Skibindung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Skibindung mit einer Grundplatte mit Fassungsorganen, die zum Zusammenwirken mit Fassungsorganen in der Sohle eines Skischuhes bestimmt sind und mit einem biegungssteifen Klemmbügel, welcher zum Klemmen des Rahmens der Schuhsohle gegen die Grundplatte bestimmt ist.
Skibindungen dieser Art sind schon in mehreren Ausführungsformen bekannt. Bei den bekannten Skibindungen besteht oft die Einschnappvorrichtung, die bewirkt, dass der Klemmbügel gegen den Rahmen der Schuhsohle angedrückt wird, aus einer Klinke mit hakenförmigen Aussparungen, die zur Zusammenwirkung mit dem Klemmbügel bestimmt sind, um den letzteren mit ausreichendem Druck gegen den Rahmen der Schuhsohle anzudrücken. Um die Skibindung für Schuhe mit verschiedener Sohlendicke verwenden zu können, ist es notwendig, mehrere solcher Aussparungen vorzusehen, die in verschiedenen Abständen von der Grundplatte angebracht sind. Bei diesen bekannten Vorrichtungen ist der Klemmbügel meistens mit einer nach vorn vorspringenden, federnden Verlängerung versehen, die für Zusammenwirkung mit der genannten Einschnappvorrichtung bestimmt ist.
Die erforderliche Federung in der Klemmwirkung des Bügels gegen den Sohlenrahmen wurde dabei durch eine federnde Ausbildung der genannten Verlängerung erreicht. Dies hat sich nachteilig erwiesen, weil es erforderlich war, die genannte Verlängerung ziemlich langgestreckt auszubilden, was zur Folge hatte, dass die Grundplatte der Skibindung entsprechend lang ausgebildet werden musste, damit die Klinke auf dem vorderen Teil der Grundplatte befestigt werden konnte. Falls die Grundplatte nicht so lang ausgebildet wurde, war es notwendig, die Klinke an einem besonderen Beschlagteil zu lagern, der etwas vor der Grundplatte befestigt werden musste.
Die Erfindung bezweckt, diesen Nachteil zu beseitigen und eine Skibindung zu schaffen, die einfach und billig hergestellt werden kann und die eine vereinfachte Befestigung des Schuhes ermöglicht.
Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Grundplatte ein Gelenkbügel schwenkbar gelagert ist und über eine Blattfeder mit dem Klemmbügel unlösbar gelenkig verbunden ist, wobei der Gelenkbügel und die Blattfeder ein Kniegelenk bilden, so dass sie beim Durchdrücken in eine Endlage den Klemmbügel in eine Lage zum Spannen des Rahmens der Schuh- sohle gegen die Grundplatte bringen und beim Verschwenken in die entspannte Endlage den Klemmbügel zum Lösen vom Rahmen der Schuhsohle anheben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes zeigt, näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Skibindung von oben gesehen in einer einen Schuh festhaltenden Lage.
Fig. 2 zeigt dieselbe Vorrichtung, in einer Lage, in welcher der Schuh freigegeben ist.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt nach Linie III-III in Fig. 1, und
Fig. 4 zeigt einen Schnitt nach Linie IV-IV in Fig. 2.
In den Figuren ist die Grundplatte für die Skibindung mit 1 bezeichnet. Die Grundplatte 1 hat aufstehende Seitenkanten 3 und 4, die als Seitenstütze für die Kanten der Sohle eines Schuhes 5 dienen. Die Sohle des Schuhes 5 ist mit strichpunktierten Linien angedeutet. In den aufrecht stehenden Seitenteilen 3 und 4 sind Augen 6 und 7 mit Lagerlöchern für die Enden eines Klemmbügels 8 vorgesehen. In den Lagerlöchern können Lagerbüchsen angebracht sein. Der Klemmbügel 8 kann zum Beispiel aus Duraluminium ausgeführt und aus einem ziemlich dicken Blech ausgestanzt oder ausgepresst sein, so dass er möglichst biegungssteif ist und nicht federt. An seinem mittleren Teil ist der Klemmbügel an einer Blattfeder 9 angelenkt, die von der Seite gesehen annähernd U-förmig gebogen ist, wie die Fig. 3 und 4 zeigen.
Das andere Ende der Blattfeder 9 ist an einem drahtförmigen Gelenkbügel 10 angelenkt, der von der Seite gesehen etwa Z-förmig ist, wie die Fig. 3 und 4 zeigen.
Das entgegengesetzte Ende des Gelenkbügels 10, das aus den freien Schenkelenden des Bügels besteht, ist an zwei kleinen Lagerböckchen 11 und 12 gelagert, die von dem vorderen Teil der Grundplatte 1 aufgebogen sind. Die Blattfeder 9 und der Gelenkbügel 10 bilden zusammen ein Kniehebelgelenk, bei dem die beiden Teile 9 und 10 über einen Totpunkt in eine gespannte Lage bewegt werden können. Aus der gespannten Lage, die in den Fig. 1 und 3 gezeigt ist, und in der die Blattfeder 9 etwas zusammengedrückt ist, und der Bügel 8 gegen den Rahmen der Sohle des Schuhes 5 angepresst ist, kann der Gelenkbügel 10 in eine entspannte Lage nach vorn geklappt werden. Diese Lage ist in den Fig. 2 und 4 gezeigt. In dieser Lage ist die Blattfeder 9 entspannt.
Dabei wird der Klemmbügel 8 in einer von der Platte 1 erhobenen Lage gehalten, so dass die Sohle des Schuhes 5 in die Bindung hineingeführt oder aus der Bindung herausgeführt werden kann.
Die Grundplatte 1 ist mit Fassungsorganen in der Form von vier aufrecht stehenden Stiften 13, 14, 15, 16 versehen, die in entsprechende Löcher in der Sohle des Schuhes 5 hineingreifen.
Die beschriebene Skibindung ist kürzer als bekannte Konstruktionen. Die Bindung kann am Ski mit nur drei Befestigungsschrauben 17, 18, 19 befestigt werden.
Diese Schrauben sind in Fig. 1 gezeigt. Wenn die Skibindung verwendet werden soll, hat man nur die aus der Blattfeder 9 und dem Gelenkbügel 10 gebildete Wippe zu betätigen. Wegen des ziemlich grossen Federungsbereiches der Blattfeder 9 kann man die Skibindung ohne Änderungen für Schuhe mit Sohlen verschiedener Dicke verwenden.
Ein besonderer Vorteil der beschriebenen Skibindung besteht darin, dass die die Wippe bildenden Teile 9, 10 in ihrer wirksamen Lage nach hinten geklappt sind, wie aus Fig. 1 und 3 ersichtlich ist, so dass die ganze Skibindung in dieser Lage ziemlich kurz ist.
Dies wird dadurch ermöglicht, dass der Drahtbügel 10 etwa Z-förmig und so eingerichtet ist, dass der mittlere Teil dieses Bügels in gespannter Lage annähernd horizontal ist und sich über dem vorderen Teil des Klemmbügels 8 befindet. Ein Teil der Blattfeder 9 befindet sich in dieser Lage in einer Öffnung 8a im vorderen Teil des Klemmbügels 8. Die Blattfeder 9 ist dadurch gegen Beschädigung und unbeabsichtigte Betätigung geschützt.
Die Schenkel des Klemmbügels 8 sind mit nach innen gerichteten Vorsprüngen 8b, 8c versehen, wodurch die Flächen des Bügels 8, die gegen den Rahmen der Sohle des Schuhes 5 anliegen, vergrössert werden.