CH537319A - Klappverpackung für Tabletten oder Pillen - Google Patents
Klappverpackung für Tabletten oder PillenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Klappverpackung für Tabletten oder Pillen mit als Trägerteil dienendem Lochstreifen zur Aufnahme eines Tabletten- bzw. Pillendurchdrückstreifens und am Lochstreifen mittels Falz einklappbar angeordnetem, als Deckelteil dienendem Hüllenteil.
Die bekannten Verpackungen für Tabletten oder Pillen sind meistens Dosen mit einem Deckel oder zylinderförmige Röhrchen, die mittels eines Zapfens oder ähnlichem verschlossen werden. Es sind auch bereits flache Klappverpackungen aus Karton oder Plastik bekannt, deren Innenseite ein Trägerteil für Tabletten oder Pillen aufweist. Es ist ferner üblich, Arzneimittel in sogenannte Durchdrückstreifen einzuhüllen, und diese wiederum über als Trägerteil dienenden entsprechenden Lochstreifen anzuordnen. Die verpackten Tabletten bzw.
Pillen können hierbei durch einfaches Ausdrücken aus den Durchdrückstreifen über die darunter angeordneten Lochstreifen des Trägerteils entnommen werden. Bei dieser Verpackung sind die Arzneimittel jedoch nur auf einem einzigen Durchdrückstreifen und somit in einer einzigen Ebene angeordnet, die sich mit zunehmender Tabletten- bzw. Pillenzahl nur zu einem unhandlich grossen Flächengebilde erweitern lässt.
Die Erfindung bezweckt demgegenüber die Schaffung einer handlichen Klappverpackung, die sich auch zum Abpacken grösserer Arzueimitteimengen in Pillen- oder Tablettenform eignet und die genannten Nachteile nicht aufweist.
Dies wird bei einer Klappverpackung der eingangs erwähnten Art dadurch erreicht, dass das Trägerteil aus mindestens einer Grundheinheit aus einem Bodenstreifen und einem an diesem mittels Falz einklappbar angeordneten Abdecklochstreifen besteht, wobei die den Tabletten bzw. Pillen entsprechenden Ausnehmungen in den Lochstreifen so angebracht sind, dass die darüber befindlichen Tabletten- bzw. Pillendurchd rückstreifen einer jeweiligen Grundeinheit in eingeklapptem Zustand ineinandergreifen und die Abmessungen von Deckelteil und Lochstreifen so ausgelegt sind, dass die zusammengeklappte Verpackung ein einheitliches, etwa schachtelförmiges Gebilde ergibt.
Am Deckelteil der Klappverpackung ist zweckmässigerweise ein als weiteres Hüllenteil zum Abdecken des Bodenlochstreifens dienendes Bodenteil mittels Falz einklappbar angeordnet. Die einzelnen Falze sind dabei vorzugsweise jeweils als Falzpaare ausgebildet, so dass hierdurch bestimmte Zwischenräume als Abstandshalter entstehen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemässen Klappverpackung sind Bodenteil, Deckelteil, Bodenlochstreifen und Abdecklochstreifen fortlaufend auf einem Streifen angeordnet. Bevorzugt wird ebenfalls eine Klappverpackung, bei der Bodenteil, Deckelteil und Bodenlochstreifen fortlaufend auf einem Streifen angeordnet sind und der oder die Abdecklochstreifen aus diesen Streifen seitlich herausragend und jeweils über Falze einklappbar mit den oder dem zugehörigen Bod enlochstreifen verbunden angeordnet sind.
Die erstgenannte Verpackungsart besteht dabei insbesondere aus einer einzigen, fortlaufend auf einem Streifen angeordneten Grundeinheit. Die zweitgenannte Verpackungsart besteht insbesondere aus je zwei auf einem Streifen fortlaufend angeordneten Grundeinheiten, wobei die Abdecklochstreifen jeweils seitlich aus diesem Streifen herausragen. Es empfiehlt sich ferner, zwischen Deckelteil und Bodenlochstreifen der Klappverpackung in der Mitte je ein Loch vorzusehen, so dass die zusam mengeklappte Verpackung zum Stapeln beispielsweise an einem Nagel oder Stift aufgehängt werden kann. Als Material zur Herstellung der erfindungsgemässen Klappverpackung kommen übliche Verpackungsmaterialien in Frage, vorzugsweise Pappe bzw. Karton mit üblicher Kaschierung oder Kunststoff.
Die erfindungsgemässe Verpackung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Klappverpackung, bei der die einzelnen Bauelemente fortlaufend auf einem Streifen angeordnet sind, ohne Tabletten- bzw. Pillendurchdrückstreifen,
Fig. 2 einen Tabletten- bzw. Pillendurchdrückstreifen,
Fig. 3 eine Klappverpackung nach Fig. 1 mit entsprechenden Tablettendurchd rückstreifen nach Fig. 2, Fig.4 eine Klappverpackung aus zwei Grundeinheiten, mit im wesentlichen streifenförmiger Form, wobei jedoch die Abdecklochstreifen seitlich aus dem Streifen herausragen.
Die in Fig. 1 gezeigte Verpackung ist aus einem einzigen Schnitt von kaschiertem Karton hergestellt. Sie besteht aus den als Bodenteil 7 zum Abdecken des Bodenlochstreifens 1 dienenden Hüllenteil, das über das Falzpaar 2, 2 und den dadurch gebildeten Abstandhalter 8 in den ebenfalls als Hüllenteil dienenden Deckelteil 6 übergeht. An dessen freier Schmalseite ist ebenfalls wieder über ein Falzpaar 2, 2 und einen Abstandhalter 8 klappbar und übergangslos der Bodenlochstreifen 1 angeordnet. An die Schmalseite dieses Bodenlochstreifens 1 schliesst sich wiederum über ein Falzpaar 2, 2 und einen Abstandhalter 8 übergangslos der Abdecklochstreifen 3 an. Die Ausnehmungen in den jeweiligen Lochstreifen 1 und 3 sind mit 4 bezeichnet.
Am Deckelteil 6 sowie am Bodenlochstreifen 1 sind ferner die Löcher 9, 9 zu sehen, die bei zusammengeklappter Verpackung übereinander zu liegen kommen, so dass diese hierdurch zum Stapeln aufgehängt werden kann.
Fig. 2 zeigt einen an sich bekannten Tabletten- bzw.
Pillendurchdrückstreifen 5, zu dessen Herstellung die Tabletten bzw. Pillen 11 in durch Tiefziehen einer durchsichtigen Kunststoffolie gebildete Behälter 10 gelegt werden, die dann zweckmässigerweise insgesamt mit einer Aluminiumfolie bedeckt und verschlossen werden. Zum Entnehmen werden die Tabletten bzw. Pillen durch einfachen Druck auf die einzelnen Behälter durch die Aluminiumfolie ausgestossen.
Fig. 3 zeigt die in Fig. 1 dargestellte Verpackung, jedoch versehen mit entsprechenden Tabletten- bzw.
Pillendurchdrückstreifen 5. Letztere sind dabei so in der Verpackung angeordnet, dass die Tabletten- oder Pillenbehälter 10 jeweils über die Ausnehmungen 4 der einzelnen Lochstreifen 1, 3 zu liegen kommen und sich diese Behälter beim Zusammenklappen von Bodenlochstreifen 1 und Abdecklochstreifen 3 nicht behindern, sondern ineinander zu liegen kommen. Die weiteren Symbole gleichen denen der Fig. 1.
Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemässen Verpackung, die jeweils aus zwei nacheinander angeordneten Grund einheiten aus Bodenlochstreifen 1 und seitlich aus dem Hauptstreifen herausragenden AWecklochstreifen 3 besteht. Die in Fig. 3 gezeigten Tabletten- bzw. Pillendurchdrückstreifen 5 sind der Einfachheit halber hier weggelassen. Die Symbole entsprechen im einzelnen denen der bereits beschriebenen Figuren.
Zum Verpacken und für den Transport der Tabletten oder Pillen werden die Abdecklochstreifen 3 jeweils mittels der dazwischenliegenden Falzpaare 2, 2 auf die Bodenlochstreifen 1 geklappt, worauf man, falls die Verpackung mehrere hierdurch gebildete Grundeinheiten aufweist, diese zunächst ebenfalls über Falzpaare 2, 2 und Abstandhalter 8 aufeinanderlegt und das Gebilde aus einer oder mehreren Grundeinheiten dann durch Einklappen des Deckelteiles 6 des Hüllenteils auf die Rückseite des obersten Abdecklochstreifens 3 und weiteres Umklappen des Bodenteils 7 des Hüllenteils auf die Unterseite des Bodenlochstreifens 1 in die gewünschte Packform bringt.
Das aus Deckelteil 6 und Bodenteil 7 bestehende Hüllenteil kann an der Verpackungsinnenseite mit verschiedenen In schriften versehen sein, welche Auskunft geben über Inhalt, Hersteller, Indikation oder Dosierung des Verpackungsinhaltes, und die Aussenseite des Deckelteiles 6 lässt sich ebenfalls zur entsprechenden Kennzeichnung der verpackten Ware verwenden. In ähnlicher Weise können auch die neben den Tabletten bzw.
Pillendurchdrückstreifen 5 auf den Bodenlochstreifen 11 bzw. Abdecklochstreifen 3 verbleibenden Ränder beschriftet werden, und gleiches gilt auch für die Aussenseite des als Hüllenteil dienenden Bodenteils 7 sowie für die von den einzelnen Falzpaaren 2, 2 gebildeten Ab- standhalter 8.
Die Vorteile der erfindungsgemässen Klappverpakkung sind insbesondere durch ihre flache und zugleich raumsparende Form gekennzeichnet. Sie kann daher bequem in Taschen von Kleidungsstücken oder sonst wo untergebracht werden. Die einfache Ausbildung der Grundteile der Verpackung und die Möglichkeit, sie mit handelsüblichen Maschinen herstellen zu können, bedingt eine erhebliche Senkung der Kosten für die fertige Verpackung. Zugleich lassen sich damit Tabletten oder Pillen hygienisch einwandfrei aufbewahren und ohne manuelle Berührung entnehmen.
PATENTANS'PRUcH
Klappverpackung für Tabletten oder Pillen mit als Trägerteil dienendem Lochstreifen zur Aufnahme eines Tabletten- bzw. Pillendurchdrückstreifens und am Lochstreifen mittels Falz einklappbar angeordnetem, als Deckelteil dienendem Hüllenteil, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil aus mindestens einer Grundeinheit aus einem Bodenlochstreifen 11) und einem an diesem mittels Falz (2) einklappbar angeordneten Abdecklochstreifen (3) besteht, wobei die den Tabletten bzw. Pillen entsprechenden Ausnehmungen (4) in den Lochstreifen (1, 3) so angeordnet sind, dass die darüber befindlichen Tabletten- bzw.
Pillendurchdrückstreifen (5) einer jeden Grundeinheit in eingeklapptem Zustand ineinandergreifen, und die Abmessungen von Deckelteil (6) und Lochstreifen (1, 3) so ausgelegt sind, dass die zusammengeklappte Verpackung ein einheitliches, etwa schachtelförmiges Gebilde ergibt.
UNTERANSPRÜCHE
1. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass am Deckelteil (6) ein als Bodenteil (7) zum Abdecken des Bodenlochstreifens (1) als weiteres Hüllenteil mittels Falz (2) einklappbar angeordnet ist.
2. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Falze (2) jeweils als Falzpaare (2, 2) unter Bildung bestimmter Zwischenräume als Abstandshalter (8) ausgebildet sind.
3. IKlappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass Bodenteil (7), Deckelteil (6), Bodenlochstreifen (1) und Abdecklochstreifen (3) fortlaufend auf einem Streifen angeordnet sind.
4. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass Bodenteil (7), Deckelteil (6) und Bodenlochstreifen (1) fortlaufend auf einem Streifen angeordnet sind und der oder die Abdecklochstreifen (3) aus diesem Streifen seitlich herausragend und jeweils über Falze (2) einklappbar mit den oder dem zugehörigen Bodenlochstreifen (1) verbunden angeordnet sind.
5. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einer einzigen, fortlaufend auf einem Streifen angeordneten Grundeinheit besteht.
6. Klappverpackung nach Unteranspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus je zwei, auf einem Streifen fortlaufend angeordneten Grund einheiten besteht, wobei die Abdecklochstreifen (3) seitlich aus diesem Streifen herausragen.
7. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass an der Verbindungsstelle zwischen Deckelteil (6) und Bodenlochstreifen (1) in der Mitte je ein Loch (9) vorgesehen ist, wodurch die zusammengeklappte Verpackung zum Stapeln aufgehängt werden kann.
8. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Pappe, Karton oder Kunst- stoff besteht.
**WARNUNG** Ende DESC Feld konnte Anfang CLMS uberlappen**.
Claims (1)
- **WARNUNG** Anfang CLMS Feld konnte Ende DESC uberlappen **.Zum Verpacken und für den Transport der Tabletten oder Pillen werden die Abdecklochstreifen 3 jeweils mittels der dazwischenliegenden Falzpaare 2, 2 auf die Bodenlochstreifen 1 geklappt, worauf man, falls die Verpackung mehrere hierdurch gebildete Grundeinheiten aufweist, diese zunächst ebenfalls über Falzpaare 2, 2 und Abstandhalter 8 aufeinanderlegt und das Gebilde aus einer oder mehreren Grundeinheiten dann durch Einklappen des Deckelteiles 6 des Hüllenteils auf die Rückseite des obersten Abdecklochstreifens 3 und weiteres Umklappen des Bodenteils 7 des Hüllenteils auf die Unterseite des Bodenlochstreifens 1 in die gewünschte Packform bringt.Das aus Deckelteil 6 und Bodenteil 7 bestehende Hüllenteil kann an der Verpackungsinnenseite mit verschiedenen In schriften versehen sein, welche Auskunft geben über Inhalt, Hersteller, Indikation oder Dosierung des Verpackungsinhaltes, und die Aussenseite des Deckelteiles 6 lässt sich ebenfalls zur entsprechenden Kennzeichnung der verpackten Ware verwenden. In ähnlicher Weise können auch die neben den Tabletten bzw.Pillendurchdrückstreifen 5 auf den Bodenlochstreifen 11 bzw. Abdecklochstreifen 3 verbleibenden Ränder beschriftet werden, und gleiches gilt auch für die Aussenseite des als Hüllenteil dienenden Bodenteils 7 sowie für die von den einzelnen Falzpaaren 2, 2 gebildeten Ab- standhalter 8.Die Vorteile der erfindungsgemässen Klappverpakkung sind insbesondere durch ihre flache und zugleich raumsparende Form gekennzeichnet. Sie kann daher bequem in Taschen von Kleidungsstücken oder sonst wo untergebracht werden. Die einfache Ausbildung der Grundteile der Verpackung und die Möglichkeit, sie mit handelsüblichen Maschinen herstellen zu können, bedingt eine erhebliche Senkung der Kosten für die fertige Verpackung. Zugleich lassen sich damit Tabletten oder Pillen hygienisch einwandfrei aufbewahren und ohne manuelle Berührung entnehmen.PATENTANS'PRUcH Klappverpackung für Tabletten oder Pillen mit als Trägerteil dienendem Lochstreifen zur Aufnahme eines Tabletten- bzw. Pillendurchdrückstreifens und am Lochstreifen mittels Falz einklappbar angeordnetem, als Deckelteil dienendem Hüllenteil, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil aus mindestens einer Grundeinheit aus einem Bodenlochstreifen 11) und einem an diesem mittels Falz (2) einklappbar angeordneten Abdecklochstreifen (3) besteht, wobei die den Tabletten bzw. Pillen entsprechenden Ausnehmungen (4) in den Lochstreifen (1, 3) so angeordnet sind, dass die darüber befindlichen Tabletten- bzw.Pillendurchdrückstreifen (5) einer jeden Grundeinheit in eingeklapptem Zustand ineinandergreifen, und die Abmessungen von Deckelteil (6) und Lochstreifen (1, 3) so ausgelegt sind, dass die zusammengeklappte Verpackung ein einheitliches, etwa schachtelförmiges Gebilde ergibt.UNTERANSPRÜCHE 1. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass am Deckelteil (6) ein als Bodenteil (7) zum Abdecken des Bodenlochstreifens (1) als weiteres Hüllenteil mittels Falz (2) einklappbar angeordnet ist.2. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Falze (2) jeweils als Falzpaare (2, 2) unter Bildung bestimmter Zwischenräume als Abstandshalter (8) ausgebildet sind.3. IKlappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass Bodenteil (7), Deckelteil (6), Bodenlochstreifen (1) und Abdecklochstreifen (3) fortlaufend auf einem Streifen angeordnet sind.4. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass Bodenteil (7), Deckelteil (6) und Bodenlochstreifen (1) fortlaufend auf einem Streifen angeordnet sind und der oder die Abdecklochstreifen (3) aus diesem Streifen seitlich herausragend und jeweils über Falze (2) einklappbar mit den oder dem zugehörigen Bodenlochstreifen (1) verbunden angeordnet sind.5. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einer einzigen, fortlaufend auf einem Streifen angeordneten Grundeinheit besteht.6. Klappverpackung nach Unteranspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus je zwei, auf einem Streifen fortlaufend angeordneten Grund einheiten besteht, wobei die Abdecklochstreifen (3) seitlich aus diesem Streifen herausragen.7. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass an der Verbindungsstelle zwischen Deckelteil (6) und Bodenlochstreifen (1) in der Mitte je ein Loch (9) vorgesehen ist, wodurch die zusammengeklappte Verpackung zum Stapeln aufgehängt werden kann.8. Klappverpackung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Pappe, Karton oder Kunst- stoff besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH338471A CH537319A (de) | 1971-03-08 | 1971-03-08 | Klappverpackung für Tabletten oder Pillen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH338471A CH537319A (de) | 1971-03-08 | 1971-03-08 | Klappverpackung für Tabletten oder Pillen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| CH537319A true CH537319A (de) | 1973-05-31 |
Family
ID=4254790
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| CH338471A CH537319A (de) | 1971-03-08 | 1971-03-08 | Klappverpackung für Tabletten oder Pillen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| CH (1) | CH537319A (de) |
Cited By (9)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4340141A (en) * | 1981-02-23 | 1982-07-20 | E. I. Du Pont De Nemours And Company | Unit dose drug control package |
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| EP1108413A3 (de) * | 1999-12-01 | 2003-03-26 | Eurim-Pharm Arzneimittel GmbH | Blisterpackung |
| JP2016203987A (ja) * | 2015-04-15 | 2016-12-08 | シグマ紙業株式会社 | Ptpシート用包装体 |
-
1971
- 1971-03-08 CH CH338471A patent/CH537319A/de not_active IP Right Cessation
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| PL | Patent ceased |