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CH535669A - Warneinrichtung, insbesondere für Strassenbenützer - Google Patents

Warneinrichtung, insbesondere für Strassenbenützer

Info

Publication number
CH535669A
CH535669A CH256171A CH256171A CH535669A CH 535669 A CH535669 A CH 535669A CH 256171 A CH256171 A CH 256171A CH 256171 A CH256171 A CH 256171A CH 535669 A CH535669 A CH 535669A
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
bottom rail
signal lamp
lamp
warning device
housing
Prior art date
Application number
CH256171A
Other languages
English (en)
Inventor
Marti Gottlieb
Original Assignee
Marti Meier Erna
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Marti Meier Erna filed Critical Marti Meier Erna
Priority to CH256171A priority Critical patent/CH535669A/de
Publication of CH535669A publication Critical patent/CH535669A/de

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q7/00Arrangement or adaptation of portable emergency signal devices on vehicles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Description


  
 



   Die Erfindung bezieht sich auf eine Warneinrichtung, insbesondere für Strassenbenützer, mit Signallampe und Pannendreieck.



   Bei Unfällen, Pannen u. dgl. müssen die übrigen Strassenbenützer rechtzeitig auf die Verkehrsbehinderung   aufmerksam    gemacht werden. Dabei ist es wesentlich, dass die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf allfällige Gefahren aufmerksam werden, auch wenn die Sichtverhältnisse ungünstig sind.



   Mit der Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen gut sichtbare, die Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam machende Warneinrichtung zu schaffen.



   Die Erfindung mit der diese Aufgabe gelöst wird, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Pannendreieck eine Bodenschiene enthält, welche beim Aufsetzen der Signallampe den elektrischen Stromkreis dieser Lampe schliesst. Dadurch unterstützen sich das Pannendreieck und die Signallampe in ihrer Wirkung gegenseitig, da zwischen diesen beiden Teilen zwingend ein in engen Grenzen liegender - durch die Länge der Bodenschiene   gegebener - gegenseitiger    Abstand eingehalten werden muss.



   Tn der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt.



   Es zeigen.



   Fig. 1 eine Ansicht der Warneinrichtung für Strassenbenützer,
Fig. 2 die Warneinrichtung von der Seite,
Fig. 3 eine Detailansicht der Kontaktverbindung von vorn,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Detail gemäss Fig. 3 von oben.



   Ein Pannendreieck 1 von an sich bekannter Bauart, weist drei mit regflektierendem Material versehene, im aufgerichteten Zustand dreieckförmig angeordnete Leisten 2 auf. Diese Leisten 2 können im   Nichtgebrauchs-    zustand flach zusammengelegt werden. Mit der untern, horizontalen Leiste ist ein Winkelstück 3 starr verbunden, an dem eine aus Stahl bestehende, flache Bodenschiene 4 schwenkbar befestigt ist. Die Schwenkachse verläuft parallel zur Ebene, welche durch die drei Leisten 2 im aufgerichteten Zustand gebildet wird. Diese Bodenschiene 4 erstreckt sich etwa gleich weit nach vorn und nach hinten, bezogen auf die Schwenkachse und hält das aufgerichtete Pannendreieck 1 in seiner aufrecht stehenden Lage fest.



   Vor dem Pannendreieck 1 befindet sich eine elektrische Signallampe 6, mit einer Batterie 7, einer Glühlampe 8, einer Schutzhaube 9 und einem Gehäuse 10. Der Gehäuseoberteil ist durch einen aufklappbaren Deckel 11 mit Hilfe eines Haltebügels 12 verschlossen.



   Im Innern des Gehäuses 10 befindet sich ein durch eine Feder 14 nachgiebig gelagerter Schaltstift 15, der oben gegen eine federnde   Schaitzunge    16 anliegt und unten mit einer segmentförmigen Auflageplatte 17 starr verbunden ist. Gegenüber dem Gehäuse 10 ist der Schaltstift 15 durch ein Isolierrohr 18 elektrisch isoliert.



   Am Boden der Signallampe 6 ist ein Permanent-Magnet 19 starr befestigt. Dieser   Permanent-Magnet    19 ist elektrisch leitend und liegt mit seiner untern Stirnfläche gegen die Bodenschiene 4 an. Da diese Bodenschiene 4 aus ferromagnetischem Material besteht, haftet der Magnet 19 an ihr, so dass also die Bodenschiene 4 und die Signallampe 6 lösbar miteinander verbunden werden können.



   Zwischen der Auflageplatte 17 und der Bodenschiene 4 ergibt sich ein elektrischer Kontakt, so dass also nach dem Aufsetzen der Signallampe 6 uaf die Bodenschiene 4 ein elektrischer Stromkreis entsteht, nämlich über den einen Batteriepol, die Schaltzunge 16, den Schaltstift 15, die Auflageplatte 17, die Bodenschiene 4, den Permanentmagnet 19, das Gehäuse 10, die Glühlampe 8 zum andern Batteriepol. Die metallische Bodenschiene 4 bildet somit ein Leiterstück, das nur dann geschlossen wird.



  wenn die Signallampe 6 auf die Bodenschiene 4 aufgesetzt wird. Durch die segmentförmige Gestalt der Auflageplatte 17 kann die Drehlage der Signallampe 6 relativ zur Bodenschiene in gewissen Grenzen variieren. Durch   Verwendung    einer an sich bekannten Glühlampe mit Bimetall-Kontakt lässt sich ein periodisches Blinken der Lampe erreichen.



   Damit die Signallampe 6 allenfalls auch für andere Zwecke verwendbar ist, kann sie mit einem metallischen Schieber versehen sein, mit dem das sonst durch die Bodenschiene gebildete Leiterstück überbrückt werden kann.



   PATENTANSPRUCH



   Warneinrichtung, insbesondere für Strassenbenützer, mit Signallampe und Pannendreieck, dadurch gekennzeichnet. dass das Pannendreieck eine Bodenschiene (4) enthält, welche beim Aufsetzen der Signallampe (6) den elektrischen Stromkreis dieser Lampe schliesst.



   UNTERANSPRÜCHE
1. Warneinrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenschiene (4) aus ferromagnetischem, elektrisch leitendem Material besteht und zwischen ihr und der Signallampe (6) ein Haltemagnet (19) vorhanden ist.

 

   2. Warneinrichtung nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenschiene (4) ein Leiter-Zwischenstück zum Schliessen des elektrischen Stromkreises der Signallampe (6) bei deren Aufsetzen auf die Bodenschiene (4) bildet.



   3. Warneinrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sich im Innern des Lampengehäuses (10) ein beweglicher, abgefederter Schaltstift (15) befindet, der unten mit einer Auflageplatte   (17r    zur Kontaktgabe mit der Bodenschiene (4) starr verbunden ist.



   4. Warneinrichtung nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltemagnet (19) ein mit dem Boden des Lampengehäuses (10) starr verbundener. elektrisch leitender Permanentmagnet ist.

**WARNUNG** Ende DESC Feld konnte Anfang CLMS uberlappen**.



   

Claims (1)

  1. **WARNUNG** Anfang CLMS Feld konnte Ende DESC uberlappen **.
    Die Erfindung bezieht sich auf eine Warneinrichtung, insbesondere für Strassenbenützer, mit Signallampe und Pannendreieck.
    Bei Unfällen, Pannen u. dgl. müssen die übrigen Strassenbenützer rechtzeitig auf die Verkehrsbehinderung aufmerksam gemacht werden. Dabei ist es wesentlich, dass die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf allfällige Gefahren aufmerksam werden, auch wenn die Sichtverhältnisse ungünstig sind.
    Mit der Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen gut sichtbare, die Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam machende Warneinrichtung zu schaffen.
    Die Erfindung mit der diese Aufgabe gelöst wird, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Pannendreieck eine Bodenschiene enthält, welche beim Aufsetzen der Signallampe den elektrischen Stromkreis dieser Lampe schliesst. Dadurch unterstützen sich das Pannendreieck und die Signallampe in ihrer Wirkung gegenseitig, da zwischen diesen beiden Teilen zwingend ein in engen Grenzen liegender - durch die Länge der Bodenschiene gegebener - gegenseitiger Abstand eingehalten werden muss.
    Tn der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt.
    Es zeigen.
    Fig. 1 eine Ansicht der Warneinrichtung für Strassenbenützer, Fig. 2 die Warneinrichtung von der Seite, Fig. 3 eine Detailansicht der Kontaktverbindung von vorn, Fig. 4 eine Draufsicht auf das Detail gemäss Fig. 3 von oben.
    Ein Pannendreieck 1 von an sich bekannter Bauart, weist drei mit regflektierendem Material versehene, im aufgerichteten Zustand dreieckförmig angeordnete Leisten 2 auf. Diese Leisten 2 können im Nichtgebrauchs- zustand flach zusammengelegt werden. Mit der untern, horizontalen Leiste ist ein Winkelstück 3 starr verbunden, an dem eine aus Stahl bestehende, flache Bodenschiene 4 schwenkbar befestigt ist. Die Schwenkachse verläuft parallel zur Ebene, welche durch die drei Leisten 2 im aufgerichteten Zustand gebildet wird. Diese Bodenschiene 4 erstreckt sich etwa gleich weit nach vorn und nach hinten, bezogen auf die Schwenkachse und hält das aufgerichtete Pannendreieck 1 in seiner aufrecht stehenden Lage fest.
    Vor dem Pannendreieck 1 befindet sich eine elektrische Signallampe 6, mit einer Batterie 7, einer Glühlampe 8, einer Schutzhaube 9 und einem Gehäuse 10. Der Gehäuseoberteil ist durch einen aufklappbaren Deckel 11 mit Hilfe eines Haltebügels 12 verschlossen.
    Im Innern des Gehäuses 10 befindet sich ein durch eine Feder 14 nachgiebig gelagerter Schaltstift 15, der oben gegen eine federnde Schaitzunge 16 anliegt und unten mit einer segmentförmigen Auflageplatte 17 starr verbunden ist. Gegenüber dem Gehäuse 10 ist der Schaltstift 15 durch ein Isolierrohr 18 elektrisch isoliert.
    Am Boden der Signallampe 6 ist ein Permanent-Magnet 19 starr befestigt. Dieser Permanent-Magnet 19 ist elektrisch leitend und liegt mit seiner untern Stirnfläche gegen die Bodenschiene 4 an. Da diese Bodenschiene 4 aus ferromagnetischem Material besteht, haftet der Magnet 19 an ihr, so dass also die Bodenschiene 4 und die Signallampe 6 lösbar miteinander verbunden werden können.
    Zwischen der Auflageplatte 17 und der Bodenschiene 4 ergibt sich ein elektrischer Kontakt, so dass also nach dem Aufsetzen der Signallampe 6 uaf die Bodenschiene 4 ein elektrischer Stromkreis entsteht, nämlich über den einen Batteriepol, die Schaltzunge 16, den Schaltstift 15, die Auflageplatte 17, die Bodenschiene 4, den Permanentmagnet 19, das Gehäuse 10, die Glühlampe 8 zum andern Batteriepol. Die metallische Bodenschiene 4 bildet somit ein Leiterstück, das nur dann geschlossen wird.
    wenn die Signallampe 6 auf die Bodenschiene 4 aufgesetzt wird. Durch die segmentförmige Gestalt der Auflageplatte 17 kann die Drehlage der Signallampe 6 relativ zur Bodenschiene in gewissen Grenzen variieren. Durch Verwendung einer an sich bekannten Glühlampe mit Bimetall-Kontakt lässt sich ein periodisches Blinken der Lampe erreichen.
    Damit die Signallampe 6 allenfalls auch für andere Zwecke verwendbar ist, kann sie mit einem metallischen Schieber versehen sein, mit dem das sonst durch die Bodenschiene gebildete Leiterstück überbrückt werden kann.
    PATENTANSPRUCH
    Warneinrichtung, insbesondere für Strassenbenützer, mit Signallampe und Pannendreieck, dadurch gekennzeichnet. dass das Pannendreieck eine Bodenschiene (4) enthält, welche beim Aufsetzen der Signallampe (6) den elektrischen Stromkreis dieser Lampe schliesst.
    UNTERANSPRÜCHE 1. Warneinrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenschiene (4) aus ferromagnetischem, elektrisch leitendem Material besteht und zwischen ihr und der Signallampe (6) ein Haltemagnet (19) vorhanden ist.
    2. Warneinrichtung nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenschiene (4) ein Leiter-Zwischenstück zum Schliessen des elektrischen Stromkreises der Signallampe (6) bei deren Aufsetzen auf die Bodenschiene (4) bildet.
    3. Warneinrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sich im Innern des Lampengehäuses (10) ein beweglicher, abgefederter Schaltstift (15) befindet, der unten mit einer Auflageplatte (17r zur Kontaktgabe mit der Bodenschiene (4) starr verbunden ist.
    4. Warneinrichtung nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltemagnet (19) ein mit dem Boden des Lampengehäuses (10) starr verbundener. elektrisch leitender Permanentmagnet ist.
CH256171A 1971-02-23 1971-02-23 Warneinrichtung, insbesondere für Strassenbenützer CH535669A (de)

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CH256171A CH535669A (de) 1971-02-23 1971-02-23 Warneinrichtung, insbesondere für Strassenbenützer

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CH535669A true CH535669A (de) 1973-04-15

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ID=4236572

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CH256171A CH535669A (de) 1971-02-23 1971-02-23 Warneinrichtung, insbesondere für Strassenbenützer

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