In einen Fussboden einsetzbare Anschlussdose
Die Erfindung bezieht sich auf eine in einen Fussboden einsetzbare Anschlussdose, insbesondere für das Erstellen von Niederspannungs-, Schwachstrom-, Telephon- und Druckluftanschlüssen.
Es ist bekannt, elektrische und Telephonanschlüsse im Fussboden anzuordnen. Für solche Zwecke geeignete Anschluss do sen haben sich namentlich dort bewährt, wo keine allzugrosse Verschmutzung und vor allem keine Benetzung des Fussbodens mit Flüssigkeiten, z. B. Wasser, vorauszusehen ist. In den Fussboden einsetzbareAnschlussdosen werden insbesondere in grossen Räumen angewendet, wo von einer Wand- oder Deckendose ausgehende Kabel über den Fussboden verlegt oder von der Decke hängend angeordnet werden müssten.
Die heute bekannten Anschlussdosen für die Montage in Fussböden, bei denen das Abschlussorgan mit dem Fussboden bündig ist, sind nur für Niederspannungsanschlüsse zulässig und dürfen nicht mit Telephonanschlüssen kombiniert werden. Andererseits sind bekannte Fussbodendosen, bei denen Starkstromsteckeinrichtungen und Anschluss- oder Abzweigklemmen kombinierbar sind, nicht für bodenbündigen Einbau vorgesehen, sondern ragen je nach Fabrikat bis zu 10 cm über das Fussbodenniveau hinaus vor. Solche vorstehende Dosen behindern sowohl die Möblierung als auch die Bodenpflege und bilden ausserdem eine nicht geringe Unfallgefahr.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine in Fussböden einsetzbare Anschlussdose zu schaffen, bei der diese Nachteile nicht auftreten. Die erfindungsgemässe Anschlussdose mit einem im Fussboden fest einbaubaren Dosenkörper mit Aufnahmeöffnungen für die Anordnung von Klemm- und/oder Steckeinrichtungen sowie Einführungsöffnungen zur Aufnahme von An schlussleitungen und Stützelementen ist gekennzeichnet durch zwei im Innern des Dosenkörpers vorgesehene V förmig gegeneinander geneigte Flächenabschnitte, w & - che die genannten Aufnahmeöffnungen enthalten, eine am untern Ende dieser Flächenabschuitte vorgesehene
Drainagerinne zum Sammeln von in das Doseninnere eingedrungener Flüssigkeit,
ein über dem Dosenkörper angeordnetes Zwischenglied und eine im Zwischenglied zentrierte Dosenabdeckung.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch eine erfindungsgemässe Anschlussdose, jedoch ohne Details von Klemmoder Steckeinrichtungen,
Fig. 2 eine Orundrissdarstellung der Anschlussdose in der Ebene II-II nach Fig. l, wobei ebenfalls auf die Darstellung von jaglichem Innenausbau verzichtet wurde,
Fig. 3 eine partielle Grundrissdarstellung der Dosenabdeckung nach Fig. 1, und
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 3 samt einer Kabelaustrittshaube (links) und einem zum Einlegen in nicht benützte Austrittsschlitze geeigneten Biindeinsatz (rechts).
In Fig. 1 bezeichnet 1 einen vorzugsweise aus einem druckfesten Kunststoff gefertigten Dosenkörper, der im Beton des Belages 2 eingesetzt ist. Die Darstellung zeigt, wie der Dosenkörper 1 vor dem Betonieren des Belages 2 mittels Stützen 4 und 6 auf der Schalung 8 aufgelegt wird. Die Stützen 4 und 6 sind vorzugsweise Kunststoffrohrstücke, die nach dem Ausschalen der Decke im Beton bleiben und über Eintrittsöffnungen 4', 6' Verbindungen von der Deekenunberseite in Idas Doseninnere herstellen. Die Öffnungen in den Stützen 4 und 6 dienen vorzugsweise zur Aufnahme von Kabelleitungen, und die Stützen 6 (wovon eine einzigelin Fig. 1 dargestellt ist) ausserdem der später beschriebenen Drainage des Doseninnern. Die Länge der Rohre 4 und 6 richtet sich nach der Dicke des Betonbodens.
Die Befestigung des Dosenkörpers auf der Schalung erfolgt dadurch, indem (in nicht gezeigter Weise) bei 9 durch den Dosenboden und die Stützen 6 greifende Blindbodensohrauben eingesetzt und auf diese Weise der Dosenkörper mit der Schalung 8 verschraubt wird. Zur Sicherstellung der Verankerung des Dosenkörpers wird dessen Aussenseite zweckmässig nicht nur mit einer von einem Rotationskörper abwei es enden Kontur versehen, sondern auch mit Hinterschneidungen wie bei 7 schematisch angedeutet.
Damit beim Betonieren der Decke kein Mörtel von oben in den Dosenkörper gelangen kann, wird dessen Oberseite in geeigneter Weise abgedeckt. Die Rohplanie wird so erstellt. dass der Beton ungefähr mit der genannten Oberseite 10 des Dosenkörpers 1 bündig ist.
Hierauf wird die Oberseite des Dosenkörpers wieder freigelegt und, auf Schrauben 12 abgestützt, ein Nivellierring 14 montiert, dessen Aussendurchmesser den Abmessungen des obern Dosenkörperabschnittes angepasst ist. Die Oberkante 16 des Nlvellierringes wird vorerst so hoch gestellt, dass sie genau auf der Ebene des Unterlagbodens 1S liegt.
Damit beim Auftragen des Unterlagbodens kein Bodenmaterial in das Doseninnere ge langt, wird nach dem Ausrichten des Nivellierringes 14 der Spalt zwischen der Oberfläche 10 des Dosenkörpers und der Unterseite des Nivellierringes mittels eines aus Blech, Kunststoff oder Dachpappe bestehenden Reifens 20 derart abgedeckt, dass dessen unterer Rand einige Millimeter unter den Dosenkörperrand und Ider obere Rand ungefähr bis zur Höhe der Oberkante 16 des Ringes 14 reicht. Nachdem der Unterlagboden abgebunden hat, bzw. vor, während oder nach dem Verlegen des Bodenbelages 22, wird der Nivellierring 14 so weit angehoben, dass dessen Kante 16 mit der Oberfläche des Bodenbelages bündig ist.
Die Einführung der elektrischen Leiter in das Doseninnere erfolgt ausser über die Stützen 4, die in Aufnahmeöffnungen 28, 30 münden, auch über Schlauchleitungen, von denen zwei gezeigt und mit 24, 26 bezeichnet sind. die durch entsprechende Bohrungen 25, 27 seitlich am Dosenkörper in die Aufnahmeöffnung 28, 30 eingeführt werden. Es versteht sich, dass nicht benützte vorgeformte Bohrungen 25, 27 vor dem Betonieren mit Stopfen zu versehen sind, um das Eindringen von Mörtel zu vermeiden. Solche Bohrungen können in bekannter Weise bei der Herstellung des Dosenkörpers auch mit bedarfsweise leicht durchstossbaren Verschlusslamellen versehen werden, um das Eindringen von Mörtel zu verhindern.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind die Innenflächen 32, 34, welche die Aufnahmeöffnungen 28, 30 enthalten, gegenüber der Oberseite des Dosenkörpers je um 35" bzw. um 55 gegenüber der Dosenachse X-X geneigt.
Dadurch sind die in den Aufnahmeöffnungen 28, 30 einzubauenden Klemm- und Steckeinrichtungen von oben gut zugänglich, das Eindringen von Fremdkörpern und Schmutz in die Kontakte von Steckdosen ist erschwert und das Ablaufen allfällig in die Dose eingedrungener Flüssigkeit in die am Dosengrund liegende Drainagerinne 36 ist erleichtert. Um ein allfälliges Eindringen von Flüssigkeit in die Aufnahmeöffnung 28, 30 nach Möglichkeit zu vermeiden, können deren Abdekkungen mit geeigneten umlaufenden Dichtungselementen versehen sein.
Die Entwässerung der Drainagerinne erfolgt über Öffnungen 3S, 40 (Fig. 2) in die Stützen 6. Für den Fall, dass diese letztgenannten Stützen auch für die Einfüh- rung von Kabel- oder andern Leitungen verwendet werden müssen, wird im Rinnenboden in dem zum Stützenquerschnitt konzentnschen Bereich eine Durchgangsöffnung gebohrt, deren Durchmesser höchstens gleich dem Sttitzeninnendurchmesser ist. Das früher zum Durchstecken der Blindbodenschraube verwendete Loch 9 dient dabei als Zentrierbohrung.
Aus der Grundrissdarstellung in Fig. 2 ist bei der Aufnahmeöffnung 30 eine Ausführungsvariante gezeigt, bei der Führungsrillen 42 für die Zentrierung von Klemuistegen und Führungsnuten 44 für die Aufnahme einer Trennwand (nicht gezeigt) vorgesehen sind. Solche Trennwände sind dann erforderlich, wenn in einer Auf nahmeöffnung 30 z. B. zwei Steckdosen von verschiedenen Stromkreisen montiert werden. Die Aufnahmeöffnungen sind so dimensioniert, dass sie zum bequemen Unterbringen von handelsüblichem Steck- und Abzweigmaterial ausreichen. Schraubeinsätze 46, 48 dienen zur Befestigung dieser Installationsmateriaiien.
Aus den Fig. 3 und 4 gehen Details einer beispielsweisen Ausführungsform der Dosenabdeckung hervor.
Mit 50 ist ein auch in Fig. 1 gleich dargestellter runder, scheibenförmiger Deckel bezeichnet, der mit zwei radialen, von der Peripherie ausgehenden und um 1800 gegeneinander versetzten Schlitzen 52 versehen ist. In die mit halbkreisförmigen Ausrundungen versehenen Schlitze werden dort, wo Apparatekabel (gemäss Fig. 1) aus der Dose herauszuführen sind, Abdeckhauben eingesetzt, welche eine bezüglich des Deckels 50 radial orientierte Austrittsöffnung 56 besitzen und bei montiertem Deckel mit diesem verriegelt sind. Es versteht sich, dass der Deckel 50 mit beliebig vielen Schlitzen 52 versehen werden kann, sofern dadurch dessen Belastbarkeit und sichere Auflage auf dem Nivellierring 14 gewährleistet ist.
Nicht benützte Schlitze können mit einem Blindeinsatz 58 versehen werden, dessen Bauhöhe mit der Dicke des Deckels übereinstimmt und somit einen glatten Übergang zur Deckelfläche gewährleistet.
Die dem Fussboden zugewandte Seite des Deckels 50 ist mit einer Vertiefung 60 entsprechend der Dicke des Bodenbelages 22 (Fig. 1) versehen, von dem ein Abschnitt sowohl in der Vertiefung 60 als auch auf der bezüglichen Oberflächenpartie des Blindeinsatzes 58 aufgeklebt ist. Damit kann erreicht werden, dass der Belag überall mit dem den Deckel umgebenden Rand 62 bündig ist. Der Deckel 50 ist mit einer Anzahll Befestigungslöchern 64 versehen, die mit bezüglichen Öffnungen im Nivellierring so in Deckung bringbar sind, dass die Lage der Kabelschlitze 52 möglichst individuell gewählt werden kann. In einem praktischen Anwendungsfall wurde der Nivellierring mit 8 Gewindelöchern und der Deckel mit zwei Durchgangslöchern versehen. Damit konnten 8 verschiedene Deckelstellungen in Schritten von 45" gewählt werden.
Die Tragfähigkeit des Deckels wird zweckmässig für eine punktförmige zentrale Last von ca.
200 kg ausgelegt.