) |
-
1971
- 1971-12-09 CH CH1812871A patent/CH537495A/de not_active IP Right Cessation
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| PL | Patent ceased |